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Ausgabe 08/11, PDF, 3.7 MB - Haus und Grund Düsseldorf

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Nr. 8 / August 20<strong>11</strong> <strong>Haus</strong> <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong> Jahrgang 109<br />

Rasenmähen nur zu bestimmten<br />

Zeiten erlaubt<br />

Örtliche Sonderregelungen beachten<br />

Rasenmähen ist werktags, also auch<br />

samstags, zwischen 9 <strong>und</strong> 13 Uhr<br />

sowie zwischen 15 <strong>und</strong> 17 Uhr<br />

erlaubt. Geräte mit dem EU-Um -<br />

weltzeichen können durchgehend<br />

zwischen 7 <strong>und</strong> 20 Uhr benutzt werden.<br />

Darauf macht die Eigen -<br />

tümerschutz-Gemeinschaft <strong>Haus</strong> &<br />

Gr<strong>und</strong> aufmerksam. An Sonn- <strong>und</strong><br />

Feiertagen müssen Rasenmäher <strong>und</strong><br />

ähnliche Gartengeräte wie Rasen -<br />

kantenschneider gr<strong>und</strong>sätzlich in der<br />

Garage bleiben. Handrasenmäher<br />

sind von dieser Regelung nicht betroffen,<br />

dürfen also auch an Sonn- <strong>und</strong><br />

Feiertagen zum Einsatz kommen.<br />

<strong>Haus</strong> & Gr<strong>und</strong> weist darauf hin,<br />

dass häufig landes- <strong>und</strong> kommunalrechtliche<br />

Vorschriften über die<br />

b<strong>und</strong>esweit gültigen Regelungen hinausgehen.<br />

Die Ordnungsämter der<br />

Kommunen informieren über die örtlichen<br />

Bestim mungen. Wer die<br />

Ruhezeiten nicht einhält, muss mit<br />

Heizkosten-Abrechnungsdienst<br />

speziell für kleine Wohn-/Nutzeinheiten<br />

Ralf Lippke<br />

Homberger Straße 16 a<br />

4<strong>08</strong>82 Ratingen<br />

Telefon: 02102-913950<br />

Mobil: 0172/28 14 968<br />

E-Mail: Lippke.Ratingen@web.de<br />

Neugierig geworden?<br />

Bitte rufen Sie mich an?<br />

Geldbußen von bis zu 50.000 Euro<br />

rechnen.<br />

HUG 8/<strong>11</strong> Alexander Wiech<br />

Vermischtes / Recht<br />

Internet immer wichtiger bei Baufinanzierung<br />

Das Internet spielt bei der Immo -<br />

bilienfinanzierung eine immer größere<br />

Rolle: Schon jeder vierte Käufer informiert<br />

sich online – Tendenz steigend.<br />

Dabei ist ImmobilienScout24 die meist -<br />

genutzte Website für Immobi lienfinanzierung.<br />

47 Prozent der Käu fer, die<br />

sich im Internet über das Thema<br />

Finanzierung informiert haben, sind<br />

auf das Finanzportal des Immo -<br />

bilienmarktplatzes unter www.im mobilienscout24.de/de/finanzen/index.jsp<br />

gestoßen. Zu diesem Ergeb nis kommt<br />

die aktuelle W3B-Studie des<br />

Hamburger Markforschers Fittkau &<br />

Maaß, im Auftrag von Immo bilienScout24,<br />

bei der über 1.700 Inter -<br />

netnutzer befragt wurden, die innerhalb<br />

der letzten 12 Monate ein <strong>Haus</strong> oder<br />

eine Wohnung gekauft haben.<br />

Eine Baufinanzierung ist die wahrscheinlich<br />

größte Investition des<br />

Lebens. Daher ist es wichtig, sich vorher<br />

genau zu informieren, worauf es<br />

bei Krediten <strong>und</strong> Versicherungs -<br />

darlehen ankommt – denn schon die<br />

Nachkommastelle bei den Zinsen<br />

B<strong>und</strong>esgerichtshof:<br />

Keine Gebühren für das Führen von Darlehenskonten<br />

Der B<strong>und</strong>esgerichtshof (BGH) hat<br />

entschieden, dass die von vielen Kre -<br />

ditinstituten in ihren Allgemeinen Ge -<br />

schäfts- oder Kreditbedingungen ge -<br />

regelten monatlichen Gebühren für die<br />

Führung eines Darlehenskontos nicht<br />

zulässig sind (Urteil vom 7. Juni 20<strong>11</strong>,<br />

