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Anschaltrichtlinie für Brandmeldeanlagen der Feuerwehren in der ...

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10.5 Werden automatische Brandmel<strong>der</strong> im Bereich von automatischen Objekt- bzw. Raumschutzmel<strong>der</strong>n<br />

ausschließlich als „Steuermel<strong>der</strong>“ verwendet (z.B. Rauchabschluss-, Inergen-,<br />

CO 2 -Steuerung), s<strong>in</strong>d diese funktionsbezogen (grün/weiß) zu kennzeichnen (z.B.<br />

Rauchabschluss-, Inergen-, CO 2 -Steuerung). Diese Brandmel<strong>der</strong> dürfen die Übertragungse<strong>in</strong>richtung<br />

nicht auslösen.<br />

10.6 Automatische Brandmel<strong>der</strong>, bei <strong>der</strong>en Standorten betriebsmäßig Täuschungskriterien erzeugt<br />

werden, müssen durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. Zweimel<strong>der</strong>-, Zweigruppenabhängigkeit<br />

o<strong>der</strong> E<strong>in</strong>bau an<strong>der</strong>er geeigneter Mel<strong>der</strong>, den örtlichen Gegebenheiten angepasst<br />

werden. An<strong>der</strong>nfalls darf die Übertragungse<strong>in</strong>richtung nicht auslösen.<br />

10.7 E<strong>in</strong>satztaktische Gründe erfor<strong>der</strong>n es, die Mel<strong>der</strong>gruppenaufteilung vom Amt <strong>für</strong> Brandund<br />

Katastrophenschutz <strong>der</strong> Stadt (SG III/37/212), bzw. <strong>der</strong> zuständigen Kreisverwaltungsbehörde<br />

mit dem jeweils zuständigen Kreisbrandrat genehmigen zu lassen, da sonst ke<strong>in</strong>e<br />

Aufschaltung <strong>der</strong> Brandmeldeanlage erfolgt.<br />

11. SELBSTTÄTIGE LÖSCHANLAGEN<br />

11.1 Bei selbsttätigen Löschanlagen (z.B. Spr<strong>in</strong>kleranlagen) ist <strong>für</strong> jede Löschgruppe e<strong>in</strong>e eigene<br />

Meldegruppe vorzusehen. Bei Spr<strong>in</strong>kleranlagen ist darauf zu achten, dass die Spr<strong>in</strong>klergruppennummer<br />

<strong>der</strong> Meldegruppennummer entspricht (Spr<strong>in</strong>klergruppe 1 = Mel<strong>der</strong>gruppe<br />

1).<br />

11.2 Die Übertragungse<strong>in</strong>richtung wird bei Löschanlagen über e<strong>in</strong>en Druckschalter o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er<br />

VdS-zugelassenen Schnittstelle (spricht beim Ausströmen des Löschmittels an), <strong>der</strong> an e<strong>in</strong>er<br />

Mel<strong>der</strong>gruppe <strong>der</strong> Objekt-Brandmel<strong>der</strong>zentrale angeschaltet ist, ausgelöst.<br />

11.3 Bei Spr<strong>in</strong>kleranlagen s<strong>in</strong>d die Wirkbereiche von Spr<strong>in</strong>klergruppen auf e<strong>in</strong>zelne Brandabschnitte<br />

bzw. m<strong>in</strong>destens auf e<strong>in</strong>zelne Stockwerke zu unterteilen. Je Spr<strong>in</strong>klergruppe ist e<strong>in</strong>e<br />

Mel<strong>der</strong>gruppe vorzusehen und e<strong>in</strong>zeln an <strong>der</strong> Brandmel<strong>der</strong>zentrale anzuzeigen sowie<br />

mit je e<strong>in</strong>er eigenen Feuerwehr-Laufkarte darzustellen.<br />

Werden Spr<strong>in</strong>klergruppen durch Strömungswächter unterteilt (z.B. Wirkbereich e<strong>in</strong>er<br />

Spr<strong>in</strong>klergruppe über 2 Geschosse), ist je Strömungswächter e<strong>in</strong>e eigene Mel<strong>der</strong>gruppe<br />

vorzusehen, und an <strong>der</strong> Brandmel<strong>der</strong>zentrale anzuzeigen sowie mit je e<strong>in</strong>er eigenen<br />

Feuerwehr-Laufkarte darzustellen.<br />

Die E<strong>in</strong>teilung <strong>der</strong> Spr<strong>in</strong>klergruppen bzw. Strömungswächter ist vor Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Ausführungsarbeiten<br />

mit dem Amt <strong>für</strong> Brand- und Katastrophenschutz <strong>der</strong> Stadt Ingolstadt<br />

(SG III/37/212), bzw. <strong>der</strong> zuständigen Kreisverwaltungsbehörde mit dem jeweils zuständigen<br />

Kreisbrandrat abzustimmen.<br />

Die Auslösung <strong>der</strong> Brandmeldeanlage erfolgt grundsätzlich durch das Alarmventil <strong>der</strong><br />

Spr<strong>in</strong>kleranlage, Strömungswächter dürfen ke<strong>in</strong>en Alarm auslösen!<br />

11.4 Zwischen Spr<strong>in</strong>klerzentrale bzw. Spr<strong>in</strong>klerunterzentrale und Brandmeldezentrale bzw. Feuerwehrbedienfeld<br />

ist e<strong>in</strong>e Sprechverb<strong>in</strong>dung herzustellen.<br />

11.5 Spr<strong>in</strong>klergruppenventile bzw. Löschbereiche von stationären Löschanlagen s<strong>in</strong>d wie folgt<br />

zu beschriften: Mel<strong>der</strong>gruppennummer, Spr<strong>in</strong>klergruppennummer bzw. Löschbereichnummer<br />

und Wirkbereich bzw. Schutzbereich z.B.<br />

Mel<strong>der</strong>gruppe 1 Mel<strong>der</strong>gruppe 2<br />

Spr<strong>in</strong>klergruppe 1<br />

CO-Löschbereich<br />

Garage<br />

EDV-Raum<br />

1.UG<br />

1.OG<br />

16

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