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Verordnung und Erläuterungsbericht - Raumplanung Steiermark

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A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

Gemeinden<br />

Zentralität<br />

Anzahl der Teilzentralitäten<br />

Einzelhandel<br />

Nachrichtenübermittlung<br />

Geld- <strong>und</strong> Kreditwesen<br />

Privatversicherung<br />

Realitätenwesen, Rechts- <strong>und</strong><br />

Wirtschaftsdienste<br />

Körperpflege <strong>und</strong> Reinigung,<br />

Bestattungswesen<br />

Admont TVZ 10 + + + + + + + + + +<br />

Bad Aussee RNZ 10 + + + + + + + + + +<br />

Irdning TVZ 9 + + + - + + + + + +<br />

Göbming RNZ 10 + + + + + + + + + +<br />

Bad Mitterndorf TVZ 8 + + + + + + + - + -<br />

Liezen RZ 10 + + + + + + + + + +<br />

Öblarn TVZ 7 + + + + + + + - - -<br />

Ramsau am Dachstein TVZ 7 + + + + - + + - - +<br />

Rottenmann TVZ 9 + + + + + + - + + +<br />

Sankt Gallen TVZ 6 + + + - - + - + - +<br />

Schladming RNZ 10 + + + + + + + + + +<br />

Stainach TVZ 10 + + + + + + + + + +<br />

Kunst, Unterhaltung <strong>und</strong> Sport<br />

Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Fürsorgewesen<br />

Unterrichts- <strong>und</strong> Forschungswesen<br />

Gebietskörperschaften, Sozialversiche<br />

rungsträger u. Interessenvertretungen<br />

Trieben TVZ 7 + + + + - + - + +<br />

+<br />

4.3.3.3 Ableitung der Vorrangzonen Landwirtschaft<br />

Basis für die Abgrenzung der landwirtschaftlichen Vorrangzonen ist das GIS<br />

– Modell Leitfunktion Landwirtschaft. Hierbei wurde die Landesfläche nach der<br />

Einschränkung des Untersuchungsgebietes mittels Ausschlusskriterien auf Basis<br />

der Kriteriengruppen agrartechnische Produktionsvoraussetzungen (Fächengröße,<br />

Hangneigung) <strong>und</strong> klimatische Produktionsvoraussetzungen (Höhenlage, Exposition)<br />

auf ihre Eignung für Ackerbau <strong>und</strong> Grünlandnutzung hin überprüft.<br />

Flächen mit besonders hohen Nutzwertpunkten aus diesem Modell (über 180 für<br />

Grünlandwirtschaft) werden vor Ort überprüft, <strong>und</strong> auf Orthofotobasis abgegrenzt.<br />

In die weitere Bearbeitung gingen Flächen über 10 Hektar Größe ein. Diese Flächen<br />

werden also primär – konform mit dem entsprechenden Raumordnungsgr<strong>und</strong>satz –<br />

aufgr<strong>und</strong> ihrer relativ hohen Produktivitätspotentials abgegrenzt. Tatsächlich erfüllen<br />

diese Flächen jedoch auch, wie es der gesellschaftspolitischen Neupositionierung der<br />

Landwirtschaft im Alpenraum als multifunktioneller Wirtschaftszweig entspricht,<br />

Funktionen des Wasserrückhalts <strong>und</strong> der Retention bei Starkniederschlagsereignis<br />

sen, bereichern das ökologisch wichtige Grünsystem im ansonsten relativ intensiv<br />

genutzten <strong>und</strong> teils versiegelten Talboden, dienen der Raumgliederung durch die<br />

Trennung unterschiedlicher Ortschaften etc. (GRIESSER 1999).<br />

48 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen

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