Az. XI ZR 388/10).<br />

Der Streitfall: Im zu entscheidenden<br />

Fall hatte die beklagte Bank in ihren allgemeinen<br />

Bedingungen für Darlehens -<br />

verträge eine Klausel verwendet, durch<br />

die sich der K<strong>und</strong>e beim Abschluss<br />

eines Darlehens zur Zahlung einer<br />

monatlichen Gebühr für die Führung des<br />

Darlehenskontos verpflichtet. Hiergegen<br />

wandte sich ein K<strong>und</strong>e mit der Be -<br />

gründung, eine derartige Klausel sei<br />

unwirksam, <strong>und</strong> nahm die beklagte Bank<br />

auf Unterlassung in Anspruch. Die<br />

Vorinstanzen wiesen die Klagen ab, woraufhin<br />

der BGH zu entscheiden hatte.<br />

Das Urteil: Die Karlsruher Richter<br />

gaben dem Kläger Recht. Nach<br />

Auffassung des BGH halte die in Bezug<br />

auf die Erhebung von Darlehens gebühren<br />

in den allgemeinen Be dingungen<br />

der Bank enthaltene Klausel der gerichtlichen<br />

Inhaltskontrolle nicht stand. Bei<br />

der beanstandeten Klausel handele es<br />

sich nicht um eine nach § 307 Abs. 3 S.<br />

1 BGB der Inhaltskontrolle entzogenen<br />

Preisklausel. Eine solche liege nur dann<br />

vor, wenn die mit einer Klausel geregelte<br />

Gebühr lediglich den Preis für eine vom<br />

Verwender der Klausel angebotene vertraglich<br />

vereinbarte Leistung festlege.<br />

Hiervon könne vorliegend nicht die Rede<br />

sein. Die beanstandete Kontoführungs -<br />

gebühr diene nicht allein der Abgeltung<br />

einer vertraglich vereinbarten Gegen -<br />

leistung, sondern ausschließlich buchhalterischen<br />

bzw. Ab rechnungszwecken<br />

der Bank. Der Bank k<strong>und</strong>e sei auf die<br />

Führung eines gesonderten Darlehens -<br />

kontos im Re gelfall nicht angewiesen, da<br />

er seine Zah lungspflichten üblicherweise<br />

seinem Kreditvertrag oder einem eigenständigen<br />

Zins- <strong>und</strong> Tilgungsplan entnehmen<br />

könne. Etwas anderes folge<br />

auch nicht daraus, dass die Bank ihren<br />

K<strong>und</strong>en am Ende jedes Kalenderjahres<br />

eine Zins- <strong>und</strong> Saldenbestätigung zwekks<br />

Vorlage beim Finanzamt zur<br />

Verfügung stelle. Im Übrigen diene die<br />

Gebühr vorliegend nicht der Erstellung<br />

der Jahres bescheinigung, sondern ausdrücklich<br />

zur Abgel tung der Konto -<br />

führung. Der demnach zulässigen<br />

Inhaltskontrolle halte die beanstandete<br />

Klausel nicht stand. Klauseln, die es<br />

einer Bank ermöglichten, Entgelte für<br />

Tätigkeiten zu verlangen, die sie im eigenen<br />

Interesse erbringen, seien unwirksam,<br />

weil sie mit we sentlichen<br />

Gr<strong>und</strong>lagen der gesetzlichen Regelung,<br />

von der sie abweichen, nicht vereinbar<br />

sind. Derartige Klauseln be nachteiligten<br />

die K<strong>und</strong>en entgegen den Geboten von<br />

Treu <strong>und</strong> Glauben unangemessen, so<br />

der BGH abschließend.<br />

Die Entscheidung des BGH dürfte<br />

eine Vielzahl von allgemeinen Kreditoder<br />

Geschäftsbedingungen von Ban -<br />

ken betreffen. Bankk<strong>und</strong>en, die in ihren<br />

Darlehensbedingungen entsprechende<br />

Klauseln finden, steht nun ein Rück for -<br />

derungsrecht für bereits gezahlte Konto -<br />

führungsgebühren zu, soweit dieser<br />

Anspruch noch nicht verjährt ist. Geht<br />

man davon aus, dass die Verjäh -<br />

rungsfrist drei Jahre beträgt, können<br />

zumindest Kontoführungsgebühren der<br />

Jahre 20<strong>11</strong>, 2010, 2009 <strong>und</strong> 20<strong>08</strong> zurükkgefordert<br />

