1. Gemeinderatssitzung vom 22. März 2012 (615 KB) - .PDF - Lasberg
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Im Schreiben der Abteilung Raumordnung <strong>vom</strong> 19.<strong>1.</strong><strong>2012</strong> wurden der Gemeinde Versagungsgründe mitgeteilt.<br />
Diese Mitteilung lautet:<br />
Durch die beantragte Planungsmaßnahme ist beabsichtigt im Bereich Grub ein großflächiges Betriebsbaugebiet,<br />
ein Eingeschränktes Gemischtes Baugebiet und eine Verkehrsfläche zu widmen. Während den verkehrstechnischen<br />
und lärmschutztechnischen Anforderungen entsprochen wurde, wird in den zur Genehmigung vorliegenden<br />
Planausfertigungen den forstfachlichen Forderungen nicht entsprochen.<br />
Die in den Planausfertigungen dargestellte Rodung („Rodung erforderlich“) auf Grundstück 2414/1 wird<br />
forstfachlich abgelehnt bzw. wird eine durchgehende Waldrandlinie gefordert. Im zu der Überarbeitung der<br />
Plandarstellung ist der aufgeforstete Teil des Grundstücks 2412/3 als Wald darzustellen und entlang der Waldgrenze<br />
ein 10 m breiter Streifen im Grünland zu belassen. Ein weiterer 10 m breiter Streifen des Betriebsbaugebietes<br />
ist mit Schutzzone im Bauland Ff2 zu überlagern, sodass für künftige Baufluchten ein 20 m Waldperimeter<br />
sichergestellt ist.<br />
Abschließend wird bemerkt, dass eine Kotierung der Grünland- und Schutzstreifen im Mappenblatt zweckdienlich<br />
wäre.<br />
Im Hinblick auf die Bestimmungen des § 34 Abs. 2 Z. 4 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 i.d.g.F. ist daher beabsichtigt,<br />
der beantragten Planung die Genehmigung zu versagen.<br />
Den Ausführungen zum Ergebnis der Prüfung ging aufgrund eines Lokalaugenscheines des Leiters der<br />
Forstabteilung mit dem Bürgermeister folgende Stellungnahme <strong>vom</strong> 9.<strong>1.</strong><strong>2012</strong> voraus:<br />
Nach Durchführung eines erneuten Lokalaugenscheines mit Herrn Bgm. Brandstätter am 29.12.2011 wird<br />
ergänzend festgehalten. In der Stellungnahme <strong>vom</strong> 23.5.2011, Forst30-10-2011 wurde abschließend der<br />
Umwidmung zugestimmt, sofern zwischen Waldflächen und zukünftigen Baufluchten ein Sicherheitsabstand<br />
von 25 m (inkl. 10 m Bewirtschaftungsstreifen) eingehalten wird. Da das Gelände in östlicher Richtung<br />
überwiegend abfällt wird nunmehr aus forstfachlicher Sicht einem Sicherheitsabstand von 20 m<br />
(inkl. 10 m Bewirtschaftungsstreifen) zwischen Waldflächen und zukünftigen Baufluchten zugestimmt.<br />
Aufgrund der Stellungnahme des Forstdienstes und der Mitteilung der Abteilung Raumordnung des Landes<br />
OÖ wurden die notwendigen Planänderungen durch den Ortsplaner vorgenommen.<br />
Im geänderten Plan wird somit beim östlichen Waldrandbereich die vorgesehene Rodung nicht durchgeführt<br />
und somit im neuen geänderten Plan nicht mehr dargestellt. Weiters wird entsprechend der Stellungnahme<br />
der Sicherheitsabstand im östlichen Waldbereich auf 20 m reduziert. Die zweckdienliche Kotierung<br />
der Grünland- und Schutzstreifen im Mappenblatt wurde ebenfalls vorgenommen.<br />
Das Parteiengehör über die Planänderung wurde mittels nochmaliger nachweislicher Verständigung der<br />
betroffenen Grundeigentümer (2-Wochen Frist) vor der GR-Sitzung gewahrt. Es sind keine Einwendungen<br />
erhoben worden.<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag, im Sinne der Empfehlung des Bauausschusses zu beschließen, den<br />
Versagungsgründen des Landes OÖ, Abt. Raumordnung bzw. Abteilung Forstdienst zu entsprechen und<br />
den geänderten Plan (mit Erfüllung der forstfachlichen Forderungen) zu beschließen. Ebenso ist die Änderung<br />
in der ÖEK-Änderung Nr. <strong>1.</strong>08 zu ergänzen bzw. zu genehmigen.<br />
Abstimmung: Ohne wesentliche Wortmeldung wird durch Erheben der Hand die Planänderung zur<br />
Kenntnis genommen und dem Antrag einstimmig zugestimmt.<br />
Nach diesem Tagesordnungspunkt übergibt Vizebgm. Leopold Stütz den Vorsitz wieder an den Bürgermeister.<br />
Dieser übernimmt den Vorsitz und fährt in der Behandlung der Tagesordnung fort.