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STATEMENT Peter Daschner - eigenen Schulbuch

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Die Forderung nach mehr<br />

Autonomie für die Einzelschulen<br />

ist inzwischen in<br />

einigen Bundesländern eingelöst:<br />

in finanzieller Hinsicht<br />

durch die Zuwendung<br />

von Geldmitteln, in struktureller<br />

Hinsicht durch die<br />

Übertragung größerer Entscheidungsbereiche<br />

an die<br />

Schule direkt. Autonomie<br />

bedeutet allerdings bislang<br />

in den meisten Fällen<br />

Teilautonomie, da der<br />

Bildungsauftrag verfassungsmäßig<br />

eine öffentlichrechtliche<br />

Aufgabe ist. Wie<br />

der bisher erreichte Stand<br />

der Dinge zu beurteilen ist<br />

und wie die Lasten- und<br />

Pflichtenverteilung zwischen<br />

Schulträger und<br />

Schule aussehen soll, darüber<br />

gehen die Meinungen<br />

deutlich auseinander. Das<br />

zeigte sich auch auf dem<br />

Podium „MEHR EIGEN-<br />

STÄNDIGKEIT, MEHR<br />

VERANTWORTUNG,<br />

MEHR SCHULE KONZEP-<br />

TE DER SCHULAUTONO-<br />

MIE UND BUDGETIE-<br />

RUNG“, an dem PETER<br />

DASCHNER, Landesschulrat<br />

in Hamburg,<br />

ERICH HOFFMANN,<br />

zuständiger Ministerialrat<br />

im Niedersächsischen<br />

Kultusministerium, und<br />

JOSEF-MICHAEL SAMOL,<br />

Vorsitzender des Schulleiterverbandes<br />

Niedersachsen,<br />

teilnahmen.<br />

<strong>STATEMENT</strong><br />

<strong>Peter</strong> <strong>Daschner</strong><br />

Die Erkenntnis, die zur „Autonomie-Debatte“<br />

geführt hat, lautet:<br />

Die Grenzen der klassischen bürokratisch-regulativen<br />

Verfahren sind<br />

längst erreicht. Dies gilt für die<br />

Wirtschaft, für die Verwaltung –<br />

und für Schulen. Auch diese sind<br />

über hierarchische Anordnungen<br />

kaum beeinflussbar, wie verschiedene<br />

wissenschaftliche Langzeitbeobachtungen<br />

(z. B. Mats Ekholm,<br />

Schweden) gezeigt<br />

haben. Das Gegenmodell<br />

lautet: Die<br />

Schulen selbst – dazu<br />

gehören Schüler,<br />

Lehrer, Eltern und<br />

das regionale Umfeld<br />

– sind der Motor der<br />

Schulentwicklung<br />

(vgl. H.-G. Rolff). Die<br />

Schulverwaltung<br />

muss Räume dafür<br />

zur Verfügung stellen,<br />

Standards gemeinsam<br />

erarbeiten<br />

lassen (z. B. Kriterien<br />

für interne Evaluation), Referenzdaten<br />

liefern (z. B. extern erhobene<br />

und vergleichende Daten), wichtige<br />

Ergebnisse überprüfen und Qualifizierungsangebote<br />

machen.<br />

<strong>Peter</strong> <strong>Daschner</strong>, geb. 1944. Studium der<br />

Germanistik, Geschichte und Politik in München<br />

und Tübingen. Lehrer in Hamburg, später Leiter<br />

eines Gymnasiums. Leiter der Abteilung Schulentwicklung<br />

und Schulgestaltung im Hamburger Amt<br />

für Schule. Seit 1993 Landesschulrat in Hamburg,<br />

Leiter des Amtes für Schule. Herausgeber der<br />

Zeitschrift „Hamburg macht Schule“; Redaktion<br />

der Zeitschrift „Pädagogik“.<br />

„Die Schulen selbst – dazu<br />

gehören Schüler, Lehrer,<br />

Eltern und das regionale<br />

Umfeld – sind der Motor der<br />

Schulentwicklung … Die<br />

Schulverwaltung muss<br />

Räume dafür zur Verfügung<br />

stellen, Standards gemeinsam<br />

erarbeiten lassen (z. B.<br />

Kriterien für interne<br />

Evaluation), Referenzdaten<br />

liefern (z. B. extern erhobene<br />

und vergleichende Daten),<br />

wichtige Ergebnisse überprüfen<br />

und Qualifizierungsangebote<br />

machen.“<br />

In Hamburg haben diese Entwicklungen<br />

vor etwa zehn Jahren mit<br />

der Budgetierung der Unterrichtsmittel<br />

begonnen. Damit wurde das<br />

so genannte „Dezemberfieber“ abgeschafft.<br />

Es schloss sich eine<br />

zweijährige öffentliche Diskussion<br />

um ein neues Schulgesetz an, das<br />

schließlich 1997 verabschiedet<br />

wurde und in dem Eigenständigkeit<br />

und Verantwortung zwei tragende<br />

Säulen darstellen. Mit der Initiierung<br />

und Durchführung der Lernausgangsuntersuchung<br />

(LAU) eines<br />

gesamten Schülerjahrgangs Klasse<br />

5 – fortgeführt in den Klassen 7, 9<br />

und 11 – wurde in<br />

Hamburg die „empirische<br />

Wende“<br />

eingeleitet. Hinter<br />

diesen Konzepten<br />

und Maßnahmen<br />

steckt eine neue<br />

Steuerungsphilosophie:<br />

Es geht um<br />

eine Stärkung der<br />

Eigenständigkeit<br />

und Eigenverantwortung<br />

von Schulen<br />

(AKV-Prinzip,<br />

mehr Freiheit beim<br />

Wie der Zielerreichung,<br />

Kooperationszwang, Pflicht<br />

zur Rechenschaftslegung). „Autonomie“<br />

ist hierbei kein Selbstzweck,<br />

sondern ein Mittel zur bestmöglichen<br />

Entfaltung der <strong>eigenen</strong><br />

Kräfte, um gute Schule zu realisieren.<br />

Gleichzeitig wird die staatliche<br />

Verantwortung durch Zielvorgaben,<br />

die Festsetzung von Standards und<br />

Maßnahmen der externen Evaluation<br />

gestärkt.<br />

41


Im Laufe der letzten Jahre hat man<br />

die Selbstgestaltungsräume für die<br />

Hamburger Schulen deutlich ausgeweitet:<br />

Finanziell bzw. materiell<br />

verfügen die Schulen über einen<br />

Selbstbewirtschaftungsfonds für<br />

Unterrichtsmittel, kleinere Bauund<br />

Unterhaltungsmittel und seit<br />

kurzem auch die äußere Schulverwaltung.<br />

Inhaltlich-konzeptionell<br />

materialisiert sich die Eigenständigkeit<br />

der Schulen bei der Erarbeitung<br />

der Schulprogramme und bei<br />

der Ausfüllung der neuen Rahmenpläne.<br />

Logischer Schlussstein einer<br />

erweiterten Selbstständigkeit der<br />

Schulen bildet der personelle Bereich.<br />

Hier wird die schulische Eigenverantwortung<br />

durch passgenaue<br />

Ausschreibung von freien<br />

Lehrerstellen und von für die<br />

Schulentwicklung wichtigen A-14-<br />

Funktionsstellen unterstützt. Ein<br />

regelhafter Schulwechsel für Neueingestellte<br />

(innerhalb von 10 Jahren)<br />

und bei Beförderungen soll die<br />

Mobilität erhöhen und den Transfer<br />

von Kompetenzen erleichtern. Personalentwicklung<br />

muss an jeder<br />

einzelnen Schule stattfinden.<br />

Bei der Umsetzung der Prinzipien<br />

von Eigenständigkeit und Verantwortung<br />

in einzelne Maßnahmen<br />

wird deutlich, dass es auf allen<br />

Ebenen noch Probleme und offene<br />

Fragen gibt, etwa:<br />

• Wie lässt sich eine vorherrschende<br />

Einzelkämpfermentalität am<br />

besten überwinden<br />

• Werden die Mittelzuweisungen<br />

an Schulen den unterschiedlichen<br />

Erfordernissen vor Ort gerecht,<br />

oder sind sie noch zu egalitär<br />

(und damit ungerecht)<br />

• Erhält das berufslange Lernen<br />

bereits in der Lehrerausbildung<br />

die so wichtigen Anstöße<br />

• Brauchen wir gezieltere Anreizsysteme<br />

für Schulentwicklung<br />

• Welches Arbeitszeitmodell wird<br />

der erwarteten Lehrertätigkeit am<br />

besten gerecht<br />

• Welche Rolle soll die Schulaufsicht<br />

künftig einnehmen<br />

<strong>STATEMENT</strong><br />

Erich Hoffmann<br />

Erich Hoffmann, geb. 1942 in Berlin. Diplomvolkswirt<br />

und Gymnasiallehrer. Nach mehrjähriger Tätigkeit<br />

in der Industrie sowie in der empirischen<br />

Sozialforschung Referendariat und 2. Staatsexamen.<br />

Danach 13 Jahre im niedersächsischen Schuldienst<br />

als Lehrer für Chemie, Politik, Werte und Normen.<br />

1991 Referent im Niedersächsischen Kultusministerium,<br />

Leiter der Geschäftsstelle Schul(verwaltungs)-<br />

reform. Arbeitsschwerpunkte u. a.: Reform der<br />

Schulbehörden und der Schulen, Tätigkeitsfelder<br />

von Schulleitungen und Schulaufsicht, Stärkung<br />

der Eigenverantwortung der Schulen.<br />

Die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung<br />

der Schulen ist in<br />

Niedersachsen in den letzten fünf<br />

Jahren durch eine ganze Reihe von<br />

Maßnahmen im Rahmen der Schulund<br />

Schulverwaltungsreform deutlich<br />

gestärkt worden. Seit Herbst<br />

1996 erfolgte sukzessive die Übertragung<br />

von etwa 40 Aufgaben<br />

und Entscheidungsbefugnissen von<br />

den Schulbehörden (Bezirksregierungen)<br />

auf die Schulen (die Liste<br />

übertragener Aufgaben sowie alle<br />

42<br />

Berichte und Informationen zur<br />

Schul- und Schulverwaltungsreform<br />

können angefordert werden<br />

beim Niedersächsischen Kultusministerium,<br />

Geschäftsstelle Schul[verwaltungs]reform,<br />

Postfach 1 61,<br />

30001 Hannover, Tel.: (05 11)<br />

1 20–72 03, Fax: –74 66, E-Mail:<br />

erich.hoffmann@mk.niedersachsen.de).<br />

Darüber hinaus sind hier<br />

die Ausweitung der finanziellen<br />

Eigenverantwortung („Budgetierung“),<br />

die Einflussmöglichkeiten<br />

der Schulen und Schulleitungen<br />

auf die Einstellung von Lehrkräften<br />

durch die Bezirksregierungen (Personalverantwortung),<br />

der Schulversuch<br />

„Verlässliche Grundschulen“<br />

sowie der Modellversuch „Personalkostenbudgetierung<br />

an Schulen“<br />

zu nennen.<br />

Die Entwicklung eines Konzepts<br />

zur Reform der staatlichen Schulbehörden<br />

in Niedersachsen erfolgte<br />

1995 durch die Arbeitsgruppe


„Schulverwaltungsreform“, deren<br />

Überlegungen (vgl. den Bericht<br />

vom 26. Juni 1995) bis heute wesentliche<br />

Impulse für die Veränderung<br />

der Aufbau- und Ablauforganisation<br />

der Schulbehörden, aber<br />

auch der Arbeitsabläufe zwischen<br />

Schulbehörden und Schulen sowie<br />

für die innere Schulreform erbracht<br />

haben. An dieser Stelle kann nur<br />

auf die wichtigsten Aspekte der<br />

Stärkung der Selbstständigkeit und<br />

Eigenverantwortung der Schulen<br />

im Bereich der Budgetierung eingegangen<br />

werden.<br />

1. Erfahrungen mit der<br />

Budgetierung von Haushaltsmitteln<br />

Anfang 1996 war eine gemeinsame<br />

Arbeitsgruppe von Kultusministerium<br />

und kommunalen Spitzenverbänden<br />

gebildet worden, die Vorschläge<br />

zur Stärkung der „Finanzautonomie<br />

der Schulen“ ausarbeiten<br />

sollte. Hinsichtlich der Ausweitung<br />

der Budgetierung kommunaler<br />

Haushaltsmittel für Schulen konnte<br />

nur eine allgemeine Verständigung<br />

erzielt werden, da dies zum <strong>eigenen</strong><br />

Wirkungskreis der Schulträger<br />

gehört.<br />

Mit der Budgetierung von Haushaltsmitteln<br />

des Landes für Schulen<br />

ist demgegenüber zielstrebig begonnen<br />

worden. Die vom Land<br />

aufgewendeten Haushaltsmittel für<br />

die Schulen entfallen fast vollständig<br />

auf die Personalausgaben für<br />

Lehrerinnen und Lehrer, Betreuungspersonal<br />

u. Ä. Die Ausgaben<br />

des Landes für Sachmittel der<br />

Schulen sind demgegenüber gering,<br />

bildeten jedoch den ersten Ansatz<br />

für die Budgetierung. Seit Beginn<br />

des Haushaltsjahres 1998 sind den<br />

öffentlichen Schulen Haushaltsmittel<br />

des Landes für die Bereiche<br />

Lernmittelfreiheit, Reisekosten bei<br />

Dienstreisen aus Anlass von Schulfahrten<br />

und schulinterne Fortbildungen<br />

(SchiLF) in Form eines<br />

Budgets zur eigenständigen Bewirtschaftung<br />

zur Verfügung gestellt<br />

worden. Die Bildung der Schulbudgets<br />

mit gegenseitiger Deckungsfähigkeit<br />

und Übertragbarkeit der<br />

Mittel in das jeweils nächste Haushaltsjahr<br />

erfolgte mit Zustimmung<br />

des Ausschusses für Haushalt und<br />

Finanzen des niedersächsischen<br />

Landtages. Alle Schulen konnten<br />

daher erste Erfahrungen mit der<br />

Bewirtschaftung im Rahmen eigener<br />

Budgetverantwortlichkeit sammeln.<br />

2. Der Modellversuch<br />

„Personalkostenbudgetierung<br />

an Schulen“<br />

Seit dem 1. Februar 2001 erproben<br />

in Niedersachsen 39 große Schulen,<br />

darunter 27 berufsbildende, die<br />

Personalkostenbudgetierung. Im<br />

Rahmen eines vierjährigen Modellversuchs<br />

erhalten die Schulen erweiterte<br />

personalrechtliche Befugnisse<br />

und die Zuweisung von<br />

Haushaltsmitteln in einem Budget.<br />

Die Schulen sollen damit in die<br />

Lage versetzt werden, selbstständig<br />

befristete Verträge für Vertretungsunterricht<br />

oder anderen stundenweisen<br />

Unterrichtseinsatz abzuschließen.<br />

Ferner können Lehrkräfte<br />

in begrenztem Umfang von außerunterrichtlichen<br />

Tätigkeiten entlastet<br />

werden, indem entsprechende<br />

Aufgaben extern oder an nichtlehrendes<br />

Personal vergeben werden.<br />

Die Erprobung dieses Instrumentariums<br />

soll auch zeigen, wie weit<br />

die Schulen sowohl zeitlich als<br />

auch inhaltlich flexibler, als dies<br />

vorher möglich war, auf die <strong>eigenen</strong><br />

Bedürfnisse reagieren können.<br />

