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Verordnung und Erläuterungsbericht - Raumplanung Steiermark

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Erläuterungen zur <strong>Verordnung</strong><br />

Aufgr<strong>und</strong> des Baulandbedarfs für Siedlungsentwicklung sowie für die Neuausweisung<br />

bzw. Erweiterung von Industrie <strong>und</strong> Gewerbegebieten können<br />

Nutzungskonflikte durch die Verringerung der Retentions- <strong>und</strong> Abflussräume<br />

für Hochwässer entstehen. Folgekosten für schutzwasserbauliche Maßnahmen<br />

werden zu einem Großteil durch die öffentliche Hand getragen. Zudem wird<br />

die Hochwasserproblematik meist nur an die Unterlieger „weitergereicht“. Zur<br />

Hintanhaltung dieser Problematik in der Planungsregion ist die Freihaltung<br />

der Retentionsräume (innerhalb der HQ 100 Anschlaglinien) von entscheidender<br />

Bedeutung. Diese Räume dienen einerseits dem natürlichen Wasserrückhalt<br />

im Katastrophenfall sowie als Reserveraum für wasserwirtschaftliche<br />

Schutzmaßnahmen. Ihre Freihaltung trägt zur Hochwassersicherheit von Siedlungsgebieten<br />

bei.<br />

In der Fachabteilung 19 A liegen derzeit für Mur, Liesing, Vordernberger Bach,<br />

Gößbach, Rötzbach, Laintalbach, Veitscherbach <strong>und</strong> Sorgergraben Abflussuntersuchungen<br />

mit der Ausweisung von HQ 30 <strong>und</strong> HQ 100 Hochwasserabflussgebieten,<br />

von wasserwirtschaftlichen Vorrangflächen <strong>und</strong> schutzwasserbaulichen<br />

Vorbehaltsflächen vor. Von der B<strong>und</strong>eswasserbauverwaltung wurden am<br />

Veitscherbach in der Gemeinde Traboch Hochwasserrückhaltebecken errichtet.<br />

Die Errichtung weiterer Anlagen ist derzeit nicht vorgesehen. Zusätzlich liegen<br />

für die Mehrzahl der Gemeinden der Planungsregion Gefahrenzonenpläne der<br />

Wildbach- <strong>und</strong> Lawinenverbauung vor.<br />

Neben den schutzwasserbaulichen Aspekten wird mit der Freihaltung der Retentionsräume<br />

auch die gewässerökologische Forderung nach der Aufrechterhaltung<br />

von räumlichen Optionen für allfällige Gewässerrückbau-Maßnahmen<br />

erfüllt. Eine ausreichende Flächenvorhaltung ist dafür Gr<strong>und</strong>voraussetzung.<br />

Diese Flächen dienen zudem meist auch der landwirtschaftlichen Produktion,<br />

haben eine hohe Bedeutung für die Ökologie <strong>und</strong> strukturieren die Landwirtschaft<br />

durch Zwischenräume zwischen Siedlungsschwerpunkten (multifunktionale<br />

Grünzonen <strong>und</strong> landwirtschaftliche Vorrangzonen).<br />

3.3 WIRTSCHAFTSSTRUKTUR<br />

Vorgaben durch das Raumordnungsgesetz:<br />

1. Entwicklung der Wirtschaftsstruktur ... der Regionen des Landes unter<br />

Bedachtnahme auf die jeweiligen räumlichen <strong>und</strong> strukturellen Gegebenheiten.<br />

Zielformulierung: § 3 (2)<br />

Stmk. ROG 1974 i.d.g.F.<br />

Die beherrschende Gr<strong>und</strong>stoffindustrie prägt die Wirtschaftsstruktur der Planungsregion.<br />

Die großbetriebliche Struktur hat zu einer Konzentration der Arbeitsplätze<br />

<strong>und</strong> der Qualifikationen auf wenige Bereiche geführt. Die Landwirtschaft<br />

hat nur geringe Bedeutung, der hohe Waldanteil bedeutet in diesem<br />

Wirtschaftsbereich ein Übergewicht der Forstwirtschaft. Die Krise in der Eisen<strong>und</strong><br />

Stahlindustrie führte zu einem Schrumpfungsprozess. Zwischen 1981 <strong>und</strong><br />

1991 gingen viele der Arbeitsplätze in diesem Bereich verloren. Der Anteil der<br />

Arbeitsplätze in Industrie <strong>und</strong> Gewerbe ist jedoch noch immer einer der höchsten<br />

aller steirischen Bezirke. Die Bedeutung von Leoben als wichtiges Zentrum<br />

der Obersteiermark (Montanuniversität) bedingt einen hohen Anteil an Arbeitsplätzen<br />

im Dienstleistungsbereich. Die Zahl der unselbständigen Beschäftigten<br />

hat zwischen 1990 <strong>und</strong> 2000 zugenommen.<br />

Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 23

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