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Verordnung und Erläuterungsbericht - Raumplanung Steiermark

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A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

- Ein zusammenhängendes Netz von großen Freiflächen <strong>und</strong><br />

landschaftsraumtypischen Strukturelementen wie Auwaldbänder,<br />

Uferbegleitvegetation, Hecken, Waldsäumen <strong>und</strong> Einzellbäumen ist<br />

zu erhalten.<br />

(5) Siedlungs- <strong>und</strong> Industrielandschaften:<br />

- Siedlungsräume sind für die Wohnbevölkerung durch Erhöhung des<br />

Grünflächenanteiles bzw. des Anteiles unversiegelter Flächen in<br />

Wohn- <strong>und</strong> Kerngebieten zu attraktivieren.<br />

- Immissionsbelastungen in Wohngebieten sind zu vermeiden bzw. in<br />

stark belasteten Wohngebieten zu reduzieren.<br />

- An den Siedlungsrändern ist besonderes Augenmerk auf die<br />

Baugestaltung zu legen.<br />

ABSCHNITT 3: GEMEINDEFUNKTIONEN,<br />

VORRANGZONEN<br />

§ 4 GEMEINDEFUNKTIONEN<br />

(1) Als Teilregionale Versorgungszentren (Nahversorgungszentren im Sinne<br />

des Landesentwicklungsprogrammes 1977) werden festgelegt:<br />

- Admont<br />

- Bad Mitterndorf<br />

- Irdning<br />

- Öblarn<br />

- Ramsau am Dachstein<br />

- Rottenmann<br />

- Stainach<br />

- Trieben<br />

(2) Zur Dokumentation des öffentlichen Interesses der Sicherung der<br />

Standortvoraussetzungen für bestehende Betriebe von regionaler<br />

Bedeutung bzw. zur langfristigen Sicherung regional bedeutsamer<br />

Flächenpotentiale für industriell-gewerbliche Nutzung werden folgende<br />

Gemeinden als regionale Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandorte festgelegt:<br />

- Aich Assach<br />

- Bad Aussee<br />

- Gaishorn<br />

- Liezen<br />

- Rottenmann<br />

- St. Gallen<br />

- Trieben<br />

- Weißenbach bei Liezen<br />

§ 5 VORRANGZONEN<br />

(1) Wasserwirtschaftliche Vorrangzonen sind Bereiche innerhalb der<br />

Anschlagslinien eines 100jährlichen Hochwasserereignisses (HQ 100<br />

),<br />

8 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen

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