bahner+blank 1 | 2014
Kundenmagazin der bahner+blank steuerberatungsgesellchaft
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Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen<br />
Vermögen für Generationen sichern<br />
Für die Zukunft der Nachkommen sein Haus zu bestellen, ist ein wichtiges, aber oft unbeliebtes<br />
Unterfangen. Die Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen unterstützt ihre Private Banking-<br />
Kunden bei der Planung des optimalen Vermögensübergangs.<br />
Herbert Janisch, Senior Berater<br />
Zur ganzheitlichen Beratung im Private Banking<br />
der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen gehört<br />
es, gemeinsam mit den Kunden die Vermögensverhältnisse<br />
vorausschauend zu ordnen – auch für den<br />
Schenkungs- und Erbfall. Denn nur wenige Menschen<br />
machen sich frühzeitig Gedanken darüber. So<br />
haben rund 80 Prozent der Deutschen noch kein<br />
Testament gemacht. Die Folge: Ohne dokumentierten<br />
letzten Willen greift die gesetzliche Erbfolge. In<br />
einem solchen Fall erbt der Ehepartner die eine und<br />
die Kinder die andere Hälfte des Vermögens. Das<br />
muss nicht immer im Sinne der Beteiligten sein,<br />
etwa wenn die Kinder das Haus verkaufen möchten,<br />
in dem der überlebende Ehepartner lebt. Noch komplizierter<br />
kann es werden, wenn die Erblasser mehrmals<br />
verheiratet waren und es Kinder aus unterschiedlichen<br />
Ehen gibt. Die Private Banking-Berater<br />
der Kreissparkasse sprechen deshalb ihre Kunden<br />
grundsätzlich auf die Planung der Vermögensübertragung<br />
an. Sie beraten und begleiten in diesem<br />
Prozess und zeigen die individuell günstigsten Lösungen<br />
und Gestaltungsmöglichkeiten auf, denn sie<br />
kennen die Vermögensverhältnisse ihrer Kunden<br />
bestens. Sie empfehlen beispielsweise, neben Patientenverfügung,<br />
Bank- und Handlungsvollmachten<br />
ein klares und eindeutiges Testament zu verfassen,<br />
das keine Missverständnisse aufkommen lässt –<br />
grundsätzlich immer mit der kompetenten Hilfe eines<br />
Steuerberaters, Rechtsanwalts oder Notars.<br />
Der besondere Service der Private Banking-Berater<br />
liegt darin, das Vermögen so zu strukturieren, dass<br />
die Erbaufteilung später auch wirklich im Sinne der<br />
Erblasser und der Erben läuft. Der bedeutendste<br />
Aspekt ist die Erbschaftsteuer. Bei größeren Vermögen<br />
gilt es, die Anlagen so zu optimieren, dass<br />
die gesetzlichen Freibeträge optimal ausgenutzt<br />
werden und die Steuerlast möglichst gering bleibt.<br />
So ist es aus steuerlichen Gründen nicht immer die<br />
beste Lösung, wenn sich Eheleute gegenseitig zu<br />
Alleinerben einsetzen, denn wenn einer der Partner<br />
stirbt, steht nur der Freibetrag des überlebenden<br />
– derzeit 500.000 Euro – zur Verfügung. Das restliche<br />
Vermögen ist voll zu versteuern. Wenn aber<br />
die Kinder doch gleich mit einem festgelegten Anteil<br />
bedacht werden, können diese ihre Freibeträge von<br />
derzeit jeweils 400 000 Euro ausschöpfen und der<br />
Erbschaftsteuer unterliegt nur ein geringerer Teil<br />
des Vermögens. Die Nutzung der Freibeträge mehrerer<br />
Personen ist jedoch nicht die einzige Möglichkeit,<br />
Erbschaftsteuer zu sparen.<br />
Die Kreissparkasse berät über Gestaltungsmöglichkeiten<br />
und Dienstleistungen, die dazu führen,<br />
dass der steuerliche Wert des Vermögens, etwa<br />
bei Immobilien oder Versicherungen, im Erbfall wesentlich<br />
niedriger angesetzt wird als sein tatsächlicher<br />
Wert (siehe Interview auf Seite 6). Eine andere<br />
Variante ist es, schon zu Lebzeiten Vermögen zum<br />
Beispiel an Kinder zu übertragen. Schenkung- und<br />
Erbschaftsteuer unterliegen denselben Regeln. Bei<br />
Schenkungen können die vollen Freibeträge alle zehn<br />
Jahre aufs Neue ausgeschöpft werden. Schon allein<br />
deshalb empfiehlt sich, möglichst früh die Vermögensübertragung<br />
auf die nächste Generation zu<br />
regeln.<br />
Hat ein Erblasser keine direkten Nachkommen, kommen<br />
in der Erbfolge oft Geschwister, Nichten und<br />
Neffen oder – falls testamentarisch so bestimmt<br />
– auch nicht verwandte Personen zum Zug. Für diese<br />
gelten allerdings ungünstigere Steuersätze und<br />
viel geringere Freibeträge. Eine Möglichkeit, sie hier<br />
besser zu stellen, ist die Erwachsenenadoption.<br />
Denn jede erwachsene natürliche Person kann adoptiert<br />
werden – und Adoptivkinder genießen denselben<br />
erbrechtlichen Status wie leibliche Kinder.<br />
Sind jedoch keine Erben vorhanden, erbt der Staat,<br />
sofern kein Testament existiert. Kunden ohne<br />
Erben können deshalb verfügen, dass ihr Vermögen<br />
nach ihrem Tod auf eine gemeinnützige Stiftung<br />
übergehen soll. Hier bieten die Private Banking-<br />
Berater umfassende Unterstützung bei der Auswahl<br />
einer geeigneten Stiftung oder der Gründung einer<br />
neuen Stiftung. Grundsätzlich gilt, dass die Private<br />
Banking-Mitarbeiter der Kreissparkasse ihre Kunden<br />
in allen Belangen des Schenkens und Vererbens<br />
sensibel und mit Augenmaß beraten. Ebenso betreuen<br />
sie die Erben eingehend bei der Testamentsvollstreckung<br />
und Erbaufteilung, zeigen Gestaltungsmöglichkeiten<br />
auf und ziehen bei rechtlichen und<br />
steuerlichen Belangen Experten hinzu. Dies können<br />
Rechtsanwälte, Notare oder Steuerberater sein,<br />
die der Kunde nennt, oder aber Fachleute aus dem<br />
Netzwerk der Kreissparkasse. Für die Berater ist<br />
es selbstverständlich, jährlich gemeinsam mit dem<br />
Kunden zu überprüfen, ob die Nachlassregelungen<br />
noch aktuell sind, und sie bei Bedarf anzupassen.<br />
Text: Jens Strähle<br />
1 l <strong>2014</strong><br />
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