Ausbildungschancen von Jugendlichen im SGB II - Paritätischer ...
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5.2.4. Zusammenarbeit mit freien Trägern (Bildungs- und Jugendhilfeträger)<br />
Für die Maßnahmeentwicklung gibt es kein institutionalisiertes Gremium, in das Träger<br />
systematisch eingebunden sind. Es gibt Koordinatoren bei den zuweisenden Stellen, mit<br />
denen die Bedarfe für den Bereich U25 abgest<strong>im</strong>mt, Maßnahmen entwickelt oder auch<br />
Ausschreibungen gemacht werden.<br />
Vor allem niedrig schwellige Maßnahmen werden vor Ort bei den Trägern eingekauft, es gibt<br />
vorab konkrete Absprachen zu den Zielstellungen. Dafür werden auch häufig Kofinanzierungen<br />
<strong>von</strong> Projekten über den ESF genutzt, wo Angebote für ganz spezifische Zielgruppen<br />
umgesetzt werden.<br />
Im Rahmen der Umsetzung <strong>von</strong> Projekten werden regelmäßige Projektbesuche vereinbart,<br />
wo es Kontakte zwischen den Trägern und den Fallmanagerinnen und -managern bzw. den<br />
Koordinatoren gibt. Dabei geht es sowohl um Controlling der Maßnahmen als auch Absprachen<br />
zu einzelnen Teilnehmer/innen.<br />
Bei speziellen Anliegen zu Einzelfällen werden telefonische Kontakte genutzt.<br />
In den letzten Jahren war die Entwicklung so, dass ein Zusammenschluss <strong>von</strong> mehreren<br />
Trägern als sinnvoll erachtet wurde, um auf die Ausschreibungen besser reagieren zu können.<br />
Die Träger in diesem Trägerverbund ergänzen sich synergetisch sowohl regional als<br />
auch inhaltlich. Vorher wurde stärker gegenseitig Konkurrenz geboten, jetzt entstehen<br />
Kooperationsverbünde, um eine Marktsicherung zu betreiben. Dabei erfolgt eine Schwerpunktsetzung<br />
durch jeden einzelnen Träger. Es dauerte zwei Jahre, um eine schriftliche<br />
Vereinbarung zwischen den Trägern zu schaffen, da die Interessenlagen für jeden Träger<br />
gewahrt werden mussten. Es gibt eine relative Aufteilung der Kompetenzen aus der Genese<br />
heraus, jeder hat best<strong>im</strong>mte Herkunftsstärken, die weiter genutzt und entwickelt werden<br />
sollen.<br />
Der komplette Bereich der Vermittlung und des Fallmanagements für den Grundsicherungsträger<br />
wurde ausgelagert, so dass Absprachen zu Maßnahmen und deren Umsetzung mit<br />
den dort inhaltlich Verantwortlichen getroffen werden. Die Maßnahmen werden gemeinsam<br />
mit den Trägern inhaltlich weiter entwickelt, dies fließt in die nächsten Ausschreibungen mit<br />
ein.<br />
Die Träger fordern, dass die Verwaltung mutiger sein müsste, dann wären mehr Projekte<br />
durch freihändige Vergabe möglich. Am Anfang gab es diese, aber jetzt werden diese kaum<br />
noch realisiert.<br />
Im Gegensatz zur lokalen Arbeitsagentur wird der Grundsicherungsträger als lernende Einheit<br />
wahrgenommen, die wissbegierig ist, und die sich weiter entwickeln will. Sie kümmern<br />
sich wesentlich intensiver um die inhaltliche Weiterentwicklung ihrer Angebote. Somit ist die<br />
Arbeit des Grundsicherungsträgers relativ transparent. Dies trifft zumindest für die Träger zu,<br />
die stärker in die vorhandenen Gremien eingebunden sind (Beirat u. a.), kleinere Träger sind<br />
dort benachteiligt. Auch die Regionalagentur, die für die ESF-Förderung verantwortlich ist,<br />
wird als wichtiger Kooperationspartner für Träger und Grundsicherungsträger gesehen. Im<br />
<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Bereich gibt es keine Kartellbildung, sondern sehr unterschiedliche Träger mit<br />
unterschiedlichen Angeboten. Daher besteht eine ausgewiesene Konkurrenz bzw. Wettbewerb<br />
zwischen den Trägern. Für den <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I-Bereich wird eingeschätzt, dass es eine<br />
stärkere Marktaufteilung gibt.<br />
Die Träger konstatierten, dass es bei den Projektkonzeptionen Zuarbeiten durch die Fallmanager<br />
gibt, allerdings haben dieselben Fallmanager oft Probleme mit der passgenauen<br />
Zuweisung zu Maßnahmen. Es gibt auch positive Erfahrungen, dass Träger eigene<br />
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