1. Gemeinderatssitzung vom 22. März 2012 (615 KB) - .PDF - Lasberg
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Zu Punkt 8 der Tagesordnung:<br />
Herstellung der Grundbuchsordnung:<br />
a) Kenntnisnahme der Schlussvermessung des Projektes „Güterweg<br />
Reickersdorf“<br />
b) Kenntnisnahme des Vermessungsplanes des Gehweges<br />
Feistritztal (Ott-Hofer)<br />
Zu a)<br />
Das Gemeinderatsmitglied Wolfgang Freudenthaler berichtet, dass das Güterwegprojekt Reickersdorf<br />
baulich abgeschlossen ist und heuer abgerechnet werden wird. Vom Amt der Oö. Landesregierung wurde<br />
die Neuvermessung durchgeführt und die Vermessungspläne dem Gemeindeamt übermittelt.<br />
Das Vermessungsergebnis ist nun <strong>vom</strong> Gemeinderat zur Kenntnis zu nehmen und die Auflassung der nicht<br />
mehr benötigten Flächen aus dem öffentlichen Gut sowie die Übernahme der neuen Verkehrsflächen in<br />
das öffentliche Gut zu beschließen. Die Pläne werden an Hand der Powerpointfolien erläutert.<br />
Der Berichterstatter stellt den Antrag, die Schlussvermessung für das Güterwegprojekt Reickersdorf zur<br />
Kenntnis zu nehmen und in der Folge die Grundbuchsordnung herstellen zu lassen.<br />
Abstimmung: Der Antrag wird ohne Wortmeldung einstimmig durch Handerhebung beschlossen.<br />
Zu b)<br />
Weiters berichtet das Gemeinderatsmitglied Freudenthaler, dass im Zuge des Gemeindestraßenbauprogramms<br />
2011 der Gehweg <strong>vom</strong> Gasthaus Marktwirt in den Feistritzpark ausgebaut und mit einer Bitumendecke<br />
staubfrei gemacht wurde. Nachdem der Verlauf dieses öffentlichen Weges in der Mappe mit<br />
dem in der Natur vorhandenen Weg nicht übereinstimmt, wurde Zivilgeometer Withalm beauftragt, den<br />
Weg neu zu vermessen und die Grundbuchsordnung herzustellen. Die Neuvermessung wurde so durchgeführt,<br />
dass keine Veränderung hinsichtlich der Grundstücksgrößen eingetreten ist, weil der Weg in der<br />
Mappe lediglich verschoben wird. Der Vermessungsplan wird mittels Powerpointfolie erläutert.<br />
Der Berichterstatter stellt den Antrag, den Vermessungsplan für den Gehweg Feistritztal zur Kenntnis zu<br />
nehmen und die Grundbuchsordnung herzustellen.<br />
Abstimmung: Ohne Wortmeldung wird dem Antrag durch Erheben der Hand einstimmig stattgegeben.