Wettbewerb
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Autonome Provinz Bozen, Südtirol<br />
Gemeinde Feldthurns<br />
DORFENTWICKLUNG<br />
UND ORTSBILD<br />
IM MITTELPUNKT<br />
Planungswettbewerb für den Neubau des<br />
Gemeindezentrums in Feldthurns<br />
AUSLOBUNGSTEXT<br />
Bozen, 12.09.2008
Seite 2 von 18<br />
A<br />
A01<br />
A02<br />
A03<br />
Präsentation des <strong>Wettbewerb</strong><br />
Gegenstand und Ziel des <strong>Wettbewerb</strong>s<br />
Auslober<br />
Koordinierungsstelle<br />
B<br />
B01<br />
B02<br />
B03<br />
B04<br />
B05<br />
B06<br />
B07<br />
B08<br />
B09<br />
B10<br />
B11<br />
B12<br />
B13<br />
B14<br />
B15<br />
B16<br />
B17<br />
B18<br />
B19<br />
B20<br />
B21<br />
B22<br />
B23<br />
B24<br />
B25<br />
<strong>Wettbewerb</strong>sbedingungen<br />
<strong>Wettbewerb</strong>sverfahren<br />
Zulassungsbereich und Teilnahmeberechtigung<br />
Teilnahmehindernisse<br />
<strong>Wettbewerb</strong>ssprache und Maßsystem<br />
Unterlagen für die erste Phase<br />
Anmeldung<br />
Rückfragen<br />
Geforderte Leistungen für die erste Phase<br />
Abgabe der Unterlagen<br />
Zusammensetzung der Bewertungskommission<br />
Beurteilungsverfahren und -kriterien für die erste Phase<br />
Unterlagen für die zweite Phase<br />
Rückfragen für die zweite Phase<br />
Kolloquium und Begehung<br />
Geforderte Leistungen für die zweite Phase<br />
Abgabe des Unterlagen der zweiten Phase<br />
Beurteilungsverfahren und -kriterien für die zweite Phase<br />
Preise<br />
Eigentums- und Urheberrecht<br />
Auftragserteilung<br />
Veröffentlichung der Ergebnisse<br />
Ausstellung der Projekte<br />
Rückgabe der <strong>Wettbewerb</strong>sarbeiten<br />
Anerkennung der <strong>Wettbewerb</strong>sbedingungen<br />
Termine<br />
C<br />
C01<br />
C02<br />
C03<br />
C04<br />
C05<br />
C06<br />
C07<br />
C8<br />
C9<br />
<strong>Wettbewerb</strong>saufgabe<br />
Vorbemerkungen<br />
Geschichtliche Entwicklung des Dorfes<br />
<strong>Wettbewerb</strong>sareal<br />
Raumprogramm<br />
Funktionelle Anforderungen<br />
Besondere Anforderungen<br />
Nachhaltigkeit<br />
Kubaturlimit<br />
Baurechtliche Bestimmungen<br />
Dr. Arch. Raimund Gross, Projektmanagement
Seite 3 von 18<br />
Pläne und Anhänge<br />
Plan Nr. 01<br />
Plan Nr. 02<br />
Anhang 01<br />
Anhang 02<br />
Anhang 03<br />
Lageplan und Mappenauszug<br />
Geländevermessung<br />
Formblatt Anmeldung<br />
Raumprogramm - Formblatt mit Angabe der Flächen und des BRI<br />
Formblatt Verfassererklärung<br />
Dr. Arch. Raimund Gross, Projektmanagement
Seite 4 von 18<br />
A<br />
Präsentation des <strong>Wettbewerb</strong><br />
A01<br />
Gegenstand und Ziel des <strong>Wettbewerb</strong>s<br />
Die Gemeinde Feldthurns lobt einen Planungswettbewerb für den Neubau des Gemeindezentrums aus. Es besteht die<br />
Absicht, ein neues Rathaus, ein neues Kulturhaus und Räumlichkeiten für einige weitere tertiäre Einrichtungen zu errichten.<br />
Im Mittelpunkt steht jedoch die Gestaltung der Platzflächen und der öffentlichen Freiräume und im Besonderen die<br />
Neuordnung des betroffenen Ortsteiles.<br />
Das zur Verfügung stehende Areal liegt sehr exponiert in der Mitte des Dorfes. In unmittelbarer Nähe befinden sich zwei<br />
historisch wertvolle Gebäude (eine Kirche und ein Bauernhof) sowie der Kindergarten, die Schule und ein Hotel. Die<br />
Zufahrtsstrasse von Süden grenzt an das Areal.<br />
Das zu verbauende Volumen beträgt ca. 20.500 m³.<br />
Ziel des <strong>Wettbewerb</strong>es ist es, einen Entwurf mit einem überzeugenden städtebaulichen und architektonischen Konzept<br />
und der bestmöglichen funktionellen Lösung zu erhalten.<br />
A02<br />
Auslober<br />
Gemeinde Feldthurns<br />
I - 39040 Feldthurns, Simon Rieder Platz 2<br />
Tel. 0039 0472 857208, Fax 0039 0472 855131, e-mail: Feldthurns@gvcc.net, url: www. gemeinde.feldthurns.bz.it<br />
A03<br />
Koordinierungsstelle<br />
Dr. Arch. Raimund Gross<br />
I - 39100 Bozen, Dr. Streiter Gasse 28<br />
Tel. 0039 0471 971480, Fax 0039 0471 302934, E-Mail: info@r-gross.com, url: www.r-gross.com<br />
Dr. Arch. Raimund Gross, Projektmanagement
Seite 5 von 18<br />
B<br />
<strong>Wettbewerb</strong>sbedingungen<br />
B01<br />
<strong>Wettbewerb</strong>sverfahren<br />
Der <strong>Wettbewerb</strong> wird in zwei Phasen durchgeführt. Die erste Phase ist offen und besteht in der Bewerbung und Vorauswahl<br />
gemäß Verordnung über die Vergabe öffentlicher Bauaufträge DLH Nr. 41 vom 05.07.2001 Art. 11 Absatz 5. Die<br />
zweite Phase ist auf 12 Bewerber beschränkt, die aus den Teilnehmern der ersten Phase ausgewählt werden und besteht<br />
in der Ausarbeitung eines Entwurfs. Die 2. Phase des <strong>Wettbewerb</strong>es ist anonym.<br />
Der Durchführung dieses <strong>Wettbewerb</strong>es liegen das LG Nr. 6 vom 17.06.1998 (Bestimmungen für die Vergabe und Ausführung<br />
von öffentlichen Bauaufträgen) und das DLH Nr. 41 vom 05.07.2001 (Verordnung über die Vergabe öffentlicher<br />
Bauaufträge) i.g.F., sowie die Richtlinie 2004/18/EU vom 31.03.2004 zu Grunde.<br />
Die angeführten Bestimmungen sind im Internet unter http://www.provinz.bz.it/hochbau/rechtsvorschriften/560.asp abrufbar.<br />
B02<br />
Zulassungsbereich und Teilnahmeberechtigung<br />
Der Zulassungsbereich umfasst die EWR -Staaten sowie die Länder des WTO-Beschaffungsübereinkommens (GPA).<br />
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige:<br />
a) natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift Ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung des <strong>Wettbewerb</strong>s<br />
im Amtsblatt der EU zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur berechtigt sind. Ist im<br />
jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, erfüllt die Anforderung als Architekt oder<br />
Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung<br />
nach der Richtlinie 85/384/EU oder 89/48/EU gewährleistet sind.<br />
b) juristische Personen, zu deren satzungsmäßigen Geschäftszwecken Planungsleistungen gehören, die der <strong>Wettbewerb</strong>saufgabe<br />
entsprechen. Juristische Personen müssen einen Bevollmächtigten benennen, der für die <strong>Wettbewerb</strong>sleistung<br />
verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter muss die Anforderungen erfüllen, die an natürliche<br />
Personen als Teilnehmer gestellt werden.<br />
c) Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen<br />
gemäß Absatz a) und b) gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften müssen ein bevollmächtigtes Mitglied benennen,<br />
das für die <strong>Wettbewerb</strong>sleistung verantwortlich ist.<br />
Der Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Auslobung zur gegenständlichen Planung befähigt sein.<br />
Es wird nur eine einmalige Teilnahme am <strong>Wettbewerb</strong> zugelassen. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften oder Gesellschaften<br />
dürfen am <strong>Wettbewerb</strong> nicht zusätzlich in einer anderen Form teilnehmen.<br />
Die Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaft muss in der zweiten Phase jener der ersten Phase entsprechen.<br />
Teilnehmer, die die hier angeführten Bedingungen nicht erfüllen, werden nicht zum <strong>Wettbewerb</strong> zugelassen.<br />
B03<br />
Teilnahmehindernisse<br />
Von der Teilnahme am <strong>Wettbewerb</strong> ausgeschlossen sind jene Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung<br />
oder Durchführung des <strong>Wettbewerb</strong>es bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichtes nehmen<br />
könnten. Das gilt insbesondere für:<br />
1. den Koordinator, die Vorprüfer, die Preisrichter und die beratenden Sachverständigen im Preisgericht, sowie<br />
Dr. Arch. Raimund Gross, Projektmanagement
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2. deren Ehegatten, Verwandte und Verschwägerte bis zum dritten Grad<br />
3. deren ständige Geschäftspartner<br />
4. deren Mitarbeiter in koordinierter und kontinuierlicher Zusammenarbeit.<br />
Ebenfalls am <strong>Wettbewerb</strong> nicht teilnehmen dürfen Bedienstete des Auslobers und anderer öffentlicher Körperschaften.<br />
B04<br />
<strong>Wettbewerb</strong>ssprache und Maßsystem<br />
Die <strong>Wettbewerb</strong>sarbeiten müssen in deutscher oder italienischer Sprache abgefasst sein. Es gilt ausschließlich das<br />
metrische Maßsystem.<br />
B05<br />
Unterlagen für die erste Phase<br />
Für die erste Phase werden folgende Unterlagen bereitgestellt:<br />
1. Bekanntmachung<br />
2. Auslobungstext mit den Anhängen 01 und 02<br />
Diese Unterlagen können von der Internetseite der Gemeinde www.gemeinde.feldthurns.bz.it kostenlos herunter geladen<br />
werden.<br />
B06<br />
Anmeldung<br />
Für die Teilnahme am <strong>Wettbewerb</strong> ist eine schriftliche Anmeldung vorgeschrieben. Das im Anhang 01 beigefügte Formular<br />
muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet innerhalb der in der Bekanntmachung angeführten Frist mit Post<br />
oder Fax (+39 0472 855131) bei der Gemeinde Feldthurns eingetroffen sein. Der termingerechte Eingang der Anmeldung<br />
wird innerhalb von 7 Tagen per Fax oder E-Mail bestätigt. Die Verantwortung für den termingerechten Eingang<br />
liegt beim Teilnehmer. Zu spät eingegangene Anmeldungen werden nicht angenommen.<br />
B07<br />
Rückfragen<br />
Rückfragen zur ersten Phase können bis zum in der Bekanntmachung angeführten Frist schriftlich (per Post, Fax, E-<br />
Mail) an die Koordinierungsstelle gerichtet werden. Ein zusammenfassendes Protokoll zu den eingegangenen Rückfragen<br />
wird den Teilnehmern innerhalb von 7 Tagen nach Ablauf der oben angeführten Frist zugesandt. Dieses Protokoll<br />
gilt als Bestandteil der <strong>Wettbewerb</strong>sunterlagen.<br />
B08<br />
Geforderte Leistungen für die erste Phase<br />
In der ersten Phase soll vor allem die Berufserfahrung und die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers beurteilt werden.<br />
Dafür werden folgende Leistungen verlangt:<br />
Dokumentation eines Referenzprojektes, welches in Hinsicht auf Architektur, Raumplanung, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit<br />
als besonders aussagekräftig erachtet wird. Es muss sich um Hochbauprojekte handeln. In Bezug auf die<br />
Funktion des Gebäudes und auf den Auftraggeber gibt es keine besonderen Einschränkungen. Es kann sich sowohl um<br />
ausgeführte als auch um nicht ausgeführte Projekte handeln. Das Projekt muss im Fünfjahreszeitraum vor dem ersten<br />
Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung datiert sein.<br />
Die Dokumentation soll vorwiegend grafisch gestaltet sein und kann aus Fotomaterial, Computersimulationen, Zeichnungen,<br />
und Texten bestehen. Sie muss auf einem einzigen Blatt DIN A2 im Hochformat (42,00x59,4cm) zusammengefasst<br />
sein.<br />
Das Blatt muss folgende Angaben enthalten:<br />
• die Aufschrift „<strong>Wettbewerb</strong> Gemeindezentrum Feldthurns“,<br />
• Auftraggeber, Gegenstand und Standort des Projektes (Auf die Angabe des Namens eines privaten Auftraggebers<br />
kann auch verzichtet werden.)<br />
Dr. Arch. Raimund Gross, Projektmanagement
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• Namen und Unterschrift des Teilnehmers,<br />
Das Blatt muss in zweifacher Ausfertigung abgegeben werden.<br />
Das dokumentierte Projekt muss vom Teilnehmer als persönlich verantwortlichem Planer stammen. Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft<br />
gilt dies für mindestens ein Mitglied derselben. Die Unterschrift des Teilnehmers gilt als Bestätigung,<br />
dass er Urheber des angeführten Projektes ist. Falsche Angaben haben den Ausschluss des Teilnehmers zur Folge.<br />
B09<br />
Abgabe der Unterlagen<br />
Die unter B8 geforderten Unterlagen müssen gerollt in einem verschlossenen Paket mit der Aufschrift „<strong>Wettbewerb</strong> Gemeindezentrum<br />
Feldthurns“ innerhalb der in der Bekanntmachung angeführten Frist im Rathaus der Gemeinde<br />
Feldthurns abgegeben werden. Die Abgabe ist werktags von 8.30-12.00 Uhr und von 14.00-16.30 möglich. Die Verantwortung<br />
für den termingerechten und unversehrten Eingang bei der Gemeinde liegt beim Teilnehmer. Zu spät eingegangene<br />
Unterlagen werden nicht zum <strong>Wettbewerb</strong> zugelassen. Auch Unterlagen von nicht ordnungsgemäß angemeldeten<br />
Teilnehmern werden nicht zugelassen.<br />
B10<br />
Zusammensetzung der Bewertungskommission<br />
Die Bewertungskommission wird nach der Abgabe der Unterlagen der ersten Phase ernannt. Sie tagt ausschließlich in<br />
voller Besetzung. Jede Entscheidung muss durch Abstimmung herbeigeführt werden. Stimmenthaltungen sind nicht<br />
möglich. Die Entscheidungen der Bewertungskommission sind endgültig und unanfechtbar.<br />
B11<br />
Beurteilungsverfahren und -kriterien für die erste Phase<br />
Bei der Öffnung der eingereichten Pakete im Rathaus können die Teilnehmer anwesend sein. Der entsprechende Termin<br />
wird zu gegebenem Zeitpunkt bekannt gegeben.<br />
Die vom Teilnehmer eingereichten Unterlagen werden einer Vorprüfung durch den <strong>Wettbewerb</strong>skoordinator unterzogen,<br />
der die Einhaltung der formalen Vorgaben überprüft.<br />
Zu Beginn entscheidet die Kommission über die Zulassung der Teilnehmer. Im Anschluss daran werden die Referenzprojekte<br />
im Hinblick auf die Berufserfahrung und Leistungsfähigkeit des Teilnehmers unter Anwendung folgender Kriterien<br />
bewertet:<br />
1. Qualität der urbanistischen Lösung (Integration in das urbane Umfeld),<br />
2. Qualität der architektonischen Lösung (Gestaltung der Baukörper, Freiflächen, Innenräume),<br />
3. Qualität der funktionalen Lösung (Lösung der Bauaufgabe, äußere und innere Erschließung),<br />
4. Qualität der technischen Lösung (Statik, Materialwahl, Haustechnik, Ökologie)<br />
Berufserfahrung und Leistungsfähigkeit des Teilnehmers werden auch über den Vergleich des Referenzprojektes mit der<br />
<strong>Wettbewerb</strong>saufgabe beurteilt.<br />
Die Bewertungskommission ermittelt ohne Rangordnung 12 Bewerber. Diese werden zur zweiten Phase des <strong>Wettbewerb</strong>s<br />
eingeladen.<br />
Die in der ersten <strong>Wettbewerb</strong>sphase eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgeschickt.<br />
B12<br />
Unterlagen für die zweite Phase<br />
Die Pläne und Anhänge, die der Teilnehmer in der ersten Phase noch nicht erhalten hatte, werden mit der Einladung zur<br />
2. Phase in digitalem Format auf einer CD-ROM zugeschickt.<br />
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B13<br />
Rückfragen für die zweite Phase<br />
Rückfragen zur zweiten Phase können bis zum in der Bekanntmachung angeführtem Termin schriftlich (per Post, Fax,<br />
E-Mail) an die Koordinierungsstelle gerichtet werden. Ein zusammenfassendes Protokoll zu den eingegangenen Rückfragen<br />
wird den Teilnehmern zusammen mit dem Protokoll des Kolloquiums zugesandt. Dieses Protokoll gilt als Bestandteil<br />
der <strong>Wettbewerb</strong>sunterlagen.<br />
B14<br />
Kolloquium und Begehung<br />
Die Teilnehmer an der zweiten Phase sind zu einem Kolloquium mit Begehung des Areals eingeladen, das zu dem in<br />
der Bekanntmachung angeführten Termin im Rathaus in Feldthurns stattfindet. Es wird ein Protokoll verfasst und den<br />
Teilnehmern innerhalb von 14 Tagen zugesandt. Dieses Protokoll gilt als Bestandteil der <strong>Wettbewerb</strong>sunterlagen.<br />
B15<br />
Geforderte Leistungen für die zweite Phase<br />
Von den Teilnehmern an der zweiten Phase wird ein Vorprojekt gefordert, im Einzelnen werden folgende Leistungen<br />
verlangt:<br />
1. Bericht<br />
Im Bericht mit einem Umfang von max. 4 Seiten DIN A4 soll die vorgeschlagene Lösung in Bezug auf die verschiedenen<br />
Bewertungskriterien erläutert werden.<br />
2. Lageplan 1:500<br />
Auf dem Lageplan sollen die einzelnen Baukörper mit den Dächern, die Freiflächen, die Erschließung ersichtlich<br />
und die Abstände zu den Grundstücksgrenzen und zu den Nachbargebäuden eingetragen sein.<br />
3. Grundrisse aller Geschosse 1:200<br />
Diese Pläne müssen alle unter- und überirdischen Geschosse umfassen, Raumbezeichnung und Nutzfläche aller<br />
Räume enthalten, sowie die wichtigsten Maße.<br />
4. Schnitte 1:200<br />
Es sind die für die Definition des Gebäudes erforderlichen Schnitte vorzulegen. Die Pläne müssen Höhenquoten<br />
und -maße enthalten.<br />
5. Ansichten 1:200<br />
Es sind alle Hauptfassaden darzustellen.<br />
6. Baumassenmodell 1:500<br />
Das Modell ist als Einsetzmodell herzustellen. Die Größe der Einsatzplatte entspricht dem <strong>Wettbewerb</strong>sareal.<br />
7. Nachweis der Nutzflächen und des BRI<br />
Es ist das im Anhang 03 bereitgestellte Formblatt im Exel-Format auszufüllen. Die eingetragenen Flächen und<br />
Kubaturen müssen anhand überprüfbarer analytischer Berechnungen und Maßskizzen nachgewiesen werden.<br />
3D-Abbildungen und Computersimulationen sind zugelassen und erwünscht, müssen aber auf den vorgesehenen Blättern<br />
untergebracht werden.<br />
Andere Unterlagen werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.<br />
Der Entwurf muss in Bezug auf Statik, Haustechnik, Brandschutz und barrierefreies Bauen grundsätzlich gelöst und<br />
realisierbar sein.<br />
Die Pläne müssen in zweifacher Ausfertigung auf max. 4 Blättern im Format DIN A0 (84,0x118,8cm) senkrecht einseitig<br />
bedruckt und gerollt abgegeben werden. Der Lageplan muss die Orientierung des Lageplanes Plan Nr. 01 übernehmen.<br />
Die abgegebenen Unterlagen, einschließlich das Modell, müssen mit der Aufschrift „<strong>Wettbewerb</strong> Gemeindezentrum<br />
Feldthurns“ versehen sein und dürfen nur durch eine frei wählbare, sechsstellige Kennzahl an der rechten oberen Ecke<br />
jeder einzelnen Unterlage gekennzeichnet sein. Eine Verletzung der Anonymität durch den Teilnehmer hat den Ausschluss<br />
zur Folge.<br />
Dr. Arch. Raimund Gross, Projektmanagement
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B16<br />
Abgabe des Unterlagen der zweiten Phase<br />
Die unter B15 geforderten Unterlagen müssen innerhalb des in der Bekanntmachung angeführten Termins im Rathaus<br />
der Gemeinde Feldthurns abgegeben werden. Die Abgabe ist werktags von 8.30-12.00 Uhr und von 14.00-16.30 möglich.<br />
Sämtliche Unterlagen müssen in einem geschlossenen Paket aus undurchsichtigem Material abgegeben werden. Das<br />
Paket darf nur die Aufschrift „<strong>Wettbewerb</strong> Gemeindezentrum Feldthurns“ und die sechsstellige Kennzahl tragen. Die<br />
Verfassererklärung (Anhang 04) muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet in einem eigenen verschlossenen und<br />
undurchsichtigen Briefumschlag im Paket enthalten sein. Außen darf der Briefumschlag nur die Aufschrift „<strong>Wettbewerb</strong><br />
Gemeindezentrum Feldthurns“ und die sechsstellige Kennzahl tragen.<br />
Im Briefumschlag mit der Verfassererklärung muss auch der Beleg für folgende Zahlung enthalten sein:<br />
Zahlungsbestätigung über 20,00 € auf das Postkonto Nr. 73582561 (IBAN IT75Y0760103200000073582561 BIC<br />
BPPIITRRXX), lautend auf die „AUT.CONTR. PUBB. Via di Ripetta, 246, 00186 Roma”, unter Angabe der<br />
Steuernummer und des Kodex C.I.G. 020948694E. Das Fehlen der Einzahlungsbestätigung (die ausgedruckte Kopie<br />
der Bestätigung der erfolgten Beitragszahlung mittels Email, welche dem Unternehmen, bei den Online–<br />
Überweisungen, vom System übermittelt werden, diesbezüglich sind die auf der Internetseite http://riscossione.avlp.it/<br />
verfügbaren Anleitungen zu beachten), stellt einen Ausschlussgrund aus dem <strong>Wettbewerb</strong>sverfahren dar. Die Daten der<br />
Überweisung auf das Postkonto müssen auf jeden Fall im Online-System der Überweisungen, also auf der Internetseite<br />
http://riscossione.avlp.it/, eingetragen werden.<br />
Aus Gründen der Anonymität ist die <strong>Wettbewerb</strong>sarbeit durch eine Mittelsperson abzugeben. Die Verantwortung für den<br />
