Ausbildungschancen von Jugendlichen im SGB II - Paritätischer ...
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Innerhalb der Schlüsselgruppen wird sowohl der Ist-Zustand beurteilt als auch – wie oben beschrieben<br />
– eine Prognose zum Änderungsvermögen erstellt. Zur Beurteilung der Schlüsselgruppen wurde der<br />
Kriterienkatalog entwickelt, in dem allgemeingültige Kriterien festgelegt sind. In ihm werden<br />
Merkmalsbereiche und einzelne Merkmale sowie als Indikatoren bezeichnete Anhaltspunkte und<br />
Informationsquellen genannt, die Auskünfte über das jeweilige Merkmal geben. 21<br />
Ein Beispiel für einen Anhaltspunkt der Merkfähigkeit: der Kunde ist in der Lage, einen schriftlich<br />
dargestellten Sachverhalt wiederzugeben. Als Beurteilungsgrundlage können neben dem Gutachten<br />
des PD auch Schulzeugnisse, insbesondere die dort enthaltenen Bemerkungen oder Noten in rein<br />
kognitiven Fächern, herangezogen werden.<br />
Indikatoren als Hinweis für mangelndes Durchhaltevermögen können beispielsweise Ausbildungsoder<br />
Stellenabbrüche ohne sachlichen Grund sein.<br />
Der Kriterienkatalog stellt keine abschließende Auflistung <strong>von</strong> Merkmalen dar. Im Rahmen des<br />
Beurteilungsermessens kann jede Integrationsfachkraft weitere Merkmale in die Beurteilung mit<br />
einbeziehen, die sich objektiv, vollständig und wahrheitsgemäß erheben lassen, keine sachfremden<br />
Erwägungen und Wertungen darstellen und für die Festlegung einer Betreuungsstufe relevant sind.<br />
Jede Einbeziehung eines Kriteriums muss belegbar sein und nachvollziehbar dokumentiert werden.<br />
Die Beurteilung der Merkmale richtet sich nach den Abstufungen:<br />
• sehr geringer Handlungsbedarf: keine grundsätzliche Einschränkung bzgl. Integration in<br />
ersten Arbeitsmarkt (IN)<br />
• geringer Handlungsbedarf, Förderungsbedarf: Heranführen an ersten Arbeitsmarkt,<br />
Einschränkungen sind (z.B. monetär) ausgleichbar oder behebbar (IK)<br />
• Handlungsbedarf, Stabilisierungsbedarf: Heranführen an allgemeine Anforderungen einer<br />
Erwerbstätigkeit (IG)<br />
• großer Handlungsbedarf, Betreuungs- und Hilfebedarf: durch schwerwiegende<br />
Einschränkungen v.a. <strong>im</strong> persönlichen und/oder sozialen Bereich, vorläufig kein<br />
Betrachtungsfokus auf Arbeitsmarktkontext (IF).<br />
Aus der Beurteilung der einzelnen Merkmale bzw. Merkmalsbereiche lässt sich in einem ersten Schritt<br />
für jede Schlüsselgruppe eine schlüsselgruppenbezogene Betreuungsstufe festlegen. Im nächsten<br />
Schritt werden die Beurteilungen der Schlüsselgruppen zu einer (Gesamt-)Betreuungsstufe anhand<br />
der folgenden Priorisierung zusammengeführt:<br />
• Priorität 1: Schlüsselgruppe „Leistungsfähigkeit“<br />
Die Gesamt-Betreuungsstufe kann nie integrationsnäher sein als in der Schlüsselgruppe<br />
Leistungsfähigkeit festgestellt.<br />
• Priorität 2: Schlüsselgruppe „Motivation und Rahmenbedingungen für die Integrationsarbeit“<br />
Stehen die Einschränkungen dieser Schlüsselgruppe der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit<br />
entgegen, kann der Kunde keinesfalls integrationsnäher eingestuft werden als IG.<br />
• Priorität 3: Schlüsselgruppe „Qualifikation“. (siehe auch: Anlage „Kriterienkatalog“)<br />
Die Schlüsselgruppe Qualifikation kann eine Erwerbstätigkeit nicht grundsätzlich<br />
ausschließen; die Ausprägung der Schlüsselgruppe kann sich hier nur in den D<strong>im</strong>ensionen IN,<br />
IK oder IG bewegen.<br />
Die so ermittelte und festgelegte Betreuungsstufe ist Grundlage für die weitere Betreuung des<br />
Kunden.<br />
Abweichungen <strong>von</strong> der Regelvorgabe können nur unter der Voraussetzung der gerichtlichen<br />
Nachvollziehbarkeit entsprechend dem Beurteilungsermessen (d.h. keine Willkür, entsprechend<br />
dem Erfahrungswissen der Integrationsfachkraft etc.) vorgenommen werden.<br />
5.4 Erhebung und Dokumentation <strong>von</strong> Daten<br />
Die Erhebung der relevanten Daten für die Verwendung und Auswertung <strong>im</strong> Integrationsprozess<br />
erfolgt v.a. <strong>im</strong> persönlichen Gespräch zwischen Kunden und Integrationsfachkraft. In die Profilerstellung<br />
des Kunden fließen sowohl die objektiv belegbaren Feststellungen der Integrationsfachkraft<br />
als auch die Selbsteinschätzung des Kunden ein. Weitere Hinweise können Unterlagen [wie (Arbeits-)<br />
21 Unter Bezug auf die Ausführungen zum Beurteilungsermessen (Punkt 5.1) sei an dieser Stelle nochmals darauf<br />
hingewiesen, dass es sich bei der Beurteilung der Merkmale lediglich um objektive Tatsachenerhebung handeln<br />
darf. Dies <strong>im</strong>pliziert in vielen Bereichen die zwingende Einschaltung <strong>von</strong> Fachdiensten, sofern keine sonstigen<br />
objektivierbaren Kriterien und Informationsquellen vorliegen.<br />
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