Verordnung und Erläuterungsbericht - Raumplanung Steiermark
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A16<br />
Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />
3.2.4 Dienstleistungen<br />
3.2.4.1 Handel/Lagerung/Zentralität<br />
Die Anzahl der Dienstleistungsarbeitsplätze im Bereich Handel <strong>und</strong> Lagerung lag<br />
2000 bei 2.323. Das liegt leicht über dem Landes- <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esschnitt. Allerdings<br />
fällt bei einem Vergleich der Veränderungen in der Zeitspanne 1996 – 2000 auf,<br />
dass das Wachstum im Dienstleistungsbereich (hier vor allem im Bereich der<br />
Wirtschaftsdienste) mit 0,9% stark unter dem Landesschnitt von 2,6% blieb.<br />
Hinsichtlich ihrer räumlichen Verteilung haben sich Einzelhandelsgeschäfte <strong>und</strong><br />
kleine Filialen größerer Unternehmen in den letzten Jahren aus den Seitentälern<br />
zurückgezogen <strong>und</strong> an zentralen Standorten konzentriert. Dies geschah bei<br />
gleichzeitiger Vergrößerung der durchschnittlichen Verkaufsfläche. Damit werden<br />
die betrieblichen Transportkosten auf die privaten Haushalte umverteilt <strong>und</strong> jene<br />
benachteiligt, die am motorisierten Individualverkehr nicht teilnehmen können (vor<br />
allem Ältere, Jugendliche <strong>und</strong> Frauen). Die soziale Qualität ist dort in Gefahr, wo<br />
diese Entwicklung zu einer akuten Mangel an Infrastruktur führt. So waren 1999<br />
bereits 7 Gemeinden der Planungsregion ohne vollsortiertes Lebensmittelgeschäft.<br />
Zielformulierung: § 3 (2) Stmk. ROG 1974<br />
i.d.g.F.<br />
Vorgaben durch das Raumordnungsgesetz:<br />
3. Sicherstellung der Versorgung der<br />
Bevölkerung mit öffentlichen <strong>und</strong> privaten<br />
Gütern <strong>und</strong> Dienstleistungen in zumutbarer<br />
Entfernung durch<br />
- Entwicklung einer entsprechenden<br />
Siedlungsstruktur,<br />
- geeignete Standortvorsorge für<br />
Handels- <strong>und</strong> Dienstleistungseinrichtungen,<br />
- die zweckmäßige Ausstattung<br />
zentraler Orte entsprechend ihrer<br />
zentralörtlichen Funktion sowie<br />
- Stärkung der Funktionsfähigkeit<br />
bestehender Zentren.<br />
Allerdings werden noch viele Geschäfte vor allem aus Mangel an attraktiven<br />
Erwerbsalternativen außerhalb der Zentren trotz nicht ausreichendem<br />
Unternehmerlohn <strong>und</strong> Gewinn bis zur Generationsablöse fortgeführt. Dieser wird<br />
dann aber oft nicht mehr aktiv vollzogen sondern führt zur Geschäftsauflösung.<br />
Da auf der anderen Seite aufgr<strong>und</strong> zunehmender Alterung der Bevölkerung in<br />
diesen Räumen der Anteil der nicht Mobilen steigen wird ist mit einer wachsend<br />
schwierigen Versorgungssituation zu rechnen: Das Angebot an traditionellen Formen<br />
der Nahversorgung wird sinken, die Nachfrage nach Gr<strong>und</strong>versorgung auf kurzen<br />
Wegen aber steigen (WEBER 2002).<br />
So wie im Bereich des Siedlungswesens allgemein gilt auch für Handel- <strong>und</strong> Dienst<br />
leistungseinrichtungen die Prämisse der dezentralen Konzentration. Dieses Konzept<br />
geht - im Sinne des sparsamen Einsatzes von öffentlichen Finanzmittel <strong>und</strong> einer<br />
größtmöglichen Versorgungsqualität für die Bevölkerung - von einer Bündelung von<br />
öffentlichen <strong>und</strong> privaten Versorgungseinrichtungen <strong>und</strong> einer darauf abgestimmten<br />
Siedlungsentwicklung aus. Dafür wird landesweit ein hierarchisches Netz von<br />
Zentralen Orten festgelegt.<br />
Im Rahmen des Regionalen Entwicklungsprogramms Liezen werden in Ergänzung zu<br />
den im Landesentwicklungsprogramm festgelegten Regionalen Zentrum Liezen <strong>und</strong><br />
den Regionalen Nebenzentren Bad Aussee, Gröbming, Schladming <strong>und</strong> St. Gallen<br />
die Gemeinden niedrigerer Zentralität (teilregionale Versorgungszentren) festgelegt.<br />
Untersuchungen aus den späten 90er Jahren (PUCHINGER 1997) ergaben für Bad<br />
Aussee <strong>und</strong> Schladming eine hochwertige zentralörtliche Ausstattung.<br />
Bei der Überarbeitung des Landesentwicklungsprogrammes wird daher – auch<br />
aufgr<strong>und</strong> der flächenmäßigen Größe der Planungsregion – die Einstufung dieser<br />
Gemeinden als Regionale Zentren zu prüfen sein. Ebenso ist die Zentralität<br />
Rottenmanns hinsichtlich einer Aufwertung explizit zu überprüfen. Eine gegenläufige<br />
Entwicklung ist für die Gemeinde St. Gallen eingetreten, der bei einer solchen<br />
Überarbeitung aufgr<strong>und</strong> der zentralörtlichen Ausstattung wohl nur mehr die Funktion<br />
32 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen