Ausgabe Oktober 2010 - Extrablatt
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STEUERTIPPJuni<br />
Anzeige<br />
Grunderwerbsteuer Kanzlei Dr. Rudel informiert:<br />
auf künftige<br />
Abzugsfähigkeit Bauleistungen von Kosten könnte für ein<br />
gegen Europarecht verstoßen<br />
häusliches Arbeitszimmer<br />
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann<br />
Grunderwerbsteuer nicht nur für den Grundstückserwerb, sondern<br />
in der Regel durch das Finanzamt<br />
auch für künftige Bauleistungen anfallen. Voraussetzung ist, dass<br />
eine entsprechende Änderungs-<br />
der Erwerber bei objektiver Betrachtung das bebaute Grundstück<br />
möglichkeit in den Steuerbe-<br />
als einheitlichen Leistungsgegenstand erhält, weil<br />
scheid aufgenommen (Vorläufig-<br />
Grundstücksverkäufer und Bauunternehmer zusammenarbeiten<br />
keitsvermerk).<br />
oder durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss aller<br />
Verträge (Grundstückskaufvertrag und Für Bauvertrag) die Zukunft hinwirken. wird erwogen,<br />
für ein zum Werbungskostenab-<br />
Da die mit Grunderwerbsteu-er zug berechtigendes belasteten zukünftigen häusliches<br />
Bauleistungen zugleich als eigenständige Arbeitszimmer Leistungen die Raumkosten der deutschen<br />
Umsatzsteuer unterliegen, mit abgeltender ist nach Wirkung Ansicht pau- des<br />
Niedersächsischen Finanzgerichts ein schal Verstoß zu berücksichtigen. gegen das europäiVorgesche Steuerberater Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot Uwe Kirchhoff, schlagen wird gegeben. eine Pauschale von<br />
Dr. Rudel, Schäfer & Partner 960 Euro im Jahr. Dies entspricht<br />
Ein Ehepaar rief das Gericht den durchschnittlichen an, weil es von jährlichen einer<br />
Grundstücksgesellschaft Das Bundesverfassungsgericht ein Grundstück Aufwendungen erworben für ein und häusliches drei<br />
hat Wochen entschieden, später ein dass Bauunternehmen die derzei- Arbeitszimmer. mit der Bebauung Der Einzelnach- beauftragt<br />
tige Kanzlei steuerliche Abzugsfähigkeit Dr. Rudel weis von Raumkosten, informiert<br />
hatte, das Finanzamt aber die Summe beider Verträge als der grundinsbe- von erwerbsteuerliche Aufwendung für Bemessungsgrundlage das häussondere heranzog. beim Arbeitszimmer Grund war, in<br />
liche Drahtlos Arbeitszimmer ins Internet in Teilen - der Technischer eigenen Wohnung Schutz<br />
dass der Gesellschafter-Geschäftsführer des Bauunternehmens durchaus zu-<br />
nicht<br />
gleich schützt mit<br />
Beteiligter<br />
dem Grundgesetz auch der Grundstücksgesellschaft vor verrechtlichen<br />
kompliziert ausfallen<br />
war. Gefahren Das<br />
kann,<br />
Ehepaar<br />
wäre<br />
einbar ist. Gemeint sind die Fälle, dann entbehrlich. Es müsste dann<br />
Immer meinte,<br />
in denen<br />
mehr dass<br />
für die<br />
nutzen die Grunderwerbsteuer<br />
betriebliche<br />
einen WLANoder<br />
nur<br />
Routern nur auf<br />
noch dargelegt<br />
vorhandenen den Kaufpreis<br />
werden,<br />
Sicher- von<br />
dass<br />
Router, Grund und um drahtlos Boden erhoben im Internet werden heitsmechanismen dürfe. Das Niedersächsische<br />
zu nutzen. Die<br />
berufliche Nutzung kein anderer ein zum Werbungskostenabzug<br />
zu Finanzgericht surfen. Niemand hat die ist Sache rechtlich dem meisten Europäischen Router Gerichtshof sind bereits zur ab<br />
verpflichtet,<br />
Arbeitsplatz zur<br />
sein<br />
Verfügung<br />
Funknetz<br />
steht.<br />
zu<br />
berechtigender Arbeitsraum in<br />
Entscheidung vorgelegt und das Klageverfahren Werk mit einer des Verschlüsselung<br />
Ehepaars aus-<br />
schützen. Es hat dem Allerdings Gesetzgeber kann ein daher feh- der Wohnung vorhanden ist. Der<br />
gesetzt.<br />
ausgestattet, die nur aktiviert<br />
lender aufgegeben, Schutz die erhebliche Frage der finanAb- Abzug werden der muss. Aufwendungen Ob Sie den für hier- die<br />
zielleziehbarkeit Folgen rückwirkend nach sich ziehen. ab dem Einrichtung, für erforderlichen beispielsweise Sachverstand den<br />
1.1.2007<br />
Hinweis:<br />
neu<br />
Grunderwerbsteuerbescheide,<br />
zu regeln.<br />
Schreibtisch besitzen in oder oder<br />
denen nicht, den<br />
zukünftige ist PC, rechtlich bliebe<br />
Ohne Bauleistungen Sicherung mit des Grunderwebsteuer Funknetzes unberührt. unerheblich. belastet Wenn werden, Sie obwohl nicht in<br />
kann Grundstückserwerb Es spricht<br />
dies von<br />
vieles<br />
jedem<br />
dafür,<br />
genutzt und dass Bauleistungen wer-<br />
für<br />
der Lage auf sind, unterschiedlichen<br />
ihr Funknetz zu<br />
den. Also sowohl von dem Nach- verschlüsseln, müssen Sie einen<br />
Fälle Verträgen der Jahre beruhen, 2007 bis sollten <strong>2010</strong> wie- mit Einspruch Da das angefochten Bundesverfassungsge- werden.<br />
barn, als auch von einem vor dem Fachmann zu Rate ziehen.<br />
Haus<br />
der Wird zu der<br />
auf<br />
der Einspruch<br />
der<br />
Altregelung auf die<br />
Parkbank sitzenden<br />
zurück- dem Europäischen richt für die Fälle, Gerichtshof in denen vorge- zwar<br />
Internetsurfer. gekehrtlegte Rechtsfrage wird und Andere die gestützt, Kosten ruht<br />
können bis das ein Einspruchsverfahren<br />
Als anderer Anschlussinhaber Arbeitsplatz per<br />
sollten zur GeVer- Sie<br />
Ihren zum setz. früheren Internetzugang Höchstbetrag (anonym) von fügung sich auch steht, genau die überlegen, betriebliche ob<br />
nutzen, 1.250 Euro um jährlich z.B. Software, als Betriebs- Filme oder Sie sich berufliche das Funknetz Nutzung mit des andeAr- oder ausgaben Musik oder Werbungskosten<br />
herunterzuladen. beitszimmersren teilen, also aber z.B. mehr mit als ihrem 50<br />
Wird zum Abzug hierbei zugelassen Ihre IP-Adresse werden. fest- Prozent Nachbarn der oder gesamten Mitbewohner. betrieb- Bei<br />
gehalten, Diese Änderung können käme sie als für Inhaber alle lichen<br />
einer Rechtsverletzung<br />
und beruflichen<br />
wird<br />
Tätigkeit<br />
man<br />
des Internetanschlusses auf Un- immer zunächst auf Sie als An-<br />
betroffenen Steuerbescheide ausmacht, keinen Handlungsterlassung<br />
und Schadenersatz in schlussinhaber zukommen. Kön-<br />
Anspruch<br />
in Frage,<br />
genommen<br />
die per Einspruch<br />
werden.<br />
anbedarfnen Sie<br />
sehe,<br />
nicht<br />
könne<br />
beweisen,<br />
es insoweit<br />
dass der<br />
gefochten wurden Wirtschaftsprüfer<br />
oder für die beim andere derzeitigen Mitnutzer den Abzugsverbot Rechtsver-<br />
Es eine empfiehlt alternative sich Änderungsnorm<br />
daher und Steuerberater<br />
dringend, bleiben. stoß begangen hat, bleiben Sie<br />
die greift. in Für der die Regel letzten bei Dr. Jahre Meinhard den WLAN- wurde Rudelauf<br />
dem Schaden sitzen.<br />
Dr. Rudel, Schäfer & Partner<br />
Steuerberater • Rechtsanwälte • Wirtschaftsprüfer<br />
Dipl.-Kfm. Dr. Meinhard Rudel<br />
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater<br />
Dipl.-Kfm. Hans-Achim Schäfer<br />
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater<br />
Dipl.-BW Norbert Kalker<br />
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater<br />
Uwe Kirchhoff<br />
Steuerberater<br />
Mühlenstraße 24<br />
49324 Melle<br />
Tel.: 0 54 22 / 95 54 - 0<br />
Fax: 0 54 22 / 95 54 - 54<br />
Klauswilhelm Müller<br />
Rechtsanwalt<br />
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht<br />
Christian Heermeyer<br />
Rechtsanwalt<br />
Fachanwalt für Steuerrecht<br />
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz<br />
Dr. Jan Stabel<br />
Rechtsanwalt<br />
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht<br />
www.rudel-schaefer-partner.de • melle@rudel-schaefer-partner.de<br />
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