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Kompetent vor Ort. Stark für Hessen! - Günter Schork

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Jugendstrafvollzug – aus besonderer<br />

Verantwortung<br />

Effiziente Abläufe für eine<br />

schnelle Justiz<br />

Seit 2003 wurden über 60 Millionen Euro in die Arbeitsplätze<br />

der hessischen Justizbehörden investiert.<br />

Es wurden über 11.000 Arbeitsplätze mit modernster<br />

Computertechnik ausgestattet und in das EDV-Netz<br />

der hessischen Justiz eingegliedert.<br />

Mit dem Videokonferenzsystem der hessischen Justiz<br />

ist es möglich, Gerichtsverfahren auch ohne die unmittelbare<br />

Anwesenheit der Beteiligten durchzuführen.<br />

So wird Zeit und Geld gespart. Denn aufgrund<br />

modernster Technik ist es möglich, dass der Anwalt<br />

seinen Mandanten per Videokonferenz direkt aus<br />

seiner Kanzlei betreut. Eine schnelle Rechtsprechung<br />

schafft Sicherheit für Menschen und Investitionen.<br />

Daher bleibt die Reduzierung der Verfahrensdauer<br />

ein wesentliches Anliegen der Rechtspolitiker in der<br />

CDU-Landtagsfraktion.<br />

Für eine erhebliche Beschleunigung der Verfahren<br />

wird künftig auch der elektronische Rechtsverkehr<br />

beitragen. <strong>Hessen</strong> hat als erstes deutsches Flächenland<br />

elektronische Briefkästen bei allen Gerichten<br />

und Staatsanwaltschaften für den rechtsverbindlichen<br />

Eingang elektronischer Dokumente eingerichtet.<br />

Im ersten Halbjahr 2008 sind über 50.000<br />

Eingänge zu verzeichnen gewesen.<br />

Mit dem seit 1. Januar 2008 geltenden Hessischen Jugendstrafvollzugsgesetz<br />

ist die CDU-Landtagsfraktion<br />

mit der Landesregierung ihrer neuen Verantwortung<br />

gerecht geworden, die den Ländern durch die<br />

Föderalismusreform übertragen wurde. Der bundesweit<br />

beachtete hessische Weg im Jugendstrafvollzug<br />

verfolgt das ehrgeizige Ziel, die teils sehr hohe Rückfallquote<br />

von 78 Prozent im bundesweiten Schnitt<br />

durch verstärkte erzieherische Maßnahmen zu senken.<br />

Dazu gehören die Aus- und Weiterbildung der<br />

jugendlichen Straftäter, das Auseinandersetzen mit<br />

den eigenen Defiziten und Problemen sowie die Kontrolle<br />

über die Benutzung der Medien. Deutschkurse<br />

sind jetzt bei Sprachschwierigkeiten in hessischen<br />

Gefängnissen Pflicht.<br />

Auch im Jugendstrafvollzug bleibt der geschlossene<br />

Vollzug die Regel in der Strafvollstreckung. Dabei<br />

spielen zwei Faktoren eine wichtige Rolle. Zum einen<br />

muss die Sicherheit der hessischen Bürger ohne<br />

Kompromisse gewährleistet werden. Zum anderen<br />

sind die erzieherischen Möglichkeiten – nach dem<br />

Prinzip „Fördern und Fordern“ – im geschlossenen<br />

Vollzug wesentlich größer und effektiver als in anderen<br />

Formen des Strafvollzugs. Um eine bestmögliche<br />

Kontrolle, Erziehung und Ausbildung der jugendlichen<br />

Strafgefangenen gewährleisten zu können,<br />

werden zusätzlich 5 Millionen Euro investiert und<br />

seit 2008 85 neue Stellen geschaffen.<br />

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