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Verordnung und Erläuterungsbericht - Raumplanung Steiermark

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Regionales<br />

Entwicklungsprogramm<br />

Planungsregion<br />

LIEZEN<br />

<strong>Verordnung</strong> <strong>und</strong> Erläuterung<br />

Juni 2004<br />

Abteilung 16 Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung


A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

2 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen


Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

A16<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>Verordnung</strong> 5<br />

Erläuterungsbericht 13<br />

1 Einleitung 13<br />

Kurzfassung des Erläuterungsberichtes 15<br />

2 Entwicklungsziele der Region 17<br />

2.1 Entwicklungsleitbild 17<br />

2.2 LEADER+ 19<br />

3 Erläuterungen zur <strong>Verordnung</strong> 21<br />

3.1 Natur <strong>und</strong> Umwelt 21<br />

3.1.1 Landschaft/Landschaftsbild/Ökologie 21<br />

3.1.2 Schutzwasserwirtschaft/Gr<strong>und</strong>wasserwirtschaft 26<br />

3.2 Wirtschaft 27<br />

3.2.1 Landwirtschaft 28<br />

3.2.2 Rohstoffgewinnung 29<br />

3.2.3 Industrie <strong>und</strong> Gewerbe 31<br />

3.2.4 Dienstleistungen 32<br />

3.2.5. Verkehr 36<br />

3.3 Siedlungswesen 38<br />

3.4 Strukturmodell 42<br />

4 Methodik <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagen 43<br />

4.1 Ablauf der Erstellung des regionalen Entwicklungsprogrammes: 43<br />

4.2 Regionalplan/Flächenbilanz/Ersichtlichmachungen 46<br />

4.3 Planungsmethodik 46<br />

4.3.1 Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen für die gesamte Planungsregion 46<br />

4.3.2 Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen für Teilräume 47<br />

4.3.3 Vorrangzonen <strong>und</strong> Gemeindeprädikate. 47<br />

4.4 Gr<strong>und</strong>lagen 52<br />

4.4.1 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen 52<br />

4.4.2 Fachliche Gr<strong>und</strong>lagen 52<br />

Regionales Entwicklungsprogramm Liezen 3


A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

4 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen


Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

A16<br />

<strong>Verordnung</strong><br />

DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG MIT DER EIN<br />

Regionales<br />

Entwicklungsprogramm<br />

FÜR DIE PLANUNGSREGION (POLITISCHER BEZIRK)<br />

LIEZEN<br />

ERLASSEN WIRD<br />

I N H A L T<br />

ABSCHNITT 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />

§ 1 GELTUNGSBEREICH<br />

ABSCHNITT 2: ZIELE UND MASSNAHMEN<br />

§ 2 ZIELE UND MASSNAHMEN FÜR DIE PLANUNGSREGION<br />

§ 3 ZIELE UNE MASSNAHMEN FÜR TEILRÄUME<br />

ABSCHNITT 3: RÄUMLICHE FESTLEGUNGEN<br />

§ 4 GEMEINDEFUNKTIONEN<br />

§ 5 VORRANGZONEN<br />

§ 6 ÖRTLICHE SIEDLUNGSSCHWERPUNKTE<br />

§ 7 REGIONALPLAN<br />

ABSCHNITT 4: SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

§ 8 INKRAFTTRETEN<br />

§ 9 ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN<br />

§ 10 ÜBERPRÜFUNG<br />

§ 11 AUSSERKRAFTTRETEN<br />

Regionales Entwicklungsprogramm Liezen 5


A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

Aufgr<strong>und</strong> der §§ 8 <strong>und</strong> 10 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes<br />

1974,<br />

LGBl.Nr. 127, zuletzt in der Fassung LGBl.Nr. 22/2003, wird verordnet:<br />

ABSCHNITT 1: ALLGEMEINE<br />

BESTIMMUNGEN<br />

§ 1 GELTUNGSBEREICH<br />

(1) Das regionale Entwicklungsprogramm gilt für die im § 3 Abs. 2 lit. e<br />

des Landes-Entwicklungsprogramms, LGBl.Nr. 53/1977, festgelegte<br />

Planungsregion (politischer Bezirk) Liezen.<br />

(2) Das regionale Entwicklungsprogramm besteht aus dem Wortlaut <strong>und</strong> dem<br />

Regionalplan (Anlage). Die Anlage wird durch Auflage zur allgemeinen<br />

Einsichtnahme k<strong>und</strong>gemacht. Einsicht kann während der Amtsst<strong>und</strong>en<br />

genommen werden:<br />

- bei den für fachliche <strong>und</strong> rechtliche Angelegenheiten der Raumordnung<br />

zuständigen Dienststellen beim Amt der Steiermärkischen<br />

Landesregierung,<br />

- bei der Bezirkshauptmannschaft Liezen,<br />

- bei den Gemeindeämtern aller Gemeinden des politischen Bezirkes<br />

Liezen.<br />

ABSCHNITT 2: ZIELE UND<br />

MASSNAHMEN<br />

§ 2 ZIELE UND MAßNAHMEN FÜR DIE GESAMTE<br />

PLANUNGSREGION<br />

(1) Zum langfristigen Schutz von seltenen Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten <strong>und</strong> deren<br />

Lebensräumen sind erhaltenswerte Biotope bei allen Planungsvorhaben zu<br />

berücksichtigen.<br />

(2) Die naturräumlichen Voraussetzungen zur Biotopvernetzung sind durch<br />

Festlegung von Grünzügen im Rahmen der örtlichen <strong>Raumplanung</strong> zu<br />

schaffen.<br />

(3) Für das Kleinklima, den Luftaustausch <strong>und</strong> die Luftgüte bedeutsame<br />

Bereiche (Frischluftzubringer, klimatologische Vorbehaltsflächen) sind<br />

von weiterer Bebauung freizuhalten. Die bauliche Nutzung <strong>und</strong> Gestaltung<br />

ist auf die klimatologischen Gegebenheiten auszurichten.<br />

(4) Die räumlichen Voraussetzungen für einen leistungsfähigen Tourismus in<br />

der Planungsregion sind zu erhalten <strong>und</strong> zu verbessern.<br />

(5) Eine Flächensparende Siedlungsentwicklung ist durch die Erhöhung<br />

des Anteils von flächensparenden Wohnbauformen (Geschosswohnbau,<br />

verdichtete Wohnbauformen) <strong>und</strong> Einsetzung eines Maximalwertes von 800<br />

6 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen


Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

A16<br />

m² bei der Berechnung des Wohnbaulandbedarfes für die durchschnittliche<br />

Fläche von Einfamilienhausbauplätzen sicherzustellen.<br />

(6) Für Verkehrsbauten erforderliche Flächen sind einschließlich erforderlicher<br />

Abstandsflächen sowie der erforderlichen Flächen für Schutz-,<br />

Entwässerungs- <strong>und</strong> Ausgleichsmaßnahmen von anderen Nutzungen mit<br />

Ausnahme einer Freilandnutzung durch die Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft<br />

(ohne Errichtung von Gebäuden) freizuhalten.<br />

(7) Die Durchlässigkeit von wildökologisch überregional bedeutsamen<br />

Korridoren ist zu sichern.<br />

§ 3 ZIELE UND MAßNAHMEN FÜR TEILRÄUME<br />

(1) Bergland über der Waldgrenze <strong>und</strong> Kampfwaldzone:<br />

- Das hochalpine Erscheinungsbild <strong>und</strong> die besondere Eingriffssensibilität<br />

dieses Teilraumes ist bei allen Planungsmaßnahmen zu<br />

berücksichtigen.<br />

(2) Forstwirtschaftlich geprägtes Bergland:<br />

- Der Charakter dieses Teilraums mit einer engen Verzahnung von Wald<br />

<strong>und</strong> Freiflächen ist zu erhalten.<br />

- Waldränder sind in Hinblick auf einen stufigen Aufbau, eine vielfältige<br />

Struktur bzw. einen hochwertigen Lebensraum für Flora <strong>und</strong> Fauna bei<br />

allen Planungsmaßnahmen besonders zu beachten.<br />

- Die Wiederbewaldung von freien Flächen in den für den<br />

landschaftsgeb<strong>und</strong>enen Tourismus besonders geeigneten Gebieten soll<br />

vermieden werden, Almflächen sollen erhalten werden.<br />

- Touristische Nutzungen bzw. Erholungsnutzungen sind im Rahmen<br />

der Zielsetzungen dieser <strong>Verordnung</strong> zulässig.<br />

- Neue Baulandfestlegungen sind mit Ausnahme von geringfügigen<br />

Ergänzungen bestehender Siedlungsgebiete unzulässig.<br />

(3) Grünlandgeprägtes Bergland:<br />

- Das durch eine kleinräumige Durchmischung von Wald <strong>und</strong> Grünland<br />

charakterisierte Erscheinungsbild der Landschaft ist zu erhalten.<br />

- Waldränder sind in Hinblick auf einen stufigen Aufbau, eine vielfältige<br />

Struktur bzw. einen hochwertigen Lebensraum für Flora <strong>und</strong> Fauna bei<br />

allen Planungsmaßnahmen besonders zu beachten.<br />

- Bei der Baukörpergestaltung sind die visuelle Sensibilität dieses<br />

Landschaftsraumes <strong>und</strong> die gebietstypische Bebauung besonders zu<br />

berücksichtigen.<br />

- Die Wiederbewaldung von freien Flächen soll vermieden werden.<br />

- Außerhalb von im Regionalplan bzw. im Rahmen der örtlichen<br />

<strong>Raumplanung</strong> festgelegten Siedlungsschwerpunkten sind großflächige<br />

Siedlungserweiterungen (über 3000m 2 ) unzulässig. Die Festlegung<br />

von Baugebieten für die Erweiterung rechtmäßig bestehender Betriebe<br />

bleibt davon unberührt.<br />

(4) Grünlandgeprägte inneralpine Täler, Becken <strong>und</strong> Passlandschaften<br />

Regionales Entwicklungsprogramm Liezen 7


A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

- Ein zusammenhängendes Netz von großen Freiflächen <strong>und</strong><br />

landschaftsraumtypischen Strukturelementen wie Auwaldbänder,<br />

Uferbegleitvegetation, Hecken, Waldsäumen <strong>und</strong> Einzellbäumen ist<br />

zu erhalten.<br />

(5) Siedlungs- <strong>und</strong> Industrielandschaften:<br />

- Siedlungsräume sind für die Wohnbevölkerung durch Erhöhung des<br />

Grünflächenanteiles bzw. des Anteiles unversiegelter Flächen in<br />

Wohn- <strong>und</strong> Kerngebieten zu attraktivieren.<br />

- Immissionsbelastungen in Wohngebieten sind zu vermeiden bzw. in<br />

stark belasteten Wohngebieten zu reduzieren.<br />

- An den Siedlungsrändern ist besonderes Augenmerk auf die<br />

Baugestaltung zu legen.<br />

ABSCHNITT 3: GEMEINDEFUNKTIONEN,<br />

VORRANGZONEN<br />

§ 4 GEMEINDEFUNKTIONEN<br />

(1) Als Teilregionale Versorgungszentren (Nahversorgungszentren im Sinne<br />

des Landesentwicklungsprogrammes 1977) werden festgelegt:<br />

- Admont<br />

- Bad Mitterndorf<br />

- Irdning<br />

- Öblarn<br />

- Ramsau am Dachstein<br />

- Rottenmann<br />

- Stainach<br />

- Trieben<br />

(2) Zur Dokumentation des öffentlichen Interesses der Sicherung der<br />

Standortvoraussetzungen für bestehende Betriebe von regionaler<br />

Bedeutung bzw. zur langfristigen Sicherung regional bedeutsamer<br />

Flächenpotentiale für industriell-gewerbliche Nutzung werden folgende<br />

Gemeinden als regionale Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandorte festgelegt:<br />

- Aich Assach<br />

- Bad Aussee<br />

- Gaishorn<br />

- Liezen<br />

- Rottenmann<br />

- St. Gallen<br />

- Trieben<br />

- Weißenbach bei Liezen<br />

§ 5 VORRANGZONEN<br />

(1) Wasserwirtschaftliche Vorrangzonen sind Bereiche innerhalb der<br />

Anschlagslinien eines 100jährlichen Hochwasserereignisses (HQ 100<br />

),<br />

8 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen


Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

A16<br />

die für den Hochwasserabfluss notwendig sind oder eine wesentliche<br />

Funktion für den Hochwasserrückhalt aufweisen, sowie Flächen, die<br />

sich für Hochwasserschutzmaßnahmen besonders eignen. Sie sind von<br />

Baulandfestlegungen <strong>und</strong> sonstigen Abflusshindernissen freizuhalten.<br />

(2) Grünzonen dienen dem Schutz der Natur- oder Kulturlandschaft <strong>und</strong><br />

ihrer Faktoren (ökologische Funktion) <strong>und</strong>/oder der Naherholung<br />

(Erholungsfunktion). Darüber hinaus erfüllen sie auch Funktionen des<br />

Schutzes von Siedlungsgebieten vor Gefährdungen, wie zB: Hochwässer<br />

(Schutzfunktion). Die Festlegung von Bauland <strong>und</strong> Auffüllungsgebieten<br />

gem. §25 Abs. 2 Z. 2 Stmk. ROG 1974 i.d.g.F. <strong>und</strong> die Gewinnung<br />

mineralischer Rohstoffe sind unzulässig. Sondernutzungen für Spiel-,<br />

Sport- <strong>und</strong> Erholungszwecke sind im Rahmen der Zielsetzungen dieser<br />

<strong>Verordnung</strong> zulässig. Der Neubau von großvolumigen Gebäuden,<br />

großflächige Versiegelungen sowie über den Gebietscharakter<br />

hinausgehende Immissionen sind hintanzuhalten. Als Grünzonen<br />

gelten auch Uferstreifen entlang natürlich fließender Gewässer von<br />

mindestens 10 m, gemessen ab der Böschungsoberkante (im funktional<br />

begründeten Einzellfall auch darüber hinaus). In diesen Bereichen können<br />

für Baulückenschließungen geringen Ausmaßes Ausnahmen gewährt<br />

werden. Dabei ist die ökologische Funktion des jeweiligen Uferstreifens<br />

zu berücksichtigen. Grünzonen gelten als Ruhegebiete gem. §82(1)4<br />

Mineralrohstoffgesetz.<br />

(3) Vorrangzonen für die Siedlungsentwicklung sind Siedlungsschwerpunkte<br />

bzw. Bereiche mit innerstädtischer Bedienungsqualität im öffentlichen<br />

Personennahverkehr sowie entlang der Hauptlinien des öffentlichen<br />

Personennahverkehrs. Es gelten folgende Zielsetzungen:<br />

- Entwicklung einer funktionsdurchmischten, auf bestehende<br />

Nahversorgungseinrichtungen <strong>und</strong> die Möglichkeiten des<br />

öffentlichen Personennahverkehrs abgestimmten Siedlungsstruktur<br />

auf regionaler <strong>und</strong> Gemeindeebene (Durchmischung der<br />

Funktionen Wohnen, Arbeiten, Versorgung <strong>und</strong> Erholung<br />

zur Wegeminimierung unter Vermeidung bzw. Verringerung<br />

gegenseitiger Beeinträchtigungen).<br />

- Erhaltung bzw. Verbesserung der Wohnqualität.<br />

- Vorrangige Ausrichtung des Wohnungsneubaues auf diese<br />

Bereiche.<br />

- Verstärkte Mobilisierung von Baulandreserven.<br />

Im Rahmen der Zielsetzungen dieser <strong>Verordnung</strong> gelten für Vorrangzonen<br />

für die Siedlungsentwicklung folgende Festlegungen:<br />

- Die Siedlungsentwicklung hat von innen nach außen zu erfolgen.<br />

- Zur flächensparenden Siedlungsentwicklung muss für Baugebiete<br />

entlang der Hauptlinien des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

in den Flächenwidmungsplänen der Gemeinden innerhalb eines<br />

300 m- Einzugsbereiches von Haltestellen <strong>und</strong> vollsortierten<br />

Lebensmittelgeschäften die Bebauungsdichte mit mindestens 0,3<br />

festgelegt werden.<br />

- Vorrangzonen für die Siedlungsentwicklung sind von Widmungs<strong>und</strong><br />

Nutzungsarten, die eine bestimmungsgemäße Nutzung<br />

verhindern bzw. gefährden, freizuhalten.<br />

(4) Rohstoffvorrangzonen dienen der Sicherung von regional <strong>und</strong><br />

Regionales Entwicklungsprogramm Liezen 9


A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

überregional bedeutenden Vorkommen mineralischer Rohstoffe. Andere<br />

Widmungs- <strong>und</strong> Nutzungsarten dürfen nur dann festgelegt werden, wenn<br />

sie den künftigen Abbau mineralischer Rohstoffe nicht erschweren oder<br />

verhindern. Das gilt auch für 300 m-Zonen um Rohstoffvorrangzonen.<br />

(5) Landwirtschaftliche Vorrangzonen dienen der landwirtschaftlichen<br />

Produktion. Darüber hinaus erfüllen sie auch Funktionen des Schutzes<br />

der Natur- oder Kulturlandschaft <strong>und</strong> ihrer Faktoren (ökologische<br />

Funktion) sowie des Schutzes von Siedlungsgebieten vor Gefährdungen<br />

(Schutzfunktion). Sie sind von Baulandausweisungen <strong>und</strong> Sondernutzungen<br />

im Freiland freizuhalten. Infrastrukturmaßnahmen im Allgemeinen<br />

Interesse sind im Rahmen der Zielsetzungen dieser <strong>Verordnung</strong> zulässig.<br />

(6) Vorrangzonen für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe sind Flächen für Industrie<strong>und</strong><br />

Gewerbebetriebe von regionaler bzw. überregionaler Bedeutung. Es<br />

gelten folgende Zielsetzungen:<br />

- Sicherung bzw. Mobilisierung der für Industrie- <strong>und</strong> Gewerbebetriebe<br />

von regionaler bzw. überregionaler Bedeutung geeigneten Flächen<br />

durch Setzen von bodenpolitischen Maßnahmen.<br />

Im Rahmen der Zielsetzungen dieser <strong>Verordnung</strong> gelten für Vorrangzonen<br />

für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe folgende Festlegungen:<br />

- Vorrangzonen für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe sind - einschließlich<br />

erforderlicher Abstandsflächen - von Widmungs- <strong>und</strong> Nutzungsarten,<br />

die die Realisierung einer industriell/gewerblichen Nutzung verhindern<br />

bzw. gefährden freizuhalten.<br />

§ 6 ÖRTLICHE SIEDLUNGSSCHWERPUNKTE<br />

(1) In Ergänzung zu den im Regionalplan festgelegten Siedlungsschwerpunkten<br />

können die Gemeinden im Rahmen der örtliche <strong>Raumplanung</strong><br />

örtliche Siedlungsschwerpunkte festlegen. Dafür gelten folgende<br />

Mindestvoraussetzungen:<br />

- Ein Siedlungsansatz mit kompakter zusammenhängender Struktur<br />

<strong>und</strong> mindestens 10 bestehenden betriebsunabhängigen Wohnungen<br />

muss vorhanden sein oder<br />

- geeignete Flächen für die Erweiterung bestehender<br />

Siedlungsschwerpunkte fehlen (Ersatzstandort).<br />

Die Festlegung von Gebieten, die zur Gänze als Dorfgebiet ausgewiesen<br />

sind, als örtlicher Siedlungsschwerpunkt ist unzulässig.<br />

(2) Jede Gemeinde kann maximal zwei Siedlungsschwerpunkte für touristische<br />

Nutzungen für Bereiche, die ausschließlich oder überwiegend diesen<br />

Nutzungen vorbehalten sind, festlegen. Gemeinden der Ortsklasse A gemäß<br />

Steiermärkischem Tourismusgesetz können in begründeten Fällen auch mehr<br />

als zwei Siedlungsschwerpunkte für touristische Nutzungen festlegen.<br />

§ 7 REGIONALPLAN<br />

(1) Die Teilräume gemäß § 3 sowie die Vorrangzonen § 5 sind im Regionalplan,<br />

der eine integrierte Anlage dieser <strong>Verordnung</strong> bildet, räumlich abgegrenzt.<br />

10 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen


Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

A16<br />

(2) Wenn die Grenzlinie zwischen zwei Teilräumen gemäß § 3 eine kleinräumig<br />

einheitliche Struktur durchschneidet, gelten für die gesamte kleinräumig<br />

zusammenhängende Struktur die Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen jener Einheit,<br />

der die Struktur großteils zugeordnet werden kann. Diese Bestimmung<br />

gilt aber nur für zusammenhängende Strukturen in einer Bandbreite von<br />

maximal +/- 200m Entfernung zur festgelegten Grenzlinie.<br />

(3) In Fällen in denen Vorrangzonen nicht durch eindeutige Strukturlinien (wie<br />

z.B. Waldränder, Gewässer, Straßen <strong>und</strong> Wege) begrenzt werden hat ihre<br />

konkrete Abgrenzung im Rahmen der Zielsetzungen dieser <strong>Verordnung</strong><br />

durch die örtliche <strong>Raumplanung</strong> der Gemeinden zu erfolgen. Dabei ist<br />

ein Interpretationsspielraum in der Größenordnung einer ortsüblichen<br />

Bauplatztiefe zulässig.<br />

(4) Die Festlegung von Baugebieten für industriell – gewerbliche Nutzungen<br />

ist im Anschluss (auch wenn die Bereiche durch Verkehrsflächen getrennt<br />

sind) an Vorrangzonen für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe auf Flächen, die im<br />

Regionalplan als landwirtschaftliche Vorrangzonen ausgewiesen sind<br />

zulässig, wenn:<br />

- in der Vorrangzone für Industrie <strong>und</strong> Gewebe keine Flächenreserven<br />

bestehen <strong>und</strong><br />

- dies zur Erweiterung von bestehenden Betrieben oder die Ansiedlung<br />

von Betrieben mit Synergien zu Betrieben der Vorrangzone erforderlich<br />

ist.<br />

Diese Baugebiete müssen die selbe Standortqualität wie die Vorrangzone<br />

aufweisen. Sie gelten als Vorrangzonen für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe im<br />

Sinne dieser <strong>Verordnung</strong>.<br />

(5) Die Siedlungsschwerpunkte <strong>und</strong> ÖV-Korridore sind im Regionalplan<br />

schematisch abgegrenzt. Ihre konkrete Abgrenzung hat im Rahmen der<br />

Zielsetzungen dieser <strong>Verordnung</strong> durch die örtliche <strong>Raumplanung</strong> der<br />

Gemeinden zu erfolgen.<br />

ABSCHNITT 4:<br />

SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

§ 8 INKRAFTTRETEN<br />

Diese <strong>Verordnung</strong> tritt mit dem der K<strong>und</strong>machung folgenden Monatsersten, das<br />

ist der 1. 7. 2004 in Kraft.<br />

§ 9 ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN<br />

(1) Das örtliche Entwicklungskonzept <strong>und</strong> der Flächenwidmungsplan der<br />

Gemeinden sind spätestens im Rahmen der nächsten Änderung gemäß §<br />

30 Abs. 2 (Revision) des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974<br />

an diese <strong>Verordnung</strong> anzupassen.<br />

(2) Bei Änderungen des Flächenwidmungsplanes sind das örtliche<br />

Regionales Entwicklungsprogramm Liezen 11


A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

Entwicklungskonzept <strong>und</strong> der Flächenwidmungsplan gemäß § 3, § 6 Abs.<br />

5 <strong>und</strong> § 7 dieser <strong>Verordnung</strong> im erforderlichen Ausmaß anzupassen.<br />

(3) Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser <strong>Verordnung</strong> anhängige<br />

Planungsverfahren sind nach der bisher geltenden Rechtslage zu Ende<br />

zu führen, sofern zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser <strong>Verordnung</strong><br />

der Beschluss über die Auflage gemäß § 29 Abs. 3 des Steiermärkischen<br />

Raumordnungsgesetzes 1974 bereits gefasst wurde.<br />

§ 10 ÜBERPRÜFUNG<br />

Diese <strong>Verordnung</strong> ist spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten zu<br />

überprüfen <strong>und</strong> gegebenenfalls zu ändern.<br />

§ 11 AUSSERKRAFTTRETEN<br />

Mit Inkrafttreten dieser <strong>Verordnung</strong> tritt die <strong>Verordnung</strong> der Steiermärkischen<br />

Landesregierung mit der ein Regionales Entwicklungsprogramm für die<br />

Planungsregion Liezen LGBl. Nr. 83/91, 2/93 <strong>und</strong> /96 erlassen wurde, außer<br />

Kraft.<br />

12 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen


Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

A16<br />

Erläuterungsbericht<br />

1 Einleitung<br />

Die Aufgaben der Raumordnung in der <strong>Steiermark</strong> werden in §1 (2) des<br />

Steiermärkischen Raumordnungsgesetztes 1974 i.d.g.F. definiert:<br />

Raumordnung ..... ist die planmäßige, vorausschauende Gestaltung eines<br />

Gebietes...zur nachhaltige(n) <strong>und</strong> bestmöglichen Nutzung <strong>und</strong> Sicherung des<br />

Lebensraumes im Interesse des Gemeinwohles .... Dabei ist,...<br />

...ausgehend von den gegebenen Strukturverhältnissen...<br />

...auf die natürlichen Gegebenheiten, die Erfordernisse des Umweltschutzes ...<br />

...die wirtschaftliche(n) ... Bedürfnisse der Bevölkerung ...<br />

...die sozialen <strong>und</strong> kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung...<br />

...die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft...<br />

Bedacht zu nehmen.<br />

Die Gr<strong>und</strong>struktur des Erläuterungsberichtes dieses Entwicklungsprogramms<br />

orientiert sich an diesen Vorgaben. So wird für die Raumordnungsthemen „natürlichen<br />

Gegebenheiten / Erfordernisse des Umweltschutzes“, „wirtschaftliche Bedürfnisse der<br />

Bevölkerung“ <strong>und</strong> „die sozialen <strong>und</strong> kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung“ eine<br />

regionsspezifische Analyse („gegebene Strukturverhältnisse“) erarbeitet <strong>und</strong> die für<br />

das jeweilige Thema relevanten Ziele des Raumordnungsgesetzes genannt. Sie sind<br />

die Vorgabe für die nachgeschalteten Festlegungen des Entwicklungsprogramms.<br />

Zur Einbeziehung der Bevölkerung bei der Erstellung des Regionalen<br />

Entwicklungsprogramms („freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft“)<br />

dient das im Raumordnungsgesetz vorgegebene Verfahren. Zusätzliche Informationen<br />

werden im Internet unter der Adresse http://www.raumplanung.steiermark.at/<br />

angeboten. Dadurch ergibt sich auch die Möglichkeit der Beteiligung (Übermittlung<br />

von Anregungen <strong>und</strong> Änderungsvorschlägen) für den Bürger.<br />

Das neue Regionale Entwicklungsprogramm Liezen ist die Fortschreibung des<br />

Regionalen Entwicklungsprogramms aus dem Jahr 1991. es folgt den fachlichen<br />

Vorgaben des Europäischen <strong>und</strong> Österreichischen Raumentwicklungskonzepts <strong>und</strong><br />

dem Protokoll für <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> nachhaltige Entwicklung der Alpenkonvention.<br />

Wesentliche Gr<strong>und</strong>lage dafür stellt auch das vom Regionalen Planungsbeirat<br />

erarbeitete <strong>und</strong> am 9. April 1999 beschlossene Regionale Entwicklungsleitbild sowie<br />

die LEADER+ Arbeitspläne dar.<br />

Die rechtlich verbindliche <strong>Verordnung</strong> enthält das Gr<strong>und</strong>gerüst der Zielsetzungen<br />

für die Entwicklung der Planungsregion in knapper Form, der Regionalplan deren<br />

räumliche Umsetzung. Die rechtlichen <strong>und</strong> fachlichen Planungsgr<strong>und</strong>lagen sowie der<br />

Verfahrensablauf werden im Anhang dargestellt.<br />

Regionales Entwicklungsprogramm Liezen 13


A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

Richtschnur zur Ableitung der Vorgaben des Regionalen Entwicklungsprogramms sind die<br />

Raumordnungsgr<strong>und</strong>sätze (§3 (1) des Stmk. Raumordnungsgesetzes 1974):<br />

Raumordnungsgr<strong>und</strong>sätze:<br />

§ 3 (1) Stmk. ROG 1974 i.d.g.F<br />

1. Die Qualität der natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen ist durch sparsame <strong>und</strong> sorgsame<br />

Verwendung der natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser <strong>und</strong> Luft zu erhalten <strong>und</strong> soweit<br />

erforderlich nachhaltig zu verbessern.<br />

2. Die Nutzung von Gr<strong>und</strong>flächen hat unter Beachtung eines sparsamen Flächenverbrauches,<br />

einer wirtschaftlichen Aufschließung sowie weitgehender Vermeidung gegenseitiger nachteiliger<br />

Beeinträchtigungen zu erfolgen. Die Zersiedelung der Landschaft ist zu vermeiden.<br />

3.Die Ordnung benachbarter Räume sowie raumbedeutsame Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen aller<br />

Gebietskörperschaften sind aufeinander abzustimmen.<br />

Diese Gr<strong>und</strong>sätze führen einerseits zu kompakten Siedlungsgebieten <strong>und</strong><br />

halten andererseits Landschaftsräume großräumig frei. Auf die abzuwägenden<br />

Raumordnungsziele - gemäß §3 (2) des Stmk. Raumordnungsgesetzes 1974 i.d.g.F.<br />

wird in den nachfolgenden Kapiteln eingegangen.<br />

Die Umsetzung der jeweils relevanten Ziele erfolgt im Regionalen<br />

Entwicklungsprogramm auf drei räumliche Ebenen:<br />

§2: Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen für die gesamte Planungsregion<br />

§3: Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen für Teilräume<br />

§4 <strong>und</strong> §5: Gemeindefunktionen <strong>und</strong> Vorrangzonen<br />

Das regionale Entwicklungsprogramm Liezen legt nur in jenen Bereichen Ziele<br />

<strong>und</strong> Maßnahmen fest, in denen auf die Raumstruktur der Planungsregion mit<br />

regionalplanerischen Mitteln tatsächlich Einfluss genommen werden kann. Die drei<br />

großen identifizierten Handlungsfelder sind hierbei:<br />

- Darstellung der verbindlichen Zielsetzung des Landes (Selbstbindung bei<br />

Fördervergaben).<br />

- Dokumentation des öffentlichen Interesses des Landes. Regionale<br />

Entwicklungsprogramme dienen als Gr<strong>und</strong>lage für Stellungnahmen der<br />

Landesraumordnung im Rahmen diverser Verfahren (Umweltverträglichkeit<br />

sprüfungen oder Verfahren nach dem Mineralrohstoffgesetz).<br />

- Verbindliche Vorgaben für die örtliche <strong>Raumplanung</strong>. Der Baugesetzliche<br />

Vollzug <strong>und</strong> die Örtliche <strong>Raumplanung</strong> sind der Regionalplanung<br />

nachgeschaltet <strong>und</strong> müssen den Vorgaben des Regionalen<br />

Entwicklungsprogramms folgen.<br />

14 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen


Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

A16<br />

Kurzfassung des<br />

Erläuterungsberichtes<br />

Im den Erläuterungen zur <strong>Verordnung</strong> wird auf die drei wesentlichen Elemente der<br />

Gesamtraumstruktur, die die Planungsregion prägen, eingegangen:<br />

1. Siedlungsstruktur<br />

Die Siedlungsstruktur wird stark von den topografischen Gegebenheiten bestimmt.<br />

In den Tallagen der Enns, der Palten <strong>und</strong> im Bereich Bad Mitterndorf/Bad Aussee<br />

befinden sich großflächige, teilweise konzentrierte Siedlungsbereiche vor allem<br />

auf Schwemmkegeln der Seitenzubringer. Daneben gibt es aber auch Ansätze<br />

von dispersen <strong>und</strong> dezentralen Siedlungsentwicklungen. Zur Sicherung der<br />

Versorgung der Bevölkerung sowie zur Vermeidung weiterer starker Zunahmen der<br />

Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr ist eine verstärkte Ordnung der<br />

Siedlungsentwicklung <strong>und</strong> die Konzentration um gut ausgestattete, mit öffentlichen<br />

Verkehrsmittel versorgte Siedlungsschwerpunkte erforderlich.<br />

2. Landschaftsstruktur<br />

Die Planungsregion hat den größten Anteil aller steirischen Bezirke am Alpenbogen.<br />

Die große landschaftliche Wertigkeit der Planungsregion basiert auf einem hohen<br />

Reliefunterschied <strong>und</strong> differenzierten Standortvoraussetzungen.. Vor allem die<br />

alpinen Regionen, die den größten Teil der Bezirksfläche ausmachen, sind noch<br />

weitestgehend naturbelassen bzw. extensiv genutzt. Gerade extensiv genutzte<br />

Bereiche sind jedoch von Nutzungsaufgaben, Bereiche mit Intensivierungspotential<br />

(größere Talräume) von unkoordinierten Versiegelungen <strong>und</strong> Verbauungen<br />

bedroht. Das bestehende hohe natur- <strong>und</strong> kulturlandschaftliche Potential der freien<br />

Landschaftsräume der Planungsregion ist als wesentlicher Faktor für die Umwelt-<br />

Lebens- <strong>und</strong> touristischen Qualität daher langfristig zu erhalten <strong>und</strong> zu verbessern<br />

3. Infrastruktur<br />

Die hochrangige Verkehrsinfrastruktur verläuft – topographisch bedingt – in<br />

Nordsüdrichtung entlang der Phyrnstrecke sowie in West- Ostrichtung entlang des<br />

Ennstales. In diesen Bereichen ist auch die Erschließung mit Öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln am besten. Industriell- gewerbliche Nutzungen orientieren sich – im<br />

Gegensatz zur Wohnnutzung - an diesem hochrangigen Verkehrsnetz. In den Tallagen<br />

wird der weitere Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zum Teil durch unkoordiniertes<br />

Siedlungswachstum gefährdet. Für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der<br />

Infrastruktur ist in diesen Bereichen daher auch eine geordnete Siedlungsentwicklung<br />

erforderlich.<br />

Die Umsetzung der Vorgaben des Raumordnungsgesetzes erfolgt aufbauend auf die<br />

Strukturanalyse einerseits durch die Konzentration der Siedlungsentwicklung um<br />

bestehende Schwerpunkte <strong>und</strong> andererseits durch die Erhaltung der verbliebenen<br />

großen, freien Landschaftsräume der Planungsregion.<br />

Für ersteres dienen Gemeindeprädikate wie Teilregionale Nahversorgungszentren<br />

<strong>und</strong> regionale Industrie <strong>und</strong> Gewerbestandorte. Der Konzentration der<br />

Siedlungsentwicklung um die bestgeeinesten Standorte dienen auch Vorrangzonen<br />

für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe in den Gemeinden Aich Assach/Haus, Weißenbach<br />

bei Liezen, Liezen <strong>und</strong> Trieben sowie für Siedlungsentwicklung um die relativ<br />

gut versorgten Schwerpunkte der Planungsregion. Auch die Formulierung<br />

von siedlungsstrukturellen Zielen für Teilräume sowie allgemeine Ziele zur<br />

flächensparenden Siedlungsentwicklung folgen der Vorgabe der weiteren<br />

Regionales Entwicklungsprogramm Liezen 15


A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

dezentralen Konzentration der Siedlungsentwicklung.<br />

Die Freihaltung großer zusammenhängender, funktional bedeutender Flächen<br />

von weiteren Versiegelungen <strong>und</strong> Bebauungen wird durch die Festlegung von<br />

landwirtschaftlichen Vorrangzonen in den im Becken des Salzkammergutes, bei Bad<br />

Mitterndorf, entlang des Ennstales sowie im Paltental gewährleistet. Weiters dienen<br />

diesem Ziel die Grünzonen vor allem entlang der Enns. Auch die Ziele für Teilräume<br />

<strong>und</strong> die allgemeinen Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen für Biotope, Biotopvernetzung <strong>und</strong> Klima<br />

folgen dieser Prämisse.<br />

16 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen


Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

A16<br />

2 Entwicklungsziele der Region<br />

2.1 Entwicklungsleitbild<br />

Der Regionale Planungsbeirat der Planungsregion Liezen hat – aufgr<strong>und</strong> einer<br />

Stärken/Schwächendarstellung – ein Regionales Entwicklungsleitbild erarbeitet<br />

<strong>und</strong> beschlossen. Dieses Leitbild stellt das abgestimmte öffentliche Interesse für die<br />

mittelfristige Entwicklung aus Sicht der Regionen dar. Die in der Folge angeführten<br />

Ziele werden durch Projekte umgesetzt:<br />

Positionierung<br />

Der Bezirk Liezen ist Teil des österreichischen Alpenbogens <strong>und</strong> hat damit wesentliche<br />

Funktionen als Natur- <strong>und</strong> Landschaftsraum, als nationales Trinkwasserreservoir <strong>und</strong><br />

als Erholungs- <strong>und</strong> Ausgleichsfläche. Der Tourismus ist vor allem im westlichen<br />

Teil des Bezirkes hoch entwickelt, die Region Dachstein Tauern zählt zu den Top<br />

Tourismusregionen in Europa.<br />

Die Erhaltung <strong>und</strong> Stärkung dieser Position im Zusammenhang mit der Erhaltung der<br />

natürlichen Ressourcen sind primäre Ziele der regionalen Entwicklung. Das gesamte<br />

touristische Angebot soll als umfassendes Berg-Erlebnis der Alpen positioniert<br />

werden.<br />

Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft<br />

Im verschärften, europaweiten Wettbewerb bei Nahrungsmitteln kommt der<br />

Weiterentwicklung bestehender landwirtschaftlicher Verarbeitungs- <strong>und</strong><br />

Vermarktungsstrukturen in der Region besondere Bedeutung zu. Darüber hinaus hat<br />

auch die Teilnahme an der Tourismusentwicklung, der Ausbau <strong>und</strong> die Vernetzung<br />

von Initiativen zur Verarbeitung am Hof <strong>und</strong> der Direktvermarktung vor allem im<br />

Zusammenhang mit touristischen Aktivitäten gute Chancen.<br />

Neben der Holzwirtschaft <strong>und</strong> der Entwicklung der Bioenergie sollen besonders auch<br />

allgemeine gesellschaftliche Dienste im Bereich der Landschaftspflege, kommunale<br />

<strong>und</strong> soziale Dienstleistungen als zusätzliche Erwerbsbasis verstärkt entwickelt<br />

werden.<br />

Gewerbe, Industrie <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />

Die industriell-gewerbliche Struktur im Raum Liezen <strong>und</strong> Paltental sowie<br />

einzelne örtliche Großbetriebe stellen eine wesentliche Beschäftigungs- <strong>und</strong><br />

Wertschöpfungsbasis dar. Zielrichtung ist die weitere Qualifizierung, die<br />

Standortvorsorge <strong>und</strong> Förderung wirtschaftsnaher Dienstleistungen, der Ausbau<br />

infrastruktureller Voraussetzungen <strong>und</strong> eine möglichst umfassende Nutzung der<br />

Standortvorteile an der Verkehrsachse Graz - Linz.<br />

Durch den Ausbau der klein- <strong>und</strong> mittelbetrieblichen Struktur in der Gesamtregion<br />

soll auch ein breiteres Beschäftigungsangebot <strong>und</strong> ein Gegensteuern zur Dominanz<br />

der Tourismuswirtschaft vor allem in den westlichen Teilen des Bezirkes erreicht<br />

werden.<br />

Regionales Entwicklungsprogramm Liezen 17


A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

Mit einer Stärkung <strong>und</strong> Weiterentwicklung der höherrangigen Dienstleistungen<br />

in Liezen sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dem Kaufkraftabfluss<br />

nach außen entgegenzuwirken, ohne die Nahversorgung in der Region zu<br />

konkurrenzieren.<br />

Tourismus<br />

Vor allem die hohe Tourismusintensität im Westen des Bezirkes erfordert<br />

einen sorgsamen Umgang mit dem Natur- <strong>und</strong> Landschaftsraum <strong>und</strong> stellt eine<br />

Voraussetzung für eine nachhaltige touristische Entwicklung dar. Speziell der östliche<br />

Teil des Bezirkes entwickelt sich als Natur- <strong>und</strong> Nationalpark-Region im Sinne eines<br />

sanften Tourismus.<br />

Die Schwerpunkte im Wintertourismus liegen in einer langfristigen weiteren<br />

Qualifizierung des Alpinen <strong>und</strong> Nordischen Angebotes im Westen des Bezirkes auch<br />

im Zusammenhang mit der Durchführung internationaler Sport-Großereignisse.<br />

Qualifizierungsbedarf besteht auch bei den mittleren Schigebieten in der Region.<br />

Die Entwicklung der Themen Berg-Erlebnis <strong>und</strong> Seen für den Sommertourismus<br />

erfordert eine generelle Anpassung <strong>und</strong> teilweise Neuausrichtung der<br />

Sommerinfrastruktur. Dies soll in Zusammenhang mit möglichen Leitprojekten<br />

<strong>und</strong> kleinregionalen Profilierungsschwerpunkten im Ges<strong>und</strong>heitsbereich, bei der<br />

Profilierung der Naturparke, kulturtouristischen Ansätzen <strong>und</strong> Familienschwerpunkten<br />

erfolgen.<br />

Voraussetzung für eine erfolgreiche touristische Entwicklung ist die Abstimmung<br />

zwischen infrastrukturellen Leitprojekten, Anpassungen <strong>und</strong> Höherqualifizierungen<br />

im Betten- <strong>und</strong> Verpflegungsbereich sowie entsprechender Marketingstrukturen.<br />

Technische Infrastruktur<br />

Die Konkurrenzfähigkeit <strong>und</strong> Entwicklung als Tourismusregion mit beachtlichen<br />

Zu- <strong>und</strong> Abfahrtsfrequenzen <strong>und</strong> die Aufwertung der Industriestandorte erfordert eine<br />

hochwertige technische Infrastruktur im Bereich Verkehr, Telekommunikation, Ver<strong>und</strong><br />

Entsorgung.<br />

Leitprojekte der Region sind die Aufwertung der Ost-Westverbindung im Rahmen<br />

des Ausbaues der Ennstal-B<strong>und</strong>esstraße, die Beschleunigung <strong>und</strong> Verbesserung des<br />

öffentlichen Verkehrs <strong>und</strong> der Aufbau der Telekommunikationsinfrastruktur.<br />

Qualifizierung<br />

Innovative Menschen, eine allgemeine Wissensbasis, Know-how <strong>und</strong> entsprechende<br />

berufliche Qualifikationen sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung der<br />

Region. Dazu kommen kooperative regionale Handlungsstrategien <strong>und</strong> Vernetzungen<br />

zwischen den einzelnen Wirtschaftssektoren. Im Rahmen der Fachhochschulprojekte,<br />

der überbetrieblichen Lehrwerkstätte <strong>und</strong> der Tourismusakademie sollen<br />

Schlüsselqualifikationen für die regionale Entwicklung aufgebaut <strong>und</strong> erweitert<br />

werden.<br />

18 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen


Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

A16<br />

2.2 LEADER+<br />

LEADER+ ist eine EU-Gemeinschaftsinitiative zur Förderung von Innovations- <strong>und</strong><br />

Kooperationsentwicklung im Ländlichen Raum. In Liezen bestehen drei sogenannte<br />

lokale Aktionsgruppen, die ihre Entwicklungsziele auf Basis eines regionalen<br />

Entwicklungsplanes verfolgen:<br />

1. Die lokale Aktionsgruppe Xeiswurz`n schließt 12 Gemeinden (des nunmehrigen<br />

Nationalparks Gesäuse <strong>und</strong> des Naturparks Eisenwurzen) mitein. Ihre gesteckten<br />

Ziele laut Entwicklungsplan sind:<br />

- Erhaltung der Kulturlandschaft <strong>und</strong> verstärkte Valorisierung der natürlichen<br />

<strong>und</strong> kulturellen Ressourcen der Region<br />

- Aufbau eines Netzwerkes <strong>und</strong> Organisationsentwicklung auf allen Ebenen<br />

der Zusammenarbeit<br />

- Verstärkter Aufbau von Wertschöpfungsketten.<br />

- Schaffung zukunftsträchtiger Arbeitsplätze<br />

- Bewusstseinsbildung unter den Regionsbewohnern<br />

2. Die LEADER+ Arbeitsgruppe „Bergregion Oberes Ennstal“ bestehend aus 17<br />

Gemeinden zwischen der Dachsten – Tauern – Region <strong>und</strong> dem Liezener Zentralraum.<br />

Ihre Ziele laut Entwicklungsplan sind:<br />

- Ein Ziel ist die Vernetzung mit benachbarten touristischen Regionen<br />

(Dachstein-Tauern Region oder Salzkammergut) um sich gegenseitig zu<br />

stärken <strong>und</strong> zu ergänzen.<br />

- Die Bergregion braucht ein handlungsfähiges <strong>und</strong> entscheidungsfähiges<br />

Team.<br />

- Durch klare Definition der Aufgaben, personeller Zuordnung <strong>und</strong><br />

Akzeptanz der Strukturen können die Vorhaben bewältigt werden. Erklärtes<br />

Ziel ist ein professionelles Management unter Nutzung vorhandener<br />

Ressourcen innerhalb der Region.<br />

- Die Kommunikation nach innen <strong>und</strong> nach außen ist ein wesentliches<br />

Erfolgskriterium. Dadurch werden Ideen aufgegriffen, weiterverfolgt, der<br />

gemeinschaftliche Ansatz <strong>und</strong> die Region gestärkt.<br />

- Im Tourismus wird allgemein eine große Chance gesehen. Eine Steigerung<br />

der Nächtigungszahlen bereits in den ersten Jahren der Projektumsetzungen<br />

wird erwartet.<br />

- Durch bezirksweit koordinierte Vorhaben im IKT Bereich, werden<br />

die (technischen) Weichenstellungen für eine Anbindung in diesem<br />

Wirtschaftszweig geschaffen.<br />

- Durch Regionsmarketing positioniert sich die Region als<br />

Wirtschaftsstandort mit hochwertiger sozialer Infrastruktur.<br />

- Die Abwanderung aus der Region soll durch wirtschaftliche Impulse<br />

reduziert werden.<br />

Regionales Entwicklungsprogramm Liezen 19


A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

3. Die LEADER+ Arbeitsgruppe Salzkammergut. Ihre definierten Ziele sind:<br />

- Mehr Bürgerbeteiligung bei den Entwicklungsprozessen.<br />

- Die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit durch hochqualitative <strong>und</strong><br />

innovative Produkte,<br />

- Kooperationen, Veredelung, Bildung von Wertschöpfungsketten <strong>und</strong><br />

gemeinsame Vermarktung.<br />

- Die Vermittlung von Wissen <strong>und</strong> Initiierung von Bewusstseinsbildungsproz<br />

essen für mehr<br />

- Chancengerechtigkeit <strong>und</strong> Werteorientierung.<br />

- Die nachhaltige Entwicklung von Raum <strong>und</strong> natürlichen Ressourcen sowie<br />

die Erschließung von ungenutzten Potentialen.<br />

- Kulturelle <strong>und</strong> traditionelle Potentiale zukunftsfähig gestalten.<br />

- Rückzugszonen für die einheimische Bevölkerung erhalten <strong>und</strong> in<br />

Teilbereichen schaffen um<br />

- authentische Lebensformen zu erhalten.<br />

- Die bevorstehende Landesausstellung im Jahr 2005 durch das installierte<br />

Impulsnetzwerk<br />

- erfolgreich abwickeln.<br />

- Den Herausforderungen der EU-Osterweiterung gerecht zu werden.<br />

20 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen


Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

A16<br />

3 Erläuterungen zur <strong>Verordnung</strong><br />

3.1 Natur <strong>und</strong> Umwelt<br />

3.1.1 Landschaft/Landschaftsbild/Ökologie<br />

Die Planungsregion hat den größten Anteil aller steirischen Bezirke am Alpenbogen.<br />

Die bestehenden großen landschaftlichen Werte basieren auf einem hohen<br />

Reliefunterschied <strong>und</strong> kleinräumig unterschiedlichen Standortvoraussetzungen.<br />

Dadurch entstanden eine Reihe von hochwertigen Tier- <strong>und</strong> Pflanzenlebensräumen<br />

(Biotope entsprechend dem Projekt BIODIGITOP), die bereits bei der Planung<br />

diverser Nutzungen berücksichtigt werden müssen.<br />

<strong>Verordnung</strong>stext § 2 (1): Zum langfristigen Schutz von seltenen Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten <strong>und</strong> deren<br />

Lebensräumen sind erhaltenswerte Biotope bei allen Planungsvorhaben zu berücksichtigen.<br />

Bergland über der Waldgrenze <strong>und</strong> Kampfzone<br />

Das oberste Stockwerk der Landschaftsräume in der Planungsregion bildet das<br />

Bergland über der Waldgrenze <strong>und</strong> Kampfzone. Es beinhaltet die Felsregion, den<br />

Bereich der alpinen Matten, <strong>und</strong> des Zwergstrauchgürtels. Es zeichnet sich durch große<br />

Hangneigungen, lang anhaltende Schneebedeckung bei hohen Niederschlagsmengen<br />

<strong>und</strong> kurzer Vegetationsperiode aus. Im Norden sind dies vor allem Hochplateaus<br />

der Kalkalpen (Dachstein, Grimming, Gesäuse etc.), die die Region auch visuell in<br />

einzigartiger Weise prägen.<br />

Südlich des Enns- <strong>und</strong> Paltentales liegen die Niederen Tauern als zentralalpines<br />

Hochgebirge, im Südosten die Eisenerzer Alpen. Die menschliche Überprägung<br />

reicht von großen unzerschnittenen Räumen wie Extensivweiden <strong>und</strong> Naturrasen (oft<br />

NATURA 2000 Gebiete) über intensiv genutzte Almgebiete bis hin zu menschlich<br />

stark beeinflussten Bereichen wie Skipisten mit Geländekorrekturen <strong>und</strong> Gebäuden.<br />

Hauptprobleme in diesen Bereichen sind der beschleunigte Bodenabtrag bei<br />

Eingriffen in die Vegetation sowie die insgesamt hohe Eingriffssensibilität, des<br />

Landschaftsbildes, da jeder Eingriff gut sichtbar <strong>und</strong> schwer reversibel ist.<br />

<strong>Verordnung</strong>stext § 3 (1) Bergland über der Waldgrenze <strong>und</strong> Kampfzone:<br />

Das hochalpine Erscheinungsbild <strong>und</strong> die besondere Eingriffssensibilität dieses Teilraumes ist bei<br />

allen Planungsmaßnahmen zu berücksichtigen.<br />

Raumordnungsgr<strong>und</strong>sätze:<br />

§ 3 (1) Stmk. ROG 1974 i.d.g.F<br />

Zielformulierungen:<br />

§ 3 (2) Stmk. ROG 1974 i.d.g.F<br />

Vorgaben durch das Raumordnungsgesetz:<br />

1. Die Qualität der natürlichen<br />

Lebensgr<strong>und</strong>lagen ist durch sparsame <strong>und</strong><br />

sorgsame Verwendung der natürlichen<br />

Ressourcen wie Boden, Wasser <strong>und</strong> Luft zu<br />

erhalten <strong>und</strong> soweit erforderlich nachhaltig<br />

zu verbessern.<br />

4. Gestaltung <strong>und</strong> Erhaltung der Landschaft<br />

sowie Schutz vor Beeinträchtigungen,<br />

insbesondere von Gebieten mit<br />

charakteristischer Kulturlandschaft oder<br />

ökologisch bedeutsamen Strukturen.<br />

5. Schutz erhaltenswerter Kulturgüter, Stadt<strong>und</strong><br />

Ortsgebiete.<br />

6. Freihaltung von Gebieten mit der<br />

Eignung für eine Nutzung mit besonderen<br />

Standortansprüchen von anderen<br />

Nutzungen, die eine standortgerechte<br />

Verwendung behindern oder unmöglich<br />

machen, insbesondere...<br />

für Erholung, vor allem im Nahbereich von<br />

Siedlungsschwerpunkten,<br />

für einen leistungsfähigen Tourismus unter<br />

Bedachtnahme auf die wirtschaftliche<br />

<strong>und</strong> soziale Tragfähigkeit, die ökologische<br />

Belastbarkeit des Raumes sowie<br />

die Erfordernisse des Natur- <strong>und</strong><br />

Landschaftsschutzes...<br />

Forstwirtschaftlich geprägtes Bergland<br />

Die großen Wälder sind aufgr<strong>und</strong> forstwirtschaftlicher Nutzungen durchwegs<br />

nadelwalddominierte Landschaften. Größere Laubholzbestände finden sich<br />

nur in schwer zugänglichen Steilhang- <strong>und</strong> Schluchtsituationen. Viele Wälder<br />

in der Planungsregion haben hohe Schutzfunktionen entsprechend dem<br />

Waldentwicklungsplan. Es herrscht überwiegend Großgr<strong>und</strong>besitz mit hohem Anteil<br />

an Altersklassenwald vor. Neben ihrer hohen forstwirtschaftlichen Bedeutung sind<br />

diese Bereiche auch wildökologisch/jagdwirtschaftlich wichtig, da die bandförmig<br />

entlang der Täler ausgedehnten Waldlandschaften Lebens- <strong>und</strong> Durchzugsräume<br />

Regionales Entwicklungsprogramm Liezen 21


A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

für verschiedene Wildarten darstellen. In diesen Landschaftsraum sind kleinere<br />

Rodungsinsel eingelagert, die im hohen Ausmaß vom Rückzug der Berglandwirtschaft<br />

<strong>und</strong> damit der Wiederbewaldung betroffen sind.<br />

In jüngster Zeit kommt es im forstwirtschaftlich geprägten Bergland zu einer Zunahme<br />

der Konflikte zwischen Waldbewirtschaftung, Jagdwirtschaft <strong>und</strong> touristischen<br />

Nutzungen/Freizeitnutzung (etwa Mountainbiking). Vor allem im touristisch<br />

geprägten Westen der Planungsregion verschärft sich auch der Nutzungsdruck durch<br />

die Anlage von Zweitwohnsitzen/Ferienwohnungen.<br />

In die Waldlandschaften sind am Unterhang inselartig Grünlandbereiche, sogenannte<br />

Rodungsinseln, einlagert. Zum Teil werden diese Rodungsinseln auch für Talabfahrten<br />

der Schigebiete genutzt.<br />

<strong>Verordnung</strong>stext § 3 (2:) Forstwirtschaftlich geprägtes Bergland:<br />

- Der Charakters dieser Landschaftseinheit mit einer<br />

engen Verzahnung von Wald <strong>und</strong> Freiflächen ist zu erhalten.<br />

- Waldränder sind in Hinblick auf einen stufigen Aufbau, eine vielfältige Struktur<br />

bzw. einen hochwertigen Lebensraum für Flora <strong>und</strong> Fauna bei allen<br />

Planungsmaßnahmen besonders zu beachten.<br />

- Die Wiederbewaldung von freien Flächen in den für den landschaftsgeb<strong>und</strong>enen<br />

Tourismus besonders geeigneten Gebieten soll vermieden werden, Almflächen sollen<br />

erhalten werden.<br />

- Touristische Nutzungen bzw. Erholungsnutzungen sind im Rahmen der Zielsetzungen<br />

dieser <strong>Verordnung</strong> zulässig.<br />

- Neue Baulandfestlegungen sind mit Ausnahme von geringfügigen Ergänzungen<br />

bestehender Siedlungsgebiete unzulässig.<br />

Grünlandgeprägtes Bergland<br />

Dieser Landschaftsraum schließt nach unten an die durchgehenden Waldbänder an<br />

<strong>und</strong> ist im Silikat (Südhänge des Ennstales westlich der Stadt Liezen) wesentlich<br />

deutlicher ausgeprägt als im Kalk. Kennzeichnend für diesen Raum ist der hohe<br />

Anteil an Dauergrünland in den Rodungsinseln oder gerodeten Unterhängen,<br />

kleinräumigen Strukturen wie eingelagerte kleinere Wälder sowie Uferbegleit- <strong>und</strong><br />

Feldgehölzstreifen. Auf Hangverflachungen <strong>und</strong> in den Tälern finden sich bäuerliche<br />

Dauersiedlungen <strong>und</strong> Dörfer. Die zunehmend schwierige Ertragssituation in der<br />

Grünlandlandwirtschaft führt zu einem Rückgang der Bewirtschaftung, Dies geht<br />

einher mit einem verstärkten Baulanddruck auf diese – meist dezentralen, <strong>und</strong> damit<br />

infrastrukturell schlecht versorgten – Lagen.<br />

Der Baulanddruck ist im touristisch geprägten Westen der Planungsregion besonders<br />

stark ausgeprägt. Hier stellt sich auch das Problem der Umorientierung vieler<br />

landwirtschaftliche Betriebe hin zu gewerblichen Wirtschaftsformen.<br />

<strong>Verordnung</strong>stext § 3 (3): Grünlandgeprägtes Bergland:<br />

- Das durch eine kleinräumige Durchmischung von Wald <strong>und</strong> Grünland charakterisierte<br />

Erscheinungsbild der Landschaft ist zu erhalten.<br />

- Waldränder sind in Hinblick auf einen stufigen Aufbau, eine vielfältige Struktur bzw.<br />

einen hochwertigen Lebensraum für Flora <strong>und</strong> Fauna bei allen Planungsmaßnahmen<br />

besonders zu beachten.<br />

- Bei der Baukörpergestaltung ist die visuelle Sensibilität dieses Landschaftsraumes<br />

besonders zu berücksichtigen. Großvolumige Baukörper sind zu vermeiden.<br />

- Die Wiederbewaldung von Grenzertragsböden soll vermieden werden.<br />

- Außerhalb von im Regionalplan bzw. im Rahmen der örtlichen <strong>Raumplanung</strong><br />

22 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen


Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

A16<br />

festgelegten Siedlungsschwerpunkten sind großflächige Siedlungserweiterungen<br />

(über 3000m 2 ) unzulässig Die Festlegung von Baugebieten für die Erweiterung<br />

rechtmäßig bestehender Betriebe bleibt davon unberührt.<br />

Grünlandgeprägte Täler Becken <strong>und</strong> Passlandschaften<br />

Diese Landschaftsräume weisen aufgr<strong>und</strong> ihres humiden Klimas <strong>und</strong> des<br />

Gr<strong>und</strong>wassereinflusses trotz flacher <strong>und</strong> großer landwirtschaftlich nutzbarer<br />

Flächen, einen hohen Dauergrünlandanteil auf. Eine Besonderheit bilden die<br />

vielen Schwemmkegel, welche von den Nebenbächen in das Haupttal geschüttet<br />

wurden. Diese bilden bevorzugte Siedlungsstandorte, da die Talböden ursprünglich<br />

vermoort <strong>und</strong> Überschwemmungen ausgesetzt waren. Die Landschaftsstruktur<br />

zeigt sich stark menschlich überprägt <strong>und</strong> sind durch Siedlungen, Siedlungssplitter<br />

<strong>und</strong> vor allem Verkehrsinfrastrukturen stark zerschnitten. Kleinräumig finden sich<br />

auch Rohstoffentnahmen. Die Ennsregulierung, nach dem zweiten Weltkrieg, hat<br />

zu Flussverlegungen, Gr<strong>und</strong>wasserabsenkungen <strong>und</strong> Entwässerung geführt. In<br />

einigen Bereichen des Ennstalkorridors haben sich jedoch Hochmoorkomplexe<br />

wie das Pürgschachener <strong>und</strong> Wörschacher Moor erhalten. Ein Großteil der<br />

Feuchtlandschaftsreste in diesem Bereich steht unter Naturschutz („klassische<br />

Naturschutzgebiete“ sowie NATURA 2000 Gebiete).<br />

<strong>Verordnung</strong>stext § 3 (4): Grünlandgeprägte Täler, Becken <strong>und</strong> Passlandschaften:<br />

Ein zusammenhängendes Netz von großen Freiflächen <strong>und</strong> landschaftsraumtypischen<br />

Strukturelementen wie Auwaldbänder, Uferbegleitvegetation, Hecken, Waldsäumen <strong>und</strong><br />

Einzellbäumen ist zu erhalten.<br />

Unverwechselbar machen den Talboden des Ennstales die Heustadel als Relikte der<br />

traditionellen Grünlandwirtschaft. Die genannten Auwaldbänder <strong>und</strong> Gewässerufer<br />

bilden zusammen mit den verbliebenen Feuchtgebieten ökologische Zonen <strong>und</strong><br />

Korridore, die auch landschaftsbildlich von besonderer Bedeutung sind (stadtland 2001<br />

<strong>und</strong> PICHL/BLECHL 2001). Zur Sicherung <strong>und</strong> Weiterentwicklung dieser ökologisch<br />

sensiblen <strong>und</strong> für das Landschaftsbild sowie den passiven Hochwasserschutz<br />

besonders wertvollen Räume werden im regionalen Entwicklungsprogramm<br />

Grünzonen festgelegt.<br />

<strong>Verordnung</strong>stext § 5 (2): Grünzonen dienen dem Schutz der Natur- oder Kulturlandschaft <strong>und</strong><br />

ihrer Faktoren (ökologische Funktion) <strong>und</strong>/oder der Naherholung (Erholungsfunktion). Darüber<br />

hinaus erfüllen sie auch Funktionen des Schutzes von Siedlungsgebieten vor Gefährdungen, wie<br />

zB: Hochwässer (Schutzfunktion). Die Festlegung von Bauland <strong>und</strong> Auffüllungsgebieten gem.<br />

§25 (2) 2. Stmk. ROG 1974 i.d.g.F. <strong>und</strong> die Gewinnung mineralischer Rohstoffe sind unzulässig.<br />

Sondernutzungen für Spiel-, Sport- <strong>und</strong> Erholungszwecke sind im Rahmen der Zielsetzungen dieser<br />

