Verordnung und Erläuterungsbericht - Raumplanung Steiermark
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Regionales<br />
Entwicklungsprogramm<br />
Planungsregion<br />
Leoben<br />
<strong>Verordnung</strong> <strong>und</strong> Erläuterungen<br />
LGBl.Nr. 4/2005<br />
A 16 Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung
Inhaltsverzeichnis<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
KURZFASSUNG ..................................................................................................................................... 5<br />
VERORDNUNGSENTWURF .................................................................................................................. 7<br />
1 EINLEITUNG .................................................................................................................................. 15<br />
2 ENTWICKLUNGSZIELE DER REGION ........................................................................................ 17<br />
2.1 Entwicklungsleitbild .......................................................................................................................... 17<br />
2.2 LEADER+ ......................................................................................................................................... 17<br />
3 ERLÄUTERUNGEN ZUR VERORDNUNG ................................................................................... 18<br />
3.1 Landschaft / Ökologie ........................................................................................................................ 18<br />
3.2 Wasserwirtschaft ................................................................................................................................ 22<br />
3.3 Wirtschaftsstruktur ............................................................................................................................. 23<br />
3.3.1 Landwirtschaft ................................................................................................................................... 24<br />
3.3.2 Rohstoffgewinnung ............................................................................................................................ 25<br />
3.3.3 Industrie <strong>und</strong> Gewerbe ....................................................................................................................... 26<br />
3.3.4 Dienstleistungen / Zentralität ............................................................................................................. 27<br />
3.4 Verkehr .............................................................................................................................................. 28<br />
3.5 Siedlungsentwicklung ........................................................................................................................ 30<br />
4 METHODIK UND GRUNDLAGEN ................................................................................................ 34<br />
4.1 Ablauf der Erstellung des regionalen Entwicklungsprogrammes: ..................................................... 34<br />
4.2 Regionalplan/Flächenbilanz/ Ersichtlichmachungen ......................................................................... 35<br />
4.3 Planungsmethodik .............................................................................................................................. 37<br />
4.3.1 Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen für die gesamte Planungsregion ................................................................... 37<br />
4.3.2 Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen für Teilräume ................................................................................................. 37<br />
4.3.3 Vorrangzonen <strong>und</strong> Gemeindeprädikate. ............................................................................................. 37<br />
4.3.3.1 Ableitung der industriell- gewerblichen Entwicklungsstandorte .................................................. 37<br />
4.3.3.2 Ableitung der Teilregionalen Versorgungszentren ........................................................................ 38<br />
4.3.3.3 Ableitung der Vorrangzonen Landwirtschaft ................................................................................ 38<br />
4.3.3.4 Ableitung der Vorrangzonen für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe .............................................................. 39<br />
4.3.3.5 Ableitung der Vorrangzonen für die Siedlungsentwicklung ......................................................... 40<br />
4.3.3.6 Ableitung der Rohstoffvorrangzonen ............................................................................................ 40<br />
4.4 Gr<strong>und</strong>lagen ......................................................................................................................................... 41<br />
4.4.1 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen ............................................................................................................................... 41<br />
4.4.2 Fachliche Gr<strong>und</strong>lagen ........................................................................................................................ 41<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 3
Kurzfassung<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 4
Kurzfassung<br />
KURZFASSUNG<br />
Das Regionale Entwicklungsprogramm legt - ausgehend von der bestehenden Struktur - die überörtlichen<br />
Entwicklungsziele für die Planungsregion Leoben fest.<br />
1. Siedlungsstruktur<br />
Die Siedlungsstruktur wird stark von den topografischen<br />
Gegebenheiten bestimmt. Das hat in der Planungsregion zu<br />
Siedlungsentwicklungen im Murtal, Liesingtal, Tofaiacher<br />
Becken <strong>und</strong> im Bereich Eisenerz/Hieflau. Bei diesen Bereichen<br />
handelt es sich im wesentlichen um kompakte Siedlungsgebiete<br />
ohne nennenswerte größere Zersiedlungsansätze.<br />
In den abwanderungsgefährdeten Bereichen wird die<br />
Aufrechterhaltung der (sozialen) Infrastruktur künftig zu<br />
einer wichtigen Aufgabe.<br />
Zur optimalen Erreichbarkeit von (Nah-)Versorgungseinrichtungen<br />
für die Bevölkerung ist eine geordnete Siedlungsentwicklung<br />
<strong>und</strong> -konzentration um gut ausgestattete,<br />
mit öffentlichen Verkehrsmittel versorgte Siedlungsschwerpunkte<br />
anzustreben.<br />
2. Landschaftsstruktur<br />
Die Planungsregion wird großräumig von forstwirtschaftlich<br />
geprägtem Bergland dominiert, das ökologische Ausgleichsfunktion<br />
<strong>und</strong> Naherholungsfunktion erfüllt. Im Norden<br />
befinden sich einige Bereiche über der Waldgrenze. In den<br />
grünlandgeprägten Seitentälern besteht bei Aufgabe von<br />
landwirtschaftlicher Bewirtschaftung die Gefahr einer Verwaldung<br />
mit für das Landschaftsbild <strong>und</strong> die Naherholungsnutzung<br />
negativen Auswirkungen.<br />
Siedlungs- <strong>und</strong> Industriegebietserweiterungen führen in den<br />
Ballungsräumen zu einem hohen Druck auf <strong>und</strong> zu Segmentierungen<br />
von Freiflächen. Durch Festlegung von Vorrangzonen<br />
soll daher in diesem Bereich das natur- <strong>und</strong> kulturlandschaftliche<br />
Potential der verbliebenen freien Landschaftsräume<br />
als wesentlicher Faktor für die Umwelt- <strong>und</strong><br />
Lebensqualität langfristig erhalten <strong>und</strong> verbessert werden.<br />
3. Infrastruktur<br />
Die hochrangige Verkehrsinfrastruktur verläuft – topographisch<br />
bedingt – entlang des Mur- <strong>und</strong> Liesingtales. Aufgr<strong>und</strong><br />
der geringen Besiedlungsdichten wurde der öffentliche<br />
Personennahverkehr in den Seitentälern stark ausgedünnt,<br />
während in den Haupttälern – begünstigt durch die<br />
Bahn – eine deutlich bessere Versorgungssituation besteht.<br />
Durch geplante Infrastrukturmaßnahmen außerhalb der<br />
Planungsregion wird die großräumige Erreichbarkeit <strong>und</strong><br />
somit auch die Standortqualität verbessert<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 5
Kurzfassung<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich wird die Konzentration der Siedlungsentwicklung um bestehende Schwerpunkte mit hoher Standortqualität<br />
<strong>und</strong> andererseits die Erhaltung der verbliebenen großen, freien Landschaftsräume der Planungsregion<br />
angestrebt.<br />
Die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt durch allgemeine ZIELSET-<br />
ZUNGEN FÜR DIE GESAMTE PLANUNGSREGION, die den<br />
Schutz <strong>und</strong> die Vernetzung von Lebensräumen seltener Tier- <strong>und</strong><br />
Pflanzenarten (Biotope), die Berücksichtigung regional bedeutender<br />
wildökologischer Korridore <strong>und</strong> kleinklimatologischer Gegebenheiten<br />
in der Örtlichen <strong>Raumplanung</strong>, eine flächen- <strong>und</strong> ressourcenschonende<br />
Siedlungsentwicklung <strong>und</strong> die vorausschauende Freihaltung von Verkehrstrassen<br />
zum Inhalt haben.<br />
Eine räumliche Konkretisierung <strong>und</strong> Detaillierung erfolgt durch<br />
ZIELE UND MASSNAHMEN FÜR 6 TEILRÄUME. Die höchstgelegenen<br />
Bereiche der Planungsregion liegen über der Waldgrenze<br />
<strong>und</strong> sind weithin einsehbar. Deshalb ist besonderes Augenmerk auf die<br />
Erhaltung ihres Erscheinungsbildes zu legen. Ausgedehnte Waldbereiche<br />
erfüllen ökologische Ausgleichsfunktion. Waldränder <strong>und</strong> Lichtungen<br />
prägen ihr Erscheinungsbild <strong>und</strong> sind daher bei Planungsmaßnahmen<br />
besonders zu berücksichtigen. Die anschließenden Grünlandbereiche<br />
erfüllen wichtige Aufgaben für die (Nah-)Erholung. Waldränder<br />
<strong>und</strong> Lichtungen sollen erhalten, Baulandfestlegungen vermieden<br />
werden. In intensiv genutzten Tal <strong>und</strong> Passlandschaften, die auch<br />
großflächige Retentionsräume sind, sollen landschaftstypische Strukturelemente<br />
erhalten <strong>und</strong> vernetzt werden. In verdichteten Siedlungsgebiete<br />
sind Grünräume für die Bevölkerung zu sichern, Immissionen<br />
zu vermeiden <strong>und</strong> die Siedlungsränder bei der Baugestaltung besonders<br />
zu beachten. Einen Spezialfall stellt die Bergbaulandschaft des<br />
Steirichen Erzbergs dar, deren markantes Erscheinungsbild als Wahrzeichen<br />
der Kleinregion erhalten werden soll.<br />
Gemeinden mit hochwertigen Versorgungseinrichtungen für die Bevölkerung<br />
werden - zur Konzentration der Siedlungsentwicklung - als<br />
zentrale Orte, Gemeinden mit regionalwirtschaftlich wichtigen Betriebsstandorten<br />
bzw. -flächen als regionale Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandorte<br />
festgelegt (GEMEINDEFUNKTIONEN). Aufgr<strong>und</strong> der<br />
topografischen Gegebenheiten <strong>und</strong> der bestehenden infrastrukturellen<br />
Aufschließung liegen die Betriebsstandorte überwiegend im Mur- <strong>und</strong><br />
Liesingtal<br />
Biotope erhalten <strong>und</strong> vernetzen<br />
Wildökologische Korridore offen halten<br />
Frischluftzubringer freihalten<br />
Flächensparende Siedlungsentwicklung<br />
Trassen für Verkehrsbauten sichern<br />
Erscheinungsbild des hochalpinen<br />
Berglandes erhalten<br />
Sicherung der Lichtungen <strong>und</strong> Waldränder<br />
des forstwirtschaftlich geprägten<br />
Berglandes<br />
Grünlandgeprägtes Bergland vor Bewaldung<br />
<strong>und</strong> Baulandausweisung <strong>und</strong> für<br />
Erholungsnutzung sichern<br />
Strukturelemente in den grünlandgeprägten<br />
Tälern <strong>und</strong> Passlandschaften erhalten<br />
<strong>und</strong> vernetzen<br />
Wohnqualität in Siedlungsbereichen<br />
sichern<br />
Erhaltung des markanten Erscheinungsbildes<br />
der Bergbaulandschaft des Steirischen<br />
Erzbergs<br />
Zentrale Orte als Siedlungsschwerpunkte<br />
Sicherung regional bedeutender<br />
Betriebsstandorte<br />
Die Freihaltung großer zusammenhängender, funktional bedeutender<br />
Freiflächen von weiteren Versiegelungen <strong>und</strong> Bebauungen soll durch<br />
die Festlegung von landwirtschaftlichen VORRANGZONEN in den<br />
dicht besiedelten Bereichen der Planungsregion gewährleistet werden.<br />
Diesen Freiflächen kommt in vielen Fällen auch eine wichtige Retentions-<br />
bzw. landwirtschaftliche Produktionsfunktion zu.<br />
Regional bzw. überregional bedeutende Industrieflächen <strong>und</strong> Rohstoffvorkommen<br />
werden durch die Festlegung von Vorrangzonen für Industrie <strong>und</strong><br />
Gewerbe bzw. Rohstoffvorrangzonen vorausschauend gesichert. Die Siedlungsentwicklung<br />
soll sich an bestehenden Versorgungseinrichtungen<br />
(Zentrale Orte, Ortszentren) bzw. Bereichen, die mit öffentlichen Verkehr<br />
qualitativ hochwertig bedient werden, orientieren.<br />
Landwirtschaftliche<br />
Vorrangzonen zur Gliederung verdichteter<br />
Siedlungsbereiche<br />
Sicherung von Retentionsräumen von<br />
Gefahrenzonen <strong>und</strong> Hochwasserabflussgebieten<br />
Sicherung von Flächen für regional bedeutsame<br />
wirtschaftliche Nutzungen<br />
(Industrie/Gewerbe, Rohstoffgewinnung,<br />
Landwirtschaft)<br />
Siedlungsschwerpunkte um<br />
Versorgungseinrichtungen <strong>und</strong> entlang der<br />
Hauptlinien des Öffentlichen Verkehrs<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 6
<strong>Verordnung</strong>stext<br />
Erläuterungen<br />
VERORDNUNG<br />
DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG VOM<br />
20.12.2004, MIT DER EIN<br />
REGIONALES<br />
ENTWICKLUNGSPROGRAMM<br />
FÜR DIE PLANUNGSREGION (POLITISCHER BEZIRK)<br />
LEOBEN<br />
ERLASSEN WIRD<br />
I N H A L T<br />
ABSCHNITT 1:<br />
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />
§ 1 GELTUNGSBEREICH<br />
ABSCHNITT 2:<br />
ZIELE UND MASSNAHMEN<br />
§ 2 ZIELE UND MASSNAHMEN FÜR DIE<br />
PLANUNGSREGION<br />
§ 3 ZIELE UNE MASSNAHMEN FÜR TEILRÄUME<br />
ABSCHNITT 3:<br />
RÄUMLICHE FESTLEGUNGEN<br />
§ 4 GEMEINDEFUNKTIONEN<br />
§ 5 VORRANGZONEN<br />
§ 6 REGIONALPLAN<br />
§ 7 ÖRTLICHE SIEDLUNGSSCHWERPUNKTE<br />
ABSCHNITT 4:<br />
SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
§ 8 ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN<br />
§ 9 INKRAFTTRETEN<br />
§ 10 AUSSERKRAFTTRETEN<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 7
<strong>Verordnung</strong>stext<br />
Erläuterungen<br />
Aufgr<strong>und</strong> der §§ 8 <strong>und</strong> 10 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974,<br />
LGBl.Nr. 127, zuletzt in der Fassung LGBl.Nr. 22/2003, wird verordnet:<br />
ABSCHNITT 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />
§ 1 GELTUNGSBEREICH<br />
(1) Das regionale Entwicklungsprogramm gilt für die im § 3 Abs. 2 lit. i des<br />
Landesentwicklungsprogramms, LGBl.Nr. 53/1977, festgelegte Planungsregion<br />
(politischer Bezirk) Leoben.<br />
(2) Das regionale Entwicklungsprogramm besteht aus dem Wortlaut <strong>und</strong><br />
dem Regionalplan (Anlage). Die Anlage wird durch Auflage zur allgemeinen<br />
Einsichtnahme k<strong>und</strong>gemacht. Einsicht kann während der Amtsst<strong>und</strong>en genommen<br />
werden:<br />
• bei den für Raumordnung zuständigen Dienststellen beim Amt der<br />
Steiermärkischen Landesregierung,<br />
• bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben,<br />
• bei den Gemeindeämtern aller Gemeinden des politischen Bezirkes<br />
Leoben.<br />
ABSCHNITT 2: ZIELE UND MASSNAHMEN<br />
§ 2 ZIELE UND MASSNAHMEN FÜR DIE PLANUNGSREGION<br />
(1) Zum langfristigen Schutz von seltenen Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten <strong>und</strong> deren<br />
Lebensräumen sind erhaltenswerte Biotope bei allen Planungsvorhaben zu<br />
berücksichtigen.<br />
(2) Die naturräumlichen Voraussetzungen zur Biotopvernetzung sind durch<br />
Festlegung von Grünzügen im Rahmen der örtlichen <strong>Raumplanung</strong> zu schaffen.<br />
(3) Die Durchlässigkeit von wildökologisch überregional bedeutsamen Korridoren<br />
ist zu sichern.<br />
(4) Für das Kleinklima, den Luftaustausch <strong>und</strong> die Luftgüte bedeutsame<br />
Bereiche (Frischluftzubringer, klimatologische Vorbehaltsflächen) sind bei<br />
allen Planungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Die bauliche Nutzung <strong>und</strong><br />
Gestaltung ist auf die klimatologischen Gegebenheiten auszurichten.<br />
(5) Eine flächensparende Siedlungsentwicklung ist durch die Erhöhung des<br />
Anteils von flächensparenden Wohnbauformen (Geschosswohnbau, verdichtete<br />
Wohnbauformen) <strong>und</strong> Einsetzung eines Maximalwertes von 800 m² bei<br />
der Berechnung des Wohnbaulandbedarfes für die durchschnittliche Fläche<br />
von Einfamilienhausbauplätzen sicherzustellen.<br />
(6) Für Verkehrsbauten erforderliche Flächen sind, einschließlich der erforderlichen<br />
Abstandsflächen sowie Flächen für Schutz-, Entwässerungs- <strong>und</strong><br />
Ausgleichsmaßnahmen von anderen Nutzungen, mit Ausnahme einer Freilandnutzung<br />
durch die Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft (ohne Errichtung von Gebäuden),<br />
freizuhalten.<br />
Biotopschutz<br />
siehe Seite 17<br />
Biotopvernetzung<br />
siehe Seite 17<br />
wildökologische Korridore<br />
siehe Seite 17/18<br />
kleinklimatologische<br />
Freihaltebereiche<br />
siehe Seite 18<br />
flächensparende<br />
Siedlungsentwicklung<br />
siehe Seite 29 - 31<br />
Trassensicherung für<br />
Verkehrsbauten<br />
siehe Seite 28<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 8
<strong>Verordnung</strong>stext<br />
Erläuterungen<br />
§ 3 ZIELE UND MASSNAHMEN FÜR TEILRÄUME<br />
(1) BERGLAND ÜBER DER WALDGRENZE UND KAMPFWALD-<br />
ZONE:<br />
• Das hochalpine Erscheinungsbild <strong>und</strong> die besondere Eingriffssensibilität<br />
dieses Teilraumes sind bei allen Planungsmaßnahmen<br />
zu berücksichtigen.<br />
• Die Gewinnung mineralischer Rohstoffe ist unzulässig.<br />
Bergland über der<br />
Waldgrenze <strong>und</strong><br />
Kampfwaldzone<br />
siehe Seite 18<br />
(2) FORSTWIRTSCHAFTLICH GEPRÄGTES BERGLAND:<br />
• Der Charakter dieser Landschaftseinheit mit einer engen Verzahnung<br />
von Wald <strong>und</strong> Freiflächen ist zu erhalten.<br />
• Waldränder sind in Hinblick auf einen stufigen Aufbau, eine<br />
vielfältige Struktur bzw. einen hochwertigen Lebensraum für<br />
Flora <strong>und</strong> Fauna bei allen Planungsmaßnahmen besonders zu<br />
beachten.<br />
• Die Wiederbewaldung von freien Flächen in den für den landschaftsgeb<strong>und</strong>enen<br />
Tourismus besonders geeigneten Gebieten ist<br />
zu vermeiden, Almflächen sollen erhalten werden.<br />
• Touristische Nutzungen bzw. Erholungsnutzungen sind im<br />
Rahmen der Zielsetzungen dieser <strong>Verordnung</strong> zulässig.<br />
• Darüber hinausgehende neue Baulandfestlegungen sind mit<br />
Ausnahme von geringfügigen Ergänzungen bestehender Siedlungsgebiete<br />
unzulässig.<br />
(3) GRÜNLANDGEPRÄGTES BERGLAND:<br />
• Das durch eine kleinräumige Durchmischung von Wald <strong>und</strong><br />
Grünland charakterisierte vielfältige Erscheinungsbild der Landschaft<br />
ist zu erhalten.<br />
• Waldränder sind in Hinblick auf einen stufigen Aufbau, eine<br />
vielfältige Struktur bzw. einen hochwertigen Lebensraum für<br />
Flora <strong>und</strong> Fauna bei allen Planungsmaßnahmen besonders zu<br />
beachten.<br />
• Die Wiederbewaldung von Grenzertragsböden soll vermieden<br />
werden.<br />
• Außerhalb von im Regionalplan bzw. im Rahmen der örtlichen<br />
<strong>Raumplanung</strong> festgelegten Siedlungsschwerpunkten sind großflächige<br />
Baulanderweiterungen, die – auch bei mehrmaligen<br />
Änderungen - insgesamt 3.000m² überschreiten, unzulässig. Die<br />
Festlegung von Baugebieten für die Erweiterung rechtmäßig bestehender<br />
Betriebe bleibt davon unberührt.<br />
• Bei der Baukörpergestaltung ist die visuelle Sensibilität dieses<br />
Landschaftsraumes besonders zu berücksichtigen. Großvolumige<br />
Baukörper sind zu vermeiden.<br />
• Die Gewinnung mineralischer Rohstoffe ist unzulässig.<br />
(4) GRÜNLANDGEPRÄGTE INNERALPINE TÄLER UND<br />
BECKEN<br />
• Ein zusammenhängendes Netz von großflächigen Freilandbereichen,<br />
Retentionsräumen <strong>und</strong> landschaftsraumtypischen Strukturelementen<br />
wie Uferbegleitvegetation, Hecken, Waldflächen,<br />
Forstwirtschaftlich<br />
geprägtes Bergland<br />
siehe Seite 18/19<br />
Grünlandgeprägtes<br />
Bergland<br />
siehe Seite 19<br />
Grünlandgeprägte<br />
inneralpine Täler <strong>und</strong><br />
Passlandschaften<br />
siehe Seite 19<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 9
<strong>Verordnung</strong>stext<br />
Erläuterungen<br />
Waldsäumen <strong>und</strong> Einzelbäumen ist zu erhalten.<br />
(5) SIEDLUNGS- UND INDUSTRIELANDSCHAFTEN<br />
• Siedlungsräume sind für die Wohnbevölkerung durch Erhöhung<br />
des Grünflächenanteiles bzw. des Anteiles unversiegelter Flächen<br />
in Wohn- <strong>und</strong> Kerngebieten zu attraktivieren.<br />
• Immissionsbelastungen in Wohngebieten sind zu vermeiden<br />
bzw. in stark belasteten Gebieten zu reduzieren.<br />
• An den Siedlungsrändern ist besonderes Augenmerk auf die<br />
Baugestaltung zu legen.<br />
(6) BERGBAULANDSCHAFTEN<br />
• Die Bergbaulandschaft des steirischen Erzberges ist in die wirtschaftliche,<br />
kulturelle <strong>und</strong> touristische Entwicklung der Region<br />
einzubinden.<br />
Siedlungs- <strong>und</strong><br />
Industrielandschaften<br />
siehe Seite 20<br />
Bergbaulandschaften<br />
siehe Seite 20<br />
ABSCHNITT 3:<br />
GEMEINDEFUNKTIONEN, VORRANGZONEN<br />
§ 4 GEMEINDEFUNKTIONEN 1)<br />
(1) Als Teilregionale Versorgungszentren (Nahversorgungszentren im Sinne<br />
des Landesentwicklungsprogramms 1977) werden festgelegt:<br />
• Mautern in <strong>Steiermark</strong><br />
• Niklasdorf<br />
• St. Michael in Obersteiermark<br />
• Trofaiach<br />
Teilregionale<br />
Versorgungszentren<br />
siehe Seite 26/27 <strong>und</strong> 36<br />
1) Die Bezirkshauptstadt Leoben wurde im Landesentwicklungsprogramm 1977 (LGBl.Nr.<br />
53/1977) als regionales Zentrum, die Stadtgemeinde Eisenerz als regionales Nebenzentrum<br />
festgelegt.<br />
(2) Zur Dokumentation des öffentlichen Interesses an der Sicherung der<br />
Standortvoraussetzungen für bestehende Betriebe von regionaler Bedeutung<br />
bzw. an der langfristigen Sicherung regional bedeutsamer Flächenpotentiale für<br />
industriell-gewerbliche Nutzung werden folgende Gemeinden als regionale<br />
Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandorte festgelegt:<br />
• Eisenerz<br />
• Leoben<br />
• Niklasdorf<br />
• St. Michael in Obersteiermark<br />
• St. Peter-Freienstein<br />
• Traboch<br />
Regionale Industrie<strong>und</strong><br />
Gewerbestandorte<br />
siehe Seite 25 <strong>und</strong> 35<br />
§ 5 VORRANGZONEN<br />
(1) Wasserwirtschaftliche Vorrangzonen sind Bereiche innerhalb der Anschlagslinien<br />
eines 100jährlichen Hochwasserereignisses (HQ 100 ), die für den<br />
Hochwasserabfluss notwendig sind oder eine wesentliche Funktion für den<br />
Hochwasserrückhalt aufweisen, sowie Flächen, die sich für Hochwasserschutzmaßnahmen<br />
besonders eignen. Sie sind von Baulandfestlegungen <strong>und</strong><br />
sonstigen Abflusshindernissen freizuhalten.<br />
(2) Grünzonen dienen dem Schutz der Natur- oder Kulturlandschaft <strong>und</strong><br />
ihrer Faktoren (ökologische Funktion) <strong>und</strong>/oder der Naherholung (Erholungs-<br />
Wasserwirtschaftliche<br />
Vorrangzonen<br />
siehe Seite 21/22<br />
Grünzonen<br />
siehe Seite 21<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 10
<strong>Verordnung</strong>stext<br />
Erläuterungen<br />
funktion). Darüber hinaus erfüllen sie auch Funktionen des Schutzes von<br />
Siedlungsgebieten vor Gefährdungen, wie zB: Hochwässer (Schutzfunktion).<br />
Die Festlegung von Bauland <strong>und</strong> Sondernutzungen im Freiland für Erwerbsgärtnereien,<br />
Ablagerungsplätze, Aufschüttungsgebiete, Schießstätten, Schieß<strong>und</strong><br />
Sprengmittellager <strong>und</strong> ihre Gefährdungsbereiche <strong>und</strong> Bodenentnahmeflächen<br />
sind unzulässig. Grünzonen gelten als Ruhegebiete gem. §82(1)4 Mineralrohstoffgesetz.<br />
Großflächige Versiegelungen sowie über den Gebietscharakter<br />
hinausgehende Immissionen sind hintanzuhalten. Als Grünzonen gelten<br />
Uferstreifen in einer Breite von mindestens 20 m an der Mur <strong>und</strong> 10 m (im<br />
funktional begründeten Einzelfall auch mehr als 10m), gemessen ab der Böschungsoberkante,<br />
entlang aller anderen natürlich fließenden Gewässern. Für<br />
Baulückenschließungen geringen Ausmaßes können Ausnahmen gewährt<br />
werden. Dabei ist die ökologische Funktion des jeweiligen Uferstreifens zu<br />
berücksichtigen.<br />
(3) Vorrangzonen für die Siedlungsentwicklung sind Siedlungsschwerpunkte<br />
bzw. Bereiche mit innerstädtischer Bedienungsqualität im öffentlichen<br />
Personennahverkehr sowie entlang der Hauptlinien des öffentlichen Personennahverkehrs.<br />
Es gelten folgende Zielsetzungen:<br />
• Entwicklung einer funktionsdurchmischten, auf bestehende Nahversorgungseinrichtungen<br />
<strong>und</strong> die Möglichkeiten des öffentlichen Personennahverkehrs<br />
abgestimmten Siedlungsstruktur auf regionaler<br />
<strong>und</strong> Gemeindeebene (Durchmischung der Funktionen Wohnen, Arbeiten,<br />
Versorgung <strong>und</strong> Erholung zur Wegeminimierung unter Vermeidung<br />
bzw. Verringerung gegenseitiger Beeinträchtigungen).<br />
• Erhaltung bzw. Verbesserung der Wohnqualität.<br />
• Vorrangige Ausrichtung des Wohnungsneubaues auf diese Bereiche.<br />
• Verstärkte Mobilisierung von Baulandreserven.<br />
Im Rahmen der Zielsetzungen dieser <strong>Verordnung</strong> gelten für Vorrangzonen für<br />
die Siedlungsentwicklung folgende Festlegungen:<br />
• Die Siedlungsentwicklung hat von innen nach außen zu erfolgen.<br />
• Zur flächensparenden Siedlungsentwicklung darf für Baugebiete in<br />
zentralen Lagen in ÖV-Bereichen mit innerstädtischer Bedienungsqualität<br />
bzw. entlang der Hauptlinien des öffentlichen Personennahverkehrs<br />
in den Flächenwidmungsplänen der Gemeinden innerhalb<br />
eines 300 m- Einzugsbereiches von Haltestellen <strong>und</strong> vollsortierten<br />
Lebensmittelgeschäften eine Mindestbebauungsdichte von 0,3 gem.<br />
§ 23 Abs. 13 des Stmk. Raumordnungsgesetzes nicht unterschritten<br />
werden.<br />
• Vorrangzonen für die Siedlungsentwicklung sind von Widmungs<strong>und</strong><br />
Nutzungsarten, die eine bestimmungsgemäße Nutzung verhindern<br />
bzw. gefährden, freizuhalten.<br />
(4) Rohstoffvorrangzonen dienen der Sicherung von regional <strong>und</strong> überregional<br />
bedeutenden Vorkommen mineralischer Rohstoffe. Andere Widmungs<strong>und</strong><br />
Nutzungsarten dürfen nur dann festgelegt werden, wenn sie den künftigen<br />
Abbau mineralischer Rohstoffe nicht erschweren oder verhindern. Das gilt<br />
auch für 300 m-Zonen um Rohstoffvorrangzonen.<br />
(5) Landwirtschaftliche Vorrangzonen dienen der landwirtschaftlichen<br />
Produktion. Sie sind von Baulandausweisungen <strong>und</strong> Sondernutzungen im<br />
Freiland für Kur-, Erholungs-, Spiel- <strong>und</strong> Sportzwecke, öffentliche Parkanlagen,<br />
Kleingartenanlagen, Ablagerungsplätze, Aufschüttungsgebiete, Bodenentnahmeflächen,<br />
Schießstätten, Schieß- <strong>und</strong> Sprengmittellager <strong>und</strong> ihre<br />
Gefährdungsbereiche freizuhalten.<br />
Vorrangzonen für die<br />
Siedlungsentwicklung<br />
siehe Seite 31/32 <strong>und</strong> 38<br />
Rohstoffvorrangzonen<br />
siehe Seite 24 <strong>und</strong> 38<br />
Landwirtschaftliche<br />
Vorrangzonen<br />
siehe Seite 23 <strong>und</strong> 37<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 11
<strong>Verordnung</strong>stext<br />
Erläuterungen<br />
(6) Vorrangzonen für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe sind Flächen für Industrie<strong>und</strong><br />
Gewerbebetriebe von regionaler bzw. überregionaler Bedeutung.<br />
Es gelten folgende Zielsetzungen:<br />
• Sicherung bzw. Mobilisierung der für Industrie- <strong>und</strong> Gewerbebetriebe<br />
von regionaler bzw. überregionaler Bedeutung geeigneten Flächen.<br />
Im Rahmen der Zielsetzungen dieser <strong>Verordnung</strong> gelten für Vorrangzonen für<br />
Industrie <strong>und</strong> Gewerbe folgende Festlegungen:<br />
• Vorrangzonen für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe sind - einschließlich erforderlicher<br />
Abstandsflächen - von Widmungs- <strong>und</strong> Nutzungsarten, die<br />
die Realisierung einer industriell/gewerblichen Nutzung verhindern<br />
bzw. gefährden, freizuhalten.<br />
Vorrangzonen für<br />
Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />
siehe Seite 25 <strong>und</strong> 37<br />
§ 6 REGIONALPLAN<br />
(1) Die Teilräume gemäß § 3 sowie die Vorrangzonen gemäß § 5 sind im<br />
Regionalplan, der eine Anlage dieser <strong>Verordnung</strong> bildet, räumlich abgegrenzt.<br />
(2) Wenn die Grenzlinie zwischen zwei Teilräumen gemäß § 3 eine kleinräumig<br />
einheitliche Struktur durchschneidet, gelten für die gesamte kleinräumig<br />
zusammenhängende Struktur die Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen jener Einheit, der<br />
die Struktur großteils zugeordnet werden kann. Diese Bestimmung gilt nur für<br />
zusammenhängende Strukturen in einer Bandbreite von maximal 200m Entfernung<br />
zur festgelegten Grenzlinie.<br />
(3) In Fällen, in denen Vorrangzonen nicht durch eindeutige Strukturlinien<br />
(wie z.B. Waldränder, Gewässer, Straßen <strong>und</strong> Wege) begrenzt werden hat ihre<br />
konkrete Abgrenzung im Rahmen der Zielsetzungen dieser <strong>Verordnung</strong> durch<br />
die örtliche <strong>Raumplanung</strong> der Gemeinden zu erfolgen. Dabei sind kleinräumige<br />
Ergänzungen in der Größenordnung einer ortsüblichen Bauplatztiefe (Einfamilienhausbauplatz)<br />
zulässig.<br />
(4) Die Festlegung von Baugebieten für industriell – gewerbliche Nutzungen<br />
ist im Anschluss (auch wenn die Bereiche durch Verkehrsflächen getrennt<br />
sind) an Vorrangzonen für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe auf Flächen, die im Regionalplan<br />
als landwirtschaftliche Vorrangzonen ausgewiesen sind, zulässig,<br />
wenn:<br />
• in der Vorrangzone für Industrie <strong>und</strong> Gewebe keine Flächenreserven<br />
bestehen,<br />
• dies zur Erweiterung von bestehenden Betrieben oder zur Ansiedlung<br />
von Betrieben mit Synergien zu Betrieben der Vorrangzone erforderlich<br />
ist,<br />
• diese Bereiche mit der Vorrangzone in einem funktionellem Zusammenhang<br />
stehen <strong>und</strong><br />
• eine Baugebietsfestlegung aus Gründen des Orts-, Strassen- <strong>und</strong><br />
Landschaftsbildes nicht ausgeschlossen ist.<br />
Diese Baugebiete müssen die selbe Standortqualität wie die Vorrangzone<br />
aufweisen. Sie gelten als Vorrangzonen für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe im Sinne<br />
dieser <strong>Verordnung</strong><br />
(5) Die Siedlungsschwerpunkte <strong>und</strong> ÖV-Korridore sind im Regionalplan<br />
schematisch abgegrenzt. Ihre konkrete Abgrenzung hat im Rahmen der Zielsetzungen<br />
dieser <strong>Verordnung</strong> durch die örtliche <strong>Raumplanung</strong> der Gemeinden<br />
zu erfolgen.<br />
(6) Bestehende Festlegungen in Flächenwidmungsplänen innerhalb von<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 12
<strong>Verordnung</strong>stext<br />
Erläuterungen<br />
Teilräumen gem. §3 bzw. Vorrangzonen gem. §5 bleiben von den Bestimmungen<br />
dieser <strong>Verordnung</strong> unberührt.<br />
§ 7 ÖRTLICHE SIEDLUNGSSCHWERPUNKTE<br />
(1) In Ergänzung zu den im Regionalplan festgelegten Siedlungsschwerpunkten<br />
können die Gemeinden im Rahmen der örtliche <strong>Raumplanung</strong> örtliche<br />
Siedlungsschwerpunkte festlegen. Dafür gelten folgende Mindestvoraussetzungen:<br />
• Ein Siedlungsansatz mit kompakter zusammenhängender Struktur<br />
<strong>und</strong> mindestens 10 bestehenden betriebsunabhängigen Wohnungen<br />
muss vorhanden sein oder<br />
• geeignete Flächen für die Erweiterung bestehender Siedlungsschwerpunkte<br />
fehlen (Ersatzstandort).<br />
Die Festlegung von Gebieten, die zur Gänze als Dorfgebiet ausgewiesen sind,<br />
als örtlicher Siedlungsschwerpunkt ist unzulässig.<br />
Örtliche<br />
Siedlungsschwerpunkte<br />
siehe Seite 32<br />
(2) Jede Gemeinde kann maximal zwei Siedlungsschwerpunkte für touristische<br />
Nutzungen für Bereiche, die ausschließlich oder überwiegend diesen<br />
Nutzungen vorbehalten sind, festlegen. Gemeinden der Ortsklasse A gemäß<br />
Steiermärkischem Tourismusgesetz können auch mehr als zwei Siedlungsschwerpunkte<br />
für touristische Nutzungen festlegen.<br />
ABSCHNITT 4: SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
§ 8 ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN<br />
(1) Das örtliche Entwicklungskonzept <strong>und</strong> der Flächenwidmungsplan der<br />
Gemeinden sind spätestens im Rahmen der nächsten Änderung gemäß § 30<br />
Abs. 2 (Revision) des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974 an diese<br />
<strong>Verordnung</strong> anzupassen.<br />
(2) Bei Änderungen des Flächenwidmungsplanes sind das örtliche Entwicklungskonzept<br />
<strong>und</strong> der Flächenwidmungsplan gemäß § 3, § 6 Abs. 5 <strong>und</strong><br />
§ 7 dieser <strong>Verordnung</strong> im erforderlichen Ausmaß anzupassen.<br />
(3) Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser <strong>Verordnung</strong> anhängige Planungsverfahren<br />
sind nach der bisher geltenden Rechtslage zu Ende zu führen,<br />
sofern zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser <strong>Verordnung</strong> der Beschluss über<br />
die Auflage gemäß § 29 Abs. 3 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes<br />
1974 bereits gefasst wurde.<br />
§ 9 INKRAFTTRETEN<br />
Diese <strong>Verordnung</strong> tritt mit dem der K<strong>und</strong>machung folgenden Monatsersten,<br />
das ist der 1. März 2005, in Kraft.<br />
§ 10 AUSSERKRAFTTRETEN<br />
Mit Inkrafttreten dieser <strong>Verordnung</strong> tritt die <strong>Verordnung</strong> der Steiermärkischen<br />
Landesregierung, mit der ein regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregion<br />
(Politischer Bezirk) Leoben erlassen wurde (LGBl.Nr. 84/1991),<br />
außer Kraft.<br />
Für die Steiermärkische Landesregierung:<br />
Landeshauptmann Waltraud K l a s n i c<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 13
<strong>Verordnung</strong>stext<br />
Erläuterungen<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 14
Einleitung<br />
1 EINLEITUNG<br />
Die Aufgaben der Raumordnung in der <strong>Steiermark</strong> werden in §1 (2) des Steiermärkischen<br />
Raumordnungsgesetztes 1974 i.d.g.F. definiert:<br />
Raumordnung ..... ist die planmäßige, vorausschauende Gestaltung eines Gebietes...zur<br />
nachhaltige(n) <strong>und</strong> bestmöglichen Nutzung <strong>und</strong> Sicherung des Lebensraumes<br />
