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Ausgabe 08/11, PDF, 3.7 MB - Haus und Grund Düsseldorf

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Nr. 8 / August 20<strong>11</strong> <strong>Haus</strong> <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong> Jahrgang 109<br />

Gratulation<br />

<strong>Haus</strong> <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong> <strong>Düsseldorf</strong> gratuliert<br />

Klaus-Peter Schröder, Geschäftsführer der<br />

Informations- <strong>und</strong> Verlagsgesellschaft mbH<br />

Klaus-Peter Schröder<br />

Geschäftsführer der Infomations- <strong>und</strong><br />

Verlagsgesellschaft mbH<br />

„Zufällig naht man sich, man fühlt,<br />

man bleibt <strong>und</strong> nach <strong>und</strong> nach<br />

ist man verflochten“, formulierte<br />

Goethe vor über 200 Jahren <strong>und</strong> er<br />

sollte recht behalten: Dass er seinen<br />

65. Geburtstag in <strong>Düsseldorf</strong> feiern<br />

würde, ahnte der waschechte<br />

Contracting kommt ins BGB<br />

Es gehört zu den Eigenheiten der<br />

Rechtsprechung, hin <strong>und</strong> wieder<br />

“Schockwellen” auszusenden. Das<br />

gilt auch für das BGH-Urteil vom<br />

6.4.2005 (CuR 2005,49 = GE<br />

2005,664), welches in globaler Form<br />

bei bestehendem Mietverhältnis die<br />

schon zuvor von etlichen Instanz -<br />

gerichten statuierte Zustim mungspflicht<br />

des Mieters beim Übergang auf<br />

das Contracting bekräftigte. Dieses<br />

Urteil - so der Bremer Professor Peter<br />

Derleder - wurde von der Wärme -<br />

wirtschaft seinerzeit als “Schock”<br />

empf<strong>und</strong>en (WuM 2005, 389). Die<br />

Politik blieb nicht untätig <strong>und</strong> steuerte<br />

gegen, wenn auch mit erheblicher<br />

zeitlicher Verzögerung: Im Mai 20<strong>11</strong><br />

legte die B<strong>und</strong>esregierung im<br />

Rahmen eines Mietrechtsänderungs -<br />

gesetzes den Entwurf eines § 556 c<br />

BGB vor, um für sämtliche Bestands -<br />

mietverhältnisse über Wohnraum den<br />

Übergang auf das Contracting zu<br />

erleichtern.<br />

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Im Wesentlichen ist Folgendes<br />

geplant: Hat der Mieter nach den Vor -<br />

gaben des Mietvertrages die Heiz -<br />

kosten zu tragen, <strong>und</strong> stellt der Ver -<br />

mieter die Wärmeversorgung von<br />

Eigenbetrieb auf gewerbliche Wärme -<br />

lieferung um, so kann der Wärmepreis<br />

auf den Mieter umgelegt werden,<br />

sofern die nachfolgenden Vorausset -<br />

zungen erfüllt sind: (1) Die Umstellung<br />

muss zu einer nachhaltigen Ein -<br />

sparung von Primär- oder Endenergie<br />

Hannoveraner Klaus-Peter Schröder<br />

vermutlich nicht, als er im Jahr 1995<br />

seine Arbeit für <strong>Haus</strong> <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong><br />

Deutschland in der nordrhein-westfälischen<br />

Landeshauptstadt aufnahm.<br />

Nach einem Jahr wechselte er<br />

vom Rheinufer in die Innenstadt, wo<br />

er seit 15 Jahren die Geschicke der<br />

Informations- <strong>und</strong> Verlags gesellschaft,<br />

einer Tochter der örtlichen<br />

Immobilieneigenümerver einigung,<br />

<strong>und</strong> das zugehörige Info-Center leitet.<br />

1996 gegründet entwickelte sich<br />

die damals beispiellose Service-<br />

Stelle rasch zum Herzstück des<br />

<strong>Düsseldorf</strong>er <strong>Haus</strong>-<strong>und</strong>-Gr<strong>und</strong>-Ver -<br />

