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Ausgabe Oktober 2010 - Extrablatt

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en<br />

.<br />

STEUERTIPPJuni<br />

Anzeige<br />

Grunderwerbsteuer Kanzlei Dr. Rudel informiert:<br />

auf künftige<br />

Abzugsfähigkeit Bauleistungen von Kosten könnte für ein<br />

gegen Europarecht verstoßen<br />

häusliches Arbeitszimmer<br />

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann<br />

Grunderwerbsteuer nicht nur für den Grundstückserwerb, sondern<br />

in der Regel durch das Finanzamt<br />

auch für künftige Bauleistungen anfallen. Voraussetzung ist, dass<br />

eine entsprechende Änderungs-<br />

der Erwerber bei objektiver Betrachtung das bebaute Grundstück<br />

möglichkeit in den Steuerbe-<br />

als einheitlichen Leistungsgegenstand erhält, weil<br />

scheid aufgenommen (Vorläufig-<br />

Grundstücksverkäufer und Bauunternehmer zusammenarbeiten<br />

keitsvermerk).<br />

oder durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss aller<br />

Verträge (Grundstückskaufvertrag und Für Bauvertrag) die Zukunft hinwirken. wird erwogen,<br />

für ein zum Werbungskostenab-<br />

Da die mit Grunderwerbsteu-er zug berechtigendes belasteten zukünftigen häusliches<br />

Bauleistungen zugleich als eigenständige Arbeitszimmer Leistungen die Raumkosten der deutschen<br />

Umsatzsteuer unterliegen, mit abgeltender ist nach Wirkung Ansicht pau- des<br />

Niedersächsischen Finanzgerichts ein schal Verstoß zu berücksichtigen. gegen das europäiVorgesche Steuerberater Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot Uwe Kirchhoff, schlagen wird gegeben. eine Pauschale von<br />

Dr. Rudel, Schäfer & Partner 960 Euro im Jahr. Dies entspricht<br />

Ein Ehepaar rief das Gericht den durchschnittlichen an, weil es von jährlichen einer<br />

Grundstücksgesellschaft Das Bundesverfassungsgericht ein Grundstück Aufwendungen erworben für ein und häusliches drei<br />

hat Wochen entschieden, später ein dass Bauunternehmen die derzei- Arbeitszimmer. mit der Bebauung Der Einzelnach- beauftragt<br />

tige Kanzlei steuerliche Abzugsfähigkeit Dr. Rudel weis von Raumkosten, informiert<br />

hatte, das Finanzamt aber die Summe beider Verträge als der grundinsbe- von erwerbsteuerliche Aufwendung für Bemessungsgrundlage das häussondere heranzog. beim Arbeitszimmer Grund war, in<br />

liche Drahtlos Arbeitszimmer ins Internet in Teilen - der Technischer eigenen Wohnung Schutz<br />

dass der Gesellschafter-Geschäftsführer des Bauunternehmens durchaus zu-<br />

nicht<br />

gleich schützt mit<br />

Beteiligter<br />

dem Grundgesetz auch der Grundstücksgesellschaft vor verrechtlichen<br />

kompliziert ausfallen<br />

war. Gefahren Das<br />

kann,<br />

Ehepaar<br />

wäre<br />

einbar ist. Gemeint sind die Fälle, dann entbehrlich. Es müsste dann<br />

Immer meinte,<br />

in denen<br />

mehr dass<br />

für die<br />

nutzen die Grunderwerbsteuer<br />

betriebliche<br />

einen WLANoder<br />

nur<br />

Routern nur auf<br />

noch dargelegt<br />

vorhandenen den Kaufpreis<br />

werden,<br />

Sicher- von<br />

dass<br />

Router, Grund und um drahtlos Boden erhoben im Internet werden heitsmechanismen dürfe. Das Niedersächsische<br />

zu nutzen. Die<br />

berufliche Nutzung kein anderer ein zum Werbungskostenabzug<br />

zu Finanzgericht surfen. Niemand hat die ist Sache rechtlich dem meisten Europäischen Router Gerichtshof sind bereits zur ab<br />

verpflichtet,<br />

Arbeitsplatz zur<br />

sein<br />

Verfügung<br />

Funknetz<br />

steht.<br />

zu<br />

berechtigender Arbeitsraum in<br />

Entscheidung vorgelegt und das Klageverfahren Werk mit einer des Verschlüsselung<br />

Ehepaars aus-<br />

schützen. Es hat dem Allerdings Gesetzgeber kann ein daher feh- der Wohnung vorhanden ist. Der<br />

gesetzt.<br />

ausgestattet, die nur aktiviert<br />

lender aufgegeben, Schutz die erhebliche Frage der finanAb- Abzug werden der muss. Aufwendungen Ob Sie den für hier- die<br />

zielleziehbarkeit Folgen rückwirkend nach sich ziehen. ab dem Einrichtung, für erforderlichen beispielsweise Sachverstand den<br />

