STATEMENT Peter Daschner - eigenen Schulbuch
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Die Forderung nach mehr<br />
Autonomie für die Einzelschulen<br />
ist inzwischen in<br />
einigen Bundesländern eingelöst:<br />
in finanzieller Hinsicht<br />
durch die Zuwendung<br />
von Geldmitteln, in struktureller<br />
Hinsicht durch die<br />
Übertragung größerer Entscheidungsbereiche<br />
an die<br />
Schule direkt. Autonomie<br />
bedeutet allerdings bislang<br />
in den meisten Fällen<br />
Teilautonomie, da der<br />
Bildungsauftrag verfassungsmäßig<br />
eine öffentlichrechtliche<br />
Aufgabe ist. Wie<br />
der bisher erreichte Stand<br />
der Dinge zu beurteilen ist<br />
und wie die Lasten- und<br />
Pflichtenverteilung zwischen<br />
Schulträger und<br />
Schule aussehen soll, darüber<br />
gehen die Meinungen<br />
deutlich auseinander. Das<br />
zeigte sich auch auf dem<br />
Podium „MEHR EIGEN-<br />
STÄNDIGKEIT, MEHR<br />
VERANTWORTUNG,<br />
MEHR SCHULE KONZEP-<br />
TE DER SCHULAUTONO-<br />
MIE UND BUDGETIE-<br />
RUNG“, an dem PETER<br />
DASCHNER, Landesschulrat<br />
in Hamburg,<br />
ERICH HOFFMANN,<br />
zuständiger Ministerialrat<br />
im Niedersächsischen<br />
Kultusministerium, und<br />
JOSEF-MICHAEL SAMOL,<br />
Vorsitzender des Schulleiterverbandes<br />
Niedersachsen,<br />
teilnahmen.<br />
<strong>STATEMENT</strong><br />
<strong>Peter</strong> <strong>Daschner</strong><br />
Die Erkenntnis, die zur „Autonomie-Debatte“<br />
geführt hat, lautet:<br />
Die Grenzen der klassischen bürokratisch-regulativen<br />
Verfahren sind<br />
längst erreicht. Dies gilt für die<br />
Wirtschaft, für die Verwaltung –<br />
und für Schulen. Auch diese sind<br />
über hierarchische Anordnungen<br />
kaum beeinflussbar, wie verschiedene<br />
wissenschaftliche Langzeitbeobachtungen<br />
(z. B. Mats Ekholm,<br />
Schweden) gezeigt<br />
haben. Das Gegenmodell<br />
lautet: Die<br />
Schulen selbst – dazu<br />
gehören Schüler,<br />
Lehrer, Eltern und<br />
das regionale Umfeld<br />
– sind der Motor der<br />
Schulentwicklung<br />
(vgl. H.-G. Rolff). Die<br />
Schulverwaltung<br />
muss Räume dafür<br />
zur Verfügung stellen,<br />
Standards gemeinsam<br />
erarbeiten<br />
lassen (z. B. Kriterien<br />
für interne Evaluation), Referenzdaten<br />
liefern (z. B. extern erhobene<br />
und vergleichende Daten), wichtige<br />
Ergebnisse überprüfen und Qualifizierungsangebote<br />
machen.<br />
<strong>Peter</strong> <strong>Daschner</strong>, geb. 1944. Studium der<br />
Germanistik, Geschichte und Politik in München<br />
und Tübingen. Lehrer in Hamburg, später Leiter<br />
eines Gymnasiums. Leiter der Abteilung Schulentwicklung<br />
und Schulgestaltung im Hamburger Amt<br />
für Schule. Seit 1993 Landesschulrat in Hamburg,<br />
Leiter des Amtes für Schule. Herausgeber der<br />
Zeitschrift „Hamburg macht Schule“; Redaktion<br />
der Zeitschrift „Pädagogik“.<br />
„Die Schulen selbst – dazu<br />
gehören Schüler, Lehrer,<br />
Eltern und das regionale<br />
Umfeld – sind der Motor der<br />
Schulentwicklung … Die<br />
Schulverwaltung muss<br />
Räume dafür zur Verfügung<br />
stellen, Standards gemeinsam<br />
erarbeiten lassen (z. B.<br />
Kriterien für interne<br />
Evaluation), Referenzdaten<br />
liefern (z. B. extern erhobene<br />
und vergleichende Daten),<br />
wichtige Ergebnisse überprüfen<br />
und Qualifizierungsangebote<br />
machen.“<br />
In Hamburg haben diese Entwicklungen<br />
vor etwa zehn Jahren mit<br />
der Budgetierung der Unterrichtsmittel<br />
begonnen. Damit wurde das<br />
so genannte „Dezemberfieber“ abgeschafft.<br />
Es schloss sich eine<br />
zweijährige öffentliche Diskussion<br />
um ein neues Schulgesetz an, das<br />
schließlich 1997 verabschiedet<br />
wurde und in dem Eigenständigkeit<br />
und Verantwortung zwei tragende<br />
Säulen darstellen. Mit der Initiierung<br />
und Durchführung der Lernausgangsuntersuchung<br />
(LAU) eines<br />
gesamten Schülerjahrgangs Klasse<br />
5 – fortgeführt in den Klassen 7, 9<br />
und 11 – wurde in<br />
Hamburg die „empirische<br />
Wende“<br />
eingeleitet. Hinter<br />
diesen Konzepten<br />
und Maßnahmen<br />
steckt eine neue<br />
Steuerungsphilosophie:<br />
