Ausgabe 08/11, PDF, 3.7 MB - Haus und Grund Düsseldorf
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Nr. 8 / August 20<strong>11</strong> <strong>Haus</strong> <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong> Jahrgang 109<br />
Rasenmähen nur zu bestimmten<br />
Zeiten erlaubt<br />
Örtliche Sonderregelungen beachten<br />
Rasenmähen ist werktags, also auch<br />
samstags, zwischen 9 <strong>und</strong> 13 Uhr<br />
sowie zwischen 15 <strong>und</strong> 17 Uhr<br />
erlaubt. Geräte mit dem EU-Um -<br />
weltzeichen können durchgehend<br />
zwischen 7 <strong>und</strong> 20 Uhr benutzt werden.<br />
Darauf macht die Eigen -<br />
tümerschutz-Gemeinschaft <strong>Haus</strong> &<br />
Gr<strong>und</strong> aufmerksam. An Sonn- <strong>und</strong><br />
Feiertagen müssen Rasenmäher <strong>und</strong><br />
ähnliche Gartengeräte wie Rasen -<br />
kantenschneider gr<strong>und</strong>sätzlich in der<br />
Garage bleiben. Handrasenmäher<br />
sind von dieser Regelung nicht betroffen,<br />
dürfen also auch an Sonn- <strong>und</strong><br />
Feiertagen zum Einsatz kommen.<br />
<strong>Haus</strong> & Gr<strong>und</strong> weist darauf hin,<br />
dass häufig landes- <strong>und</strong> kommunalrechtliche<br />
Vorschriften über die<br />
b<strong>und</strong>esweit gültigen Regelungen hinausgehen.<br />
Die Ordnungsämter der<br />
Kommunen informieren über die örtlichen<br />
Bestim mungen. Wer die<br />
Ruhezeiten nicht einhält, muss mit<br />
Heizkosten-Abrechnungsdienst<br />
speziell für kleine Wohn-/Nutzeinheiten<br />
Ralf Lippke<br />
Homberger Straße 16 a<br />
4<strong>08</strong>82 Ratingen<br />
Telefon: 02102-913950<br />
Mobil: 0172/28 14 968<br />
E-Mail: Lippke.Ratingen@web.de<br />
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Geldbußen von bis zu 50.000 Euro<br />
rechnen.<br />
HUG 8/<strong>11</strong> Alexander Wiech<br />
Vermischtes / Recht<br />
Internet immer wichtiger bei Baufinanzierung<br />
Das Internet spielt bei der Immo -<br />
bilienfinanzierung eine immer größere<br />
Rolle: Schon jeder vierte Käufer informiert<br />
sich online – Tendenz steigend.<br />
Dabei ist ImmobilienScout24 die meist -<br />
genutzte Website für Immobi lienfinanzierung.<br />
47 Prozent der Käu fer, die<br />
sich im Internet über das Thema<br />
Finanzierung informiert haben, sind<br />
auf das Finanzportal des Immo -<br />
bilienmarktplatzes unter www.im mobilienscout24.de/de/finanzen/index.jsp<br />
gestoßen. Zu diesem Ergeb nis kommt<br />
die aktuelle W3B-Studie des<br />
Hamburger Markforschers Fittkau &<br />
Maaß, im Auftrag von Immo bilienScout24,<br />
bei der über 1.700 Inter -<br />
netnutzer befragt wurden, die innerhalb<br />
der letzten 12 Monate ein <strong>Haus</strong> oder<br />
eine Wohnung gekauft haben.<br />
Eine Baufinanzierung ist die wahrscheinlich<br />
größte Investition des<br />
Lebens. Daher ist es wichtig, sich vorher<br />
genau zu informieren, worauf es<br />
bei Krediten <strong>und</strong> Versicherungs -<br />
darlehen ankommt – denn schon die<br />
Nachkommastelle bei den Zinsen<br />
B<strong>und</strong>esgerichtshof:<br />
Keine Gebühren für das Führen von Darlehenskonten<br />
Der B<strong>und</strong>esgerichtshof (BGH) hat<br />
entschieden, dass die von vielen Kre -<br />
ditinstituten in ihren Allgemeinen Ge -<br />