Auf die Ausschreibung des Modellversuchs<br />

im April 2000 konnten<br />

sich berufsbildende Schulen und<br />

große allgemein bildende Schulen<br />

mit mindestens 50 Lehrkräften (in<br />

Vollzeitlehrereinheiten) und/oder<br />

800 Schülerinnen und Schülern<br />

bewerben. Die Schulen sollten über<br />

ein entsprechendes Management<br />

verfügen, um einerseits die personal-<br />

und haushaltswirtschaftlichen<br />

Vorgaben zu beachten und andererseits<br />

sowohl zeitlich als auch inhaltlich<br />

flexibel auf Probleme zu<br />

reagieren, beispielsweise bei unerwartetem<br />

Unterrichtsausfall.<br />

Budgetgrundsätze und Budgetverantwortlichkeit<br />

Im Rahmen des Modellversuches<br />

hat die Schule eigenverantwortlich<br />

aus dem Budget die vorgesehenen<br />

Aufgaben zu bestreiten. Dabei sind<br />

die einbezogenen Haushaltsstellen<br />

gegenseitig deckungsfähig. Nicht<br />

verbrauchte Haushaltsmittel (oder<br />

auch Einnahmen) werden ohne besonderen<br />

Antrag der Schule in das<br />

nächstjährige Budget übertragen<br />

(Übertragbarkeit).<br />

Die Konferenzen entscheiden im<br />

Rahmen ihrer Zuständigkeiten über<br />

die Grundsätze der Verwendung<br />

des Budgets. Die Verständigung<br />

über diese Budgetgrundsätze ist<br />

auch als Bestandteil des verbindlichen<br />

Kerns eines Schulprogramms<br />

vorgesehen. (Vgl. Niedersächsisches<br />

Kultusministerium [Hg.]: Handreichung<br />

„Schulprogrammentwicklung<br />

und Evaluation“. Hannover 1997,<br />

S. 14.) Die Entscheidung über die<br />

einzelne Mittelausgabe wird von<br />

der Schulleiterin oder dem Schulleiter<br />

getroffen, die oder der auch<br />

für die Feststellung der sachlichen<br />

und rechnerischen Richtigkeit der<br />

Zahlungen verantwortlich ist. In<br />

bestimmtem Umfang können die<br />

Entscheidungs- und Feststellungsbefugnisse<br />

auf andere geeignete<br />

Bedienstete übertragen werden.<br />

Umfang und Zusammensetzung<br />

der Budgets<br />

Die Budgets der einzelnen Schulen<br />

setzen sich aus obligatorischen<br />

(Anteile der Schule an den Vergütungen<br />

der ständigen nur teilzeit-<br />

43


eschäftigten angestellten Lehrkräfte<br />

sowie der nebenamtlichen/<br />

nebenberuflichen Lehrkräfte und<br />

Anteil an den Mitteln für die Beschäftigung<br />

von „Feuerwehr-Lehrkräften“<br />

– insgesamt DM 2850 je<br />

Vollzeitlehrereinheit) und fakultativen<br />

Elementen („Kapitalisierung“<br />

von Stellen oder<br />

Stellenanteilen der<br />

beurlaubten oder teilzeitbeschäftigten<br />

planmäßigen Lehrkräfte<br />

der Schule,<br />

„Kapitalisierung“ von<br />

Anrechnungsstunden<br />

und Entgelte nach<br />

§ 54 NSchG) zusammen.<br />

Neben den<br />

Haushaltsmitteln des<br />

Landes können die<br />

Schulen gegebenenfalls<br />

Mittel aus Zuwendungen<br />

Dritter<br />

oder des Schulträgers<br />

in das Personalkostenbudget<br />

einbeziehen.<br />

Befugnisse der beteiligten Schulen<br />

Mit dem Personalkostenbudget sind<br />

den Schulen eigene Befugnisse<br />

übertragen worden für<br />

• die befristete Beschäftigung von<br />

nichtbeamteten<br />

- Vertretungslehrkräften,<br />

- anderen stundenweise (nebenamtlich/nebenberuflich<br />

und<br />

geringfügig) beschäftigten<br />

Lehrkräften (ohne katechetische<br />

Lehrkräfte),<br />

- von sonstigem, nichtlehrendem<br />

Personal,<br />

• die Anordnung von Mehrarbeit,<br />

• den Abschluss von Kooperationsverträgen<br />

und<br />

• sonstige BGB-Verträge zur<br />

Wahrnehmung außerunterrichtlicher<br />

Tätigkeiten (z. B. für PC-<br />

Netzwerkbetreuung/technischen<br />

Support).<br />

Die Befugnisse beziehen sich auf<br />

den erstmaligen Abschluss, auf die<br />

„Seit dem 1. Februar 2001<br />

erproben in Niedersachsen<br />

39 große Schulen, darunter<br />

27 berufsbildende, die<br />

Personalkostenbudgetierung.<br />

Im Rahmen eines vierjährigen<br />

Modellversuchs erhalten<br />

die Schulen erweiterte personalrechtliche<br />

Befugnisse und<br />

die Zuweisung von<br />

Haushaltsmitteln in einem<br />

Budget. … Die Erprobung<br />

dieses Instrumentariums soll<br />

auch zeigen, wie weit die<br />

Schulen sowohl zeitlich als<br />

auch inhaltlich flexibler, als<br />

dies vorher möglich war, auf<br />

die <strong>eigenen</strong> Bedürfnisse reagieren<br />

können.“<br />

Änderung und die Beendigung von<br />

Verträgen im Rahmen des jeweiligen<br />

Schulbudgets. Die Schulen erhalten<br />

in diesem Modellversuch<br />

aber nicht die Befugnis, Beamtenverhältnisse<br />

oder unbefristete Beschäftigungsverhältnisse<br />

zu begründen<br />

oder zu ändern. Den<br />

Schulen ist eine<br />

Handreichung zum<br />

Einsatz von Personal<br />

und zum Abschluss<br />

von Werkund<br />

Dienstleistungsverträgen<br />

zur Verfügung<br />

gestellt<br />

worden.<br />

Bei der Mittelverwendung<br />

ist nach<br />

dem Grundsatz zu<br />

verfahren, dass unterrichtsbezogene<br />

Mittel, also Mittel<br />

aus den beiden obligatorischen<br />

Budgetquellen<br />

und aus<br />

der „Kapitalisierung“<br />

von Beurlaubungen und Teilzeitbeschäftigung,<br />

ausschließlich für den<br />

Unterricht zu verwenden sind. Verträge<br />

für andere als unterrichtliche<br />

Zwecke dürfen daher ausschließlich<br />

im Rahmen des Mittelvolumens aus<br />

nicht in Anspruch genommenen<br />

Anrechnungsstunden, aus dem Anteil<br />

der Entgelte nach § 54 des niedersächsischen<br />

Schulgesetzes, der<br />

den (berufsbildenden) Schulen vom<br />

Land überlassen wird, und aus <strong>eigenen</strong><br />

Einnahmen abgeschlossen<br />

werden. Das bedeutet, dass sowohl<br />

die Beschäftigung von sonstigem,<br />

nichtlehrendem Personal als auch<br />

die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben<br />

(auch durch Abschluss<br />

von Werk- und Dienstleistungsverträgen<br />

zum Beispiel für PC-Netzwerkbetreuung/technischen<br />

Support)<br />

– also die Bereiche, die den<br />

Aspekt der Kostenteilung zwischen<br />

dem Land und den kommunalen<br />

Schulträgern tangieren – nur aus<br />

diesen Mitteln und Einnahmen finanziert<br />

werden dürfen.<br />

Experimentierklausel des Schulgesetzes<br />

Kosten für Verwaltungsaufgaben<br />

an Schulen sind von den Schulträgern<br />

zu tragen, da sie zu den so<br />

genannten „äußeren Angelegenheiten“<br />

der Schulen gehören. Die genannten<br />

Beschränkungen der Budgetverwendung<br />

für diesen Bereich<br />

ändern nichts daran, dass es sich<br />

(abgesehen vom Einsatz möglicher<br />

Einnahmen aus Zuwendungen<br />

Dritter) um Landesmittel handelt.<br />

Abweichungen von den schulgesetzlichen<br />

Regelungen zur Kostenträgerschaft<br />

waren bis Mitte Dezember<br />

2000 nur durch Vereinbarungen<br />

zwischen Land und Schulträgern<br />

möglich. Von Kostenregelungen<br />

für unterrichtsergänzende<br />

Veranstaltungen bei bestimmten<br />

berufsbildenden Bildungsgängen<br />

abgesehen, waren diese Vereinbarungen<br />

nur bei Schulversuchen zur<br />

Erprobung neuer pädagogischer<br />

und organisatorischer Konzeptionen<br />

möglich.<br />

Das niedersächsische Kultusministerium<br />

hat in Gesprächen mit den<br />

kommunalen Spitzenverbänden<br />

mehrfach Probleme an den Schulen<br />

thematisiert, die die Kostenlastverteilung<br />

tangieren. Beispielsweise<br />

sind hier die Ausstattung der Schulen<br />

mit Verwaltungspersonal oder<br />

die immer drängender werdende<br />

Regelung des technischen Supports<br />

bei PC-Netzwerken zu nennen. Im<br />

Dezember 1999 war Einvernehmen<br />

darüber erzielt worden, praktische<br />

Lösungsansätze im Bereich der Kostenteilung<br />

zwischen Land und kommunalen<br />

Schulträgern umzusetzen,<br />

ohne dadurch spätere Kostenregelungen<br />

zu präjudizieren. In diesem<br />

Sinne soll der Modellversuch „Personalkostenbudgetierung<br />

an Schulen“<br />

auch für die Erprobung solcher<br />

Möglichkeiten genutzt werden.<br />

44


Aus Anlass des Modellversuchs hat<br />

der niedersächsische Landtag in der<br />

letzten Beratung des Haushaltsbegleitgesetzes<br />

2001 am 15. Dezember<br />

2000 auf Antrag der SPD-Landtagsfraktion<br />

in das niedersächsische<br />

Schulgesetz folgenden § 113 a<br />

(Experimentierklausel) eingefügt:<br />

„Zur Erprobung von Modellen der<br />

eigenverantwortlichen Steuerung<br />

von Schulen kann das Kultusministerium<br />

im Einvernehmen mit dem<br />

Schulträger auch außerhalb von<br />

Vereinbarungen nach § 113 Abs. 2<br />

Ausnahmen von den Vorschriften<br />

der §§ 112 und 113 Abs. 1 zulassen,<br />

soweit erwartet werden kann, dass<br />

dadurch die Wirtschaftlichkeit und<br />

Leistungsfähigkeit in der Verwaltung<br />

der Schulen verbessert wird.“<br />

Die Ziele der eigenverantwortlichen<br />

Steuerung und der Verbesserung<br />

der „Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit<br />

in der Verwaltung<br />

der Schulen“ entsprechen der mit<br />

dem Modellversuch verfolgten Absicht<br />

der Effektivitätssteigerung bei<br />

Stärkung der Eigenverantwortung<br />

der Schulen. Die Formulierung „in<br />

der Verwaltung der Schulen“ bezieht<br />

sich auf die Aufgabenerledigung<br />

durch die Schulbehörden<br />

und die Schulen selbst. Die Verbesserungen<br />

sollen durch die Zusammenführung<br />

der Handlungs- und<br />

Finanzverantwortung zwischen<br />

Schule und Schulbehörde im Bereich<br />

der Mittelbewirtschaftung<br />

und der Entscheidung über Personalmaßnahmen<br />

erbracht werden.<br />

Ausblick<br />

Der Hinweis der Personalvertretung,<br />

dass Schulleitungen (in diesem Modellversuch)<br />

Arbeitgeberfunktionen<br />

wahrnehmen, ist wohl zutreffend.<br />

Die entsprechenden Managementfunktionen<br />

nehmen Schulleiterinnen<br />

und Schulleiter insbesondere<br />

an großen Systemen in zunehmendem<br />

Maße wahr. Berührt werden<br />

hier auf der einen Seite Fragen der<br />

Schulverfassung (Stellung der<br />

Schulleiterinnen und Schulleiter<br />

sowie Aufgaben der Konferenzen),<br />

auf der anderen Seite die Veränderung<br />

der Berufsrolle, der Aufgaben<br />

und des Anforderungsprofils der<br />

Schulleitungen. Diese Fragen werden<br />

in einer neu gebildeten Arbeitsgruppe<br />

des Niedersächsischen<br />

Kultusministeriums mit Schulleitungsverbänden<br />

zum „Arbeitsplatz<br />

Schulleitung“, deren konstituierende<br />

Sitzung im April/Mai 2001 stattfinden<br />

soll, intensiv zu erörtern sein.<br />

Alle Signale deuten in Niedersachsen<br />

derzeit in die Richtung einer<br />

quantitativen und qualitativen<br />

Ausweitung der Budgetierung. Neben<br />

der Einbeziehung weiterer<br />

Schulen wäre an eine Flexibilisierung<br />

bei der Mittelverwendung zu<br />

denken. Auch könnte die Experimentierklausel<br />

des § 113 a des niedersächsischen<br />

Schulgesetzes als<br />

Grundlage für die Erprobung von<br />

gemeinsamen Schulbudgets aus<br />

staatlichen und kommunalen Mitteln<br />

dienen.<br />

<strong>STATEMENT</strong><br />

Josef-Michael Samol<br />

Josef-Michael Samol, geb. 1943 in Beuthen, Oberschlesien.<br />

1966-70 Studium der Pädagogik und<br />

Sozialwissenschaften. 1970 Eintritt in den Schuldienst<br />

(Hauptschule). 1972 Übernahme der Fachseminare<br />

Geschichte und Politik. Anschlussstudium<br />

für das Lehramt an Realschulen. 1979 Leitung des<br />

Ausbildungsseminars Celle. 1984 Leitung der<br />

Kooperativen Gesamtschule Barsinghausen. 1992<br />

Vorsitzender des Schulleitungsverbandes Niedersachsen.<br />

Seit 1997 Mitglied des Niedersächsischen<br />

Landesprüfungsamtes für Lehrämter, dort seit 1999<br />

Vorsitzender der Prüfungskommission.<br />

Ich möchte an dieser Stelle ein<br />

paar grundsätzliche Anmerkungen<br />

machen. Das hier gestellte Thema,<br />

mehr Eigenständigkeit, mehr Verantwortung<br />

für die Schule, Konzepte<br />

der Schulautonomie und<br />

Budgetierung, ist ein sehr offenes,<br />

sehr breites Thema. Mir liegt daran,<br />

dass wir uns ein bisschen konzentrieren<br />

und festlegen, wovon wir<br />

reden. Wir sollten nicht aufzählen,<br />

wer welche Lehrer nach welchem<br />

Paragrafen und auf welche Weise<br />

einstellt, sondern sagen, was wir<br />

unter Eigenständigkeit verstehen.<br />

Vielleicht zunächst eine Anmerkung<br />

zur Begriffsklärung. Wir haben nie<br />

45


von Autonomie, sondern nur von<br />

Teilautonomie gesprochen. Eine<br />

vollständige Autonomie der Schule<br />

kann es nicht geben, das verbietet<br />

der Rechtsrahmen, die Verfassung<br />

der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Schule ist eine staatliche Angelegenheit,<br />