im Interesse des Gemeinwohles .... Dabei ist,...<br />
...ausgehend von den gegebenen Strukturverhältnissen...<br />
...auf die natürlichen Gegebenheiten, die Erfordernisse des Umweltschutzes ...<br />
...die wirtschaftliche(n) ... Bedürfnisse der Bevölkerung ...<br />
...die sozialen <strong>und</strong> kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung...<br />
...die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft...<br />
Bedacht zu nehmen.<br />
Zur weiteren Konkretisierung werden in §3 Stmk. ROG 1974 i.d.g.F. Raumordnungs-Gr<strong>und</strong>sätze<br />
<strong>und</strong> Ziele postuliert. Sie dienen als Richtschnur für die<br />
Instrumente der überörtlichen <strong>und</strong> örtlichen <strong>Raumplanung</strong> (Entwicklungsprogramme,<br />
örtliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan, ...).<br />
Das ist auf regionaler Ebene das Regionale Entwicklungsprogramm<br />
für die Planungsregion Leoben. Es ist die Fortschreibung des Regionalen<br />
Entwicklungsprogramms aus dem Jahr 1991 <strong>und</strong> stellt einen Rahmen<br />
für die räumliche Entwicklung der Gemeinden des Bezirks dar.<br />
Wesentliche Gr<strong>und</strong>lage dafür ist das, vom Regionalen Planungsbeirat<br />
erarbeitete, Regionale Entwicklungsleitbild.<br />
Die Struktur der nachfolgenden Ausführungen orientiert sich an den<br />
oben genannten gesetzlichen Vorgaben. Entsprechend den drei Säulen<br />
einer nachhaltigen Entwicklung („natürliche Gegebenheiten / Erfordernisse<br />
des Umweltschutzes“, „wirtschaftliche Bedürfnisse der Bevölkerung“,<br />
„soziale <strong>und</strong> kulturelle Bedürfnisse der Bevölkerung“)<br />
werden für die Bereiche Landschaft/Ökologie, Wasserwirtschaft,<br />
Wirtschaftsstruktur, Verkehr <strong>und</strong> Siedlungsentwicklung eine regionsspezifische<br />
Strukturanalyse (Bef<strong>und</strong>) erarbeitet, die für das jeweilige<br />
Thema relevanten Gr<strong>und</strong>sätze genannt <strong>und</strong> darauf aufbauend Ziele <strong>und</strong><br />
Maßnahmen abgeleitet.<br />
Wirtschaft<br />
Gesellschaft<br />
Umwelt<br />
Zieldreieck ausgewogener <strong>und</strong> nachhaltiger<br />
Raumentwicklung (EUREK)<br />
Zur Einbeziehung der Bevölkerung bei der Erstellung des Regionalen Entwicklungsprogramms<br />
(„freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft“)<br />
dient das im Raumordnungsgesetz vorgegebene Verfahren. Zusätzliche Informationen<br />
werden im Internet unter der Adresse<br />
http://www.raumplanung.steiermark.at/ angeboten. Dadurch ergibt sich auch<br />
die Möglichkeit der Beteiligung (Übermittlung von Anregungen <strong>und</strong> Änderungsvorschlägen)<br />
für den Bürger.<br />
Die rechtlich verbindliche <strong>Verordnung</strong> enthält das Gr<strong>und</strong>gerüst der Zielsetzungen<br />
für die Entwicklung der Planungsregion in knapper Form, der Regionalplan<br />
deren räumliche Umsetzung. Die rechtlichen <strong>und</strong> fachlichen Planungsgr<strong>und</strong>lagen<br />
sowie der Verfahrensablauf werden in den Kapiteln 3 <strong>und</strong> 4 dargestellt.<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 15
Einleitung<br />
Richtschnur zur Ableitung der Vorgaben des Regionalen Entwicklungsprogramms<br />
sind die Raumordnungsgr<strong>und</strong>sätze (§3 (1) des Stmk. Raumordnungsgesetzes<br />
1974):<br />
1. Die Qualität der natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen ist durch sparsame <strong>und</strong><br />
sorgsame Verwendung der natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser <strong>und</strong><br />
Luft zu erhalten <strong>und</strong> soweit erforderlich nachhaltig zu verbessern.<br />
Raumordnungsgr<strong>und</strong>sätze:<br />
§ 3 (1) Stmk. ROG 1974<br />
i.d.g.F<br />
2. Die Nutzung von Gr<strong>und</strong>flächen hat unter Beachtung eines sparsamen<br />
Flächenverbrauches, einer wirtschaftlichen Aufschließung sowie weitgehender<br />
Vermeidung gegenseitiger nachteiliger Beeinträchtigungen zu erfolgen.<br />
Die Zersiedelung der Landschaft ist zu vermeiden.<br />
3.Die Ordnung benachbarter Räume sowie raumbedeutsame Planungen<br />
<strong>und</strong> Maßnahmen aller Gebietskörperschaften sind aufeinander abzustimmen.<br />
Die Umsetzung dieser Gr<strong>und</strong>sätze führt einerseits zu kompakten Siedlungsgebieten<br />
<strong>und</strong> andererseits zu großräumig zusammenhängenden freien Landschaftsräumen.<br />
Auf die abzuwägenden Raumordnungsziele - gemäß §3 (2) des<br />
Stmk. Raumordnungsgesetzes 1974 i.d.g.F. wird in den nachfolgenden Kapiteln<br />
eingegangen.<br />
Die Umsetzung der jeweils relevanten Ziele erfolgt im Regionalen Entwicklungsprogramm<br />
auf drei räumlichen Ebenen:<br />
- §2: Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen für die gesamte Planungsregion<br />
- §3: Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen für Teilräume<br />
- §4 <strong>und</strong> §5: Gemeindefunktionen <strong>und</strong> Vorrangzonen<br />
Das regionale Entwicklungsprogramm legt nur in jenen Bereichen Ziele <strong>und</strong><br />
Maßnahmen fest, in denen auf die Raumstruktur der Planungsregion mit regionalplanerischen<br />
Mitteln tatsächlich Einfluss genommen werden kann. Die drei<br />
großen identifizierten Handlungsfelder sind hierbei:<br />
- Darstellung der verbindlichen Zielsetzung des Landes (Selbstbindung).<br />
- Dokumentation des öffentlichen Interesses des Landes. Regionale<br />
Entwicklungsprogramme dienen als Gr<strong>und</strong>lage für Stellungnahmen<br />
der Landesraumordnung im Rahmen diverser Verfahren (zB: Umweltverträglichkeitsprüfungen,<br />
Verfahren nach dem Mineralrohstoffgesetz,<br />
...).<br />
- Verbindliche Vorgaben für die örtliche <strong>Raumplanung</strong>. Der baugesetzliche<br />
Vollzug <strong>und</strong> die Örtliche <strong>Raumplanung</strong> sind der Regionalplanung<br />
nachgeschaltet <strong>und</strong> müssen den Vorgaben des Regionalen Entwicklungsprogramms<br />
folgen.<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 16
Entwicklungsziele der Region<br />
2 ENTWICKLUNGSZIELE DER REGION<br />
2.1 ENTWICKLUNGSLEITBILD<br />
Der Regionale Planungsbeirat der Planungsregion Leoben hat im Jahr 1998 ein Regionales Entwicklungsleitbild<br />
erarbeitet <strong>und</strong> beschlossen. Dieses Leitbild wurde 2000 fortgeführt. Es stellt das abgestimmte öffentliche Interesse<br />
für die mittelfristige Entwicklung aus Sicht der Regionen dar. Die Planungsregion verfolgt darin folgende<br />
räumlich-strategische Zielsetzungen:<br />
Der Zentralraum als Industrieregion<br />
Der Zentralraum des Bezirks Leoben bildet gemeinsam mit Bruck/Mur <strong>und</strong> Kapfenberg den Kernraum der obersteirischen<br />
Industrieregion. Diese verfügt auf Gr<strong>und</strong> ihrer technologischen Stärken, Forschungseinrichtungen,<br />
Innovationskraft <strong>und</strong> Qualifikation der Beschäftigten über gute Chancen, weiterhin im internationalen Wettbewerb<br />
erfolgreich zu sein. Die Industrie wird auch in Zukunft die Beschäftigungs- <strong>und</strong> Wertschöpfungsbasis in<br />
der Region Leoben darstellen.<br />
Die räumliche Zuordnung dieser Entwicklung folgt den infrastrukturellen <strong>und</strong> standörtlichen Potentialen des<br />
Kernraumes (Stadt Leoben <strong>und</strong> Niklasdorf) sowie ergänzend im Raum St. Michael/Traboch <strong>und</strong> Eisenerz.<br />
Hier stellt klar die industrielle Entwicklung die Hauptstrategie dar.<br />
Eisenerzer Alpen <strong>und</strong> Liesingtal als Tourismusregion<br />
Darüberhinaus verfügt die Region aber auch über etablierte, entwicklungsfähige <strong>und</strong> ausbauwürdige touristische<br />
Potentiale. Sie liefern wesentliche Beiträge zur (klein)regionalen Wertschöpfung.<br />
Insbesondere in den dafür besonders geeigneten Teilräumen<br />
• Vordernberg (Präbichl) – Raum Eisenerz<br />
• Liesingtal<br />
sind die bestehenden touristischen Schwerpunkte auszubauen <strong>und</strong> weiterzuentwickeln.<br />
Die touristische Funktion der Städte im Talraum liegt primär im kulturellen (Montanhistorisches Potential,<br />
Kunst, Geschichte, Veranstaltungen) <strong>und</strong> im Versorgungs- bzw. Dienstleistungs-Angebot. Auf regionaler <strong>und</strong><br />
überregionaler Ebene sind neue Leit-Angebote mit hoher Impulskraft zu entwickeln.<br />
2.2 LEADER+<br />
LEADER+ ist eine EU-Gemeinschaftsinitiative zur Förderung von Innovations- <strong>und</strong> Kooperationsentwicklung<br />
im Ländlichen Raum. Die lokale Aktionsgruppe Steirische Eisenstraße umfasst die Gemeinden Niklasdorf, Proleb,<br />
St. Peter-Freienstein, Trofaiach, Hafning bei Trofaiach, Gai, Vordernberg, Eisenerz, Radmer, Hieflau <strong>und</strong><br />
Leoben als assoziiertes Mitglied. Sie verfolgt folgende Entwicklungsziele:<br />
• Die Stärkung <strong>und</strong> Schließung der regionalen Kreisläufe, durch eine integrierte Angebotsentwicklung,<br />
• die Abstimmung der verschiedenen Aktivitäten aufeinander <strong>und</strong> die Vernetzung miteinander,<br />
• die Inwertsetzung der regionalen Ressourcen, insbesondere im kulturellen Bereich,<br />
• die stärkere Einbindung der Bevölkerung, von regionalen Entscheidungsträgern, Wirtschaftstreibenden <strong>und</strong> interessierten<br />
Initiativen,<br />
• die Nutzung der Erfahrungen, (Projekt-) Ideen sowie die Förderung des Engagements der Bevölkerung für die<br />
gemeinsame Erstellung eines regionsgerechten, umsetzungsorientierten Entwicklungsprogrammes.<br />
• die Einrichtung projektorientierter Arbeitsgruppen für die Umsetzung von Entwicklungsprojekten,<br />
• die Betreuung <strong>und</strong> begleitende Fachberatung von Entwicklungsprojekten,<br />
• die stärkere Hervorhebung von basisnahen Initiativen <strong>und</strong> der Wandel im Bewusstsein der Bevölkerung durch<br />
verstärkte Einbindung in Projekte <strong>und</strong> Entscheidungsprozesse (Leitprojekt „Cultural Change“)<br />
• die Schaffung von verbindlichen Strukturen zur regionalen Entwicklung in Form einer lokalen Steuerungsgruppe<br />
(oder Arbeitsgemeinschaft) - für eine kontinuierliche Entwicklung der Region zum Zwecke der Erstellung aufeinander<br />
abgestimmter, mittelfristiger Entwicklungsprogramme<br />
• die Identifikation der Bevölkerung mit der/ihrer Region.<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 17
Erläuterungen zur <strong>Verordnung</strong><br />
3 ERLÄUTERUNGEN ZUR VERORDNUNG<br />
Im folgenden werden die Inhalte der <strong>Verordnung</strong> <strong>und</strong> des Regionalplanes<br />
erläutert <strong>und</strong> planungsfachliche Gr<strong>und</strong>lagen dargestellt. Auf die Planungsmethodik<br />
wird in Kapitel 4.3 näher eingegangen.<br />
3.1 LANDSCHAFT / ÖKOLOGIE<br />
Vorgaben durch das Raumordnungsgesetz:<br />
1. Die Qualität der natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen ist durch sparsame <strong>und</strong><br />
sorgsame Verwendung der natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser <strong>und</strong><br />
Luft zu erhalten <strong>und</strong> soweit erforderlich nachhaltig zu verbessern.<br />
4. Gestaltung <strong>und</strong> Erhaltung der Landschaft sowie Schutz vor Beeinträchtigungen,<br />
insbesondere von Gebieten mit charakteristischer Kulturlandschaft<br />
oder ökologisch bedeutsamen Strukturen.<br />
Raumordnungsgr<strong>und</strong>sätze:<br />
§ 3 (1) Stmk. ROG 1974 i.d.g.F<br />
Zielformulierungen:<br />
§ 3 (2) Stmk. ROG 1974 i.d.g.F<br />
5. Schutz erhaltenswerter Kulturgüter, Stadt- <strong>und</strong> Ortsgebiete.<br />
6. Freihaltung von Gebieten mit der Eignung für eine Nutzung mit besonderen<br />
Standortansprüchen von anderen Nutzungen, die eine standortgerechte<br />
Verwendung behindern oder unmöglich machen, insbesondere...<br />
für Erholung, vor allem im Nahbereich von Siedlungsschwerpunkten,<br />
für einen leistungsfähigen Tourismus unter Bedachtnahme auf die wirtschaftliche<br />
<strong>und</strong> soziale Tragfähigkeit, die ökologische Belastbarkeit des<br />
Raumes sowie die Erfordernisse des Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzes...<br />
Über 70% der Planungsregion sind Waldflächen (vgl. Stmk: 56,8%). Der Rest<br />
verteilt sich auf Bereiche über der Waldgrenze, grünlandgeprägtes Bergland<br />
bzw. Becken, Täler <strong>und</strong> Siedlungsgebiete. In den topografisch für eine Besiedlung<br />
geeigneten Talbereichen herrscht hoher Nutzungsdruck. Die verbliebenen<br />
Retentionsräume sowie hochwertige Lebensräume für die Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt<br />
(Biotope der Biotopkartierung der Fachstelle Naturschutz, FA13C) in<br />
diesen Bereichen sind latent gefährdet. Deren Werte <strong>und</strong> Potentiale müssen<br />
daher bereits bei der Planung diverser Nutzungen berücksichtigt werden.<br />
Bei Anwendung eines regionalen Maßstabes muss sich eine Flächensicherung<br />
ökologisch wertvoller Bereiche auf große zusammenhängende überörtlich<br />
bedeutsame Gebiete beschränken. Das grobe Netz von Grünzonen dieses<br />
Entwicklungsprogramms (Abgrenzung im Regionalplan M: 1:50.000) bedarf<br />
daher einer Verdichtung auf örtlicher Ebene. Dabei soll von den Biotopen<br />
ausgehend eine Vernetzung landschaftstypischer Strukturelemente auf örtlicher<br />
Ebene erfolgen.<br />
Die Planungsregion verfügt insgesamt über große zusammenhängende, noch<br />
nicht gänzlich durch Siedlungen <strong>und</strong> Infrastrukturen zerschnittene Bereiche.<br />
Diese sind auch wildökologisch/jagdwirtschaftlich von großer Bedeutung.<br />
Durch fortschreitende unkoordinierte Siedlungsentwicklung <strong>und</strong> Infrastrukturprojekte<br />
werden die verbliebenen Lebensräume jedoch weiter zerstückelt.<br />
Dies verhindert einen überregionalen Populationsaustausch. Hier ist das Offenhalten<br />
von günstig gelegenen Verbindungsachsen notwendig. Bezüglich<br />
erforderlicher Breite der Grünzonen-Korridore zwischen verbauten Gebieten<br />
sollen r<strong>und</strong> 500 - 1000 m angestrebt werden, um gutes Genflusspotenzial<br />
<strong>Verordnung</strong>stext § 2 (1):<br />
Zum langfristigen Schutz von<br />
seltenen Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten<br />
<strong>und</strong> deren Lebensräumen sind<br />
erhaltenswerte Biotope bei allen<br />
Planungsvorhaben zu berücksichtigen.<br />
<strong>Verordnung</strong>stext § 2 (2):<br />
Die naturräumlichen Voraussetzungen<br />
zur Biotopvernetzung sind<br />
durch Festlegung von Grünzügen<br />
im Rahmen der örtlichen <strong>Raumplanung</strong><br />
zu schaffen.<br />
<strong>Verordnung</strong>stext § 2 (3):<br />
Die Durchlässigkeit von wildökologisch<br />
überregional bedeutsamen<br />
Korridoren ist zu sichern.<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 18
Erläuterungen zur <strong>Verordnung</strong><br />
sicherzustellen. Wo dies wegen Bebauung oder unveränderbarer Baulandwidmung<br />
nicht mehr möglich ist, lässt sich durch zielorientierte Gestaltung<br />
eine wildökologische Korridor-Mindestfunktion auch bei etwas geringerer<br />
Breite sicherstellen. So kann bei entsprechender Gestaltung auch ein schmaler<br />
Korridor mit nur 250 - 300 m Breite kann für zahlreiche Tierarten ausreichend<br />
sein (VÖLK ET AL 2001 bzw. 2002).<br />
Praxisorientierte Klimakarten für Zwecke der <strong>Raumplanung</strong>, Lufthygiene<br />
sowie Bio- <strong>und</strong> Agrarklima haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung<br />
gewonnen. Darin werden für die Aspekte der Lufthygiene <strong>und</strong> der Schadstoffausbreitung<br />
die Windbedingungen, im besonderen die Lokalwindsysteme, <strong>und</strong><br />
die vertikalen Schichtungsverhältnisse der Temperatur, vor allem die Inversionen,<br />
beachtet, um die Ausbreitungsmöglichkeiten möglichst gut definieren<br />
zu können. Die Berücksichtigung klimarelevanter Parameter wirkt sich, insbesondere<br />
in Ballungsräumen positiv auf die Luftqualität <strong>und</strong> damit auch die<br />
Wohnqualität aus. Detaillierte klimatologische Untersuchungen wurden für<br />
den Zentralraum der Planungsregion wurden im Rahmen des Projektes Klimaeignungskarte<br />
Leoben – Bruck/Mur (Lazar, ARGE LÖSS, 1994) durchgeführt.<br />
In Bereichen des Mur-, Liesing- bzw. Vordernbergerbachtales sind<br />
inversions- <strong>und</strong> frostgefährdete Talbereiche mit Kalmenhäufigkeit anzutreffen.<br />
Der Bereich Tal in der Stadtgemeinde Leoben sowie der Rötzgraben<br />
(Trofaiach, Hafning) sind wichtige Frischluftzubringer. In diesen Gebieten ist<br />
bei Baulandfestlegungen, Ausrichtung <strong>und</strong> Nutzung von Gebäuden erhöhtes<br />
Augenmerk auf die kleinklimatische Situation zu legen.<br />
<strong>Verordnung</strong>stext §2 (4):<br />
Für das Kleinklima, den Luftaustausch<br />
<strong>und</strong> die Luftgüte bedeutsame<br />
Bereiche (Frischluftzubringer,<br />
klimatologische Vorbehaltsflächen)<br />
sind bei allen Planungen zu<br />
berücksichtigen. Die bauliche<br />
Nutzung <strong>und</strong> Gestaltung ist auf die<br />
klimatologischen Gegebenheiten<br />
auszurichten.<br />
Eine Berücksichtigung kleinklimatologischer Gegebenheiten ist auch bei der<br />
Abgrenzung der im Regionalplan dargestellten Vorrangzonen erfolgt.<br />
Die Planungsregion ist landschaftsräumlich nicht als Einheit zu sehen<br />
sondern verfügt über vielfältige unterschiedliche Bereiche, die in einer<br />
(steiermarkweiten) Typisierung zu landschaftsräumlichen Einheiten<br />
zusammengefasst wurden. Für diese Teilräume liegen unterschiedliche<br />
planerische Problemsituationen vor, auf die mit angepassten Zielvorgaben<br />
bezuggenommen wird. Es handelt sich dabei um eine großräumige<br />
Betrachtung (Bearbeitungsmaßstab 1:200.000 <strong>und</strong> 1:50.000). Die nachfolgenden<br />
Zielvorgaben sind daher als grober Orientierungsrahmen zu<br />
verstehen. So sind zB. Baugebietsfestlegungen, dort wo keine dezidierten<br />
Vorgaben angeführt sind, im Rahmen der Zielsetzung dieses Entwicklungsprogramms<br />
<strong>und</strong> den Raumordnungsgr<strong>und</strong>sätzen durchaus<br />
zulässig.<br />
<strong>Verordnung</strong>stext §3:<br />
Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen für Teilräume<br />
Bergland über der Waldgrenze <strong>und</strong> Kampfwaldzone:<br />
Das oberste Stockwerk der Landschaftsräume in der Planungsregion<br />
bildet das Bergland über der Waldgrenze <strong>und</strong> die Kampfzone. Es<br />
beinhaltet die Felsregion, den Bereich der alpinen Matten <strong>und</strong> des<br />
Zwergstrauchgürtels. Es zeichnet sich durch große Hangneigungen,<br />
lang anhaltende Schneebedeckung bei hohen Niederschlagsmengen<br />
<strong>und</strong> kurzer Vegetationsperiode aus. Dieser Teilraum umfasst ca.<br />
10% der Gesamtfläche der Planungsregion<br />
<strong>Verordnung</strong>stext § 3 (1):<br />
Bergland über der Waldgrenze <strong>und</strong> Kampfwaldzone:<br />
Das hochalpine Erscheinungsbild <strong>und</strong> die<br />
besondere Eingriffssensibilität dieses Teilraumes<br />
sind bei allen Planungsmaßnahmen zu<br />
berücksichtigen.<br />
Die Gewinnung mineralischer Rohstoffe ist<br />
unzulässig.<br />
Forstwirtschaftlich geprägtes Bergland:<br />
Dieser Landschaftstyp umfasst große Teile der Planungsregion in einem<br />
Größenausmaß von knapp 85.000 ha (76%). Es handelt sich dabei<br />
um Bereiche, die überwiegend bewaldet sind, mit kleineren Grünlandgebieten.<br />
Die großen Wälder sind aufgr<strong>und</strong> forstwirtschaftlicher Nutzungen<br />
<strong>Verordnung</strong>stext § 3 (2):<br />
Forstwirtschaftlich geprägtes Bergland:<br />
Der Charakter dieser Landschaftseinheit<br />
mit einer engen Verzahnung von Wald <strong>und</strong><br />
Freiflächen ist zu erhalten.<br />
Waldränder sind in Hinblick auf einen<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 19
Erläuterungen zur <strong>Verordnung</strong><br />
überwiegend nadelwalddominierte Landschaften. Viele Wälder in der<br />
Planungsregion haben hohe Schutzfunktionen entsprechend dem Waldentwicklungsplan.<br />
Es herrscht überwiegend Großgr<strong>und</strong>besitz mit hohem<br />
Anteil an Altersklassenwald vor. Neben ihrer hohen forstwirtschaftlichen<br />
Bedeutung sind diese Bereiche auch wildökologisch/jagdwirtschaftlich<br />
wichtig, da die wenig zerschnittenen Waldlandschaften<br />
Lebensräume für verschiedene Wildarten darstellen. In<br />
diesen Landschaftsraum sind kleinere Rodungsinseln eingelagert, die<br />
im hohen Ausmaß vom Rückzug der Berglandwirtschaft <strong>und</strong> damit der<br />
Wiederbewaldung betroffen sind.<br />
In dieser Zone sind – abgesehen von touristischen Einrichtungen, sowie<br />
jagd-, land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen Bauten - kaum Siedlungen vorzufinden.<br />
Neben der forstwirtschaftlichen Nutzung kommt ihr eine wichtige<br />
Funktion als ökologische Ausgleichsfläche <strong>und</strong> (Nah-) Erholungsgebiet<br />
im Nahbereich der intensiv genutzten Talräume zu. Für die Erholungsnutzung<br />
sind neben dem Netz an Wanderwegen die Waldrandbereiche<br />
von besonderer Bedeutung.<br />
stufigen Aufbau, eine vielfältige Struktur<br />
bzw. einen hochwertigen Lebensraum für<br />
Flora <strong>und</strong> Fauna bei allen Planungsmaßnahmen<br />
besonders zu beachten.<br />
Die Wiederbewaldung von freien Flächen<br />
in den für den landschaftsgeb<strong>und</strong>enen<br />
Tourismus besonders geeigneten Gebieten<br />
ist zu vermeiden, Almflächen sollen erhalten<br />
werden<br />
Touristische Nutzungen bzw. Erholungsnutzungen<br />
sind im Rahmen der Zielsetzungen<br />
dieser <strong>Verordnung</strong> zulässig.<br />
Darüber hinausgehende neue Baulandfestlegungen<br />
sind mit Ausnahme von geringfügigen<br />
Ergänzungen bestehender Siedlungsgebiete<br />
unzulässig.<br />
Grünlandgeprägtes Bergland:<br />
Dieser Landschaftsraum schließt nach unten an die durchgehenden<br />
Waldbänder in der Planungsregion an. Kennzeichnend für<br />
diesen Raum ist der hohe Anteil an Dauergrünland in den Rodungsinseln<br />
oder gerodeten Unterhängen, kleinräumigen Strukturen<br />
wie eingelagerte kleinere Wälder sowie Uferbegleit- <strong>und</strong><br />
Feldgehölzstreifen. Auf Hangverflachungen <strong>und</strong> in den Tälern<br />
finden sich bäuerliche Dauersiedlungen <strong>und</strong> Dörfer. Die zunehmend<br />
schwierige Ertragssituation in der Grünlandlandwirtschaft<br />
führt zu einem Rückgang der Bewirtschaftung, Dies geht einher<br />
mit einem verstärkten Baulanddruck auf diese – meist dezentralen,<br />
<strong>und</strong> damit infrastrukturell schlecht versorgten – Lagen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des abwechslungsreichen „attraktiven“ Erscheinungsbildes<br />
der Landschaft kommt diesem Bereich große Bedeutung<br />
für die (Nah-) Erholung zu. Wegen seiner Kleinteiligkeit ist dieser<br />
Landschaftraum gegenüber Eingriffen sehr sensibel. Großvolumige<br />
Einbauten bzw. großräumig lineare Infrastrukturen werden<br />
vom Erholungssuchenden als störend empf<strong>und</strong>en. Es ist daher bei<br />
allen Bauführungen besonderes Augenmerk auf die Baugestaltung<br />
zu legen.<br />
Als problematisch sind auch Geländeveränderungen <strong>und</strong> die Rohstoffgewinnung,<br />
die in der Folge weitere Auswirkungen durch<br />
zusätzlich erforderliche Verkehrswege nach sich zieht, anzusehen.<br />
Es sollen daher neue Rohstoffabbauten vermieden werden.<br />
<strong>Verordnung</strong>stext § 3 (3):<br />
Grünlandgeprägtes Bergland:<br />
Das durch eine kleinräumige Durchmischung von<br />
Wald <strong>und</strong> Grünland charakterisierte vielfältige<br />
Erscheinungsbild der Landschaft ist zu erhalten.<br />
Waldränder sind in Hinblick auf einen stufigen<br />
Aufbau, eine vielfältige Struktur bzw. einen hochwertigen<br />
Lebensraum für Flora <strong>und</strong> Fauna bei<br />
allen Planungsmaßnahmen besonders zu beachten.<br />
Die Wiederbewaldung von Grenzertragsböden soll<br />
vermieden werden.<br />
Außerhalb von im Regionalplan bzw. im Rahmen<br />
der örtlichen <strong>Raumplanung</strong> festgelegten Siedlungsschwerpunkten<br />
sind großflächige Baulanderweiterungen,<br />
die – auch bei mehrmaligen Änderungen<br />
- insgesamt 3.000m² überschreiten, unzulässig.<br />
Die Festlegung von Baugebieten für die<br />
Erweiterung rechtmäßig bestehender Betriebe<br />
bleibt davon unberührt.<br />
Bei der Baukörpergestaltung ist die visuelle<br />
Sensibilität dieses Landschaftsraumes besonders<br />
zu berücksichtigen. Großvolumige<br />
Baukörper sind zu vermeiden.<br />
Die Gewinnung mineralischer Rohstoffe ist<br />
unzulässig.<br />
Grünlandgeprägte inneralpine Täler <strong>und</strong> Becken:<br />
Dieser Landschaftsraum umfasst in der Planungsregion das Mur- <strong>und</strong><br />
Liesingtal <strong>und</strong> das Tofaiacher Becken. Sie weisen aufgr<strong>und</strong> ihres humiden<br />
Klimas <strong>und</strong> des Gr<strong>und</strong>wassereinflusses trotz flacher <strong>und</strong> großer<br />
landwirtschaftlich nutzbarer Flächen, einen hohen Dauergrünlandanteil<br />
auf. Die Landschaftsstruktur zeigt sich stark menschlich überprägt <strong>und</strong><br />
ist durch Siedlungen, Siedlungssplitter <strong>und</strong> vor allem Verkehrsinfrastrukturen<br />
stark zerschnitten. In Teilbereichen finden sich Rohstoffentnahmen<br />
(Schotterabbau).<br />
<strong>Verordnung</strong>stext § 3 (4):<br />
Grünlandgeprägte inneralpine Täler <strong>und</strong><br />
Becken:<br />
Ein zusammenhängendes Netz von großflächigen<br />
Freilandbereichen, Retentionsräumen<br />
<strong>und</strong> landschaftsraumtypischen<br />
Strukturelementen wie Uferbegleitvegetation,<br />
Hecken, Waldflächen, Waldsäumen<br />
<strong>und</strong> Einzelbäumen ist zu erhalten.<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 20
Erläuterungen zur <strong>Verordnung</strong><br />
Siedlungs- <strong>und</strong> Industrielandschaften:<br />
Größere zusammenhängende Siedlungsbereiche (ab einer Fläche von ca.<br />
70ha) werden der Kategorie Siedlungs- <strong>und</strong> Industrielandschaften zugeordnet.<br />
In der Planungsregion sind das die größeren Siedlungsbereiche<br />
im Mur- <strong>und</strong> Liesingtal, Trofaiach <strong>und</strong> Eisenerz.<br />
Es handelt sich um Verdichtungsräume, die ökologisch hochgradig<br />
zerschnitten sind. Fließgewässer bilden oft letzte kleine Korridore<br />
durch die ansonsten versiegelten Flächen. Teilweise zeigen sich städtebauliche<br />
Probleme wie zunehmende Entleerung der Zentren zugunsten<br />
des Umlandes (Suburbanisierungstendenzen), hohe Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffbelastungen,<br />
geringe Grünflächenausstattung <strong>und</strong> damit einhergehender<br />
mangelnder Wasserrückhalt vor „Ort“ sowie wenig attraktive<br />
Erscheinungsbilder der Stadtränder (Ortseingänge).<br />
<strong>Verordnung</strong>stext §2 (5)<br />
Siedlungs- <strong>und</strong> Industrielandschaften:<br />
Siedlungsräume sind für die Wohnbevölkerung<br />
durch Erhöhung des Grünflächenanteiles<br />
bzw. des Anteiles unversiegelter Flächen<br />
in Wohn- <strong>und</strong> Kerngebieten zu<br />
attraktivieren.<br />
Immissionsbelastungen in Wohngebieten<br />
sind zu vermeiden bzw. in stark belasteten<br />
Gebieten zu reduzieren.<br />
An den Siedlungsrändern ist besonderes<br />
Augenmerk auf die Baugestaltung zu legen.<br />
Bergbaulandschaften:<br />
Eine Sonderform stellt der Bereich des Steirischen Erzberges in der<br />
Stadtgemeinde Eisenerz dar. Es handelt sich dabei, aufgr<strong>und</strong> der erfolgten<br />
Reliefveränderungen, um einen massiven Eingriff in das Landschaftsbild.<br />
Die Beendigung der Rohstoffgewinnung erfordert Überlegungen<br />
bezüglich möglicher Nachnutzungen. Dabei sind sowohl Rekultivierungsmaßnahmen<br />
als auch neue wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten<br />
dieser einzigartigen, menschlich geprägten Landschaftsform zu<br />
erwägen.<br />
<strong>Verordnung</strong>stext §2 (6)<br />
Bergbaulandschaften:<br />
Die Bergbaulandschaft des steirischen<br />
Erzberges ist in die wirtschaftliche, kulturelle<br />
<strong>und</strong> touristische Entwicklung der<br />
Region<br />
einzubinden.<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 21
Erläuterungen zur <strong>Verordnung</strong><br />
Die Nahbereiche von natürlichen Fließgewässern<br />
stehen unter hohem Nutzungsdruck. Sie dienen als<br />
(Nah-) Erholungsgebiet für die Bewohner dicht<br />
verbauter städtischer Siedlungen, als potentielle<br />
Siedlungserweiterungsgebiete, als Interessensgebiete<br />
für wirtschaftliche Nutzungen, als Flächenreserve<br />
für (Verkehrs-) Infrastrukturen aber auch<br />
als Rückzugsgebiet für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen, <strong>und</strong><br />
Hochwasserretentionsraum.<br />
Zur Sicherstellung ihrer ökologischen <strong>und</strong> Erholungsfunktionen<br />
aber auch als wichtiger sogenannter<br />
„weicher“ Standortfaktor (Lebens-, Umweltqualität)<br />
für die wirtschaftliche Entwicklung<br />
werden regional bedeutende großflächige Freiräume<br />
im Regionalplan als Grünzonen festgelegt.<br />
Die als Grünzonen festgelegten Uferstreifen bedürfen<br />
einer Vernetzung <strong>und</strong> Verdichtung durch<br />
Grünzüge auf örtlicher Planungsebene (siehe<br />
§2Abs.2).<br />
<strong>Verordnung</strong>stext §5 (2)<br />
Grünzonen:<br />
Grünzonen dienen dem Schutz der Natur- oder Kulturlandschaft<br />
<strong>und</strong> ihrer Faktoren (ökologische Funktion) <strong>und</strong>/oder der Naherholung<br />
(Erholungsfunktion). Darüber hinaus erfüllen sie auch<br />
Funktionen des Schutzes von Siedlungsgebieten vor Gefährdungen,<br />
wie zB: Hochwässer (Schutzfunktion). Die Festlegung von<br />
Bauland <strong>und</strong> Sondernutzungen im Freiland für Erwerbsgärtnereien,<br />
Ablagerungsplätze, Aufschüttungsgebiete, Schießstätten,<br />
Schieß- <strong>und</strong> Sprengmittellager <strong>und</strong> ihre Gefährdungsbereiche <strong>und</strong><br />
Bodenentnahmeflächen sind unzulässig. Grünzonen gelten als<br />
Ruhegebiete gem. §82(1)4 Mineralrohstoffgesetz. Großflächige<br />
Versiegelungen sowie über den Gebietscharakter hinausgehende<br />
Immissionen sind hintanzuhalten. Als Grünzonen gelten Uferstreifen<br />
in einer Breite von mindestens 20 m an der Mur <strong>und</strong> 10 m<br />
(im funktional begründeten Einzelfall auch mehr als 10m), gemessen<br />
ab der Böschungsoberkante, entlang aller anderen natürlich<br />
fließenden Gewässern. Für Baulückenschließungen geringen<br />
Ausmaßes können Ausnahmen gewährt werden. Dabei ist die<br />
ökologische Funktion des jeweiligen Uferstreifens zu<br />
berücksichtigen.<br />
3.2 WASSERWIRTSCHAFT<br />
Vorgaben durch das Raumordnungsgesetz:<br />
1. Die Qualität der natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen ist durch sparsame <strong>und</strong><br />
sorgsame Verwendung der natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser <strong>und</strong><br />
Luft zu erhalten <strong>und</strong> soweit erforderlich nachhaltig zu verbessern.<br />
2. Entwicklung der Siedlungsstruktur...<br />
- unter Vermeidung von Gefährdung durch Naturgewalten <strong>und</strong> Umweltschäden<br />
durch entsprechende Standortauswahl.<br />
(1) Als vollwertiges Bauland dürfen (...) nur Gr<strong>und</strong>flächen festgelegt werden,<br />
die (...) auf Gr<strong>und</strong> der natürlichen Voraussetzungen (Bodenbeschaffenheit,<br />
Gr<strong>und</strong>wasserstand, Hochwassergefahr, Klima, Steinschlag,<br />
Lawinengefahr u. dgl) nicht von einer Verbauung ausgeschlossen<br />
sind.<br />
Durch die nachhaltige Umwandlung von unversiegeltem Freiland in versiegelte/verbaute<br />
Flächen in der Planungsregion werden bei Hochwässern bedeutende<br />
Infiltrations-, Puffer- <strong>und</strong> Speicherpotentiale zerstört. Niederschläge<br />
werden in der Folge schnell aus der Landschaft in die Vorfluter abgeführt,<br />
was diese überlastet <strong>und</strong> die Unterlieger gefährdet. Im Bezirk lag der Anteil<br />
der versiegelten Flächen am Dauersiedlungsraum 1999 bereits zwischen 20<br />
<strong>und</strong> 26 Prozent (UBA 2001). Hierbei ist nicht nur die bloße quantitative Verteilung<br />
der versiegelten Flächen, sondern auch ihre qualitative, räumliche<br />
Verteilung von Bedeutung. So zerschneiden disperse Strukturen Speicherräume<br />
wesentlich stärker als kompakte Strukturen bei den versiegelten Flächen.<br />
Raumplanerische Steuerungsmaßnahmen bestehen – in regionalem Maßstab –<br />
vor allem in einer Erhöhung der Dichten <strong>und</strong> einer Konzentration der Baulandentwicklung<br />
um Siedlungsschwerpunkte (damit einher geht eine Minimierung<br />
der versiegelten Flächen für Bebauung <strong>und</strong> Infrastruktur).<br />
Raumordnungsgr<strong>und</strong>sätze:<br />
§ 3 (1) Stmk. ROG 1974<br />
i.d.g.F<br />
Zielformulierungen:<br />
§ 3 (2) Stmk. ROG 1974<br />
i.d.g.F.<br />
Auf die für die Planungsregion<br />
besonders relevanten<br />
Naturgefahren wird in § 23<br />
des ROG 1974 i.d.g.F eingegangen<br />
<strong>Verordnung</strong>stext § 5 (1)<br />
Wasserwirtschaftliche<br />
Vorrangzonen:<br />
Wasserwirtschaftliche Vorrangzonen<br />
sind Bereiche innerhalb<br />
der Anschlagslinien eines<br />
100jährlichen Hochwasserereignisses<br />
(HQ100), die für den<br />
Hochwasserabfluss notwendig<br />
sind oder eine wesentliche Funktion<br />
für den Hochwasserrückhalt<br />
aufweisen. Sie sind von Abflusshindernissen<br />
freizuhalten.<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 22
Erläuterungen zur <strong>Verordnung</strong><br />
Aufgr<strong>und</strong> des Baulandbedarfs für Siedlungsentwicklung sowie für die Neuausweisung<br />
bzw. Erweiterung von Industrie <strong>und</strong> Gewerbegebieten können<br />
Nutzungskonflikte durch die Verringerung der Retentions- <strong>und</strong> Abflussräume<br />
für Hochwässer entstehen. Folgekosten für schutzwasserbauliche Maßnahmen<br />
werden zu einem Großteil durch die öffentliche Hand getragen. Zudem wird<br />
die Hochwasserproblematik meist nur an die Unterlieger „weitergereicht“. Zur<br />
Hintanhaltung dieser Problematik in der Planungsregion ist die Freihaltung<br />
der Retentionsräume (innerhalb der HQ 100 Anschlaglinien) von entscheidender<br />
Bedeutung. Diese Räume dienen einerseits dem natürlichen Wasserrückhalt<br />
im Katastrophenfall sowie als Reserveraum für wasserwirtschaftliche<br />
Schutzmaßnahmen. Ihre Freihaltung trägt zur Hochwassersicherheit von Siedlungsgebieten<br />
bei.<br />
In der Fachabteilung 19 A liegen derzeit für Mur, Liesing, Vordernberger Bach,<br />
Gößbach, Rötzbach, Laintalbach, Veitscherbach <strong>und</strong> Sorgergraben Abflussuntersuchungen<br />
mit der Ausweisung von HQ 30 <strong>und</strong> HQ 100 Hochwasserabflussgebieten,<br />
von wasserwirtschaftlichen Vorrangflächen <strong>und</strong> schutzwasserbaulichen<br />
Vorbehaltsflächen vor. Von der B<strong>und</strong>eswasserbauverwaltung wurden am<br />
Veitscherbach in der Gemeinde Traboch Hochwasserrückhaltebecken errichtet.<br />
Die Errichtung weiterer Anlagen ist derzeit nicht vorgesehen. Zusätzlich liegen<br />
für die Mehrzahl der Gemeinden der Planungsregion Gefahrenzonenpläne der<br />
Wildbach- <strong>und</strong> Lawinenverbauung vor.<br />
Neben den schutzwasserbaulichen Aspekten wird mit der Freihaltung der Retentionsräume<br />
auch die gewässerökologische Forderung nach der Aufrechterhaltung<br />
von räumlichen Optionen für allfällige Gewässerrückbau-Maßnahmen<br />
erfüllt. Eine ausreichende Flächenvorhaltung ist dafür Gr<strong>und</strong>voraussetzung.<br />
Diese Flächen dienen zudem meist auch der landwirtschaftlichen Produktion,<br />
haben eine hohe Bedeutung für die Ökologie <strong>und</strong> strukturieren die Landwirtschaft<br />
durch Zwischenräume zwischen Siedlungsschwerpunkten (multifunktionale<br />
Grünzonen <strong>und</strong> landwirtschaftliche Vorrangzonen).<br />
3.3 WIRTSCHAFTSSTRUKTUR<br />
Vorgaben durch das Raumordnungsgesetz:<br />
1. Entwicklung der Wirtschaftsstruktur ... der Regionen des Landes unter<br />
Bedachtnahme auf die jeweiligen räumlichen <strong>und</strong> strukturellen Gegebenheiten.<br />
Zielformulierung: § 3 (2)<br />
Stmk. ROG 1974 i.d.g.F.<br />
Die beherrschende Gr<strong>und</strong>stoffindustrie prägt die Wirtschaftsstruktur der Planungsregion.<br />
Die großbetriebliche Struktur hat zu einer Konzentration der Arbeitsplätze<br />
<strong>und</strong> der Qualifikationen auf wenige Bereiche geführt. Die Landwirtschaft<br />
hat nur geringe Bedeutung, der hohe Waldanteil bedeutet in diesem<br />
Wirtschaftsbereich ein Übergewicht der Forstwirtschaft. Die Krise in der Eisen<strong>und</strong><br />
Stahlindustrie führte zu einem Schrumpfungsprozess. Zwischen 1981 <strong>und</strong><br />
1991 gingen viele der Arbeitsplätze in diesem Bereich verloren. Der Anteil der<br />
Arbeitsplätze in Industrie <strong>und</strong> Gewerbe ist jedoch noch immer einer der höchsten<br />
aller steirischen Bezirke. Die Bedeutung von Leoben als wichtiges Zentrum<br />
der Obersteiermark (Montanuniversität) bedingt einen hohen Anteil an Arbeitsplätzen<br />
im Dienstleistungsbereich. Die Zahl der unselbständigen Beschäftigten<br />
hat zwischen 1990 <strong>und</strong> 2000 zugenommen.<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 23
Erläuterungen zur <strong>Verordnung</strong><br />
Die Arbeitslosigkeit ist eine der höchsten in der <strong>Steiermark</strong>, sie ist jedoch in<br />
den letzten Jahren gesunken. 1996 betrug sie 8,8 %, 1998 noch 7,0 % <strong>und</strong> im<br />
Jahr 2001 gar nur mehr 5,7 %. Jedoch ist dieser Wert auch auf die noch immer<br />
starke Abwanderung zurückzuführen. Leoben weist ein negatives Pendlersaldo<br />
(mehr Aus- als Einpendler) mit ansteigender Auspendlerzahl auf. Das Bruttoinlandsprodukt<br />
der Planungsregion liegt über, die Steuerkraftkopfquote unter dem<br />
Landesschnitt. Das Medianeinkommen der unselbständig Beschäftigten lag<br />
2001 über dem Landes- <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esschnitt.<br />
3.3.1 Landwirtschaft<br />
Vorgaben durch das Raumordnungsgesetz:<br />
6. Freihaltung von Gebieten mit der Eignung für eine Nutzung mit besonderen<br />
Standortansprüchen von anderen Nutzungen, die eine standortgerechte<br />
Verwendung behindern oder unmöglich machen, insbesondere ...<br />
e) für eine leistungsfähige Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft<br />
Zielformulierung: § 3 (2)<br />
Stmk. ROG 1974 i.d.g.F.<br />
Die Forstwirtschaft, als die im Bezirk dominierende Bodennutzung, erfüllt<br />
neben ihren Produktionsfunktionen insbesondere Wohlfahrtsfunktionen, sowie<br />
Naherholungs- <strong>und</strong> Schutzaufgaben. Von besonderer Bedeutung sind die<br />
Schutzfunktionen der Wälder vor Muren etc. Räumlich festgelegt <strong>und</strong> bewertet<br />
sind diese „überwirtschaftlichen“ Funktionen im Waldentwicklungsplan.<br />
Die Forst- <strong>und</strong> Holzwirtschaft stellt in der Region auch einen entscheidenden<br />
Wirtschaftsfaktor dar. Betriebswirtschaftlich agiert die regionale Forst- <strong>und</strong><br />
Holzwirtschaft - im Gegensatz zur Landwirtschaft - seit langem auf offenen,<br />
nicht reglementierten Märkten. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> sind mittel- bis langfristig<br />
im Gegensatz zur landwirtschaftlichen Produktion auch keine besonderen<br />
Markt- <strong>und</strong> Strukturveränderungen <strong>und</strong> dadurch ausgelöste Veränderungen<br />
der (Fächen-) Nutzungsstrukturen zu erwarten (vgl. WIFO/IFO 2001).<br />
Landwirtschaftlich dominiert aufgr<strong>und</strong> des humiden Klimas<br />
in der Planungsregion die Grünlandwirtschaft. Allerdings<br />
stehen die relativ gut bewirtschaftbaren Talböden der<br />
Planungsregion teilweise unter hohem Umnutzungsdruck<br />
in Richtung Infrastruktur <strong>und</strong> Bauland.<br />
Die Festlegung von – multifunktionalen - landwirtschaftlichen<br />
Vorrangzonen im Regionalplan dient einerseits der<br />
Sicherung dieser Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung,<br />
andererseits erfüllen diese Bereiche auch Aufgaben<br />
des Siedlungsschutzes (Hochwasserrückhalt), der Erhaltung<br />
bzw. Verbesserung der Luftqualität in angrenzenden<br />
Siedlungsgebieten (Kaltluftproduktion), der Raumgliederung<br />
(Freihalten von zusammenhängenden Gebieten), der<br />
landschaftsgeb<strong>und</strong>enen Erholung (Rad-, Wanderwegenetz)<br />
sowie ökologische Funktionen (wichtige Durchzugsräume).<br />
Im Rahmen des Regionalen Entwicklungsprogramms werden<br />
nur große zusammenhängende Bereiche von überörtlicher<br />
Bedeutung als landwirtschaftliche Vorrangzonen abgegrenzt.<br />
Das bedeutet jedoch nicht, dass andere Flächen<br />
keine Bedeutung für eine landwirtschaftliche Nutzung<br />
aufweisen. Deshalb ist im Rahmen der örtlichen <strong>Raumplanung</strong><br />
- in Umsetzung der Raumordnungsgr<strong>und</strong>sätze – eine<br />
<strong>Verordnung</strong>stext § 5 (5)<br />
Landwirtschaftliche Vorrangzonen:<br />
Landwirtschaftliche Vorrangzonen dienen der landwirtschaftlichen<br />
Produktion. Sie sind von Baulandausweisungen<br />
<strong>und</strong> Sondernutzungen im Freiland für<br />
Kur-, Erholungs-, Spiel- <strong>und</strong> Sportzwecke, öffentliche<br />
Parkanlagen, Kleingartenanlagen, Ablagerungsplätze,<br />
Aufschüttungsgebiete, Bodenentnahmeflächen,<br />
Schießstätten, Schieß- <strong>und</strong> Sprengmittellager <strong>und</strong> ihre<br />
Gefährdungsbereiche freizuhalten. Infrastrukturmaßnahmen<br />
im Allgemeinen Interesse sind im Rahmen der<br />
Zielsetzungen dieser <strong>Verordnung</strong> zulässig.<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 24
Erläuterungen zur <strong>Verordnung</strong><br />
entsprechende Flächensicherung auf kleinteiliger Ebene<br />
unbedingt erforderlich.<br />
Die als Grünland bewirtschafteten Rodungsinseln <strong>und</strong> gerodeten Unterhangbereiche<br />
der Planungsregion stehen – wie die Berglandwirtschaft österreichweit –<br />
unter hohem wirtschaftlichen Druck, der vielerorts zur Nutzungsaufgabe führt.<br />
Diese mündet entweder in der Aufforstung oder – in etwas zentraleren Lagen –<br />
in Baulandwidmungen. Allerdings sind diese Lagen oft infrastrukturell <strong>und</strong> mit<br />
öffentlichen Verkehr sehr schlecht versorgt. Zudem konterkarieren viele sichtexponierten<br />
Neubauten den Erhalt der für Erwerbskombinationen <strong>und</strong> Vermarktungsstrategien<br />
unumgänglichen Ressource Landschaft <strong>und</strong> erhöhen das<br />
Konfliktpotential Wohnen – bäuerliches Wirtschaften. Diesbezüglich wird auf<br />
die in Kapitel 3.1 beschriebenen landschaftsräumlichen Einheiten <strong>und</strong> ihnen<br />
zugeordneten Entwicklungsziele verwiesen.<br />
3.3.2 Rohstoffgewinnung<br />
Vorgaben durch das Raumordnungsgesetz:<br />
6. Freihaltung von Gebieten mit der Eignung für eine Nutzung mit besonderen<br />
Standortansprüchen von anderen Nutzungen, die eine standortgerechte<br />
Verwendung behindern oder unmöglich machen, insbesondere...<br />
f) mit überörtlich bedeutsamen Rohstoffvorkommen.<br />
Zielformulierung: § 3 (2)<br />
Stmk. ROG 1974 i.d.g.F.<br />
Jeder Österreicher verbraucht im Jahr r<strong>und</strong> 13 Tonnen fester mineralischer<br />
Rohstoffe. In Anbetracht der Kosten <strong>und</strong> der Umweltbelastungen durch Transport<br />
<strong>und</strong> des sehr hohen Verbrauchsvolumens kann auf die Gewinnung aus<br />
verbrauchernahen Lagerstätten nicht ohne weiteres verzichtet werden (BFWA<br />
2000) Die Gewinnung von mineralischen Rohstoffen führt allerdings – selbst<br />
bei technisch, ökologisch, rechtlich <strong>und</strong> wirtschaftlich einwandfrei durchgeführten<br />
Bergbautätigkeiten - zwangsläufig zu zumindest temporären Beeinträchtigungen<br />
des Landschaftshaushaltes einerseits, sowie zu Belastungen von<br />
eventuellen Anrainern andererseits. Wesentliche Belastungen gehen mit dem<br />
Transport der Rohstoffe vom Bergbau zum Verbraucher einher. Beachtenswert<br />
ist hierbei, dass die Abnahme der Gewinnungsstandorte zwangsläufig zu einer<br />
Erhöhung der Transportentfernungen <strong>und</strong> damit der Umweltbeeinträchtigungen<br />
führt. So sind zwar 40% der in Österreich transportierten Güter (Tonnen) feste<br />
mineralische Rohstoffe, diese tragen jedoch nur mit ca. 18% zu den für die<br />
Umweltbeeinträchtigungen relevanten Transportvolumina (Tonnen/Kilometer)<br />
bei. Eine signifikante Erhöhung der Transportentfernungen birgt daher die<br />
Gefahr einer starken Erhöhung dieser Werte (BFWA 2000).<br />
Im Rahmen des Projektes Rohstoffsicherung <strong>Steiermark</strong> (JOAN-<br />
NEUM RESEARCH, BEYER 1998/99) wurden in der Region<br />
Rohstoffhoffnungsgebiete, das sind Gebiete mit Rohstoffvorkommen,<br />
die unter den heutigen Bedingungen für eine wirtschaftliche<br />
Nutzung in Frage kommen, erhoben.<br />
Im Regionalplan werden konfliktbereinigte Bereiche mit entsprechender<br />
geologischer Bedeutung <strong>und</strong> Größenausdehnung, nicht<br />
jedoch bestehende Abbauten, Flächen mit bereits vorhandenen<br />
bergrechtlichen Festlegungen <strong>und</strong> Arrondierungen bzw. Erweiterungen<br />
dieser Flächen, als Rohstoffvorrangzonen festgelegt.<br />
<strong>Verordnung</strong>stext § 5 (4)<br />
Rohstoffvorrangzonen:<br />
Rohstoffvorrangzonen dienen der Sicherung<br />
von regional <strong>und</strong> überregional bedeutenden<br />
Vorkommen mineralischer Rohstoffe. Andere<br />
Widmungs- <strong>und</strong> Nutzungsarten dürfen nur<br />
dann festgelegt werden, wenn sie den künftigen<br />
Abbau mineralischer Rohstoffe nicht erschweren<br />
oder verhindern. Das gilt auch für<br />
300 m-Zonen um Rohstoffvorrangzonen<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 25
Erläuterungen zur <strong>Verordnung</strong><br />
3.3.3 Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />
Vorgaben durch das Raumordnungsgesetz:<br />
6. Freihaltung von Gebieten mit der Eignung für eine Nutzung mit besonderen<br />
Standortansprüchen von anderen Nutzungen, die eine standortgerechte<br />
Verwendung behindern oder unmöglich machen, insbesondere...<br />
b) Gewerbe- <strong>und</strong> Industriebetriebe...<br />
Zielformulierung: § 3 (2)<br />
Stmk. ROG 1974 i.d.g.F.<br />
Der Anteil der Arbeitsplätze im sek<strong>und</strong>ären Sektor liegt in der<br />
Planungsregion mit knapp über 50% deutlich über dem Landesschnitt<br />
obwohl die absolute Zahl der Arbeitsplätze rückläufig ist.<br />
Der Schwerpunkt liegt historisch bedingt im Bereich der Sachgütererzeugung.<br />
Die Planungsregion ist – großräumig gesehen -<br />
durch ihre inneralpine Lage benachteiligt. Die bestehende Verkehrsinfrastruktur<br />
(A9, S6, S36, Südbahn, Pyhrnbahn), sowie die<br />
laufenden Verbesserungsmaßnahmen im hochrangigen Straßennetz<br />
(S6, S35) ergeben gemeinsam mit der räumlichen Nähe zu<br />
den Ballungsräumen Wien <strong>und</strong> Graz ein Standortpotential für<br />
industriell-gewerbliche Nutzungen, das bei Realisierung des<br />
Semmeringbasistunnels noch entscheidend aufgewertet würde.<br />
In den Flächenwidmungsplänen sind beträchtliche Flächenreserven<br />
an Industrie <strong>und</strong> Gewerbebauland (über 40% des gewidmeten<br />
Baulandes!) ausgewiesen. Neuausweisungen sind daher,<br />
auch aufgr<strong>und</strong> der zu erwartenden Mobilisierung bestehender<br />
Reserven durch die Novelle des Raumordnungsgesetzes 2003,<br />
nur in beschränktem Ausmaß erforderlich. Von besonderer Bedeutung<br />
ist jedoch ein Sichern der hochwertigsten Standorte, die<br />
nach landesweit einheitlichen Beurteilungskriterien für die Region<br />
(Pumpernig, 2001) in den Gemeinden Leoben, St. Michael<br />
in Obersteiermark <strong>und</strong> Traboch ermittelt wurden. Diese Bereiche<br />
sind in den Flächenwidmungsplänen der Gemeinden als Freiland<br />
– landwirtschaftlich genutzte Flächen oder als Industrie- <strong>und</strong><br />
Gewerbeflächen im Sinne §23 Abs. 5 lit. e des Stmk ROG 1974<br />
i.d.F. LGBlNr. 23/2003, bzw. als Verkehrsfläche festzulegen.<br />
Sie sind Betrieben, die wegen ihrer Art bzw. Grösse nicht in<br />
direkter Nachbarschaft von Wohnnutzungen betrieben werden<br />
können, vorzubehalten (Industrie- <strong>und</strong> Gewerbebetriebe von<br />
regionaler bzw. überregionaler Bedeutung).<br />
Zur Nutzung der bestehenden Potentiale an industriell – gewerblich<br />
nutzbaren Standorten ist ein konsequenter Einsatz<br />
bodenpolitischer Instrumente notwendig (Gesetzesnovelle<br />
2003). So ist wesentliches Augenmerk auf die Verfügbarmachung<br />
<strong>und</strong> Aufschließung bereits gewidmeter Standorte zu<br />
richten. Großflächige Neuausweisungen sind nur an den dafür<br />
bestgeeignetsten Standorten sinnvoll. Freiwillige Gemeindekooperationen<br />
zum Betrieb <strong>und</strong> zur Vermarktung gemeinsamer<br />
Standorte sind in diesem Bereich richtungsweisend. Die regionalwirtschaftlich<br />
positiven Effekte der industriell - gewerblichen<br />
Entwicklung werden dadurch tendenziell verstärkt, negative<br />
Wirkungen wie hohe Aufwendungen für die Infrastruktur<br />
oder Umweltbelastungen reduziert. Zusätzlich ist, zur Aufrechterhaltung<br />
der industriell-gewerblichen Struktur der Planungsregion,<br />
auf die Sicherung bestehender Betriebsstandorte besonderes<br />
Augenmerk zu legen.<br />
<strong>Verordnung</strong>stext § 5 (6)<br />
Vorrangzonen für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe:<br />
Vorrangzonen für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe sind<br />
Flächen für Industrie- <strong>und</strong> Gewerbebetriebe<br />
von regionaler bzw. überregionaler Bedeutung.<br />
Es gelten folgende Zielsetzungen:<br />
Sicherung bzw. Mobilisierung der für Industrie<strong>und</strong><br />
Gewerbebetriebe von regionaler bzw. überregionaler<br />
Bedeutung geeigneten Flächen.<br />
Im Rahmen der Zielsetzungen dieser <strong>Verordnung</strong><br />
gelten für Vorrangzonen für Industrie<br />
<strong>und</strong> Gewerbe folgende Festlegungen:<br />
Vorrangzonen für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe sind -<br />
einschließlich erforderlicher Abstandsflächen -<br />
von Widmungs- <strong>und</strong> Nutzungsarten, die die<br />
Realisierung einer industriell/gewerblichen<br />
Nutzung verhindern bzw. gefährden,<br />
freizuhalten.<br />
<strong>Verordnung</strong>stext § 4 (2)<br />
Regionale Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandorte:<br />
Zur Dokumentation des öffentlichen Interesses an<br />
der Sicherung der Standortvoraussetzungen für<br />
bestehende Betriebe von regionaler Bedeutung<br />
bzw. an der langfristigen Sicherung regional<br />
bedeutsamer Flächenpotentiale für industriellgewerbliche<br />
Nutzung werden folgende Gemeinden<br />
als regionale Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandorte<br />
festgelegt:<br />
Eisenerz, Leoben, Niklasdorf,<br />
St. Michael in Obersteiermark,<br />
St. Peter-Freienstein <strong>und</strong> Traboch.<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 26
Erläuterungen zur <strong>Verordnung</strong><br />
3.3.4 Dienstleistungen / Zentralität<br />
Vorgaben durch das Raumordnungsgesetz:<br />
3. Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen <strong>und</strong><br />
privaten Gütern <strong>und</strong> Dienstleistungen in zumutbarer Entfernung durch<br />
- Entwicklung einer entsprechenden Siedlungsstruktur,<br />
- geeignete Standortvorsorge für Handels- <strong>und</strong> Dienstleistungseinrichtungen,<br />
- die zweckmäßige Ausstattung zentraler Orte entsprechend ihrer zentralörtlichen<br />
Funktion sowie<br />
- Stärkung der Funktionsfähigkeit bestehender Zentren.<br />
Zielformulierung: § 3 (2)<br />
Stmk. ROG 1974 i.d.g.F.<br />
Freihaltung von Gebieten mit der Eignung für eine Nutzung mit besonderen<br />
Standortansprüchen von anderen Nutzungen, die eine standortgerechte<br />
Verwendung behindern oder unmöglich machen, insbesondere ...<br />
- für einen leistungsfähigen Tourismus unter Bedachtnahme auf die<br />
wirtschaftliche <strong>und</strong> soziale Tragfähigkeit, die ökologische Belastbarkeit<br />
des Raumes sowie die Erfordernisse des Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzes.<br />
Der Anteil der Dienstleistungsarbeitsplätze im Bereich Handel <strong>und</strong> Lagerung<br />
lag 2001 im Landes- <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esschnitt, ist aber seit 1997 rückläufig. Hinsichtlich<br />
ihrer räumlichen Verteilung haben sich Einzelhandelsgeschäfte <strong>und</strong> kleine<br />
Filialen größerer Unternehmen in den letzten Jahren aus den Seitentälern zurückgezogen<br />