schäfts- oder Kreditbedingungen ge -<br />
regelten monatlichen Gebühren für die<br />
Führung eines Darlehenskontos nicht<br />
zulässig sind (Urteil vom 7. Juni 20<strong>11</strong>,<br />
Az. XI ZR 388/10).<br />
Der Streitfall: Im zu entscheidenden<br />
Fall hatte die beklagte Bank in ihren allgemeinen<br />
Bedingungen für Darlehens -<br />
verträge eine Klausel verwendet, durch<br />
die sich der K<strong>und</strong>e beim Abschluss<br />
eines Darlehens zur Zahlung einer<br />
monatlichen Gebühr für die Führung des<br />
Darlehenskontos verpflichtet. Hiergegen<br />
wandte sich ein K<strong>und</strong>e mit der Be -<br />
gründung, eine derartige Klausel sei<br />
unwirksam, <strong>und</strong> nahm die beklagte Bank<br />
auf Unterlassung in Anspruch. Die<br />
Vorinstanzen wiesen die Klagen ab, woraufhin<br />
der BGH zu entscheiden hatte.<br />
Das Urteil: Die Karlsruher Richter<br />
gaben dem Kläger Recht. Nach<br />
Auffassung des BGH halte die in Bezug<br />
auf die Erhebung von Darlehens gebühren<br />
in den allgemeinen Be dingungen<br />
der Bank enthaltene Klausel der gerichtlichen<br />
Inhaltskontrolle nicht stand. Bei<br />
der beanstandeten Klausel handele es<br />
sich nicht um eine nach § 307 Abs. 3 S.<br />
1 BGB der Inhaltskontrolle entzogenen<br />
Preisklausel. Eine solche liege nur dann<br />
vor, wenn die mit einer Klausel geregelte<br />
Gebühr lediglich den Preis für eine vom<br />
Verwender der Klausel angebotene vertraglich<br />
vereinbarte Leistung festlege.<br />
Hiervon könne vorliegend nicht die Rede<br />
sein. Die beanstandete Kontoführungs -<br />
gebühr diene nicht allein der Abgeltung<br />
einer vertraglich vereinbarten Gegen -<br />
leistung, sondern ausschließlich buchhalterischen<br />
bzw. Ab rechnungszwecken<br />
der Bank. Der Bank k<strong>und</strong>e sei auf die<br />
Führung eines gesonderten Darlehens -<br />
kontos im Re gelfall nicht angewiesen, da<br />
er seine Zah lungspflichten üblicherweise<br />
seinem Kreditvertrag oder einem eigenständigen<br />
Zins- <strong>und</strong> Tilgungsplan entnehmen<br />
könne. Etwas anderes folge<br />
auch nicht daraus, dass die Bank ihren<br />
K<strong>und</strong>en am Ende jedes Kalenderjahres<br />
eine Zins- <strong>und</strong> Saldenbestätigung zwekks<br />
Vorlage beim Finanzamt zur<br />
Verfügung stelle. Im Übrigen diene die<br />
Gebühr vorliegend nicht der Erstellung<br />
der Jahres bescheinigung, sondern ausdrücklich<br />
zur Abgel tung der Konto -<br />
führung. Der demnach zulässigen<br />
Inhaltskontrolle halte die beanstandete<br />
Klausel nicht stand. Klauseln, die es<br />
einer Bank ermöglichten, Entgelte für<br />
Tätigkeiten zu verlangen, die sie im eigenen<br />
Interesse erbringen, seien unwirksam,<br />
weil sie mit we sentlichen<br />
Gr<strong>und</strong>lagen der gesetzlichen Regelung,<br />
von der sie abweichen, nicht vereinbar<br />
sind. Derartige Klauseln be nachteiligten<br />
die K<strong>und</strong>en entgegen den Geboten von<br />
Treu <strong>und</strong> Glauben unangemessen, so<br />
der BGH abschließend.<br />
Die Entscheidung des BGH dürfte<br />
eine Vielzahl von allgemeinen Kreditoder<br />
Geschäftsbedingungen von Ban -<br />
ken betreffen. Bankk<strong>und</strong>en, die in ihren<br />
Darlehensbedingungen entsprechende<br />
Klauseln finden, steht nun ein Rück for -<br />
derungsrecht für bereits gezahlte Konto -<br />
führungsgebühren zu, soweit dieser<br />
Anspruch noch nicht verjährt ist. Geht<br />
man davon aus, dass die Verjäh -<br />
rungsfrist drei Jahre beträgt, können<br />
zumindest Kontoführungsgebühren der<br />
Jahre 20<strong>11</strong>, 2010, 2009 <strong>und</strong> 20<strong>08</strong> zurükkgefordert<br />
werden. In jedem Fall sollten<br />
K<strong>und</strong>en im Falle von nicht einzelvertraglich<br />
vereinbarten Kontoführungs gebühren<br />
die künftige Zahlung dieser Ge -<br />
bühren verweigern.<br />
HUG 8/<strong>11</strong> RA Stefan Walter<br />
Sicherheit geht vor ...<br />
… auch in einer Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
Ein gr<strong>und</strong>legendes Bedürfnis des<br />
Menschen ist seine Sicherheit.<br />
Insbesondere die eigene Wohnung ist<br />
ein Rückzugsgebiet, das schon durch<br />
Art. 13 des Gr<strong>und</strong>gesetzes geschützt<br />
wird. In Mehrfamilienhäusern gehört<br />
aber auch das Treppenhaus oftmals<br />
schon zu dem gefühlten „sicheren<br />
Umfeld“. Auch hier möchte man nicht<br />
unbedingt auf unbefugte Personen<br />
stoßen. Um zu gewährleisten, dass<br />
solche unerwünschten Personen<br />
nicht das <strong>Haus</strong> betreten können, setzen<br />
viele Eigentümer daher auf eine in<br />
die Klingelanlage integrierte Videoan -<br />
lage. Allerdings sind regelmäßig nicht<br />
alle Bewohner für die Installation einer<br />
solchen Kamera. Die Gegner berufen<br />
sich darauf, dass ihr Persön lichkeitsrecht<br />
verletzt wird, wenn sie<br />
mittels einer Videokamera im Klingel -<br />
tableau überwacht werden.<br />
Der B<strong>und</strong>esgerichtshof hat nun in<br />
seinem Urteil vom 8. April 20<strong>11</strong> (Az. V<br />
ZR 210/10) entschieden, dass Mit -<br />
glieder einer Wohnungseigen tümer -<br />
gemeinschaft verlangen können, dass<br />
eine Videokamera in die Klingel anlage<br />
integriert wird, wenn das Videosystem<br />
bestimmte Vorausset zungen erfüllt. So<br />
müsse sichergestellt werden, dass die<br />
Anlage keine dauerhafte Überwachung<br />
des Eingangs bereichs erlaube. Eine<br />
solche permanente Überwachungsmöglichkeit<br />
kön ne nämlich einen unzulässigen<br />
Eingriff in das Persönlich -<br />
keitsrecht der Bewohner darstellen.<br />
Dies gilt so gar dann, wenn andere Teile<br />
des Gr<strong>und</strong> stücks oder des Gebäudes<br />
bereits im allgemeinen Einverständnis<br />
durch eine Videokamera überwacht<br />
werden. Denn auch die Erweiterung<br />
einer vorhandenen <strong>und</strong> gebilligten<br />
Überwachungseinrichtung kann einen<br />
Eingriff in das Persönlichkeitsrecht<br />
darstellen.<br />
Zulässig sind daher gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
nur solche Anlagen, bei denen die<br />
Kamera erst durch die Betätigung der<br />
Klingel aktiviert wird. Das Bild darf<br />
dann auch nur in die jeweils betroffene<br />
Wohnung übertragen werden <strong>und</strong><br />
die Übertragung muss nach spätestens<br />
einer Minute automatisch unterbrochen<br />
werden. Zudem muss die<br />
Möglichkeit hinreichend unwahrscheinlich<br />
sein, dass ein Wohnungs -<br />
eigentümer oder ein Dritter die Anlage<br />
so manipulieren oder konfigurieren<br />
kann, dass ohne die Zustimmung der<br />
anderen Eigentümer eine ständige<br />
Überwachung ermöglicht wird. Eine<br />
allein theoretische Möglichkeit zur<br />
Manipulation, deren Durchführung<br />
jedoch unwahrscheinlich ist, stellt hingegen<br />
keinen Eingriff in das Per -<br />
sönlichkeitsrecht dar. Denn das Risiko<br />
eines Eingriffs ist noch kein Eingriff.<br />
Wohnungseigentümer, die gerne<br />
ein Videosystem in die Klingelanlage<br />
integrieren möchten, sollten daher<br />
darauf achten, dass dieses System<br />
die oben genannten Anforderungen<br />
erfüllt. Nur dann werden die Rechte<br />
der übrigen Eigentümer nicht beeinträchtigt<br />
<strong>und</strong> der Einbau der Anlage<br />
kann verlangt werden.<br />
HUG 8/<strong>11</strong> RA Gerold Happ<br />
macht einen riesigen Unterschied.<br />
ImmobilienScout24 bietet alle we sentlichen<br />
Informationen <strong>und</strong> Ent -<br />
scheidungshilfen, die ein Käufer für<br />
seine Finanzierung benötigt.<br />
Finanzierung in vier Schritten<br />
Das optimierte Finanzportal führt<br />
den Nutzer in vier Schritten durch die<br />
Bereiche Kaufvorbereitung, Finanzie -<br />
rungsplanung, Finanzierungs durch -<br />
führung <strong>und</strong> Kaufabwicklung. Dabei<br />
werden alle wichtigen Frage stellungen<br />
<strong>und</strong> Möglichkeiten abgedeckt, die ein<br />
Kaufinteressent in der Realität durchläuft:<br />
Bauen oder kaufen? Was muss<br />
ich bei der Finanzierung beachten?<br />
Welche Darlehensform ist für mich die<br />
günstigste? Und wie führe ich den<br />
Kauf durch? Die angebotenen<br />
Entscheidungshilfen erleichtern dem<br />
Kaufanwärter, die richtige Wahl zu treffen.<br />
Nützliche Zusatztools, wie etwa die<br />
Finanzberatersuche, das Zinsbaro -<br />
meter, der Darlehensrechner sowie<br />
zahlreiche Checklisten r<strong>und</strong>en das<br />
Angebot ab.<br />
Streitigkeiten zwischen Nachbarn<br />
stehen vielerorts auf der Tagesordnung.<br />
Meist geht es dabei um Lärm- oder<br />
Geruchsbelästigungen, aber auch falsch<br />
gesetzte Gartenzäune oder überragende<br />
Pflanzen können Auslöser für Konflikte<br />
sein. Halten die Streitigkeiten länger an<br />
oder entstehen sogar Schä den, wird die<br />
Toleranzgrenze schnell überschritten<br />
<strong>und</strong> die Nachbarn sehen sich immer<br />
häufiger vor Gericht wieder. Ein<br />
Zusammen- bzw. Nebenein anderleben<br />
wird damit fast unmöglich. Die Lösung<br />
können Mediations verfahren bieten.<br />
Gerade bei Nachbarschaftsstreitig -<br />
keiten haben die Parteien meist einen<br />
langen Atem. Bleibt es am Anfang vielleicht<br />
bei Pöbeleien am Gartenzaun, folgen<br />
dann Beleidigungen oder sogar<br />
„Racheakte“ <strong>und</strong> schließlich müssen<br />
Richter entscheiden. Vor dem Kadi zählen<br />
häufig formale Gesichtspunkte <strong>und</strong><br />
bei den teils unübersichtlichen Hin -<br />
tergründen liegt das Schicksal oft im<br />
Ermessen des Richters. Das Prozess -<br />
risiko ist somit schwer abzuschätzen<br />
<strong>und</strong> im Zweifel verlässt keiner den<br />
Gerichtssaal als Gewinner. Hinzu kommen<br />
hohe Gerichts- <strong>und</strong> Anwalts -<br />
kosten. Anlass genug, um frühzeitig zu<br />
