24.11.2014 Aufrufe

Anschaltrichtlinie für Brandmeldeanlagen der Feuerwehren in der ...

Anschaltrichtlinie für Brandmeldeanlagen der Feuerwehren in der ...

Anschaltrichtlinie für Brandmeldeanlagen der Feuerwehren in der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2.4 Auf Verlangen ist <strong>der</strong> Betreiber e<strong>in</strong>er privaten Brandmeldeanlage verpflichtet, auf se<strong>in</strong>e<br />

Kosten alle Än<strong>der</strong>ungen vornehmen zu lassen, die zur Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von Störungen und im<br />

Interesse <strong>der</strong> zuverlässigen Funktionssicherheit, Bedienbarkeit und Technik sowie im Interesse<br />

<strong>der</strong> notwendigen E<strong>in</strong>heitlichkeit <strong>der</strong> <strong>Brandmeldeanlagen</strong> erfor<strong>der</strong>lich s<strong>in</strong>d.<br />

2.5 Wenn sich während des Betriebes wie<strong>der</strong>holt Unregelmäßigkeiten o<strong>der</strong> Störungen an <strong>der</strong><br />

Brandmeldeanlage zeigen, die zu vermeidbaren Fehlalarmierungen führen, behält sich das<br />

Amt <strong>für</strong> Brand- und Katastrophenschutz <strong>der</strong> Stadt Ingolstadt (SG III/37/212), bzw. die zuständigen<br />

Kreisverwaltungsbehörde mit dem jeweils zuständigen Kreisbrandrat die Abschaltung<br />

<strong>der</strong> Übertragungse<strong>in</strong>richtung bei gleichzeitiger Nutzungsuntersagung durch die<br />

Bauaufsichtsbehörde vor.<br />

Die Wie<strong>der</strong>aufschaltung <strong>der</strong> Übertragungse<strong>in</strong>richtung kann von Funktionsprüfungen e<strong>in</strong>zelner<br />

Mel<strong>der</strong>, e<strong>in</strong>er Überprüfung <strong>der</strong> gesamten Anlage bzw. <strong>der</strong> unverzüglichen Durchführung<br />

notwendiger Än<strong>der</strong>ungen abhängig gemacht werden. E<strong>in</strong>e Abnahme durch e<strong>in</strong>en<br />

Sachverständigen kann verlangt werden.<br />

Fehlalarme werden von <strong>der</strong> zuständigen Feuerwehr gemäß Art. 28 BayFwG nach <strong>der</strong><br />

jeweiligen gültigen Kostenersatzsatzung verrechnet.<br />

2.6 Bei Störungen und Revisionsarbeiten an <strong>Brandmeldeanlagen</strong> s<strong>in</strong>d die Handfeuermel<strong>der</strong><br />

mittels Sperrschil<strong>der</strong> „Außer Betrieb“ zu setzen. Das hauseigene Personal ist zu unterrichten,<br />

dass <strong>in</strong> diesem Falle die Alarmierung <strong>der</strong> Feuerwehr über das öffentliche Fernsprechnetz<br />

mit <strong>der</strong> Feuerwehr-Notrufnummer 112 erfolgen muss.<br />

2.7 Der gewaltlose Zutritt im Alarmfall zu allen Brandmel<strong>der</strong>n bzw. mit selbsttätigen Löschanlagen<br />

geschützten Räumen ist mit e<strong>in</strong>em Feuerwehr-Schlüsseldepot sicherzustellen. Ist <strong>der</strong><br />

Zugang nur über sog. Automatiktüren (elektrische Schiebetüren) möglich, so ist e<strong>in</strong> eigener<br />

Schlüsselschalter mit <strong>der</strong> Beschriftung „Feuerwehr-Schlüsselschalter“ (Schild nach DIN<br />

4066, Größe 0) vorzusehen, auf dem e<strong>in</strong>deutig die Drehrichtung des Schlüssels <strong>für</strong> „Auf“<br />

und „Zu“ erkennbar ist.<br />

Als Schließzyl<strong>in</strong><strong>der</strong> ist e<strong>in</strong> zum Generalhauptschlüssel passen<strong>der</strong> Zyl<strong>in</strong><strong>der</strong> zu verwenden.<br />

Es ist sicherzustellen, dass die Automatiktür bei <strong>der</strong> Schalterstellung „Auf“ öffnet und geöffnet<br />

bleibt. Die Automatiktür darf erst bei <strong>der</strong> Schalterstellung „Zu“ wie<strong>der</strong> schließen. Die<br />

Zugänglichkeit muss auch bei Stromausfall gewährleistet se<strong>in</strong>. Details s<strong>in</strong>d mit dem Amt <strong>für</strong><br />

Brand- und Katastrophenschutz <strong>der</strong> Stadt Ingolstadt (SG III/37/212), bzw. <strong>der</strong> zuständigen<br />

Kreisverwaltungsbehörde mit dem jeweils zuständigen Kreisbrandrat frühzeitig abzustimmen.<br />

Es ist darauf zu achten, dass Fluchtwege zugleich Angriffswege <strong>der</strong> Feuerwehr s<strong>in</strong>d und im<br />

Feuerwehre<strong>in</strong>satzplan als Zugänge dargestellt werden. Schlösser <strong>in</strong> Türen, die Zugänge<br />

s<strong>in</strong>d, müssen von beiden Seiten mit dem Generalschlüssel sperrbar se<strong>in</strong>.<br />

2.8 In begründeten Ausnahmefällen s<strong>in</strong>d zum besseren Auff<strong>in</strong>den von ausgelösten Schutzbereichen<br />

bei Gebäuden größeren Ausmaßes mit mehreren Zugängen o<strong>der</strong> bei Objekten mit<br />

mehreren Gebäuden mit je e<strong>in</strong>em o<strong>der</strong> mehreren Zugängen Blitzleuchten über dem jeweilig<br />

notwendigen Zugang anzubr<strong>in</strong>gen. Die Blitzleuchten s<strong>in</strong>d so anzusteuern, dass bei e<strong>in</strong>em<br />

Alarm im zugehörigen Schutzbereich <strong>der</strong> jeweilige Zugang angezeigt wird. Die Blitzleuchte<br />

erlischt erst nach Rückstellen <strong>der</strong> BMA. Der Montageort ist vor <strong>der</strong> Ausführung mit<br />

dem Amt <strong>für</strong> Brand- und Katastrophenschutz, <strong>der</strong> Stadt Ingolstadt (SG III/37/212), bzw. <strong>der</strong><br />

zuständigen Kreisverwaltungsbehörde mit dem jeweils zuständigen Kreisbrandrat abzustimmen.<br />

2.9 Spätestens e<strong>in</strong>e Woche vor <strong>der</strong> Abnahme s<strong>in</strong>d vom Betreiber m<strong>in</strong>destens drei Mitarbeiter<br />

mit Namen und Telefonnummer (beruflich und privat) zu benennen, die im Bedarfsfall (z.B.<br />

bei Störung auch außerhalb <strong>der</strong> Betriebszeit) als verantwortliche Gesprächspartner <strong>der</strong><br />

Feuerwehr und <strong>der</strong> <strong>in</strong>tegrierten Leitstelle Ingolstadt zur Verfügung stehen. Diese Personen<br />

müssen schlüsselberechtigt, sowie entscheidungsberechtigt se<strong>in</strong>, um Mel<strong>der</strong>gruppen außer<br />

Betrieb nehmen zu können (Anlage III).<br />

6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!