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Verordnung und Erläuterungsbericht - Raumplanung Steiermark

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A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

4.3.3.6 Ableitung der Vorrangzonen für die<br />

Siedlungsentwicklung<br />

Vorrangzonen für die Siedlungsentwicklung sind einerseits bestehende<br />

Siedlungsschwerpunkte andererseits Bereiche mit überdurchschnittlich guter<br />

Erschließung mit Öffentlichem Verkehr. Die Siedlungsschwerpunkte werden<br />

dabei nicht räumlich exakt abgegrenzt sondern mittels (Kreis-)Signatur dargestellt.<br />

Sie bezeichnen Gebiete mit bestehenden Versorgungseinrichtungen (Verwaltung,<br />

Bildung, private Dienstleistungseinrichtungen) <strong>und</strong> werden nach entsprechend<br />

ihrer zentralörtlichen Funktion (verschiedene Radien) unterschieden. Die räumliche<br />

Umsetzung <strong>und</strong> Konkretisierung hat im Rahmen der örtlichen <strong>Raumplanung</strong> zu<br />

erfolgen. Für dieses Thema erfolgt daher auch keine Konfliktbereinigung.<br />

Bereiche mit überdurchschnittlich guter ÖV-Erschließung werden einerseits flächig<br />

(Bereiche mit innerstädtischer Bedienungsqualität) andererseits linear (Hauptlinien<br />

des öffentlichen Personennahverkehrs) dargestellt.<br />

Für erstere wird von einem werktäglichen 1⁄2-St<strong>und</strong>entakt, für die Hauptlinien von<br />

einem werktäglichen 1-St<strong>und</strong>entakt , jeweils im Zeitraum von 6 bis 21h ausgegangen.<br />

Hier erfolgt auch eine Konfliktbereinigung zu anderen Nutzungsansprüchen.<br />

4.3.3.7 Ableitung der Rohstoffvorrangzonen<br />

Die Ableitung von Rohstoffvorrangzonen ist in engem Zusammenhang mit den<br />

Bestimmungen des Mineralrohstoffgesetzes zu sehen. So können unter Umständen<br />

– bewilligt durch das MinRoG als B<strong>und</strong>esgesetz - auch Abbauten in Gebieten getätigt<br />

werden, die nicht als Rohstoffvorrangzonen im Regionalen Entwicklungsprogramm<br />

festgelegt werden. Mit Rohstoffvorrangzonen werden jedoch jene Flächen geschützt,<br />

deren Nutzung, aufgr<strong>und</strong> hochwertiger Lagerstätten <strong>und</strong>/oder des relativ geringen (zu<br />

erwartenden) Konfliktpotentials zu anderen Bodennutzungen im Interesse des Landes<br />

steht. Aufgrabe des Regionalprogramms ist hierbei vor allem die Freihaltung dieser<br />

Flächen von Nutzungen, die die Rohstoffgewinnung verhindern könnten.<br />

Basis für die Abgrenzung der Rohstoffvorrangzonen sind die Rohstoffhoffnungsgebiete<br />

als Ergebnis des Projektes Rohstoffsicherung <strong>Steiermark</strong>. Rohstoffhoffnungsgebiete<br />

umfassen Gebiete mit gr<strong>und</strong>eigenen mineralischen Rohstoffvorkommen<br />

(insbesondere Massenrohstoffe), die für eine wirtschaftliche Nutzung in Frage<br />

kommen (Mindestgröße 1 Hektar).<br />

Die Ausweisung beruht vornehmlich auf einer Analyse der in <strong>und</strong> außer Betrieb<br />

stehenden Abbaue, vorliegender Bohrungen <strong>und</strong> Schürfungen, der digitalen<br />

geologischen Karte 1:50.000 sowie der einschlägigen Literatur <strong>und</strong> nimmt<br />

bereits teilweise (betreffend Abgrenzung <strong>und</strong> Beurteilung) Bedacht auf räumliche<br />

Konflikte.<br />

Diese Rohstoffhoffnungsgebiete werden aufgr<strong>und</strong> der Abbauverbotsbereiche des<br />

MinRoG weiter eingeschränkt (Naturschutzgebiete, Naturparke, Europaschutzgebiete,<br />

ausgewählte Baugebiete gem Stmk. ROG sowie 100m Abstandbereiche um diese<br />

Baugebiete).<br />

50 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen

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