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ntv Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2011 bis 31.12.2011

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antrag nummer 3<br />

Änderung der Satzung des Niedersächsischen Tennisverbandes e.V.<br />

Wenn der Satzungstext bei Funktionsbezeichnungen die männliche<br />

Sprachform verwendet, so ist stets auch das weibliche Geschlecht<br />

gemeint bzw. sind unabhängig davon alle Ämter gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

mit Frauen <strong>und</strong> Männern besetzbar.<br />

§ 6 Gliederung<br />

1. Der NTV gliedert sich in Regionen. entsprechend den politischen<br />

Grenzen in Kreise <strong>und</strong> Bezirke. Ausnahmen sind möglich.<br />

Insbesondere können sich Kreise zu Regionen zusammenschließen;<br />

auch ein Zusammenschluss von Regionen ist möglich.<br />

Über diese Anträge entscheidet die Mitgliederversammlung.<br />

Die Bildung neuer Regionen beschließt die Mitgliederversammlung<br />

des NTV. Eine Untergliederung Gliederung kann sich nicht<br />

selbst auflösen; die Auflösung kann nur die NTV-Mitgliederversammlung<br />

verfügen. Vereine können auf Antrag in eine neue<br />

oder andere Gliederung wechseln. Die Entscheidung hierzu<br />

trifft die Mitgliederversammlung.<br />

Die Gliederungen sind unselbstständige Organisationseinheiten<br />

des NTV. Sie besitzen keine eigene Rechtsfähigkeit <strong>und</strong> arbeiten<br />

nach den Vorgaben einer verbindlichen Geschäftsordnung.<br />

2. Die Gliederungen führen die Bezeichnung „Niedersächsischer<br />

Tennisverband e.V. Kreis ...“, „Niedersächsischer Tennisverband<br />

e.V. Region ...“ oder „Niedersächsischer Tennisverband<br />

e.V. Bezirk ...“.<br />

(…)<br />

5. Die Gliederungen verwalten die vorstehend genannten <strong>und</strong><br />

alle erwirtschafteten Mittel nach den Richtlinien des NTV. Über<br />

anträge<br />

3<br />

die Mitgliederversammlung 2012 des NTV möge die nachstehenden Änderungen der Satzung<br />

beschließen <strong>und</strong> erteilt gleichzeitig dem geschäftsführenden Präsidium die Vollmacht,<br />

die Änderungen mit Wirksamkeit ab 1.1.2013 im Vereinsregister eintragen zu lassen.<br />

Begründung:<br />

Es handelt sich zum Einen um Änderungen aufgr<strong>und</strong> der strukturellen Veränderung, zum Anderen um aktuelle Anpassungen.<br />

Hinsichtlich der Wirksamkeit der Änderungen bezugnehmend auf die Auflösung der Bezirke folgender Hinweis des NTV-Rechtsbeistandes:<br />

Die MGV des NTV kann durchaus die eingearbeiteten Änderungen mit Wirkung ab 1.1.2013 beschließen <strong>und</strong> dann aktuell<br />

in das Vereinsregister eintragen lassen. Notwendig dafür ist lediglich eine beschlossene Vollmacht der MGV für das Präsidium.<br />

Der Vorteil wäre, dass der NTV nicht zweimal seine Satzung ändern muss.<br />

Gottfried Schumann für das NTV-Präsidium<br />

die Verwendung der Mittel im Einzelnen entscheiden die jeweiligen<br />

Versammlungen der Gliederungen, wobei die Ausgeglichenheit<br />

der jeweiligen Haushalte gewährleistet sein muss.<br />

Die Gliederungen sind verpflichtet, die von ihnen aufgestellten<br />

Haushaltspläne zur Genehmigung dem Präsidium des NTV vorzulegen.<br />

Das Präsidium darf eine Genehmigung nicht erteilen,<br />

wenn ersichtlich ist, dass die zur Verfügung stehenden Mittel<br />

zur Erfüllung der im Haushaltsplan angesetzten Verpflichtungen<br />

nicht ausreichen. Die Gliederungen sind verpflichtet, die Einnahmen-<br />

<strong>und</strong> Ausgabenbelege mit Bank- <strong>und</strong> Kassenkonten der<br />

Geschäftsstelle des NTV innerhalb der vorgegebenen Fristen<br />

des Verbandes zur Erstellung der Buchführung <strong>und</strong> des Jahresabschlusses<br />

geprüften Jahresabschlüsse dem NTV vorzulegen.<br />

6. Die Gliederungen dürfen Verträge mit einer Laufzeit von<br />

mehr als einem Jahr, Verträge mit einer Verlängerungsklausel<br />

<strong>und</strong> Arbeitsverträge nur nach vorheriger Zustimmung des<br />

Präsidiums geschäftsführenden Präsidiums abschließen. Das<br />

Präsidium ist darüber zu informieren.<br />

§ 7 Pflichten der Mitglieder <strong>und</strong> Gliederungen<br />

(…)<br />

3. Die Mitglieder verpflichten sich, die Betriebskosten für den<br />

NTV <strong>und</strong> seine Gliederungen - unter Berücksichtigung der übrigen<br />

Einnahmen - durch Jahresbeiträge <strong>und</strong> etwaige Umlagen<br />

sowie Sonderbeiträge zu decken. Die Höhe der Jahresbeiträge<br />

für den NTV, die für alle aktiven, passiven <strong>und</strong> sonstigen erwachsenen<br />

sowie jugendlichen Vereins- bzw. Abteilungsangehörigen<br />

der Mitglieder zu entrichten sind, wird auf der Mitgliederver-<br />

NTV 61. Mitgliederversammlung | 47

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