Verordnung und Erläuterungsbericht - Raumplanung Steiermark
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Methodik <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagen<br />
4.3 PLANUNGSMETHODIK<br />
Das regionale Entwicklungsprogramm steht in der steiermärkischen Raumordnung<br />
als Bindeglied zwischen den abstrakten Gr<strong>und</strong>sätzen des Raumordnungsgesetzes<br />
sowie den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms <strong>und</strong> den<br />
detaillierten Aussagen der Ortsplanung. Räumlich werden dabei Aussagen auf<br />
drei Ebenen gemacht.<br />
4.3.1 Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen für die gesamte Planungsregion<br />
Diese konkretisieren Raumordungsgr<strong>und</strong>sätze für die Planungsregion <strong>und</strong> dienen<br />
zur Erleichterung von Abwägungs- <strong>und</strong> Beurteilungsprozessen.<br />
4.3.2 Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen für Teilräume<br />
Diese werden auf Basis einer landschaftsräumlichen Gliederung der Planungsregion<br />
abgeleitet (RETTENSTEINER ET AL. 2003). Landschaftseinheiten<br />
werden hierbei als Räume mit einer einheitlichen, charakteristischer Kombination<br />
von Landschaftselementen verstanden. Sie werden einerseits aufgr<strong>und</strong><br />
ihrer homogenen, spezifischen Struktur als auch ihrer Funktionen klassifiziert<br />
<strong>und</strong> zu Raumeinheiten agregiert. Ausgangspunkt ist der Umstand, dass in einheitlich<br />
ausgestatteten Landschaftsräumen auch vorhersagbar ähnlich Prozesse<br />
ablaufen (WRBKA et al 1997).<br />
4.3.3 Vorrangzonen <strong>und</strong> Gemeindeprädikate.<br />
Mittels landesweit einheitlicher, zum Teil mittels GIS-Modellen erstellter<br />
Gr<strong>und</strong>lagen, werden Flächenansprüche für Siedlungsentwicklung, Industrie <strong>und</strong><br />
Gewerbe, produktive Landwirtschaft, Rohstoffgewinnung sowie ökologische<strong>und</strong><br />
Naherholungsfunktionen ermittelt. Diese – sich vielerorts überlagernden -<br />
Flächenansprüche werden im Planungsprozess einer Konfliktbereinigung unterzogen.<br />
Die nach einer Einarbeitung der örtlichen Entwicklungsziele verbleibenden<br />
Flächen werden als regionale Vorrangzonen für die entsprechende Nutzung<br />
verordnet. Zudem werden die zentralen Orte der unteren Hierarchie (teilregionale<br />
Versorgungszentren) über das Regionale Entwicklungsprogramm festgelegt.<br />
4.3.3.1 Ableitung der Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandorte<br />
Bei der Vergabe des Prädikats „Industriell- gewerblicher<br />
Entwicklungsstandort“ werden neben den Standortgemeinden<br />
der festgelegten Vorrangzonen auch<br />
Gemeinden mit großflächigem Besatz an Betrieben<br />
berücksichtigt.<br />
Gemeinden mit I+ G Flächen von überregionaler Bedeutung<br />
(mit <strong>und</strong> ohne Flächenreserven)<br />
Konfliktbereinigung zu anderen Raumansprüchen<br />
Gemeindeprädikat: Regionale Industrie <strong>und</strong> Gewerbestandorte<br />
Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 37