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Ausbildungschancen von Jugendlichen im SGB II - Paritätischer ...

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Innerhalb der Schlüsselgruppen wird sowohl der Ist-Zustand beurteilt als auch – wie oben beschrieben<br />

– eine Prognose zum Änderungsvermögen erstellt. Zur Beurteilung der Schlüsselgruppen wurde der<br />

Kriterienkatalog entwickelt, in dem allgemeingültige Kriterien festgelegt sind. In ihm werden<br />

Merkmalsbereiche und einzelne Merkmale sowie als Indikatoren bezeichnete Anhaltspunkte und<br />

Informationsquellen genannt, die Auskünfte über das jeweilige Merkmal geben. 21<br />

Ein Beispiel für einen Anhaltspunkt der Merkfähigkeit: der Kunde ist in der Lage, einen schriftlich<br />

dargestellten Sachverhalt wiederzugeben. Als Beurteilungsgrundlage können neben dem Gutachten<br />

des PD auch Schulzeugnisse, insbesondere die dort enthaltenen Bemerkungen oder Noten in rein<br />

kognitiven Fächern, herangezogen werden.<br />

Indikatoren als Hinweis für mangelndes Durchhaltevermögen können beispielsweise Ausbildungsoder<br />

Stellenabbrüche ohne sachlichen Grund sein.<br />

Der Kriterienkatalog stellt keine abschließende Auflistung <strong>von</strong> Merkmalen dar. Im Rahmen des<br />

Beurteilungsermessens kann jede Integrationsfachkraft weitere Merkmale in die Beurteilung mit<br />

einbeziehen, die sich objektiv, vollständig und wahrheitsgemäß erheben lassen, keine sachfremden<br />

Erwägungen und Wertungen darstellen und für die Festlegung einer Betreuungsstufe relevant sind.<br />

Jede Einbeziehung eines Kriteriums muss belegbar sein und nachvollziehbar dokumentiert werden.<br />

Die Beurteilung der Merkmale richtet sich nach den Abstufungen:<br />

• sehr geringer Handlungsbedarf: keine grundsätzliche Einschränkung bzgl. Integration in<br />

ersten Arbeitsmarkt (IN)<br />

• geringer Handlungsbedarf, Förderungsbedarf: Heranführen an ersten Arbeitsmarkt,<br />

Einschränkungen sind (z.B. monetär) ausgleichbar oder behebbar (IK)<br />

• Handlungsbedarf, Stabilisierungsbedarf: Heranführen an allgemeine Anforderungen einer<br />

Erwerbstätigkeit (IG)<br />

• großer Handlungsbedarf, Betreuungs- und Hilfebedarf: durch schwerwiegende<br />

Einschränkungen v.a. <strong>im</strong> persönlichen und/oder sozialen Bereich, vorläufig kein<br />

Betrachtungsfokus auf Arbeitsmarktkontext (IF).<br />

Aus der Beurteilung der einzelnen Merkmale bzw. Merkmalsbereiche lässt sich in einem ersten Schritt<br />

für jede Schlüsselgruppe eine schlüsselgruppenbezogene Betreuungsstufe festlegen. Im nächsten<br />

Schritt werden die Beurteilungen der Schlüsselgruppen zu einer (Gesamt-)Betreuungsstufe anhand<br />

der folgenden Priorisierung zusammengeführt:<br />

• Priorität 1: Schlüsselgruppe „Leistungsfähigkeit“<br />

Die Gesamt-Betreuungsstufe kann nie integrationsnäher sein als in der Schlüsselgruppe<br />

Leistungsfähigkeit festgestellt.<br />

• Priorität 2: Schlüsselgruppe „Motivation und Rahmenbedingungen für die Integrationsarbeit“<br />

Stehen die Einschränkungen dieser Schlüsselgruppe der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit<br />

entgegen, kann der Kunde keinesfalls integrationsnäher eingestuft werden als IG.<br />

• Priorität 3: Schlüsselgruppe „Qualifikation“. (siehe auch: Anlage „Kriterienkatalog“)<br />

Die Schlüsselgruppe Qualifikation kann eine Erwerbstätigkeit nicht grundsätzlich<br />

ausschließen; die Ausprägung der Schlüsselgruppe kann sich hier nur in den D<strong>im</strong>ensionen IN,<br />

IK oder IG bewegen.<br />

Die so ermittelte und festgelegte Betreuungsstufe ist Grundlage für die weitere Betreuung des<br />

Kunden.<br />

Abweichungen <strong>von</strong> der Regelvorgabe können nur unter der Voraussetzung der gerichtlichen<br />

Nachvollziehbarkeit entsprechend dem Beurteilungsermessen (d.h. keine Willkür, entsprechend<br />

dem Erfahrungswissen der Integrationsfachkraft etc.) vorgenommen werden.<br />

5.4 Erhebung und Dokumentation <strong>von</strong> Daten<br />

Die Erhebung der relevanten Daten für die Verwendung und Auswertung <strong>im</strong> Integrationsprozess<br />

erfolgt v.a. <strong>im</strong> persönlichen Gespräch zwischen Kunden und Integrationsfachkraft. In die Profilerstellung<br />

des Kunden fließen sowohl die objektiv belegbaren Feststellungen der Integrationsfachkraft<br />

als auch die Selbsteinschätzung des Kunden ein. Weitere Hinweise können Unterlagen [wie (Arbeits-)<br />

21 Unter Bezug auf die Ausführungen zum Beurteilungsermessen (Punkt 5.1) sei an dieser Stelle nochmals darauf<br />

hingewiesen, dass es sich bei der Beurteilung der Merkmale lediglich um objektive Tatsachenerhebung handeln<br />

darf. Dies <strong>im</strong>pliziert in vielen Bereichen die zwingende Einschaltung <strong>von</strong> Fachdiensten, sofern keine sonstigen<br />

objektivierbaren Kriterien und Informationsquellen vorliegen.<br />

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