Es geht um<br />
eine Stärkung der<br />
Eigenständigkeit<br />
und Eigenverantwortung<br />
von Schulen<br />
(AKV-Prinzip,<br />
mehr Freiheit beim<br />
Wie der Zielerreichung,<br />
Kooperationszwang, Pflicht<br />
zur Rechenschaftslegung). „Autonomie“<br />
ist hierbei kein Selbstzweck,<br />
sondern ein Mittel zur bestmöglichen<br />
Entfaltung der <strong>eigenen</strong><br />
Kräfte, um gute Schule zu realisieren.<br />
Gleichzeitig wird die staatliche<br />
Verantwortung durch Zielvorgaben,<br />
die Festsetzung von Standards und<br />
Maßnahmen der externen Evaluation<br />
gestärkt.<br />
41
Im Laufe der letzten Jahre hat man<br />
die Selbstgestaltungsräume für die<br />
Hamburger Schulen deutlich ausgeweitet:<br />
Finanziell bzw. materiell<br />
verfügen die Schulen über einen<br />
Selbstbewirtschaftungsfonds für<br />
Unterrichtsmittel, kleinere Bauund<br />
Unterhaltungsmittel und seit<br />
kurzem auch die äußere Schulverwaltung.<br />
Inhaltlich-konzeptionell<br />
materialisiert sich die Eigenständigkeit<br />
der Schulen bei der Erarbeitung<br />
der Schulprogramme und bei<br />
der Ausfüllung der neuen Rahmenpläne.<br />
Logischer Schlussstein einer<br />
erweiterten Selbstständigkeit der<br />
Schulen bildet der personelle Bereich.<br />
Hier wird die schulische Eigenverantwortung<br />
durch passgenaue<br />
Ausschreibung von freien<br />
Lehrerstellen und von für die<br />
Schulentwicklung wichtigen A-14-<br />
Funktionsstellen unterstützt. Ein<br />
regelhafter Schulwechsel für Neueingestellte<br />
(innerhalb von 10 Jahren)<br />
und bei Beförderungen soll die<br />
Mobilität erhöhen und den Transfer<br />
von Kompetenzen erleichtern. Personalentwicklung<br />
muss an jeder<br />
einzelnen Schule stattfinden.<br />
Bei der Umsetzung der Prinzipien<br />
von Eigenständigkeit und Verantwortung<br />
in einzelne Maßnahmen<br />
wird deutlich, dass es auf allen<br />
Ebenen noch Probleme und offene<br />
Fragen gibt, etwa:<br />
• Wie lässt sich eine vorherrschende<br />
Einzelkämpfermentalität am<br />
besten überwinden<br />
• Werden die Mittelzuweisungen<br />
an Schulen den unterschiedlichen<br />
Erfordernissen vor Ort gerecht,<br />
oder sind sie noch zu egalitär<br />
(und damit ungerecht)<br />
• Erhält das berufslange Lernen<br />
bereits in der Lehrerausbildung<br />
die so wichtigen Anstöße<br />
• Brauchen wir gezieltere Anreizsysteme<br />
für Schulentwicklung<br />
• Welches Arbeitszeitmodell wird<br />
der erwarteten Lehrertätigkeit am<br />
besten gerecht<br />
• Welche Rolle soll die Schulaufsicht<br />
künftig einnehmen<br />
<strong>STATEMENT</strong><br />
Erich Hoffmann<br />
Erich Hoffmann, geb. 1942 in Berlin. Diplomvolkswirt<br />
und Gymnasiallehrer. Nach mehrjähriger Tätigkeit<br />
in der Industrie sowie in der empirischen<br />
Sozialforschung Referendariat und 2. Staatsexamen.<br />
Danach 13 Jahre im niedersächsischen Schuldienst<br />
als Lehrer für Chemie, Politik, Werte und Normen.<br />
1991 Referent im Niedersächsischen Kultusministerium,<br />
Leiter der Geschäftsstelle Schul(verwaltungs)-<br />
reform. Arbeitsschwerpunkte u. a.: Reform der<br />
Schulbehörden und der Schulen, Tätigkeitsfelder<br />
von Schulleitungen und Schulaufsicht, Stärkung<br />
der Eigenverantwortung der Schulen.<br />
Die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung<br />
der Schulen ist in<br />
Niedersachsen in den letzten fünf<br />
Jahren durch eine ganze Reihe von<br />
Maßnahmen im Rahmen der Schulund<br />
Schulverwaltungsreform deutlich<br />
gestärkt worden. Seit Herbst<br />
1996 erfolgte sukzessive die Übertragung<br />
von etwa 40 Aufgaben<br />
und Entscheidungsbefugnissen von<br />
den Schulbehörden (Bezirksregierungen)<br />
auf die Schulen (die Liste<br />
übertragener Aufgaben sowie alle<br />
42<br />
Berichte und Informationen zur<br />
Schul- und Schulverwaltungsreform<br />
können angefordert werden<br />
beim Niedersächsischen Kultusministerium,<br />
Geschäftsstelle Schul[verwaltungs]reform,<br />
Postfach 1 61,<br />
30001 Hannover, Tel.: (05 11)<br />
1 20–72 03, Fax: –74 66, E-Mail:<br />
erich.hoffmann@mk.niedersachsen.de).<br />
Darüber hinaus sind hier<br />
die Ausweitung der finanziellen<br />
