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GmbH-Gesetz - GmbHG

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<strong>GmbH</strong>-<strong>Gesetz</strong> – Stand: 23.10.2008<br />

19<br />

die Gesellschaft zu vertreten, keine rechtliche Wirkung. Dies gilt insbesondere für<br />

den Fall, daß die Vertretung sich nur auf gewisse Geschäfte oder Arten von Geschäften<br />

erstrecken oder nur unter gewissen Umständen oder für eine gewisse Zeit oder<br />

an einzelnen Orten stattfinden soll, oder daß die Zustimmung der Gesellschaft oder<br />

eines Organs der Gesellschaft für einzelne Geschäfte erfordert ist.<br />

§ 38<br />

(1) Die Bestellung der Geschäftsführer ist zu jeder Zeit widerruflich, unbeschadet der<br />

Entschädungungsansprüche aus bestehenden Verträgen.<br />

(2) Im Gesellschaftsvertrag kann die Zulässigkeit des Widerrufs auf den Fall beschränkt<br />

werden, daß wichtige Gründe denselben notwendig machen. Als solche<br />

Gründe sind insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen<br />

Geschäftsführung anzusehen.<br />

§ 39<br />

(1) Jede Änderung in den Personen der Geschäftsführer sowie die Beendigung der<br />

Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers ist zur Eintragung in das Handelsregister<br />

anzumelden.<br />

(2) Der Anmeldung sind die Urkunden über die Bestellung der Geschäftsführer oder<br />

über die Beendigung der Vertretungsbefugnis in Urschrift oder öffentlich beglaubigter<br />

Abschrift beizufügen.<br />

(3) Die neuen Geschäftsführer haben in der Anmeldung zu versichern, daß keine<br />

Umstände vorliegen, die ihrer Bestellung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie<br />

Satz 3 entgegenstehen und daß sie über ihre unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber<br />

dem Gericht belehrt worden sind. § 8 Abs. 3 Satz 2 ist anzuwenden.<br />

(4) (aufgehoben)<br />

§ 40<br />

(1) Die Geschäftsführer haben unverzüglich nach Wirksamwerden jeder Veränderung<br />

in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung eine von ihnen<br />

unterschriebene Liste der Gesellschafter zum Handelsregister einzureichen, aus<br />

welcher Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort der letzteren sowie die Nennbeträge<br />

und die laufenden Nummern der von einem jeden derselben übernommenen<br />

Geschäftanteile zu entnehmen sind. Die Änderung der Liste durch die Geschäftsführer<br />

erfolgt auf Mitteilung und Nachweis.<br />

© Dr. Manfred Rack, Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt am Main

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