1. Gemeinderatssitzung vom 22. März 2012 (615 KB) - .PDF - Lasberg
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Der Vorsitzende meint auch, dass man dabei rechtzeitig auf die nötigen Bewilligungen hinweisen sollte. Die<br />
Impulsgruppe Umwelt könnte angeregt werden, diesbezüglich eine öffentliche Veranstaltung zu organisieren.<br />
Außerdem wird er in den Gemeindeamtlichen Nachrichten noch dazu informieren.<br />
Vizebürgermeister Stütz bemerkt, dass sich vielleicht auch einige Hausbesitzer für eine gemeinsame größere<br />
Anlage zusammenschließen könnten.<br />
GR Katzenschläger erwähnt dazu, dass dann der Standort aber geeignet sein muss, denn derartige Parks inmitten<br />
landwirtschaftlicher Flächen sagen ihm nicht zu.<br />
GR Bartenberger ergänzt, dass man auch die Energieverluste bei den Zuleitungen berücksichtigen muss.<br />
Da sich ansonsten keine wesentlichen Wortmeldungen ergeben, lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen.<br />
Abstimmung: Der Antrag wird durch Erheben der Hand einstimmig beschlossen.<br />
Zu Punkt 7 der Tagesordnung:<br />
Örtliche Raumplanung:<br />
Änderung der Bebauungspläne Krammer-Grub und Leimlehner<br />
im Sinne der Vorberatung des Bauausschusses <strong>vom</strong> 14.2.<strong>2012</strong><br />
Das Gemeinderatsersatzmitglied Harald Brandstätter berichtet, dass der Bauausschuss in der Sitzung im<br />
Februar auch die Änderung von Bebauungsplänen vorberaten hat. Die Planungsinteressen einiger Bauwerber<br />
hinsichtlich der Bau- und Dachform eines Wohnhauses stehen nicht im Einklang mit den derzeitigen<br />
Festlegungen in den einzelnen Bebauungsplänen, insbesondere sind in vielen Bebauungsplänen keine<br />
Flachdächer erlaubt. Davon betroffen sind die Bebauungspläne Kopenberg Süd, Leimlehner, Krammer-<br />
Grub, Ringgasse und Sonnfeld.<br />
Die vorwiegend geplanten zweigeschossigen Wohnhäuser teilweise mit Flachdach stehen im Widerspruch<br />
zu den Festlegungen in den Bebauungsplänen in Bezug auf die Geschoßanzahl, Höhen, Dachformen,<br />
Dachneigung, Dachdeckung, usw. Um diese Bauformen zu ermöglichen, sind die Änderungen der jeweiligen<br />
Bebauungspläne erforderlich.<br />
Im Bauausschuss war man der Ansicht, dass durch die Änderung der vorwiegenden Bauformen gemäß<br />
dem heutigen Bautrend auch eine Anpassung der Bebauungspläne notwendig ist. Dies sollte jedoch für<br />
alle Grundstücke in einem Bebauungsplangebiet gelten.<br />
Bebauungsplan Krammer-Grub:<br />
Im Siedlungsgebiet Grub (Krammer-Gründe) beabsichtigt Herr Harald Krammer ein derartiges dem heutigen<br />
Trend entsprechendes Gebäude mit Flachdach zu errichten. Der Bauausschuss vertrat die Ansicht,<br />
dass in diesem Bereich eine Änderung des Bebauungsplanes durchaus möglich sei, da dieses Gebiet eher<br />
ebenflächig ist und daher zwei Vollgeschosse in Erscheinung treten können, die die Nachbarobjekte (Erdgeschoss<br />
mit ausgebauten Dachraum) nicht überragen. Dennoch ist es wichtig, die maximale Höhe bergund<br />
talseitig festzulegen. Eine Bebauungsplanänderung wird allerdings nur dann durchzuführen sein,<br />
wenn diese von einem Bauwerber beantragt und die Kosten dafür auch übernommen werden.