GmbH-Gesetz - GmbHG
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<strong>GmbH</strong>-<strong>Gesetz</strong> – Stand: 23.10.2008<br />
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die Gesellschaft zu vertreten, keine rechtliche Wirkung. Dies gilt insbesondere für<br />
den Fall, daß die Vertretung sich nur auf gewisse Geschäfte oder Arten von Geschäften<br />
erstrecken oder nur unter gewissen Umständen oder für eine gewisse Zeit oder<br />
an einzelnen Orten stattfinden soll, oder daß die Zustimmung der Gesellschaft oder<br />
eines Organs der Gesellschaft für einzelne Geschäfte erfordert ist.<br />
§ 38<br />
(1) Die Bestellung der Geschäftsführer ist zu jeder Zeit widerruflich, unbeschadet der<br />
Entschädungungsansprüche aus bestehenden Verträgen.<br />
(2) Im Gesellschaftsvertrag kann die Zulässigkeit des Widerrufs auf den Fall beschränkt<br />
werden, daß wichtige Gründe denselben notwendig machen. Als solche<br />
Gründe sind insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen<br />
Geschäftsführung anzusehen.<br />
§ 39<br />
(1) Jede Änderung in den Personen der Geschäftsführer sowie die Beendigung der<br />
Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers ist zur Eintragung in das Handelsregister<br />
anzumelden.<br />
(2) Der Anmeldung sind die Urkunden über die Bestellung der Geschäftsführer oder<br />
über die Beendigung der Vertretungsbefugnis in Urschrift oder öffentlich beglaubigter<br />
Abschrift beizufügen.<br />
(3) Die neuen Geschäftsführer haben in der Anmeldung zu versichern, daß keine<br />
Umstände vorliegen, die ihrer Bestellung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie<br />
Satz 3 entgegenstehen und daß sie über ihre unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber<br />
dem Gericht belehrt worden sind. § 8 Abs. 3 Satz 2 ist anzuwenden.<br />
(4) (aufgehoben)<br />
§ 40<br />
(1) Die Geschäftsführer haben unverzüglich nach Wirksamwerden jeder Veränderung<br />
in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung eine von ihnen<br />
unterschriebene Liste der Gesellschafter zum Handelsregister einzureichen, aus<br />
welcher Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort der letzteren sowie die Nennbeträge<br />
und die laufenden Nummern der von einem jeden derselben übernommenen<br />
Geschäftanteile zu entnehmen sind. Die Änderung der Liste durch die Geschäftsführer<br />
erfolgt auf Mitteilung und Nachweis.<br />
© Dr. Manfred Rack, Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt am Main