STATEMENT Peter Daschner - eigenen Schulbuch
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„Schulverwaltungsreform“, deren<br />
Überlegungen (vgl. den Bericht<br />
vom 26. Juni 1995) bis heute wesentliche<br />
Impulse für die Veränderung<br />
der Aufbau- und Ablauforganisation<br />
der Schulbehörden, aber<br />
auch der Arbeitsabläufe zwischen<br />
Schulbehörden und Schulen sowie<br />
für die innere Schulreform erbracht<br />
haben. An dieser Stelle kann nur<br />
auf die wichtigsten Aspekte der<br />
Stärkung der Selbstständigkeit und<br />
Eigenverantwortung der Schulen<br />
im Bereich der Budgetierung eingegangen<br />
werden.<br />
1. Erfahrungen mit der<br />
Budgetierung von Haushaltsmitteln<br />
Anfang 1996 war eine gemeinsame<br />
Arbeitsgruppe von Kultusministerium<br />
und kommunalen Spitzenverbänden<br />
gebildet worden, die Vorschläge<br />
zur Stärkung der „Finanzautonomie<br />
der Schulen“ ausarbeiten<br />
sollte. Hinsichtlich der Ausweitung<br />
der Budgetierung kommunaler<br />
Haushaltsmittel für Schulen konnte<br />
nur eine allgemeine Verständigung<br />
erzielt werden, da dies zum <strong>eigenen</strong><br />
Wirkungskreis der Schulträger<br />
gehört.<br />
Mit der Budgetierung von Haushaltsmitteln<br />
des Landes für Schulen<br />
ist demgegenüber zielstrebig begonnen<br />
worden. Die vom Land<br />
aufgewendeten Haushaltsmittel für<br />
die Schulen entfallen fast vollständig<br />
auf die Personalausgaben für<br />
Lehrerinnen und Lehrer, Betreuungspersonal<br />
u. Ä. Die Ausgaben<br />
des Landes für Sachmittel der<br />
Schulen sind demgegenüber gering,<br />
bildeten jedoch den ersten Ansatz<br />
für die Budgetierung. Seit Beginn<br />
des Haushaltsjahres 1998 sind den<br />
öffentlichen Schulen Haushaltsmittel<br />
des Landes für die Bereiche<br />
Lernmittelfreiheit, Reisekosten bei<br />
Dienstreisen aus Anlass von Schulfahrten<br />
und schulinterne Fortbildungen<br />
(SchiLF) in Form eines<br />
Budgets zur eigenständigen Bewirtschaftung<br />
zur Verfügung gestellt<br />
worden. Die Bildung der Schulbudgets<br />
mit gegenseitiger Deckungsfähigkeit<br />
und Übertragbarkeit der<br />
Mittel in das jeweils nächste Haushaltsjahr<br />
erfolgte mit Zustimmung<br />
des Ausschusses für Haushalt und<br />
Finanzen des niedersächsischen<br />
Landtages. Alle Schulen konnten<br />
daher erste Erfahrungen mit der<br />
Bewirtschaftung im Rahmen eigener<br />
Budgetverantwortlichkeit sammeln.<br />
2. Der Modellversuch<br />
„Personalkostenbudgetierung<br />
an Schulen“<br />
Seit dem 1. Februar 2001 erproben<br />
in Niedersachsen 39 große Schulen,<br />
darunter 27 berufsbildende, die<br />
Personalkostenbudgetierung. Im<br />
Rahmen eines vierjährigen Modellversuchs<br />
erhalten die Schulen erweiterte<br />
personalrechtliche Befugnisse<br />
und die Zuweisung von<br />
Haushaltsmitteln in einem Budget.<br />
Die Schulen sollen damit in die<br />
Lage versetzt werden, selbstständig<br />
befristete Verträge für Vertretungsunterricht<br />
oder anderen stundenweisen<br />
Unterrichtseinsatz abzuschließen.<br />
Ferner können Lehrkräfte<br />
in begrenztem Umfang von außerunterrichtlichen<br />
Tätigkeiten entlastet<br />
werden, indem entsprechende<br />
Aufgaben extern oder an nichtlehrendes<br />
Personal vergeben werden.<br />
Die Erprobung dieses Instrumentariums<br />
soll auch zeigen, wie weit<br />
die Schulen sowohl zeitlich als<br />
auch inhaltlich flexibler, als dies<br />
vorher möglich war, auf die <strong>eigenen</strong><br />
Bedürfnisse reagieren können.<br />
Auf die Ausschreibung des Modellversuchs<br />
im April 2000 konnten<br />
sich berufsbildende Schulen und<br />
große allgemein bildende Schulen<br />
mit mindestens 50 Lehrkräften (in<br />
Vollzeitlehrereinheiten) und/oder<br />
800 Schülerinnen und Schülern<br />
bewerben. Die Schulen sollten über<br />
ein entsprechendes Management<br />
verfügen, um einerseits die personal-<br />
und haushaltswirtschaftlichen<br />
Vorgaben zu beachten und andererseits<br />
sowohl zeitlich als auch inhaltlich<br />
flexibel auf Probleme zu<br />
reagieren, beispielsweise bei unerwartetem<br />
Unterrichtsausfall.<br />
Budgetgrundsätze und Budgetverantwortlichkeit<br />
Im Rahmen des Modellversuches<br />
hat die Schule eigenverantwortlich<br />
aus dem Budget die vorgesehenen<br />
Aufgaben zu bestreiten. Dabei sind<br />
die einbezogenen Haushaltsstellen<br />
gegenseitig deckungsfähig. Nicht<br />
verbrauchte Haushaltsmittel (oder<br />
auch Einnahmen) werden ohne besonderen<br />
Antrag der Schule in das<br />
nächstjährige Budget übertragen<br />
(Übertragbarkeit).<br />
Die Konferenzen entscheiden im<br />
Rahmen ihrer Zuständigkeiten über<br />
die Grundsätze der Verwendung<br />
des Budgets. Die Verständigung<br />
über diese Budgetgrundsätze ist<br />
auch als Bestandteil des verbindlichen<br />
Kerns eines Schulprogramms<br />
vorgesehen. (Vgl. Niedersächsisches<br />
Kultusministerium [Hg.]: Handreichung<br />
„Schulprogrammentwicklung<br />
und Evaluation“. Hannover 1997,<br />
S. 14.) Die Entscheidung über die<br />
einzelne Mittelausgabe wird von<br />
der Schulleiterin oder dem Schulleiter<br />
getroffen, die oder der auch<br />
für die Feststellung der sachlichen<br />
und rechnerischen Richtigkeit der<br />
Zahlungen verantwortlich ist. In<br />
bestimmtem Umfang können die<br />
Entscheidungs- und Feststellungsbefugnisse<br />
auf andere geeignete<br />
Bedienstete übertragen werden.<br />
Umfang und Zusammensetzung<br />
der Budgets<br />
Die Budgets der einzelnen Schulen<br />
setzen sich aus obligatorischen<br />
(Anteile der Schule an den Vergütungen<br />
der ständigen nur teilzeit-<br />
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