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Ni_Bau- und Planungsausschuss - Bordesholm

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Entwurf<br />

der <strong>Ni</strong>ederschrift Nr. 4/2006*)<br />

über die Sitzung des <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong>es<br />

der Gemeinde <strong>Bordesholm</strong><br />

am Donnerstag, dem 8. Juni 2006<br />

im Sitzungssaal des Rathauses <strong>Bordesholm</strong>.<br />

*) es handelt sich um die ungenehmigte Fassung<br />

(mögliche Einwendungen wurden noch nicht erhoben)<br />

Anwesend:<br />

die Ausschussmitglieder<br />

GV Herr Dr. <strong>Ni</strong>edersberg als Vorsitzender<br />

GV Herr Berger<br />

GV Herr Büch<br />

GV Herr Jordan<br />

wB Herr Dr. Wilkening als Vertreter für wB Herrn<br />

Clausen<br />

GV Herr Peters als Vertreter für wB Frau Laskowski<br />

wB Herr <strong>Ni</strong>elson<br />

wB Herr Schultze<br />

ferner<br />

Bgm. Baschke<br />

BtlB. Osbahr, zugl. als Protokollführer<br />

Es fehlt : ./.<br />

als Gäste<br />

GV Herr Schmidt-Richberg<br />

Herr Voll, Seniorinnen- <strong>und</strong> Seniorenbeirat<br />

wB Herr Goldammer<br />

Architekt Herr Schrabisch<br />

Architekt Herr Ralf Dieter Ladwig<br />

Herr Weipert, Architekturbüro Ladwig<br />

Herr Rehren, Planungsbüro Blanck<br />

Beginn der Sitzung:<br />

Ende der Sitzung:<br />

18.37 Uhr<br />

22.35 Uhr<br />

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- <strong>und</strong> fristgerechte Ladwig sowie die<br />

Beschlussfähigkeit fest.<br />

Bürgermeister Baschke bittet, die TOP 5 <strong>und</strong> 4 vorzuziehen, da Herr Rehren noch einen anderweitigen<br />

Termin hat. Hierüber besteht Einvernehmen.<br />

Die Tagesordnung wird insgesamt wie folgt genehmigt:


2<br />

ÖFFENTLICHER TEIL:<br />

1. Einwohnerfragest<strong>und</strong>e<br />

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.04.2006<br />

3. Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Ortszentrum Mühlenhof“<br />

Instandsetzungs- <strong>und</strong> Sanierungskonzept für das Bahnhofsgebäude<br />

4. Neufassung des Flächennutzungsplanes<br />

(hier: Fortführung des Verfahrens für die von der Genehmigung ausgenommenen Teilflächen)<br />

Erlass des Innenministeriums zur Genehmigung des Flächennutzungsplanes gem. § 6<br />

<strong>Bau</strong>GB vom 26.04.2006 - Berücksichtigung der Hinweise<br />

5. 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Gr<strong>und</strong>stückes<br />

Heintzestraße 9 - 11<br />

• Abwägung der Stellungnahmen der Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange sowie der Stellungnahme aus der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes<br />

• Abschließender Beschluss<br />

6. 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des sich in Aufstellung befindlichen<br />

Bebauungsplanes Nr. 37 „Holstenstraße/Stintgraben“<br />

Entwurfs- <strong>und</strong> Auslegungsbeschluss<br />

7. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Sanierungsgebietes<br />

„Ortszentrum Mühlenhof“<br />

Freigabe des Planentwurfes für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

8. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Holstenstraße/Stintgraben“<br />

• Abwägung der Stellungnahmen der Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange sowie der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes<br />

• Satzungsbeschluss<br />

(alternativ: Entscheidung zur erneuten Auslegung des Planentwurfes)<br />

9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2006<br />

10. Bekanntgaben<br />

NICHTÖFFENTLICHER TEIL:<br />

11. <strong>Bau</strong>anträge/<strong>Bau</strong>voranfragen<br />

12. Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 145 <strong>Bau</strong>GB<br />

