Verordnung und Erläuterungsbericht - Raumplanung Steiermark
Verordnung und Erläuterungsbericht - Raumplanung Steiermark
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Erläuterungen zur <strong>Verordnung</strong><br />
Siedlungs- <strong>und</strong> Industrielandschaften:<br />
Größere zusammenhängende Siedlungsbereiche (ab einer Fläche von ca.<br />
70ha) werden der Kategorie Siedlungs- <strong>und</strong> Industrielandschaften zugeordnet.<br />
In der Planungsregion sind das die größeren Siedlungsbereiche<br />
im Mur- <strong>und</strong> Liesingtal, Trofaiach <strong>und</strong> Eisenerz.<br />
Es handelt sich um Verdichtungsräume, die ökologisch hochgradig<br />
zerschnitten sind. Fließgewässer bilden oft letzte kleine Korridore<br />
durch die ansonsten versiegelten Flächen. Teilweise zeigen sich städtebauliche<br />
Probleme wie zunehmende Entleerung der Zentren zugunsten<br />
des Umlandes (Suburbanisierungstendenzen), hohe Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffbelastungen,<br />
geringe Grünflächenausstattung <strong>und</strong> damit einhergehender<br />
mangelnder Wasserrückhalt vor „Ort“ sowie wenig attraktive<br />
Erscheinungsbilder der Stadtränder (Ortseingänge).<br />
<strong>Verordnung</strong>stext §2 (5)<br />
Siedlungs- <strong>und</strong> Industrielandschaften:<br />
Siedlungsräume sind für die Wohnbevölkerung<br />
durch Erhöhung des Grünflächenanteiles<br />
bzw. des Anteiles unversiegelter Flächen<br />
in Wohn- <strong>und</strong> Kerngebieten zu<br />
attraktivieren.<br />
Immissionsbelastungen in Wohngebieten<br />
sind zu vermeiden bzw. in stark belasteten<br />
Gebieten zu reduzieren.<br />
An den Siedlungsrändern ist besonderes<br />
Augenmerk auf die Baugestaltung zu legen.<br />
Bergbaulandschaften:<br />
Eine Sonderform stellt der Bereich des Steirischen Erzberges in der<br />
Stadtgemeinde Eisenerz dar. Es handelt sich dabei, aufgr<strong>und</strong> der erfolgten<br />
Reliefveränderungen, um einen massiven Eingriff in das Landschaftsbild.<br />
Die Beendigung der Rohstoffgewinnung erfordert Überlegungen<br />
bezüglich möglicher Nachnutzungen. Dabei sind sowohl Rekultivierungsmaßnahmen<br />
als auch neue wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten<br />
dieser einzigartigen, menschlich geprägten Landschaftsform zu<br />
erwägen.<br />
<strong>Verordnung</strong>stext §2 (6)<br />
Bergbaulandschaften:<br />
Die Bergbaulandschaft des steirischen<br />
Erzberges ist in die wirtschaftliche, kulturelle<br />
<strong>und</strong> touristische Entwicklung der<br />
Region<br />
einzubinden.<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 21