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Verordnung und Erläuterungsbericht - Raumplanung Steiermark

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A16<br />

Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung<br />

3.2.4 Dienstleistungen<br />

3.2.4.1 Handel/Lagerung/Zentralität<br />

Die Anzahl der Dienstleistungsarbeitsplätze im Bereich Handel <strong>und</strong> Lagerung lag<br />

2000 bei 2.323. Das liegt leicht über dem Landes- <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esschnitt. Allerdings<br />

fällt bei einem Vergleich der Veränderungen in der Zeitspanne 1996 – 2000 auf,<br />

dass das Wachstum im Dienstleistungsbereich (hier vor allem im Bereich der<br />

Wirtschaftsdienste) mit 0,9% stark unter dem Landesschnitt von 2,6% blieb.<br />

Hinsichtlich ihrer räumlichen Verteilung haben sich Einzelhandelsgeschäfte <strong>und</strong><br />

kleine Filialen größerer Unternehmen in den letzten Jahren aus den Seitentälern<br />

zurückgezogen <strong>und</strong> an zentralen Standorten konzentriert. Dies geschah bei<br />

gleichzeitiger Vergrößerung der durchschnittlichen Verkaufsfläche. Damit werden<br />

die betrieblichen Transportkosten auf die privaten Haushalte umverteilt <strong>und</strong> jene<br />

benachteiligt, die am motorisierten Individualverkehr nicht teilnehmen können (vor<br />

allem Ältere, Jugendliche <strong>und</strong> Frauen). Die soziale Qualität ist dort in Gefahr, wo<br />

diese Entwicklung zu einer akuten Mangel an Infrastruktur führt. So waren 1999<br />

bereits 7 Gemeinden der Planungsregion ohne vollsortiertes Lebensmittelgeschäft.<br />

Zielformulierung: § 3 (2) Stmk. ROG 1974<br />

i.d.g.F.<br />

Vorgaben durch das Raumordnungsgesetz:<br />

3. Sicherstellung der Versorgung der<br />

Bevölkerung mit öffentlichen <strong>und</strong> privaten<br />

Gütern <strong>und</strong> Dienstleistungen in zumutbarer<br />

Entfernung durch<br />

- Entwicklung einer entsprechenden<br />

Siedlungsstruktur,<br />

- geeignete Standortvorsorge für<br />

Handels- <strong>und</strong> Dienstleistungseinrichtungen,<br />

- die zweckmäßige Ausstattung<br />

zentraler Orte entsprechend ihrer<br />

zentralörtlichen Funktion sowie<br />

- Stärkung der Funktionsfähigkeit<br />

bestehender Zentren.<br />

Allerdings werden noch viele Geschäfte vor allem aus Mangel an attraktiven<br />

Erwerbsalternativen außerhalb der Zentren trotz nicht ausreichendem<br />

Unternehmerlohn <strong>und</strong> Gewinn bis zur Generationsablöse fortgeführt. Dieser wird<br />

dann aber oft nicht mehr aktiv vollzogen sondern führt zur Geschäftsauflösung.<br />

Da auf der anderen Seite aufgr<strong>und</strong> zunehmender Alterung der Bevölkerung in<br />

diesen Räumen der Anteil der nicht Mobilen steigen wird ist mit einer wachsend<br />

schwierigen Versorgungssituation zu rechnen: Das Angebot an traditionellen Formen<br />

der Nahversorgung wird sinken, die Nachfrage nach Gr<strong>und</strong>versorgung auf kurzen<br />

Wegen aber steigen (WEBER 2002).<br />

So wie im Bereich des Siedlungswesens allgemein gilt auch für Handel- <strong>und</strong> Dienst<br />

leistungseinrichtungen die Prämisse der dezentralen Konzentration. Dieses Konzept<br />

geht - im Sinne des sparsamen Einsatzes von öffentlichen Finanzmittel <strong>und</strong> einer<br />

größtmöglichen Versorgungsqualität für die Bevölkerung - von einer Bündelung von<br />

öffentlichen <strong>und</strong> privaten Versorgungseinrichtungen <strong>und</strong> einer darauf abgestimmten<br />

Siedlungsentwicklung aus. Dafür wird landesweit ein hierarchisches Netz von<br />

Zentralen Orten festgelegt.<br />

Im Rahmen des Regionalen Entwicklungsprogramms Liezen werden in Ergänzung zu<br />

den im Landesentwicklungsprogramm festgelegten Regionalen Zentrum Liezen <strong>und</strong><br />

den Regionalen Nebenzentren Bad Aussee, Gröbming, Schladming <strong>und</strong> St. Gallen<br />

die Gemeinden niedrigerer Zentralität (teilregionale Versorgungszentren) festgelegt.<br />

Untersuchungen aus den späten 90er Jahren (PUCHINGER 1997) ergaben für Bad<br />

Aussee <strong>und</strong> Schladming eine hochwertige zentralörtliche Ausstattung.<br />

Bei der Überarbeitung des Landesentwicklungsprogrammes wird daher – auch<br />

aufgr<strong>und</strong> der flächenmäßigen Größe der Planungsregion – die Einstufung dieser<br />

Gemeinden als Regionale Zentren zu prüfen sein. Ebenso ist die Zentralität<br />

Rottenmanns hinsichtlich einer Aufwertung explizit zu überprüfen. Eine gegenläufige<br />

Entwicklung ist für die Gemeinde St. Gallen eingetreten, der bei einer solchen<br />

Überarbeitung aufgr<strong>und</strong> der zentralörtlichen Ausstattung wohl nur mehr die Funktion<br />

32 Regionales Entwicklungsprogramm Liezen

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