13. Verwaltungsinterne Mitteilungen<br />

ÖFFENTLICHER TEIL:<br />

1. Einwohnerfragest<strong>und</strong>e<br />

Herr Sinn trägt folgenden Sachverhalt vor:<br />

Auf seinem Haus Bahnhofstraße 39 wollte er eine Photovoltaikanlage installieren. Die<br />

Finanzierung sollte über einen Kredit erfolgen. Nachdem der hierfür erforderliche Gr<strong>und</strong>buchauszug<br />

eintraf wurde erkennbar, dass am 11.11.2004 ein Sanierungsvermerk eingetragen<br />

worden ist.<br />

Dies war für ihn eine völlige Überraschung, da er bis zum Erhalt des Gr<strong>und</strong>buchauszuges<br />

keine Ahnung von diesem Vorgang hatte.<br />

Er beklagt massiv, dass er seitens der Gemeinde keine Information darüber erhalten hat. Er<br />

fragt, ob dies die neue Art ist, mit Bürgern umzugehen. Er hätte auf jeden Fall eine Information<br />

der Gemeinde erwartet.<br />

Herr Dr. <strong>Ni</strong>edersberg erläutert das Instrument des Sanierungsvermerkes <strong>und</strong> stellt auch die<br />

Stellung des Gr<strong>und</strong>buchamtes dar.


3<br />

Bürgermeister Baschke zeigt sich ebenfalls erstaunt. Er wird prüfen, ob hier ein Fehler<br />

vorliegt <strong>und</strong> wird sich bei Herrn Sinn (Tel. 6148) melden.<br />

Frau Wyss-Wortmann fragt, ob ihre Wortbeiträge zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

im Rahmen des TO-Punktes erfolgen dürfen.<br />

Dies wird bejaht.<br />

Sie führt dann aus, dass sie am 6.6. im Rathaus war, um die Abwägungsunterlagen zur<br />

1. F-Plan-Änderung einzusehen. Der büroleitende Beamte teilte ihr mit, dass diese gerade<br />

erst eingetroffen <strong>und</strong> verteilt worden seien. Sie möchte wissen, ob die Unterlagen allen Mitgliedern<br />

des <strong>Bau</strong>ausschusses am 6.6. abends vorlagen.<br />

Es wird bestätigt, dass die <strong>Bau</strong>ausschussmitglieder die Unterlagen erhalten haben.<br />

Sie moniert dann, dass sie keine Einsicht in die Verfahrensakte zu dem von ihr gewünschten<br />

Zeitpunkt erhalten hat. Ihr wurde mitgeteilt, dass das einzige Exemplar der Verfahrensakte<br />

beim Innenministerium ist, um die Planreifeerklärung zu erhalten. Sie kann sich kaum<br />

vorstellen, dass in der Gemeinde keine Kopie der Akte vorgehalten wird. Sie betont ihren<br />

Anspruch auf jederzeitige Einsicht.<br />

Bürgermeister Baschke hebt hervor, dass ihr der Sachverhalt mehrfach vorgetragen worden<br />

ist. Er bestätigt auch heute, dass die einzige Akte zurzeit beim Innenministerium ist.<br />

Herr Dr. <strong>Ni</strong>edersberg bestätigt Frau Wyss-Wortmann, dass sie gr<strong>und</strong>sätzlich einen<br />

Anspruch auf Einsicht in die Akte hat. Dieser besteht aber nicht jederzeit. Hier, so führt er<br />

weiter aus, irrt Frau Wyss-Wortmann.<br />

Frau Wyss-Wortmann beklagt dann die aus ihrer Sicht in dem Verfahren bestehenden<br />

Mängel. Sie versteht nicht, dass Einwendungen aus früheren Beteiligungen, z. B. vom<br />

NABU <strong>und</strong> BUND nicht berücksichtigt wurden.<br />

Herr Dr. <strong>Ni</strong>edersberg beginnt mit der Beantwortung der Frage.<br />

Diese Beantwortung wird von Frau Wyss-Wortmann nicht zugelassen, da sie permanent<br />

lautstark dazwischen redet.<br />

Herr Dr. <strong>Ni</strong>edersberg merkt in diesem Zusammenhang an, dass es zu den regelmäßigen<br />

Verhaltensweisen von Frau Wyss-Wortmann zählt, dass sie Antworten, die nicht nach ihrem<br />

Sinn sind, durch Zwischenreden stört. Man könne wohl davon ausgehen, dass sie dann<br />

auch gar kein Interesse an einer Beantwortung der Frage hat.<br />

Er führt dann weiter aus, dass das Verfahren in der 1. F-Plan-Änderung rechtskonform ist.<br />

Er regt weiter an, ggf. alle rechtsstaatlichen Mittel auszuschöpfen, wenn man diese Auffassung<br />

nicht teilt.<br />

Frau Wyss-Wortmann findet es ungeheuerlich, dass ein von ihr an die Verwaltung gerichtetes<br />

Schreiben in die Abwägungen zur 1. F-Plan-Änderung übernommen worden ist. In der<br />

Übertragung ist dann auch noch eine Vielzahl von Fehlern orthografischer, grammatischer,<br />

aber auch sinnentstellender Art festzustellen. Sie hält dies für Denunziation.<br />

Im Weiteren zitiert sie aus den Abwägungen. Ihre Äußerungen sind allerdings so wenig differenziert,<br />

als dass man letztlich keine Frage daraus entnehmen könnte.<br />

Bestätigt wird ihr die Frage, dass die Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 17 <strong>und</strong> die dazugehörige<br />

F-Plan-Änderung mit der Raumordnungsplanung abgestimmt sind.<br />

Weiter erinnert sie an eine Frage aus der letzten Sitzung des <strong>Bau</strong>ausschusses, die auf die<br />

Vereinbarkeit einer Bebauung des Gr<strong>und</strong>stückes Heintzestraße 9 – 11 mit EU-Recht abhob.<br />

Diese sei nicht vollständig beantwortet worden.


4<br />

Herr Dr. <strong>Ni</strong>edersberg beginnt, das Verfahren zu erörtern, wird aber erneut ständig von Frau<br />

Wyss-Wortmann unterbrochen. Auch hier lässt sie eine Beantwortung zunächst nicht zu.<br />

Herr Dr. <strong>Ni</strong>edersberg mahnt sie dringend, die Gepflogenheiten eines ordnungsgemäßen<br />

Miteinanders zu wahren. Wenn sie Fragen stellt, muss sie auch eine geordnete Antwort zulassen.<br />

Auf Anfrage von Frau Wyss-Wortmann, ob Herr Rehren die Stellungnahme der Kirche zur<br />

1. F-Plan-Änderung gekürzt hat, wird dies von ihm verneint.<br />

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.4.2006<br />

Die Sitzungsniederschrift wird einstimmig genehmigt <strong>und</strong> unterschrieben.<br />

5. 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Gr<strong>und</strong>stückes<br />

Heintzestraße 9 - 11<br />

• Abwägung der Stellungnahmen der Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange sowie der Stellungnahme aus der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes<br />

• Abschließender Beschluss<br />

Herr Rehren beginnt seine Erläuterungen, wird dabei aber erneut ständig von Frau Wyss-<br />

Wortmann unterbrochen.<br />

Herr Dr. <strong>Ni</strong>edersberg erinnert an das übliche Prozedere der Abwicklung eines Tagesordnungspunktes<br />

<strong>und</strong> bittet Frau Wyss-Wortmann, den Sitzungsverlauf nicht weiter zu stören.<br />

Herr Rehren geht dann auf die Kritik von Frau Wyss-Wortmann hinsichtlich der fehlerhaften<br />

Übernahme ihres Briefes ein. Die Übernahme erfolgte mit einer Texterkennungssoftware,<br />

die Mängel eingearbeitet hat.<br />

Er trägt dann die Stellungnahmen im Einzelnen vor <strong>und</strong> begründet seine Abwägungsvorschläge.<br />

Es schließt sich eine eingehende Aussprache an.<br />

Die Abwägung der Eingaben mit der Darstellung der Beschlussergebnisse ist dem Protokoll<br />

als Anlage beigefügt.<br />

Anschließend wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt:<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> empfiehlt der Gemeindevertretung, wie folgt zu beschließen:<br />

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen privater Personen sowie der<br />

Behörden <strong>und</strong> sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit<br />

folgendem Ergebnis geprüft (siehe Anlage).<br />

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben<br />

haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht<br />

berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung<br />

einschließlich der Darlegung der Gründe beizufügen.<br />

2. Die Gemeindevertretung beschießt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die<br />

genaue Lage des Plangebietes ist der beigefügten Planzeichnung zu entnehmen.<br />

3. Die Begründung zum Flächennutzungsplan wird gebilligt.


5<br />

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur<br />

Genehmigung vorzulegen <strong>und</strong> danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5<br />

<strong>Bau</strong>GB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der<br />

Plan mit der Begründung während der Sprechst<strong>und</strong>en eingesehen <strong>und</strong> über den Inhalt<br />

Auskunft verlangt werden kann.<br />

Bemerkung:<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 46 Abs. 12 GO in Verbindung mit § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder<br />

von der Beratung <strong>und</strong> Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung<br />

noch bei der Abstimmung anwesend.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

8 Ja-Stimmen<br />

1 Nein-Stimme<br />

4. Neufassung des Flächennutzungsplanes<br />

(hier: Fortführung des Verfahrens für die von der Genehmigung ausgenommenen<br />

Teilflächen)<br />

Erlass des Innenministeriums zur Genehmigung des Flächennutzungsplanes gem. §<br />

6 <strong>Bau</strong>GB vom 26.04.2006 - Berücksichtigung der Hinweise<br />

Herr Rehren erläutert die Vorlage.<br />

Es schließt sich eine eingehende Aussprache insbesondere über den Veranstaltungsplatz<br />

<strong>und</strong> im Hinblick auf eine mögliche zukünftige Nutzung als <strong>Bau</strong>land an.<br />

Herr Rehren hebt hervor, dass der Flächennutzungsplan sehr wohl änderbar ist, wenn neue<br />

Gesichtspunkte vorliegen.<br />

Danach wird die vom Planungsbüro vorgelegte Aufstellung der Hinweise sowie der Vorschläge<br />

für einen Umgang mit diesen Hinweisen durchgearbeitet.<br />

Anschließend wird wie folgt abgestimmt:<br />

Zu Ziff.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

1.1.1 einstimmig<br />

1.1.2 einstimmig<br />

1.1.3 einstimmig<br />

1.1.4 einstimmig<br />

1.1.5 einstimmig<br />

Die Angelegenheit wird im Übrigen von der Gemeindevertretung abschließend zu beraten<br />

<strong>und</strong> zu entscheiden sein.<br />

3. Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Ortszentrum Mühlenhof“<br />

Instandsetzungs- <strong>und</strong> Sanierungskonzept für das Bahnhofsgebäude<br />

Herr Ladwig erläutert den Sachverhalt. Er stellt dann den Bestand des Bahnhofes dar <strong>und</strong><br />

gibt einen Ausblick auf ein erstes Konzept möglicher Nutzungen <strong>und</strong> Gestaltungen.<br />

Er hebt hervor, dass die bauliche Substanz gr<strong>und</strong>sätzlich gut ist. Über einige Gebäudeteile,<br />

so z. B. die Lagerhalle, muss allerdings noch gesondert nachgedacht werden. Hier gilt es zu<br />

prüfen, ob sich eine Sanierung im Vergleich zu einem Neubau lohnt.<br />

Es schließt sich eine Aussprache an, in deren Verlauf angeregt wird, die Lagerhalle zu<br />

erhalten. Der Bahnhof ist insgesamt, so wird angemerkt, das letzte alte Gebäude in dem<br />

Bereich.


Kosten sind, so führt Herr Ladwig aus, noch nicht bekannt. Bis Mitte August wird das Konzept<br />

einschließlich einer Kostenschätzung vorliegen.<br />

Es schließt sich eine weitere Aussprache an.<br />

6<br />

6. 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des sich in Aufstellung<br />

befindlichen Bebauungsplanes Nr. 37 „Holstenstraße/Stintgraben“<br />

Entwurfs- <strong>und</strong> Auslegungsbeschluss<br />

Herr Schrabisch führt kurz in die Thematik ein.<br />

Ohne weitere Aussprache wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> empfiehlt der Gemeindevertretung, wie folgt zu beschließen:<br />

1. Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des künftigen<br />

Bebauungsplanes Nr. 37 „Holstenstraße/Stintgraben“ <strong>und</strong> der Begründung einschließlich<br />

Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.<br />

Die genaue Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan.<br />

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher<br />

Belange gem. § 4 Abs. 2 <strong>Bau</strong>GB durchzuführen.<br />

3. Gleichzeitig mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist der Entwurf zur 2.<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes <strong>und</strong> der Begründung einschl. Umweltbericht nach<br />

§ 3 Abs. 2 <strong>Bau</strong>GB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind<br />

von der gleichzeitigen Auslegung des Planentwurfes zu benachrichtigen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

8 Ja-Stimmen<br />

1 Nein-Stimme<br />

Bemerkung:<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 46 Abs. 12 GO in Verbindung mit § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder<br />

von der Beratung <strong>und</strong> Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch<br />

bei der Abstimmung anwesend.<br />

7. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Sanierungsgebietes<br />

„Ortszentrum Mühlenhof“<br />

Freigabe des Planentwurfes für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

Herr Schrabisch führt in den Sachverhalt ein. Er teilt mit, dass im Zuge der vorzeitigen<br />

Beteiligung keine Anregungen <strong>und</strong> Bedenken erhoben worden sind; es liegen ausschließlich<br />

Zustimmungen vor.<br />

Er schlägt vor, das gleichzeitige Verfahren gemäß § 4 a <strong>Bau</strong>GB durchzuführen. Damit kann<br />

ein Verfahrensschritt eingespart werden.<br />

Die Flächennutzungsplanänderung könnte frühzeitig genehmigt werden, so dass der<br />

Bebauungsplan nicht durch das Innenministerium zu genehmigen ist.<br />

Es schließt sich eine kurze Aussprache an.<br />

Abschließend wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt:


7<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> empfiehlt der Gemeindevertretung, wie folgt zu beschließen:<br />

Der Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Sanierungsgebietes<br />

„Ortszentrum Mühlenhof“ nebst Begründung einschließlich Umweltbericht wird<br />

gebilligt <strong>und</strong> für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie das gleichzeitige<br />

Verfahren gemäß § 4 a <strong>Bau</strong>GB freigegeben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

8. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Holstenstraße/Stintgraben“<br />

• Abwägung der Stellungnahmen der Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange sowie der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes<br />

• Satzungsbeschluss<br />

(alternativ: Entscheidung zur erneuten Auslegung des Planentwurfes)<br />

Herr Schrabisch führt in die Thematik ein.<br />

Die Anregungen der Träger öffentlicher Belange werden eingehend behandelt.<br />

Die Aussprache zu Nr. 15 ergibt den Hinweis von Dr. <strong>Ni</strong>edersberg, dass aus seiner Sicht<br />

der Abwägungsvorschlag nicht die gesamten Inhalte der Eingabe anspricht. Es müsste<br />

mehr auf die konkreten Anregungen <strong>und</strong> Bedenken eingegangen werden. Er rät, hierzu<br />

einen Juristen zu beteiligen.<br />

Aus der Eingabe wird interpretiert, dass ein Hinweis darauf vorliegt, dass bei einer gemeinsamen<br />

Zufahrt möglicherweise Bedenken zurückgestellt werden könnten.<br />

Bürgermeister Baschke erklärt, dass er hierzu ein Gespräch mit dem Verfasser der Eingabe<br />

führen wird.<br />

Ggf. wird er Dr. Ewer einschalten.<br />

Es besteht Einvernehmen, an dieser Stelle, auch im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit,<br />

die Beratung zu unterbrechen.<br />

Die Angelegenheit ist in einem neuen <strong>Bau</strong>ausschuss, der noch vor der Sitzung der<br />

Gemeindevertretung liegt, zu beraten.<br />

Herr Dr. <strong>Ni</strong>edersberg regt in diesem Zusammenhang an, die Tagesordnung des <strong>Bau</strong>ausschusses<br />

nicht so zu überfrachten, wie heute geschehen.<br />

Als möglicher neuer Sitzungstermin wird der 20.6. avisiert.<br />

g. u.<br />

Osbahr<br />

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