termingerechten und unversehrten Eingang bei der Gemeinde liegt beim Teilnehmer. Zu spät angegebene Projekte<br />
werden nicht zum <strong>Wettbewerb</strong> zugelassen.<br />
Bei Übermittlung durch Kurier und Post muss zur Wahrung der Anonymität als Absender die Adresse des Auslobers<br />
angegeben werden.<br />
B17<br />
Beurteilungsverfahren und -kriterien für die zweite Phase<br />
Bei der Öffnung der eingereichten Pakete im Rathaus können die Teilnehmer anwesend sein. Der entsprechende Termin<br />
wird zu gegebenem Zeitpunkt bekannt gegeben.<br />
Die vom Teilnehmer eingereichten Unterlagen werden einer Vorprüfung durch den <strong>Wettbewerb</strong>skoordinator unterzogen,<br />
der die Einhaltung der formalen Vorgaben überprüft.<br />
Zu Beginn entscheidet die Kommission über die Zulassung der Entwürfe. Im Anschluss daran werden sie im Hinblick auf<br />
die bestmögliche Lösung der <strong>Wettbewerb</strong>saufgabe unter Anwendung folgender Kriterien bewertet:<br />
1. Qualität der urbanistischen Lösung (Integration in das urbane Umfeld, Gestaltung der öffentlichen Freiräume),<br />
2. Qualität der architektonischen Lösung (Gestaltung der Baukörper, Freiflächen, Innenräume),<br />
3. Qualität der funktionalen Lösung (Erfüllung des Raumprogramms, äußere und innere Erschließung),<br />
4. Wirtschaftlichkeit (Baukosten, Betriebskosten, Nachhaltigkeit),<br />
Die einzelnen Kriterien werden nicht spezifisch gewichtet, entscheidend ist die beste Verknüpfung der 4 Aspekte und die<br />
beste Gesamtlösung.<br />
Die Bewertungskommission ermittelt die Sieger und kann folgende Preise vergeben.<br />
B18<br />
Preise<br />
Für Preise und Spesenvergütungen stehen insgesamt 40.000,00 € zur Verfügung, die einzelnen Preise betragen:<br />
Dr. Arch. Raimund Gross, Projektmanagement
Seite 10 von 18<br />
1. Preis: 15.000,00 €<br />
2. Preis: 10.000,00 €<br />
3. Preis: 6.000,00 €<br />
Anerkennungen: 9.000,00 €<br />
Über die Aufteilung der Anerkennungen entscheidet die Bewertungskommission.<br />
Sofern Mehrwertsteuer und Fürsorgebeiträge anfallen, werden diese zusätzlich vergütet.<br />
B19<br />
Eigentums- und Urheberrecht<br />
Das Urheberrecht bleibt beim Verfasser. Das Projekt des bestplatzierten Teilnehmers geht mit der Beauftragung zur<br />
weiteren Planung in das Eigentum des Auslobers über. Dessen ungeachtet bleibt auch in diesem Fall das Urheberrecht<br />
beim Verfasser. Dem Auslober steht jedoch das Recht zu, diese Arbeiten auch nach Abschluss des <strong>Wettbewerb</strong>es,<br />
unter Angabe der Verfasser und ohne weitere Vergütung zu veröffentlichen.<br />
B20<br />
Auftragserteilung<br />
Im Falle der Realisierung des Bauvorhabens wird der bestplatzierte Teilnehmer mit der weiteren Planung (Vorprojekt,<br />
Endgültiges Projekt, Ausführungsprojekt) beauftragt. Der Auftrag schließt Statik, Haustechnik und Sicherheitsplan mit<br />
ein. Eine eventuelle Weitervergabe dieser Leistungen an spezialisierte Fachplaner muss im Einverständnis mit dem<br />
Auslober erfolgen.<br />
Die Beauftragung erfolgt durch einen Privatvertrag auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Beauftragung in der Provinz<br />
Bozen geltenden Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Im Sinne des DLH Nr. 11 vom 25.03.2004 i.g.F. (siehe<br />
www.provinz.bz.it/hochbau/rechtsvorschriften/560.asp) wird das gegenständliche Projekt in die Kategorie I/c eingestuft<br />
und es kommt die Kürzung von 20% gemäß Art. 7/Absatz 1 sowie eine weitere Kürzung von 10% im Sinne von Art.<br />
7/Absatz 2 zur Anwendung. Der Spesensatz wird gemäß Tabelle S festgesetzt, unabhängig davon wo und in welcher<br />
Entfernung vom Auftraggeber sich der Bürositz des Auftragnehmers befindet. Das Preisgeld gilt als Anzahlung auf das<br />
Honorar. Sollte das bestplatzierte Projekt von einer Arbeitsgruppe erstellt worden sein, wird der Vertrag mit dem Verantwortlichen<br />
der Gruppe abgeschlossen und das Honorar wird dem eines einzelnen Auftragnehmers entsprechen. Der<br />
Auslober behält sich das Recht vor, den Auftrag zu denselben Bedingungen auch auf weitere mit dem Bauvorhaben<br />
zusammenhängende freiberufliche Leistungen (z.B. Bauleitung und Abrechnung, Sicherheitskoordination in der Ausführungsphase,<br />
Planung und Bauleitung der Einrichtung…) auszudehnen. Beim Abschluss des Vertrages muss vom Auftragnehmer<br />
eine Bankgarantie in der Höhe von 10% des Honorars vorgelegt werden.<br />
Für die Ausarbeitung der Projektunterlagen stehen folgende Zeiten zur Verfügung:<br />
• für die Ergänzung bzw. Vervollständigung des Vorprojektes 60 Tage<br />
• für das endgültige Projekt mit Bauantrag 60 Tage<br />
• für das Ausführungsprojekt 120 Tage<br />
Sollten die oben angeführten Fristen für die verschiedenen Planungsleistungen aus Verschulden des Auftragnehmers<br />
überschritten werden, wird eine Verzugsstrafe in Höhe von 0,5% für jeden Tag Verspätung vom Honorar einbehalten.<br />
Bei der Ausführung des Auftrages müssen die Empfehlungen der Bewertungskommission und des Auslobers eingebracht<br />
