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Verordnung und Erläuterungsbericht - Raumplanung Steiermark

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Erläuterungen zur <strong>Verordnung</strong><br />

Siedlungs- <strong>und</strong> Industrielandschaften:<br />

Größere zusammenhängende Siedlungsbereiche (ab einer Fläche von ca.<br />

70ha) werden der Kategorie Siedlungs- <strong>und</strong> Industrielandschaften zugeordnet.<br />

In der Planungsregion sind das die größeren Siedlungsbereiche<br />

im Mur- <strong>und</strong> Liesingtal, Trofaiach <strong>und</strong> Eisenerz.<br />

Es handelt sich um Verdichtungsräume, die ökologisch hochgradig<br />

zerschnitten sind. Fließgewässer bilden oft letzte kleine Korridore<br />

durch die ansonsten versiegelten Flächen. Teilweise zeigen sich städtebauliche<br />

Probleme wie zunehmende Entleerung der Zentren zugunsten<br />

des Umlandes (Suburbanisierungstendenzen), hohe Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffbelastungen,<br />

geringe Grünflächenausstattung <strong>und</strong> damit einhergehender<br />

mangelnder Wasserrückhalt vor „Ort“ sowie wenig attraktive<br />

Erscheinungsbilder der Stadtränder (Ortseingänge).<br />

<strong>Verordnung</strong>stext §2 (5)<br />

Siedlungs- <strong>und</strong> Industrielandschaften:<br />

Siedlungsräume sind für die Wohnbevölkerung<br />

durch Erhöhung des Grünflächenanteiles<br />

bzw. des Anteiles unversiegelter Flächen<br />

in Wohn- <strong>und</strong> Kerngebieten zu<br />

attraktivieren.<br />

Immissionsbelastungen in Wohngebieten<br />

sind zu vermeiden bzw. in stark belasteten<br />

Gebieten zu reduzieren.<br />

An den Siedlungsrändern ist besonderes<br />

Augenmerk auf die Baugestaltung zu legen.<br />

Bergbaulandschaften:<br />

Eine Sonderform stellt der Bereich des Steirischen Erzberges in der<br />

Stadtgemeinde Eisenerz dar. Es handelt sich dabei, aufgr<strong>und</strong> der erfolgten<br />

Reliefveränderungen, um einen massiven Eingriff in das Landschaftsbild.<br />

Die Beendigung der Rohstoffgewinnung erfordert Überlegungen<br />

bezüglich möglicher Nachnutzungen. Dabei sind sowohl Rekultivierungsmaßnahmen<br />

als auch neue wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten<br />

dieser einzigartigen, menschlich geprägten Landschaftsform zu<br />

erwägen.<br />

<strong>Verordnung</strong>stext §2 (6)<br />

Bergbaulandschaften:<br />

Die Bergbaulandschaft des steirischen<br />

Erzberges ist in die wirtschaftliche, kulturelle<br />

<strong>und</strong> touristische Entwicklung der<br />

Region<br />

einzubinden.<br />

Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 21

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