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GmbH-Gesetz - GmbHG

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<strong>GmbH</strong>-<strong>Gesetz</strong> – Stand: 23.10.2008<br />

49<br />

7. Die Erschienenen wurden vom Notar/von der Notarin insbesondere<br />

auf Folgendes hingewiesen: ..................................................................<br />

Hinweise:<br />

1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau<br />

wegzulassen.<br />

2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen<br />

Identitätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten<br />

sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.<br />

3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative<br />

gestrichen werden.<br />

4) Nicht Zutreffendes streichen.<br />

© Dr. Manfred Rack, Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt am Main

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