bahner+blank 1 | 2014
Kundenmagazin der bahner+blank steuerberatungsgesellchaft
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ahner+blank<br />
Hagel – das ungeliebte Eis<br />
1 l <strong>2014</strong> 1 l <strong>2014</strong><br />
Die Ruhe vor dem Sturm...<br />
Kurz nach dem Hagelunwetter<br />
Hagelkörner mit über 10 cm Durchmesser<br />
Hagelkörner entstehen in den niedrigeren Schichten<br />
von Gewitterwolken bzw. innerhalb einer Gewitterzelle<br />
durch unterkühltes Wasser, das an Kristallisationskernen<br />
zu Eis gefriert. Da es sich um<br />
sehr wasserreiche Wolken handelt, haben die über<br />
Phasenumwandlungen umgesetzten Wärmemengen<br />
eine starke Labilität der Temperaturschichtung<br />
innerhalb der Wolke zur Folge. Die hierdurch<br />
erzeugten starken Aufwinde von durchaus 20 bis<br />
30 m/s sind ein weiterer wichtiger Faktor für die<br />
Hagelbildung, denn die Gefrierungsprozesse haben<br />
eine stetige Massenzunahme der Partikel zur Folge.<br />
Ohne einen Aufwind würden die Partikel durch die<br />
Schwerkraft absinken, sich aus der Wolke entfernen<br />
und dadurch nicht weiter anwachsen können.<br />
Es zeigt sich dabei, dass der Aufwind innerhalb einer<br />
Wolke unterschiedlich stark ist und Partikel dadurch<br />
einen Kreislauf durchfahren können. Zunächst werden<br />
sie durch den Aufwind angehoben, danach fallen<br />
sie wieder in tiefere Luftschichten, nehmen weiteres<br />
Wasser auf, werden abermals nach oben gerissen,<br />
und zusätzliches Wasser gefriert an. Dieser<br />
Vorgang wiederholt sich solange, bis ein Hagelkorn<br />
zu schwer ist, um von den Aufwinden getragen zu<br />
werden. Ist das Hagelkorn letztendlich zu schwer<br />
und sinkt aus dem Aufwindbereich ab, so kommt es<br />
aufgrund der Größe des Hagelkorns und einer Temperatur<br />
von meist unter 0°C nicht zu einem Aufschmelzen.<br />
Die Größe von Hagelkörnern variiert stark, die<br />
Bandbreite reicht von einem kleinen Hagel unter<br />
0,5 cm bis zu außergewöhnlich großem Hagel von<br />
über 10 cm Durchmesser. Das Gewicht der Körner<br />
variiert entsprechend zwischen 0,1 g und mehr<br />
als 0,5 kg. Zu Schäden an Autos, Glasscheiben und<br />
Zelten kommt es ab einem Durchmesser von etwa<br />
2 cm; Hagelkörner dieser Größe erreichen Fallgeschwindigkeiten<br />
von etwa 70 km/h; kleinerer Hagel<br />
fällt langsamer (ca. 35 km/h), außergewöhnlich großer<br />
kann dagegen Geschwindigkeiten von über 150<br />
km/h erreichen.<br />
Ende Juli 2013 verursachte eine „Superzelle“ in<br />
Baden Württemberg einen Riesenhagel mit bis dahin<br />
nicht vorstellbaren Ausmaßen. Allein bei diesem<br />
verheerenden Unwetter sind Schäden von über 600<br />
Mio. Euro entstanden.<br />
Naturkatastrophen wie Hagel, Überschwemmungen<br />
oder Erdbeben sind Ereignisse, die wir nicht<br />
beeinflussen können. In diesen Fällen können Schäden,<br />
sofern die Behebung nicht von einer Versicherung<br />
erstattet wird, bei der Steuer berücksichtigt<br />
werden.<br />
Ist Ihr Eigenheim davon betroffen, können Sie unter<br />
bestimmten Voraussetzungen die Kosten von<br />
der Steuer absetzen. Allerdings müssen die Schäden<br />
den sogenannten existenziell wichtigen Bereich<br />
treffen - also die Wohnung. Trifft es aber beispielsweise<br />
die Garage oder die Terrasse, können Sie die<br />
Reparaturkosten nicht in Ihrer Steuererklärung eintragen.<br />
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, sind Ihre tatsächlichen<br />
Kosten zur Beseitigung des Schadens<br />
oder Wiederherstellung eines Gebäudeteils in angemessener<br />
Höhe als außergewöhnliche Belastung<br />
von der Steuer absetzbar.<br />
Sie sollten die Reparatur unbedingt innerhalb von<br />
drei Jahren nach dem Schaden beginnen. Halten<br />
Sie sich nicht an diese Frist, können Sie die Kosten<br />
auch nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.<br />
Sie sind zwar nicht von dem Unwetter selbst betroffen,<br />
möchten die Opfer aber mit einer Spende<br />
Steuertipp<br />
unterstützen? Dann haben Sie einen steuerlichen<br />
Vorteil:<br />
Spenden müssen dem Fiskus grundsätzlich immer<br />
mit einer schriftlichen Spendenbescheinigung<br />
nachgewiesen werden. Im Katastrophenfall gilt aber<br />
der vereinfachte Spendennachweis. Es reicht bis zu<br />
einem Betrag von 200,00 Euro aus, beispielsweise<br />
den Kontoauszug oder den abgestempelten Überweisungsbeleg<br />
einzureichen und Ihre Spende wird<br />
steuerlich anerkannt.<br />
Text: Udo Blank<br />
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie die Kosten der Schadensbeseitigung von der<br />
Steuer absetzen können:<br />
Es darf kein eigenes Verschulden vorliegen. Das heißt, Sie dürfen den Schaden nicht selbst<br />
verursacht haben.<br />
Sie dürfen keine Ersatzansprüche gegen Dritte haben. Hat eine dritte Person den Schaden<br />
verursacht, müssen Sie das Geld zuerst von ihr fordern.<br />
Der Schaden darf nicht über eine übliche Versicherung – wie die Gebäude- oder Hausratsversicherung<br />
– abgedeckt sein.<br />
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