1.1.2007<br />

Hinweis:<br />

neu<br />

Grunderwerbsteuerbescheide,<br />

zu regeln.<br />

Schreibtisch besitzen in oder oder<br />

denen nicht, den<br />

zukünftige ist PC, rechtlich bliebe<br />

Ohne Bauleistungen Sicherung mit des Grunderwebsteuer Funknetzes unberührt. unerheblich. belastet Wenn werden, Sie obwohl nicht in<br />

kann Grundstückserwerb Es spricht<br />

dies von<br />

vieles<br />

jedem<br />

dafür,<br />

genutzt und dass Bauleistungen wer-<br />

für<br />

der Lage auf sind, unterschiedlichen<br />

ihr Funknetz zu<br />

den. Also sowohl von dem Nach- verschlüsseln, müssen Sie einen<br />

Fälle Verträgen der Jahre beruhen, 2007 bis sollten <strong>2010</strong> wie- mit Einspruch Da das angefochten Bundesverfassungsge- werden.<br />

barn, als auch von einem vor dem Fachmann zu Rate ziehen.<br />

Haus<br />

der Wird zu der<br />

auf<br />

der Einspruch<br />

der<br />

Altregelung auf die<br />

Parkbank sitzenden<br />

zurück- dem Europäischen richt für die Fälle, Gerichtshof in denen vorge- zwar<br />

Internetsurfer. gekehrtlegte Rechtsfrage wird und Andere die gestützt, Kosten ruht<br />

können bis das ein Einspruchsverfahren<br />

Als anderer Anschlussinhaber Arbeitsplatz per<br />

sollten zur GeVer- Sie<br />

Ihren zum setz. früheren Internetzugang Höchstbetrag (anonym) von fügung sich auch steht, genau die überlegen, betriebliche ob<br />

nutzen, 1.250 Euro um jährlich z.B. Software, als Betriebs- Filme oder Sie sich berufliche das Funknetz Nutzung mit des andeAr- oder ausgaben Musik oder Werbungskosten<br />

herunterzuladen. beitszimmersren teilen, also aber z.B. mehr mit als ihrem 50<br />

Wird zum Abzug hierbei zugelassen Ihre IP-Adresse werden. fest- Prozent Nachbarn der oder gesamten Mitbewohner. betrieb- Bei<br />

gehalten, Diese Änderung können käme sie als für Inhaber alle lichen<br />

einer Rechtsverletzung<br />

und beruflichen<br />

wird<br />

Tätigkeit<br />

man<br />

des Internetanschlusses auf Un- immer zunächst auf Sie als An-<br />

betroffenen Steuerbescheide ausmacht, keinen Handlungsterlassung<br />

und Schadenersatz in schlussinhaber zukommen. Kön-<br />

Anspruch<br />

in Frage,<br />

genommen<br />

die per Einspruch<br />

werden.<br />

anbedarfnen Sie<br />

sehe,<br />

nicht<br />

könne<br />

beweisen,<br />

es insoweit<br />

dass der<br />

gefochten wurden Wirtschaftsprüfer<br />

oder für die beim andere derzeitigen Mitnutzer den Abzugsverbot Rechtsver-<br />

Es eine empfiehlt alternative sich Änderungsnorm<br />

daher und Steuerberater<br />

dringend, bleiben. stoß begangen hat, bleiben Sie<br />

die greift. in Für der die Regel letzten bei Dr. Jahre Meinhard den WLAN- wurde Rudelauf<br />

dem Schaden sitzen.<br />

Dr. Rudel, Schäfer & Partner<br />

Steuerberater • Rechtsanwälte • Wirtschaftsprüfer<br />

Dipl.-Kfm. Dr. Meinhard Rudel<br />

Wirtschaftsprüfer • Steuerberater<br />

Dipl.-Kfm. Hans-Achim Schäfer<br />

Wirtschaftsprüfer • Steuerberater<br />

Dipl.-BW Norbert Kalker<br />

Wirtschaftsprüfer • Steuerberater<br />

Uwe Kirchhoff<br />

Steuerberater<br />

Mühlenstraße 24<br />

49324 Melle<br />

Tel.: 0 54 22 / 95 54 - 0<br />

Fax: 0 54 22 / 95 54 - 54<br />

Klauswilhelm Müller<br />

Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht<br />

Christian Heermeyer<br />

Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Steuerrecht<br />

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz<br />

Dr. Jan Stabel<br />

Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht<br />

www.rudel-schaefer-partner.de • melle@rudel-schaefer-partner.de<br />

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