überlegen, ob der Streit nicht ohne<br />
Prozess beigelegt werden kann. Sind<br />
die Fronten zu verhärtet, bietet sich ein<br />
Mediationsverfahren an. Im Vorder -<br />
gr<strong>und</strong> steht dabei, eine nachhaltige<br />
Lösung herbeizuführen, die für alle<br />
Beteiligten eine nerven- <strong>und</strong> kostensparende<br />
Alternative bietet.<br />
Tipps vom Experten: Besser kleiner<br />
bauen als in schlechter Lage<br />
Wer sich noch unsicher ist, dem hilft<br />
vielleicht der Expertenrat von Michael<br />
Kiefer, öffentlich bestellter <strong>und</strong> vereidigter<br />
Sachverständiger sowie Leiter der<br />
Immobilienbewertung bei Immob ilien-<br />
Scout24. Michael Kiefer hält 20<strong>11</strong> trotz<br />
langsam steigender Zinsen für ein<br />
gutes Jahr, um sich Eigentum anzuschaffen.<br />
Sein Rat: „Wenn das passende<br />
Objekt gef<strong>und</strong>en ist, sollte man sich<br />
schnell noch die günstigen Zinssätze<br />
sichern. Und Käufer sollten nicht bei<br />
der Lage <strong>und</strong> Bauqualität sparen, sondern<br />
lieber die Immobilie etwas kleiner<br />
wählen.“<br />
Alle Informationen zum Thema<br />
Finanzierung sind auch mobil auf dem<br />
iPhone abrufbar. Die Finanzplaner-App<br />
steht kostenlos zum Download im<br />
AppStore bereit: http://itunes. -<br />
apple.com/de/app/id424010180.<br />
HUG 8/<strong>11</strong> ImmobilienScout24<br />
Mediation:<br />
Die andere Art der Konfliktlösung<br />
Mediationsverfahren sind freiwillige<br />
Verfahren, bei denen mit Hilfe eines<br />
Dritten – dem Mediator – bestehende<br />
Konflikte durch die Beteiligten selbst<br />
gelöst werden. Die Mediatoren sind<br />
dabei neutrale Verfahrensleiter, die das<br />
Gespräch mit den beteiligten Konflikt -<br />
parteien behutsam steuern. Die Vorteile<br />
liegen auf der Hand: Durch die besondere<br />
Art der Gespräche mit einer neutralen<br />
Person sehen die einstigen Geg -<br />
ner den Konflikt mit anderen Augen <strong>und</strong><br />
entdecken Lösungen, auf die sie sonst<br />
nicht gekommen wären. Alle Beteiligten<br />
haben die Chance, durch die gef<strong>und</strong>enen<br />
Lösungen als Gewinner aus der<br />
Streitsache hervor zu gehen. Außerdem<br />
sind diese Verfahren letztlich schneller<br />
<strong>und</strong> kostengünstiger als Gerichts pro -<br />
zesse <strong>und</strong> die Mediatoren können individuell<br />
auf die „erhitzten Gemüter“ eingehen.<br />
In manchen Premium-Tarifen<br />
der Privat haftpflichtversicherung kann<br />
als Zu satzleistung die kostenlose<br />
Organi sation eines Mediationstermines<br />
zur Streitbeilegung enthalten sein, so<br />
beispielsweise bei der Gr<strong>und</strong>eigen -<br />
tümer-Versicherung. Die Versicherungs -<br />
leistung zielt auf sämtliche Konflikt -<br />
situationen, die sich im Zusammenhang<br />
mit Schadensfällen aus dem Besitz<br />
oder dem Eigentum an Immobilien<br />
ergeben können. Neben den Nach barstreitigkeiten<br />
sind dies auch Konflikte<br />
im Mietverhältnis oder z. B. mit Bau beteiligten.<br />
Gr<strong>und</strong>eigentümer Versicherung VVaG<br />
HUG 8/<strong>11</strong> www.gr<strong>und</strong>vers.de<br />
gültig vom <strong>11</strong>. 01. bis 26. 01. 20<strong>08</strong><br />
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