eins. Kein W<strong>und</strong>er, steht mit Herrn<br />

Schröder doch von Anfang an ein<br />

Mann an seiner Spitze, der sich<br />

durch sein besonderes Gespür für<br />

die vielfältigen Interessen <strong>und</strong> Pro -<br />

bleme unserer r<strong>und</strong> 16000 Mit glieder<br />

auszeichnet.<br />

Mittlerweile hat er weit über einh<strong>und</strong>ert<br />

<strong>Ausgabe</strong>n der renommierten<br />

<strong>Düsseldorf</strong>er Bauzeitung herausge-<br />

führen oder es muss zu einer nachhaltig<br />

effizienteren Energienutzung kommen.<br />

(2) Die Kosten der Wärme lieferung<br />

dürfen die Be triebskosten der<br />

bisherigen Eigenversorgung mit Wär -<br />

me <strong>und</strong> Warmwasser nicht übersteigen.<br />

(3) Der Vermieter muss dem Mie -<br />

ter die Umstellung auf gewerbliche<br />

Wärmelieferung mindestens drei Mo -<br />

nate zuvor in Textform ankündigen<br />

(Umstellungsankündigung).<br />

Mit § 556 c BGB holt der Ge -<br />

setzgeber das nach, was nicht nur der<br />

BGH nach 2005 mit seiner<br />

“Lockerungsrechtsprechung” vor -<br />

exerziert hat (vgl. BGH, Urt. v. 22. 2.<br />

2006, CuR 2006, 54 <strong>und</strong> BGH, Urt. v.<br />

27.6.2007, CuR 2007,97), sondern<br />

auch die Instanzrechtsprechung (vgl.<br />

LG Berlin, Urt. v. 6. 6. 20<strong>08</strong>, GE 20<strong>08</strong>,<br />

<strong>11</strong>98). Trotz dieser augenscheinlich<br />

festgezurrten Judikatur ist § 556 c<br />

BGB nicht entbehrlich. Denn plötzliche<br />

Rich tungswechsel in der obergerichtlichen<br />

Rechtsprechung sind nicht<br />

selten. Zu bedenken ist wei ter, dass<br />

namhafte Stimmen aus der Fachwelt<br />

eine pointierte Gegen position einnehmen.<br />

Sei es die War nung vor einer<br />

unreflektierten Übernahme der BGH-<br />

Rechtsprechung (Lammei, jurisPR-<br />

MietR 26120<strong>08</strong>, Anm. 1) oder sogar<br />

die von Blank formulierte klare<br />

Ablehnung (Blank/ Börstinghaus,<br />

Miete, 3. Aufl. (20<strong>08</strong>), § 556 BGB,<br />

Rdnr. 35). Ob also die obergerichtliche<br />

Rechtsprechung auf Dauer Bestand<br />

haben wird, lässt sich nicht sicher<br />

vorhersagen. Daher wird mit der<br />

Aufnahme des neuen - wenn auch kritikbedürftigen<br />

- § 556 c BGB allemal<br />

der bessere Weg beschritten.<br />

Der neue § 556 c BGB sieht zudem<br />

eine Verordnungsermächtigung vor.<br />

Und so wurde zeitgleich der Entwurf<br />

der MietWohnWärmeLV - auf Hoch -<br />

deutsch: “Verordnung über die Wär -<br />

melieferung für Mietwohnraum (Miet -<br />

geben, 37 hauseigene Ausstellungen<br />

konzipiert <strong>und</strong> zehn Immobilien -<br />

märkte in der Rheinterrasse organisiert,<br />

die sich bei Mitgliedern <strong>und</strong><br />

Ausstellern ungebrochen großer<br />

Beliebtheit erfreuen.<br />

Unablässig hat Herr Schröder die<br />

Werbetrommel gerührt, Messen<br />

besucht <strong>und</strong> in unzähligen Koope -<br />

rationen mit Vertretern von<br />

Handwerk, Immobilienwirtschaft <strong>und</strong><br />

öffentlicher Verwaltung die Belange<br />

der privaten <strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> Woh nungseigentümer<br />

vertreten. Kurzum: Er hat<br />

maßgeblich dazu beigetragen, den<br />

Ableger des Vereins zu dessen<br />

Sprachrohr zu machen.<br />

Es ist höchste Zeit ihm zu sagen:<br />

„Vielen Dank für Ihren unermüdlichen<br />

<strong>und</strong> erfolgreichen Einsatz<br />

für die <strong>Düsseldorf</strong>er Immobilien -<br />

eigentümer! Ohne Ihr kommunikatives<br />

Geschick <strong>und</strong> Ihre zupackende<br />

Art wäre <strong>Haus</strong> <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

nicht das, was wir heute sind: einer<br />

der größten Immobilieneigen tümervereine<br />

in Deutschland.“<br />

HuG<br />

wohnraum-Wärmelieferverordnung)” -<br />

vorgelegt. Diese regelt in acht<br />

Paragraphen weitere Details, insbesondere<br />

wer die Parteien des Wärme -<br />

lieferungsvertrages sind, wie der Wär -<br />

mepreis zu gestalten ist, wie die<br />

Preis anpassung erfolgen muss, wie<br />

<strong>und</strong> mit welchen Fristen der Vermieter<br />

den Übergang auf das Contracting zu<br />

bewerkstelligen hat.<br />

Ein Blick in den Referentenentwurf<br />

zeigt sodann, dass die vorerwähnte<br />

Neuregelung in § 556 c BGB nicht für<br />

bestehende Geschäftsraum mietverträge<br />

gilt. Das lässt sich akzeptieren,<br />

wenn diese Verträge den Vorgaben<br />

des BGH für einen vermieterseits einseitigen<br />

Übergang auf das Con -<br />

tracting genügen. Also insbesondere<br />

dann, wenn mietvertraglich eine<br />

Fassung der Zweiten Berechnungs -<br />

verordnung in Bezug genommen ist,<br />

die eine Umlegung der Kosten der<br />

Fernwärmelieferung vorsieht (vgl. das<br />

oben zitierte Urteil des BGH v. 27. 6.<br />

2007). Fehlt eine solche Abrede <strong>und</strong><br />

enthält der Vertrag auch keine<br />

Contracting-Klausel (dazu Pfeifer,<br />

CuR 20<strong>08</strong>, 58), muss im Zweifel nachverhandelt<br />

werden. Da letzteres bei<br />

nicht wenigen Geschäftsraummiet -<br />

verträgen aus weiter zurückliegender<br />

Zeit der Fall sein dürfte - sind doch<br />

dort längere Vertragslaufzeiten ty -<br />

pisch - verw<strong>und</strong>ert es, dass dieser<br />

energiepolitisch <strong>und</strong> ökonomisch be -<br />

deutsame Sektor in der geplanten<br />

Neuregelung unberücksichtigt bleibt.<br />

Damit tun sich vor allem bei gemischt<br />

genutzten Objekten erhebliche<br />

Schwierigkeiten auf. Letztlich könnten<br />

solche Gebäude mit Wohn- <strong>und</strong><br />

Gewerbenutzung doch nicht auf die<br />

Wärmeversorgung mittels Contracting<br />

umgestellt werden (vgl. den Fall in<br />

BGH, Urt. v. <strong>11</strong>. 8. 2010, ZMR<br />

20<strong>11</strong>,26).<br />

Nun hat die Erfahrung gezeigt,<br />

dass ein Referentenentwurf selten die<br />

Ulf Mecke, Leiter der<br />

Rechtsabteilung, feiert sein<br />

30-jähriges Dienstjubiläum<br />

Stolze 30 Jahre sind seit Ulf<br />

Meckes erstem Arbeitstag in der<br />

Rechtsabteilung von <strong>Haus</strong> <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong><br />

<strong>Düsseldorf</strong> im Jahr 1981 vergangen.<br />

Dank seiner umgänglichen Art <strong>und</strong><br />

seiner ausgeprägten Fachkompetenz<br />

entwickelte sich der gelernte Woh -<br />

nungswirt rasch zu einem wichtigen<br />

Ansprechpartner in allen Rechts -<br />

fragen r<strong>und</strong> ums Immobilien eigentum.<br />

Es verw<strong>und</strong>ert daher nicht, dass<br />

Herr Mecke zum 1. Juli 2003 zum<br />

Leiter der renommierten Rechts abteilung<br />

des <strong>Düsseldorf</strong>er Eigen tümer-<br />

Vereins ernannt wurde, der nicht nur<br />

für die sachk<strong>und</strong>ige <strong>und</strong> engagierte<br />

Beratung seiner Mitglieder bekannt<br />

ist, sondern mit seinen wasserdichten<br />

Mietverträgen zudem für ein<br />

Produkt verantwortlich zeichnet, das<br />

weit über die Stadt- <strong>und</strong> Ver einsgrenzen<br />

hinaus große Aner kennung<br />

findet.<br />

Die Zahl 30 spricht für sich: Wer<br />

einem Arbeitgeber in der heutigen Zeit<br />

in einer verantwortungsvollen Position<br />

so lange die Treue hält, der muss über<br />

ein besonderes Maß an Umsicht,<br />

Einsatzbereitschaft, Füh rungskompetenz<br />

<strong>und</strong> Sach kenntnis verfügen.<br />

Abstimmungen zwischen den beteiligten<br />

Ministerien unbeschadet übersteht.<br />

Das hat Vor- <strong>und</strong> Nachteile. Ist<br />

aber erst einmal das Stadium des<br />

förmlichen Gesetzentwurfs, etwa als<br />

B<strong>und</strong>estagsdrucksache, erreicht, so<br />

sind Änderungsvorschläge der Ver -<br />

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Wohnungswirt Ulf Mecke<br />

Leiter der Rechtsabteilung<br />

<strong>Haus</strong> <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong> <strong>Düsseldorf</strong> gratuliert<br />

Herrn Mecke herzlich zu seinem<br />

30. Dienstjubiläum, bedankt sich für<br />

sein jahrzehntelanges Engagement<br />

für die Sache der Immobilien eigentümer<br />

<strong>und</strong> freut sich auf eine Fort -<br />

setzung der erfolgreichen Zusam -<br />

menarbeit. HuG<br />

bände eher selten von Erfolg gekrönt.<br />

Mit Kritik <strong>und</strong> Verbesse rungsvorschlägen<br />

sollte also nicht gezögert<br />

werden.<br />

RA Frank-Georg Pfeifer, <strong>Düsseldorf</strong><br />

Quelle: Ztg. CuR Heft 2/20<strong>11</strong><br />

MEHR ALS<br />

raum UND gut<br />

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