ntv Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2011 bis 31.12.2011
ntv Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2011 bis 31.12.2011
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antrag nummer 3<br />
Änderung der Satzung des Niedersächsischen Tennisverbandes e.V.<br />
Wenn der Satzungstext bei Funktionsbezeichnungen die männliche<br />
Sprachform verwendet, so ist stets auch das weibliche Geschlecht<br />
gemeint bzw. sind unabhängig davon alle Ämter gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
mit Frauen <strong>und</strong> Männern besetzbar.<br />
§ 6 Gliederung<br />
1. Der NTV gliedert sich in Regionen. entsprechend den politischen<br />
Grenzen in Kreise <strong>und</strong> Bezirke. Ausnahmen sind möglich.<br />
Insbesondere können sich Kreise zu Regionen zusammenschließen;<br />
auch ein Zusammenschluss von Regionen ist möglich.<br />
Über diese Anträge entscheidet die Mitgliederversammlung.<br />
Die Bildung neuer Regionen beschließt die Mitgliederversammlung<br />
des NTV. Eine Untergliederung Gliederung kann sich nicht<br />
selbst auflösen; die Auflösung kann nur die NTV-Mitgliederversammlung<br />
verfügen. Vereine können auf Antrag in eine neue<br />
oder andere Gliederung wechseln. Die Entscheidung hierzu<br />
trifft die Mitgliederversammlung.<br />
Die Gliederungen sind unselbstständige Organisationseinheiten<br />
des NTV. Sie besitzen keine eigene Rechtsfähigkeit <strong>und</strong> arbeiten<br />
nach den Vorgaben einer verbindlichen Geschäftsordnung.<br />
2. Die Gliederungen führen die Bezeichnung „Niedersächsischer<br />
Tennisverband e.V. Kreis ...“, „Niedersächsischer Tennisverband<br />
e.V. Region ...“ oder „Niedersächsischer Tennisverband<br />
e.V. Bezirk ...“.<br />
(…)<br />
5. Die Gliederungen verwalten die vorstehend genannten <strong>und</strong><br />
alle erwirtschafteten Mittel nach den Richtlinien des NTV. Über<br />
anträge<br />
3<br />
die Mitgliederversammlung 2012 des NTV möge die nachstehenden Änderungen der Satzung<br />
beschließen <strong>und</strong> erteilt gleichzeitig dem geschäftsführenden Präsidium die Vollmacht,<br />
die Änderungen mit Wirksamkeit ab 1.1.2013 im Vereinsregister eintragen zu lassen.<br />
Begründung:<br />
Es handelt sich zum Einen um Änderungen aufgr<strong>und</strong> der strukturellen Veränderung, zum Anderen um aktuelle Anpassungen.<br />
Hinsichtlich der Wirksamkeit der Änderungen bezugnehmend auf die Auflösung der Bezirke folgender Hinweis des NTV-Rechtsbeistandes:<br />
Die MGV des NTV kann durchaus die eingearbeiteten Änderungen mit Wirkung ab 1.1.2013 beschließen <strong>und</strong> dann aktuell<br />
in das Vereinsregister eintragen lassen. Notwendig dafür ist lediglich eine beschlossene Vollmacht der MGV für das Präsidium.<br />
Der Vorteil wäre, dass der NTV nicht zweimal seine Satzung ändern muss.<br />
Gottfried Schumann für das NTV-Präsidium<br />
die Verwendung der Mittel im Einzelnen entscheiden die jeweiligen<br />
Versammlungen der Gliederungen, wobei die Ausgeglichenheit<br />
der jeweiligen Haushalte gewährleistet sein muss.<br />
Die Gliederungen sind verpflichtet, die von ihnen aufgestellten<br />
Haushaltspläne zur Genehmigung dem Präsidium des NTV vorzulegen.<br />
Das Präsidium darf eine Genehmigung nicht erteilen,<br />
wenn ersichtlich ist, dass die zur Verfügung stehenden Mittel<br />
zur Erfüllung der im Haushaltsplan angesetzten Verpflichtungen<br />
nicht ausreichen. Die Gliederungen sind verpflichtet, die Einnahmen-<br />
<strong>und</strong> Ausgabenbelege mit Bank- <strong>und</strong> Kassenkonten der<br />
Geschäftsstelle des NTV innerhalb der vorgegebenen Fristen<br />
des Verbandes zur Erstellung der Buchführung <strong>und</strong> des Jahresabschlusses<br />
geprüften Jahresabschlüsse dem NTV vorzulegen.<br />
6. Die Gliederungen dürfen Verträge mit einer Laufzeit von<br />
mehr als einem Jahr, Verträge mit einer Verlängerungsklausel<br />
<strong>und</strong> Arbeitsverträge nur nach vorheriger Zustimmung des<br />
Präsidiums geschäftsführenden Präsidiums abschließen. Das<br />
Präsidium ist darüber zu informieren.<br />
§ 7 Pflichten der Mitglieder <strong>und</strong> Gliederungen<br />
(…)<br />
3. Die Mitglieder verpflichten sich, die Betriebskosten für den<br />
NTV <strong>und</strong> seine Gliederungen - unter Berücksichtigung der übrigen<br />
Einnahmen - durch Jahresbeiträge <strong>und</strong> etwaige Umlagen<br />
sowie Sonderbeiträge zu decken. Die Höhe der Jahresbeiträge<br />
für den NTV, die für alle aktiven, passiven <strong>und</strong> sonstigen erwachsenen<br />
sowie jugendlichen Vereins- bzw. Abteilungsangehörigen<br />
der Mitglieder zu entrichten sind, wird auf der Mitgliederver-<br />
NTV 61. Mitgliederversammlung | 47