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STATEMENT Peter Daschner - eigenen Schulbuch

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„Schulverwaltungsreform“, deren<br />

Überlegungen (vgl. den Bericht<br />

vom 26. Juni 1995) bis heute wesentliche<br />

Impulse für die Veränderung<br />

der Aufbau- und Ablauforganisation<br />

der Schulbehörden, aber<br />

auch der Arbeitsabläufe zwischen<br />

Schulbehörden und Schulen sowie<br />

für die innere Schulreform erbracht<br />

haben. An dieser Stelle kann nur<br />

auf die wichtigsten Aspekte der<br />

Stärkung der Selbstständigkeit und<br />

Eigenverantwortung der Schulen<br />

im Bereich der Budgetierung eingegangen<br />

werden.<br />

1. Erfahrungen mit der<br />

Budgetierung von Haushaltsmitteln<br />

Anfang 1996 war eine gemeinsame<br />

Arbeitsgruppe von Kultusministerium<br />

und kommunalen Spitzenverbänden<br />

gebildet worden, die Vorschläge<br />

zur Stärkung der „Finanzautonomie<br />

der Schulen“ ausarbeiten<br />

sollte. Hinsichtlich der Ausweitung<br />

der Budgetierung kommunaler<br />

Haushaltsmittel für Schulen konnte<br />

nur eine allgemeine Verständigung<br />

erzielt werden, da dies zum <strong>eigenen</strong><br />

Wirkungskreis der Schulträger<br />

gehört.<br />

Mit der Budgetierung von Haushaltsmitteln<br />

des Landes für Schulen<br />

ist demgegenüber zielstrebig begonnen<br />

worden. Die vom Land<br />

aufgewendeten Haushaltsmittel für<br />

die Schulen entfallen fast vollständig<br />

auf die Personalausgaben für<br />

Lehrerinnen und Lehrer, Betreuungspersonal<br />

u. Ä. Die Ausgaben<br />

des Landes für Sachmittel der<br />

Schulen sind demgegenüber gering,<br />

bildeten jedoch den ersten Ansatz<br />

für die Budgetierung. Seit Beginn<br />

des Haushaltsjahres 1998 sind den<br />

öffentlichen Schulen Haushaltsmittel<br />

des Landes für die Bereiche<br />

Lernmittelfreiheit, Reisekosten bei<br />

Dienstreisen aus Anlass von Schulfahrten<br />

und schulinterne Fortbildungen<br />

(SchiLF) in Form eines<br />

Budgets zur eigenständigen Bewirtschaftung<br />

zur Verfügung gestellt<br />

worden. Die Bildung der Schulbudgets<br />

mit gegenseitiger Deckungsfähigkeit<br />

und Übertragbarkeit der<br />

Mittel in das jeweils nächste Haushaltsjahr<br />

erfolgte mit Zustimmung<br />

des Ausschusses für Haushalt und<br />

Finanzen des niedersächsischen<br />

Landtages. Alle Schulen konnten<br />

daher erste Erfahrungen mit der<br />

Bewirtschaftung im Rahmen eigener<br />

Budgetverantwortlichkeit sammeln.<br />

2. Der Modellversuch<br />

„Personalkostenbudgetierung<br />

an Schulen“<br />

Seit dem 1. Februar 2001 erproben<br />

in Niedersachsen 39 große Schulen,<br />

darunter 27 berufsbildende, die<br />

Personalkostenbudgetierung. Im<br />

Rahmen eines vierjährigen Modellversuchs<br />

erhalten die Schulen erweiterte<br />

personalrechtliche Befugnisse<br />

und die Zuweisung von<br />

Haushaltsmitteln in einem Budget.<br />

Die Schulen sollen damit in die<br />

Lage versetzt werden, selbstständig<br />

befristete Verträge für Vertretungsunterricht<br />

oder anderen stundenweisen<br />

Unterrichtseinsatz abzuschließen.<br />

Ferner können Lehrkräfte<br />

in begrenztem Umfang von außerunterrichtlichen<br />

Tätigkeiten entlastet<br />

werden, indem entsprechende<br />

Aufgaben extern oder an nichtlehrendes<br />

Personal vergeben werden.<br />

Die Erprobung dieses Instrumentariums<br />

soll auch zeigen, wie weit<br />

die Schulen sowohl zeitlich als<br />

auch inhaltlich flexibler, als dies<br />

vorher möglich war, auf die <strong>eigenen</strong><br />

Bedürfnisse reagieren können.<br />

Auf die Ausschreibung des Modellversuchs<br />

im April 2000 konnten<br />

sich berufsbildende Schulen und<br />

große allgemein bildende Schulen<br />

mit mindestens 50 Lehrkräften (in<br />

Vollzeitlehrereinheiten) und/oder<br />

800 Schülerinnen und Schülern<br />

bewerben. Die Schulen sollten über<br />

ein entsprechendes Management<br />

verfügen, um einerseits die personal-<br />

und haushaltswirtschaftlichen<br />

Vorgaben zu beachten und andererseits<br />

sowohl zeitlich als auch inhaltlich<br />

flexibel auf Probleme zu<br />

reagieren, beispielsweise bei unerwartetem<br />

Unterrichtsausfall.<br />

Budgetgrundsätze und Budgetverantwortlichkeit<br />

Im Rahmen des Modellversuches<br />

hat die Schule eigenverantwortlich<br />

aus dem Budget die vorgesehenen<br />

Aufgaben zu bestreiten. Dabei sind<br />

die einbezogenen Haushaltsstellen<br />

gegenseitig deckungsfähig. Nicht<br />

verbrauchte Haushaltsmittel (oder<br />

auch Einnahmen) werden ohne besonderen<br />

Antrag der Schule in das<br />

nächstjährige Budget übertragen<br />

(Übertragbarkeit).<br />

Die Konferenzen entscheiden im<br />

Rahmen ihrer Zuständigkeiten über<br />

die Grundsätze der Verwendung<br />

des Budgets. Die Verständigung<br />

über diese Budgetgrundsätze ist<br />

auch als Bestandteil des verbindlichen<br />

Kerns eines Schulprogramms<br />

vorgesehen. (Vgl. Niedersächsisches<br />

Kultusministerium [Hg.]: Handreichung<br />

„Schulprogrammentwicklung<br />

und Evaluation“. Hannover 1997,<br />

S. 14.) Die Entscheidung über die<br />

einzelne Mittelausgabe wird von<br />

der Schulleiterin oder dem Schulleiter<br />

getroffen, die oder der auch<br />

für die Feststellung der sachlichen<br />

und rechnerischen Richtigkeit der<br />

Zahlungen verantwortlich ist. In<br />

bestimmtem Umfang können die<br />

Entscheidungs- und Feststellungsbefugnisse<br />

auf andere geeignete<br />

Bedienstete übertragen werden.<br />

Umfang und Zusammensetzung<br />

der Budgets<br />

Die Budgets der einzelnen Schulen<br />

setzen sich aus obligatorischen<br />

(Anteile der Schule an den Vergütungen<br />

der ständigen nur teilzeit-<br />

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