werden. In jedem Fall sollten<br />

K<strong>und</strong>en im Falle von nicht einzelvertraglich<br />

vereinbarten Kontoführungs gebühren<br />

die künftige Zahlung dieser Ge -<br />

bühren verweigern.<br />

HUG 8/<strong>11</strong> RA Stefan Walter<br />

Sicherheit geht vor ...<br />

… auch in einer Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

Ein gr<strong>und</strong>legendes Bedürfnis des<br />

Menschen ist seine Sicherheit.<br />

Insbesondere die eigene Wohnung ist<br />

ein Rückzugsgebiet, das schon durch<br />

Art. 13 des Gr<strong>und</strong>gesetzes geschützt<br />

wird. In Mehrfamilienhäusern gehört<br />

aber auch das Treppenhaus oftmals<br />

schon zu dem gefühlten „sicheren<br />

Umfeld“. Auch hier möchte man nicht<br />

unbedingt auf unbefugte Personen<br />

stoßen. Um zu gewährleisten, dass<br />

solche unerwünschten Personen<br />

nicht das <strong>Haus</strong> betreten können, setzen<br />

viele Eigentümer daher auf eine in<br />

die Klingelanlage integrierte Videoan -<br />

lage. Allerdings sind regelmäßig nicht<br />

alle Bewohner für die Installation einer<br />

solchen Kamera. Die Gegner berufen<br />

sich darauf, dass ihr Persön lichkeitsrecht<br />

verletzt wird, wenn sie<br />

mittels einer Videokamera im Klingel -<br />

tableau überwacht werden.<br />

Der B<strong>und</strong>esgerichtshof hat nun in<br />

seinem Urteil vom 8. April 20<strong>11</strong> (Az. V<br />

ZR 210/10) entschieden, dass Mit -<br />

glieder einer Wohnungseigen tümer -<br />

gemeinschaft verlangen können, dass<br />

eine Videokamera in die Klingel anlage<br />

integriert wird, wenn das Videosystem<br />

bestimmte Vorausset zungen erfüllt. So<br />

müsse sichergestellt werden, dass die<br />

Anlage keine dauerhafte Überwachung<br />

des Eingangs bereichs erlaube. Eine<br />

solche permanente Überwachungsmöglichkeit<br />

kön ne nämlich einen unzulässigen<br />

Eingriff in das Persönlich -<br />

keitsrecht der Bewohner darstellen.<br />

Dies gilt so gar dann, wenn andere Teile<br />

des Gr<strong>und</strong> stücks oder des Gebäudes<br />

bereits im allgemeinen Einverständnis<br />

durch eine Videokamera überwacht<br />

werden. Denn auch die Erweiterung<br />

einer vorhandenen <strong>und</strong> gebilligten<br />

Überwachungseinrichtung kann einen<br />

Eingriff in das Persönlichkeitsrecht<br />

darstellen.<br />

Zulässig sind daher gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

nur solche Anlagen, bei denen die<br />

Kamera erst durch die Betätigung der<br />

Klingel aktiviert wird. Das Bild darf<br />

dann auch nur in die jeweils betroffene<br />

Wohnung übertragen werden <strong>und</strong><br />

die Übertragung muss nach spätestens<br />

einer Minute automatisch unterbrochen<br />

werden. Zudem muss die<br />

Möglichkeit hinreichend unwahrscheinlich<br />

sein, dass ein Wohnungs -<br />

eigentümer oder ein Dritter die Anlage<br />

so manipulieren oder konfigurieren<br />

kann, dass ohne die Zustimmung der<br />

anderen Eigentümer eine ständige<br />

Überwachung ermöglicht wird. Eine<br />

allein theoretische Möglichkeit zur<br />

Manipulation, deren Durchführung<br />

jedoch unwahrscheinlich ist, stellt hingegen<br />