werden. Der Auslober behält sich vor, über die Form des Ausführungsprojektes und der Vergabe zum Zeitpunkt<br />
der Beauftragung zu entscheiden.<br />
Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, sicherzustellen, dass er zum Zeitpunkt der Durchführung des Auftrages<br />
alle erforderlichen rechtlichen, technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür haben wird.<br />
Im Falle einer eventuellen Beauftragung mit der Bauleitung muss eine angemessene Präsenz am Ort gewährleistet<br />
werden.<br />
B21<br />
Veröffentlichung der Ergebnisse<br />
Dr. Arch. Raimund Gross, Projektmanagement
Seite 11 von 18<br />
Sowohl in der ersten als auch in der zweiten Phase des <strong>Wettbewerb</strong>s werden die Teilnehmer über die Entscheidungen<br />
der Bewertungskommission benachrichtigt und erhalten bei Beantragung eine Abschrift des Protokolls.<br />
B22<br />
Ausstellung der Projekte<br />
Dem Auslober steht das Recht zu, die <strong>Wettbewerb</strong>sarbeiten der 2. Phase unter Nennung der Verfasser öffentlich auszustellen<br />
und Teile als Auszug in einem Ausstellungskatalog oder in anderen Veröffentlichungen zu publizieren. Dem Teilnehmer<br />
steht dafür keine finanzielle oder irgendwelche andere Vergütung zu.<br />
B23<br />
Rückgabe der <strong>Wettbewerb</strong>sarbeiten<br />
Die zur zweiten Phase eingereichten Unterlagen, das Siegerprojekt ausgenommen, können nach Abschluss des <strong>Wettbewerb</strong>es<br />
vom Teilnehmer abgeholt werden. Auf Wunsch des Teilnehmers können sie diesem auch kostenpflichtig zugeschickt<br />
werden. Die entsprechenden Modalitäten werden zu gegebenem Zeitpunkt mitgeteilt.<br />
B24<br />
Anerkennung der <strong>Wettbewerb</strong>sbedingungen<br />
Mit der Teilnahme am <strong>Wettbewerb</strong> und mit der Unterschrift des Anmeldeformulars und des Verfasserbriefes erklärt der<br />
Teilnehmer ausdrücklich, die gegenständlichen <strong>Wettbewerb</strong>sbedingungen anzuerkennen. Im Besonderen verpflichtet er<br />
sich damit, im Falle der Auftragserteilung den Auftrag unter den in Punkt B20 angeführten Bedingungen hinsichtlich<br />
Leistungsumfang, Honorarberechnung und Ausführungszeit anzunehmen.<br />
B25 Termine<br />
Die mit dem Ablauf des <strong>Wettbewerb</strong>s zusammenhängenden Termine sind in der Bekanntmachung angeführt.<br />
Dr. Arch. Raimund Gross, Projektmanagement
Seite 12 von 18<br />
C<br />
<strong>Wettbewerb</strong>saufgabe<br />
C01<br />
Vorbemerkungen<br />
Das derzeitige Rathaus, welches auch einen Veranstaltungssaal beherbergt, entspricht weder in seiner Struktur noch im<br />
Ausführungsstandart den heutigen Anforderungen. Die Kosten für Umbau und Erweiterung würden in etwa jenen eines<br />
Neubaues entsprechen.<br />
Nachdem die Gemeindeverwaltung zwischen Kindergarten, Schule und Zufahrtsstraße über ein Grundstück verfügt, ist<br />
die Idee geboren, ein neues Rathaus, ein Kulturhaus mit Mehrzwecksaal und einige weitere für öffentliche Einrichtungen<br />
erforderliche Räume an dieser Stelle neu zu errichten. Darüber hinaus besteht die Absicht, hier auch einige private<br />
Dienstleistungen unterzubringen.<br />
Gleichzeitig soll dieser zentrale Bereich des Dorfes neu gestaltet und als öffentlicher Bezugs- und Treffpunkt ausgebildet<br />
werden.<br />
C02<br />
Geschichtliche Entwicklung des Dorfes<br />
Das Gebiet der Gemeinde Feldthurns wurde schon um 1.000 v.Ch. besiedelt, davon zeugen zahlreiche prähistorische<br />
Funde. Die Gemeinde zählt derzeit 2.688 Einwohner.<br />
Das Schloss Velthurns wurde von den Brixner Bischöfen zwischen 1577 und 1587 erbaut. Besonders sehenswert sind<br />
die Vertäfelungen, Einlegearbeiten, geschnitzte Portale und Holzdecken, die zu den bedeutendsten Kunstschreinereien<br />
der Renaissance im süddeutschen Raum zählen.<br />
Anbei eine Übersicht über die Struktur des Dorfes und einige Entwicklungsstufen im Vergleichsraum 1860/2007<br />
Dr. Arch. Raimund Gross, Projektmanagement
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Situation um 1860<br />
Situation um 1995<br />
Situation um 1860<br />
Situation um 1970<br />
Situation um 2007<br />
Weitere Informationen zur Geschichte siehe Internetseite der Gemeinde oder www.feldthurns.com<br />
Dr. Arch. Raimund Gross, Projektmanagement
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C03<br />
<strong>Wettbewerb</strong>sareal<br />
Das Areal liegt auf 850 m.ü.M. und hat ein Ausmaß von 7.310,7 m². Es liegt an der Zufahrtsstrasse von Süden. Der<br />
Besucher trifft an dieser Stelle auf den zentralen Bereich des Dorfes. Zwei historisch interessante und wertvolle Gebäude<br />
prägen den nord-westlichen Bereich des Areals. Die Kirche zum Heiligen Laurentius wird 1312 erstmals urkundlich<br />
erwähnt. Sie wurde um 1400 vergrößert und erhielt erst im 16. Jahrhundert den Turm. Der Bauernhof steht unter Denkmalschutz,<br />
vor einigen Jahren wurde er nach einem Brand wieder aufgebaut. Süd-östlich grenzen der Kindergarten und<br />
die neu erweiterte Schule an das Areal. Im Nord-Osten liegt ein Hotel (Unterwirt). Kindergarten und Schule wurden in<br />
den letzten Jahren umgebaut und erweitert. In der Schule ist mit Eingang von Westen die öffentliche Bibliothek untergebracht.<br />
Auch das Hotel wurde kürzlich umgebaut und erweitert.<br />
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Das Gelände fällt nach Süd-Osten ab. In diese Richtung wird ein besonders reizvoller Ausblick zu den Dolomiten geboten.<br />
Unmittelbar über der Kirche und dem Bauernhaus liegt die zentrale Dorfstrasse, wo verschiedene Läden und Gastbetriebe<br />
zu finden sind und wo ein reger Betrieb von Fahrzeugen und Fußgängern herrscht.<br />
Im Hintergrund ist auch das Schloss Velthurns ersichtlich.<br />
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Bei dem Areal handelt es sich um einen in jeder Hinsicht sensiblen Ort. Dem urbanistisch-raumordnerischen Aspekt<br />
muss größte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Räumliche und konzeptionelle Bezüge sollten nicht nur zur unmittelbaren<br />
Umgebung sondern möglichst zum Dorf in seiner Gesamtheit hergestellt werden.<br />
Die Verbauung dieses Areals ist eine einmalige Chance, der Eingriff wird sich auf das gesamte Dorf auswirken. Es muss<br />
deshalb sichergestellt werden, dass die Baumaßnahmen mit einem hohen Anspruch an Gestaltungsqualität und im<br />
Dialog mit der Struktur des Dorfes erfolgen können.<br />
Die wichtigsten Maßpunkte der Fassaden der Nachbargebäude (Fuß- Trauf,- und Firstpunkte) sind in der Geländevermessung<br />
(Plan Nr. 02) enthalten.<br />
C04<br />
Raumprogramm<br />
Das Raumprogramm ist in folgende funktionelle Einheiten gegliedert:<br />
a) Rathaus<br />
b) Mehrzwecksäle<br />
c) Öffentliche Dienstleistungen<br />
d) Private Dienstleistungen<br />
e) Tiefgarage<br />
f) Platzgestaltung<br />
Das detaillierte Raumprogramm mit den geforderten Nutzflächen ist im Anhang 03 zusammengefasst. Die Flächenangaben<br />
gelten als Richtwerte. Die Bemessung der Flächen für Nebenräume und Verkehrsflächen wird dem Teilnehmer<br />
überlassen, muss aber den einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften entsprechen.<br />
Die Teilung in Gruppen besteht nur in funktioneller Hinsicht. Die Gliederung in Baukörper steht dem Teilnehmer frei.<br />
Bemerkungen zu den einzelnen Einheiten:<br />
Im Rathaus sind die Ämter der Gemeindeverwaltung untergebracht, mehrere davon mit Schalterbereichen. Besonderes<br />
Augenmerk ist auf den Ratsaal zu richten. In diesem Saal ist ein Sitzungstisch mit 20 Plätzen für die Gemeinderäte und<br />
den Platz für den Sekretär und 25 Sitzplätze für das Publikum vorzusehen.<br />
Die Mehrzwecksäle bestehen aus einem großen Saal mit ca. 240 Sitzplätzen und Bühne und einem Konferenzsaal mit<br />
ca. 80 m² Nutzfläche. Dazu kommen das Foyer und verschiedene Nebenräume. Das Gebäude soll in vielfältiger Art und<br />
Weise für kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen geeignet sein.<br />
Als öffentliche Dienstleistungen sind Postamt, Infostelle des Tourismusvereins, Arztambulatorium, Mütterberatung, Seniorentreff<br />
und eine Kindertagesstätte vorgesehen.<br />
Die Nutzung der Räume für private Dienstleistungen steht noch nicht fest, es wird sich aber voraussichtlich um eine<br />
Bank, ein Kaffee oder um Läden handeln.<br />
Die Nettoraumhöhe muss im Regelfall 2.60 m betragen, für größere Räume soll sie entsprechend angehoben werden,<br />
für den Mehrzwecksaal soll sie ca. 5.00 m betragen.<br />
In der Tiefgarage sollen 50 Stellplätze untergebracht werden. Diese Garage kann auch unterteilt und verschiedenen<br />
Gebäuden zugeordnet werden.<br />
Darüber hinaus soll der Bau einer zusätzlichen, unabhängigen Tiefgarage mit ca. 15 Stellplätzen und Zufahrt von Osten<br />
(vom bestehenden Parkplatz des Hotel Unterwirt aus) vorgesehen werden. Diese Garage ist nicht Teil des Raumprogramms<br />
und muss deshalb bei der Berechnung der Kubatur nicht berücksichtigt werden. Sie soll aber trotzdem geplant<br />
und in den Plänen eingetragen werden.<br />
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An die Gestaltung des Platzes werden folgende Anforderungen gestellt.<br />
• Die Haltestellen für den Bus können in beiden Richtungen neu eingerichtet werden. Sie können als Ausbuchtung<br />
der Strasse (ca. 18,00 x 3,00 m zuzüglich Einfahrt und Ausfahrt) oder als auf der Fahrbahn markierte Haltestelle<br />
(20,00 x 3,00 m) vorgesehen werden und sollten möglichst zentral angeordnet sein.<br />
• Die Haltestellen und die Zufahrt zur Garage müssen innerhalb des <strong>Wettbewerb</strong>sareals errichtet werden.<br />
• Auf dem Platz ist eine Kurzparkzone mit 8-10 Stellplätzen vorzusehen, davon sind 2 behindertengerecht auszuführen.<br />
• Für den eigentlichen Platzbereich ist ein schlüssiges Konzept vorzulegen für die Gestaltung der Flächen und für<br />
die Erschließung der Gebäude, sowie für Wegführung, Sitzgelegenheiten, Bodenbeläge, Bepflanzung, …<br />
Das DLH vom 27.06.2006, Nr. 28, Funktionelle und geometrische Normen für die Planung und den Bau von Straßen in<br />
der Autonomen Provinz Bozen/Südtirol ist unter www.regione.taa.it/bu/2006/S1420601.pdf abrufbar.<br />
C05<br />
Funktionelle Anforderungen<br />
Es sind folgende funktionelle Anforderungen zu erfüllen<br />
In Bezug auf die Gebäude:<br />
• Die verschiedenen Einrichtungen sollten für die Besucher vom Platz aus zugänglich sein.<br />
• Die Tiefgarage muss von den Gebäuden unabhängige Zugänge und Fluchtwege haben.<br />
• Die Heizung der Gebäude erfolgt über ein Fernwärmenetz.<br />
• Die Kindertagesstätte ist für 15 Kinder ausgelegt, sie soll eine eigene Freifläche erhalten oder im Bereich des<br />
Kindergartens angeordnet werden, damit der Spielplatz gemeinsam genutzt werden kann.<br />
In Bezug auf den Platz:<br />
• Der Fußgängerweg von den Wohngebieten des Dorfes zum Kindergarten und zur Schule wird stark beansprucht<br />
und muss deshalb an dieser Stelle beibehalten werden. Geringe Änderungen können vorgesehen werden, es<br />
muss aber nach wie vor ein sicherer Übergang über die Landesstrasse gewährleistet sein.<br />
C06<br />
Besondere Anforderungen<br />
Es wird Wert darauf gelegt, dass der Ausblick zu den Dolomiten nicht vollkommen verbaut wird. Es sollten auch die<br />
Sichtverbindungen zum Schloss und zur Pfarrkirche möglichst bestehen bleiben.<br />
Auch wenn die Kirche zum Heiligen Laurentius nicht im <strong>Wettbewerb</strong>sareal liegt, und somit in diesem Bereich keine<br />
Maßnahmen vorgesehen werden können, so soll sie trotzdem in das Gestaltungskonzept einbezogen werden.<br />
Es besteht die Absicht, das Bauvorhaben in 2 Abschnitten zu realisieren:<br />
• erster Bauabschnitt – Mehrzwecksäle mit anteiliger Tiefgarage, Bushaltestellen, ev. öffentliche Dienstleistungen<br />
• zweiter Bauabschnitt - Rathaus mit anteiliger Tiefgarage, restliche öffentliche Dienstleistungen<br />
Das Projekt muss so konzipiert sein, dass dieser Ablauf bei der Realisierung des Bauvorhabens möglich ist. Die privaten<br />
Dienstleistungen können wahlweise mit dem ersten oder zweiten Bauabschnitt zugeordnet werden.<br />
C07<br />
Nachhaltigkeit<br />
Der ökologische Aspekt wird ebenfalls als wesentlich erachtet. Der Entwurf soll auf einen sinnvollen Umgang mit den<br />
Umweltressourcen aufbauen und einen zukunftsorientierten sparsamen Energiehaushalt ermöglichen. Im Einzelnen soll<br />
die Wärmedispersion möglichst gering gehalten und ein Teil der Fläche des Areals nicht versiegelt werden. Die Nutzung<br />
der Sonnenenergie (passiv und aktiv) und anderer alternativer Energieformen, sowie Nutzung des Regenwassers sollen<br />
in Betracht gezogen werden.<br />
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C08<br />
Kubaturlimit<br />
Der vom Auslober festgesetzte Grenzwert für den Bruttorauminhalt (BRI) von 20.500 m³ darf nicht überschritten werden.<br />
Dies muss anhand der Tabelle in Anhang 03 nachgewiesen werden. Die Berechnung muss alle geschlossenen Baukörper<br />
von der Fußbodenoberkante des untersten Geschosses bis zur Oberkante des Daches enthalten.<br />
Projekte, die den oben angeführten Grenzwert überschreiten, werden nicht zum <strong>Wettbewerb</strong> zugelassen.<br />
C09<br />
Baurechtliche Bestimmungen<br />
Die Ausarbeitung des Entwurfs unterliegt grundsätzlich folgenden Leitplänen und Bestimmungen, die hier auszugsweise<br />
und nicht vollständig wiedergegeben sind:<br />
1. Urbanistische Parameter<br />
Es sind folgende Parameter zu berücksichtigen:<br />
min. Gebäudeabstand zu Gebäuden außerhalb des Areals<br />
min. Grenzabstand zur B.P. 102 und zu den G.P. 837 und 836/6<br />
max. mittlere Gebäudehöhe, für jeden Baukörper getrennt berechnet<br />
10.00 m<br />
5.00 m<br />
10.50 m<br />
2. Architektonische Barrieren<br />
Zur Vermeidung von architektonischen Barrieren wird auf das Dekret des Landeshauptmanns vom 19.08.2005 Nr. 38<br />
„Verordnung über die Beseitigung und Überwindung von architektonischen Hindernissen“ verwiesen. Das DLH kann von<br />
www.provinz.bz.it/ressorts/generaldirektion/lexbrowser_d.asp herunter geladen werden.<br />
3. Brandverhütung<br />
In diesem Zusammenhang soll das Ministerialdekret vom 10.03.1998 beachtet werden. Für die Garage, für Lager- und<br />
Technikräume sind verschiedene Vorschriften zu beachten. Detaillierte Hinweise sind auf folgender Internetseite verfügbar:<br />
www.provinz.bz.it/zivilschutz/2601/gesetzgebung/default.htm.<br />
4. Statik<br />
Es sind die staatlichen Normen zu berücksichtigen, im Besonderen wird aber auch auf das DLH vom 06.02.2002 Nr. 14<br />
(Technische Vorschriften zur Festlegung der Schneelast am Boden) i.g.F. hingewiesen. Es kann von der Internetseite<br />
www.provinz.bz.it/ressorts/generaldirektion/lexbrowser_d.asp herunter geladen werden.<br />
Es obliegt dem Teilnehmer, sich detailliert und umfassend auch über die angeführten Bestimmungen hinaus zu informieren.<br />
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