Verordnung und Erläuterungsbericht - Raumplanung Steiermark
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A16<br />
Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />
- Ein zusammenhängendes Netz von großen Freiflächen <strong>und</strong><br />
landschaftsraumtypischen Strukturelementen wie Auwaldbänder,<br />
Uferbegleitvegetation, Hecken, Waldsäumen <strong>und</strong> Einzellbäumen ist<br />
zu erhalten.<br />
(5) Siedlungs- <strong>und</strong> Industrielandschaften:<br />
- Siedlungsräume sind für die Wohnbevölkerung durch Erhöhung des<br />
Grünflächenanteiles bzw. des Anteiles unversiegelter Flächen in<br />
Wohn- <strong>und</strong> Kerngebieten zu attraktivieren.<br />
- Immissionsbelastungen in Wohngebieten sind zu vermeiden bzw. in<br />
stark belasteten Wohngebieten zu reduzieren.<br />
- An den Siedlungsrändern ist besonderes Augenmerk auf die<br />
Baugestaltung zu legen.<br />
ABSCHNITT 3: GEMEINDEFUNKTIONEN,<br />
VORRANGZONEN<br />
§ 4 GEMEINDEFUNKTIONEN<br />
(1) Als Teilregionale Versorgungszentren (Nahversorgungszentren im Sinne<br />
des Landesentwicklungsprogrammes 1977) werden festgelegt:<br />
- Admont<br />
- Bad Mitterndorf<br />
- Irdning<br />
- Öblarn<br />
- Ramsau am Dachstein<br />
- Rottenmann<br />
- Stainach<br />
- Trieben<br />
(2) Zur Dokumentation des öffentlichen Interesses der Sicherung der<br />
Standortvoraussetzungen für bestehende Betriebe von regionaler<br />
Bedeutung bzw. zur langfristigen Sicherung regional bedeutsamer<br />
Flächenpotentiale für industriell-gewerbliche Nutzung werden folgende<br />
Gemeinden als regionale Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandorte festgelegt:<br />
- Aich Assach<br />
- Bad Aussee<br />
- Gaishorn<br />
- Liezen<br />
- Rottenmann<br />
- St. Gallen<br />
- Trieben<br />
- Weißenbach bei Liezen<br />
§ 5 VORRANGZONEN<br />
(1) Wasserwirtschaftliche Vorrangzonen sind Bereiche innerhalb der<br />
Anschlagslinien eines 100jährlichen Hochwasserereignisses (HQ 100<br />
),<br />
8 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen