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Als PDF downloaden - Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg

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führenden akademischen Grad. Die Urkunde wird sowohl in deutscher<br />

als auch in englischer Sprache ausgestellt.<br />

Diploma Supplement<br />

Jeder Absolvent bzw. jede Absolventin erhält ein Diploma Supplement.<br />

Dies ist eine ergänzende Beschreibung, die insbesondere die wesentlichen,<br />

dem Abschluss zugrunde liegenden Studieninhalte, den<br />

Studienverlauf und die mit dem Abschluss erworbene Quali kation enthält.<br />

Prüfungszeitraum und Verfahren zur Prüfungsmeldung<br />

In jedem Semester wird am Ende der Vorlesungszeit ein Prüfungszeitraum<br />

festgesetzt. Der Prüfungszeitraum sowie die Prüfungstermine für<br />

die einzelnen Module bzw.Fächer werden im Internet bekannt gegeben.<br />

Wer zu Prüfungen zugelassen werden will, muss sich form- und fristgerecht<br />

anmelden. Die Anmeldung erfolgt über das Internet. Einzelheiten<br />

und Meldefristen werden rechtzeitig bekannt gemacht. Die Zulassung<br />

setzt neben der form- und fristgerechten Anmeldung voraus, dass<br />

- der/die Kandidat/in an der <strong>Hochschule</strong> als Studierende/r des betreffenden<br />

Studienganges immatrikuliert ist und<br />

- die nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung erforderlichen<br />

studienbegleitenden Prüfungsleistungen und Teilnahmenachweise<br />

vorliegen.<br />

Beendigung des Studiums<br />

Studierende sind zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem sie<br />

die Abschlussprüfung bestanden haben. Studierende sind zu exmatrikulieren,<br />

wenn sie eine nach der Studien- und Prüfungsordnung erforderliche<br />

Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden<br />

haben, es sei denn, dass sie den Studiengang wechseln. Studierende<br />

sollen exmatrikuliert werden, wenn sie, ohne beurlaubt zu sein, sich<br />

vor Beginn eines Semesters oder Studienjahres nicht fristgerecht zum<br />

Weiterstudium angemeldet haben.<br />

Rechtzeitig vor Beendigung oder Aufgabe des Studiums haben<br />

Studierende alle ihnen von der <strong>Hochschule</strong> überlassenen Gegenstände,<br />

insbesondere aus der Bibliothek entliehene Bücher, zurückzugeben.<br />

28 Studienführer WS 2013/14

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