Eigenverantwortung („Budgetierung“),<br />
die Einflussmöglichkeiten<br />
der Schulen und Schulleitungen<br />
auf die Einstellung von Lehrkräften<br />
durch die Bezirksregierungen (Personalverantwortung),<br />
der Schulversuch<br />
„Verlässliche Grundschulen“<br />
sowie der Modellversuch „Personalkostenbudgetierung<br />
an Schulen“<br />
zu nennen.<br />
Die Entwicklung eines Konzepts<br />
zur Reform der staatlichen Schulbehörden<br />
in Niedersachsen erfolgte<br />
1995 durch die Arbeitsgruppe
„Schulverwaltungsreform“, deren<br />
Überlegungen (vgl. den Bericht<br />
vom 26. Juni 1995) bis heute wesentliche<br />
Impulse für die Veränderung<br />
der Aufbau- und Ablauforganisation<br />
der Schulbehörden, aber<br />
auch der Arbeitsabläufe zwischen<br />
Schulbehörden und Schulen sowie<br />
für die innere Schulreform erbracht<br />
haben. An dieser Stelle kann nur<br />
auf die wichtigsten Aspekte der<br />
Stärkung der Selbstständigkeit und<br />
Eigenverantwortung der Schulen<br />
im Bereich der Budgetierung eingegangen<br />
werden.<br />
1. Erfahrungen mit der<br />
Budgetierung von Haushaltsmitteln<br />
Anfang 1996 war eine gemeinsame<br />
Arbeitsgruppe von Kultusministerium<br />
und kommunalen Spitzenverbänden<br />
gebildet worden, die Vorschläge<br />
zur Stärkung der „Finanzautonomie<br />
der Schulen“ ausarbeiten<br />
sollte. Hinsichtlich der Ausweitung<br />
der Budgetierung kommunaler<br />
Haushaltsmittel für Schulen konnte<br />
nur eine allgemeine Verständigung<br />
erzielt werden, da dies zum <strong>eigenen</strong><br />
Wirkungskreis der Schulträger<br />
gehört.<br />
Mit der Budgetierung von Haushaltsmitteln<br />
des Landes für Schulen<br />
ist demgegenüber zielstrebig begonnen<br />
worden. Die vom Land<br />
aufgewendeten Haushaltsmittel für<br />
die Schulen entfallen fast vollständig<br />
auf die Personalausgaben für<br />
Lehrerinnen und Lehrer, Betreuungspersonal<br />
u. Ä. Die Ausgaben<br />
des Landes für Sachmittel der<br />
Schulen sind demgegenüber gering,<br />
bildeten jedoch den ersten Ansatz<br />
für die Budgetierung. Seit Beginn<br />
des Haushaltsjahres 1998 sind den<br />
öffentlichen Schulen Haushaltsmittel<br />
des Landes für die Bereiche<br />
Lernmittelfreiheit, Reisekosten bei<br />
Dienstreisen aus Anlass von Schulfahrten<br />
und schulinterne Fortbildungen<br />
(SchiLF) in Form eines<br />
Budgets zur eigenständigen Bewirtschaftung<br />
zur Verfügung gestellt<br />
worden. Die Bildung der Schulbudgets<br />
mit gegenseitiger Deckungsfähigkeit<br />
und Übertragbarkeit der<br />
Mittel in das jeweils nächste Haushaltsjahr<br />
erfolgte mit Zustimmung<br />
des Ausschusses für Haushalt und<br />
Finanzen des niedersächsischen<br />
Landtages. Alle Schulen konnten<br />
daher erste Erfahrungen mit der<br />
Bewirtschaftung im Rahmen eigener<br />
Budgetverantwortlichkeit sammeln.<br />
2. Der Modellversuch<br />
„Personalkostenbudgetierung<br />
an Schulen“<br />
Seit dem 1. Februar 2001 erproben<br />
in Niedersachsen 39 große Schulen,<br />
darunter 27 berufsbildende, die<br />
Personalkostenbudgetierung. Im<br />
Rahmen eines vierjährigen Modellversuchs<br />
erhalten die Schulen erweiterte<br />
personalrechtliche Befugnisse<br />
und die Zuweisung von<br />
Haushaltsmitteln in einem Budget.<br />
Die Schulen sollen damit in die<br />
Lage versetzt werden, selbstständig<br />
befristete Verträge für Vertretungsunterricht<br />
oder anderen stundenweisen<br />
Unterrichtseinsatz abzuschließen.<br />
Ferner können Lehrkräfte<br />
in begrenztem Umfang von außerunterrichtlichen<br />
Tätigkeiten entlastet<br />
werden, indem entsprechende<br />
Aufgaben extern oder an nichtlehrendes<br />
Personal vergeben werden.<br />
Die Erprobung dieses Instrumentariums<br />
soll auch zeigen, wie weit<br />
die Schulen sowohl zeitlich als<br />
auch inhaltlich flexibler, als dies<br />
vorher möglich war, auf die <strong>eigenen</strong><br />
Bedürfnisse reagieren können.<br />
Auf die Ausschreibung des Modellversuchs<br />
im April 2000 konnten<br />
sich berufsbildende Schulen und<br />
große allgemein bildende Schulen<br />
mit mindestens 50 Lehrkräften (in<br />
Vollzeitlehrereinheiten) und/oder<br />
800 Schülerinnen und Schülern<br />
bewerben. Die Schulen sollten über<br />
ein entsprechendes Management<br />
verfügen, um einerseits die personal-<br />
und haushaltswirtschaftlichen<br />
Vorgaben zu beachten und andererseits<br />
sowohl zeitlich als auch inhaltlich<br />
flexibel auf Probleme zu<br />
reagieren, beispielsweise bei unerwartetem<br />
Unterrichtsausfall.<br />
Budgetgrundsätze und Budgetverantwortlichkeit<br />
Im Rahmen des Modellversuches<br />
hat die Schule eigenverantwortlich<br />
aus dem Budget die vorgesehenen<br />
Aufgaben zu bestreiten. Dabei sind<br />
die einbezogenen Haushaltsstellen<br />
gegenseitig deckungsfähig. Nicht<br />
verbrauchte Haushaltsmittel (oder<br />
auch Einnahmen) werden ohne besonderen<br />
Antrag der Schule in das<br />
nächstjährige Budget übertragen<br />
(Übertragbarkeit).<br />
Die Konferenzen entscheiden im<br />
Rahmen ihrer Zuständigkeiten über<br />
die Grundsätze der Verwendung<br />
des Budgets. Die Verständigung<br />
über diese Budgetgrundsätze ist<br />
auch als Bestandteil des verbindlichen<br />
Kerns eines Schulprogramms<br />
vorgesehen. (Vgl. Niedersächsisches<br />
Kultusministerium [Hg.]: Handreichung<br />
„Schulprogrammentwicklung<br />
und Evaluation“. Hannover 1997,<br />
S. 14.) Die Entscheidung über die<br />
einzelne Mittelausgabe wird von<br />
der Schulleiterin oder dem Schulleiter<br />
getroffen, die oder der auch<br />
für die Feststellung der sachlichen<br />
und rechnerischen Richtigkeit der<br />
Zahlungen verantwortlich ist. In<br />
bestimmtem Umfang können die<br />
Entscheidungs- und Feststellungsbefugnisse<br />
auf andere geeignete<br />
Bedienstete übertragen werden.<br />
Umfang und Zusammensetzung<br />
der Budgets<br />
Die Budgets der einzelnen Schulen<br />
setzen sich aus obligatorischen<br />
(Anteile der Schule an den Vergütungen<br />
der ständigen nur teilzeit-<br />
43
eschäftigten angestellten Lehrkräfte<br />
sowie der nebenamtlichen/<br />
nebenberuflichen Lehrkräfte und<br />
Anteil an den Mitteln für die Beschäftigung<br />
von „Feuerwehr-Lehrkräften“<br />
– insgesamt DM 2850 je<br />
Vollzeitlehrereinheit) und fakultativen<br />
Elementen („Kapitalisierung“<br />
von Stellen oder<br />
Stellenanteilen der<br />
beurlaubten oder teilzeitbeschäftigten<br />
planmäßigen Lehrkräfte<br />
der Schule,<br />
„Kapitalisierung“ von<br />
Anrechnungsstunden<br />
und Entgelte nach<br />
§ 54 NSchG) zusammen.<br />
Neben den<br />
Haushaltsmitteln des<br />
Landes können die<br />
Schulen gegebenenfalls<br />
Mittel aus Zuwendungen<br />
Dritter<br />
oder des Schulträgers<br />
in das Personalkostenbudget<br />
einbeziehen.<br />
Befugnisse der beteiligten Schulen<br />
Mit dem Personalkostenbudget sind<br />
den Schulen eigene Befugnisse<br />
übertragen worden für<br />
• die befristete Beschäftigung von<br />
nichtbeamteten<br />
- Vertretungslehrkräften,<br />
- anderen stundenweise (nebenamtlich/nebenberuflich<br />
und<br />
geringfügig) beschäftigten<br />
Lehrkräften (ohne katechetische<br />
Lehrkräfte),<br />
- von sonstigem, nichtlehrendem<br />
Personal,<br />
• die Anordnung von Mehrarbeit,<br />
• den Abschluss von Kooperationsverträgen<br />
und<br />
• sonstige BGB-Verträge zur<br />
Wahrnehmung außerunterrichtlicher<br />
Tätigkeiten (z. B. für PC-<br />
Netzwerkbetreuung/technischen<br />
Support).<br />
Die Befugnisse beziehen sich auf<br />
den erstmaligen Abschluss, auf die<br />
„Seit dem 1. Februar 2001<br />
erproben in Niedersachsen<br />
39 große Schulen, darunter<br />
27 berufsbildende, die<br />
Personalkostenbudgetierung.<br />
Im Rahmen eines vierjährigen<br />
Modellversuchs erhalten<br />
die Schulen erweiterte personalrechtliche<br />
Befugnisse und<br />
die Zuweisung von<br />
Haushaltsmitteln in einem<br />
Budget. … Die Erprobung<br />
dieses Instrumentariums soll<br />
auch zeigen, wie weit die<br />
Schulen sowohl zeitlich als<br />
auch inhaltlich flexibler, als<br />
dies vorher möglich war, auf<br />
die <strong>eigenen</strong> Bedürfnisse reagieren<br />
können.“<br />
Änderung und die Beendigung von<br />
Verträgen im Rahmen des jeweiligen<br />
Schulbudgets. Die Schulen erhalten<br />
in diesem Modellversuch<br />
aber nicht die Befugnis, Beamtenverhältnisse<br />
oder unbefristete Beschäftigungsverhältnisse<br />
zu begründen<br />
oder zu ändern. Den<br />
Schulen ist eine<br />
Handreichung zum<br />
Einsatz von Personal<br />
und zum Abschluss<br />
von Werkund<br />
Dienstleistungsverträgen<br />
zur Verfügung<br />
gestellt<br />
worden.<br />
Bei der Mittelverwendung<br />
ist nach<br />
dem Grundsatz zu<br />
verfahren, dass unterrichtsbezogene<br />
Mittel, also Mittel<br />
aus den beiden obligatorischen<br />
Budgetquellen<br />
und aus<br />
der „Kapitalisierung“<br />
von Beurlaubungen und Teilzeitbeschäftigung,<br />
ausschließlich für den<br />
Unterricht zu verwenden sind. Verträge<br />
für andere als unterrichtliche<br />
Zwecke dürfen daher ausschließlich<br />
im Rahmen des Mittelvolumens aus<br />
nicht in Anspruch genommenen<br />
Anrechnungsstunden, aus dem Anteil<br />
der Entgelte nach § 54 des niedersächsischen<br />
Schulgesetzes, der<br />
den (berufsbildenden) Schulen vom<br />
Land überlassen wird, und aus <strong>eigenen</strong><br />
Einnahmen abgeschlossen<br />
werden. Das bedeutet, dass sowohl<br />
die Beschäftigung von sonstigem,<br />
nichtlehrendem Personal als auch<br />
die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben<br />
(auch durch Abschluss<br />
von Werk- und Dienstleistungsverträgen<br />
zum Beispiel für PC-Netzwerkbetreuung/technischen<br />
Support)<br />
– also die Bereiche, die den<br />
Aspekt der Kostenteilung zwischen<br />
dem Land und den kommunalen<br />
Schulträgern tangieren – nur aus<br />
diesen Mitteln und Einnahmen finanziert<br />
werden dürfen.<br />
Experimentierklausel des Schulgesetzes<br />
Kosten für Verwaltungsaufgaben<br />
an Schulen sind von den Schulträgern<br />
zu tragen, da sie zu den so<br />
genannten „äußeren Angelegenheiten“<br />
der Schulen gehören. Die genannten<br />
Beschränkungen der Budgetverwendung<br />
für diesen Bereich<br />
ändern nichts daran, dass es sich<br />
(abgesehen vom Einsatz möglicher<br />
Einnahmen aus Zuwendungen<br />
Dritter) um Landesmittel handelt.<br />
Abweichungen von den schulgesetzlichen<br />
Regelungen zur Kostenträgerschaft<br />
waren bis Mitte Dezember<br />
2000 nur durch Vereinbarungen<br />
zwischen Land und Schulträgern<br />
möglich. Von Kostenregelungen<br />
für unterrichtsergänzende<br />
Veranstaltungen bei bestimmten<br />
berufsbildenden Bildungsgängen<br />
abgesehen, waren diese Vereinbarungen<br />
nur bei Schulversuchen zur<br />
Erprobung neuer pädagogischer<br />
und organisatorischer Konzeptionen<br />
möglich.<br />
Das niedersächsische Kultusministerium<br />
hat in Gesprächen mit den<br />
kommunalen Spitzenverbänden<br />
mehrfach Probleme an den Schulen<br />
thematisiert, die die Kostenlastverteilung<br />
tangieren. Beispielsweise<br />
sind hier die Ausstattung der Schulen<br />
mit Verwaltungspersonal oder<br />
die immer drängender werdende<br />
Regelung des technischen Supports<br />
bei PC-Netzwerken zu nennen. Im<br />
Dezember 1999 war Einvernehmen<br />
darüber erzielt worden, praktische<br />
Lösungsansätze im Bereich der Kostenteilung<br />
zwischen Land und kommunalen<br />
Schulträgern umzusetzen,<br />
ohne dadurch spätere Kostenregelungen<br />
zu präjudizieren. In diesem<br />
Sinne soll der Modellversuch „Personalkostenbudgetierung<br />
an Schulen“<br />
auch für die Erprobung solcher<br />
Möglichkeiten genutzt werden.<br />
44
Aus Anlass des Modellversuchs hat<br />
der niedersächsische Landtag in der<br />
letzten Beratung des Haushaltsbegleitgesetzes<br />
2001 am 15. Dezember<br />
2000 auf Antrag der SPD-Landtagsfraktion<br />
in das niedersächsische<br />
Schulgesetz folgenden § 113 a<br />
(Experimentierklausel) eingefügt:<br />
„Zur Erprobung von Modellen der<br />
eigenverantwortlichen Steuerung<br />
von Schulen kann das Kultusministerium<br />
im Einvernehmen mit dem<br />
Schulträger auch außerhalb von<br />
Vereinbarungen nach § 113 Abs. 2<br />
Ausnahmen von den Vorschriften<br />
der §§ 112 und 113 Abs. 1 zulassen,<br />
soweit erwartet werden kann, dass<br />
dadurch die Wirtschaftlichkeit und<br />
Leistungsfähigkeit in der Verwaltung<br />
der Schulen verbessert wird.“<br />
Die Ziele der eigenverantwortlichen<br />
Steuerung und der Verbesserung<br />
der „Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit<br />
in der Verwaltung<br />
der Schulen“ entsprechen der mit<br />
dem Modellversuch verfolgten Absicht<br />
der Effektivitätssteigerung bei<br />
Stärkung der Eigenverantwortung<br />
der Schulen. Die Formulierung „in<br />
der Verwaltung der Schulen“ bezieht<br />
sich auf die Aufgabenerledigung<br />
durch die Schulbehörden<br />
und die Schulen selbst. Die Verbesserungen<br />
sollen durch die Zusammenführung<br />
der Handlungs- und<br />
Finanzverantwortung zwischen<br />
Schule und Schulbehörde im Bereich<br />
der Mittelbewirtschaftung<br />
und der Entscheidung über Personalmaßnahmen<br />
erbracht werden.<br />
Ausblick<br />
Der Hinweis der Personalvertretung,<br />
dass Schulleitungen (in diesem Modellversuch)<br />
Arbeitgeberfunktionen<br />
wahrnehmen, ist wohl zutreffend.<br />
Die entsprechenden Managementfunktionen<br />
nehmen Schulleiterinnen<br />
und Schulleiter insbesondere<br />
an großen Systemen in zunehmendem<br />
Maße wahr. Berührt werden<br />
hier auf der einen Seite Fragen der<br />
Schulverfassung (Stellung der<br />
Schulleiterinnen und Schulleiter<br />
sowie Aufgaben der Konferenzen),<br />
auf der anderen Seite die Veränderung<br />
der Berufsrolle, der Aufgaben<br />
und des Anforderungsprofils der<br />
Schulleitungen. Diese Fragen werden<br />
in einer neu gebildeten Arbeitsgruppe<br />
des Niedersächsischen<br />
Kultusministeriums mit Schulleitungsverbänden<br />
zum „Arbeitsplatz<br />
Schulleitung“, deren konstituierende<br />
Sitzung im April/Mai 2001 stattfinden<br />
soll, intensiv zu erörtern sein.<br />
Alle Signale deuten in Niedersachsen<br />
derzeit in die Richtung einer<br />
quantitativen und qualitativen<br />
Ausweitung der Budgetierung. Neben<br />
der Einbeziehung weiterer<br />
Schulen wäre an eine Flexibilisierung<br />
bei der Mittelverwendung zu<br />
denken. Auch könnte die Experimentierklausel<br />
des § 113 a des niedersächsischen<br />
Schulgesetzes als<br />
Grundlage für die Erprobung von<br />
gemeinsamen Schulbudgets aus<br />
staatlichen und kommunalen Mitteln<br />
dienen.<br />
<strong>STATEMENT</strong><br />
Josef-Michael Samol<br />
Josef-Michael Samol, geb. 1943 in Beuthen, Oberschlesien.<br />
1966-70 Studium der Pädagogik und<br />
Sozialwissenschaften. 1970 Eintritt in den Schuldienst<br />
(Hauptschule). 1972 Übernahme der Fachseminare<br />
Geschichte und Politik. Anschlussstudium<br />
für das Lehramt an Realschulen. 1979 Leitung des<br />
Ausbildungsseminars Celle. 1984 Leitung der<br />
Kooperativen Gesamtschule Barsinghausen. 1992<br />
Vorsitzender des Schulleitungsverbandes Niedersachsen.<br />
Seit 1997 Mitglied des Niedersächsischen<br />
Landesprüfungsamtes für Lehrämter, dort seit 1999<br />
Vorsitzender der Prüfungskommission.<br />
Ich möchte an dieser Stelle ein<br />
paar grundsätzliche Anmerkungen<br />
machen. Das hier gestellte Thema,<br />
mehr Eigenständigkeit, mehr Verantwortung<br />
für die Schule, Konzepte<br />
der Schulautonomie und<br />
Budgetierung, ist ein sehr offenes,<br />
sehr breites Thema. Mir liegt daran,<br />
dass wir uns ein bisschen konzentrieren<br />
und festlegen, wovon wir<br />
reden. Wir sollten nicht aufzählen,<br />
wer welche Lehrer nach welchem<br />
Paragrafen und auf welche Weise<br />
einstellt, sondern sagen, was wir<br />
unter Eigenständigkeit verstehen.<br />
Vielleicht zunächst eine Anmerkung<br />
zur Begriffsklärung. Wir haben nie<br />
45
von Autonomie, sondern nur von<br />
Teilautonomie gesprochen. Eine<br />
vollständige Autonomie der Schule<br />
kann es nicht geben, das verbietet<br />
der Rechtsrahmen, die Verfassung<br />
der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Schule ist eine staatliche Angelegenheit,<br />
von daher muss der Staat<br />
sie gestalten. Was für uns notwendig<br />
ist, ist mehr Verantwortung,<br />
mehr Selbstgestaltung, mehr Freiheiten<br />
in dem, was Pädagogik bedeutet<br />
und was an Umsetzung von<br />
Pädagogik für Schülerinnen und<br />
Schüler notwendig ist. Wie sah das<br />
in Niedersachsen aus Der Schulleitungsverband<br />
Niedersachsen hat<br />
als Erster 1993 die Diskussion um<br />
Teilautonomie und Entwicklung an<br />
Schulen begonnen. Dann hat der<br />
Schulleitungsverband selbstständig<br />
eine Untersuchung mit dem „Institut<br />
für Entwicklungsplanung und<br />
Strukturforschung“ in den Schulen<br />
durchgeführt unter der Fragestellung,<br />
wie die Schulen denn zur<br />
Entwicklung von mehr Autonomie<br />
stehen.<br />
Was interessiert uns dabei Es ist<br />
die selbstständige Planung in Schulen,<br />
die Entwicklung von Curricula.<br />
Wir haben in Niedersachsen – um<br />
gleich eine Ist-Soll-Analyse zu machen<br />
– immer noch Richtlinien, die<br />
zum Teil sehr eng sind. Auch wenn<br />
sie Maximalpläne sein sollen, werden<br />
sie sehr eng ausgelegt. Das<br />
46<br />
heißt, was wir heutzutage für die<br />
Selbstständigkeit von Schulen brauchen,<br />
sind neben einem soliden<br />
Wissensvermittlungskanon auch<br />
andere Inhalte. Wir müssen zusammen<br />
mit Eltern und Schülern das<br />
festlegen, was heutzutage für einen<br />
jungen Menschen notwendig ist.<br />
Das kann<br />
nicht von<br />
oben geregelt<br />
werden. Wir<br />
haben auf<br />
der Bildungsmesse<br />
2001<br />
einen wunderschönen<br />
internationalen<br />
Bildungskongress<br />
gehabt,<br />
und<br />
Frau Ministerin<br />
Jürgens-Pieper aus Niedersachsen<br />
hat das bestätigt. Die EXPO-<br />
Schulen haben in einem Versuch<br />
ihre Lerninhalte selbst festgelegt,<br />
und bei allen ist es anscheinend<br />
wunderbar gelungen, ohne dass<br />
Regulierung bis ins Einzelne stattgefunden<br />
hätte. Ein Weiteres kann<br />
man heute tun durch Schulprogramme.<br />
Aber diese dürfen nicht<br />
durch ein falsches Verständnis von<br />
Schulentwicklungsberatern vor Ort<br />
wieder einen relativ engen Rahmen<br />
bekommen. Das heißt, hier ist noch<br />
einiges zu tun.<br />
ZEICHNUNG : MESTER<br />
Ein anderer Aspekt dieser Autonomie-Diskussion<br />
ist natürlich die<br />
Profilierung der Schulen. Bei der<br />
Klientel, die wir haben, und bei geringer<br />
werdenden Schülerzahlen<br />
muss man den Eltern und Schülern<br />
etwas anbieten. Die Schulen müssen<br />
ein eigenes Profil erstellen, das von<br />
der Klientel, von der Schülerschaft,<br />
von der Elternschaft, mit der man<br />
arbeitet, akzeptiert werden kann.<br />
Ein weiterer Punkt ist eine so genannte<br />
kundenorientierte Haltung.<br />
Was heißt das Das heißt, die Möglichkeit,<br />
flexibel auf Eltern und<br />
Schüler zu reagieren, aktuelle gesellschaftliche<br />
Fragen thematisch in<br />
den Unterricht aufzunehmen, z. B.<br />
im letzten, vorletzten Jahr die Gewalt<br />
von rechts in Deutschland,<br />
Ausländerhass. Da müssen wir die<br />
Freiheit haben, relativ schnell und<br />
präzise mit Inhalten zu agieren.<br />
Das verstehen wir unter Selbstverantwortung,<br />
mehr Eigenständigkeit<br />
oder Selbstgestaltung.<br />
Natürlich bildet der hier ausgewiesene<br />
Punkt Budgetierung eine<br />
wichtige Voraussetzung. Man muss<br />
diese Vorhaben auch materiell stützen<br />
und ausführen können. Deswegen<br />
ist Budgetierung im Kontext<br />
von Teilautonomie von Schule oder<br />
von mehr Selbstständigkeit von<br />
Schule immer ein Punkt, den man<br />
nicht vernachlässigen darf. Weiterhin<br />
hat die Schule im Rahmen der<br />
Teilautonomie darauf zu achten,<br />
dass sie bestimmte Qualitätsstandards<br />
vermittelt: nicht nur im Bereich<br />
des Wissens, sondern beispielweise<br />
auch solche sozialen<br />
Kompetenzen wie Teamfähigkeit,<br />
Verlässlichkeit. Diese Bereiche können<br />
niemals lehrgangsmäßig, sondern<br />
nur per Erfahrung Schülern<br />
vermittelt werden. Dafür aber haben<br />
wir im Grunde genommen keine<br />
ausgewiesenen Pläne.<br />
Dann zur Qualitätsprüfung: Wir<br />
haben in Niedersachsen eine Überprüfung<br />
in den Abschlussklassen,<br />
das wird zwar als Qualitätsprüfung<br />
verkauft, ist aber keine! Qualitätsprüfung<br />
wäre etwas anderes; dazu<br />
gehörten auch die so genannte<br />
Selbstevaluation innerhalb der Kollegien<br />
und die externe Evaluation.<br />
Als letzten Aspekt von Autonomie<br />
nenne ich die Berücksichtigung des<br />
Internationalismus, die Globalisierung,<br />
die europäische Entwicklung.