keinen Eingriff in das Per -<br />

sönlichkeitsrecht dar. Denn das Risiko<br />

eines Eingriffs ist noch kein Eingriff.<br />

Wohnungseigentümer, die gerne<br />

ein Videosystem in die Klingelanlage<br />

integrieren möchten, sollten daher<br />

darauf achten, dass dieses System<br />

die oben genannten Anforderungen<br />

erfüllt. Nur dann werden die Rechte<br />

der übrigen Eigentümer nicht beeinträchtigt<br />

<strong>und</strong> der Einbau der Anlage<br />

kann verlangt werden.<br />

HUG 8/<strong>11</strong> RA Gerold Happ<br />

macht einen riesigen Unterschied.<br />

ImmobilienScout24 bietet alle we sentlichen<br />

Informationen <strong>und</strong> Ent -<br />

scheidungshilfen, die ein Käufer für<br />

seine Finanzierung benötigt.<br />

Finanzierung in vier Schritten<br />

Das optimierte Finanzportal führt<br />

den Nutzer in vier Schritten durch die<br />

Bereiche Kaufvorbereitung, Finanzie -<br />

rungsplanung, Finanzierungs durch -<br />

führung <strong>und</strong> Kaufabwicklung. Dabei<br />

werden alle wichtigen Frage stellungen<br />

<strong>und</strong> Möglichkeiten abgedeckt, die ein<br />

Kaufinteressent in der Realität durchläuft:<br />

Bauen oder kaufen? Was muss<br />

ich bei der Finanzierung beachten?<br />

Welche Darlehensform ist für mich die<br />

günstigste? Und wie führe ich den<br />

Kauf durch? Die angebotenen<br />

Entscheidungshilfen erleichtern dem<br />

Kaufanwärter, die richtige Wahl zu treffen.<br />

Nützliche Zusatztools, wie etwa die<br />

Finanzberatersuche, das Zinsbaro -<br />

meter, der Darlehensrechner sowie<br />

zahlreiche Checklisten r<strong>und</strong>en das<br />

Angebot ab.<br />

Streitigkeiten zwischen Nachbarn<br />

stehen vielerorts auf der Tagesordnung.<br />

Meist geht es dabei um Lärm- oder<br />

Geruchsbelästigungen, aber auch falsch<br />

gesetzte Gartenzäune oder überragende<br />

Pflanzen können Auslöser für Konflikte<br />

sein. Halten die Streitigkeiten länger an<br />

oder entstehen sogar Schä den, wird die<br />

Toleranzgrenze schnell überschritten<br />

<strong>und</strong> die Nachbarn sehen sich immer<br />

häufiger vor Gericht wieder. Ein<br />

Zusammen- bzw. Nebenein anderleben<br />

wird damit fast unmöglich. Die Lösung<br />

können Mediations verfahren bieten.<br />

Gerade bei Nachbarschaftsstreitig -<br />

keiten haben die Parteien meist einen<br />

langen Atem. Bleibt es am Anfang vielleicht<br />

bei Pöbeleien am Gartenzaun, folgen<br />

dann Beleidigungen oder sogar<br />

„Racheakte“ <strong>und</strong> schließlich müssen<br />

Richter entscheiden. Vor dem Kadi zählen<br />

häufig formale Gesichtspunkte <strong>und</strong><br />

bei den teils unübersichtlichen Hin -<br />

tergründen liegt das Schicksal oft im<br />

Ermessen des Richters. Das Prozess -<br />

risiko ist somit schwer abzuschätzen<br />

<strong>und</strong> im Zweifel verlässt keiner den<br />

Gerichtssaal als Gewinner. Hinzu kommen<br />

hohe Gerichts- <strong>und</strong> Anwalts -<br />

kosten. Anlass genug, um frühzeitig zu<br />

überlegen, ob der Streit nicht ohne<br />

Prozess beigelegt werden kann. Sind<br />

die Fronten zu verhärtet, bietet sich ein<br />

Mediationsverfahren an. Im Vorder -<br />

