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bahner+blank 1 | 2014

Kundenmagazin der bahner+blank steuerberatungsgesellchaft

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Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen<br />

Vermögen für Generationen sichern<br />

Für die Zukunft der Nachkommen sein Haus zu bestellen, ist ein wichtiges, aber oft unbeliebtes<br />

Unterfangen. Die Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen unterstützt ihre Private Banking-<br />

Kunden bei der Planung des optimalen Vermögensübergangs.<br />

Herbert Janisch, Senior Berater<br />

Zur ganzheitlichen Beratung im Private Banking<br />

der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen gehört<br />

es, gemeinsam mit den Kunden die Vermögensverhältnisse<br />

vorausschauend zu ordnen – auch für den<br />

Schenkungs- und Erbfall. Denn nur wenige Menschen<br />

machen sich frühzeitig Gedanken darüber. So<br />

haben rund 80 Prozent der Deutschen noch kein<br />

Testament gemacht. Die Folge: Ohne dokumentierten<br />

letzten Willen greift die gesetzliche Erbfolge. In<br />

einem solchen Fall erbt der Ehepartner die eine und<br />

die Kinder die andere Hälfte des Vermögens. Das<br />

muss nicht immer im Sinne der Beteiligten sein,<br />

etwa wenn die Kinder das Haus verkaufen möchten,<br />

in dem der überlebende Ehepartner lebt. Noch komplizierter<br />

kann es werden, wenn die Erblasser mehrmals<br />

verheiratet waren und es Kinder aus unterschiedlichen<br />

Ehen gibt. Die Private Banking-Berater<br />

der Kreissparkasse sprechen deshalb ihre Kunden<br />

grundsätzlich auf die Planung der Vermögensübertragung<br />

an. Sie beraten und begleiten in diesem<br />

Prozess und zeigen die individuell günstigsten Lösungen<br />

und Gestaltungsmöglichkeiten auf, denn sie<br />

kennen die Vermögensverhältnisse ihrer Kunden<br />

bestens. Sie empfehlen beispielsweise, neben Patientenverfügung,<br />

Bank- und Handlungsvollmachten<br />

ein klares und eindeutiges Testament zu verfassen,<br />

das keine Missverständnisse aufkommen lässt –<br />

grundsätzlich immer mit der kompetenten Hilfe eines<br />

Steuerberaters, Rechtsanwalts oder Notars.<br />

Der besondere Service der Private Banking-Berater<br />

liegt darin, das Vermögen so zu strukturieren, dass<br />

die Erbaufteilung später auch wirklich im Sinne der<br />

Erblasser und der Erben läuft. Der bedeutendste<br />

Aspekt ist die Erbschaftsteuer. Bei größeren Vermögen<br />

gilt es, die Anlagen so zu optimieren, dass<br />

die gesetzlichen Freibeträge optimal ausgenutzt<br />

werden und die Steuerlast möglichst gering bleibt.<br />

So ist es aus steuerlichen Gründen nicht immer die<br />

beste Lösung, wenn sich Eheleute gegenseitig zu<br />

Alleinerben einsetzen, denn wenn einer der Partner<br />

stirbt, steht nur der Freibetrag des überlebenden<br />

– derzeit 500.000 Euro – zur Verfügung. Das restliche<br />

Vermögen ist voll zu versteuern. Wenn aber<br />

die Kinder doch gleich mit einem festgelegten Anteil<br />

bedacht werden, können diese ihre Freibeträge von<br />

derzeit jeweils 400 000 Euro ausschöpfen und der<br />

Erbschaftsteuer unterliegt nur ein geringerer Teil<br />

des Vermögens. Die Nutzung der Freibeträge mehrerer<br />

Personen ist jedoch nicht die einzige Möglichkeit,<br />

Erbschaftsteuer zu sparen.<br />

Die Kreissparkasse berät über Gestaltungsmöglichkeiten<br />

und Dienstleistungen, die dazu führen,<br />

dass der steuerliche Wert des Vermögens, etwa<br />

bei Immobilien oder Versicherungen, im Erbfall wesentlich<br />

niedriger angesetzt wird als sein tatsächlicher<br />

Wert (siehe Interview auf Seite 6). Eine andere<br />

Variante ist es, schon zu Lebzeiten Vermögen zum<br />

Beispiel an Kinder zu übertragen. Schenkung- und<br />

Erbschaftsteuer unterliegen denselben Regeln. Bei<br />

Schenkungen können die vollen Freibeträge alle zehn<br />

Jahre aufs Neue ausgeschöpft werden. Schon allein<br />

deshalb empfiehlt sich, möglichst früh die Vermögensübertragung<br />

auf die nächste Generation zu<br />

regeln.<br />

Hat ein Erblasser keine direkten Nachkommen, kommen<br />

in der Erbfolge oft Geschwister, Nichten und<br />

Neffen oder – falls testamentarisch so bestimmt<br />

– auch nicht verwandte Personen zum Zug. Für diese<br />

gelten allerdings ungünstigere Steuersätze und<br />

viel geringere Freibeträge. Eine Möglichkeit, sie hier<br />

besser zu stellen, ist die Erwachsenenadoption.<br />

Denn jede erwachsene natürliche Person kann adoptiert<br />

werden – und Adoptivkinder genießen denselben<br />

erbrechtlichen Status wie leibliche Kinder.<br />

Sind jedoch keine Erben vorhanden, erbt der Staat,<br />

sofern kein Testament existiert. Kunden ohne<br />

Erben können deshalb verfügen, dass ihr Vermögen<br />

nach ihrem Tod auf eine gemeinnützige Stiftung<br />

übergehen soll. Hier bieten die Private Banking-<br />

Berater umfassende Unterstützung bei der Auswahl<br />

einer geeigneten Stiftung oder der Gründung einer<br />

neuen Stiftung. Grundsätzlich gilt, dass die Private<br />

Banking-Mitarbeiter der Kreissparkasse ihre Kunden<br />

in allen Belangen des Schenkens und Vererbens<br />

sensibel und mit Augenmaß beraten. Ebenso betreuen<br />

sie die Erben eingehend bei der Testamentsvollstreckung<br />

und Erbaufteilung, zeigen Gestaltungsmöglichkeiten<br />

auf und ziehen bei rechtlichen und<br />

steuerlichen Belangen Experten hinzu. Dies können<br />

Rechtsanwälte, Notare oder Steuerberater sein,<br />

die der Kunde nennt, oder aber Fachleute aus dem<br />

Netzwerk der Kreissparkasse. Für die Berater ist<br />

es selbstverständlich, jährlich gemeinsam mit dem<br />

Kunden zu überprüfen, ob die Nachlassregelungen<br />

noch aktuell sind, und sie bei Bedarf anzupassen.<br />

Text: Jens Strähle<br />

1 l <strong>2014</strong><br />

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