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IHRE GASTGEBER 2015

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68 Hinweise zum Urlaub<br />

HINWEISE ZUM <strong>GASTGEBER</strong>VERZEICHNIS<br />

UND ZUM GASTAUFNAHMEVERTRAG<br />

Dieses Gastgeberverzeichnis dient lediglich der Absatzförderung<br />

und der Information. Die Angaben in diesem Verzeichnis beruhen<br />

auf den Angaben der Anbieter.<br />

Aus Druckfehlern, falschen Angaben oder nicht erfüllten Leistungszusagen<br />

des jeweiligen Leistungsträgers kann keine Schadensersatzpflicht<br />

gegenüber dem Ersteller des Prospektes, der Abt. Gäste-Information<br />

& Marketing der Tagungs- und Kongresszentrum<br />

Bad Sassendorf GmbH, abgeleitet werden. (Impressum siehe Seite<br />

66)<br />

Im Falle Ihrer Buchung bzw. Inanspruchnahme der angebotenen<br />

Leistungen werden vertragliche Beziehungen ausschließlich zum<br />

jeweiligen Anbieter begründet.<br />

PREISANGABEN<br />

Die angegebenen Preise gelten für das Jahr <strong>2015</strong>. Nach Prospektdruck<br />

sind Änderungen von Preisen und Leistungen aus sachlichen<br />

Gründen möglich.<br />

Bei Preisspannen sind die Preise von Ausstattungsmerkmalen,<br />

Aufenthaltsdauer, Belegung/Personenzahl und Saisonzeiten abhängig.<br />

Die Kurtaxe wird jeweils separat, zusätzlich zu den ausgewiesenen<br />

Preisen in Rechnung gestellt.<br />

Betrifft Ferienwohnungen: Sofern nicht anders angegeben, verstehen<br />

sich die Preise inkl. aller Nebenkosten. Die Kosten für die Endreinigung<br />

sind immer im Preis enthalten.<br />

BESTIMMUNGEN DES BGBS<br />

ZUM GASTAUFNAHMEVERTRAG<br />

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer<br />

oder die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls<br />

eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt<br />

worden ist.<br />

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner<br />

zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche<br />

Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.<br />

3. Der Vermieter ist verpflichtet bei Nichtbereitstellung des Zimmers<br />

dem Gast Schadensersatz zu leisten.<br />

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen<br />

Leistungen den vereinbarten bzw. betriebsüblichen Preis<br />

zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter eingesparten Aufwendungen.<br />

Nach der gültigen Rechtsprechung sind als ersparte<br />

Aufwendungen folgende Prozentsätze pauschal abzuziehen: 20%<br />

bei Übernachtung mit Frühstück, 30% bei Halbpension und 40%<br />

bei Vollpension. Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern werden<br />

10 % pauschal abgezogen.<br />

5. Der Vermieter ist verpflichtet, den Schaden für den Gast so gering<br />

wie möglich zu halten und das Zimmer/die Wohnung wenn<br />

möglich anderweitig zu vermieten.<br />

HINWEISE ZU PAUSCHALARRANGEMENTS<br />

Bei der Buchung von Pauschalarrangements gelten gem. BGB z.T.<br />

andere Regelungen als beim Gastaufnahmevertrag. Bei den auf<br />

den Seiten 28 bis 32 dargestellten Arrangements ist die Gäste-<br />

Information Bad Sassendorf (Abteilung der Tagungs- und Kongresszentrum<br />

Bad Sassendorf GmbH) Reiseveranstalter.<br />

Es gelten die allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalangebote<br />

der Tagungs- und Kongresszentrum Bad Sassendorf GmbH,<br />

Abteilung Gäste-Information & Marketing.<br />

Bei Pauschalarrangements, die von Hotels angeboten und verkauft<br />

werden, ist der jeweils anbietende Betrieb Reiseveranstalter und<br />

Vertragspartner für den Gast.<br />

REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG<br />

Egal, ob Sie einen Gastaufnahmevertrag oder einen Reisevertrag<br />

über ein Pauschalarrangement abschließen – es ergeben sich für<br />

Sie Rechte und Pflichten.<br />

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.<br />

So können Sie die wichtigsten Risiken, die einen Reiseantritt<br />

verhindert, absichern.<br />

Entsprechende Formulare erhalten Sie u.a. bei der Gäste-Information<br />

Bad Sassendorf und bei vielen Vermietern. Sie können die Versicherung<br />

auch online unter www.badsassendorf.de abschließen!<br />

HINWEISE ZU GRUPPENANGEBOTEN<br />

Die Gäste-Information Bad Sassendorf (Abteilung der Tagungsund<br />

Kongresszentrum Bad Sassendorf GmbH) fungiert in der Regel<br />

- sofern nicht im Buchungsvorgang anders angegeben - als Vermittler<br />

von Gruppenangeboten (Gästeführungen, Vorträge, sonstige<br />

Leistungen). Der Dienstleistungsvertrag kommt zwischen dem<br />

Anbieter der Leistung und dem Gast (Kunde) zustande.<br />

HINWEISE ZUR KURTAXE<br />

Die Kurtaxe beträgt für das laufende Jahr:<br />

• Hauptkarte 2,60 € pro Tag<br />

• 1. Beikarte 2,20 € pro Tag<br />

• 2. Beikarte 0,80 € pro Tag<br />

Es gilt die gültige Satzung der Gemeinde Bad Sassendorf über die<br />

Erhebung von Kurbeiträgen. In einigen Fällen werden Ermäßigungen<br />

gewährt, u.a.:<br />

- 50 % Ermäßigung für Begleitpersonen eines Schwerbehinderten<br />

mit einer Erwerbsminderung von mindestens 80 % (Notwendigkeit<br />

muss durch das „B“ im Schwerbehindertenausweis belegt<br />

sein; Ausweis muss vorgelegt werden),<br />

- 50 % Ermäßigung für Personen, die von der Medikamentenzuzahlung<br />

befreit sind (nach Vorlage des Nachweises)<br />

- 50 % Ermäßigung für Personen, die ihre Unterkunft in Gebietszone<br />

2 (z. B. Lohne oder Heppen) gewählt haben.<br />

Von der Kurbeitragspflicht befreit sind z. B.:<br />

- Kinder unter 6 Jahren<br />

- Gäste, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungszwecken<br />

im Kurgebiet aufhalten.<br />

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gäste-Information.

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