Verordnung und Erläuterungsbericht - Raumplanung Steiermark
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Erläuterungen zur <strong>Verordnung</strong><br />
Aufgr<strong>und</strong> des Baulandbedarfs für Siedlungsentwicklung sowie für die Neuausweisung<br />
bzw. Erweiterung von Industrie <strong>und</strong> Gewerbegebieten können<br />
Nutzungskonflikte durch die Verringerung der Retentions- <strong>und</strong> Abflussräume<br />
für Hochwässer entstehen. Folgekosten für schutzwasserbauliche Maßnahmen<br />
werden zu einem Großteil durch die öffentliche Hand getragen. Zudem wird<br />
die Hochwasserproblematik meist nur an die Unterlieger „weitergereicht“. Zur<br />
Hintanhaltung dieser Problematik in der Planungsregion ist die Freihaltung<br />
der Retentionsräume (innerhalb der HQ 100 Anschlaglinien) von entscheidender<br />
Bedeutung. Diese Räume dienen einerseits dem natürlichen Wasserrückhalt<br />
im Katastrophenfall sowie als Reserveraum für wasserwirtschaftliche<br />
Schutzmaßnahmen. Ihre Freihaltung trägt zur Hochwassersicherheit von Siedlungsgebieten<br />
bei.<br />
In der Fachabteilung 19 A liegen derzeit für Mur, Liesing, Vordernberger Bach,<br />
Gößbach, Rötzbach, Laintalbach, Veitscherbach <strong>und</strong> Sorgergraben Abflussuntersuchungen<br />
mit der Ausweisung von HQ 30 <strong>und</strong> HQ 100 Hochwasserabflussgebieten,<br />
von wasserwirtschaftlichen Vorrangflächen <strong>und</strong> schutzwasserbaulichen<br />
Vorbehaltsflächen vor. Von der B<strong>und</strong>eswasserbauverwaltung wurden am<br />
Veitscherbach in der Gemeinde Traboch Hochwasserrückhaltebecken errichtet.<br />
Die Errichtung weiterer Anlagen ist derzeit nicht vorgesehen. Zusätzlich liegen<br />
für die Mehrzahl der Gemeinden der Planungsregion Gefahrenzonenpläne der<br />
Wildbach- <strong>und</strong> Lawinenverbauung vor.<br />
Neben den schutzwasserbaulichen Aspekten wird mit der Freihaltung der Retentionsräume<br />
auch die gewässerökologische Forderung nach der Aufrechterhaltung<br />
von räumlichen Optionen für allfällige Gewässerrückbau-Maßnahmen<br />
erfüllt. Eine ausreichende Flächenvorhaltung ist dafür Gr<strong>und</strong>voraussetzung.<br />
Diese Flächen dienen zudem meist auch der landwirtschaftlichen Produktion,<br />
haben eine hohe Bedeutung für die Ökologie <strong>und</strong> strukturieren die Landwirtschaft<br />
durch Zwischenräume zwischen Siedlungsschwerpunkten (multifunktionale<br />
Grünzonen <strong>und</strong> landwirtschaftliche Vorrangzonen).<br />
3.3 WIRTSCHAFTSSTRUKTUR<br />
Vorgaben durch das Raumordnungsgesetz:<br />
1. Entwicklung der Wirtschaftsstruktur ... der Regionen des Landes unter<br />
Bedachtnahme auf die jeweiligen räumlichen <strong>und</strong> strukturellen Gegebenheiten.<br />
Zielformulierung: § 3 (2)<br />
Stmk. ROG 1974 i.d.g.F.<br />
Die beherrschende Gr<strong>und</strong>stoffindustrie prägt die Wirtschaftsstruktur der Planungsregion.<br />
Die großbetriebliche Struktur hat zu einer Konzentration der Arbeitsplätze<br />
<strong>und</strong> der Qualifikationen auf wenige Bereiche geführt. Die Landwirtschaft<br />
hat nur geringe Bedeutung, der hohe Waldanteil bedeutet in diesem<br />
Wirtschaftsbereich ein Übergewicht der Forstwirtschaft. Die Krise in der Eisen<strong>und</strong><br />
Stahlindustrie führte zu einem Schrumpfungsprozess. Zwischen 1981 <strong>und</strong><br />
1991 gingen viele der Arbeitsplätze in diesem Bereich verloren. Der Anteil der<br />
Arbeitsplätze in Industrie <strong>und</strong> Gewerbe ist jedoch noch immer einer der höchsten<br />
aller steirischen Bezirke. Die Bedeutung von Leoben als wichtiges Zentrum<br />
der Obersteiermark (Montanuniversität) bedingt einen hohen Anteil an Arbeitsplätzen<br />
im Dienstleistungsbereich. Die Zahl der unselbständigen Beschäftigten<br />
hat zwischen 1990 <strong>und</strong> 2000 zugenommen.<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 23