Wir müssen eine europäische Didaktik<br />
in Angriff nehmen. Das alles<br />
ist noch in den Fächern aufgehoben.<br />
Europäisches Denken neben nationalem<br />
Denken, neben nationaler<br />
Haltung entwickeln – so weit sind<br />
wir noch nicht. Hier müsste man<br />
den Schulen noch ein bisschen<br />
mehr Freiheit geben.<br />
Was ist in Niedersachsen passiert<br />
1993, das hat Herr Hoffmann bereits<br />
gesagt, wurde diese Entwicklung<br />
angestoßen. Sie<br />
landete dann allerdings<br />
leider Gottes<br />
bei Begriffen wie<br />
Schulverwaltungsreform<br />
und Kostenersparnis.<br />
Wenn ich<br />
unter Kostenersparnis<br />
eine Schulreform<br />
machen will, dann<br />
werde ich nicht unbedingt<br />
ein optimales<br />
Ergebnis erzielen.<br />
Wenigstens eine<br />
Nullrechnung wäre<br />
eigentlich schon ein<br />
Fortschritt gewesen –<br />
aber Kostenersparnis und Schulverwaltungsreform<br />
Man hat den<br />
Schulen und Schulleitungen – als<br />
Vertreter des Schulleitungsverbandes<br />
muss ich das deutlich sagen –<br />
46 Aufgaben der unteren Schulaufsicht<br />
übertragen. Das ist doch keine<br />
Selbstständigkeit mehr! Natürlich<br />
können wir Sonderurlaub erteilen,<br />
aber das ist keine pädagogische Reform,<br />
keine pädagogische Möglichkeit,<br />
Schule zu gestalten. Das betrifft<br />
zunächst den administrativen<br />
Bereich, und dann kommt das Weitere.<br />
Die Schulen haben dafür nicht<br />
eine Minute mehr an Ressourcen<br />
„Eine vollständige Autonomie<br />
der Schule kann es<br />
nicht geben, das verbietet der<br />
Rechtsrahmen, die Verfassung<br />
der Bundesrepublik<br />
Deutschland. Schule ist eine<br />
staatliche Angelegenheit, von<br />
daher muss der Staat sie<br />
gestalten. Was für uns notwendig<br />
ist, ist mehr Verantwortung,<br />
mehr Selbstgestaltung,<br />
mehr Freiheiten<br />
in dem, was Pädagogik<br />
bedeutet und was an<br />
Umsetzung von Pädagogik<br />
für Schülerinnen und<br />
Schüler notwendig ist.“<br />
bekommen! Knapp 50 Schulaufsichtsämter<br />
wurden aufgehoben.<br />
Wo ist das Geld, das man dabei<br />
eingespart hat, geblieben Das hat<br />
man nicht an die Schulen weitergegeben!<br />
Erlauben Sie mir einen letzten Satz<br />
zur Budgetierung. Wir müssen hier<br />
in der Diskussion unterscheiden<br />
zwischen der kommunalen Budgetierung<br />
und der Landesbudgetierung,<br />
damit sich das nicht mischt.<br />
Die kommunale<br />
Budgetierung in<br />
Niedersachsen bewegt<br />
sich zwischen<br />
einer Situation, wo<br />
z. B. der Sachbearbeiter<br />
der Stadt immer<br />
noch bestimmt,<br />
ob die Schule einen<br />
Tageslichtprojektor<br />
kaufen kann, bis zu<br />
einer vollständigen<br />
Budgetierung. Vollständige<br />
Budgetierung<br />
heißt, die<br />
Schulen entscheiden<br />
in ihrem Rahmen<br />
über das kommunale Budget, das<br />
sie vom Schulträger bekommen,<br />
von der Bauunterhaltung bis zu<br />
den Energiekosten usw. Das heißt,<br />
hier haben wir wiederum eine enorm<br />
breite Palette. Wir würden uns<br />
wünschen, dass sich die Landesbehörden<br />
mit den kommunalen Spitzen<br />
endlich darauf verständigen,<br />
die Budgets zusammenführen.<br />
Dann haben wir die Landesbudgets:<br />
Eine Personalbudgetierung ist hier<br />
in Erprobung. Die Landesbudgetierung<br />
bezieht sich auf die Lernmittelfreiheit,<br />
auf die Reisekosten für<br />
Lehrerinnen und Lehrer, die Klassen-<br />
oder Schulfahrten begleiten,<br />
und auf die so genannte schulinterne<br />
pädagogische Tagung oder<br />
Fortbildung. Nur handelt es sich<br />
dabei auch nicht um eine echte<br />
Budgetierung, weil die Mittelbehörde,<br />
die Bezirksregierung nämlich,<br />
das, was vernünftigerweise vom<br />
Land beschlossen wurde, in vier<br />
Bezirksregionen zum Teil unterschiedlich<br />
regelt. Es wird vorgegeben,<br />
wie viel für Lernmittel zur<br />
Verfügung steht. Es wird uns vorgegeben,<br />
wie viel für Reisekosten<br />
und wie viel für die schulinterne<br />
Fortbildung vorhanden ist. Es ist<br />
nicht festgelegt, in welchem prozentuellen<br />
Rahmen die Schulen<br />
budgetieren, das heißt, entscheiden<br />
können. Setzen wir einmal 5000 DM<br />
für schulinterne Fortbildung an, etwa<br />
weil wir alle Kollegen PC-fähig<br />
machen wollen. Dann kriegen wir<br />
ein Stopp von der Bezirksregierung.<br />
Als Abschluss noch ein kleines<br />
„Bonbon“: In der Stadt Hannover<br />
haben die Schulen im Rahmen dieser<br />
Selbstständigkeit den Auftrag<br />
erhalten, mit einer neuen Software<br />
eine Statistik zu erstellen. Plötzlich<br />
verfügt das Schulamt für alle<br />
Schulen in der Stadt Hannover –<br />
das sind etliche, Hannover ist ja<br />
die Landeshauptstadt –, dass diese<br />
Software nicht auf den Dienst-PC<br />
aufgespielt werden darf, weil zwischen<br />
Stadt und Ministerium die<br />
datenschutzrechtlichen Fragen in<br />
Bezug auf die zu erstellende Statistik<br />
nicht abgeklärt wurden. Die<br />
Lehrer gehen dann hin und machen<br />
die Statistik auf ihren privaten<br />
PCs. Muss man hier nicht an<br />
Schilda denken<br />
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