Verordnung und Erläuterungsbericht - Raumplanung Steiermark
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A16<br />
Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />
4.3.3.6 Ableitung der Vorrangzonen für die<br />
Siedlungsentwicklung<br />
Vorrangzonen für die Siedlungsentwicklung sind einerseits bestehende<br />
Siedlungsschwerpunkte andererseits Bereiche mit überdurchschnittlich guter<br />
Erschließung mit Öffentlichem Verkehr. Die Siedlungsschwerpunkte werden<br />
dabei nicht räumlich exakt abgegrenzt sondern mittels (Kreis-)Signatur dargestellt.<br />
Sie bezeichnen Gebiete mit bestehenden Versorgungseinrichtungen (Verwaltung,<br />
Bildung, private Dienstleistungseinrichtungen) <strong>und</strong> werden nach entsprechend<br />
ihrer zentralörtlichen Funktion (verschiedene Radien) unterschieden. Die räumliche<br />
Umsetzung <strong>und</strong> Konkretisierung hat im Rahmen der örtlichen <strong>Raumplanung</strong> zu<br />
erfolgen. Für dieses Thema erfolgt daher auch keine Konfliktbereinigung.<br />
Bereiche mit überdurchschnittlich guter ÖV-Erschließung werden einerseits flächig<br />
(Bereiche mit innerstädtischer Bedienungsqualität) andererseits linear (Hauptlinien<br />
des öffentlichen Personennahverkehrs) dargestellt.<br />
Für erstere wird von einem werktäglichen 1⁄2-St<strong>und</strong>entakt, für die Hauptlinien von<br />
einem werktäglichen 1-St<strong>und</strong>entakt , jeweils im Zeitraum von 6 bis 21h ausgegangen.<br />
Hier erfolgt auch eine Konfliktbereinigung zu anderen Nutzungsansprüchen.<br />
4.3.3.7 Ableitung der Rohstoffvorrangzonen<br />
Die Ableitung von Rohstoffvorrangzonen ist in engem Zusammenhang mit den<br />
Bestimmungen des Mineralrohstoffgesetzes zu sehen. So können unter Umständen<br />
– bewilligt durch das MinRoG als B<strong>und</strong>esgesetz - auch Abbauten in Gebieten getätigt<br />
werden, die nicht als Rohstoffvorrangzonen im Regionalen Entwicklungsprogramm<br />
festgelegt werden. Mit Rohstoffvorrangzonen werden jedoch jene Flächen geschützt,<br />
deren Nutzung, aufgr<strong>und</strong> hochwertiger Lagerstätten <strong>und</strong>/oder des relativ geringen (zu<br />
erwartenden) Konfliktpotentials zu anderen Bodennutzungen im Interesse des Landes<br />
steht. Aufgrabe des Regionalprogramms ist hierbei vor allem die Freihaltung dieser<br />
Flächen von Nutzungen, die die Rohstoffgewinnung verhindern könnten.<br />
Basis für die Abgrenzung der Rohstoffvorrangzonen sind die Rohstoffhoffnungsgebiete<br />
als Ergebnis des Projektes Rohstoffsicherung <strong>Steiermark</strong>. Rohstoffhoffnungsgebiete<br />
umfassen Gebiete mit gr<strong>und</strong>eigenen mineralischen Rohstoffvorkommen<br />
(insbesondere Massenrohstoffe), die für eine wirtschaftliche Nutzung in Frage<br />
kommen (Mindestgröße 1 Hektar).<br />
Die Ausweisung beruht vornehmlich auf einer Analyse der in <strong>und</strong> außer Betrieb<br />
stehenden Abbaue, vorliegender Bohrungen <strong>und</strong> Schürfungen, der digitalen<br />
geologischen Karte 1:50.000 sowie der einschlägigen Literatur <strong>und</strong> nimmt<br />
bereits teilweise (betreffend Abgrenzung <strong>und</strong> Beurteilung) Bedacht auf räumliche<br />
Konflikte.<br />
Diese Rohstoffhoffnungsgebiete werden aufgr<strong>und</strong> der Abbauverbotsbereiche des<br />
MinRoG weiter eingeschränkt (Naturschutzgebiete, Naturparke, Europaschutzgebiete,<br />
ausgewählte Baugebiete gem Stmk. ROG sowie 100m Abstandbereiche um diese<br />
Baugebiete).<br />
50 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen