IHRE GASTGEBER 2015
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68 Hinweise zum Urlaub<br />
HINWEISE ZUM <strong>GASTGEBER</strong>VERZEICHNIS<br />
UND ZUM GASTAUFNAHMEVERTRAG<br />
Dieses Gastgeberverzeichnis dient lediglich der Absatzförderung<br />
und der Information. Die Angaben in diesem Verzeichnis beruhen<br />
auf den Angaben der Anbieter.<br />
Aus Druckfehlern, falschen Angaben oder nicht erfüllten Leistungszusagen<br />
des jeweiligen Leistungsträgers kann keine Schadensersatzpflicht<br />
gegenüber dem Ersteller des Prospektes, der Abt. Gäste-Information<br />
& Marketing der Tagungs- und Kongresszentrum<br />
Bad Sassendorf GmbH, abgeleitet werden. (Impressum siehe Seite<br />
66)<br />
Im Falle Ihrer Buchung bzw. Inanspruchnahme der angebotenen<br />
Leistungen werden vertragliche Beziehungen ausschließlich zum<br />
jeweiligen Anbieter begründet.<br />
PREISANGABEN<br />
Die angegebenen Preise gelten für das Jahr <strong>2015</strong>. Nach Prospektdruck<br />
sind Änderungen von Preisen und Leistungen aus sachlichen<br />
Gründen möglich.<br />
Bei Preisspannen sind die Preise von Ausstattungsmerkmalen,<br />
Aufenthaltsdauer, Belegung/Personenzahl und Saisonzeiten abhängig.<br />
Die Kurtaxe wird jeweils separat, zusätzlich zu den ausgewiesenen<br />
Preisen in Rechnung gestellt.<br />
Betrifft Ferienwohnungen: Sofern nicht anders angegeben, verstehen<br />
sich die Preise inkl. aller Nebenkosten. Die Kosten für die Endreinigung<br />
sind immer im Preis enthalten.<br />
BESTIMMUNGEN DES BGBS<br />
ZUM GASTAUFNAHMEVERTRAG<br />
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer<br />
oder die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls<br />
eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt<br />
worden ist.<br />
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner<br />
zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche<br />
Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.<br />
3. Der Vermieter ist verpflichtet bei Nichtbereitstellung des Zimmers<br />
dem Gast Schadensersatz zu leisten.<br />
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen<br />
Leistungen den vereinbarten bzw. betriebsüblichen Preis<br />
zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter eingesparten Aufwendungen.<br />
Nach der gültigen Rechtsprechung sind als ersparte<br />
Aufwendungen folgende Prozentsätze pauschal abzuziehen: 20%<br />
bei Übernachtung mit Frühstück, 30% bei Halbpension und 40%<br />
bei Vollpension. Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern werden<br />
10 % pauschal abgezogen.<br />
5. Der Vermieter ist verpflichtet, den Schaden für den Gast so gering<br />
wie möglich zu halten und das Zimmer/die Wohnung wenn<br />
möglich anderweitig zu vermieten.<br />
HINWEISE ZU PAUSCHALARRANGEMENTS<br />
Bei der Buchung von Pauschalarrangements gelten gem. BGB z.T.<br />
andere Regelungen als beim Gastaufnahmevertrag. Bei den auf<br />
den Seiten 28 bis 32 dargestellten Arrangements ist die Gäste-<br />
Information Bad Sassendorf (Abteilung der Tagungs- und Kongresszentrum<br />
Bad Sassendorf GmbH) Reiseveranstalter.<br />
Es gelten die allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalangebote<br />
der Tagungs- und Kongresszentrum Bad Sassendorf GmbH,<br />
Abteilung Gäste-Information & Marketing.<br />
Bei Pauschalarrangements, die von Hotels angeboten und verkauft<br />
werden, ist der jeweils anbietende Betrieb Reiseveranstalter und<br />
Vertragspartner für den Gast.<br />
REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG<br />
Egal, ob Sie einen Gastaufnahmevertrag oder einen Reisevertrag<br />
über ein Pauschalarrangement abschließen – es ergeben sich für<br />
Sie Rechte und Pflichten.<br />
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.<br />
So können Sie die wichtigsten Risiken, die einen Reiseantritt<br />
verhindert, absichern.<br />
Entsprechende Formulare erhalten Sie u.a. bei der Gäste-Information<br />
Bad Sassendorf und bei vielen Vermietern. Sie können die Versicherung<br />
auch online unter www.badsassendorf.de abschließen!<br />
HINWEISE ZU GRUPPENANGEBOTEN<br />
Die Gäste-Information Bad Sassendorf (Abteilung der Tagungsund<br />
Kongresszentrum Bad Sassendorf GmbH) fungiert in der Regel<br />
- sofern nicht im Buchungsvorgang anders angegeben - als Vermittler<br />
von Gruppenangeboten (Gästeführungen, Vorträge, sonstige<br />
Leistungen). Der Dienstleistungsvertrag kommt zwischen dem<br />
Anbieter der Leistung und dem Gast (Kunde) zustande.<br />
HINWEISE ZUR KURTAXE<br />
Die Kurtaxe beträgt für das laufende Jahr:<br />
• Hauptkarte 2,60 € pro Tag<br />
• 1. Beikarte 2,20 € pro Tag<br />
• 2. Beikarte 0,80 € pro Tag<br />
Es gilt die gültige Satzung der Gemeinde Bad Sassendorf über die<br />
Erhebung von Kurbeiträgen. In einigen Fällen werden Ermäßigungen<br />
gewährt, u.a.:<br />
- 50 % Ermäßigung für Begleitpersonen eines Schwerbehinderten<br />
mit einer Erwerbsminderung von mindestens 80 % (Notwendigkeit<br />
muss durch das „B“ im Schwerbehindertenausweis belegt<br />
sein; Ausweis muss vorgelegt werden),<br />
- 50 % Ermäßigung für Personen, die von der Medikamentenzuzahlung<br />
befreit sind (nach Vorlage des Nachweises)<br />
- 50 % Ermäßigung für Personen, die ihre Unterkunft in Gebietszone<br />
2 (z. B. Lohne oder Heppen) gewählt haben.<br />
Von der Kurbeitragspflicht befreit sind z. B.:<br />
- Kinder unter 6 Jahren<br />
- Gäste, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungszwecken<br />
im Kurgebiet aufhalten.<br />
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gäste-Information.