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Ausbildungschancen von Jugendlichen im SGB II - Paritätischer ...

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5.2.4. Zusammenarbeit mit freien Trägern (Bildungs- und Jugendhilfeträger)<br />

Für die Maßnahmeentwicklung gibt es kein institutionalisiertes Gremium, in das Träger<br />

systematisch eingebunden sind. Es gibt Koordinatoren bei den zuweisenden Stellen, mit<br />

denen die Bedarfe für den Bereich U25 abgest<strong>im</strong>mt, Maßnahmen entwickelt oder auch<br />

Ausschreibungen gemacht werden.<br />

Vor allem niedrig schwellige Maßnahmen werden vor Ort bei den Trägern eingekauft, es gibt<br />

vorab konkrete Absprachen zu den Zielstellungen. Dafür werden auch häufig Kofinanzierungen<br />

<strong>von</strong> Projekten über den ESF genutzt, wo Angebote für ganz spezifische Zielgruppen<br />

umgesetzt werden.<br />

Im Rahmen der Umsetzung <strong>von</strong> Projekten werden regelmäßige Projektbesuche vereinbart,<br />

wo es Kontakte zwischen den Trägern und den Fallmanagerinnen und -managern bzw. den<br />

Koordinatoren gibt. Dabei geht es sowohl um Controlling der Maßnahmen als auch Absprachen<br />

zu einzelnen Teilnehmer/innen.<br />

Bei speziellen Anliegen zu Einzelfällen werden telefonische Kontakte genutzt.<br />

In den letzten Jahren war die Entwicklung so, dass ein Zusammenschluss <strong>von</strong> mehreren<br />

Trägern als sinnvoll erachtet wurde, um auf die Ausschreibungen besser reagieren zu können.<br />

Die Träger in diesem Trägerverbund ergänzen sich synergetisch sowohl regional als<br />

auch inhaltlich. Vorher wurde stärker gegenseitig Konkurrenz geboten, jetzt entstehen<br />

Kooperationsverbünde, um eine Marktsicherung zu betreiben. Dabei erfolgt eine Schwerpunktsetzung<br />

durch jeden einzelnen Träger. Es dauerte zwei Jahre, um eine schriftliche<br />

Vereinbarung zwischen den Trägern zu schaffen, da die Interessenlagen für jeden Träger<br />

gewahrt werden mussten. Es gibt eine relative Aufteilung der Kompetenzen aus der Genese<br />

heraus, jeder hat best<strong>im</strong>mte Herkunftsstärken, die weiter genutzt und entwickelt werden<br />

sollen.<br />

Der komplette Bereich der Vermittlung und des Fallmanagements für den Grundsicherungsträger<br />

wurde ausgelagert, so dass Absprachen zu Maßnahmen und deren Umsetzung mit<br />

den dort inhaltlich Verantwortlichen getroffen werden. Die Maßnahmen werden gemeinsam<br />

mit den Trägern inhaltlich weiter entwickelt, dies fließt in die nächsten Ausschreibungen mit<br />

ein.<br />

Die Träger fordern, dass die Verwaltung mutiger sein müsste, dann wären mehr Projekte<br />

durch freihändige Vergabe möglich. Am Anfang gab es diese, aber jetzt werden diese kaum<br />

noch realisiert.<br />

Im Gegensatz zur lokalen Arbeitsagentur wird der Grundsicherungsträger als lernende Einheit<br />

wahrgenommen, die wissbegierig ist, und die sich weiter entwickeln will. Sie kümmern<br />

sich wesentlich intensiver um die inhaltliche Weiterentwicklung ihrer Angebote. Somit ist die<br />

Arbeit des Grundsicherungsträgers relativ transparent. Dies trifft zumindest für die Träger zu,<br />

die stärker in die vorhandenen Gremien eingebunden sind (Beirat u. a.), kleinere Träger sind<br />

dort benachteiligt. Auch die Regionalagentur, die für die ESF-Förderung verantwortlich ist,<br />

wird als wichtiger Kooperationspartner für Träger und Grundsicherungsträger gesehen. Im<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Bereich gibt es keine Kartellbildung, sondern sehr unterschiedliche Träger mit<br />

unterschiedlichen Angeboten. Daher besteht eine ausgewiesene Konkurrenz bzw. Wettbewerb<br />

zwischen den Trägern. Für den <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I-Bereich wird eingeschätzt, dass es eine<br />

stärkere Marktaufteilung gibt.<br />

Die Träger konstatierten, dass es bei den Projektkonzeptionen Zuarbeiten durch die Fallmanager<br />

gibt, allerdings haben dieselben Fallmanager oft Probleme mit der passgenauen<br />

Zuweisung zu Maßnahmen. Es gibt auch positive Erfahrungen, dass Träger eigene<br />

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