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bahner+blank 1 | 2014

Kundenmagazin der bahner+blank steuerberatungsgesellchaft

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ahner+blank<br />

Hagel – das ungeliebte Eis<br />

1 l <strong>2014</strong> 1 l <strong>2014</strong><br />

Die Ruhe vor dem Sturm...<br />

Kurz nach dem Hagelunwetter<br />

Hagelkörner mit über 10 cm Durchmesser<br />

Hagelkörner entstehen in den niedrigeren Schichten<br />

von Gewitterwolken bzw. innerhalb einer Gewitterzelle<br />

durch unterkühltes Wasser, das an Kristallisationskernen<br />

zu Eis gefriert. Da es sich um<br />

sehr wasserreiche Wolken handelt, haben die über<br />

Phasenumwandlungen umgesetzten Wärmemengen<br />

eine starke Labilität der Temperaturschichtung<br />

innerhalb der Wolke zur Folge. Die hierdurch<br />

erzeugten starken Aufwinde von durchaus 20 bis<br />

30 m/s sind ein weiterer wichtiger Faktor für die<br />

Hagelbildung, denn die Gefrierungsprozesse haben<br />

eine stetige Massenzunahme der Partikel zur Folge.<br />

Ohne einen Aufwind würden die Partikel durch die<br />

Schwerkraft absinken, sich aus der Wolke entfernen<br />

und dadurch nicht weiter anwachsen können.<br />

Es zeigt sich dabei, dass der Aufwind innerhalb einer<br />

Wolke unterschiedlich stark ist und Partikel dadurch<br />

einen Kreislauf durchfahren können. Zunächst werden<br />

sie durch den Aufwind angehoben, danach fallen<br />

sie wieder in tiefere Luftschichten, nehmen weiteres<br />

Wasser auf, werden abermals nach oben gerissen,<br />

und zusätzliches Wasser gefriert an. Dieser<br />

Vorgang wiederholt sich solange, bis ein Hagelkorn<br />

zu schwer ist, um von den Aufwinden getragen zu<br />

werden. Ist das Hagelkorn letztendlich zu schwer<br />

und sinkt aus dem Aufwindbereich ab, so kommt es<br />

aufgrund der Größe des Hagelkorns und einer Temperatur<br />

von meist unter 0°C nicht zu einem Aufschmelzen.<br />

Die Größe von Hagelkörnern variiert stark, die<br />

Bandbreite reicht von einem kleinen Hagel unter<br />

0,5 cm bis zu außergewöhnlich großem Hagel von<br />

über 10 cm Durchmesser. Das Gewicht der Körner<br />

variiert entsprechend zwischen 0,1 g und mehr<br />

als 0,5 kg. Zu Schäden an Autos, Glasscheiben und<br />

Zelten kommt es ab einem Durchmesser von etwa<br />

2 cm; Hagelkörner dieser Größe erreichen Fallgeschwindigkeiten<br />

von etwa 70 km/h; kleinerer Hagel<br />

fällt langsamer (ca. 35 km/h), außergewöhnlich großer<br />

kann dagegen Geschwindigkeiten von über 150<br />

km/h erreichen.<br />

Ende Juli 2013 verursachte eine „Superzelle“ in<br />

Baden Württemberg einen Riesenhagel mit bis dahin<br />

nicht vorstellbaren Ausmaßen. Allein bei diesem<br />

verheerenden Unwetter sind Schäden von über 600<br />

Mio. Euro entstanden.<br />

Naturkatastrophen wie Hagel, Überschwemmungen<br />

oder Erdbeben sind Ereignisse, die wir nicht<br />

beeinflussen können. In diesen Fällen können Schäden,<br />

sofern die Behebung nicht von einer Versicherung<br />

erstattet wird, bei der Steuer berücksichtigt<br />

werden.<br />

Ist Ihr Eigenheim davon betroffen, können Sie unter<br />

bestimmten Voraussetzungen die Kosten von<br />

der Steuer absetzen. Allerdings müssen die Schäden<br />

den sogenannten existenziell wichtigen Bereich<br />

treffen - also die Wohnung. Trifft es aber beispielsweise<br />

die Garage oder die Terrasse, können Sie die<br />

Reparaturkosten nicht in Ihrer Steuererklärung eintragen.<br />

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, sind Ihre tatsächlichen<br />

Kosten zur Beseitigung des Schadens<br />

oder Wiederherstellung eines Gebäudeteils in angemessener<br />

Höhe als außergewöhnliche Belastung<br />

von der Steuer absetzbar.<br />

Sie sollten die Reparatur unbedingt innerhalb von<br />

drei Jahren nach dem Schaden beginnen. Halten<br />

Sie sich nicht an diese Frist, können Sie die Kosten<br />

auch nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.<br />

Sie sind zwar nicht von dem Unwetter selbst betroffen,<br />

möchten die Opfer aber mit einer Spende<br />

Steuertipp<br />

unterstützen? Dann haben Sie einen steuerlichen<br />

Vorteil:<br />

Spenden müssen dem Fiskus grundsätzlich immer<br />

mit einer schriftlichen Spendenbescheinigung<br />

nachgewiesen werden. Im Katastrophenfall gilt aber<br />

der vereinfachte Spendennachweis. Es reicht bis zu<br />

einem Betrag von 200,00 Euro aus, beispielsweise<br />

den Kontoauszug oder den abgestempelten Überweisungsbeleg<br />

einzureichen und Ihre Spende wird<br />

steuerlich anerkannt.<br />

Text: Udo Blank<br />

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie die Kosten der Schadensbeseitigung von der<br />

Steuer absetzen können:<br />

Es darf kein eigenes Verschulden vorliegen. Das heißt, Sie dürfen den Schaden nicht selbst<br />

verursacht haben.<br />

Sie dürfen keine Ersatzansprüche gegen Dritte haben. Hat eine dritte Person den Schaden<br />

verursacht, müssen Sie das Geld zuerst von ihr fordern.<br />

Der Schaden darf nicht über eine übliche Versicherung – wie die Gebäude- oder Hausratsversicherung<br />

– abgedeckt sein.<br />

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