<strong>und</strong> an zentralen Standorten konzentriert. Dies geschah bei gleichzeitiger<br />
Vergrößerung der durchschnittlichen Verkaufsfläche. Damit werden die<br />
betrieblichen Transportkosten auf die privaten Haushalte umverteilt <strong>und</strong> jene<br />
benachteiligt, die am motorisierten Individualverkehr nicht teilnehmen können<br />
(vor allem Ältere, Jugendliche <strong>und</strong> Frauen). Die soziale Qualität ist dort in<br />
Gefahr, wo diese Entwicklung zu einer akuten Mangel an Infrastruktur führt.<br />
Für Handel- <strong>und</strong> Dienstleistungseinrichtungen gilt die raumplanerische Prämisse<br />
der dezentralen Konzentration. Dieses Konzept geht - im Sinne des sparsamen<br />
Einsatzes von öffentlichen Finanzmittel <strong>und</strong> einer größtmöglichen Versorgungsqualität<br />
für die Bevölkerung - von einer Bündelung von öffentlichen <strong>und</strong><br />
privaten Versorgungseinrichtungen <strong>und</strong> einer darauf abgestimmten Siedlungsentwicklung<br />
aus. Dafür wird landesweit ein hierarchisches Netz von Zentralen<br />
Orten festgelegt. Zentralität selbst ist definiert als Bedeutungsüberschuss einer<br />
Gemeinde bzw. Gemeindegruppe bezüglich der Versorgung der Bevölkerung<br />
mit öffentlichen <strong>und</strong> privaten zentralen Gütern. Ein Bedeutungsüberschuss liegt<br />
dann vor, wenn eine Gemeinde mehr als die eigenen Einwohner versorgt. Bei<br />
der Berechnung des Bedeutungsüberschusses wird vom Landesdurchschnitt<br />
ausgegangen. Zentrale Orte sind also Standorte von öffentlichen <strong>und</strong> privaten<br />
Diensten <strong>und</strong> Einrichtungen, die - um rationell betrieben werden zu können -<br />
eine größere Benützerzahl benötigen als die eigene Gemeinde Einwohner hat<br />
<strong>und</strong> daher nur gebündelt an Orten, die für die Bevölkerung des Umgebungsbereiches<br />
gut erreichbar sind, angeboten werden können.<br />
<strong>Verordnung</strong>stext § 4 (1)<br />
Teilreg. Versorgungszentren:<br />
Als Teilregionale Versorgungszentren<br />
(Nahversorgungszentren<br />
im Sinne des Landesentwicklungsprogramms<br />
1977) werden<br />
festgelegt:<br />
Mautern in <strong>Steiermark</strong>,<br />
Niklasdorf,<br />
St. Michael in Obersteiermark<br />
<strong>und</strong> Trofaiach.<br />
Im Rahmen des Regionalen Entwicklungsprogramms werden in Ergänzung<br />
zum im Landesentwicklungsprogramm festgelegten Regionalen Zentrum Leoben<br />
<strong>und</strong> dem regionalen Nebenzentrum Eisenerz teilregionale Versorgungszentren<br />
(Nahversorgungszentren) festgelegt. Zur Sicherung bzw. Förderung der<br />
Nahversorgung kleinerer, ländlicher Gemeinden werden im Aktionsprogramm<br />
Nahversorgungsinitiative seit Dezember 2002 Betriebe in Gemeinden ohne<br />
zentralörtliche Einstufung besonders berücksichtigt.<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 27
Erläuterungen zur <strong>Verordnung</strong><br />
Wesentliche Auswirkung der zentralörtlichen<br />
Einstufung ist die Zulässigkeit<br />
von Einkaufzentren in der jeweiligen<br />
Gemeinde. Durch die Raumordnungsgesetznovelle<br />
2002 <strong>und</strong> die<br />
Neufassung des Entwicklungsprogramms<br />
zur Versorgungsinfrastruktur<br />
(„Einkaufszentrenverordnung“) wurden<br />
die Bestimmungen vereinfacht<br />
<strong>und</strong> die Abläufe entbürokratisiert.<br />
Einkaufszentren sollen in die Kerngebiete<br />
der zentralen Orte integriert<br />
bzw. diesen räumlich zugeordnet<br />
werden, die Errichtung von Handelsbetrieben<br />
in dezentralen Lagen (auf<br />
der sogenannten „grünen Wiese“)<br />
erschwert werden. Für die Planungsregion<br />
Leoben ergibt sich nebenstehende<br />
Situation.<br />
Standortgemeinde<br />
maximal zulässige Verkaufsfläche<br />
für Einkaufszentren 1<br />
<strong>und</strong> 2<br />
davon maximal zulässige<br />
Verkaufsflächen für Lebensmittel<br />
bei EZ 1<br />
Regionales Zentren:<br />
Leoben 20.000 m² 4.000 m²<br />
Regionales Nebenzentrum:<br />
Eisenerz<br />
Teilregionales Versorgungszentrum:<br />
Trofaiach 5.000 m² 1.000 m²<br />
Teilregionale Versorgungszentren:<br />
Mautern in <strong>Steiermark</strong><br />
Niklasdorf<br />
St. Michael in Obersteiermark 2.000 m² 800 m²<br />
Der Tourismus hat nur geringe Bedeutung. Mit 155.829 Nächtigungen im Durchschnitt der Jahre 1999 bis 2001<br />
entfielen 1,6 % der Nächtigungen in der <strong>Steiermark</strong> auf den Bezirk. Neben Leoben hatten Niklasdorf, Sankt<br />
Peter-Freienstein <strong>und</strong> Vordernberg (Schigebiet Präbichl, Eisenstraße) höhere Nächtigungszahlen. Wald am<br />
Schoberpaß (Schigebiet mit geplanter Erweiterung, Loipen) <strong>und</strong> Mautern in <strong>Steiermark</strong> (Wildpark) haben im<br />
Ausflugstourismus Bedeutung. Durch laufende Projekte (Elfenpark Mautern, Jugendgästehaus, Nordisches Zentrum<br />
Eisenerz, Aktivitäten der LEADER+ Aktionsgruppe Steirische Eisenstraße) ist mit einer Erhöhung der Bedeutung<br />
des Tourismus für die regionale Wirtschaft der Planungsregion zu rechnen.<br />
3.4 VERKEHR<br />
Vorgaben durch das Raumordnungsgesetz:<br />
2. Entwicklung der Siedlungsstruktur...<br />
- durch Ausrichtung an der Infrastruktur,<br />
- im Einzugsbereich öffentlicher Verkehrsmittel...<br />
Zielformulierung: § 3 (2)<br />
Stmk. ROG 1974 i.d.g.F<br />
Die Ausstattung mit Verkehrsinfrastruktur hat über die Erreichbarkeit, aber<br />
auch über verschiedene belastende Emissionen (vor allem Lärm, Luftschadstoffe<br />
<strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen) wesentliche Auswirkungen auf die Standortqualitäten<br />
einer Region. Eingriffe in die Verkehrsstruktur einer Region können<br />
sowohl auf Seite der Infrastruktur selbst erfolgen (etwa durch Prioritätensetzung<br />
von Projekten) aber auch durch die Gestaltung von Siedlungsstrukturen.<br />
Dies da nicht nur die Verkehrsnetze selbst, sondern auch die Verteilung der<br />
Zentren, Siedlungen <strong>und</strong> sonstigen Infrastrukturen (konzentrierte touristische<br />
Infrastruktur etc.) die Verkehrsstruktur einer Region beeinflussen <strong>und</strong> Verkehrsströme<br />
induzieren können.<br />
Bei den Erreichbarkeitsverhältnissen gibt es große Disparitäten unter den Gemeinden<br />
der Planungsregion. Von den an der Hauptinfrastruktur im Mur- <strong>und</strong><br />
Liesingtal gelegenen Gemeinden sind der Grazer <strong>und</strong> Wiener der Zentralraum<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 28
Erläuterungen zur <strong>Verordnung</strong><br />
im Individualverkehr innerhalb einer St<strong>und</strong>e erreichbar. Einzig für die Kleinregion<br />
Eisenerz (Eisenerz, Hieflau, Radmer) liegen schlechtere Erreichbarkeitsverhältnisse<br />
vor. Der Ausbau der S6 im Bereich Semmering <strong>und</strong> der S35 wird<br />
zu weiteren Verbesserungen führen. Im Öffentlichen Verkehr ist die Situation –<br />
insbesondere für die Kleinregion Eisenerz - etwas schlechter. (ÖROK 2000).<br />
Im Generalverkehrsplan Österreich 2002 sind folgende Ausbaumaßnahmen mit<br />
Bedeutung für die Planungsregion Leoben vorgesehen:<br />
• Bereich Schiene: Bestandssanierung Semmering, Semmering Basistunnel,<br />
Lückenschluß Untwerwald-Kalwang, Linienverbesserungen im<br />
Bereich Wartberg, Stausee Pernegg, Peugen <strong>und</strong> Stübming <strong>und</strong> Errichtung<br />
des Traidersbergtunnels.<br />
• Bereich Straße: 2. Röhre Gleinalm- <strong>und</strong> Bosrucktunnel, Ausbau der S6<br />
<strong>und</strong> der S35.<br />
Die Bahnverbindung im Mur- <strong>und</strong> Mürztal stellt das Rückgrat des öffentlichen<br />
Personennahverkehrs in der Region dar. Die Anbindung der Kleinregion<br />
Eisenerz wurde aus betriebswirtschaftlichen Gründen (niedere Besiedlungsdichten,<br />
wenig K<strong>und</strong>enpotential) sukzessive ausgedünnt. Durch die Privatisierung<br />
öffentlicher Verkehrsträger <strong>und</strong> den Zwang zu verstärkter Abgeltung<br />
bestellter Leistungen durch die Gebieteskörperschaften sind hinkünftig weitere<br />
Einschränkungen im öffentlichen Verkehrsangebot zu befürchten.<br />
Zur Sicherung der Realisierbarkeit geplanter <strong>und</strong> zukünftig erforderlicher Verkehrsinfrastruktur<br />
ist die Konzentration der Siedlungstätigkeit auf die Siedlungsschwerpunkte<br />
<strong>und</strong> die möglichst großräumige Freihaltung von Freiflächen<br />
zu gewährleisten. Ein Heranwachsen von Siedlungsgebieten an Ortsumfahrungen<br />
<strong>und</strong> hochrangige Landesstraßen (Freihaltebereich außerhalb geschlossener<br />
Ortschaften 15m) soll vermieden werden. Bauland-(vor allem Industrie-<br />
)bereiche sollen nur über bestehende ausreichend ausgebaute Verkehrsknoten<br />
bzw. Begleitstraßennetze erschlossen werden. Die Erarbeitung eines Regionalverkehrskonzept<br />
für die Bezirke der östlichen Obersteiermark ist in Vorbereitung.<br />
<strong>Verordnung</strong>stext § 2(6):<br />
Für Verkehrsbauten erforderliche<br />
Flächen sind, einschließlich<br />
der erforderlichen Abstandsflächen<br />
sowie Flächen für Schutz-,<br />
Entwässerungs- <strong>und</strong> Ausgleichsmaßnahmen,<br />
von anderen<br />
Nutzungen, mit Ausnahme einer<br />
Freilandnutzung durch die Land<strong>und</strong><br />
Forstwirtschaft (ohne Errichtung<br />
von Gebäuden),<br />
freizuhalten.<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 29
Erläuterungen zur <strong>Verordnung</strong><br />
3.5 SIEDLUNGSENTWICKLUNG<br />
Vorgaben durch das Raumordnungsgesetz:<br />
2. Die Nutzung von Gr<strong>und</strong>flächen hat unter Beachtung eines sparsamen<br />
Flächenverbrauches, einer wirtschaftlichen Aufschließung sowie weitgehender<br />
Vermeidung gegenseitiger nachteiliger Beeinträchtigungen zu erfolgen.<br />
Die Zersiedelung der Landschaft ist zu vermeiden.<br />
1. Entwicklung der ... Sozialstruktur der Regionen des Landes unter Bedachtnahme<br />
auf die jeweiligen räumlichen <strong>und</strong> strukturellen Gegebenheiten.<br />
Raumordnungsgr<strong>und</strong>sätze:<br />
§ 3 (1) Stmk. ROG 1974<br />
i.d.g.F<br />
Zielformulierungen: § 3 (2)<br />
Stmk. ROG 1974 i.d.g.F<br />
2. Entwicklung der Siedlungsstruktur<br />
- nach dem Prinzip der gestreuten Schwerpunktbildung (dezentrale Konzentration),<br />
- im Einklang mit der anzustrebenden Bevölkerungsdichte eines Raumes,<br />
- unter Berücksichtigung der ökologischen, wirtschaftlichen <strong>und</strong> sozialen<br />
Tragfähigkeit,<br />
- von innen nach außen,<br />
- unter Wiedernutzbarmachung von abgenutzten Baugebieten,<br />
- durch Ausrichtung an der Infrastruktur,<br />
- im Einzugsbereich öffentlicher Verkehrsmittel,<br />
- unter Berücksichtigung sparsamer Verwendung von Energie <strong>und</strong> vermehrtem<br />
Einsatz erneuerbarer Energieträger,<br />
- unter Vermeidung von Gefährdung durch Naturgewalten <strong>und</strong> Umweltschäden<br />
durch entsprechende Standortauswahl.<br />
6. Freihaltung von Gebieten mit der Eignung für eine Nutzung mit besonderen<br />
Standortansprüchen von anderen Nutzungen, die eine standortgerechte<br />
Verwendung behindern oder unmöglich machen, insbesondere...<br />
für Wohnsiedlungen...<br />
Die Planungsregion weist – so wie fast alle steiermärkischen Regionen außerhalb<br />
des Grazer Zentralraumes - eine negative Bevölkerungsentwicklung auf.<br />
Im Zeitraum 1991 – 2001 war für Leoben die landesweit größte Bevölkerungsabnahme<br />
zu verzeichnen (-7,6%). Prognosen der ÖROK sagen auch zukünftig<br />
weitere starke Bevölkerungsverluste voraus. Damit einhergehend nehmen Zahl<br />
<strong>und</strong> Anteil der unter 15-jährigen sowie der 15 bis 60-jährigen ab, der über 60-<br />
jährigen zu.<br />
Der Anteil des Dauersiedlungsraumes an der Gesamtfläche der Planungsregion<br />
beträgt nur etwa 15% (<strong>Steiermark</strong>schnitt: 30,2%). Der Einwohnerschnitt pro<br />
km² Dauersiedlungsraum ist der zweithöchste der <strong>Steiermark</strong> <strong>und</strong> liegt deutlich<br />
über dem Landesschnitt (398 zu 239). Qualitativ verlief, im Vergleich zu anderen<br />
Planungsregionen in der <strong>Steiermark</strong>, die Siedlungsentwicklung in Leoben<br />
bis heute relativ kompakt <strong>und</strong> landschaftsschonend. Dennoch weisen einige<br />
Gemeinden auch disperse Siedlungsstrukturen auf<br />
Sowohl das Verhältnis Gesamtbauland pro Einwohner als auch<br />
Wohnbauland pro Einwohner liegt unter dem Landesschnitt<br />
(370m 2 pro Einwohner zu 373m²/EW bzw. 175m²/EW zu<br />
199m²/EW). Beim Flächenverbrauch je Wohneinheit lag die<br />
Planungsregion 1991 sowohl insgesamt als auch bei den Ein<strong>und</strong><br />
Zweifamilienhäusern unter dem Landes- aber über dem<br />
B<strong>und</strong>esschnitt.<br />
Bauplatzfläche je Wohneinheit 1991<br />
Insgesamt Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäuser<br />
Leoben 378m² 824m²<br />
<strong>Steiermark</strong> 607m² 965m²<br />
Österreich 453m² 779m²<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 30
Erläuterungen zur <strong>Verordnung</strong><br />
Aufgr<strong>und</strong> der negativen Bevölkerungsprognosen kann bis 2006 für den Bezirk<br />
Leoben, trotz weiterer Abnahme der durchschnittlichen Haushaltsgrößen (von<br />
2,16 2001 auf 2,06 im Jahr 2006) rechnerisch kein Wohnungsneubedarf ermittelt<br />
werden. Diese Berechnungen gehen allerdings von einer Trendfortschreibung<br />
ohne Setzen von gegensteuernden Maßnahmen aus <strong>und</strong> berücksichtigen<br />
leerstehende Wohnungen nicht.<br />
In den Flächenwidmungsplänen der Gemeinden der Planungsregion sind<br />
Wohnbaulandreserven von knapp 300 Hektar oder 1/4 des gewidmeten Baulandes<br />
festgelegt (entsprechend dem Formblatt Flächenbilanz Wohnbau der<br />
FA13B wurden für die Berechnung 85% der Fläche der Reinen Wohngebiete,<br />
75% der Allgemeinen Wohngebiete <strong>und</strong> 49% der Dorfgebiete herangezogen) .<br />
Die Novelle des Stmk. Raumordnungsgesetzes (Schaffung von Instrumenten<br />
der Bodenpolitik) lässt in den nächsten Jahren eine verstärkte Mobilisierung<br />
von Bauland erwarten. Es sind daher Maßnahmen für eine flächensparende<br />
Siedlungsentwicklung (kleinere Bauplätze, Reduktion von Baulandüberhängen,<br />
sorgfältige Prüfung aller Neuausweisungen) erforderlich. Diese dienen auch der<br />
Umsetzung übergeordneter Vorgaben wie zB: der von der B<strong>und</strong>esregierung<br />
beschlossenen „österreichischen Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung“.<br />
Darin ist die Reduktion des Zuwachses dauerhaft versiegelter Flächen auf maximal<br />
ein Zehntel des heutigen Wertes bis zum Jahre 2010 vorgesehen<br />
(Leitziel 13 – Verantwortungsvolle Raumnutzung <strong>und</strong> Regionalentwicklung).<br />
<strong>Verordnung</strong>stext § 2(5):<br />
Eine flächensparende Siedlungsentwicklung<br />
ist durch die Erhöhung<br />
des Anteils von flächensparenden<br />
Wohnbauformen (Geschosswohnbau,<br />
verdichtete<br />
Wohnbauformen) <strong>und</strong> Einsetzung<br />
eines Maximalwertes von<br />
800 m² bei der Berechnung des<br />
Wohnbaulandbedarfes für die<br />
durchschnittliche Fläche von<br />
Einfamilienhausbauplätzen<br />
sicherzustellen.<br />
Die technische Infrastruktur stellt einen in der Vergangenheit<br />
nur selten herangezogenen, aber wesentlichen<br />
Entscheidungsfaktor dar. Gerade hier liegen<br />
beträchtliche Einsparungspotentiale, über die Land<br />
<strong>und</strong> Gemeinden gemeinsam entscheiden. So ist der<br />
Aufwand für die innere Erschließung je Wohneinheit<br />
in Gemeinden mit vorwiegend Einfamilienhausbau<br />
etwa doppelt bis fünfmal so hoch wie bei dichteren<br />
Bauformen. Laut einer Studie der Österreichischen<br />
Raumordnungskonferenz werden im Durchschnitt<br />
37% der Investitionskosten der technischen<br />
Infrastruktur aus Anschluss– <strong>und</strong> laufenden Gebühren<br />
finanziert. Die Förderungen von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern<br />
erreichen 47% der Investitionskosten. Die Gemeinden<br />
finanzieren aus dem allgemeinen Budget<br />
16% der Investitionskosten (ohne Berücksichtigung<br />
einer Zwischenfinanzierung zukünftiger Anschlüsse<br />
oder des Einsatzes von Eigenmitteln um die Gebührenzahler<br />
zu entlasten).<br />
800.000<br />
700.000<br />
600.000<br />
500.000<br />
400.000<br />
300.000<br />
200.000<br />
100.000<br />
0<br />
Gesamtkosten der technischen Infrastruktur<br />
Kosten für Abwasserentsorgung<br />
20 - 60 10 - 19 5 - 9 1 - 4 0,5 - 0,9 < 0,5<br />
Siedlungsdichte in WE je ha<br />
Kosten der technischen Infrastruktur in Relation zur<br />
Siedlungsdichte in ATS (DOUBEK/ZANETTI 1999)<br />
Diese Aufteilung zeigt eindringlich, dass die Gemeinden in Relation zu B<strong>und</strong><br />
<strong>und</strong> Land von den Folgekosten disperser <strong>und</strong> damit teurer Widmungen in relativ<br />
geringem Ausmaß betroffen sind.<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 31
Erläuterungen zur <strong>Verordnung</strong><br />
Immer bedeutender in diesem Zusammenhang werden<br />
auch Überlegungen zur sozialen Infrastruktur. So wird<br />
etwa die Alten- <strong>und</strong> Krankenpflege nach wie vor zu<br />
einem großen Teil durch die Familien <strong>und</strong> wohltätige<br />
Vereine aufrechterhalten. Aufgr<strong>und</strong> der verstärkten<br />
Individualisierung der Gesellschaft werden diese Leistungen<br />
jedoch mehr <strong>und</strong> mehr durch die öffentliche<br />
Hand zu übernehmen sein. Dies wird vor allem in<br />
Streusiedlungslagen, in Zusammenhang mit einer zunehmenden<br />
Überalterung der dort ansässigen Bevölkerung,<br />