gr<strong>und</strong> steht dabei, eine nachhaltige<br />

Lösung herbeizuführen, die für alle<br />

Beteiligten eine nerven- <strong>und</strong> kostensparende<br />

Alternative bietet.<br />

Tipps vom Experten: Besser kleiner<br />

bauen als in schlechter Lage<br />

Wer sich noch unsicher ist, dem hilft<br />

vielleicht der Expertenrat von Michael<br />

Kiefer, öffentlich bestellter <strong>und</strong> vereidigter<br />

Sachverständiger sowie Leiter der<br />

Immobilienbewertung bei Immob ilien-<br />

Scout24. Michael Kiefer hält 20<strong>11</strong> trotz<br />

langsam steigender Zinsen für ein<br />

gutes Jahr, um sich Eigentum anzuschaffen.<br />

Sein Rat: „Wenn das passende<br />

Objekt gef<strong>und</strong>en ist, sollte man sich<br />

schnell noch die günstigen Zinssätze<br />

sichern. Und Käufer sollten nicht bei<br />

der Lage <strong>und</strong> Bauqualität sparen, sondern<br />

lieber die Immobilie etwas kleiner<br />

wählen.“<br />

Alle Informationen zum Thema<br />

Finanzierung sind auch mobil auf dem<br />

iPhone abrufbar. Die Finanzplaner-App<br />

steht kostenlos zum Download im<br />

AppStore bereit: http://itunes. -<br />

apple.com/de/app/id424010180.<br />

HUG 8/<strong>11</strong> ImmobilienScout24<br />

Mediation:<br />

Die andere Art der Konfliktlösung<br />

Mediationsverfahren sind freiwillige<br />

Verfahren, bei denen mit Hilfe eines<br />

Dritten – dem Mediator – bestehende<br />

Konflikte durch die Beteiligten selbst<br />

gelöst werden. Die Mediatoren sind<br />

dabei neutrale Verfahrensleiter, die das<br />

Gespräch mit den beteiligten Konflikt -<br />

parteien behutsam steuern. Die Vorteile<br />

liegen auf der Hand: Durch die besondere<br />

Art der Gespräche mit einer neutralen<br />

Person sehen die einstigen Geg -<br />

ner den Konflikt mit anderen Augen <strong>und</strong><br />

entdecken Lösungen, auf die sie sonst<br />

nicht gekommen wären. Alle Beteiligten<br />

haben die Chance, durch die gef<strong>und</strong>enen<br />

Lösungen als Gewinner aus der<br />

Streitsache hervor zu gehen. Außerdem<br />

sind diese Verfahren letztlich schneller<br />

<strong>und</strong> kostengünstiger als Gerichts pro -<br />

zesse <strong>und</strong> die Mediatoren können individuell<br />

auf die „erhitzten Gemüter“ eingehen.<br />

In manchen Premium-Tarifen<br />

der Privat haftpflichtversicherung kann<br />

als Zu satzleistung die kostenlose<br />

Organi sation eines Mediationstermines<br />

zur Streitbeilegung enthalten sein, so<br />

beispielsweise bei der Gr<strong>und</strong>eigen -<br />

tümer-Versicherung. Die Versicherungs -<br />

leistung zielt auf sämtliche Konflikt -<br />

situationen, die sich im Zusammenhang<br />

mit Schadensfällen aus dem Besitz<br />

oder dem Eigentum an Immobilien<br />

ergeben können. Neben den Nach barstreitigkeiten<br />

sind dies auch Konflikte<br />

im Mietverhältnis oder z. B. mit Bau beteiligten.<br />

Gr<strong>und</strong>eigentümer Versicherung VVaG<br />

HUG 8/<strong>11</strong> www.gr<strong>und</strong>vers.de<br />

gültig vom <strong>11</strong>. 01. bis 26. 01. 20<strong>08</strong><br />

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