STATEMENT Peter Daschner - eigenen Schulbuch
STATEMENT Peter Daschner - eigenen Schulbuch
STATEMENT Peter Daschner - eigenen Schulbuch
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
eschäftigten angestellten Lehrkräfte<br />
sowie der nebenamtlichen/<br />
nebenberuflichen Lehrkräfte und<br />
Anteil an den Mitteln für die Beschäftigung<br />
von „Feuerwehr-Lehrkräften“<br />
– insgesamt DM 2850 je<br />
Vollzeitlehrereinheit) und fakultativen<br />
Elementen („Kapitalisierung“<br />
von Stellen oder<br />
Stellenanteilen der<br />
beurlaubten oder teilzeitbeschäftigten<br />
planmäßigen Lehrkräfte<br />
der Schule,<br />
„Kapitalisierung“ von<br />
Anrechnungsstunden<br />
und Entgelte nach<br />
§ 54 NSchG) zusammen.<br />
Neben den<br />
Haushaltsmitteln des<br />
Landes können die<br />
Schulen gegebenenfalls<br />
Mittel aus Zuwendungen<br />
Dritter<br />
oder des Schulträgers<br />
in das Personalkostenbudget<br />
einbeziehen.<br />
Befugnisse der beteiligten Schulen<br />
Mit dem Personalkostenbudget sind<br />
den Schulen eigene Befugnisse<br />
übertragen worden für<br />
• die befristete Beschäftigung von<br />
nichtbeamteten<br />
- Vertretungslehrkräften,<br />
- anderen stundenweise (nebenamtlich/nebenberuflich<br />
und<br />
geringfügig) beschäftigten<br />
Lehrkräften (ohne katechetische<br />
Lehrkräfte),<br />
- von sonstigem, nichtlehrendem<br />
Personal,<br />
• die Anordnung von Mehrarbeit,<br />
• den Abschluss von Kooperationsverträgen<br />
und<br />
• sonstige BGB-Verträge zur<br />
Wahrnehmung außerunterrichtlicher<br />
Tätigkeiten (z. B. für PC-<br />
Netzwerkbetreuung/technischen<br />
Support).<br />
Die Befugnisse beziehen sich auf<br />
den erstmaligen Abschluss, auf die<br />
„Seit dem 1. Februar 2001<br />
erproben in Niedersachsen<br />
39 große Schulen, darunter<br />
27 berufsbildende, die<br />
Personalkostenbudgetierung.<br />
Im Rahmen eines vierjährigen<br />
Modellversuchs erhalten<br />
die Schulen erweiterte personalrechtliche<br />
Befugnisse und<br />
die Zuweisung von<br />
Haushaltsmitteln in einem<br />
Budget. … Die Erprobung<br />
dieses Instrumentariums soll<br />
auch zeigen, wie weit die<br />
Schulen sowohl zeitlich als<br />
auch inhaltlich flexibler, als<br />
dies vorher möglich war, auf<br />
die <strong>eigenen</strong> Bedürfnisse reagieren<br />
können.“<br />
Änderung und die Beendigung von<br />
Verträgen im Rahmen des jeweiligen<br />
Schulbudgets. Die Schulen erhalten<br />
in diesem Modellversuch<br />
aber nicht die Befugnis, Beamtenverhältnisse<br />
oder unbefristete Beschäftigungsverhältnisse<br />
zu begründen<br />
oder zu ändern. Den<br />
Schulen ist eine<br />
Handreichung zum<br />
Einsatz von Personal<br />
und zum Abschluss<br />
von Werkund<br />
Dienstleistungsverträgen<br />
zur Verfügung<br />
gestellt<br />
worden.<br />
Bei der Mittelverwendung<br />
ist nach<br />
dem Grundsatz zu<br />
verfahren, dass unterrichtsbezogene<br />
Mittel, also Mittel<br />
aus den beiden obligatorischen<br />
Budgetquellen<br />
und aus<br />
der „Kapitalisierung“<br />
von Beurlaubungen und Teilzeitbeschäftigung,<br />
ausschließlich für den<br />
Unterricht zu verwenden sind. Verträge<br />
für andere als unterrichtliche<br />
Zwecke dürfen daher ausschließlich<br />
im Rahmen des Mittelvolumens aus<br />
nicht in Anspruch genommenen<br />
Anrechnungsstunden, aus dem Anteil<br />
der Entgelte nach § 54 des niedersächsischen<br />
Schulgesetzes, der<br />
den (berufsbildenden) Schulen vom<br />
Land überlassen wird, und aus <strong>eigenen</strong><br />
Einnahmen abgeschlossen<br />
werden. Das bedeutet, dass sowohl<br />
die Beschäftigung von sonstigem,<br />
nichtlehrendem Personal als auch<br />
die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben<br />
(auch durch Abschluss<br />
von Werk- und Dienstleistungsverträgen<br />
zum Beispiel für PC-Netzwerkbetreuung/technischen<br />
Support)<br />
– also die Bereiche, die den<br />
Aspekt der Kostenteilung zwischen<br />
dem Land und den kommunalen<br />
Schulträgern tangieren – nur aus<br />
diesen Mitteln und Einnahmen finanziert<br />
werden dürfen.<br />
Experimentierklausel des Schulgesetzes<br />
Kosten für Verwaltungsaufgaben<br />
an Schulen sind von den Schulträgern<br />
zu tragen, da sie zu den so<br />
genannten „äußeren Angelegenheiten“<br />
der Schulen gehören. Die genannten<br />
Beschränkungen der Budgetverwendung<br />
für diesen Bereich<br />
ändern nichts daran, dass es sich<br />
(abgesehen vom Einsatz möglicher<br />
Einnahmen aus Zuwendungen<br />
Dritter) um Landesmittel handelt.<br />
Abweichungen von den schulgesetzlichen<br />
Regelungen zur Kostenträgerschaft<br />
waren bis Mitte Dezember<br />
2000 nur durch Vereinbarungen<br />
zwischen Land und Schulträgern<br />
möglich. Von Kostenregelungen<br />
für unterrichtsergänzende<br />
Veranstaltungen bei bestimmten<br />
berufsbildenden Bildungsgängen<br />
abgesehen, waren diese Vereinbarungen<br />
nur bei Schulversuchen zur<br />
Erprobung neuer pädagogischer<br />
und organisatorischer Konzeptionen<br />
möglich.<br />
Das niedersächsische Kultusministerium<br />
hat in Gesprächen mit den<br />
kommunalen Spitzenverbänden<br />
mehrfach Probleme an den Schulen<br />
thematisiert, die die Kostenlastverteilung<br />
tangieren. Beispielsweise<br />
sind hier die Ausstattung der Schulen<br />
mit Verwaltungspersonal oder<br />
die immer drängender werdende<br />
Regelung des technischen Supports<br />
bei PC-Netzwerken zu nennen. Im<br />
Dezember 1999 war Einvernehmen<br />
darüber erzielt worden, praktische<br />
Lösungsansätze im Bereich der Kostenteilung<br />
zwischen Land und kommunalen<br />
Schulträgern umzusetzen,<br />
ohne dadurch spätere Kostenregelungen<br />
zu präjudizieren. In diesem<br />
Sinne soll der Modellversuch „Personalkostenbudgetierung<br />
an Schulen“<br />
auch für die Erprobung solcher<br />
Möglichkeiten genutzt werden.<br />
44