zu einer Zunahme der Kosten führen wird. Aufgr<strong>und</strong><br />
der ungünstigen Altersstruktur in der Planungsregion<br />
wird auf diese Problematik in den nächsten<br />
Jahren besonders einzugehen sein. Aus Sicht der<br />
<strong>Raumplanung</strong> sind dazu kompakte Siedlungsgebiete<br />
weiterzuentwickeln <strong>und</strong> ist einer Zersiedelung entgegenzuwirken.<br />
Insgesamt lässt sich ableiten, dass die wichtigsten Prinzipien<br />
einer nachhaltigen Siedlungsstruktur aus regionaler<br />
Sicht eine durchmischte Nutzung, eine Verdichtung<br />
der Siedlungsstrukturen sowie regional gut verteilte<br />
Zentren darstellten.<br />
Unter Verdichtung wird eine Intensivierung der Raum<strong>und</strong><br />
Flächennutzung sowie kompaktere bauliche Strukturen<br />
als Alternative zum Ausufern der Siedlungen<br />
(„Zersiedelung“) verstanden. Solche Strukturen begünstigen<br />
ein attraktives Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
<strong>und</strong> die sparsame Nutzung der endlichen<br />
Ressource Boden. Sie Minimieren die Kosten für technische<br />
<strong>und</strong> soziale Infrastruktur. Auch erleichtern kompakte<br />
Siedlungsstrukturen die Aufrechterhalten der<br />
Nahversorgung durch fußläufige Distanzen.<br />
in Tsd. ATS pro 1.000 Einwohner<br />
600<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
Siedlungsdichte<br />
Wohneinheiten/ha<br />
Erschließungslänge<br />
in m je Wohneinheit<br />
Auswirkungen der Siedlungsdichte auf die Transportkosten für Essen auf Rädern,<br />
Heimhilfen, Schüler <strong>und</strong> Kindergartenkinder (DOUBEK/HIEBL 2001)<br />
VERDICHTUNG<br />
Essen auf Rädern<br />
Heimhilfebesuche<br />
Kinderbegleitdienst<br />
Schülertransport<br />
(innergemeindlich)<br />
kompakter<br />
Ort<br />
10-20 WE/ha 1-4 WE/ha 0,5-0,9 WE/ha<br />
10-20 m/WE<br />
starke<br />
Zersiedlung<br />
25-50 m/WE<br />
DEZENTRALE<br />
KONZENTRATION<br />
FUNKTIONS-<br />
DURCH-<br />
MISCHUNG<br />
dynamische<br />
Streusiedlung<br />
50-100 m/WE<br />
Unter dezentraler Konzentration wird ein<br />
räumliches Organisationsprinzip verstanden,<br />
das die Widmungen von Baugründen auf<br />
Siedlungsschwerpunkte konzentriert. Eine<br />
solche Konzentration schafft bessere Voraussetzungen<br />
für die Bündelung des Verkehrs<br />
<strong>und</strong> der umweltgerechten Ver- <strong>und</strong> Entsorgung.<br />
Die dezentrale Konzentration der Siedlungsentwicklung<br />
verringert auch das Konfliktpotential<br />
zu anderen Bodennutzungen wie<br />
etwa der Landwirtschaft, hochrangigem Verkehr<br />
oder Industrie <strong>und</strong> Gewerbe aufgr<strong>und</strong><br />
diverser Emissionen (Geruch, Lärm etc.) <strong>und</strong><br />
ermöglicht das Aufrechterhalten von Freiräumen<br />
mit mehreren Nutzungsoptionen. Auf<br />
die beträchtlichen Einsparungspotentiale für<br />
die öffentlichen Haushalte wurde bereits<br />
eingegangen.<br />
Siedlungsschwerpunkte <strong>und</strong> Siedlungsachsen<br />
sollen unter dem Postulat der kurzen Wege<br />
keine reinen Schlafstätten werden, sondern<br />
sollen mit verschiedenen verträglichen Funk-<br />
<strong>Verordnung</strong>stext § 2(3): Vorrangzonen für die Siedlungsentwicklung<br />
Vorrangzonen für die Siedlungsentwicklung sind Siedlungsschwerpunkte<br />
bzw. Bereiche mit innerstädtischer Bedienungsqualität im<br />
öffentlichen Personennahverkehr sowie entlang der Hauptlinien des<br />
öffentlichen Personennahverkehrs.<br />
Es gelten folgende Zielsetzungen:<br />
Entwicklung einer funktionsdurchmischten, auf bestehende Nahversorgungseinrichtungen<br />
<strong>und</strong> die Möglichkeiten des öffentlichen Personennahverkehrs<br />
abgestimmten Siedlungsstruktur auf regionaler<br />
<strong>und</strong> Gemeindeebene (Durchmischung der Funktionen Wohnen,<br />
Arbeiten, Versorgung <strong>und</strong> Erholung zur Wegeminimierung unter<br />
Vermeidung bzw. Verringerung gegenseitiger Beeinträchtigungen).<br />
Erhaltung bzw. Verbesserung der Wohnqualität.<br />
Vorrangige Ausrichtung des Wohnungsneubaues auf diese Bereiche.<br />
Verstärkte Mobilisierung von Baulandreserven.<br />
Im Rahmen der Zielsetzungen dieser <strong>Verordnung</strong> gelten für Vorrangzonen<br />
für die Siedlungsentwicklung folgende Festlegungen:<br />
Die Siedlungsentwicklung hat von innen nach außen zu erfolgen.<br />
Zur flächensparenden Siedlungsentwicklung darf für Baugebiete in<br />
zentralen Lagen in ÖV-Bereichen mit innerstädtischer Bedienungsqualität<br />
bzw. entlang der Hauptlinien des öffentlichen Personennahverkehrs<br />
in den Flächenwidmungsplänen der Gemeinden innerhalb<br />
eines 300 m- Einzugsbereiches von Haltestellen <strong>und</strong> vollsortierten<br />
Lebensmittelgeschäften eine Mindestbebauungsdichte von 0,3 gem. §<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 32
Erläuterungen zur <strong>Verordnung</strong><br />
tionen durchmischt sein. Einer monofunktionalen<br />
Ausrichtung ist demgemäss entgegenzusteuern.<br />
23 Abs. 13 des Stmk. Raumordnungsgesetzes nicht unterschritten<br />
werden.<br />
Vorrangzonen für die Siedlungsentwicklung sind von Widmungs- <strong>und</strong><br />
Nutzungsarten, die eine bestimmungsgemäße Nutzung verhindern<br />
bzw. gefährden freizuhalten.<br />
Die Mindestdichte von 0,3 gilt dabei nur für Bereiche, die sowohl im Einzugsbereich<br />
eines vollsortierten Lebensmittegeschäftes als auch einer Haltestelle<br />
eines Öffentlichen Verkehrsmittels mit ausreichender Bedienungsqualität liegen<br />
(siehe nachfolgende Skizze).<br />
Vollsortiertes Lebensmittelgeschäft<br />
Haltestelle<br />
Mindestbebauungsdichte 0,3<br />
Zur Ergänzung der im Regionalplan festgelegten<br />
regionalen Siedlungsschwerpunkten obliegt es den<br />
Gemeinden örtliche Siedlungsschwerpunkte festzulegen.<br />
Das sind Bereiche, die in Ergänzung zum<br />
Hauptort der jeweiligen Gemeinde, langfristig weiterentwickelt<br />
werden sollen. Wenn bestehende Siedlungsschwerpunkte<br />
aufgr<strong>und</strong> von Immissionsbelastungen,<br />
naturräumlichen Gefährdungen, rechtlichen<br />
Nutzungsbeschränkungen oder topografischen Gegebenheiten<br />
nicht mehr weiterentwickelt werden<br />
können, besteht die Möglichkeit neue Siedlungsschwerpunkte<br />
festzulegen. Dabei sind neben den<br />
Vorgaben des Stmk. Raumordnungsgesetzes auch<br />
die bestehenden Entwicklungsprogramme <strong>und</strong> die<br />
Bestimmungen des Regionalen Entwicklungsprogramms<br />
für die Planungsregion zu berücksichtigen.<br />
Touristische Nutzungen befinden sich – aufgr<strong>und</strong><br />
ihrer spezifischen Standortvoraussetzungen – vielfach<br />
außerhalb der historisch gewachsenen Ortsbereiche.<br />
Deshalb besteht die Möglichkeit bedarfsgerecht<br />
touristischer Siedlungsschwerpunkte festzulegen.<br />
Derzeit sind in der Planungsregion keine Gemeinden<br />
in der Ortsklasse A.<br />
Als Vorgabe für die Festlegung der örtlichen Siedlungsschwerpunkte<br />
wurde eine entsprechende Richtlinie<br />
(„Richtlinie für die Festlegung von örtlichen<br />
Siedlungsschwerpunkten“) erarbeitet.<br />
<strong>Verordnung</strong>stext § 7(1): Örtliche Siedlungsschwerpunkte<br />
In Ergänzung zu den im Regionalplan festgelegten Siedlungsschwerpunkten<br />
können die Gemeinden im Rahmen der<br />
örtliche <strong>Raumplanung</strong> örtliche Siedlungsschwerpunkte<br />
festlegen. Dafür gelten folgende Mindestvoraussetzungen:<br />
Ein Siedlungsansatz mit kompakter zusammenhängender<br />
Struktur <strong>und</strong> mindestens 10 bestehenden betriebsunabhängigen<br />
Wohnungen muss vorhanden sein oder<br />
geeignete Flächen für die Erweiterung bestehender Siedlungsschwerpunkte<br />
fehlen (Ersatzstandort).<br />
Die Festlegung von Gebieten, die zur Gänze als Dorfgebiet<br />
ausgewiesen sind, als örtlicher Siedlungsschwerpunkt ist<br />
unzulässig.<br />
<strong>Verordnung</strong>stext § 7(2): Touristische Siedlungsschwerpunkte<br />
Jede Gemeinde kann maximal zwei Siedlungsschwerpunkte<br />
für touristische Nutzungen für Bereiche, die ausschließlich<br />
oder überwiegend diesen Nutzungen vorbehalten sind, festlegen.<br />
Gemeinden der Ortsklasse A gemäß Steiermärkischem<br />
Tourismusgesetz können auch mehr als zwei Siedlungsschwerpunkte<br />
für touristische Nutzungen festlegen.<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 33
Methodik <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagen<br />
4 METHODIK UND GRUNDLAGEN<br />
4.1 ABLAUF DER ERSTELLUNG DES REGIONALEN<br />
ENTWICKLUNGSPROGRAMMES:<br />
08.07.1991 Rechtswirksamkeit Regionales Entwicklungsprogramm (LGBl.Nr. 84/1991)<br />
6/2002 Information Regionaler Planungsbeirat 17.06.2002<br />
6/2002 1. (Besprechungs-)R<strong>und</strong>e<br />
Gemeindegruppen: Liesingtal 04.06.2002<br />
Eisenstraße 24.06.2002<br />
Kernraum Murtal 04.06.2002<br />
Landesdienststellen, Stadtgemeinde Leoben 26.06.2002<br />
17.06.2002 Einleitung des Verfahrens<br />
(Bekanntgabe der Änderungsabsicht, Stellungnahmefrist 2 Monate)<br />
5 eingelangte Stellungnahmen (3 Landesstellen, 2 Kammern)<br />
Landesdienststellen: Wohnbauförderung (A15) 10.07.2002<br />
ÖV, Verkehrsplanung (FA18B) 04.09.2002<br />
Wasserwirtschaft (FA19A) 30.09.2002<br />
B<strong>und</strong>esdienststellen: keine Bekanntgaben<br />
Kammern: Wirtschaftskammer Stmk. 10.09.2002<br />
Arbeiterkammer Stmk. 12.09.2002<br />
Oktober 2003 2. (Besprechungs-)R<strong>und</strong>e<br />
Gemeindegruppen: Liesingtal 13.10.2003<br />
Eisenstraße 13.10.2003<br />
Kernraum Murtal 13.10.2003<br />
Erstellung eines <strong>Verordnung</strong>sentwurfes mit Regionalplan <strong>und</strong> Erläuterungen durch die FA16A.<br />
Präsentation des <strong>Verordnung</strong>sentwurfes mit Regionalplan im Arbeitsausschuss des Raumordnungsbeirates<br />
des Landes AROB (13.11.2003).<br />
Beschluss der Auflage des Entwurfes des regionalen Entwicklungsprogramms durch die Landesregierung<br />
(19.01.2004).<br />
Zweimonatige Auflage des Entwurfes des regionalen Entwicklungsprogramms zur Stellungnahme nach<br />
§ 11, Abs. 2 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974 i.d.g.F. Eingelangte Stellungnahmen:<br />
Gemeinden: Gai 22.03.2004<br />
Kalwang 13.05.2004<br />
Leoben 19.04.2004<br />
Mautern 23.04.2004<br />
St. Michael in Obstmk. 15.04.2004<br />
St. Peter-Freienstein 15.03.2004<br />
Traboch 15.04.2004<br />
Trofaiach 22.04.2004<br />
Landesdienststellen: Wasserwirtschaft (FA 19A) 15.04.2004<br />
B<strong>und</strong>esdienststellen: B<strong>und</strong>eskanzleramt (Leermeldung) 16.04.2004<br />
Kammern: Arbeiterkammer Stmk. 19.04.2004<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 34
Methodik <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Anregungen des BMVIT zum Entwurf des regionalen Entwicklungsprogramms für die Planungsregion<br />
Liezen wurden aufgr<strong>und</strong> ihrer allgemeingültigen Aussagen auch im Rahmen des regionalen Entwicklungsprogramms<br />
Leoben berücksichtigt.<br />
Diskussion des Entwurfes der <strong>Verordnung</strong> mit Erläuterungen <strong>und</strong> den eingegangenen Stellungnahmen im<br />
regionalen Planungsbeirat (Stellungnahme des regionalen Planungsbeirates 07.06.2004).<br />
Information des Arbeitsausschuss des Raumordnungsbeirates des Landes AROB (07.09.2004).<br />
Stellungnahme des Raumordnungsbeirates des Landes (11.11.2004).<br />
Beschluss des regionalen Entwicklungsprogramms durch die Landesregierung (20.12.2004).<br />
Inkrafttreten des regionalen Entwicklungsprogramms durch Veröffentlichung im Landesgesetzblatt<br />
(1.3.2005).<br />
4.2 REGIONALPLAN / FLÄCHENBILANZ /<br />
ERSICHTLICHMACHUNGEN<br />
Der Regionalplan 1:50.000 stellt eine Übersicht über die gesamte Planungsregion<br />
dar. Er enthält räumlich darstellbare Entwicklungsziele <strong>und</strong> Vorgaben für<br />
die Planungsregion. Als Orientierungshilfe für den Planleser enthält der Regionalplan<br />
zusätzliche Informationen (z.B. Bauland aus den Flächenwidmungsplänen<br />
der Gemeinden, Stand: digitale Erfassung der FA 13B – Örtliche <strong>Raumplanung</strong>).<br />
Die nachfolgende regionale Flächenbilanz gibt einen groben Überblick über das<br />
Flächenausmaß der Inhalte des Regionalplanes.<br />
Eine planliche Darstellung von Ersichtlichmachungen (Planungen <strong>und</strong> Festlegungen<br />
nach B<strong>und</strong>es- bzw. Landesgesetzen) liegt in der Abteilung 16 auf, bzw.<br />
ist sie – so wie der Regionalplan selbst – auf der Homepage der Fachabteilung<br />
www.raumplanung.steiermark.at/repro zu finden.<br />
Flächenbilanz<br />
Fläche in Hektar Flächenanteil in %<br />
Grünzonen 100 0,1 %<br />
Vorrangzonen<br />
Rohstoffvorrangzonen 65 0,1%<br />
Landwirtschaftliche Vorrangzonen 2.000 1,8%<br />
Industriell - gewerbliche Vorrangzonen 100 0,1%<br />
Bergland über der Waldgrenze <strong>und</strong> Kampfwaldzone 11.000 10,2 %<br />
Forstwirtschaftlich geprägtes Bergland 84.000 76,4 %<br />
Teilräume<br />
Grünlandgeprägtes Bergland 4.500 4,2 %<br />
Grünlandgeprägte inneralpine Täler <strong>und</strong> Becken 6.500 6,0 %<br />
Siedlungs- <strong>und</strong> Industrielandschaften 3.000 2,5 %<br />
Bergbaulandschaften 800 0,6 %<br />
Gesamtfläche 109.975 100 %<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 35
Methodik <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 36
Methodik <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagen<br />
4.3 PLANUNGSMETHODIK<br />
Das regionale Entwicklungsprogramm steht in der steiermärkischen Raumordnung<br />
als Bindeglied zwischen den abstrakten Gr<strong>und</strong>sätzen des Raumordnungsgesetzes<br />
sowie den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms <strong>und</strong> den<br />
detaillierten Aussagen der Ortsplanung. Räumlich werden dabei Aussagen auf<br />
drei Ebenen gemacht.<br />
4.3.1 Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen für die gesamte Planungsregion<br />
Diese konkretisieren Raumordungsgr<strong>und</strong>sätze für die Planungsregion <strong>und</strong> dienen<br />
zur Erleichterung von Abwägungs- <strong>und</strong> Beurteilungsprozessen.<br />
4.3.2 Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen für Teilräume<br />
Diese werden auf Basis einer landschaftsräumlichen Gliederung der Planungsregion<br />
abgeleitet (RETTENSTEINER ET AL. 2003). Landschaftseinheiten<br />
werden hierbei als Räume mit einer einheitlichen, charakteristischer Kombination<br />
von Landschaftselementen verstanden. Sie werden einerseits aufgr<strong>und</strong><br />
ihrer homogenen, spezifischen Struktur als auch ihrer Funktionen klassifiziert<br />
<strong>und</strong> zu Raumeinheiten agregiert. Ausgangspunkt ist der Umstand, dass in einheitlich<br />
ausgestatteten Landschaftsräumen auch vorhersagbar ähnlich Prozesse<br />
ablaufen (WRBKA et al 1997).<br />
4.3.3 Vorrangzonen <strong>und</strong> Gemeindeprädikate.<br />
Mittels landesweit einheitlicher, zum Teil mittels GIS-Modellen erstellter<br />
Gr<strong>und</strong>lagen, werden Flächenansprüche für Siedlungsentwicklung, Industrie <strong>und</strong><br />
Gewerbe, produktive Landwirtschaft, Rohstoffgewinnung sowie ökologische<strong>und</strong><br />
Naherholungsfunktionen ermittelt. Diese – sich vielerorts überlagernden -<br />
Flächenansprüche werden im Planungsprozess einer Konfliktbereinigung unterzogen.<br />
Die nach einer Einarbeitung der örtlichen Entwicklungsziele verbleibenden<br />
Flächen werden als regionale Vorrangzonen für die entsprechende Nutzung<br />
verordnet. Zudem werden die zentralen Orte der unteren Hierarchie (teilregionale<br />
Versorgungszentren) über das Regionale Entwicklungsprogramm festgelegt.<br />
4.3.3.1 Ableitung der Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandorte<br />
Bei der Vergabe des Prädikats „Industriell- gewerblicher<br />
Entwicklungsstandort“ werden neben den Standortgemeinden<br />
der festgelegten Vorrangzonen auch<br />
Gemeinden mit großflächigem Besatz an Betrieben<br />
berücksichtigt.<br />
Gemeinden mit I+ G Flächen von überregionaler Bedeutung<br />
(mit <strong>und</strong> ohne Flächenreserven)<br />
Konfliktbereinigung zu anderen Raumansprüchen<br />
Gemeindeprädikat: Regionale Industrie <strong>und</strong> Gewerbestandorte<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 37
Methodik <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagen<br />
4.3.3.2 Ableitung der Teilregionalen Versorgungszentren<br />
1997 wurde eine neue Methode zur Bestimmung von<br />
zentralen Orten erarbeitet. Dabei wird die Zentralität<br />
einer Gemeinde als Bedeutungsüberschuss (dh. die<br />
positive Abweichung vom statistischen Landesdurchschnitt)<br />
bei den Beschäftigten (am Arbeitsort) im<br />
Dienstleistungsbereich abgebildet. Zur Gewährleistung<br />
einer ausreichenden Diversität werden Teilzentralitäten<br />
in 10 zentralitätsrelevanten Wirtschaftsklassen<br />
ermittelt. Die Zentralitätsstufe „Teilregionales<br />
Versorgungszentrum“ (entspricht dem Nahversorgungszentrum<br />
gemäß Landesentwicklungsprogramm<br />
1977) liegt vor, wenn eine Gemeinde über mindestens<br />
7 ausgeprägte Teilzentralitäten verfügt.<br />
Dienstleistungsarbeitsplätze in 10 zentralitätsrelevanten<br />
Wirtschaftsklassen<br />
Positive Abweichung vom Landesdurchschnitt (Teilzentralitäten)<br />
Plausibilitätsüberprüfung: Räumliche Verteilung der TVZ,<br />
Gemeindegröße<br />
Teilregionale Versorgungszentren (TVZ)<br />
Zentralität<br />
Anzahl der Teilzentralitäten<br />
Einzelhandel<br />
Nachrichtenübermittlung<br />
Gemeinden<br />
GemNr.<br />
Eisenerz 61101 RNZ 10 + + + + + + + + + +<br />
Gai 61102 1 +<br />
Hafning bei Trofaiach 61103 0<br />
