Kompetent vor Ort. Stark für Hessen! - Günter Schork
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Jugendstrafvollzug – aus besonderer<br />
Verantwortung<br />
Effiziente Abläufe für eine<br />
schnelle Justiz<br />
Seit 2003 wurden über 60 Millionen Euro in die Arbeitsplätze<br />
der hessischen Justizbehörden investiert.<br />
Es wurden über 11.000 Arbeitsplätze mit modernster<br />
Computertechnik ausgestattet und in das EDV-Netz<br />
der hessischen Justiz eingegliedert.<br />
Mit dem Videokonferenzsystem der hessischen Justiz<br />
ist es möglich, Gerichtsverfahren auch ohne die unmittelbare<br />
Anwesenheit der Beteiligten durchzuführen.<br />
So wird Zeit und Geld gespart. Denn aufgrund<br />
modernster Technik ist es möglich, dass der Anwalt<br />
seinen Mandanten per Videokonferenz direkt aus<br />
seiner Kanzlei betreut. Eine schnelle Rechtsprechung<br />
schafft Sicherheit für Menschen und Investitionen.<br />
Daher bleibt die Reduzierung der Verfahrensdauer<br />
ein wesentliches Anliegen der Rechtspolitiker in der<br />
CDU-Landtagsfraktion.<br />
Für eine erhebliche Beschleunigung der Verfahren<br />
wird künftig auch der elektronische Rechtsverkehr<br />
beitragen. <strong>Hessen</strong> hat als erstes deutsches Flächenland<br />
elektronische Briefkästen bei allen Gerichten<br />
und Staatsanwaltschaften für den rechtsverbindlichen<br />
Eingang elektronischer Dokumente eingerichtet.<br />
Im ersten Halbjahr 2008 sind über 50.000<br />
Eingänge zu verzeichnen gewesen.<br />
Mit dem seit 1. Januar 2008 geltenden Hessischen Jugendstrafvollzugsgesetz<br />
ist die CDU-Landtagsfraktion<br />
mit der Landesregierung ihrer neuen Verantwortung<br />
gerecht geworden, die den Ländern durch die<br />
Föderalismusreform übertragen wurde. Der bundesweit<br />
beachtete hessische Weg im Jugendstrafvollzug<br />
verfolgt das ehrgeizige Ziel, die teils sehr hohe Rückfallquote<br />
von 78 Prozent im bundesweiten Schnitt<br />
durch verstärkte erzieherische Maßnahmen zu senken.<br />
Dazu gehören die Aus- und Weiterbildung der<br />
jugendlichen Straftäter, das Auseinandersetzen mit<br />
den eigenen Defiziten und Problemen sowie die Kontrolle<br />
über die Benutzung der Medien. Deutschkurse<br />
sind jetzt bei Sprachschwierigkeiten in hessischen<br />
Gefängnissen Pflicht.<br />
Auch im Jugendstrafvollzug bleibt der geschlossene<br />
Vollzug die Regel in der Strafvollstreckung. Dabei<br />
spielen zwei Faktoren eine wichtige Rolle. Zum einen<br />
muss die Sicherheit der hessischen Bürger ohne<br />
Kompromisse gewährleistet werden. Zum anderen<br />
sind die erzieherischen Möglichkeiten – nach dem<br />
Prinzip „Fördern und Fordern“ – im geschlossenen<br />
Vollzug wesentlich größer und effektiver als in anderen<br />
Formen des Strafvollzugs. Um eine bestmögliche<br />
Kontrolle, Erziehung und Ausbildung der jugendlichen<br />
Strafgefangenen gewährleisten zu können,<br />
werden zusätzlich 5 Millionen Euro investiert und<br />
seit 2008 85 neue Stellen geschaffen.<br />
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