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Autonome Provinz Bozen, Südtirol<br />

Gemeinde Feldthurns<br />

DORFENTWICKLUNG<br />

UND ORTSBILD<br />

IM MITTELPUNKT<br />

Planungswettbewerb für den Neubau des<br />

Gemeindezentrums in Feldthurns<br />

AUSLOBUNGSTEXT<br />

Bozen, 12.09.2008


Seite 2 von 18<br />

A<br />

A01<br />

A02<br />

A03<br />

Präsentation des <strong>Wettbewerb</strong><br />

Gegenstand und Ziel des <strong>Wettbewerb</strong>s<br />

Auslober<br />

Koordinierungsstelle<br />

B<br />

B01<br />

B02<br />

B03<br />

B04<br />

B05<br />

B06<br />

B07<br />

B08<br />

B09<br />

B10<br />

B11<br />

B12<br />

B13<br />

B14<br />

B15<br />

B16<br />

B17<br />

B18<br />

B19<br />

B20<br />

B21<br />

B22<br />

B23<br />

B24<br />

B25<br />

<strong>Wettbewerb</strong>sbedingungen<br />

<strong>Wettbewerb</strong>sverfahren<br />

Zulassungsbereich und Teilnahmeberechtigung<br />

Teilnahmehindernisse<br />

<strong>Wettbewerb</strong>ssprache und Maßsystem<br />

Unterlagen für die erste Phase<br />

Anmeldung<br />

Rückfragen<br />

Geforderte Leistungen für die erste Phase<br />

Abgabe der Unterlagen<br />

Zusammensetzung der Bewertungskommission<br />

Beurteilungsverfahren und -kriterien für die erste Phase<br />

Unterlagen für die zweite Phase<br />

Rückfragen für die zweite Phase<br />

Kolloquium und Begehung<br />

Geforderte Leistungen für die zweite Phase<br />

Abgabe des Unterlagen der zweiten Phase<br />

Beurteilungsverfahren und -kriterien für die zweite Phase<br />

Preise<br />

Eigentums- und Urheberrecht<br />

Auftragserteilung<br />

Veröffentlichung der Ergebnisse<br />

Ausstellung der Projekte<br />

Rückgabe der <strong>Wettbewerb</strong>sarbeiten<br />

Anerkennung der <strong>Wettbewerb</strong>sbedingungen<br />

Termine<br />

C<br />

C01<br />

C02<br />

C03<br />

C04<br />

C05<br />

C06<br />

C07<br />

C8<br />

C9<br />

<strong>Wettbewerb</strong>saufgabe<br />

Vorbemerkungen<br />

Geschichtliche Entwicklung des Dorfes<br />

<strong>Wettbewerb</strong>sareal<br />

Raumprogramm<br />

Funktionelle Anforderungen<br />

Besondere Anforderungen<br />

Nachhaltigkeit<br />

Kubaturlimit<br />

Baurechtliche Bestimmungen<br />

Dr. Arch. Raimund Gross, Projektmanagement


Seite 3 von 18<br />

Pläne und Anhänge<br />

Plan Nr. 01<br />

Plan Nr. 02<br />

Anhang 01<br />

Anhang 02<br />

Anhang 03<br />

Lageplan und Mappenauszug<br />

Geländevermessung<br />

Formblatt Anmeldung<br />

Raumprogramm - Formblatt mit Angabe der Flächen und des BRI<br />

Formblatt Verfassererklärung<br />

Dr. Arch. Raimund Gross, Projektmanagement


Seite 4 von 18<br />

A<br />

Präsentation des <strong>Wettbewerb</strong><br />

A01<br />

Gegenstand und Ziel des <strong>Wettbewerb</strong>s<br />

Die Gemeinde Feldthurns lobt einen Planungswettbewerb für den Neubau des Gemeindezentrums aus. Es besteht die<br />

Absicht, ein neues Rathaus, ein neues Kulturhaus und Räumlichkeiten für einige weitere tertiäre Einrichtungen zu errichten.<br />

Im Mittelpunkt steht jedoch die Gestaltung der Platzflächen und der öffentlichen Freiräume und im Besonderen die<br />

Neuordnung des betroffenen Ortsteiles.<br />

Das zur Verfügung stehende Areal liegt sehr exponiert in der Mitte des Dorfes. In unmittelbarer Nähe befinden sich zwei<br />

historisch wertvolle Gebäude (eine Kirche und ein Bauernhof) sowie der Kindergarten, die Schule und ein Hotel. Die<br />

Zufahrtsstrasse von Süden grenzt an das Areal.<br />

Das zu verbauende Volumen beträgt ca. 20.500 m³.<br />

Ziel des <strong>Wettbewerb</strong>es ist es, einen Entwurf mit einem überzeugenden städtebaulichen und architektonischen Konzept<br />

und der bestmöglichen funktionellen Lösung zu erhalten.<br />

A02<br />

Auslober<br />

Gemeinde Feldthurns<br />

I - 39040 Feldthurns, Simon Rieder Platz 2<br />

Tel. 0039 0472 857208, Fax 0039 0472 855131, e-mail: Feldthurns@gvcc.net, url: www. gemeinde.feldthurns.bz.it<br />

A03<br />

Koordinierungsstelle<br />

Dr. Arch. Raimund Gross<br />

I - 39100 Bozen, Dr. Streiter Gasse 28<br />

Tel. 0039 0471 971480, Fax 0039 0471 302934, E-Mail: info@r-gross.com, url: www.r-gross.com<br />

Dr. Arch. Raimund Gross, Projektmanagement


Seite 5 von 18<br />

B<br />

<strong>Wettbewerb</strong>sbedingungen<br />

B01<br />

<strong>Wettbewerb</strong>sverfahren<br />

Der <strong>Wettbewerb</strong> wird in zwei Phasen durchgeführt. Die erste Phase ist offen und besteht in der Bewerbung und Vorauswahl<br />

gemäß Verordnung über die Vergabe öffentlicher Bauaufträge DLH Nr. 41 vom 05.07.2001 Art. 11 Absatz 5. Die<br />

zweite Phase ist auf 12 Bewerber beschränkt, die aus den Teilnehmern der ersten Phase ausgewählt werden und besteht<br />

in der Ausarbeitung eines Entwurfs. Die 2. Phase des <strong>Wettbewerb</strong>es ist anonym.<br />

Der Durchführung dieses <strong>Wettbewerb</strong>es liegen das LG Nr. 6 vom 17.06.1998 (Bestimmungen für die Vergabe und Ausführung<br />

von öffentlichen Bauaufträgen) und das DLH Nr. 41 vom 05.07.2001 (Verordnung über die Vergabe öffentlicher<br />

Bauaufträge) i.g.F., sowie die Richtlinie 2004/18/EU vom 31.03.2004 zu Grunde.<br />

Die angeführten Bestimmungen sind im Internet unter http://www.provinz.bz.it/hochbau/rechtsvorschriften/560.asp abrufbar.<br />

B02<br />

Zulassungsbereich und Teilnahmeberechtigung<br />

Der Zulassungsbereich umfasst die EWR -Staaten sowie die Länder des WTO-Beschaffungsübereinkommens (GPA).<br />

Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige:<br />

a) natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift Ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung des <strong>Wettbewerb</strong>s<br />

im Amtsblatt der EU zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur berechtigt sind. Ist im<br />

jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, erfüllt die Anforderung als Architekt oder<br />

Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung<br />

nach der Richtlinie 85/384/EU oder 89/48/EU gewährleistet sind.<br />

b) juristische Personen, zu deren satzungsmäßigen Geschäftszwecken Planungsleistungen gehören, die der <strong>Wettbewerb</strong>saufgabe<br />

entsprechen. Juristische Personen müssen einen Bevollmächtigten benennen, der für die <strong>Wettbewerb</strong>sleistung<br />

verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter muss die Anforderungen erfüllen, die an natürliche<br />

Personen als Teilnehmer gestellt werden.<br />

c) Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen<br />

gemäß Absatz a) und b) gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften müssen ein bevollmächtigtes Mitglied benennen,<br />

das für die <strong>Wettbewerb</strong>sleistung verantwortlich ist.<br />

Der Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Auslobung zur gegenständlichen Planung befähigt sein.<br />

Es wird nur eine einmalige Teilnahme am <strong>Wettbewerb</strong> zugelassen. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften oder Gesellschaften<br />

dürfen am <strong>Wettbewerb</strong> nicht zusätzlich in einer anderen Form teilnehmen.<br />

Die Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaft muss in der zweiten Phase jener der ersten Phase entsprechen.<br />

Teilnehmer, die die hier angeführten Bedingungen nicht erfüllen, werden nicht zum <strong>Wettbewerb</strong> zugelassen.<br />

B03<br />

Teilnahmehindernisse<br />

Von der Teilnahme am <strong>Wettbewerb</strong> ausgeschlossen sind jene Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung<br />

oder Durchführung des <strong>Wettbewerb</strong>es bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichtes nehmen<br />

könnten. Das gilt insbesondere für:<br />

1. den Koordinator, die Vorprüfer, die Preisrichter und die beratenden Sachverständigen im Preisgericht, sowie<br />

Dr. Arch. Raimund Gross, Projektmanagement


Seite 6 von 18<br />

2. deren Ehegatten, Verwandte und Verschwägerte bis zum dritten Grad<br />

3. deren ständige Geschäftspartner<br />

4. deren Mitarbeiter in koordinierter und kontinuierlicher Zusammenarbeit.<br />

Ebenfalls am <strong>Wettbewerb</strong> nicht teilnehmen dürfen Bedienstete des Auslobers und anderer öffentlicher Körperschaften.<br />

B04<br />

<strong>Wettbewerb</strong>ssprache und Maßsystem<br />

Die <strong>Wettbewerb</strong>sarbeiten müssen in deutscher oder italienischer Sprache abgefasst sein. Es gilt ausschließlich das<br />

metrische Maßsystem.<br />

B05<br />

Unterlagen für die erste Phase<br />

Für die erste Phase werden folgende Unterlagen bereitgestellt:<br />

1. Bekanntmachung<br />

2. Auslobungstext mit den Anhängen 01 und 02<br />

Diese Unterlagen können von der Internetseite der Gemeinde www.gemeinde.feldthurns.bz.it kostenlos herunter geladen<br />

werden.<br />

B06<br />

Anmeldung<br />

Für die Teilnahme am <strong>Wettbewerb</strong> ist eine schriftliche Anmeldung vorgeschrieben. Das im Anhang 01 beigefügte Formular<br />

muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet innerhalb der in der Bekanntmachung angeführten Frist mit Post<br />

oder Fax (+39 0472 855131) bei der Gemeinde Feldthurns eingetroffen sein. Der termingerechte Eingang der Anmeldung<br />

wird innerhalb von 7 Tagen per Fax oder E-Mail bestätigt. Die Verantwortung für den termingerechten Eingang<br />

liegt beim Teilnehmer. Zu spät eingegangene Anmeldungen werden nicht angenommen.<br />

B07<br />

Rückfragen<br />

Rückfragen zur ersten Phase können bis zum in der Bekanntmachung angeführten Frist schriftlich (per Post, Fax, E-<br />

Mail) an die Koordinierungsstelle gerichtet werden. Ein zusammenfassendes Protokoll zu den eingegangenen Rückfragen<br />

wird den Teilnehmern innerhalb von 7 Tagen nach Ablauf der oben angeführten Frist zugesandt. Dieses Protokoll<br />

gilt als Bestandteil der <strong>Wettbewerb</strong>sunterlagen.<br />

B08<br />

Geforderte Leistungen für die erste Phase<br />

In der ersten Phase soll vor allem die Berufserfahrung und die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers beurteilt werden.<br />

Dafür werden folgende Leistungen verlangt:<br />

Dokumentation eines Referenzprojektes, welches in Hinsicht auf Architektur, Raumplanung, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit<br />

als besonders aussagekräftig erachtet wird. Es muss sich um Hochbauprojekte handeln. In Bezug auf die<br />

Funktion des Gebäudes und auf den Auftraggeber gibt es keine besonderen Einschränkungen. Es kann sich sowohl um<br />

ausgeführte als auch um nicht ausgeführte Projekte handeln. Das Projekt muss im Fünfjahreszeitraum vor dem ersten<br />

Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung datiert sein.<br />

Die Dokumentation soll vorwiegend grafisch gestaltet sein und kann aus Fotomaterial, Computersimulationen, Zeichnungen,<br />

und Texten bestehen. Sie muss auf einem einzigen Blatt DIN A2 im Hochformat (42,00x59,4cm) zusammengefasst<br />

sein.<br />

Das Blatt muss folgende Angaben enthalten:<br />

• die Aufschrift „<strong>Wettbewerb</strong> Gemeindezentrum Feldthurns“,<br />

• Auftraggeber, Gegenstand und Standort des Projektes (Auf die Angabe des Namens eines privaten Auftraggebers<br />

kann auch verzichtet werden.)<br />

Dr. Arch. Raimund Gross, Projektmanagement


Seite 7 von 18<br />

• Namen und Unterschrift des Teilnehmers,<br />

Das Blatt muss in zweifacher Ausfertigung abgegeben werden.<br />

Das dokumentierte Projekt muss vom Teilnehmer als persönlich verantwortlichem Planer stammen. Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft<br />

gilt dies für mindestens ein Mitglied derselben. Die Unterschrift des Teilnehmers gilt als Bestätigung,<br />

dass er Urheber des angeführten Projektes ist. Falsche Angaben haben den Ausschluss des Teilnehmers zur Folge.<br />

B09<br />

Abgabe der Unterlagen<br />

Die unter B8 geforderten Unterlagen müssen gerollt in einem verschlossenen Paket mit der Aufschrift „<strong>Wettbewerb</strong> Gemeindezentrum<br />

Feldthurns“ innerhalb der in der Bekanntmachung angeführten Frist im Rathaus der Gemeinde<br />

Feldthurns abgegeben werden. Die Abgabe ist werktags von 8.30-12.00 Uhr und von 14.00-16.30 möglich. Die Verantwortung<br />

für den termingerechten und unversehrten Eingang bei der Gemeinde liegt beim Teilnehmer. Zu spät eingegangene<br />

Unterlagen werden nicht zum <strong>Wettbewerb</strong> zugelassen. Auch Unterlagen von nicht ordnungsgemäß angemeldeten<br />

Teilnehmern werden nicht zugelassen.<br />

B10<br />

Zusammensetzung der Bewertungskommission<br />

Die Bewertungskommission wird nach der Abgabe der Unterlagen der ersten Phase ernannt. Sie tagt ausschließlich in<br />

voller Besetzung. Jede Entscheidung muss durch Abstimmung herbeigeführt werden. Stimmenthaltungen sind nicht<br />

möglich. Die Entscheidungen der Bewertungskommission sind endgültig und unanfechtbar.<br />

B11<br />

Beurteilungsverfahren und -kriterien für die erste Phase<br />

Bei der Öffnung der eingereichten Pakete im Rathaus können die Teilnehmer anwesend sein. Der entsprechende Termin<br />

wird zu gegebenem Zeitpunkt bekannt gegeben.<br />

Die vom Teilnehmer eingereichten Unterlagen werden einer Vorprüfung durch den <strong>Wettbewerb</strong>skoordinator unterzogen,<br />

der die Einhaltung der formalen Vorgaben überprüft.<br />

Zu Beginn entscheidet die Kommission über die Zulassung der Teilnehmer. Im Anschluss daran werden die Referenzprojekte<br />

im Hinblick auf die Berufserfahrung und Leistungsfähigkeit des Teilnehmers unter Anwendung folgender Kriterien<br />

bewertet:<br />

1. Qualität der urbanistischen Lösung (Integration in das urbane Umfeld),<br />

2. Qualität der architektonischen Lösung (Gestaltung der Baukörper, Freiflächen, Innenräume),<br />

3. Qualität der funktionalen Lösung (Lösung der Bauaufgabe, äußere und innere Erschließung),<br />

4. Qualität der technischen Lösung (Statik, Materialwahl, Haustechnik, Ökologie)<br />

Berufserfahrung und Leistungsfähigkeit des Teilnehmers werden auch über den Vergleich des Referenzprojektes mit der<br />

<strong>Wettbewerb</strong>saufgabe beurteilt.<br />

Die Bewertungskommission ermittelt ohne Rangordnung 12 Bewerber. Diese werden zur zweiten Phase des <strong>Wettbewerb</strong>s<br />

eingeladen.<br />

Die in der ersten <strong>Wettbewerb</strong>sphase eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgeschickt.<br />

B12<br />

Unterlagen für die zweite Phase<br />

Die Pläne und Anhänge, die der Teilnehmer in der ersten Phase noch nicht erhalten hatte, werden mit der Einladung zur<br />

2. Phase in digitalem Format auf einer CD-ROM zugeschickt.<br />

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Seite 8 von 18<br />

B13<br />

Rückfragen für die zweite Phase<br />

Rückfragen zur zweiten Phase können bis zum in der Bekanntmachung angeführtem Termin schriftlich (per Post, Fax,<br />

E-Mail) an die Koordinierungsstelle gerichtet werden. Ein zusammenfassendes Protokoll zu den eingegangenen Rückfragen<br />

wird den Teilnehmern zusammen mit dem Protokoll des Kolloquiums zugesandt. Dieses Protokoll gilt als Bestandteil<br />

der <strong>Wettbewerb</strong>sunterlagen.<br />

B14<br />

Kolloquium und Begehung<br />

Die Teilnehmer an der zweiten Phase sind zu einem Kolloquium mit Begehung des Areals eingeladen, das zu dem in<br />

der Bekanntmachung angeführten Termin im Rathaus in Feldthurns stattfindet. Es wird ein Protokoll verfasst und den<br />

Teilnehmern innerhalb von 14 Tagen zugesandt. Dieses Protokoll gilt als Bestandteil der <strong>Wettbewerb</strong>sunterlagen.<br />

B15<br />

Geforderte Leistungen für die zweite Phase<br />

Von den Teilnehmern an der zweiten Phase wird ein Vorprojekt gefordert, im Einzelnen werden folgende Leistungen<br />

verlangt:<br />

1. Bericht<br />

Im Bericht mit einem Umfang von max. 4 Seiten DIN A4 soll die vorgeschlagene Lösung in Bezug auf die verschiedenen<br />

Bewertungskriterien erläutert werden.<br />

2. Lageplan 1:500<br />

Auf dem Lageplan sollen die einzelnen Baukörper mit den Dächern, die Freiflächen, die Erschließung ersichtlich<br />

und die Abstände zu den Grundstücksgrenzen und zu den Nachbargebäuden eingetragen sein.<br />

3. Grundrisse aller Geschosse 1:200<br />

Diese Pläne müssen alle unter- und überirdischen Geschosse umfassen, Raumbezeichnung und Nutzfläche aller<br />

Räume enthalten, sowie die wichtigsten Maße.<br />

4. Schnitte 1:200<br />

Es sind die für die Definition des Gebäudes erforderlichen Schnitte vorzulegen. Die Pläne müssen Höhenquoten<br />

und -maße enthalten.<br />

5. Ansichten 1:200<br />

Es sind alle Hauptfassaden darzustellen.<br />

6. Baumassenmodell 1:500<br />

Das Modell ist als Einsetzmodell herzustellen. Die Größe der Einsatzplatte entspricht dem <strong>Wettbewerb</strong>sareal.<br />

7. Nachweis der Nutzflächen und des BRI<br />

Es ist das im Anhang 03 bereitgestellte Formblatt im Exel-Format auszufüllen. Die eingetragenen Flächen und<br />

Kubaturen müssen anhand überprüfbarer analytischer Berechnungen und Maßskizzen nachgewiesen werden.<br />

3D-Abbildungen und Computersimulationen sind zugelassen und erwünscht, müssen aber auf den vorgesehenen Blättern<br />

untergebracht werden.<br />

Andere Unterlagen werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.<br />

Der Entwurf muss in Bezug auf Statik, Haustechnik, Brandschutz und barrierefreies Bauen grundsätzlich gelöst und<br />

realisierbar sein.<br />

Die Pläne müssen in zweifacher Ausfertigung auf max. 4 Blättern im Format DIN A0 (84,0x118,8cm) senkrecht einseitig<br />

bedruckt und gerollt abgegeben werden. Der Lageplan muss die Orientierung des Lageplanes Plan Nr. 01 übernehmen.<br />

Die abgegebenen Unterlagen, einschließlich das Modell, müssen mit der Aufschrift „<strong>Wettbewerb</strong> Gemeindezentrum<br />

Feldthurns“ versehen sein und dürfen nur durch eine frei wählbare, sechsstellige Kennzahl an der rechten oberen Ecke<br />

jeder einzelnen Unterlage gekennzeichnet sein. Eine Verletzung der Anonymität durch den Teilnehmer hat den Ausschluss<br />

zur Folge.<br />

Dr. Arch. Raimund Gross, Projektmanagement


Seite 9 von 18<br />

B16<br />

Abgabe des Unterlagen der zweiten Phase<br />

Die unter B15 geforderten Unterlagen müssen innerhalb des in der Bekanntmachung angeführten Termins im Rathaus<br />

der Gemeinde Feldthurns abgegeben werden. Die Abgabe ist werktags von 8.30-12.00 Uhr und von 14.00-16.30 möglich.<br />

Sämtliche Unterlagen müssen in einem geschlossenen Paket aus undurchsichtigem Material abgegeben werden. Das<br />

Paket darf nur die Aufschrift „<strong>Wettbewerb</strong> Gemeindezentrum Feldthurns“ und die sechsstellige Kennzahl tragen. Die<br />

Verfassererklärung (Anhang 04) muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet in einem eigenen verschlossenen und<br />

undurchsichtigen Briefumschlag im Paket enthalten sein. Außen darf der Briefumschlag nur die Aufschrift „<strong>Wettbewerb</strong><br />

Gemeindezentrum Feldthurns“ und die sechsstellige Kennzahl tragen.<br />

Im Briefumschlag mit der Verfassererklärung muss auch der Beleg für folgende Zahlung enthalten sein:<br />

Zahlungsbestätigung über 20,00 € auf das Postkonto Nr. 73582561 (IBAN IT75Y0760103200000073582561 BIC<br />

BPPIITRRXX), lautend auf die „AUT.CONTR. PUBB. Via di Ripetta, 246, 00186 Roma”, unter Angabe der<br />

Steuernummer und des Kodex C.I.G. 020948694E. Das Fehlen der Einzahlungsbestätigung (die ausgedruckte Kopie<br />

der Bestätigung der erfolgten Beitragszahlung mittels Email, welche dem Unternehmen, bei den Online–<br />

Überweisungen, vom System übermittelt werden, diesbezüglich sind die auf der Internetseite http://riscossione.avlp.it/<br />

verfügbaren Anleitungen zu beachten), stellt einen Ausschlussgrund aus dem <strong>Wettbewerb</strong>sverfahren dar. Die Daten der<br />

Überweisung auf das Postkonto müssen auf jeden Fall im Online-System der Überweisungen, also auf der Internetseite<br />

http://riscossione.avlp.it/, eingetragen werden.<br />

Aus Gründen der Anonymität ist die <strong>Wettbewerb</strong>sarbeit durch eine Mittelsperson abzugeben. Die Verantwortung für den<br />

termingerechten und unversehrten Eingang bei der Gemeinde liegt beim Teilnehmer. Zu spät angegebene Projekte<br />

werden nicht zum <strong>Wettbewerb</strong> zugelassen.<br />

Bei Übermittlung durch Kurier und Post muss zur Wahrung der Anonymität als Absender die Adresse des Auslobers<br />

angegeben werden.<br />

B17<br />

Beurteilungsverfahren und -kriterien für die zweite Phase<br />

Bei der Öffnung der eingereichten Pakete im Rathaus können die Teilnehmer anwesend sein. Der entsprechende Termin<br />

wird zu gegebenem Zeitpunkt bekannt gegeben.<br />

Die vom Teilnehmer eingereichten Unterlagen werden einer Vorprüfung durch den <strong>Wettbewerb</strong>skoordinator unterzogen,<br />

der die Einhaltung der formalen Vorgaben überprüft.<br />

Zu Beginn entscheidet die Kommission über die Zulassung der Entwürfe. Im Anschluss daran werden sie im Hinblick auf<br />

die bestmögliche Lösung der <strong>Wettbewerb</strong>saufgabe unter Anwendung folgender Kriterien bewertet:<br />

1. Qualität der urbanistischen Lösung (Integration in das urbane Umfeld, Gestaltung der öffentlichen Freiräume),<br />

2. Qualität der architektonischen Lösung (Gestaltung der Baukörper, Freiflächen, Innenräume),<br />

3. Qualität der funktionalen Lösung (Erfüllung des Raumprogramms, äußere und innere Erschließung),<br />

4. Wirtschaftlichkeit (Baukosten, Betriebskosten, Nachhaltigkeit),<br />

Die einzelnen Kriterien werden nicht spezifisch gewichtet, entscheidend ist die beste Verknüpfung der 4 Aspekte und die<br />

beste Gesamtlösung.<br />

Die Bewertungskommission ermittelt die Sieger und kann folgende Preise vergeben.<br />

B18<br />

Preise<br />

Für Preise und Spesenvergütungen stehen insgesamt 40.000,00 € zur Verfügung, die einzelnen Preise betragen:<br />

Dr. Arch. Raimund Gross, Projektmanagement


Seite 10 von 18<br />

1. Preis: 15.000,00 €<br />

2. Preis: 10.000,00 €<br />

3. Preis: 6.000,00 €<br />

Anerkennungen: 9.000,00 €<br />

Über die Aufteilung der Anerkennungen entscheidet die Bewertungskommission.<br />

Sofern Mehrwertsteuer und Fürsorgebeiträge anfallen, werden diese zusätzlich vergütet.<br />

B19<br />

Eigentums- und Urheberrecht<br />

Das Urheberrecht bleibt beim Verfasser. Das Projekt des bestplatzierten Teilnehmers geht mit der Beauftragung zur<br />

weiteren Planung in das Eigentum des Auslobers über. Dessen ungeachtet bleibt auch in diesem Fall das Urheberrecht<br />

beim Verfasser. Dem Auslober steht jedoch das Recht zu, diese Arbeiten auch nach Abschluss des <strong>Wettbewerb</strong>es,<br />

unter Angabe der Verfasser und ohne weitere Vergütung zu veröffentlichen.<br />

B20<br />

Auftragserteilung<br />

Im Falle der Realisierung des Bauvorhabens wird der bestplatzierte Teilnehmer mit der weiteren Planung (Vorprojekt,<br />

Endgültiges Projekt, Ausführungsprojekt) beauftragt. Der Auftrag schließt Statik, Haustechnik und Sicherheitsplan mit<br />

ein. Eine eventuelle Weitervergabe dieser Leistungen an spezialisierte Fachplaner muss im Einverständnis mit dem<br />

Auslober erfolgen.<br />

Die Beauftragung erfolgt durch einen Privatvertrag auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Beauftragung in der Provinz<br />

Bozen geltenden Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Im Sinne des DLH Nr. 11 vom 25.03.2004 i.g.F. (siehe<br />

www.provinz.bz.it/hochbau/rechtsvorschriften/560.asp) wird das gegenständliche Projekt in die Kategorie I/c eingestuft<br />

und es kommt die Kürzung von 20% gemäß Art. 7/Absatz 1 sowie eine weitere Kürzung von 10% im Sinne von Art.<br />

7/Absatz 2 zur Anwendung. Der Spesensatz wird gemäß Tabelle S festgesetzt, unabhängig davon wo und in welcher<br />

Entfernung vom Auftraggeber sich der Bürositz des Auftragnehmers befindet. Das Preisgeld gilt als Anzahlung auf das<br />

Honorar. Sollte das bestplatzierte Projekt von einer Arbeitsgruppe erstellt worden sein, wird der Vertrag mit dem Verantwortlichen<br />

der Gruppe abgeschlossen und das Honorar wird dem eines einzelnen Auftragnehmers entsprechen. Der<br />

Auslober behält sich das Recht vor, den Auftrag zu denselben Bedingungen auch auf weitere mit dem Bauvorhaben<br />

zusammenhängende freiberufliche Leistungen (z.B. Bauleitung und Abrechnung, Sicherheitskoordination in der Ausführungsphase,<br />

Planung und Bauleitung der Einrichtung…) auszudehnen. Beim Abschluss des Vertrages muss vom Auftragnehmer<br />

eine Bankgarantie in der Höhe von 10% des Honorars vorgelegt werden.<br />

Für die Ausarbeitung der Projektunterlagen stehen folgende Zeiten zur Verfügung:<br />

• für die Ergänzung bzw. Vervollständigung des Vorprojektes 60 Tage<br />

• für das endgültige Projekt mit Bauantrag 60 Tage<br />

• für das Ausführungsprojekt 120 Tage<br />

Sollten die oben angeführten Fristen für die verschiedenen Planungsleistungen aus Verschulden des Auftragnehmers<br />

überschritten werden, wird eine Verzugsstrafe in Höhe von 0,5% für jeden Tag Verspätung vom Honorar einbehalten.<br />

Bei der Ausführung des Auftrages müssen die Empfehlungen der Bewertungskommission und des Auslobers eingebracht<br />

werden. Der Auslober behält sich vor, über die Form des Ausführungsprojektes und der Vergabe zum Zeitpunkt<br />

der Beauftragung zu entscheiden.<br />

Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, sicherzustellen, dass er zum Zeitpunkt der Durchführung des Auftrages<br />

alle erforderlichen rechtlichen, technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür haben wird.<br />

Im Falle einer eventuellen Beauftragung mit der Bauleitung muss eine angemessene Präsenz am Ort gewährleistet<br />

werden.<br />

B21<br />

Veröffentlichung der Ergebnisse<br />

Dr. Arch. Raimund Gross, Projektmanagement


Seite 11 von 18<br />

Sowohl in der ersten als auch in der zweiten Phase des <strong>Wettbewerb</strong>s werden die Teilnehmer über die Entscheidungen<br />

der Bewertungskommission benachrichtigt und erhalten bei Beantragung eine Abschrift des Protokolls.<br />

B22<br />

Ausstellung der Projekte<br />

Dem Auslober steht das Recht zu, die <strong>Wettbewerb</strong>sarbeiten der 2. Phase unter Nennung der Verfasser öffentlich auszustellen<br />

und Teile als Auszug in einem Ausstellungskatalog oder in anderen Veröffentlichungen zu publizieren. Dem Teilnehmer<br />

steht dafür keine finanzielle oder irgendwelche andere Vergütung zu.<br />

B23<br />

Rückgabe der <strong>Wettbewerb</strong>sarbeiten<br />

Die zur zweiten Phase eingereichten Unterlagen, das Siegerprojekt ausgenommen, können nach Abschluss des <strong>Wettbewerb</strong>es<br />

vom Teilnehmer abgeholt werden. Auf Wunsch des Teilnehmers können sie diesem auch kostenpflichtig zugeschickt<br />

werden. Die entsprechenden Modalitäten werden zu gegebenem Zeitpunkt mitgeteilt.<br />

B24<br />

Anerkennung der <strong>Wettbewerb</strong>sbedingungen<br />

Mit der Teilnahme am <strong>Wettbewerb</strong> und mit der Unterschrift des Anmeldeformulars und des Verfasserbriefes erklärt der<br />

Teilnehmer ausdrücklich, die gegenständlichen <strong>Wettbewerb</strong>sbedingungen anzuerkennen. Im Besonderen verpflichtet er<br />

sich damit, im Falle der Auftragserteilung den Auftrag unter den in Punkt B20 angeführten Bedingungen hinsichtlich<br />

Leistungsumfang, Honorarberechnung und Ausführungszeit anzunehmen.<br />

B25 Termine<br />

Die mit dem Ablauf des <strong>Wettbewerb</strong>s zusammenhängenden Termine sind in der Bekanntmachung angeführt.<br />

Dr. Arch. Raimund Gross, Projektmanagement


Seite 12 von 18<br />

C<br />

<strong>Wettbewerb</strong>saufgabe<br />

C01<br />

Vorbemerkungen<br />

Das derzeitige Rathaus, welches auch einen Veranstaltungssaal beherbergt, entspricht weder in seiner Struktur noch im<br />

Ausführungsstandart den heutigen Anforderungen. Die Kosten für Umbau und Erweiterung würden in etwa jenen eines<br />

Neubaues entsprechen.<br />

Nachdem die Gemeindeverwaltung zwischen Kindergarten, Schule und Zufahrtsstraße über ein Grundstück verfügt, ist<br />

die Idee geboren, ein neues Rathaus, ein Kulturhaus mit Mehrzwecksaal und einige weitere für öffentliche Einrichtungen<br />

erforderliche Räume an dieser Stelle neu zu errichten. Darüber hinaus besteht die Absicht, hier auch einige private<br />

Dienstleistungen unterzubringen.<br />

Gleichzeitig soll dieser zentrale Bereich des Dorfes neu gestaltet und als öffentlicher Bezugs- und Treffpunkt ausgebildet<br />

werden.<br />

C02<br />

Geschichtliche Entwicklung des Dorfes<br />

Das Gebiet der Gemeinde Feldthurns wurde schon um 1.000 v.Ch. besiedelt, davon zeugen zahlreiche prähistorische<br />

Funde. Die Gemeinde zählt derzeit 2.688 Einwohner.<br />

Das Schloss Velthurns wurde von den Brixner Bischöfen zwischen 1577 und 1587 erbaut. Besonders sehenswert sind<br />

die Vertäfelungen, Einlegearbeiten, geschnitzte Portale und Holzdecken, die zu den bedeutendsten Kunstschreinereien<br />

der Renaissance im süddeutschen Raum zählen.<br />

Anbei eine Übersicht über die Struktur des Dorfes und einige Entwicklungsstufen im Vergleichsraum 1860/2007<br />

Dr. Arch. Raimund Gross, Projektmanagement


Seite 13 von 18<br />

Situation um 1860<br />

Situation um 1995<br />

Situation um 1860<br />

Situation um 1970<br />

Situation um 2007<br />

Weitere Informationen zur Geschichte siehe Internetseite der Gemeinde oder www.feldthurns.com<br />

Dr. Arch. Raimund Gross, Projektmanagement


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C03<br />

<strong>Wettbewerb</strong>sareal<br />

Das Areal liegt auf 850 m.ü.M. und hat ein Ausmaß von 7.310,7 m². Es liegt an der Zufahrtsstrasse von Süden. Der<br />

Besucher trifft an dieser Stelle auf den zentralen Bereich des Dorfes. Zwei historisch interessante und wertvolle Gebäude<br />

prägen den nord-westlichen Bereich des Areals. Die Kirche zum Heiligen Laurentius wird 1312 erstmals urkundlich<br />

erwähnt. Sie wurde um 1400 vergrößert und erhielt erst im 16. Jahrhundert den Turm. Der Bauernhof steht unter Denkmalschutz,<br />

vor einigen Jahren wurde er nach einem Brand wieder aufgebaut. Süd-östlich grenzen der Kindergarten und<br />

die neu erweiterte Schule an das Areal. Im Nord-Osten liegt ein Hotel (Unterwirt). Kindergarten und Schule wurden in<br />

den letzten Jahren umgebaut und erweitert. In der Schule ist mit Eingang von Westen die öffentliche Bibliothek untergebracht.<br />

Auch das Hotel wurde kürzlich umgebaut und erweitert.<br />

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Das Gelände fällt nach Süd-Osten ab. In diese Richtung wird ein besonders reizvoller Ausblick zu den Dolomiten geboten.<br />

Unmittelbar über der Kirche und dem Bauernhaus liegt die zentrale Dorfstrasse, wo verschiedene Läden und Gastbetriebe<br />

zu finden sind und wo ein reger Betrieb von Fahrzeugen und Fußgängern herrscht.<br />

Im Hintergrund ist auch das Schloss Velthurns ersichtlich.<br />

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Bei dem Areal handelt es sich um einen in jeder Hinsicht sensiblen Ort. Dem urbanistisch-raumordnerischen Aspekt<br />

muss größte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Räumliche und konzeptionelle Bezüge sollten nicht nur zur unmittelbaren<br />

Umgebung sondern möglichst zum Dorf in seiner Gesamtheit hergestellt werden.<br />

Die Verbauung dieses Areals ist eine einmalige Chance, der Eingriff wird sich auf das gesamte Dorf auswirken. Es muss<br />

deshalb sichergestellt werden, dass die Baumaßnahmen mit einem hohen Anspruch an Gestaltungsqualität und im<br />

Dialog mit der Struktur des Dorfes erfolgen können.<br />

Die wichtigsten Maßpunkte der Fassaden der Nachbargebäude (Fuß- Trauf,- und Firstpunkte) sind in der Geländevermessung<br />

(Plan Nr. 02) enthalten.<br />

C04<br />

Raumprogramm<br />

Das Raumprogramm ist in folgende funktionelle Einheiten gegliedert:<br />

a) Rathaus<br />

b) Mehrzwecksäle<br />

c) Öffentliche Dienstleistungen<br />

d) Private Dienstleistungen<br />

e) Tiefgarage<br />

f) Platzgestaltung<br />

Das detaillierte Raumprogramm mit den geforderten Nutzflächen ist im Anhang 03 zusammengefasst. Die Flächenangaben<br />

gelten als Richtwerte. Die Bemessung der Flächen für Nebenräume und Verkehrsflächen wird dem Teilnehmer<br />

überlassen, muss aber den einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften entsprechen.<br />

Die Teilung in Gruppen besteht nur in funktioneller Hinsicht. Die Gliederung in Baukörper steht dem Teilnehmer frei.<br />

Bemerkungen zu den einzelnen Einheiten:<br />

Im Rathaus sind die Ämter der Gemeindeverwaltung untergebracht, mehrere davon mit Schalterbereichen. Besonderes<br />

Augenmerk ist auf den Ratsaal zu richten. In diesem Saal ist ein Sitzungstisch mit 20 Plätzen für die Gemeinderäte und<br />

den Platz für den Sekretär und 25 Sitzplätze für das Publikum vorzusehen.<br />

Die Mehrzwecksäle bestehen aus einem großen Saal mit ca. 240 Sitzplätzen und Bühne und einem Konferenzsaal mit<br />

ca. 80 m² Nutzfläche. Dazu kommen das Foyer und verschiedene Nebenräume. Das Gebäude soll in vielfältiger Art und<br />

Weise für kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen geeignet sein.<br />

Als öffentliche Dienstleistungen sind Postamt, Infostelle des Tourismusvereins, Arztambulatorium, Mütterberatung, Seniorentreff<br />

und eine Kindertagesstätte vorgesehen.<br />

Die Nutzung der Räume für private Dienstleistungen steht noch nicht fest, es wird sich aber voraussichtlich um eine<br />

Bank, ein Kaffee oder um Läden handeln.<br />

Die Nettoraumhöhe muss im Regelfall 2.60 m betragen, für größere Räume soll sie entsprechend angehoben werden,<br />

für den Mehrzwecksaal soll sie ca. 5.00 m betragen.<br />

In der Tiefgarage sollen 50 Stellplätze untergebracht werden. Diese Garage kann auch unterteilt und verschiedenen<br />

Gebäuden zugeordnet werden.<br />

Darüber hinaus soll der Bau einer zusätzlichen, unabhängigen Tiefgarage mit ca. 15 Stellplätzen und Zufahrt von Osten<br />

(vom bestehenden Parkplatz des Hotel Unterwirt aus) vorgesehen werden. Diese Garage ist nicht Teil des Raumprogramms<br />

und muss deshalb bei der Berechnung der Kubatur nicht berücksichtigt werden. Sie soll aber trotzdem geplant<br />

und in den Plänen eingetragen werden.<br />

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An die Gestaltung des Platzes werden folgende Anforderungen gestellt.<br />

• Die Haltestellen für den Bus können in beiden Richtungen neu eingerichtet werden. Sie können als Ausbuchtung<br />

der Strasse (ca. 18,00 x 3,00 m zuzüglich Einfahrt und Ausfahrt) oder als auf der Fahrbahn markierte Haltestelle<br />

(20,00 x 3,00 m) vorgesehen werden und sollten möglichst zentral angeordnet sein.<br />

• Die Haltestellen und die Zufahrt zur Garage müssen innerhalb des <strong>Wettbewerb</strong>sareals errichtet werden.<br />

• Auf dem Platz ist eine Kurzparkzone mit 8-10 Stellplätzen vorzusehen, davon sind 2 behindertengerecht auszuführen.<br />

• Für den eigentlichen Platzbereich ist ein schlüssiges Konzept vorzulegen für die Gestaltung der Flächen und für<br />

die Erschließung der Gebäude, sowie für Wegführung, Sitzgelegenheiten, Bodenbeläge, Bepflanzung, …<br />

Das DLH vom 27.06.2006, Nr. 28, Funktionelle und geometrische Normen für die Planung und den Bau von Straßen in<br />

der Autonomen Provinz Bozen/Südtirol ist unter www.regione.taa.it/bu/2006/S1420601.pdf abrufbar.<br />

C05<br />

Funktionelle Anforderungen<br />

Es sind folgende funktionelle Anforderungen zu erfüllen<br />

In Bezug auf die Gebäude:<br />

• Die verschiedenen Einrichtungen sollten für die Besucher vom Platz aus zugänglich sein.<br />

• Die Tiefgarage muss von den Gebäuden unabhängige Zugänge und Fluchtwege haben.<br />

• Die Heizung der Gebäude erfolgt über ein Fernwärmenetz.<br />

• Die Kindertagesstätte ist für 15 Kinder ausgelegt, sie soll eine eigene Freifläche erhalten oder im Bereich des<br />

Kindergartens angeordnet werden, damit der Spielplatz gemeinsam genutzt werden kann.<br />

In Bezug auf den Platz:<br />

• Der Fußgängerweg von den Wohngebieten des Dorfes zum Kindergarten und zur Schule wird stark beansprucht<br />

und muss deshalb an dieser Stelle beibehalten werden. Geringe Änderungen können vorgesehen werden, es<br />

muss aber nach wie vor ein sicherer Übergang über die Landesstrasse gewährleistet sein.<br />

C06<br />

Besondere Anforderungen<br />

Es wird Wert darauf gelegt, dass der Ausblick zu den Dolomiten nicht vollkommen verbaut wird. Es sollten auch die<br />

Sichtverbindungen zum Schloss und zur Pfarrkirche möglichst bestehen bleiben.<br />

Auch wenn die Kirche zum Heiligen Laurentius nicht im <strong>Wettbewerb</strong>sareal liegt, und somit in diesem Bereich keine<br />

Maßnahmen vorgesehen werden können, so soll sie trotzdem in das Gestaltungskonzept einbezogen werden.<br />

Es besteht die Absicht, das Bauvorhaben in 2 Abschnitten zu realisieren:<br />

• erster Bauabschnitt – Mehrzwecksäle mit anteiliger Tiefgarage, Bushaltestellen, ev. öffentliche Dienstleistungen<br />

• zweiter Bauabschnitt - Rathaus mit anteiliger Tiefgarage, restliche öffentliche Dienstleistungen<br />

Das Projekt muss so konzipiert sein, dass dieser Ablauf bei der Realisierung des Bauvorhabens möglich ist. Die privaten<br />

Dienstleistungen können wahlweise mit dem ersten oder zweiten Bauabschnitt zugeordnet werden.<br />

C07<br />

Nachhaltigkeit<br />

Der ökologische Aspekt wird ebenfalls als wesentlich erachtet. Der Entwurf soll auf einen sinnvollen Umgang mit den<br />

Umweltressourcen aufbauen und einen zukunftsorientierten sparsamen Energiehaushalt ermöglichen. Im Einzelnen soll<br />

die Wärmedispersion möglichst gering gehalten und ein Teil der Fläche des Areals nicht versiegelt werden. Die Nutzung<br />

der Sonnenenergie (passiv und aktiv) und anderer alternativer Energieformen, sowie Nutzung des Regenwassers sollen<br />

in Betracht gezogen werden.<br />

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C08<br />

Kubaturlimit<br />

Der vom Auslober festgesetzte Grenzwert für den Bruttorauminhalt (BRI) von 20.500 m³ darf nicht überschritten werden.<br />

Dies muss anhand der Tabelle in Anhang 03 nachgewiesen werden. Die Berechnung muss alle geschlossenen Baukörper<br />

von der Fußbodenoberkante des untersten Geschosses bis zur Oberkante des Daches enthalten.<br />

Projekte, die den oben angeführten Grenzwert überschreiten, werden nicht zum <strong>Wettbewerb</strong> zugelassen.<br />

C09<br />

Baurechtliche Bestimmungen<br />

Die Ausarbeitung des Entwurfs unterliegt grundsätzlich folgenden Leitplänen und Bestimmungen, die hier auszugsweise<br />

und nicht vollständig wiedergegeben sind:<br />

1. Urbanistische Parameter<br />

Es sind folgende Parameter zu berücksichtigen:<br />

min. Gebäudeabstand zu Gebäuden außerhalb des Areals<br />

min. Grenzabstand zur B.P. 102 und zu den G.P. 837 und 836/6<br />

max. mittlere Gebäudehöhe, für jeden Baukörper getrennt berechnet<br />

10.00 m<br />

5.00 m<br />

10.50 m<br />

2. Architektonische Barrieren<br />

Zur Vermeidung von architektonischen Barrieren wird auf das Dekret des Landeshauptmanns vom 19.08.2005 Nr. 38<br />

„Verordnung über die Beseitigung und Überwindung von architektonischen Hindernissen“ verwiesen. Das DLH kann von<br />

www.provinz.bz.it/ressorts/generaldirektion/lexbrowser_d.asp herunter geladen werden.<br />

3. Brandverhütung<br />

In diesem Zusammenhang soll das Ministerialdekret vom 10.03.1998 beachtet werden. Für die Garage, für Lager- und<br />

Technikräume sind verschiedene Vorschriften zu beachten. Detaillierte Hinweise sind auf folgender Internetseite verfügbar:<br />

www.provinz.bz.it/zivilschutz/2601/gesetzgebung/default.htm.<br />

4. Statik<br />

Es sind die staatlichen Normen zu berücksichtigen, im Besonderen wird aber auch auf das DLH vom 06.02.2002 Nr. 14<br />

(Technische Vorschriften zur Festlegung der Schneelast am Boden) i.g.F. hingewiesen. Es kann von der Internetseite<br />

www.provinz.bz.it/ressorts/generaldirektion/lexbrowser_d.asp herunter geladen werden.<br />

Es obliegt dem Teilnehmer, sich detailliert und umfassend auch über die angeführten Bestimmungen hinaus zu informieren.<br />

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