26.12.2014 Aufrufe

Verordnung und Erläuterungsbericht - Raumplanung Steiermark

Verordnung und Erläuterungsbericht - Raumplanung Steiermark

Verordnung und Erläuterungsbericht - Raumplanung Steiermark

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Methodik <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagen<br />

4.3 PLANUNGSMETHODIK<br />

Das regionale Entwicklungsprogramm steht in der steiermärkischen Raumordnung<br />

als Bindeglied zwischen den abstrakten Gr<strong>und</strong>sätzen des Raumordnungsgesetzes<br />

sowie den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms <strong>und</strong> den<br />

detaillierten Aussagen der Ortsplanung. Räumlich werden dabei Aussagen auf<br />

drei Ebenen gemacht.<br />

4.3.1 Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen für die gesamte Planungsregion<br />

Diese konkretisieren Raumordungsgr<strong>und</strong>sätze für die Planungsregion <strong>und</strong> dienen<br />

zur Erleichterung von Abwägungs- <strong>und</strong> Beurteilungsprozessen.<br />

4.3.2 Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen für Teilräume<br />

Diese werden auf Basis einer landschaftsräumlichen Gliederung der Planungsregion<br />

abgeleitet (RETTENSTEINER ET AL. 2003). Landschaftseinheiten<br />

werden hierbei als Räume mit einer einheitlichen, charakteristischer Kombination<br />

von Landschaftselementen verstanden. Sie werden einerseits aufgr<strong>und</strong><br />

ihrer homogenen, spezifischen Struktur als auch ihrer Funktionen klassifiziert<br />

<strong>und</strong> zu Raumeinheiten agregiert. Ausgangspunkt ist der Umstand, dass in einheitlich<br />

ausgestatteten Landschaftsräumen auch vorhersagbar ähnlich Prozesse<br />

ablaufen (WRBKA et al 1997).<br />

4.3.3 Vorrangzonen <strong>und</strong> Gemeindeprädikate.<br />

Mittels landesweit einheitlicher, zum Teil mittels GIS-Modellen erstellter<br />

Gr<strong>und</strong>lagen, werden Flächenansprüche für Siedlungsentwicklung, Industrie <strong>und</strong><br />

Gewerbe, produktive Landwirtschaft, Rohstoffgewinnung sowie ökologische<strong>und</strong><br />

Naherholungsfunktionen ermittelt. Diese – sich vielerorts überlagernden -<br />

Flächenansprüche werden im Planungsprozess einer Konfliktbereinigung unterzogen.<br />

Die nach einer Einarbeitung der örtlichen Entwicklungsziele verbleibenden<br />

Flächen werden als regionale Vorrangzonen für die entsprechende Nutzung<br />

verordnet. Zudem werden die zentralen Orte der unteren Hierarchie (teilregionale<br />

Versorgungszentren) über das Regionale Entwicklungsprogramm festgelegt.<br />

4.3.3.1 Ableitung der Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandorte<br />

Bei der Vergabe des Prädikats „Industriell- gewerblicher<br />

Entwicklungsstandort“ werden neben den Standortgemeinden<br />

der festgelegten Vorrangzonen auch<br />

Gemeinden mit großflächigem Besatz an Betrieben<br />

berücksichtigt.<br />

Gemeinden mit I+ G Flächen von überregionaler Bedeutung<br />

(mit <strong>und</strong> ohne Flächenreserven)<br />

Konfliktbereinigung zu anderen Raumansprüchen<br />

Gemeindeprädikat: Regionale Industrie <strong>und</strong> Gewerbestandorte<br />

Regionales Entwicklungsprogramm Leoben 37

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!