29.11.2014 Aufrufe

1. Gemeinderatssitzung vom 22. März 2012 (615 KB) - .PDF - Lasberg

1. Gemeinderatssitzung vom 22. März 2012 (615 KB) - .PDF - Lasberg

1. Gemeinderatssitzung vom 22. März 2012 (615 KB) - .PDF - Lasberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

– 11 –<br />

Im Schreiben der Abteilung Raumordnung <strong>vom</strong> 19.<strong>1.</strong><strong>2012</strong> wurden der Gemeinde Versagungsgründe mitgeteilt.<br />

Diese Mitteilung lautet:<br />

Durch die beantragte Planungsmaßnahme ist beabsichtigt im Bereich Grub ein großflächiges Betriebsbaugebiet,<br />

ein Eingeschränktes Gemischtes Baugebiet und eine Verkehrsfläche zu widmen. Während den verkehrstechnischen<br />

und lärmschutztechnischen Anforderungen entsprochen wurde, wird in den zur Genehmigung vorliegenden<br />

Planausfertigungen den forstfachlichen Forderungen nicht entsprochen.<br />

Die in den Planausfertigungen dargestellte Rodung („Rodung erforderlich“) auf Grundstück 2414/1 wird<br />

forstfachlich abgelehnt bzw. wird eine durchgehende Waldrandlinie gefordert. Im zu der Überarbeitung der<br />

Plandarstellung ist der aufgeforstete Teil des Grundstücks 2412/3 als Wald darzustellen und entlang der Waldgrenze<br />

ein 10 m breiter Streifen im Grünland zu belassen. Ein weiterer 10 m breiter Streifen des Betriebsbaugebietes<br />

ist mit Schutzzone im Bauland Ff2 zu überlagern, sodass für künftige Baufluchten ein 20 m Waldperimeter<br />

sichergestellt ist.<br />

Abschließend wird bemerkt, dass eine Kotierung der Grünland- und Schutzstreifen im Mappenblatt zweckdienlich<br />

wäre.<br />

Im Hinblick auf die Bestimmungen des § 34 Abs. 2 Z. 4 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 i.d.g.F. ist daher beabsichtigt,<br />

der beantragten Planung die Genehmigung zu versagen.<br />

Den Ausführungen zum Ergebnis der Prüfung ging aufgrund eines Lokalaugenscheines des Leiters der<br />

Forstabteilung mit dem Bürgermeister folgende Stellungnahme <strong>vom</strong> 9.<strong>1.</strong><strong>2012</strong> voraus:<br />

Nach Durchführung eines erneuten Lokalaugenscheines mit Herrn Bgm. Brandstätter am 29.12.2011 wird<br />

ergänzend festgehalten. In der Stellungnahme <strong>vom</strong> 23.5.2011, Forst30-10-2011 wurde abschließend der<br />

Umwidmung zugestimmt, sofern zwischen Waldflächen und zukünftigen Baufluchten ein Sicherheitsabstand<br />

von 25 m (inkl. 10 m Bewirtschaftungsstreifen) eingehalten wird. Da das Gelände in östlicher Richtung<br />

überwiegend abfällt wird nunmehr aus forstfachlicher Sicht einem Sicherheitsabstand von 20 m<br />

(inkl. 10 m Bewirtschaftungsstreifen) zwischen Waldflächen und zukünftigen Baufluchten zugestimmt.<br />

Aufgrund der Stellungnahme des Forstdienstes und der Mitteilung der Abteilung Raumordnung des Landes<br />

OÖ wurden die notwendigen Planänderungen durch den Ortsplaner vorgenommen.<br />

Im geänderten Plan wird somit beim östlichen Waldrandbereich die vorgesehene Rodung nicht durchgeführt<br />

und somit im neuen geänderten Plan nicht mehr dargestellt. Weiters wird entsprechend der Stellungnahme<br />

der Sicherheitsabstand im östlichen Waldbereich auf 20 m reduziert. Die zweckdienliche Kotierung<br />

der Grünland- und Schutzstreifen im Mappenblatt wurde ebenfalls vorgenommen.<br />

Das Parteiengehör über die Planänderung wurde mittels nochmaliger nachweislicher Verständigung der<br />

betroffenen Grundeigentümer (2-Wochen Frist) vor der GR-Sitzung gewahrt. Es sind keine Einwendungen<br />

erhoben worden.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, im Sinne der Empfehlung des Bauausschusses zu beschließen, den<br />

Versagungsgründen des Landes OÖ, Abt. Raumordnung bzw. Abteilung Forstdienst zu entsprechen und<br />

den geänderten Plan (mit Erfüllung der forstfachlichen Forderungen) zu beschließen. Ebenso ist die Änderung<br />

in der ÖEK-Änderung Nr. <strong>1.</strong>08 zu ergänzen bzw. zu genehmigen.<br />

Abstimmung: Ohne wesentliche Wortmeldung wird durch Erheben der Hand die Planänderung zur<br />

Kenntnis genommen und dem Antrag einstimmig zugestimmt.<br />

Nach diesem Tagesordnungspunkt übergibt Vizebgm. Leopold Stütz den Vorsitz wieder an den Bürgermeister.<br />

Dieser übernimmt den Vorsitz und fährt in der Behandlung der Tagesordnung fort.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!