<strong>Verordnung</strong> zulässig. Der Neubau von großvolumigen Gebäuden, großflächige Versiegelungen<br />

sowie über den Gebietscharakter hinausgehende Immissionen sind hintanzuhalten. Als Grünzonen<br />

gelten auch Uferstreifen entlang natürlich fließender Gewässer von mindestens 10 m, gemessen<br />

ab der Böschungsoberkante (im funktional begründeten Einzellfall auch darüber hinaus). In<br />

diesen Bereichen können für Baulückenschließungen geringen Ausmaßes Ausnahmen gewährt<br />

werden. Dabei ist die ökologische Funktion des jeweiligen Uferstreifens zu berücksichtigen.die<br />

ökologische Funktion des jeweiligen Uferstreifens zu berücksichtigen. Grünzonen gelten als<br />

Ruhegebiete gem. §82(1)4 Mineralrohstoffgesetz.<br />

Regionales Entwicklungsprogramm Liezen 23


A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

Das grobe Netz von Grünzonen dieses Entwicklungsprogramms bedarf<br />

Verdichtung auf örtlicher Planungsebene.<br />

einer<br />

<strong>Verordnung</strong>stext § 2 (2): Die naturräumlichen Voraussetzungen zur Biotopvernetzung sind durch<br />

Festlegung von Grünzügen im Rahmen der örtlichen <strong>Raumplanung</strong> zu schaffen.<br />

Die Planungsregion verfügt insgesamt noch über große zusammenhängende, noch<br />

nicht gänzlich durch Siedlungen <strong>und</strong> Infrastrukturen zerschnittene Bereiche. Diese<br />

sind auch wildökologisch/jagdwirtschaftlich von großer Bedeutung.<br />

Durch fortschreitende unkoordinierte Siedlungsentwicklung <strong>und</strong> Infrastrukturprojekte<br />

werden die verbliebenen Lebensräume jedoch weiter zerstückelt. Dies verhindert<br />

einen überregionalen Populationsaustausch. Hier ist das Offenhalten von günstig<br />

gelegenen Verbindungsachsen im intensiv genutzten Talraum notwendig. So etwa<br />

im Raum östlich von Schladming, im Bereich Mitterberg <strong>und</strong> im Bereich des<br />

Wörschacher Mooses (VÖLK ET AL 2001).<br />

Einen bislang relativ unbeachteten Faktor der Wohnstandort- <strong>und</strong> Erholungspotentiale<br />

vor allem in den Talräumen stellt die klimatische Eignung dar. Die Eignungskarte des<br />

von Emmisionen besonders betroffenen Zentralraums Liezen befindet sich gerade in<br />

Fertigstellung.<br />

<strong>Verordnung</strong>stext §2 (6): Für das Kleinklima, den Luftaustausch <strong>und</strong> die Luftgüte bedeutsame<br />

Bereichen (Frischluftzubringer, klimatologische Vorbehaltsflächen) sind von weiterer Bebauung<br />

freizuhalten. Die bauliche Nutzung <strong>und</strong> Gestaltung ist auf die klimatologischen Gegebenheiten<br />

auszurichten.<br />

Siedlungs- <strong>und</strong> Industrielandschaften<br />

Es handelt sich um Verdichtungsräume an günstigen Verkehrslagen verb<strong>und</strong>en mit<br />

räumlichen Entfaltungsmöglichkeiten. Diese Landschaftsräume sind ökologisch<br />

hochgradig zerschnitten. Fließgewässer bilden oft letzte kleine Korridore durch die<br />

ansonsten versiegelten Flächen. Vermehrt zeigen sich städtebauliche Probleme wie<br />

zunehmende Entleerung der Zentren zugunsten des Umlandes (Suburbanisierungsten<br />

denzen). Vor allem das Regionale Zentrum Liezen zeigt entlang der B<strong>und</strong>esstraße ein<br />

relativ unattraktives Erscheinungsbild (PICHL/BLECHL 2001).<br />

<strong>Verordnung</strong>stext §2 (5) Siedlungs- <strong>und</strong> Industrielandschaften:<br />

- Siedlungsräume sind für die Wohnbevölkerung durch Erhöhung des<br />

Grünflächenanteiles bzw. des Anteiles unversiegelter Flächen in Wohn- <strong>und</strong><br />

Kerngebieten zu atraktivieren.<br />

- Immissionsbelastungen in Wohngebieten sind zu vermeiden bzw. in stark belasteten<br />

Wohngebieten zu reduzieren<br />

- An den Siedlungsrändern ist besonderes Augenmerk auf die Baugestaltung zu legen.<br />

24 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen


Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

A16<br />

Regionales Entwicklungsprogramm Liezen 25


A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

3.1.2 Schutzwasserwirtschaft/Gr<strong>und</strong>wasserwirtschaft<br />

Durch die Umwandlung von unversiegeltem Freiland in versiegelte <strong>und</strong> verbaute<br />

Flächen werden wichtige Puffer- <strong>und</strong> Speicherpotentiale bei Hochwässern zerstört.<br />

Niederschläge werden so schnell aus der Landschaft in die Vorfluter abgeführt, was<br />

diese überlastet <strong>und</strong> die Unterlieger gefährden kann. Im Bezirk lag der Anteil der<br />

versiegelten Flächen am Dauersiedlungsraum 1999 bereits zwischen 8 <strong>und</strong> 14 Prozent<br />

(UBA 2001). Hierbei ist nicht nur die bloße Flächenbilanz der versiegelten Flächen,<br />

sondern auch ihre räumliche Verteilung von Bedeutung. So zerschneiden disperse<br />

Siedlungsstrukturen Speicherräume wesentlich stärker als kompakte Strukturen.<br />

Raumplanerische Steuerungsmaßnahmen bestehen – inm regionalem Maßstab – vor<br />

allem in einer Erhöhung der Dichten <strong>und</strong> einer Konzentration der Baulandentwicklung<br />

um Siedlungsschwerpunkte. Damit einher geht eine Minimierung der versiegelten<br />

Flächen für Bebauung <strong>und</strong> Infrastruktur.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des Baulandbedarfs für Siedlungsentwicklung sowie für die Neuansiedlung<br />

von Industrie <strong>und</strong> Gewerbe ergeben sich vor allem in den gut erschlossenen <strong>und</strong> flachen<br />

Tallagen Nutzungskonflikte durch die Verringerung der Retentions- <strong>und</strong> Abflussräume.<br />

Folgekosten für schutzwasserbauliche Maßnahmen werden zu einem Großteil durch<br />

die öffentliche Hand getragen. Zudem wird die Hochwasserproblematik meist oft<br />

nur an die Unterlieger „weitergereicht“. Zur Hintanhaltung dieser Problematik in<br />

der Planungsregion ist die Freihaltung der Retentionsräume (innerhalb der HQ 100<br />

Anschlaglinien vor allem der Enns <strong>und</strong> der Palten) von entscheidender Bedeutung.<br />

Diese Räume dienen einerseits dem natürlichen Wasserrückhalt im Katastrophenfall<br />

sowie als Reserveraum für wasserwirtschaftliche Schutzmaßnahmen. Ihre Freihaltung<br />

trägt zur Hochwassersicherheit von Siedlungsgebieten bei denen es sich jedoch auch<br />

um Flächen außerhalb des HQ 100 handeln kann (Flächen die für Hochwasserschutz<br />

maßnahmen besonders geeignet sind.<br />

Raumordnungsgr<strong>und</strong>sätze:<br />

§ 3 (1) Stmk. ROG 1974 i.d.g.F<br />

Zielformulierungen:<br />

§ 3 (2) Stmk. ROG 1974 i.d.g.F.<br />

Auf die für die Planungsregion besonders<br />

relevanten Naturgefahren wird in § 23 des<br />

ROG 1974 i.d.g.F eingegangen<br />

Vorgaben durch das Raumordnungsgesetz:<br />

1. Die Qualität der natürlichen<br />

Lebensgr<strong>und</strong>lagen ist durch sparsame <strong>und</strong><br />

sorgsame Verwendung der natürlichen<br />

Ressourcen wie Boden, Wasser <strong>und</strong> Luft zu<br />

erhalten <strong>und</strong> soweit erforderlich nachhaltig<br />

zu verbessern.<br />

2. Entwicklung der Siedlungsstruktur...<br />

- unter Vermeidung von Gefährdung<br />

durch Naturgewalten <strong>und</strong> Umweltschäden<br />

durch entsprechende Standortauswahl.<br />

Als vollwertiges Bauland dürfen (...) nur<br />

Gr<strong>und</strong>flächen festgelegt werden, die (...)<br />

auf Gr<strong>und</strong> der natürlichen Voraussetzungen<br />

(Bodenbeschaffenheit, Gr<strong>und</strong>wasserstand,<br />

Hochwassergefahr, Klima, Steinschlag,<br />

Lawinengefahr u. dgl) nicht von einer<br />

Verbauung ausgeschlossen sind.<br />

<strong>Verordnung</strong>stext § 5 (1): Wasserwirtschaftliche Vorrangzonen sind Bereiche innerhalb<br />

der Anschlagslinien eines 100jährlichen Hochwasserereignisses (HQ100), die für den<br />

Hochwasserabfluss notwendig sind oder eine wesentliche Funktion für den Hochwasserrückhalt<br />

aufweisen sowie Flächen die sich für Hochwasserschutzmaßnahmen besonders eignen. Sie sind<br />

von Baulandfestlegungen <strong>und</strong> sonstigen Abflusshindernissen freizuhalten.<br />

In der Fachabteilung 19 A liegen derzeit für Enns, Palten, Donnersbach, Grimming,<br />

Sölkbach <strong>und</strong> Weissenbach. Abflussuntersuchungen mit der Ausweisung von HQ 30<br />

<strong>und</strong> HQ 100 Hochwasserabflussgebieten, von wasserwirtschaftlichen Vorrangflächen<br />

<strong>und</strong> schutzwasserbaulichen Vorbehaltsflächen vor.<br />

Von der B<strong>und</strong>eswasserbauverwaltung wurde an der Palten, Gemeinde Gaishorn am<br />

See ein Hochwasserrückhaltebecken errichtet. Die Errichtung weiterer Anlagen ist<br />

derzeit nicht vorgesehen.<br />

Neben den schutzwasserbaulichen Aspekten wird mit der Freihaltung der<br />

Retentionsräume auch die gewässerökologische Forderung nach der Aufrechterhaltung<br />

von räumlichen Optionen für allfällige Gewässerrückbau-Maßnahmen erfüllt. Eine<br />

ausreichende Flächenvorhaltung ist dafür Gr<strong>und</strong>voraussetzung. Diese Flächen dienen<br />

zudem meist auch der landwirtschaftlichen Produktion, haben eine hohe Bedeutung<br />

26 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen


Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

A16<br />

für die Ökologie <strong>und</strong> strukturieren die Landwirtschaft als Zwischenräume zwischen<br />

Siedlungsschwerpunkten (multifunktionale Grünzonen <strong>und</strong> landwirtschaftliche<br />

Vorrangzonen).<br />

Die Hauptsiedlungsbereiche der Planungsregion liegen auf den Schwemmkegeln der<br />

Seitenzubringern. Dementsprechend spielen Gefährdungen durch Wildbäche eine<br />

bedeutende Rolle bei der Festlegung von Siedlungsgebieten (Gefahrenzonenplanung<br />

der Wildbach- <strong>und</strong> Lawinenverbauung). Waldflächen im Einzugsgebiet der Wildbäche<br />

sind von Bedeutung für den Wasserrückhalt <strong>und</strong> den Erosionsschutz. Sie erfüllen<br />

Aufgaben zur Minimierung der Gefährdung von Siedlungen durch Wildbäche,<br />

Lawinen <strong>und</strong> Murabgänge. Das Vordringen von Siedlungen in diese Bereich ist<br />

aus mehrerlei Hinsicht problematisch: Einerseits wird dadurch die Sicherheit von<br />

Menschen gefährdet <strong>und</strong> andererseits werden Nutzen durch Einzelne konsumiert<br />

(exklusive Siedlungslage), entstehende Kosten jedoch von der Allgemeinheit<br />

getragen. Ähnlich geartet sind auch die Problemlagen um die Reparatur von Schäden<br />

durch öffentliche Mittel, die durch Hochwasserereignisse entstanden sind.<br />

Der Ausbau der öffentlichen Abwasserentsorgung in der Region Liezen ist sehr weit<br />

fortgeschritten. Der öffentliche Entsorgungsgrad betrug Ende 2000 ca. 87 %. Durch<br />

weitere abwassertechnische Erschließungen von Siedlungsgebieten in Randlagen<br />

wird künftig ein Gesamtentsorgungsgrad von mehr als 90 % erreicht werden.<br />

Zukünftige Hauptaufgaben liegen insbesondere im Schutz des Karstwassers in den<br />

Schongebieten der nördlichen Kalkalpen, welcher durch den Bau von geeigneten Ab<br />

wasserentsorgungsanlagen für die durch den alpinen Tourismus stark frequentierten<br />

Hütten in diesen Gebieten zu realisieren ist.<br />

3.2 Wirtschaft<br />

Die Wirtschaftsstruktur der Planungsregion Liezen ist geprägt von einer starken<br />

teilregionalen Konzentration der Wirtschaftssektoren. So konzentriert sich der<br />

Tourismus in intensiver Form vor allem im Bereich der Dachstein - Tauern<br />

Region <strong>und</strong> im Salzkammergut, in extensiverer Form im Bereich des Gesäuses, der<br />

Eisenwurzen <strong>und</strong> der Sölktäler. Industrielle Großbetriebe herrschen im Paltental vor,<br />

die Stadt Liezen hat sich zum Handels- <strong>und</strong> Dienstleistungszentrum entwickelt.<br />

Insgesamt liegt die Planungsregion außerhalb der Strahlkraft größerer Zentren. Sie ist<br />

ungefähr gleich weit entfernt von Graz, Salzburg <strong>und</strong> Linz. Dies gilt im besonderen<br />

Maße für den Raum Gesäuse/Eisenwurzen, in dem es auch an einem zugkräftigen<br />

internen Zentrum mangelt (peripherer Raum im Zentrum Österreichs).<br />

Der landwirtschaftliche Sektor hat in der Region noch vergleichsweise hohe<br />

Bedeutung. Dies gilt auch für den produzierenden Sektor, in dem vor allem Bergbau,<br />

Energie- <strong>und</strong> Wasserversorgung einen vergleichsweise hohen Anteil einnehmen,<br />

während sich der Technologiebereich unterrepräsentiert darstellt. Insgesamt waren<br />

im Jahr 2000 im sek<strong>und</strong>ären Sektor, also in der Sachgüterproduktion, 7300 Personen<br />

unselbstständig beschäftigt, im Vergleich hierzu im Dienstleistungsbereich 9100. Hier<br />

zeigt sich die weit über dem Landesschnitt liegende Bedeutung des Tourismus für die<br />

Region. Insgesamt liegt die Wirtschaftskraft in der Planungsregion aber etwas unter<br />

dem Landesschnitt. So lag die Steuerkraftkopfquote 1999 bei € 763 (Landeswert von<br />

€ 857, B<strong>und</strong>esschnitt € 1.229).<br />

Das Sachgebiet Verkehr wurde aufgr<strong>und</strong> seines starken Wirtschaftskonnexes in dieses<br />

Kapitel integriert.<br />

Zielformulierung: § 3 (2) Stmk. ROG 1974<br />

i.d.g.F.<br />

Vorgaben durch das Raumordnungsgesetz:<br />

1. Entwicklung der Wirtschaftsstruktur ... der<br />

Regionen des Landes unter Bedachtnahme<br />

auf die jeweiligen räumlichen <strong>und</strong><br />

strukturellen Gegebenheiten.<br />

Regionales Entwicklungsprogramm Liezen 27


A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

3.2.1 Landwirtschaft<br />

Nach wie vor ist die Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft die flächenmäßig größte Landnutzung<br />

in der Planungsregion. Allerdings stehen, so wie landes- <strong>und</strong> b<strong>und</strong>esweit auch, ein<br />

großer Teil des Einkommens der Landwirte – aufgr<strong>und</strong> sinkender Produkterlöse<br />

<strong>und</strong> steigender Aufwendungen - in mehr oder weniger direktem Zusammenhang<br />

mit öffentlichen Unterstützungen. Die regionalen Einflussmöglichkeiten<br />

beschränken sich weitestgehend auf Flächenvorsorge, auch über einzelbetriebliche<br />

Interessen hinaus, Weiterbildung, sektorübergreifende Vermarktungsstrategien <strong>und</strong><br />

„ergänzende“ Leistungsabgeltungen. Diese gewinnen jedoch, unter den verschärften<br />

Marktbedingungen des erweiterten europäischen Binnenmarktes, immer mehr an<br />

Bedeutung.<br />

<strong>Raumplanung</strong>sfachlich nimmt die Landwirtschaft als Bodennutzer eine Sonderstellung<br />

ein. Sie nützt nicht nur ein besonders breites Spektrum an Bodenfunktionen<br />

(Biomasseproduktion, Wasserspeicher etc.) sondern lässt auch eine Reihe von<br />

Folgeoptionen offen. Zudem besitzen eine Reihe von landwirtschaftlichen Tätigkeiten<br />

einen positiven Umweltbezug, was im Vergleich zu anderen Wirtschaftsformen<br />

eher die Ausnahme darstellt (HOFREITHER 1996). Bislang wurden viele dieser<br />

„Nebeneffekte“ (Kulturlandschaftspflege, Naherholung, Erhalt von Biotopen) nur<br />

unzureichend, bzw. ohne Funktions- <strong>und</strong> Flächenbezug abgegolten. Gerade in einer<br />

touristisch geprägten Region wie Liezen sind diese Funktionen der Landwirtschaft<br />

jedoch zumindest gleichrangig mit der „Urfunktion“ der Landwirtschaft, nämlich der<br />

Produktion hochwertiger Nahrungsmittel in unmittelbarer Nähe des Verbrauchers, zu<br />

bewerten.<br />

Zielformulierung: § 3 (2) Stmk. ROG 1974<br />

i.d.g.F.<br />

Vorgaben durch das Raumordnungsgesetz:<br />

6. Freihaltung von Gebieten mit der<br />

Eignung für eine Nutzung mit besonderen<br />

Standortansprüchen von anderen<br />

Nutzungen, die eine standortgerechte<br />

Verwendung behindern oder unmöglich<br />

machen, insbesondere ...<br />

e) für eine leistungsfähige Land- <strong>und</strong><br />

Forstwirtschaft<br />

Bislang ablaufende Tendenzen, wie die Steigerung der Aufwendungen <strong>und</strong> der<br />

Rückgang der Produkterlöse durch zunehmende Marktkonkurenz von außen werden<br />

sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen (WIFO/IFO 2001). Bei einem Drittel der<br />

Betriebe wird bis 2006 der Generationswechsel stattfinden. Dieser wird aber vor allem<br />

bei Zu- <strong>und</strong> Nebenerwerbslandwirten nicht mehr aktiv vollzogen. Er mündet oft in der<br />

Betriebseinstellung. Ungesicherte Betriebsnachfolgen führen zu einem Rückgang der<br />

Motivation für Investitionen <strong>und</strong> Innovationen.<br />

Insgesamt zeichnet sich für die Planungsregion ab, dass die Landwirtschaft ihre<br />

landschaftsprägenden Funktionen in Zukunft nicht mehr in vollem Umfang erfüllen<br />

wird können. Sie wird den genannten Prozessen aber umso eher standhalten, je<br />

höher der Veredelungsgrad der erzeugten Produkte ist, was einen hohen Wissens<strong>und</strong><br />

Kapitaleinsatz bedingt, <strong>und</strong> je mehr eine weitere Koppelung <strong>und</strong> Betonung der<br />

Funktionen Tourismus/Landschaftsgestaltung//Nahversorgung gelingt. Dies setzt<br />

gute „räumliche Rahmenbedingungen“ wie konfliktfreie größere Produktionsflächen<br />

sowie positiv besetzte Kulturlandschaften als „Werbeträger“ voraus.<br />

Die großen Talböden der Planungsregion (Enns- <strong>und</strong> Paltental) bieten aufgr<strong>und</strong><br />

ihres weitestgehend ebenen Geländes <strong>und</strong> der relativ hohen Bodenwerte günstige<br />

naturräumliche Vorraussetzungen für die Grünlandwirtschaft. Die Flächen sind meist<br />

gut erschlossen.<br />

Raumplanerisch ist darauf zu achten, dass die Baulandentwicklung <strong>und</strong> die<br />

Entwicklung von Infrastruktureinrichtungen Entwicklungsmöglichkeiten der<br />

28 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen


Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

A16<br />

Landwirtschaft nicht einschränkt, indem solche relativen Gunstlagen versiegelt oder<br />

zerschnitten werden. Wichtig ist auch der Erhalt der für Erwerbskombinationen <strong>und</strong><br />

Vermarktungsstrategien unumgänglichen Ressource Landschaft. Der großflächige<br />

Erhalt guter landwirtschaftlicher Flächen minimiert auch das Konfliktpotential<br />

Wohnnutzung durch nichtbäuerliche Bevölkerung – bäuerliches Wirtschaften<br />

(Geruchs- <strong>und</strong> Lärmemissionen). Die Sicherung der in den Talräumen gelegenen<br />

landwirtschaftlichen Gunstlagen kann durch Ausweisung <strong>und</strong> Freihaltung<br />

von landwirtschaftlichen Vorrangzonen gewährleistet werden. Die Funktion<br />

der landwirtschaftlichen Produktion wird hierbei oft durch Funktionen des<br />

Hochwasserrückhaltes- <strong>und</strong> Abflusses <strong>und</strong> durch ökologische Funktionen ergänzt.<br />

Im Rahmen des Regionalen Entwicklungsprogramms werden nur große<br />

zusammenhängende Bereiche von überörtlicher Bedeutung als landwirtschaftliche<br />

Vorrangzonen abgegrenzt. Das bedeutet jedoch nicht, dass andere Flächen keine<br />

Bedeutung für eine landwirtschaftliche Nutzung aufweisen. Deshalb ist im Rahmen<br />

der örtlichen <strong>Raumplanung</strong> - in Umsetzung der Raumordnungsgr<strong>und</strong>sätze – eine<br />

entsprechende Flächensicherung auf kleinteiliger Ebene unbedingt erforderlich.<br />

<strong>Verordnung</strong>stext § 5 (5): Landwirtschaftliche Vorrangzonen dienen der landwirtschaftlichen<br />

Produktion. Darüber hinaus erfüllen sie auch Funktionen des Schutzes der Natur- oder<br />

Kulturlandschaft <strong>und</strong> ihrer Faktoren (ökologische Funktion), des Schutzes von Siedlungsgebieten<br />

vor Gefährdungen (Schutzfunktion) sowie Naherholungs- <strong>und</strong> touristische Funktionen sofern<br />

diese die landwirtschaftliche Produktion nicht beeinträchtigen (Erholungsfunktion). Sie sind von<br />

Baulandausweisungen <strong>und</strong> Sondernutzungen im Freiland freizuhalten. Infrastrukturmaßnahmen<br />

im Allgemeinen Interesse sind im Rahmen der Zielsetzungen dieser <strong>Verordnung</strong> zulässig.<br />

Die Forstwirtschaft erfüllt in der Planungsregion neben ihren Produktionsaufgaben<br />

insbesondere Wohlfahrtsfunktionen, sowie Naherholungs- <strong>und</strong> Schutzaufgaben. Von<br />

besonderer Bedeutung sind die Schutzfunktionen der Wälder vor Lawinen, Muren<br />

etc. Räumlich festgelegt <strong>und</strong> bewertet sind diese „überwirtschaftlichen“ Funktionen<br />

im Waldentwicklungsplan. Die Forst- <strong>und</strong> Holzwirtschaft <strong>und</strong> die ihr nachgelagerten<br />

Betriebe stellen jedoch auch einen entscheidenden Wirtschaftsfaktor dar.<br />

Betriebswirtschaftlich agiert die regionale Forst- <strong>und</strong> Holzwirtschaft - im Gegensatz<br />

zur Landwirtschaft - seit langem auf offenen, nicht reglementierten Märkten. Vor<br />

diesem Hintergr<strong>und</strong> sind mittel- bis langfristig im Gegensatz zur landwirtschaftlichen<br />

Produktion auch keine besonderen Markt- <strong>und</strong> Strukturveränderungen <strong>und</strong> dadurch<br />

ausgelöste Veränderungen der (Fächen-)Nutzungsstrukturen zu erwarten (vgl. WIFO/<br />

IFO 2001).<br />

3.2.2 Rohstoffgewinnung<br />

Jeder Österreicher verbraucht im Jahr r<strong>und</strong> 13 Tonnen fester mineralischer<br />

Rohstoffe. In Anbetracht der Kosten <strong>und</strong> der Umweltbelastungen durch<br />

Transport <strong>und</strong> des sehr hohen Verbrauchsvolumens kann auf die Gewinnung<br />

aus verbrauchernahen Lagerstätten ohne Konsequenzen nicht verzichtet werden<br />

(BFWA 2000) Die Gewinnung von mineralischen Rohstoffen führt allerdings<br />

– selbst bei technisch, ökologisch, rechtlich <strong>und</strong> wirtschaftlich einwandfrei<br />

durchgeführten Bergbautätigkeiten - zwangsläufig zu zumindest zeitlich begrenzten<br />

Beeinträchtigungen des Landschaftshaushaltes sowie zu Belastungen von eventuellen<br />

Anrainern. Wesentliche Belastungen gehen mit dem Transport der Rohstoffe vom<br />

Bergbau zum Verbraucher einher. Beachtenswert ist hierbei, dass die Abnahme der<br />

Gewinnungsstandorte zwangsläufig zu einer Erhöhung der Transportentfernungen<br />

Zielformulierung: § 3 (2) Stmk. ROG 1974<br />

i.d.g.F.<br />

Vorgaben durch das Raumordnungsgesetz:<br />

6. Freihaltung von Gebieten mit der<br />

Eignung für eine Nutzung mit besonderen<br />

Standortansprüchen von anderen<br />

Nutzungen, die eine standortgerechte<br />

Verwendung behindern oder unmöglich<br />

machen, insbesondere ...<br />

Regionales Entwicklungsprogramm Liezen 29


A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

<strong>und</strong> damit der Umweltbeeinträchtigungen führt. So sind zwar 40% der in Österreich<br />

transportierten Güter (Tonnen) feste mineralische Rohstoffe, diese tragen jedoch nur<br />

mit ca. 18% zu den für die Umweltbeeinträchtigungen relevanten Transportvolumina<br />

(Tonnen/Kilometer) bei. Eine signifikante Erhöhung der Transportentfernungen birgt<br />

daher die Gefahr einer starken Erhöhung dieser Werte (BFWA 2000).<br />

Im Rahmen des Projektes Rohstoffsicherung <strong>Steiermark</strong> (BEYER 1997) wurden in<br />

der Region Rohstoffhoffnungsgebiete, das sind Gebiete mit Rohstoffvorkommen<br />

die unter den heutigen Bedingungen für eine wirtschaftliche Nutzung in Frage<br />

kommen, erhoben. Insgesamt zeigt sich jedoch im Bearbeitungsraum ein sehr hohes<br />

Konfliktpotential fast aller Rohstoffabbauten zu Festlegungen des Naturschutzes<br />

(Landschaftsschutzgebiete, NATURA 2000, Naturschutzgebiete). Bei Gewinnung<br />

mineralischer Rohstoffe lassen sich auch künftig die Nutzungskonflikte minimieren,<br />

indem bedarfsgerecht vor allem um bestehende Abbauten arrondiert <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls erweitert wird, <strong>und</strong> Neuanrisse möglichst vermieden werden.<br />

So handelt es sich auch bei fast allen im Rahmen des Projektes Rohstoffsicherung<br />

<strong>Steiermark</strong> festgelegten Flächen im Bezirk um bestehende Abbauten, Flächen<br />

mit bereits vorhandenen bergrechtlichen Festlegungen <strong>und</strong> Arrondierungen bzw.<br />

Erweiterungen dieser Flächen. Dies Flächen müssen – mit Ausnahme der beiden<br />

höchstwertigen Standorte - nicht mehr als Rohstoffvorrangzonen festegelegt<br />

werden.<br />

<strong>Verordnung</strong>stext § 5 (4): Rohstoffvorrangzonen dienen der Sicherung von regional <strong>und</strong> überregional<br />

bedeutenden Vorkommen mineralischer Rohstoffe. Andere Widmungs- <strong>und</strong> Nutzungsarten<br />

dürfen nur dann festgelegt werden, wenn sie den künftigen Abbau mineralischer Rohstoffe nicht<br />

erschweren oder verhindern. Dies gilt auch für 300 m Zonen um Rohstoffvorrangzonen<br />

30 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen


Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

A16<br />

3.2.3 Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

Der sich hinkünftig noch verstärkende Bedarf an außerlandwirtschaftlichen<br />

Arbeitsstätten in der Region stellt an den gewerblich – industriellen Sektor hohe<br />

Anforderungen. Dieser hat in der Planungsregion seinen Schwerpunkt in den<br />

bereichen Metall, Maschinenbau, Nahrungsmittel <strong>und</strong> Holzverarbeitung.<br />

Allerdings weisen die Kennzahlen dieses Sektors auf gewisse Probleme hin. So ist<br />

die relativ geringe Anzahl von Ansiedelungen <strong>und</strong> Betriebsgründungen vor allem<br />

auf Mängel in der Verkehrsanbindung <strong>und</strong> den kaum gegebenen gegenseitige<br />

Verfechtungen zurückzuführen. Auch herrschen Halbfertigungserzeuger <strong>und</strong><br />

Zulieferer vor. Dennoch gibt es beträchtliche Flächenreserven an Industrie <strong>und</strong><br />

Gewerbebauland (ca. 38% des gewidmeten Baulandes). Neuausweisungen sind<br />

daher, auch aufgr<strong>und</strong> der zu erwartenden Mobilisierung bestehender Reserven<br />

durch die Novelle des Raumordnungsgesetzes 2003, nur beschränkt erforderlich.<br />

Von besonderer Bedeutung ist jedoch ein Sichern der verbliebenen hochwertigsten<br />

Standorte in der Region.<br />

Zielformulierung: § 3 (2) Stmk. ROG 1974<br />

i.d.g.F.<br />

Vorgaben durch das Raumordnungsgesetz:<br />

6. Freihaltung von Gebieten mit der<br />

Eignung für eine Nutzung mit besonderen<br />

Standortansprüchen von anderen<br />

Nutzungen, die eine standortgerechte<br />

Verwendung behindern oder unmöglich<br />

machen, insbesondere...<br />

b) Gewerbe- <strong>und</strong> Industriebetriebe...<br />

<strong>Verordnung</strong>stext § 5 (6): Vorrangzonen für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe sind Flächen für Industrie<strong>und</strong><br />

Gewerbebetriebe von regionaler bzw. überregionaler Bedeutung. Es gelten folgende<br />

Zielsetzungen:<br />

- Sicherung bzw. Mobilisierung der für Industrie- <strong>und</strong> Gewerbebetriebe von regionaler<br />

bzw. überregionaler Bedeutung geeigneten Flächen durch Setzen von<br />

bodenpolitischen Maßnahmen.<br />

- Im Rahmen der Zielsetzungen dieser <strong>Verordnung</strong> gelten für Vorrangzonen für<br />

Industrie <strong>und</strong> Gewerbe folgende Festlegungen:<br />

- Vorrangzonen für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe sind - einschließlich erforderlicher<br />

Abstandsflächen - von Widmungs- <strong>und</strong> Nutzungsarten, die die Realisierung<br />

einer industriell/gewerblichen Nutzung verhindern bzw. gefährden freizuhalten.<br />

Zur Nutzung der bestehenden Potentiale an industriell – gewerblich nutzbaren<br />

Standorten ist ein konsequenter Einsatz bodenpolitischer Instrumente notwendig<br />

(Gesetzesnovelle 2003). Wesentliches Augenmerk ist auf die Verfügbarmachung<br />

<strong>und</strong> Aufschließung bereits gewidmeter Standorte zu richten. Großflächige<br />

Neuausweisungen sind nur an den dafür bestgeeignetsten Standorten sinnvoll.<br />

Freiwillige Gemeindekooperationen zum Betrieb <strong>und</strong> zur Vermarktung gemeinsamer<br />

Standorte sind in diesem Bereich richtungsweisend. Die regionalwirtschaftlich<br />

positiven Effekte der industriell - gewerblichen Entwicklung werden dadurch<br />

tendenziell verstärkt, negative Wirkungen wie hohe Aufwendungen für die<br />

Infrastruktur oder Umweltbelastungen reduziert.<br />

<strong>Verordnung</strong>stext § 4 (2): Zur Dokumentation des öffentlichen Interesses der Sicherung<br />

der Standortvoraussetzungen für bestehende Betriebe von regionaler Bedeutung bzw. zur<br />

langfristigen Sicherung regional bedeutsamer Flächenpotentiale für industriell-gewerbliche<br />

Nutzung werden folgende Gemeinden als regionale Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandorte<br />

festgelegt:<br />

- Aich–Assach<br />

- Bad Aussee<br />

- Gaishorn<br />

- Liezen<br />

- Rottenmann<br />

- St. Gallen<br />

- Trieben<br />

- Weißenbach bei Liezen<br />

Regionales Entwicklungsprogramm Liezen 31


A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

3.2.4 Dienstleistungen<br />

3.2.4.1 Handel/Lagerung/Zentralität<br />

Die Anzahl der Dienstleistungsarbeitsplätze im Bereich Handel <strong>und</strong> Lagerung lag<br />

2000 bei 2.323. Das liegt leicht über dem Landes- <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esschnitt. Allerdings<br />

fällt bei einem Vergleich der Veränderungen in der Zeitspanne 1996 – 2000 auf,<br />

dass das Wachstum im Dienstleistungsbereich (hier vor allem im Bereich der<br />

Wirtschaftsdienste) mit 0,9% stark unter dem Landesschnitt von 2,6% blieb.<br />

Hinsichtlich ihrer räumlichen Verteilung haben sich Einzelhandelsgeschäfte <strong>und</strong><br />

kleine Filialen größerer Unternehmen in den letzten Jahren aus den Seitentälern<br />

zurückgezogen <strong>und</strong> an zentralen Standorten konzentriert. Dies geschah bei<br />

gleichzeitiger Vergrößerung der durchschnittlichen Verkaufsfläche. Damit werden<br />

die betrieblichen Transportkosten auf die privaten Haushalte umverteilt <strong>und</strong> jene<br />

benachteiligt, die am motorisierten Individualverkehr nicht teilnehmen können (vor<br />

allem Ältere, Jugendliche <strong>und</strong> Frauen). Die soziale Qualität ist dort in Gefahr, wo<br />

diese Entwicklung zu einer akuten Mangel an Infrastruktur führt. So waren 1999<br />

bereits 7 Gemeinden der Planungsregion ohne vollsortiertes Lebensmittelgeschäft.<br />

Zielformulierung: § 3 (2) Stmk. ROG 1974<br />

i.d.g.F.<br />

Vorgaben durch das Raumordnungsgesetz:<br />

3. Sicherstellung der Versorgung der<br />

Bevölkerung mit öffentlichen <strong>und</strong> privaten<br />

Gütern <strong>und</strong> Dienstleistungen in zumutbarer<br />

Entfernung durch<br />

- Entwicklung einer entsprechenden<br />

Siedlungsstruktur,<br />

- geeignete Standortvorsorge für<br />

Handels- <strong>und</strong> Dienstleistungseinrichtungen,<br />

- die zweckmäßige Ausstattung<br />

zentraler Orte entsprechend ihrer<br />

zentralörtlichen Funktion sowie<br />

- Stärkung der Funktionsfähigkeit<br />

bestehender Zentren.<br />

Allerdings werden noch viele Geschäfte vor allem aus Mangel an attraktiven<br />

Erwerbsalternativen außerhalb der Zentren trotz nicht ausreichendem<br />

Unternehmerlohn <strong>und</strong> Gewinn bis zur Generationsablöse fortgeführt. Dieser wird<br />

dann aber oft nicht mehr aktiv vollzogen sondern führt zur Geschäftsauflösung.<br />

Da auf der anderen Seite aufgr<strong>und</strong> zunehmender Alterung der Bevölkerung in<br />

diesen Räumen der Anteil der nicht Mobilen steigen wird ist mit einer wachsend<br />

schwierigen Versorgungssituation zu rechnen: Das Angebot an traditionellen Formen<br />

der Nahversorgung wird sinken, die Nachfrage nach Gr<strong>und</strong>versorgung auf kurzen<br />

Wegen aber steigen (WEBER 2002).<br />

So wie im Bereich des Siedlungswesens allgemein gilt auch für Handel- <strong>und</strong> Dienst<br />

leistungseinrichtungen die Prämisse der dezentralen Konzentration. Dieses Konzept<br />

geht - im Sinne des sparsamen Einsatzes von öffentlichen Finanzmittel <strong>und</strong> einer<br />

größtmöglichen Versorgungsqualität für die Bevölkerung - von einer Bündelung von<br />

öffentlichen <strong>und</strong> privaten Versorgungseinrichtungen <strong>und</strong> einer darauf abgestimmten<br />

Siedlungsentwicklung aus. Dafür wird landesweit ein hierarchisches Netz von<br />

Zentralen Orten festgelegt.<br />

Im Rahmen des Regionalen Entwicklungsprogramms Liezen werden in Ergänzung zu<br />

den im Landesentwicklungsprogramm festgelegten Regionalen Zentrum Liezen <strong>und</strong><br />

den Regionalen Nebenzentren Bad Aussee, Gröbming, Schladming <strong>und</strong> St. Gallen<br />

die Gemeinden niedrigerer Zentralität (teilregionale Versorgungszentren) festgelegt.<br />

Untersuchungen aus den späten 90er Jahren (PUCHINGER 1997) ergaben für Bad<br />

Aussee <strong>und</strong> Schladming eine hochwertige zentralörtliche Ausstattung.<br />

Bei der Überarbeitung des Landesentwicklungsprogrammes wird daher – auch<br />

aufgr<strong>und</strong> der flächenmäßigen Größe der Planungsregion – die Einstufung dieser<br />

Gemeinden als Regionale Zentren zu prüfen sein. Ebenso ist die Zentralität<br />

Rottenmanns hinsichtlich einer Aufwertung explizit zu überprüfen. Eine gegenläufige<br />

Entwicklung ist für die Gemeinde St. Gallen eingetreten, der bei einer solchen<br />

Überarbeitung aufgr<strong>und</strong> der zentralörtlichen Ausstattung wohl nur mehr die Funktion<br />

32 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen


Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

A16<br />

eines teilregionalen Versorgungszentrums beizumessen sein wird. Insgesamt sind<br />

jedoch sämtliche Gemeinden hinsichtlich ihrer zentralörtlichen Einstufung bei der<br />

Erstellung des Landesentwicklungsprogramms - neu zu überprüfen.<br />

<strong>Verordnung</strong>stext § 4 (1): Als Teilregionale Versorgungszentren (Nahversorgungszentren im<br />

Sinne des Landesentwicklungsprogrammes 1977) werden festgelegt:<br />

- Admont<br />

- Bad Mitterndorf<br />

- Irdning<br />

- Öblarn<br />

- Ramsau am Dachstein<br />

- Rottenmann<br />

- Stainach<br />

- Trieben<br />

Regionales Entwicklungsprogramm Liezen 33


A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

3.2.4.2 Tourismus<br />

Innerhalb des Dienstleistungsbereiches kommt dem Beherbergungs- <strong>und</strong><br />

Gaststättenwesen mit einem Anteil von 24,3% im Vergleich zum Landesschnitt<br />

mit 6,1 Prozent an den unselbstständig Beschäftigten herausragende Bedeutung<br />

zu. Tourismus- <strong>und</strong> Erholungsnutzung sind betriebs- <strong>und</strong> volkswirtschaftlich von<br />

außerordentlicher Bedeutung für die Planungsregion. Die räumliche Dimension<br />

dieser Tendenz zeigt sich etwa in der Verteilung der klar tourismusdominierten<br />

Baulandgebiete (Kur-, Erholungs- <strong>und</strong> Ferienwohngebiet - KU, E, FW), die in der<br />

Planungsregion überproportional stark ausgeprägt sind.<br />

Die alpenweite Tendenz zur räumlichen Konzentration der Entwicklungsdynamik<br />

– vor allem im Wintertourismus (Trend zu Großraumschigebieten ) - spiegelt sich<br />

auch in den Nächtigungszahlen innerhalb der Region wider. So konzentrieren<br />

sich die alpinen Tourismusgebiete - vor allem des Winterfremdenverkehrs - im<br />

Westen der Planungsregion. Die Gemeinden Ramsau, Schladming, Rohrmoos<br />

<strong>und</strong> Bad Mitterndorf liegen bei der Anzahl der Nächtigungen zusammen mit Graz<br />

<strong>und</strong> oststeirischen Thermenstandorten im absoluten Spitzenfeld der steirischen<br />

Gemeinden (über 200.000 Nächtigungen pro Kalenderjahr). Die Gemeinde Ramsau<br />

ist auch in der Sommersaison gemeinsam mit Graz unangefochten an der Spitze bei<br />

den Nächtigungszahlen in der <strong>Steiermark</strong>. Sowohl die Dachstein – Tauern Region<br />

als auch das Salzkammergut zeigen wenig Veränderungen bei den Nächtigungen im<br />

Zeitraum 1997 – 2001 (Schwankungen unter 5%). In diesem Raum besteht aufgr<strong>und</strong><br />

der sehr hohen Nutzungsvielfalt <strong>und</strong> – Intensität, die latente Gefahr, dass das räumliche<br />