von daher muss der Staat<br />

sie gestalten. Was für uns notwendig<br />

ist, ist mehr Verantwortung,<br />

mehr Selbstgestaltung, mehr Freiheiten<br />

in dem, was Pädagogik bedeutet<br />

und was an Umsetzung von<br />

Pädagogik für Schülerinnen und<br />

Schüler notwendig ist. Wie sah das<br />

in Niedersachsen aus Der Schulleitungsverband<br />

Niedersachsen hat<br />

als Erster 1993 die Diskussion um<br />

Teilautonomie und Entwicklung an<br />

Schulen begonnen. Dann hat der<br />

Schulleitungsverband selbstständig<br />

eine Untersuchung mit dem „Institut<br />

für Entwicklungsplanung und<br />

Strukturforschung“ in den Schulen<br />

durchgeführt unter der Fragestellung,<br />

wie die Schulen denn zur<br />

Entwicklung von mehr Autonomie<br />

stehen.<br />

Was interessiert uns dabei Es ist<br />

die selbstständige Planung in Schulen,<br />

die Entwicklung von Curricula.<br />

Wir haben in Niedersachsen – um<br />

gleich eine Ist-Soll-Analyse zu machen<br />

– immer noch Richtlinien, die<br />

zum Teil sehr eng sind. Auch wenn<br />

sie Maximalpläne sein sollen, werden<br />

sie sehr eng ausgelegt. Das<br />

46<br />

heißt, was wir heutzutage für die<br />

Selbstständigkeit von Schulen brauchen,<br />

sind neben einem soliden<br />

Wissensvermittlungskanon auch<br />

andere Inhalte. Wir müssen zusammen<br />

mit Eltern und Schülern das<br />

festlegen, was heutzutage für einen<br />

jungen Menschen notwendig ist.<br />

Das kann<br />

nicht von<br />

oben geregelt<br />

werden. Wir<br />

haben auf<br />

der Bildungsmesse<br />

2001<br />

einen wunderschönen<br />

internationalen<br />

Bildungskongress<br />

gehabt,<br />

und<br />

Frau Ministerin<br />

Jürgens-Pieper aus Niedersachsen<br />

hat das bestätigt. Die EXPO-<br />

Schulen haben in einem Versuch<br />

ihre Lerninhalte selbst festgelegt,<br />

und bei allen ist es anscheinend<br />

wunderbar gelungen, ohne dass<br />

Regulierung bis ins Einzelne stattgefunden<br />

hätte. Ein Weiteres kann<br />

man heute tun durch Schulprogramme.<br />

Aber diese dürfen nicht<br />

durch ein falsches Verständnis von<br />

Schulentwicklungsberatern vor Ort<br />

wieder einen relativ engen Rahmen<br />

bekommen. Das heißt, hier ist noch<br />

einiges zu tun.<br />

ZEICHNUNG : MESTER<br />

Ein anderer Aspekt dieser Autonomie-Diskussion<br />

ist natürlich die<br />

Profilierung der Schulen. Bei der<br />

Klientel, die wir haben, und bei geringer<br />

werdenden Schülerzahlen<br />

muss man den Eltern und Schülern<br />

etwas anbieten. Die Schulen müssen<br />

ein eigenes Profil erstellen, das von<br />

der Klientel, von der Schülerschaft,<br />

von der Elternschaft, mit der man<br />

arbeitet, akzeptiert werden kann.<br />

Ein weiterer Punkt ist eine so genannte<br />

kundenorientierte Haltung.<br />

Was heißt das Das heißt, die Möglichkeit,<br />

flexibel auf Eltern und<br />

Schüler zu reagieren, aktuelle gesellschaftliche<br />

Fragen thematisch in<br />

den Unterricht aufzunehmen, z. B.<br />

im letzten, vorletzten Jahr die Gewalt<br />

von rechts in Deutschland,<br />

Ausländerhass. Da müssen wir die<br />

Freiheit haben, relativ schnell und<br />

präzise mit Inhalten zu agieren.<br />

Das verstehen wir unter Selbstverantwortung,<br />

mehr Eigenständigkeit<br />

oder Selbstgestaltung.<br />

Natürlich bildet der hier ausgewiesene<br />

Punkt Budgetierung eine<br />

wichtige Voraussetzung. Man muss<br />

diese Vorhaben auch materiell stützen<br />

und ausführen können. Deswegen<br />

ist Budgetierung im Kontext<br />

von Teilautonomie von Schule oder<br />

von mehr Selbstständigkeit von<br />

Schule immer ein Punkt, den man<br />

nicht vernachlässigen darf. Weiterhin<br />

hat die Schule im Rahmen der<br />

Teilautonomie darauf zu achten,<br />

dass sie bestimmte Qualitätsstandards<br />

vermittelt: nicht nur im Bereich<br />

des Wissens, sondern beispielweise<br />

auch solche sozialen<br />

Kompetenzen wie Teamfähigkeit,<br />

Verlässlichkeit. Diese Bereiche können<br />

niemals lehrgangsmäßig, sondern<br />

nur per Erfahrung Schülern<br />

vermittelt werden. Dafür aber haben<br />

wir im Grunde genommen keine<br />

ausgewiesenen Pläne.<br />

Dann zur Qualitätsprüfung: Wir<br />

haben in Niedersachsen eine Überprüfung<br />

in den Abschlussklassen,<br />

das wird zwar als Qualitätsprüfung<br />

verkauft, ist aber keine! Qualitätsprüfung<br />

wäre etwas anderes; dazu<br />

gehörten auch die so genannte<br />

Selbstevaluation innerhalb der Kollegien<br />

und die externe Evaluation.<br />

Als letzten Aspekt von Autonomie<br />

nenne ich die Berücksichtigung des<br />

Internationalismus, die Globalisierung,<br />

die europäische Entwicklung.


Wir müssen eine europäische Didaktik<br />

in Angriff nehmen. Das alles<br />

ist noch in den Fächern aufgehoben.<br />

Europäisches Denken neben nationalem<br />

Denken, neben nationaler<br />

Haltung entwickeln – so weit sind<br />

wir noch nicht. Hier müsste man<br />

den Schulen noch ein bisschen<br />

mehr Freiheit geben.<br />

Was ist in Niedersachsen passiert<br />

1993, das hat Herr Hoffmann bereits<br />

gesagt, wurde diese Entwicklung<br />

angestoßen. Sie<br />

landete dann allerdings<br />

leider Gottes<br />

bei Begriffen wie<br />

Schulverwaltungsreform<br />

und Kostenersparnis.<br />

Wenn ich<br />

unter Kostenersparnis<br />

eine Schulreform<br />

machen will, dann<br />

werde ich nicht unbedingt<br />

ein optimales<br />

Ergebnis erzielen.<br />

Wenigstens eine<br />

Nullrechnung wäre<br />

eigentlich schon ein<br />

Fortschritt gewesen –<br />

aber Kostenersparnis und Schulverwaltungsreform<br />

Man hat den<br />

Schulen und Schulleitungen – als<br />

Vertreter des Schulleitungsverbandes<br />

muss ich das deutlich sagen –<br />

46 Aufgaben der unteren Schulaufsicht<br />

übertragen. Das ist doch keine<br />

Selbstständigkeit mehr! Natürlich<br />

können wir Sonderurlaub erteilen,<br />

aber das ist keine pädagogische Reform,<br />

keine pädagogische Möglichkeit,<br />

Schule zu gestalten. Das betrifft<br />

zunächst den administrativen<br />

Bereich, und dann kommt das Weitere.<br />

Die Schulen haben dafür nicht<br />

eine Minute mehr an Ressourcen<br />

„Eine vollständige Autonomie<br />

der Schule kann es<br />

nicht geben, das verbietet der<br />

Rechtsrahmen, die Verfassung<br />

der Bundesrepublik<br />

Deutschland. Schule ist eine<br />

staatliche Angelegenheit, von<br />

daher muss der Staat sie<br />

gestalten. Was für uns notwendig<br />

ist, ist mehr Verantwortung,<br />

mehr Selbstgestaltung,<br />

mehr Freiheiten<br />

in dem, was Pädagogik<br />

bedeutet und was an<br />

Umsetzung von Pädagogik<br />

für Schülerinnen und<br />

Schüler notwendig ist.“<br />

bekommen! Knapp 50 Schulaufsichtsämter<br />

wurden aufgehoben.<br />

Wo ist das Geld, das man dabei<br />

eingespart hat, geblieben Das hat<br />

man nicht an die Schulen weitergegeben!<br />

Erlauben Sie mir einen letzten Satz<br />

zur Budgetierung. Wir müssen hier<br />

in der Diskussion unterscheiden<br />

zwischen der kommunalen Budgetierung<br />

und der Landesbudgetierung,<br />

damit sich das nicht mischt.<br />

Die kommunale<br />

Budgetierung in<br />

Niedersachsen bewegt<br />

sich zwischen<br />

einer Situation, wo<br />

z. B. der Sachbearbeiter<br />

der Stadt immer<br />

noch bestimmt,<br />

ob die Schule einen<br />

Tageslichtprojektor<br />

kaufen kann, bis zu<br />

einer vollständigen<br />

Budgetierung. Vollständige<br />

Budgetierung<br />

heißt, die<br />

Schulen entscheiden<br />

in ihrem Rahmen<br />

über das kommunale Budget, das<br />

sie vom Schulträger bekommen,<br />

von der Bauunterhaltung bis zu<br />

den Energiekosten usw. Das heißt,<br />

hier haben wir wiederum eine enorm<br />

breite Palette. Wir würden uns<br />

wünschen, dass sich die Landesbehörden<br />

mit den kommunalen Spitzen<br />

endlich darauf verständigen,<br />

die Budgets zusammenführen.<br />

Dann haben wir die Landesbudgets:<br />

Eine Personalbudgetierung ist hier<br />

in Erprobung. Die Landesbudgetierung<br />

bezieht sich auf die Lernmittelfreiheit,<br />

auf die Reisekosten für<br />

Lehrerinnen und Lehrer, die Klassen-<br />

oder Schulfahrten begleiten,<br />

und auf die so genannte schulinterne<br />

pädagogische Tagung oder<br />

Fortbildung. Nur handelt es sich<br />

dabei auch nicht um eine echte<br />

Budgetierung, weil die Mittelbehörde,<br />

die Bezirksregierung nämlich,<br />

das, was vernünftigerweise vom<br />

Land beschlossen wurde, in vier<br />

Bezirksregionen zum Teil unterschiedlich<br />

regelt. Es wird vorgegeben,<br />

wie viel für Lernmittel zur<br />

Verfügung steht. Es wird uns vorgegeben,<br />

wie viel für Reisekosten<br />

und wie viel für die schulinterne<br />

Fortbildung vorhanden ist. Es ist<br />

nicht festgelegt, in welchem prozentuellen<br />

Rahmen die Schulen<br />

budgetieren, das heißt, entscheiden<br />

können. Setzen wir einmal 5000 DM<br />

für schulinterne Fortbildung an, etwa<br />

weil wir alle Kollegen PC-fähig<br />

machen wollen. Dann kriegen wir<br />

ein Stopp von der Bezirksregierung.<br />

Als Abschluss noch ein kleines<br />

„Bonbon“: In der Stadt Hannover<br />

haben die Schulen im Rahmen dieser<br />

Selbstständigkeit den Auftrag<br />

erhalten, mit einer neuen Software<br />

eine Statistik zu erstellen. Plötzlich<br />

verfügt das Schulamt für alle<br />

Schulen in der Stadt Hannover –<br />

das sind etliche, Hannover ist ja<br />

die Landeshauptstadt –, dass diese<br />

Software nicht auf den Dienst-PC<br />

aufgespielt werden darf, weil zwischen<br />

Stadt und Ministerium die<br />

datenschutzrechtlichen Fragen in<br />

Bezug auf die zu erstellende Statistik<br />

nicht abgeklärt wurden. Die<br />

Lehrer gehen dann hin und machen<br />

die Statistik auf ihren privaten<br />

PCs. Muss man hier nicht an<br />

Schilda denken<br />

47

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