Hieflau 61104 4 + + + +<br />
Kalwang 61105 4 + + + +<br />
Kammern im Liesingtal 61106 1 +<br />
Kraubath an der Mur 61107 2 + +<br />
Leoben 61108 RZ 10 + + + + + + + + + +<br />
Mautern in <strong>Steiermark</strong> 61109 TVZ 7 + + + + + + +<br />
Niklasdorf 61110 TVZ 8 + + + + + + + +<br />
Proleb 61111 2 + +<br />
Radmer 61112 1 +<br />
St. Michael in Obersteiermark 61113 TVZ 7 + + + + + + +<br />
St. Peter-Freienstein 61114 1 +<br />
St. Stefan ob Leoben 61115 2 + +<br />
Traboch 61116 3 + + +<br />
Trofaiach 61117 TVZ 9 + + + + + + + + +<br />
Vordernberg 61118 1 +<br />
Wald am Schoberpaß 61119 3 + + +<br />
Geld- <strong>und</strong> Kreditwesen<br />
Privatversicherung<br />
Realitätenwesen, Rechts- <strong>und</strong><br />
Wirtschaftsdienste<br />
Körperpflege <strong>und</strong> Reinigung,<br />
Bestattungswesen<br />
Kunst, Unterhaltung <strong>und</strong> Sport<br />
Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong><br />
Fürsorgewesen<br />
Unterrichts- <strong>und</strong> Forschungswesen<br />
Gebietskörperschaften, Sozialversicherungsträger<br />
u.<br />
Interessenvertretungen<br />
RZ = Regionales Zentrum, RNZ .. = .. Regionales Nebenzentrum, TVZ = Teilregionales Zentrum,<br />
+ = ausgeprägte Teilzentralität<br />
4.3.3.3 Ableitung der Vorrangzonen Landwirtschaft<br />
Basis für die Abgrenzung der landwirtschaftlichen Vorrangzonen ist das GIS –<br />
Modell Leitfunktion Landwirtschaft. Hierbei wurde die Landesfläche nach der<br />
Einschränkung des Untersuchungsgebietes mittels Ausschlusskriterien auf<br />
Basis der Kriteriengruppen agrartechnische Produktionsvoraussetzungen (Flä-<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 38
Methodik <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagen<br />
chengröße, Hangneigung) <strong>und</strong> klimatische Produktionsvoraussetzungen (Höhenlage,<br />
Exposition) auf ihre Eignung für Ackerbau <strong>und</strong> Grünlandnutzung hin<br />
überprüft.<br />
Flächen mit besonders hohen Nutzwertpunkten aus<br />
diesem Modell (über 180 für Grünlandwirtschaft) wurden<br />
vor Ort überprüft, <strong>und</strong> auf Orthofotobasis abgegrenzt.<br />
In die weitere Bearbeitung gingen Flächen über<br />
10 Hektar Größe ein. Diese Flächen werden also primär<br />
– konform mit dem entsprechenden Raumordnungsgr<strong>und</strong>satz<br />
– aufgr<strong>und</strong> ihrer relativ hohen Produktivitätspotentials<br />
abgegrenzt. Tatsächlich erfüllen diese<br />
Flächen jedoch auch, wie es der gesellschaftspolitischen<br />
Neupositionierung der Landwirtschaft im Alpenraum<br />
als multifunktioneller Wirtschaftszweig entspricht,<br />
Funktionen des Wasserrückhalts <strong>und</strong> der Retention<br />
bei Starkniederschlagsereignissen, bereichern<br />
das ökologisch wichtige Grünsystem im ansonsten<br />
relativ intensiv genutzten <strong>und</strong> teils versiegelten Talboden,<br />
dienen der Raumgliederung durch die Trennung<br />
unterschiedlicher Ortschaften etc. (GRIESSER 1999).<br />
Flächen mit hohen Nutzwerten aus dem GIS – Modell<br />
Leitfunktion Landwirtschaft (GRIESSER 1999)<br />
Erfassen von nicht digitalisierten Bauführungen, Sondernutzungen<br />
im Freiland sowie Plausibilitätskontrolle durch<br />
Erhebungen vor Ort<br />
Konfliktbereinigung mit anderen Flächenansprüchen von<br />
landesweiter/regionaler Bedeutung<br />
Berücksichtigung von örtlichen Planungen <strong>und</strong> Entwicklungen<br />
Landwirtschaftliche Vorrangzonen<br />
4.3.3.4 Ableitung der Vorrangzonen für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />
Zur Abgrenzung werden die Arbeiten zu industriell<br />
gewerblichen Vorrangzonen in der Planungsregion aus<br />
dem Jahr 2001 (PUMPERNIG) herangezogen. Hierbei<br />
wurde die Landesfläche - nach der Einschränkung des<br />
Untersuchungsgebietes mittels Ausschlusskriterien -<br />
auf Basis der Kriteriengruppen Zentralität, Verkehrsinfrastruktur<br />
<strong>und</strong> Flächenbeschaffenheit (Attraktivitätspotential)<br />
sowie Nutzungsbeschränkungen <strong>und</strong><br />
Nachbarschaftskonflikte (Konfliktpotential) auf ihre<br />
industriell-gewerbliche Eignung hin überprüft. Die<br />
Ergebnisse wurden mittels der Flächenwidmungspläne<br />
sowie vor Ort auf weitere Kriterien (Hochwassergefährdung)<br />
<strong>und</strong> ihre Aktualität hin überprüft. Als Flächenansprüche<br />
in die weitere Konfliktbereinigung<br />
gehen Flächen ein, als überregional bedeutsame Vorrangzone<br />
oder Vorrangstandort mit überregionaler<br />
Bedeutung bewertet wurden <strong>und</strong> über ausreichende<br />
Flächenreserven (mind. 10ha) verfügen.<br />
Überregional bedeutsame Vorrangzone bzw. Vorrangstandort<br />
mit überregionaler Bedeutung (PUMPERNIG<br />
2001) <strong>und</strong> ausreichender Flächenreserve.<br />
Plausibilitätskontrolle durch Erhebungen vor Ort<br />
Konfliktbereinigung mit anderen Flächenansprüchen von<br />
landesweiter/regionaler Bedeutung<br />
Berücksichtigung von örtlichen Planungen <strong>und</strong><br />
Entwicklungen<br />
Vorrangzonen Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />
Im Bereich des Firmengeländes Zuegg in der Gemeinde Traboch befindet sich innerhalb der Vorrangzone für<br />
Industrie <strong>und</strong> Gewerbe, im Bereich Prettachfeld in der Stadtgemeinde Leoben im Nahbereich der Vorrangzone<br />
eine Altlastenverdachtsfläche gemäß Verdachtsflächendatenbank. Eine industriell – gewerbliche Nutzung wird<br />
dadurch nicht verhindert. Es ist jedoch notwendig, dass über fachk<strong>und</strong>ige Untersuchungen die allfälligen Auswirkungen<br />
hinsichtlich einer Nutzung beurteilt werden, <strong>und</strong> die daraus resultierenden Maßnahmen spätestens im<br />
Bauverfahren festgelegt werden.<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 39
Methodik <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagen<br />
4.3.3.5 Ableitung der Vorrangzonen für die Siedlungsentwicklung<br />
Vorrangzonen für die Siedlungsentwicklung sind einerseits<br />
bestehende Siedlungsschwerpunkte, andererseits<br />
Bereiche mit überdurchschnittlich guter Erschließung<br />
mit Öffentlichem Verkehr. Die Siedlungsschwerpunkte<br />
werden dabei nicht räumlich exakt abgegrenzt<br />
sondern mittels Symbol dargestellt. Sie bezeichnen<br />
Gebiete mit bestehenden Versorgungseinrichtungen<br />
(Verwaltung, Bildung, private Dienstleistungseinrichtungen)<br />
<strong>und</strong> werden entsprechend ihrer<br />
zentralörtlichen Funktion (verschiedene Radien) unterschieden.<br />
Die räumliche Umsetzung <strong>und</strong> Konkretisierung<br />
hat im Rahmen der örtlichen <strong>Raumplanung</strong> erfolgen.<br />
Für dieses Thema erfolgt daher auch keine Konfliktbereinigung.<br />
Versorgungseinrichtungen<br />
unterschiedlicher Ausstattung<br />
– schematische Darstellung<br />
(Siedlungsschwerpunkte)<br />
Räumliche Umsetzung/Konkretisierung<br />
im<br />
Rahmen der örtlichen<br />
<strong>Raumplanung</strong><br />
Bereiche mit<br />
überdurchschnittlicher<br />
ÖV – Erschließung:<br />
ÖV-Bereiche innerstädtischer<br />
Bedienungsqualität<br />
(Werktags 1/2h Takt),<br />
ÖV – Hauptlinien<br />
(Werktags: 1h Takt)<br />
Konfliktbereinigung zu<br />
anderen Flächenansprüchen<br />
von regionaler Bedeutung<br />
Bereiche mit überdurchschnittlich guter ÖV-<br />
Erschließung werden flächig als ÖV-Bereiche innerstädtischer<br />
Bedienungsqualität (werktäglicher 1/2-<br />
St<strong>und</strong>entakt im Zeitraum von 6 bis 21h) bzw. linear als<br />
Hauptlinien des öffentlichen Personennahverkehrs<br />
(werktäglicher 1-St<strong>und</strong>entakt im Zeitraum von 6 bis<br />
21h) dargestellt. Hier erfolgt auch eine Konfliktbereinigung<br />
zu anderen Nutzungsansprüchen.<br />
Vorrangzonen für die funktionsdurchmischte<br />
Siedlungsentwicklung<br />
4.3.3.6 Ableitung der Rohstoffvorrangzonen<br />
Die Ableitung von Rohstoffvorrangzonen ist in engem<br />
Zusammenhang mit den Bestimmungen des Mineralrohstoffgesetzes<br />
zu sehen. So können unter Umständen<br />
– bewilligt durch das MinRoG als B<strong>und</strong>esgesetz - auch<br />
Abbauten in Gebieten getätigt werden, die nicht als<br />
Rohstoffvorrangzonen im Regionalen Entwicklungsprogramm<br />
festgelegt werden. Mit Rohstoffvorrangzonen<br />
werden jedoch jene Flächen geschützt, deren Nutzung,<br />
aufgr<strong>und</strong> hochwertiger Lagerstätten <strong>und</strong>/oder<br />
des relativ geringen (zu erwartenden) Konfliktpotentials<br />
zu anderen Bodennutzungen im Interesse des Landes<br />
steht. Aufgabe des Regionalen Entwicklungsprogramms<br />
ist hierbei vor allem die Freihaltung dieser<br />
Flächen von Nutzungen, die die Rohstoffgewinnung<br />
verhindern könnten.<br />
Basis für die Abgrenzung der Rohstoffvorrangzonen<br />
sind die Rohstoffhoffnungsgebiete als Ergebnis des<br />
Projektes Rohstoffsicherung <strong>Steiermark</strong>. Rohstoffhoffnungsgebiete<br />
umfassen Gebiete mit gr<strong>und</strong>eigenen<br />
mineralischen Rohstoffvorkommen (insbesondere<br />
Massenrohstoffe), die für eine wirtschaftliche Nutzung<br />
in Frage kommen (Mindestgröße 1 Hektar).<br />
Flächen mit regionaler/landesweiter Bedeutung (JOAN-<br />
NEUM RESEARCH, BAYER 1998/1999)<br />
Ausscheiden der Abbauverbotsbereiche gemäß MinRoG<br />
Beurteilung des Konfliktpotentials aufgr<strong>und</strong> anderer Materiengesetze<br />
(Naturschutz, Forst, Wasserrecht)<br />
Konfliktbereinigung mit anderen Flächenansprüchen von<br />
landesweiter/regionaler Bedeutung<br />
Berücksichtigung von örtlichen Planungen <strong>und</strong> Entwicklungen<br />
Vorrangzonen Rohstoffgewinnung<br />
Die Ausweisung beruht vornehmlich auf einer Analyse der in <strong>und</strong> außer Betrieb stehenden<br />
Abbaue, vorliegender Bohrungen <strong>und</strong> Schürfungen, der digitalen geologischen Karte<br />
1:50.000 sowie der einschlägigen Literatur <strong>und</strong> nimmt bereits teilweise (betreffend Abgrenzung<br />
<strong>und</strong> Beurteilung) Bedacht auf räumliche Konflikte. Diese Rohstoffhoffnungsge-<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 40
Methodik <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagen<br />
biete werden aufgr<strong>und</strong> der Abbauverbotsbereiche des MinRoG weiter eingeschränkt (Naturschutzgebiete,<br />
Naturparke, Europaschutzgebiete, ausgewählte Baugebiete gem Stmk.<br />
ROG sowie 100m Abstandbereiche um diese Baugebiete).<br />
Die verbliebenen Lagerstätten wurden entsprechend ihrer Wertigkeit sowie des Konfliktpotentials<br />
(etwa zu anderen Materiengesetzen wie dem Forstgesetz, dem Naturschutzgesetz<br />
etc. <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> ihrer Nähe zu sensiblen Bauland) weiter untersucht <strong>und</strong> eingeschränkt<br />
<strong>und</strong> letztendlich einer Konfliktbereinigung zu anderen REPRO-relevanten Flächenansprüchen<br />
(Grünzone etc) unterzogen.<br />
4.4 GRUNDLAGEN<br />
4.4.1 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />
- Steiermärkisches Raumordnungsgesetz i.d.g.F. Das regionale Entwicklungsprogramm<br />
wird auf Gr<strong>und</strong> der §§ 8, 10 <strong>und</strong> 11 des Steiermärkischen<br />
Raumordnungsgesetzes 1974 i.d.g.F. <strong>und</strong> dem Landesentwicklungsprogramm<br />
1977, insbesondere den §§ 3 <strong>und</strong> 4 verordnet. Im § 8 des Steiermärkischen<br />
Raumordnungsgesetzes 1974 i.d.g.F. wird der Gesetzesauftrag<br />
zur Erstellung von Entwicklungsprogrammen festgelegt. § 11 regelt das<br />
Verfahren zur Erstellung von Entwicklungsprogrammen.<br />
- Landesentwicklungsprogramm 1977 (LGBl.Nr. 53/1977). § 3 des Landesentwicklungsprogramms<br />
1977 gliedert das Landesgebiet in 16 Planungsregionen;<br />
in § 4 werden die Gr<strong>und</strong>sätze für die in den regionalen Entwicklungsprogrammen<br />
anzustrebenden überörtlichen Festlegungen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />
angeführt.<br />
- Entwicklungsprogramm für Natur- <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
(LGBl.Nr. 15/1986)<br />
- Entwicklungsprogramm für Wasserwirtschaft (LGBl.Nr. 85/1989)<br />
- Entwicklungsprogramm für Rohstoff- <strong>und</strong> Energieversorgung<br />
(LGBl.Nr. 29/1984)<br />
- Entwicklungsprogramm für Freizeit, Erholung <strong>und</strong> Fremdenverkehr<br />
(LGBl.Nr. 53/1990)<br />
- Entwicklungsprogramm für das Wohnungswesen (LGBl.Nr. 61/1987)<br />
- Entwicklungsprogramm für das Sportwesen (LGBl.Nr. 66/1991)<br />
- Entwicklungsprogramm zur Reinhaltung der Luft (LGBl.Nr. 58/1993)<br />
- Entwicklungsprogramm zur Versorgungsinfrastruktur (Einkaufszentrenverordnung<br />
LGBl.Nr. 25/2004)<br />
- Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention); BGBl.Nr.<br />
477/1995<br />
- Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich<br />
<strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> nachhaltige Entwicklung; BGBl.Nr. 232/2002<br />
4.4.2 Fachliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
- ABART L: GIS Modell zur landesweiten Beurteilung der Standorteignung<br />
für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe in der <strong>Steiermark</strong>. Graz 2000.<br />
- Amt der steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 16A: Richtlinie<br />
für die Festlegung von örtlichen Siedlungsschwerpunkten. Graz November<br />
2003.<br />
- BFWA: Rohstoffgewinnung in Österreich. Wien 2000.<br />
- BEYER A.: Rohstoffsicherung <strong>Steiermark</strong> Teil II, Südteil des Bezirkes<br />
Leoben. Graz 1999.<br />
- B<strong>und</strong>esministerium für Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft: Die österreichische<br />
Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung. Wien, von der B<strong>und</strong>esregierung<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 41
Methodik <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagen<br />
im April 2002 beschlossen.<br />
- B<strong>und</strong>esministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten: Rohstoffgewinnung<br />
in Österreich. Wien 2000.<br />
- DOUBEK/ZANETTI: Siedlungsstruktur <strong>und</strong> öffentliche Haushalte; Österreichische<br />
Raumordnungskonferenz (ÖROK), Schriftenreihe Nr.143. Wien<br />
1999.<br />
- DOUBEK/HIEBL 2001: Soziale Infradrutkur, Aufgabenfeld der<br />
Gemeinden. Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK), Schriftenreihe<br />
Nr.158. Wien 2001.<br />
- EUROPÄISCHE KOMMISSION: Europäisches Raumentwicklungskonzept<br />
(EUREK). 1999.<br />
- GRIESSER H: Leitfunktion Landwirtschaft – Beurteilung der landwirtschaftlichen<br />
Standorteignung für die überörtliche <strong>Raumplanung</strong> mittels<br />
GIS am Beispiel der <strong>Steiermark</strong>. Wien 1999.<br />
- HOFREITHER M: US – Agrarreform: Potentiele Konsequenzen für Europas<br />
Landwirtschaft in Quo vadis agricultura. Wien 1997.<br />
- JOANNEUM RESEARCH: Rohstoffsicherung <strong>Steiermark</strong>, Teile des Bezirkes<br />
Leoben. Graz 1998<br />
- JOANNEUM RESEARCH: WIBIS 2002.<br />
- LAZAR/ARGE LÖSS: Klimaeignungskarte Leoben – Bruck/Mur. Graz,<br />
Mai 1994.<br />
- LandesUmweltprogramm STeiermark (LUST). Graz 2000.<br />
- ÖROK (Österreichische Raumordnungskonferenz): Österreichisches<br />
Raumentwicklungskonzept 2001.<br />
- ÖROK (Österreichische Raumordnungskonferenz): Atlas zur räumlichen<br />
Entwicklung Österreichs (ÖROK-Atlas).<br />
- ÖROK-Prognosen 2001 – 2031, Teil 1: Bevölkerung <strong>und</strong> Arbeitskräfte<br />
nach Regionen <strong>und</strong> Bezirken Österreichs. Wien 2004<br />
- PUCHINGER K. ET AL.: Neuformulierung der Methode der Zentralen<br />
Orte in der <strong>Steiermark</strong>. Im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung.<br />
Wien 1997.<br />
- PUMPERNIG M: Vorrangzonen für Industrie <strong>und</strong> Gewebe in der Planungsregion<br />
Leoben. Graz , Jänner 2001.<br />
- RETTENSTEINER G. ET AL.: Landschaftsräumliche Gliederung der<br />
<strong>Steiermark</strong>. Graz 2003.<br />
- SCHRENK W.: Szenarien zum Wohnungs- <strong>und</strong> Baulandbedarf der steirischen<br />
Gemeinden 2001 <strong>und</strong> 2006. Graz. 1999.<br />
- SCHRENK W.: Szenarien zum Wohnungsbedarf in der <strong>Steiermark</strong> nach<br />
Bezirken 2006. Graz, November 2002.<br />
- SFG: Förderung der Nahversorgung, Dezember 2002.<br />
- SCHRENK W. EU-Regionalmanagement östliche Obersteiermark: Projekthandbuch<br />
<strong>und</strong> aktualisierte Kurzfassung des Regionalen Entwicklungsleitbildes<br />
Planungsregion Leoben. Juni 2000.<br />
- VÖLK F. ET AL.: Kostenreduktion bei Grünbrücken durch deren rationellen<br />
Einsatz. Schriftenreihe des BMVIT Heft 513. Wien 2001.<br />
- VÖLK F. ET AL.: Strategische Partnerschaft Lebensraumvernetzung.<br />
Natur Land. Salzburg 2002.<br />
- WIESER M.: Erhebung über die Lebensmittel-Einzelhandelsstandorte in<br />
der <strong>Steiermark</strong>. Graz 2000.<br />
- WIFO/IFO: Preparity. Strukturpolitik <strong>und</strong> <strong>Raumplanung</strong> in den Regionen<br />
an der mitteleuropäischen EU – Außengrenze zur Vorbereitung auf die EU<br />
– Osterweiterung. Teilprojekt 6/2: Landwirtschaft <strong>und</strong> Ernährungswirtschaft.<br />
Wien 2001.<br />
Sonstige Gr<strong>und</strong>lagen:<br />
- Baulandbilanzen der örtlichen Raumplaner<br />
- Biotoperhebung <strong>Steiermark</strong> (http://www.stmk.gv.at/LUIS)<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 42
Methodik <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagen<br />
- Digitale Baulanderfassung (Fachabteilung 16B)<br />
- Pläne der LEADER+ Aktionsgruppen<br />
(http://www.raumplanung.steiermark.at/)<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 43