Konfliktpotential wächst. So verstärkt sich, aufgr<strong>und</strong> der naturbedingten Enge der<br />

Täler, der Druck mit Gebäuden <strong>und</strong> Infrastrukturen in durch Naturgefahren bedrohte<br />

Räume vorzustoßen. Ein Konfliktpotential besteht auch zwischen Erweiterungen von<br />

Schigebieten <strong>und</strong> naturschutzfachlichen Flächenansprüchen (insbesondere NATURA<br />

2000 Gebieten).<br />

Zielformulierung: § 3 (2) Stmk. ROG 1974<br />

i.d.g.F<br />

Vorgaben durch das Raumordnungsgesetz:<br />

Freihaltung von Gebieten mit der<br />

Eignung für eine Nutzung mit besonderen<br />

Standortansprüchen von anderen<br />

Nutzungen, die eine standortgerechte<br />

Verwendung behindern oder unmöglich<br />

machen, insbesondere ...<br />

- für einen leistungsfähigen<br />

Tourismus unter Bedachtnahme auf die<br />

wirtschaftliche <strong>und</strong> soziale Tragfähigkeit,<br />

die ökologische Belastbarkeit des Raumes<br />

sowie die Erfordernisse des Natur- <strong>und</strong><br />

Landschaftsschutzes<br />

Auch in der Entwicklung des Angebotes an Seilbahnen <strong>und</strong> Pisten selbst findet<br />

der oben genannte Konzentrationsprozess seinen Niederschlag. Im zentralen <strong>und</strong><br />

östlichen Teil des Planungsgebietes gelegene Bahnen in niedrigeren Lagen sowie<br />

Schlepplifte <strong>und</strong> leistungsschwache Anlagen sind in den letzten Jahren verstärkt unter<br />

Druck geraten <strong>und</strong> in vielen Bereichen weggefallen.<br />

Intensivtourismus – wie in der Dachstein – Tauern Region - ist gekennzeichnet durch<br />

eine kostenaufwendige Infrastruktur <strong>und</strong> einen hohen Professionalisierungsgrad in<br />

der Gastronomie <strong>und</strong> der Beherbergung sowie einer starker Eigendynamik. Hier<br />

34 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen


Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

A16<br />

erlangt die Qualitätshotellerie immer mehr an Bedeutung. Teile des Salzkammergutes<br />

sind, trotz Sommers wie Winters hoher Nächtigungszahlen, im Übergang zum sanften<br />

Tourismus. DieGemeinden in <strong>und</strong> um den Naturpark Sölktäler sowie den Naturpark<br />

Eisenwurzen des Nationalparks Gesäuse sind eindeutig dieser Tourismusform<br />

zuzuordnen. Er ist gekennzeichnet durch eine hohe natur- <strong>und</strong> kulturräumliche<br />

Eignungsvoraussetzung, durch vergleichsweise geringe Kapitalintensität im Bereich<br />

der Infrastrukturen aber großer Intensität bei Information <strong>und</strong> Betreuung. Er eignet<br />

sich besonders für eine enge Zusammenarbeit von Landwirtschaft, Kultur <strong>und</strong><br />

Tourismus mit breit gestreutem Nutzen. So stehen auch ein großer Teil der LEADER+<br />

Projekte in der Region im Konnex zum sanften Tourismus. Vor allem für diese<br />

Tourismusform ist das regionale Radwegenetz (insbesondere der Ennsradweg <strong>und</strong><br />

die Mountainbikestrecke „Alpentour“) sowie das Wanderwegenetz von besonderer<br />

Bedeutung.<br />

Im Bereich Gesäuse/Eisenwurzen erlangt der Kajak- <strong>und</strong> Raftingsport sowie<br />

der Alpinsport in all seinen Variationen (Wandern, Klettern, Mountainbiking,<br />

Schitourengehen) zunehmend an Bedeutung. Konflikte gibt es hier einerseits<br />

aufgr<strong>und</strong> der Sportausübung selbst (etwa gewässerökologisch im Raftingbereich)<br />

sowie aufgr<strong>und</strong> bereits errichteter <strong>und</strong> noch geplanter Campingplätze <strong>und</strong><br />

Hüttendörfer. Diese Zusammenhänge wurden im Rahmen der „Standortuntersuchung<br />

für Tourismuseinrichtungen an der Salza Schwerpunkt Camping, Flusswassersport“<br />

(stadtland 2002) sowie im Rahmen der Planungsarbeiten zum Nationalpark Gesäuse<br />

aufgearbeitet. Es zeigte sich, dass die lukrierte Wertschöpfung in den Gemeinden<br />

oft durch falsche Situierung der Campingplätze gering bleibt. Hier werden<br />

räumliche Synergien oft zu wenig genutzt (Nähe zu Nahversorgern/Gasthäusern<br />

etc.). Insbesondere bei den Hüttendörfern zeigt sich ein starker Aufholbedarf bei<br />

der Gestaltung der Anlagen. Ökologisch/landschaftsbildlich besonders wertvolle<br />

Bereiche sind jedoch auch künftig von solchen Anlagen frei zu halten, um nicht in ein<br />

„Tourismus zerstört seine Gr<strong>und</strong>lage Landschaft“ Dilemma zu geraten. Sehr geringe<br />

Bedeutung hat in diesem Raum der Wintertourismus. So liegt die Bettenauslastung im<br />

Raum Eisenwurzen in der Wintersaison unter 10%.<br />

Nominell als Naturschutzprojekt, jedoch mit einer starken touristischen/<br />

regionalwirtschaftlichen Komponente befindet sich das Projekt „Nationalpark<br />

Gesäuse“ derzeit in Umsetzung, dass eine breite Vernetzung von Ökologie,<br />

Landwirtschaft <strong>und</strong> Tourismus erwarten lässt.<br />

Im Planungsraum finden sich immer wieder außerhalb der Siedlungsschwerpunkte<br />

alte Gebäude als Einzellbestände <strong>und</strong> Ensembles. Diese sind zum Teil funktionslos.<br />

Für ihre Erhaltung benötigen sie neue Aufgabe. Hierfür bietet sich vor allem die<br />

touristische Nutzung an. Voraussetzung hierfür ist ein hohes Maß an Landschaftsbildv<br />

erträglichkeit, auf den Gebäudebestand abgestimmte Baumaßnahmen <strong>und</strong> vertretbare<br />

Infrastrukturkosten (stadtland 2002) sowie das Hintanhalten des Entstehens peripher<br />

gelegener Siedlungskeime.<br />

<strong>Verordnung</strong>stext § 2 (4): Die räumlichen Voraussetzungen für einen leistungsfähigen Tourismus<br />

in der Planungsregion sind zu erhalten <strong>und</strong> zu verbessern..<br />

Regionales Entwicklungsprogramm Liezen 35


A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

3.2.5. Verkehr<br />

Die Ausstattung mit Verkehrsinfrastruktur hat über die Erreichbarkeit, aber auch über<br />

verschiedene belastende Emmisionen (vor allem Lärm, Luftschadstoffe <strong>und</strong> visuelle<br />

Beeinträchtigungen) wesentliche Auswirkungen auf die Standortqualitäten einer<br />

Region. Eingriffe in die Verkehrsstruktur einer Region können sowohl auf Seite der<br />

Infrastruktur selbst erfolgen (etwa durch Prioritätensetzung von Projekten) aber auch<br />

durch die Gestaltung von Siedlungsstrukturen. Dies da nicht nur die Verkehrsnetze<br />

selbst sondern auch die Verteilung der Zentren, Siedlungen <strong>und</strong> sonstigen<br />

Infrastrukturen (konzentrierte Aufstiegshilfen wie im Raum Haus – Schladming<br />

etc.) die Verkehrsstruktur einer Region beeinflussen <strong>und</strong> Verkehrsströme induzieren<br />

können.<br />

Zielformulierung: § 3 (2) Stmk. ROG 1974<br />

i.d.g.F<br />

Vorgaben durch das Raumordnungsgesetz:<br />

2. Entwicklung der Siedlungsstruktur...<br />

- durch Ausrichtung an der<br />

Infrastruktur,<br />

- im Einzugsbereich öffentlicher<br />

Verkehrsmittel...<br />

Große Teile des Bezirkes sind schlecht erreichbar. So gibt es außerhalb des<br />

Paltentales keine Siedlungsgebiete im Bezirk, von denen aus die Landeshauptstadt<br />

Graz – im öffentlichen oder im Individualverkehr - innerhalb von 50 Minuten erreicht<br />

werden kann. Besonders schlecht ausgestattet ist der Raum Eisenwurzen, aus dessen<br />

östlichen Bereich auch kein regionales Zentrum innerhalb von 30 Minuten erreicht<br />

werden kann (ÖROK 2000).<br />

Allerdings ist der zentrale Teil der Planungsregion durch die Schiene relativ gut<br />

erschlossen. „Im Rahmen der Generalverkehrsplan Österreich finden sich der<br />

zweigleisige Ausbau der Strecke Stainach-Irdning - Wörschach, die Schleife<br />

Selzthal sowie der Ausbau des Ennstals (Bahnhöfe) in dieser Reihenfolge in den<br />

Paketen 0, 1a <strong>und</strong> 1b. Die Bahnverbindung entlang des Ennstales stellt auch das<br />

Rückgrat des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region dar. Jedoch sind die<br />

ergänzenden Busverbindungen im gesamten Planungsraum, sieht man vom Bereich<br />

Liezen – Weißenbach bei Liezen als einzige Ausnahme ab, nicht sehr leistungsfähig.<br />

Dies gilt insbesondere für die Seitentäler des Ennstales. Hier sind große Bereiche<br />

schlecht versorgt, wodurch es vor allem Personen ohne eigenen PKW (Ältere, Kinder,<br />

Jugendliche, Behinderte etc.) erschwert wird, die Zentren <strong>und</strong> deren Dienstleistungs<br />

einrichtungen zu erreichen.<br />

Auch wird der öffentliche Verkehr, dessen Betriebszeiten auf den Schülertransport<br />

abgestimmt ist, so gut wie nicht für den Einkauf bzw. für private Erledigungen<br />

verwendet. Wird der Sprung zum Auto beim Einkauf aufgr<strong>und</strong> größerer Distanzen<br />

vollzogen, so wird bevorzugt in den höherrangigen Zentren <strong>und</strong> nicht beim<br />

Nahversorger eingekauft (WEBER 2002) Insbesondere die Privatisierung öffentlicher<br />

Verkehrsträger <strong>und</strong> der Zwang zu verstärkter Abgeltung bestellter Leistungen durch<br />

die Gebieteskörperschaften wird auch hinkünftig zu weiteren Einschränkungen im<br />

öffentlichen Verkehrsangebot führen. Schon jetzt stellt der PKW für viele Pendler<br />

die einzige Option zum Erreichen des Arbeitsplatzes dar. Ursache hierfür sind nicht<br />

zuletzt die geringen Siedlungsdichten in vielen Bereichen des Bezirkes.<br />

Eine der wichtigsten alpenquerenden Nord – Süd Straßenverbindungen Österreichs<br />

stellt die A9 dar. Hier ist der zweiröhrige Ausbau des Bosrucktunnels im Paket 2 des<br />

Generalverkehrsplan Österreich 2002 geplant. Im Gegensatz zur leistungsfähigen<br />

Nord-Südverbindung durch die A9 sind die Kapazitäten der West - Ost –<br />

Straßenverbindungen in der Region wesentlich geringer bemessen. Insbesondere das<br />

Ennstal westlich von Liezen war hinsichtlich verschiedener Aus- <strong>und</strong> Neubauvarianten<br />

der B320 (Ennstalstraße) bereits mehrmals Planungsgegenstand. Auch zur Zeit laufen<br />

36 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen


Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

A16<br />

verkehrsplanerische Arbeiten zum Ausbau der B 320. Hierbei hat – entsprechend<br />

den diesbezüglichen Raumordnungsgr<strong>und</strong>satz – die Nutzung von Gr<strong>und</strong>flächen unter<br />

Beachtung eines sparsamen Flächenverbrauchs zu erfolgen.<br />

<strong>Verordnung</strong>stext § 2 (6): Für Verkehrsbauten erforderlichen Flächen sind einschließlich der<br />

erforderlicher Abstandsflächen sowie der erforderlichen Flächen für Schutz-, Entwässerungs- <strong>und</strong><br />

Ausgleichsmaßnahmen von anderen Nutzungen mit Ausnahme einer Freilandnutzung durch die<br />

Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft (ohne Errichtung von Gebäuden) freizuhalten.<br />

Im Bereich des niederrangigen Straßennetzes bestehen für die öffentlichen Haushalte<br />

nach wie vor Einsparungspotentiale bei Ausbau <strong>und</strong> Erhaltung durch Hintanhaltung<br />

peripherer Widmungen <strong>und</strong> damit einhergehender Erschließungsstraßen. Dies primär<br />

durch eine Konzentration von Baulandwidmungen um bestehende Schwerpunkte<br />

(dezentrale Konzentration) <strong>und</strong> eine damit einhergehende Verminderung der<br />

Erschließungsweglängen pro Einwohner <strong>und</strong> Arbeitsplatz.<br />

Regionales Entwicklungsprogramm Liezen 37


A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

3.3 Siedlungswesen<br />

Unter soziale <strong>und</strong> kulturelle Bedürfnisse fällt unter Bedachtnahme auf die<br />

Steuerungsmöglichkeiten der Regionalplanung primär die Entwicklung des<br />

Siedlungswesens. Die Planungsregion weist in den letzten Dekaden eine leicht<br />

positive Bevölkerungsentwicklung auf, die sich jedoch kleinregional <strong>und</strong> besonders<br />

auf Gemeindeebene unterschiedlich verteilt. So zeigt die Bevölkerungsentwicklung<br />

ein eindeutiges West – Ost Gefälle. Während einzelne Gemeinden im Salzkammergut,<br />

in der Dachstein – Tauern Region <strong>und</strong> im Zentralraum in der Zeit von 1971 bis<br />

2001 Zuwächse von über 10% erreichen konnten, dünnt die Bevölkerung in den<br />

topografisch benachteiligten Seitentälern des Ennstales erheblich (Veränderung in<br />

den letzten 30 Jahren zwischen – 5 <strong>und</strong> 0 %) bzw. im Raum Eisenwurzen sogar<br />

dramatisch aus (Veränderung in einigen Gemeinden in den letzten 30 Jahren bis zu<br />

–15 %).<br />

Der Anteil des Dauersiedlungsraumes an der Gesamtfläche der Planungsregion<br />

beträgt nur etwa 13,7% (<strong>Steiermark</strong>: 31,5%). Auch der Einwohnerschnitt pro<br />

km2 Dauersiedlungsraum liegt mit 185 unter dem Landesschnitt von 233.<br />

Die Hauptsiedlungsbereiche der Region liegen auf den Schwemmkegeln<br />

entlang des Ennstales bzw. an den Terrassen der Enns sowie in den Becken des<br />

Salzkammergutes. Dies aufgr<strong>und</strong> der besseren Bebaubarkeit <strong>und</strong> zum Schutz vor<br />

Hochwasserereignissen<br />

Qualitativ verlief, im Vergleich zu anderen Planungsregionen in der <strong>Steiermark</strong>, die<br />

Siedlungsentwicklung in Liezen bis heute relativ kompakt <strong>und</strong> landschaftsschonend.<br />

Dennoch weisen einige Gemeinden auch disperse Siedlungsstrukturen auf (etwa die<br />

Gemeinden Ramsau, Aigen <strong>und</strong> Ardning) Auch gibt es vereinzelte Siedlungssplitter<br />

als Ansätze für eine weitere Zersiedelung. Quantitativ liegt das Verhältnis des<br />

Wohnbaulandes zur Einwohnerzahl in den Gemeinden des Planungsraumes bei r<strong>und</strong><br />

318m 2 pro Einwohner. Das liegt in etwa im Landesschnitt mit 322m 2 pro Einwohner.<br />

Bis 2006 lässt sich für den Bezirk Liezen ein Wohnungsbedarf von etwa 2760<br />

Einheiten berreichnen. Dies entspricht einem Wohnbaulandbedarf von etwa 100 bis<br />

150 Hektar. 100 Hektar sind mit einigen regulativen Maßnahmen wie einer Reduktion<br />

des Einfamilienhausanteiles, einer Reduktion der durchschnittlichen Bauplatzgröße<br />

etc. zu erreichen. 150 Hektar entsprechen Trendfortschreibung.<br />

Demgegenüber steht allerdings eine Wohnbaulandreserve von etwa 730 Hektar<br />

im Bezirk. Gr<strong>und</strong> für derartige Entwicklungen sind neben der mangelnden<br />

Verfügbarkeit des Baulandes insbesondere Überlegungen der Gemeinden<br />

betreffend des Finanzausgleichs im Zusammenhang mit den Einwohnerzahlen. Es<br />

kommt zu einem Wettbewerb um Einwohner, der in einer offensiven Akquisition<br />

<strong>und</strong> Baulandausweisung oft unabhängig von Bedarf, Eignung, Infrastruktur<br />

<strong>und</strong> Finanzierbarkeit der Folgekosten mündet. Insbesondere die Novelle des<br />

Raumordnungsgesetzes zum Thema Bodenmobilität sollte in den nächsten Jahren<br />

hierbei zu einer Reduzierung von Ausweisungen <strong>und</strong> einer verstärkten Mobilisierung<br />

des Baulandes führen.<br />

Raumordnungsgr<strong>und</strong>sätze:<br />

§ 3 (1) Stmk. ROG 1974 i.d.g.F<br />

Zielformulierungen: § 3 (2) Stmk. ROG 1974<br />

i.d.g.F<br />

Vorgaben durch das Raumordnungsgesetz:<br />

2. Die Nutzung von Gr<strong>und</strong>flächen hat<br />

unter Beachtung eines sparsamen<br />

Flächenverbrauches, einer wirtschaftlichen<br />

Aufschließung sowie weitgehender<br />

Vermeidung gegenseitiger nachteiliger<br />

Beeinträchtigungen zu erfolgen. Die<br />

Zersiedelung der Landschaft ist zu<br />

vermeiden.<br />

1. Entwicklung der ... Sozialstruktur der<br />

Regionen des Landes unter Bedachtnahme<br />

auf die jeweiligen räumlichen <strong>und</strong><br />

strukturellen Gegebenheiten.<br />

2. Entwicklung der Siedlungsstruktur<br />

- nach dem Prinzip der gestreuten<br />

Schwerpunktbildung<br />

(dezentrale<br />

Konzentration),<br />

- im Einklang mit der<br />

anzustrebenden Bevölkerungsdichte eines<br />

Raumes,<br />

- unter Berücksichtigung der<br />

ökologischen, wirtschaftlichen <strong>und</strong> sozialen<br />

Tragfähigkeit,<br />

- von innen nach außen,<br />

- unter Wiedernutzbarmachung von<br />

abgenutzten Baugebieten,<br />

- durch Ausrichtung an der<br />

Infrastruktur,<br />

- im Einzugsbereich öffentlicher<br />

Verkehrsmittel,<br />

- unter Berücksichtigung sparsamer<br />

Verwendung von Energie <strong>und</strong> vermehrtem<br />

Einsatz erneuerbarer Energieträger,<br />

- unter Vermeidung von Gefährdung<br />

durch Naturgewalten <strong>und</strong> Umweltschäden<br />

durch entsprechende Standortauswahl.<br />

6. Freihaltung von Gebieten mit der<br />

Eignung für eine Nutzung mit besonderen<br />

Standortansprüchen von anderen<br />

Nutzungen, die eine standortgerechte<br />

Verwendung behindern oder unmöglich<br />

machen, insbesondere...<br />

für Wohnsiedlungen...<br />

38 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen


Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

A16<br />

<strong>Verordnung</strong>stext § 2( 5): Eine flächensparende Siedlungsentwicklung ist durch die Erhöhung des<br />

Anteils von flächensparenden Wohnbauformen (Geschosswohnbau, verdichtete Wohnbauformen)<br />

<strong>und</strong> Einsetzung eines Maximalwertes von 800 m² bei der Berechnung des Wohnbaulandbedarfes<br />

für die durchschnittliche Fläche von Einfamilienhausbauplätzen sicherzustellen.<br />

Die technische Infrastruktur stellt einen in der Vergangenheit nur selten<br />

herangezogenen, aber wesentlichen Entscheidungsfaktor dar. Gerade hier liegen<br />

beträchtliche Einsparungspotentiale, über die Land <strong>und</strong> Gemeinden gemeinsam<br />

entscheiden. So ist der Aufwand für die innere Erschließung je Wohneinheit<br />

in Gemeinden mit vorwiegend Einfamilienhausbau etwa doppelt bis fünfmal<br />

so hoch wie bei dichteren Bauformen. Laut einer Studie der Österreichischen<br />

Raumordnungskonferenz werden im Durchschnitt 37% der Investitionskosten der<br />

technischen Infrastruktur aus Anschluss – <strong>und</strong> laufenden Gebühren finanziert. Die<br />

Förderungen von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern erreichen 47% der Investitionskosten. Die<br />

Gemeinden finanzieren aus dem allgemeinen Budget 16% der Investitionskosten<br />

(ohne Berücksichtigung einer Zwischenfinanzierung zukünftiger Anschlüsse oder<br />

des Einsatzes von Eigenmittel um die Gebührenzahler zu entlasten).<br />

Diese Aufteilung zeigt eindringlich, dass die Gemeinden in Relation zu B<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Land von den Folgekosten disperser <strong>und</strong> damit teurer Widmungen in relativ geringem<br />

Ausmaß betroffen sind.<br />

Ein weiterer bedeutender Faktor für die künftige Siedlungsentwicklung stellt die<br />

Forsetzung des Haushaltsplittings dar. Zwar wächst die Gruppe der Single- <strong>und</strong><br />

Zweipersonenhaushalte im Gesamtbezirk nicht in dem Maße wie im typisch urbanen<br />

Bereichen, ein erhöhter Bedarf an maßgeschneiderten kleineren Einheiten für junge<br />

Singles, Scheidungs- <strong>und</strong> Restfamilien oder Senioren ist dennoch zu erwarten. So<br />

sank die durchschnittliche Haushaltsgröße im Bezirk in der letzten Dekade um 10<br />

Prozent <strong>und</strong> liegt nunmehr bei 2,55. Für 2006 lässt sich ein weiteres Absinken auf<br />

etwa 2,4 Personen pro Haushalt prognostizieren.<br />

Immer bedeutender in diesem Zusammenhang werden auch Überlegungen zur sozialen<br />

Infrastruktur. So wird etwa die Alten- <strong>und</strong> Krankenpflege nach wie vor zu einem<br />

großen Teil durch die Familien <strong>und</strong> wohltätige Vereine aufrechterhalten. Aufgr<strong>und</strong><br />

Regionales Entwicklungsprogramm Liezen 39


A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

der verstärkten Individualisierung der Gesellschaft werden diese Leistungen jedoch<br />

mehr <strong>und</strong> mehr durch die öffentliche Hand zu übernehmen sein. Dies wird vor allem<br />

in Streusiedlungslagen, in Zusammenhang mit einer zunehmenden Überalterung der<br />

dort ansässigen Bevölkerung, zu einer Zunahme der Kosten führen. Zwar weist der<br />

Bezirk Liezen im Vergleich zum Landesschnitt noch eine günstigere Altersstruktur<br />

auf (relativ mehr jüngere, relativ weniger ältere), allerdings zeigen bereits einige<br />

Gemeinden in der Planungsregion bei Betrachtung ihrer Alterspyramide deutliche<br />

Anzeichen einer beginnenden Überalterung.<br />

Insgesamt lässt sich ableiten, dass die wichtigsten Prinzipien einer nachhaltigen<br />

Siedlungsstruktur aus regionaler Sicht eine durchmischte Nutzung, eine Verdichtung<br />

der Siedlungsstrukturen sowie regional gut verteilte Zentren darstellen.<br />

Unter Verdichtung wird eine Intensivierung der Raum- <strong>und</strong> Flächennutzung sowie<br />

kompaktere bauliche Strukturen als Alternative zum Ausufern der Siedlungen<br />

(„Zersiedelung“) verstanden. Solche Strukturen begünstigen ein attraktives Angebot<br />

an öffentlichen Verkehrsmitteln <strong>und</strong> die sparsame Nutzung der endlichen Ressource<br />

Boden. Sie Minimieren die Kosten für technische <strong>und</strong> soziale Infrastruktur. Auch<br />

erleichtern kompakte Siedlungsstrukturen Aufrechterhalten der Nahversorgung durch<br />

fußläufige Distanzen.<br />

Unter dezentraler Konzentration wird ein räumliches Organisationsprinzip verstanden,<br />

das die Widmungen von Baugründen auf Siedlungsschwerpunkte konzentriert.<br />

Eine solche Konzentration schafft bessere Voraussetzungen für die Bündelung<br />

des Verkehrs <strong>und</strong> der umweltgerechten Ver- <strong>und</strong> Entsorgung. Die dezentrale<br />

Konzentration der Siedlungsentwicklung verringert auch das Konfliktpotential zu<br />

anderen Bodennutzungen wie etwa der Landwirtschaft, hochrangigem Verkehr<br />

oder Industrie <strong>und</strong> Gewerbe aufgr<strong>und</strong> diverser Emmisionen (Geruch, Lärm etc.)<br />

<strong>und</strong> das Aufrechterhalten von Freiräumen mit mehreren Nutzungsoptionen. Auf die<br />

beträchtlichen Einsparungspotentiale für die öffentlichen Haushalte wurde bereits<br />

eingegangen.<br />

40 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen


Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

A16<br />

Siedlungsschwerpunkte <strong>und</strong> Siedlungsachsen sollen unter dem Postulat der<br />

kurzen Wege keine reinen Schlafstätten werden, sondern sollen mit verschiedenen<br />

verträglichen Funktionen durchmischt sein. Einer monofunktionalen Ausrichtung<br />

ist demgemäss entgegenzusteuern. Als Vorgabe für die Festlegung von örtlichen<br />

Schwerpunkten wurde eine entsprechende Richtlinie erarbeitet.<br />

<strong>Verordnung</strong>stext § 5 (3) Vorrangzonen für die Siedlungsentwicklung sind<br />

Siedlungsschwerpunkte bzw. Bereiche mit innerstädtischer Bedienungsqualität im öffentlichen<br />

Personennahverkehr sowie entlang der Hauptlinien des öffentlichen Personennahverkehrs. Es<br />

gelten folgende Zielsetzungen:<br />

- Entwicklung einer funktionsdurchmischten, auf bestehende Nahversorgungseinrichtungen<br />

<strong>und</strong> die Möglichkeiten des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

abgestimmten Siedlungsstruktur auf regionaler <strong>und</strong> Gemeindeebene (Durchmischung<br />

der Funktionen Wohnen, Arbeiten, Versorgung <strong>und</strong> Erholung zur Wegeminimierung<br />

unter Vermeidung bzw. Verringerung gegenseitiger Beeinträchtigungen).<br />

- Erhaltung bzw. Verbesserung der Wohnqualität.<br />

- Vorrangige Ausrichtung des Wohnungsneubaues auf diese Bereiche.<br />

- Verstärkte Mobilisierung von Baulandreserven.<br />

Im Rahmen der Zielsetzungen dieser <strong>Verordnung</strong> gelten für Vorrangzonen für die<br />

Siedlungsentwicklung folgende Festlegungen:<br />

- Die Siedlungsentwicklung hat von innen nach außen zu erfolgen.<br />

- Zur flächensparenden Siedlungsentwicklung muss für Baugebiete entlang der<br />

Hauptlinien des öffentlichen Personennahverkehrs in den Flächenwidmungsplänen<br />

der Gemeinden innerhalb eines 300 m- Einzugsbereiches von Haltestellen<br />

<strong>und</strong> vollsortierten Lebensmittelgeschäften die Bebauungsdichte mit mindestens 0,3<br />

festgelegt werden.<br />

- Vorrangzonen für die Siedlungsentwicklung sind von Widmungs- <strong>und</strong> Nutzungsarten,<br />

die eine bestimmungsgemäße Nutzung verhindern bzw. gefährden freizuhalten.<br />

Regionales Entwicklungsprogramm Liezen 41


A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

3.4 Strukturmodell<br />

42 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen


Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

A16<br />

4 Methodik <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagen<br />

4.1 Ablauf der Erstellung des regionalen Entwicklungsprogrammes:<br />

- 22.11 2001: Erstinformation des Regionalen Planungsbeirats über die<br />

Änderung des Regionalen Entwicklungsprogramms.<br />

- März 2002: Gemeindegruppensitzungen zur Gr<strong>und</strong>lagenerhebung <strong>und</strong><br />

Strukturanalyse.<br />

- 22.05.2002: K<strong>und</strong>machung der Absicht das Regionale Entwicklungsprogramm<br />

Liezen zu ändern, mit Bekanntgabe an Interessensgruppen nach§<br />

11 Abs. 1 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974 i.d.g.F.<br />

Beschluss der Landesregierung vom 15.05.2000. Schreiben der<br />

FA 13A vom 22.05.2000. Eingegangene Planungsinteressen:<br />

1. Amt der Stmk. Landesregierung, Fachabteilung 18B Öffentlicher Verkehr<br />

<strong>und</strong> Verkehrsplanung<br />

2. Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 15 Wohnbauförderung:<br />

12.07.2002<br />

3. Amt der Salzburger Landesregierung – <strong>Raumplanung</strong>, Landessplanung <strong>und</strong><br />

SAGIS: 23.08.02<br />

4. Rottenmann: 23.07.2002<br />

5. Agrarbezirksbehörde Stainach: 19.08.2002<br />

6. Pruggern: 23.08.2002<br />

7. Liezen: 5.09.2002<br />

8. B<strong>und</strong>eskanzleramt: 10.09.2002<br />

9. Wirtschaftskammer <strong>Steiermark</strong>: 12.09.2002<br />

10. Kammer für Arbeiter <strong>und</strong> Angestellte: 17.09.02<br />

11. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung: 19.09.2002<br />

12. Gaishorn am See: 30.09.2002<br />

13. Lassing: 02.10.2002<br />

14. Amt der Stmk. Landesregierung, Fachabteilung 19A Wasserwirtschaftliche<br />

Planung <strong>und</strong> Hydrographie: 09.10.2002<br />

- Erstellung eines <strong>Verordnung</strong>sentwurfes mit Regionalplan <strong>und</strong><br />

Erläuterungen durch die FA16A.<br />

- November 2002: Erste Präsentation des Entwurfes in Gemeindegruppensitzungen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Gemeindegruppensitzungen eingegangene<br />

Stellungnahmen:<br />

Regionales Entwicklungsprogramm Liezen 43


A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

1. Lassing: 24. 10 2002<br />

2. Irdning: 28.10.2002<br />

3. Michaelerberg: 6.11.2002<br />

4. Aigen im Ennstal: 7.11.2002<br />

5. Pichl – Kainisch: 7.11.2002<br />

6. Pürg Trautenfells: 8.11.2002 <strong>und</strong> 13.11.2002<br />

7. Bad Mitterndorf: 29.11.2002<br />

8. St. Gallen: 3.12.2002<br />

9. Weißenbach an der Enns: 3.12.2002<br />

10. Altenmarkt bei St. Gallen: 3.02.2002<br />

- Information des Regionalen Planungsbeirates am 5.5.2003 <strong>und</strong> des Landes<br />

- AROB am 8. 5.2003 über die geplante Auflage des<br />

Entwicklungsprogramms.<br />

- Beschluss der Auflage des Entwurfes des regionalen<br />

Entwicklungsprogrammes durch die Landesregierung am 16.06.2003.<br />

- Dreimonatige Auflage des Entwurfes des regionalen Entwicklungsprogrammes<br />

<strong>und</strong> Aussendung durch die Rechtsabteilung 3 zur<br />

Stellungnahme nach § 11, Abs. 2 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz<br />

1974 i.d.g.F.<br />

Zum Auflageentwurf eingegangene Stellungnahmen<br />

B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder<br />

1. B<strong>und</strong>eskanzleramt 18.09.2003<br />

2. Land Oberösterreich 18.07.2003<br />

3. Land Salzburg 12.10.2003<br />

Amt der Stmk. Landesregierung<br />

1. Fachabteilung 13C 9.10.2003<br />

2. Fachabteilung 1F 16.10.2003<br />

3. Fachabteilung 19A 29.10.2003<br />

4. Umweltanwalt<br />

Gemeinden<br />

1. Michaelerberg 30.07.2003<br />

2. Rottenmann 20.08.2003<br />

3. Bad Aussee 26.09.2003<br />

4. Haus 5.10.2003 <strong>und</strong> 16.10.2003<br />

5. Altaussee 7.10.2003<br />

6. Liezen 13.10.2003<br />

7. Pichl – Preunegg 13.10.2003<br />

8. Gams bei Hieflau 14.10.2003<br />

44 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen


Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

A16<br />

9. Ardning 15.10.2003<br />

10. St. Gallen 15.10.2003<br />

11. Weißenbauch an der Enns 15.10.2003<br />

12. Altenmarkt bei St. Gallen 15.10.2003<br />

13. Aich - Assach 16.10.2003<br />

14. Gössenberg 16.10.2003<br />

15. Ramsau am Dachstein 16.10.2003<br />

16. Pichl – Preunegg 16.10.2003<br />

17. Schladming 16.10.2003<br />

18. Rohrmoos 16.10.2003<br />

19. Lassing 17.10.2003<br />

20. Gr<strong>und</strong>lsee 23.10.2003<br />

21. Gaishorn am See 31.10.2003<br />

Interessensvertretungen<br />

1. Landeskammer für Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft 15.10.2003<br />

2. Kammer für Arbeiter <strong>und</strong> Angestellte 23.10.2003<br />

3. Wirtschaftskammer <strong>Steiermark</strong> 10.11.2003<br />

- Diskussion des Entwurfes der <strong>Verordnung</strong> mit Erläuterungen <strong>und</strong><br />

den eingegangenen Stellungnahmen im regionalen Planungsbeirat<br />

(Stellungnahme des regionalen Planungsbeirates vom 24.11.2003).<br />

- Information des Arbeitsausschuss des Raumordnungsbeirates des Landes<br />

AROB (11.12.2003).<br />

- Stellungnahme des Raumordnungsbeirates des Landes (21.1.2003).<br />

- Beschluss des regionalen Entwicklungsprogrammes durch die<br />

Landesregierung (29.3.2003).<br />

Inkrafttreten des regionalen Entwicklungsprogramms durch Veröffentlichung im<br />

Landesgesetzblatt.<br />

Regionales Entwicklungsprogramm Liezen 45


A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

4.2 Regionalplan/Flächenbilanz/<br />

Ersichtlichmachungen<br />

Der Regionalplan 1:50.000 stellt eine Übersicht über die gesamte Planungsregion<br />

dar. Er enthält räumlich darstellbaren Entwicklungsziele <strong>und</strong> Vorgaben für die<br />

Planungsregion. Als Orientierungshilfe für den Planleser enthält der Regionalplan<br />

zusätzliche Informationen (z.B. Bauland aus den Flächenwidmungsplänen der<br />

Gemeinden, Stand: digitale Erfassung der FA 16B – Örtliche <strong>Raumplanung</strong>).<br />

Die nachfolgende regionale Flächenbilanz gibt einen groben Überblick über das<br />

Flächenausmaß der Inhalte des Regionalplanes.<br />

Eine planliche Darstellung von Ersichtlichmachungen (Planungen <strong>und</strong> Festlegungen<br />

nach B<strong>und</strong>es- bzw. Landesgesetzen) liegt in der Fachabteilung 16 A auf, bzw<br />

ist sie – so wie der Regionalplan selbst – auf der Homepage der Fachabteilung<br />

www.raumplanung.steiermark.at zu finden.<br />

Flächenbilanz<br />

Fläche in Hektar Flächenanteil in %<br />

Rohstoffvorrangzone 92 0,028<br />

Vorrangzonen Landwirtschaftliche Vorrangzone 3.818 1,166<br />

Grünzone 3.829 1,17<br />

Industriell - gewerbliche Vorrangzone 72 0,022<br />

Bergland über der Waldgrenze <strong>und</strong><br />

Kampfwaldzone<br />

99.932 30,5<br />

Forstwirtschaftlich geprägtes<br />

Bergland<br />

182.276 55,7<br />

Teilräume<br />

Grünlandgeprägtes Bergland 23.394 7,15<br />

Grünlandgeprägte inneralpine<br />

Täler, Becken <strong>und</strong><br />

19.235 5,9<br />

Passlandschaften<br />

Siedlungs- <strong>und</strong><br />

Industrielandschaften<br />

2.424 0,75<br />

Gesamtfläche 327.261 100<br />

4.3 Planungsmethodik<br />

Das regionale Entwicklungsprogramm steht in der steiermärkischen Raumordnung als<br />

Bindeglied zwischen den abstrakten Gr<strong>und</strong>sätzen des Raumordnungsgesetzes sowie<br />

den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms <strong>und</strong> den detaillierten Aussagen der<br />

Ortsplanung. Räumlich werden dabei Aussagen auf drei Ebenen gemacht.<br />

4.3.1 Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen für die gesamte<br />

Planungsregion<br />

Diese konkretisieren Raumordungsgr<strong>und</strong>sätze für die Planungsregion <strong>und</strong> dienen<br />

zur Erleichterung von Abwägungs- <strong>und</strong> Beurteilungsprozessen etwa bei diversen<br />

Behördenverfahren (UVP, MinRog etc.)<br />

46 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen


Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

A16<br />

4.3.2 Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen für Teilräume<br />

Diese werden auf Basis einer landschaftsräumlichen Gliederung der Planungsregion<br />

abgeleitet (RETTENSTEINER ET AL. 2003, WRBKA ET AL. 1997, PICHL/<br />

BLECHL 2000 <strong>und</strong> stadtland 2000).<br />

Landschaftseinheiten (Teilräume) werden hierbei als Räume mit einer einheitlichen,<br />

charakteristischer Kombination von Landschaftselementen verstanden. Sie werden<br />

einerseits aufgr<strong>und</strong> ihrer homogenen, spezifischen Struktur als auch ihrer Funktionen<br />

klassifiziert <strong>und</strong> zu Raumeinheiten agregiert. Ausgangspunkt ist der Umstand, dass<br />

in einheitlich ausgestatteten Landschaftsräumen auch vorhersagbar ähnlich Prozesse<br />

ablaufen (WRBKA et al 1997).<br />

4.3.3 Vorrangzonen <strong>und</strong> Gemeindeprädikate.<br />

Mittels landesweit einheitlicher, zum Teil mittels GIS Modellen erstellter<br />

Gr<strong>und</strong>lagen werden Flächenansprüche für Siedlungsentwicklung, Industrie <strong>und</strong><br />

Gewerbe, produktive Landwirtschaft, Rohstoffgewinnung sowie ökologische<strong>und</strong><br />

Naherholungsfunktionen ermittelt. Diese – sich vielerorts überlagernden<br />

- Flächenansprüche werden im Planungsprozess einer Konfliktbereinigung<br />

unterzogen.<br />

Die nach einer Einarbeitung der örtlichen Entwicklungsziele verbleibenden Flächen<br />

werden als regionale Vorrangzonen für die entsprechende Nutzung verordnet. Zudem<br />

werden die zentralen Orte der unteren Hierarchie (teilregionale Versorgungszentren)<br />

über das Regionale Entwicklungsprogramm festgelegt.<br />

4.3.3.1 Ableitung der industriell- gewerblichen<br />

Entwicklungsstandorte<br />

Bei der Vergabe des Prädikats „Industriell- gewerblicher Entwicklungsstandort“<br />

werden neben den festgelegten Vorrangzonenstandortgemeinden auch<br />

Standortgemeinden mit großflächigem Besatz an Betrieben mitberücksichtigt.<br />

Die Vorrangzone Aich – Assach setzt sich in der Gemeinde Haus fort <strong>und</strong> eine<br />

Weiterentwicklung der Vorrangzone (von innen nach außen) ist auch in der Gemeinde<br />

Haus im öffentlichen Interesse. Aufgr<strong>und</strong> der primären Lage der Vorrangzone in Aich<br />

– Assach <strong>und</strong> der touristischen Ausrichtung von Haus wurde jedoch auf eine Vergabe<br />

des Prädikates für die Gemeinde Haus verzichtet.<br />

4.3.3.2 Ableitung der Teilregionalen<br />

Versorgungszentren<br />

Aufgr<strong>und</strong> geänderter wirtschaftlicher <strong>und</strong> gesellschaftspolitischer Rahmenbedingungen<br />

wurde 1997 eine neue Methode zur Bestimmung von zentralen Orten erarbeitet.<br />

Dabei wird die Zentralität einer Gemeinde als Bedeutungsüberschuss (dh. die positive<br />

Abweichung vom statistischen Landesdurchschnitt) bei den Beschäftigten am Arbeitsort<br />

im Dienstleistungsbereich abgebildet. Zur Gewährleistung einer ausreichenden<br />

Diversität werden Teilzentralitäten in 10 zentralitätsrelevanten Wirtschaftsklassen<br />

ermittelt. Die Zentralitätsstufe „Teilregionales Versorgungszentrum“ (entspricht dem<br />

Nahversorgungszentrum gemäß Landesentwicklungsprogramm 1977) liegt vor, wenn<br />

eine Gemeinde über mindestens 7 ausgeprägte Teilzentralitäten verfügt.<br />

In Ausnahmefällen kann, insbesondere zur besseren Verteilung der zentralen Orte in<br />

den Planungsregionen, die Mindestzahl von 7 Teilzentralitäten unterschritten werden<br />

(z.B. St.Gallen).<br />

Regionales Entwicklungsprogramm Liezen 47


A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

Gemeinden<br />

Zentralität<br />

Anzahl der Teilzentralitäten<br />

Einzelhandel<br />

Nachrichtenübermittlung<br />

Geld- <strong>und</strong> Kreditwesen<br />

Privatversicherung<br />

Realitätenwesen, Rechts- <strong>und</strong><br />

Wirtschaftsdienste<br />

Körperpflege <strong>und</strong> Reinigung,<br />

Bestattungswesen<br />

Admont TVZ 10 + + + + + + + + + +<br />

Bad Aussee RNZ 10 + + + + + + + + + +<br />

Irdning TVZ 9 + + + - + + + + + +<br />

Göbming RNZ 10 + + + + + + + + + +<br />

Bad Mitterndorf TVZ 8 + + + + + + + - + -<br />

Liezen RZ 10 + + + + + + + + + +<br />

Öblarn TVZ 7 + + + + + + + - - -<br />

Ramsau am Dachstein TVZ 7 + + + + - + + - - +<br />

Rottenmann TVZ 9 + + + + + + - + + +<br />

Sankt Gallen TVZ 6 + + + - - + - + - +<br />

Schladming RNZ 10 + + + + + + + + + +<br />

Stainach TVZ 10 + + + + + + + + + +<br />

Kunst, Unterhaltung <strong>und</strong> Sport<br />

Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Fürsorgewesen<br />

Unterrichts- <strong>und</strong> Forschungswesen<br />

Gebietskörperschaften, Sozialversiche<br />

rungsträger u. Interessenvertretungen<br />

Trieben TVZ 7 + + + + - + - + +<br />

+<br />

4.3.3.3 Ableitung der Vorrangzonen Landwirtschaft<br />

Basis für die Abgrenzung der landwirtschaftlichen Vorrangzonen ist das GIS<br />

– Modell Leitfunktion Landwirtschaft. Hierbei wurde die Landesfläche nach der<br />

Einschränkung des Untersuchungsgebietes mittels Ausschlusskriterien auf Basis<br />

der Kriteriengruppen agrartechnische Produktionsvoraussetzungen (Fächengröße,<br />

Hangneigung) <strong>und</strong> klimatische Produktionsvoraussetzungen (Höhenlage, Exposition)<br />

auf ihre Eignung für Ackerbau <strong>und</strong> Grünlandnutzung hin überprüft.<br />

Flächen mit besonders hohen Nutzwertpunkten aus diesem Modell (über 180 für<br />

Grünlandwirtschaft) werden vor Ort überprüft, <strong>und</strong> auf Orthofotobasis abgegrenzt.<br />

In die weitere Bearbeitung gingen Flächen über 10 Hektar Größe ein. Diese Flächen<br />

werden also primär – konform mit dem entsprechenden Raumordnungsgr<strong>und</strong>satz –<br />

aufgr<strong>und</strong> ihrer relativ hohen Produktivitätspotentials abgegrenzt. Tatsächlich erfüllen<br />

diese Flächen jedoch auch, wie es der gesellschaftspolitischen Neupositionierung der<br />

Landwirtschaft im Alpenraum als multifunktioneller Wirtschaftszweig entspricht,<br />

Funktionen des Wasserrückhalts <strong>und</strong> der Retention bei Starkniederschlagsereignis<br />

sen, bereichern das ökologisch wichtige Grünsystem im ansonsten relativ intensiv<br />

genutzten <strong>und</strong> teils versiegelten Talboden, dienen der Raumgliederung durch die<br />

Trennung unterschiedlicher Ortschaften etc. (GRIESSER 1999).<br />

48 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen


Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

A16<br />

4.3.3.4 Ableitung der Vorrangzonen Grünzone<br />

Basis für die Abgrenzung der Grünzonen waren vor allem die Ergebnisse der<br />

Landschaftsanalysen Ennstal (stadtland <strong>und</strong> PICHL/BLECHL 2001). Hierbei<br />

wurden aus landschaftsökologischer sowie landschaftsbildlicher Sicht besonders<br />

wertvolle Flächen ermittelt <strong>und</strong> im Maßstab 1:10.000 abgegrenzt. Weiters flossen die<br />

Ergebnisse der Arbeiten zur Abgrenzung von NATURA 2000 Gebieten, vorliegende<br />

Biotopkartierungen (BIODIGITOP) sowie die Arbeiten zu wildökologischen<br />

Korridoren durch das B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Innovation <strong>und</strong> Rechnologie<br />

(VÖLK et al) in die Abgrenzung des Flächenanspruches für Grünzonen ein.<br />

Zusammenfassend handelt es sich bei den abgegrenzten Flächen um größere<br />

zusammenhängende verbliebene Aubereiche, sonstige Gewässerufer sowie um Reste<br />

von Feuchtgebieten <strong>und</strong> Feuchtwiesen im intensiv genutzten Talraum. Neben ihrer<br />

großen funktionellen Bedeutung für die Ökologie <strong>und</strong> die (Schutz)Wasserwirtschaft<br />

dienen diese Bereiche dem landschaftlich orientierten Tourismus <strong>und</strong> der<br />

Naherholung.<br />

4.3.3.5 Ableitung der industriell – gewerblichen<br />

Vorrangzonen<br />

Zur Abgrenzung werden die Arbeiten zu industriell gewerblichen Vorrangzonen<br />

in der Planungsregion aus dem Jahr 1997 (RESCH/SCHRENK 1997) sowie das<br />

landesweit einheitliche GIS – Modell für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe (ABART 2000)<br />

herangezogen. Hierbei wurde die Landesfläche - nach der Einschränkung des<br />

Untersuchungsgebietes mittels Ausschlusskriterien - auf Basis der Kriteriengruppen<br />

Zentralität, Verkehrsinfrastruktur <strong>und</strong> Flächenbeschaffenheit (Attraktivitätspotential)<br />

sowie Nutzungsbeschränkungen <strong>und</strong> Nachbarschaftskonflikte (Konfliktpotential) auf<br />

ihre industriell-gewerbliche Eignung hin überprüft. Die Ergebnisse werden mittels der<br />

Flächenwidmungspläne sowie vor Ort auf weitere Kriterien (Hochwassergefährdung)<br />

<strong>und</strong> ihre Aktualität hin überprüft. Als Flächenansprüche in die weitere<br />

Konfliktbereinigung gehen Flächen ein, die als von überregionaler oder landesweiter<br />

Bedeutung bewertet werden.<br />

Innerhalb der Vorrangzonen für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe befinden sich drei Altlastenverdachtsflächen<br />

nach der Verdachtsflächendatenbank:<br />

- Lfd. Nr. Li 111, Maschinenfabrik Liezen: Altstandort im Verdachtsflächenkataster,<br />

Gstknr. 1040/2, 817/1 u. 888/3, KG Reitthal<br />

- Lfd. Nr. Li 79, Schlackenhalde Liezen: Altablagerung im Verdachtsflächenkataster,<br />

Gstknr. 727, 741/3, 745/2, 746/2, 817/1,888/2, 888/3 u. 888/4, KG<br />

Reitthal<br />

- Lfd. Nr. Li 81, Müllhygienisierungsanlage: Altablagerung in der<br />

Verdachtsflächenevidenz, Gstknr.751, KG Aich.<br />

Hinsichtlich einer industriell – gewerblichen Nutzung ist festzuhalten, dass eine<br />

Eintragung in die Verdachtsflächendatenbank eine solche nicht verhindert. Es<br />

ist jedoch notwendig, dass über fachk<strong>und</strong>ige Untersuchungen die allfälligen<br />

Auswirkungen hinsichtlich einer Nutzung beurteilt werden <strong>und</strong> die daraus<br />

resultierenden Maßnahmen spätestens im Bauverfahren festgelegt werden.<br />

Regionales Entwicklungsprogramm Liezen 49


A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

4.3.3.6 Ableitung der Vorrangzonen für die<br />

Siedlungsentwicklung<br />

Vorrangzonen für die Siedlungsentwicklung sind einerseits bestehende<br />

Siedlungsschwerpunkte andererseits Bereiche mit überdurchschnittlich guter<br />

Erschließung mit Öffentlichem Verkehr. Die Siedlungsschwerpunkte werden<br />

dabei nicht räumlich exakt abgegrenzt sondern mittels (Kreis-)Signatur dargestellt.<br />

Sie bezeichnen Gebiete mit bestehenden Versorgungseinrichtungen (Verwaltung,<br />

Bildung, private Dienstleistungseinrichtungen) <strong>und</strong> werden nach entsprechend<br />

ihrer zentralörtlichen Funktion (verschiedene Radien) unterschieden. Die räumliche<br />

Umsetzung <strong>und</strong> Konkretisierung hat im Rahmen der örtlichen <strong>Raumplanung</strong> zu<br />

erfolgen. Für dieses Thema erfolgt daher auch keine Konfliktbereinigung.<br />

Bereiche mit überdurchschnittlich guter ÖV-Erschließung werden einerseits flächig<br />

(Bereiche mit innerstädtischer Bedienungsqualität) andererseits linear (Hauptlinien<br />

des öffentlichen Personennahverkehrs) dargestellt.<br />

Für erstere wird von einem werktäglichen 1⁄2-St<strong>und</strong>entakt, für die Hauptlinien von<br />

einem werktäglichen 1-St<strong>und</strong>entakt , jeweils im Zeitraum von 6 bis 21h ausgegangen.<br />

Hier erfolgt auch eine Konfliktbereinigung zu anderen Nutzungsansprüchen.<br />

4.3.3.7 Ableitung der Rohstoffvorrangzonen<br />

Die Ableitung von Rohstoffvorrangzonen ist in engem Zusammenhang mit den<br />

Bestimmungen des Mineralrohstoffgesetzes zu sehen. So können unter Umständen<br />

– bewilligt durch das MinRoG als B<strong>und</strong>esgesetz - auch Abbauten in Gebieten getätigt<br />

werden, die nicht als Rohstoffvorrangzonen im Regionalen Entwicklungsprogramm<br />

festgelegt werden. Mit Rohstoffvorrangzonen werden jedoch jene Flächen geschützt,<br />

deren Nutzung, aufgr<strong>und</strong> hochwertiger Lagerstätten <strong>und</strong>/oder des relativ geringen (zu<br />

erwartenden) Konfliktpotentials zu anderen Bodennutzungen im Interesse des Landes<br />

steht. Aufgrabe des Regionalprogramms ist hierbei vor allem die Freihaltung dieser<br />

Flächen von Nutzungen, die die Rohstoffgewinnung verhindern könnten.<br />

Basis für die Abgrenzung der Rohstoffvorrangzonen sind die Rohstoffhoffnungsgebiete<br />

als Ergebnis des Projektes Rohstoffsicherung <strong>Steiermark</strong>. Rohstoffhoffnungsgebiete<br />

umfassen Gebiete mit gr<strong>und</strong>eigenen mineralischen Rohstoffvorkommen<br />

(insbesondere Massenrohstoffe), die für eine wirtschaftliche Nutzung in Frage<br />

kommen (Mindestgröße 1 Hektar).<br />

Die Ausweisung beruht vornehmlich auf einer Analyse der in <strong>und</strong> außer Betrieb<br />

stehenden Abbaue, vorliegender Bohrungen <strong>und</strong> Schürfungen, der digitalen<br />

geologischen Karte 1:50.000 sowie der einschlägigen Literatur <strong>und</strong> nimmt<br />

bereits teilweise (betreffend Abgrenzung <strong>und</strong> Beurteilung) Bedacht auf räumliche<br />

Konflikte.<br />

Diese Rohstoffhoffnungsgebiete werden aufgr<strong>und</strong> der Abbauverbotsbereiche des<br />

MinRoG weiter eingeschränkt (Naturschutzgebiete, Naturparke, Europaschutzgebiete,<br />

ausgewählte Baugebiete gem Stmk. ROG sowie 100m Abstandbereiche um diese<br />

Baugebiete).<br />

50 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen


Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

A16<br />

Die verbliebenen Lagerstätten wurden entsprechend ihrer Wertigkeit sowie des<br />

potentiellen Konfliktpotentials (etwa zu anderen Materiengesetzen wie dem<br />

Forstgesetz, dem Naturschutzgesetz etc. <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> ihrer Nähe zu sensiblen Bauland)<br />

weiter untersucht <strong>und</strong> eingeschränkt <strong>und</strong> letztendlich einer Konfliktbereinigung zu<br />

anderen REPRO-relevanten Flächenansprüchen (Grünzone etc) unterzogen.<br />

Für die Planungsregion zeigte sich, dass fast alle, als potentielle Vorrangzonen<br />

auszuweisenden Flächen, Arrondierungen um bestehende Abbauten bzw. Flächen<br />

mit bestehenden bergrechtlichen Festlegungen darstellen oder wegen des hohen<br />

Konfliktpotentials zu Naturschutz <strong>und</strong>/oder Tourismus als aus Landessicht unbedingt<br />

zu sichernde Flächen auszuscheiden sind. Die Festlegung von Vorrangzonen<br />

konzentriert sich daher um wenige, besonders hochwertige Lagerstätten .<br />

Regionales Entwicklungsprogramm Liezen 51


A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

4.4 Gr<strong>und</strong>lagen<br />

4.4.1 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

- Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. 5. 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden<br />

Tiere <strong>und</strong> Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FFH-RL).<br />

- Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. 4. 1979 zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie VS-<br />

RL).<br />

- Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Rahmenkonvention) (BGNl. Nr. 477/1995) <strong>und</strong> Protokoll <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong><br />

nachhaltige Entwicklung (BGBl. Nr. 232/2002).<br />

- Steiermärkisches Raumordnungsgesetz i.d.g.F. Das regionale Entwicklungsprogramm wird auf Gr<strong>und</strong> der §§ 8, 10<br />

<strong>und</strong> 11 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974 i.d.g.F. <strong>und</strong> dem Landesentwicklungsprogramm 1977,<br />

insbesondere den §§ 3 <strong>und</strong> 4 verordnet. Im § 8 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974 i.d.g.F. wird der<br />

Gesetzesauftrag zur Erstellung von Entwicklungsprogrammen festgelegt. § 11 regelt das Verfahren zur Erstellung von<br />

Entwicklungsprogrammen.<br />

- Landesentwicklungsprogramm 1977 (LGBl.Nr. 53/1977). § 3 des Landesentwicklungsprogrammes<br />

1977 gliedert das Landesgebiet in 16 Planungsregionen; in § 4 werden die Gr<strong>und</strong>sätze für die<br />

in den regionalen Entwicklungsprogrammen anzustrebenden überörtlichen Festlegungen <strong>und</strong> Maßnahmen angeführt.<br />

- Entwicklungsprogramm für Natur- <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

(LGBl.Nr. 15/1986)<br />

- Entwicklungsprogramm für Wasserwirtschaft (LGBl.Nr. 85/1989)<br />

- Entwicklungsprogramm für Rohstoff- <strong>und</strong> Energieversorgung<br />

(LGBl.Nr. 29/1984)<br />

- Entwicklungsprogramm für Freizeit, Erholung <strong>und</strong> Fremdenverkehr (LGBl.Nr. 53/1990)<br />

- Entwicklungsprogramm für das Wohnungswesen (LGBl.Nr. 61/1987)<br />

- Entwicklungsprogramm für das Sportwesen (LGBl.Nr. 66/1991)<br />

- Entwicklungsprogramm zur Reinhaltung der Luft (LGBl.Nr. 58/1993)<br />

- Entwicklungsprogramm zur Versorgungsinfrastruktur (LGBl.Nr. 35/1988)<br />

4.4.2 Fachliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

- ABART L: GIS Modell zur landesweiten Beurteilung der Standorteignung für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe in der<br />

<strong>Steiermark</strong>. Graz 2000.<br />

- BFWA: Positionen zur mineralgewinnenden Industrie in Österreich. Wien 2000.<br />

- Amt der Stmk. Landesregierung: Richtlinie für die Festlegung von örtlichen Siedlungsschwerpunkten. Graz November<br />

2003.<br />

- BEYER A.: Rohstoffsicherung <strong>Steiermark</strong>. Graz 1997.<br />

- B<strong>und</strong>esministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten: Rohstoffgewinnung in Österreich. Wien 2000.<br />

- DOUBEK/ZANETTI: Siedlungsstruktur <strong>und</strong> öffentliche Haushalte; Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK),<br />

Schriftenreihe Nr.143. Wien 1999.<br />

- DOUBEK/HIEBL 2001: Soziale Infradrutkur, Aufgabenfeld der Gemeinden. Österreichische Raumordnungskonferenz<br />

(ÖROK), Schriftenreihe Nr.158. Wien 2001.<br />

- EICHBERGER A. ET AL: Landschaftsanalyse Ennstal – Teil 1. Im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung.<br />

Wien 2001.<br />

- EICHBERGER A. ET AL. Standortuntersuchung für touristische Einrichtungen an der Salza. Im Auftrag der Auftrag<br />

der Steiermärkischen Landesregierung Wien 2002.<br />

- EUROPÄISCHE KOMMISION: Europäisches Raumentwicklungskonzept. Brüssel 1999.<br />

- GRIESSER H: Leitfunktion Landwirtschaft – Beurteilung der landwirtschaftlichen Standorteigung für die überörtliche<br />

52 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen


Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

A16<br />

<strong>Raumplanung</strong> mittels GIS am Beispiel der <strong>Steiermark</strong>. Wien 1999.<br />

- HAUER/TRIPPL: Steiermärkisches Baurecht. Wien 1995.<br />

- HOFREITHER M: US – Agrarreform: Potentiele Konsequenzen für Europas Landwirtschaft in Quo vadis agricultura.<br />

Wien 1997.<br />

- ÖROK: Österreichisches Raumentwicklungskonzept Wien 2001.<br />

- PICHL/BLECHL: Landschaftsanalyse Ennstal – Teil 2. Im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung. Klagenfurt<br />

2001.<br />

- PUCHINGER K. ET AL.: Neuformulierung der Methode der Zentralen Orte in der <strong>Steiermark</strong>. Im Auftrag der<br />

Steiermärkischen Landesregierung. Wien 1997.<br />

- UMWELTBUNDESAMT: Sechster Umweltkontrollberbicht. Wien 2001.<br />

- REGIONALMANAGEMENT LIEZEN: Projekthandbuch <strong>und</strong> Regionales Entwicklungsleitbild der Planungsregion.<br />

Liezen 2002.<br />

- RESCH R./SCHRENK W.: Vorrangzonen für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe – Raum Liezen. Im Auftrag der Steiermärkischen<br />

Landesregierung. Graz 1997.<br />

- RETTENSTEINER G. ET AL.: Landschaftsräumliche Gliederung der <strong>Steiermark</strong>. Im Auftrag der Steiermärkischen<br />

Landesregierung. Graz 2003.<br />

- SCHRENK W.: Szenarien zum Wohnungs- <strong>und</strong> Baulandbedarf der steirischen Gemeinden 2001 <strong>und</strong> 2006. Graz. 1999.<br />

- VÖLK F. ET AL.: Kostenreduktion bei Grünbrücken durch deren rationellen Einsatz. Schriftenreihe des BMVIT Heft<br />

513. Wien 2001.<br />

- WEBER G.: Rückzug der Nahversorgung, ein Problem mit vielen Gesichtern.<br />

http://www.boku.ac.at/verkehr/move.htm. Wien 2002<br />

- WIESER M.: Auswertung einer Erhebung über die Lebensmittel-Einzelhandelsstandorte in der <strong>Steiermark</strong> durch die<br />

Firma Regioplan. Graz 2000.<br />

- WIFO/IFO: Preparity. Strukturpolitik <strong>und</strong> <strong>Raumplanung</strong> in den Regionen an der mitteleuropäischen EU – Außengrenze<br />

zur Vorbereitung auf die EU – Osterweiterung. Teilprojekt 6/2: Landwirtschaft <strong>und</strong> Ernährungswirtschaft. Wien 2001.<br />

- WRBKA T. ET AL 1997. : Kartierung ausgewählter Kulturlandschaften Österreichs. Wien 1997.<br />

Sonstige Gr<strong>und</strong>lagen:<br />

- Baulandbilanzen der örtlichen Raumplaner<br />

- Biotoperhebung <strong>Steiermark</strong> (http://www.stmk.gv.at/LUIS)<br />

- Digitale Baulanderfassung (Fachabteilung 16B)<br />

- Pläne der LEADER+ Aktionsgruppen (http://www.raumplanung.steiermark.at/)<br />

Abbildungen:<br />

- Baubezirksleitung Liezen<br />

- Landschaftsanalysen Ennstal (stadtland <strong>und</strong> Pichl/Blechl 2002)<br />

Alle sonstigen Abbildungen FA 16A<br />

Regionales Entwicklungsprogramm Liezen 53

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