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1. FNP Zossen Begründung Entwurf zur Offenlage - Stadt Zossen

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<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Flächennutzungsplan<br />

<strong>Begründung</strong><br />

<strong>Entwurf</strong><br />

Stand: 28.10.2013<br />

Verfasser:


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einführung .............................................................................................................................. 5<br />

<strong>1.</strong>1 Aufgaben und rechtliche Bedeutung ....................................................................................... 5<br />

<strong>1.</strong>2 Geltungsbereich und Planungshorizont ................................................................................... 5<br />

<strong>1.</strong>3 Verhältnis zu Landschaftsplanung und Umweltprüfung ........................................................... 6<br />

<strong>1.</strong>4 Methodik der <strong>Begründung</strong> und Darstellungssystematik ........................................................... 6<br />

2 Lage im Raum ........................................................................................................................ 7<br />

3 Grundlagen .......................................................................................................................... 11<br />

3.1 Landesplanung ..................................................................................................................... 11<br />

3.2 Regionalplan Havelland-Fläming .......................................................................................... 14<br />

3.3 Vorbereitende und Verbindliche Bauleitplanung und Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB .... 16<br />

4 Inhalte des Flächennutzungsplanes nach Sachthemen ......................................................... 17<br />

4.1 Leitbild ................................................................................................................................. 17<br />

4.2 Bevölkerung ......................................................................................................................... 18<br />

4.2.1 Ausgangsbedingungen ......................................................................................................... 18<br />

4.2.2 Bevölkerungsprognose ......................................................................................................... 20<br />

4.2.3 Leitsätze ............................................................................................................................... 22<br />

4.3 Wohnen................................................................................................................................ 23<br />

4.3.1 Ausgangsbedingungen ......................................................................................................... 23<br />

4.3.2 Leitsätze ............................................................................................................................... 24<br />

4.3.3 Entwicklungskonzept / Darstellung Wohnbauflächen ............................................................ 25<br />

4.4 Gemischte Bauflächen ......................................................................................................... 48<br />

4.4.1 Ausgangsbedingungen ......................................................................................................... 48<br />

4.4.2 Leitsätze ............................................................................................................................... 48<br />

4.4.3 Entwicklungskonzept / Darstellungen .................................................................................... 49<br />

4.5 Gewerbliche Bauflächen ....................................................................................................... 57<br />

4.5.1 Ausgangsbedingungen ......................................................................................................... 57<br />

4.5.2 Leitsätze ............................................................................................................................... 60<br />

4.5.3 Entwicklungskonzept / Darstellungen .................................................................................... 60<br />

4.6 Sonderbauflächen ................................................................................................................ 64<br />

4.6.1 Ausgangsbedingungen ......................................................................................................... 64<br />

4.6.2 Leitsätze ............................................................................................................................... 65<br />

4.6.3 Entwicklungskonzept / Darstellungen .................................................................................... 67<br />

4.7 Flächen für den Gemeinbedarf ............................................................................................. 71<br />

4.7.1 Schulische Versorgung ......................................................................................................... 72<br />

4.7.2 Kinderbetreuung ................................................................................................................... 72<br />

4.7.3 Soziale Einrichtungen ........................................................................................................... 74<br />

4.7.4 Gesundheit ........................................................................................................................... 75<br />

4.7.5 Sport .................................................................................................................................... 76<br />

4.7.6 Kulturelle Einrichtungen ........................................................................................................ 77<br />

4.7.7 Öffentliche Verwaltung ......................................................................................................... 77<br />

4.7.8 Polizei und Feuerwehr .......................................................................................................... 78<br />

4.7.9 Kirche ................................................................................................................................... 79<br />

4.8 Verkehr ................................................................................................................................ 80<br />

4.8.1 Schienenverkehr / ÖPNV ..................................................................................................... 80<br />

4.8.2 Straßenverkehr .................................................................................................................... 81<br />

4.8.3 Schiffsverkehr, Gewässer I. Ordnung ................................................................................... 84<br />

4.8.4 Luftverkehr ........................................................................................................................... 84


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

4.9 Ver- und Entsorgung ............................................................................................................. 85<br />

4.9.1 Trinkwasserversorgung ......................................................................................................... 85<br />

4.9.2 Abwasserentsorgung ............................................................................................................ 87<br />

4.9.3 Gasversorgung ..................................................................................................................... 88<br />

4.9.4 Elektroenergieversorgung ..................................................................................................... 89<br />

4.9.5 Abfallentsorgung .................................................................................................................. 90<br />

4.9.6 Richtfunk .............................................................................................................................. 91<br />

4.9.7 Abgrabungen / Aufschüttungen ............................................................................................. 91<br />

4.10 Grünflächen.......................................................................................................................... 93<br />

4.10.1 Sportplätze ........................................................................................................................... 93<br />

4.10.2 Spielplätze ........................................................................................................................... 95<br />

4.10.3 Parkanlagen und innerstädtische Grünzüge der Achse Dabendorf-<strong>Zossen</strong>-Wünsdorf ........... 96<br />

4.10.4 Freibäder / Badestellen......................................................................................................... 96<br />

4.10.5 Friedhöfe .............................................................................................................................. 97<br />

4.10.6 Angerbereiche ...................................................................................................................... 98<br />

4.10.7 Gartenland, Obstgärten, Grabeland ...................................................................................... 98<br />

4.10.8 Dauerkleingärten .................................................................................................................. 98<br />

4.11 Flächen für die Landwirtschaft und Wald .............................................................................. 99<br />

4.12 Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege ............................................................ 101<br />

4.12.1 Landschaftsschutzgebiete................................................................................................... 101<br />

4.12.2 Naturschutzgebiete ............................................................................................................. 101<br />

4.12.3 Natura-2000 Gebiete .......................................................................................................... 102<br />

4.12.4 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung von Natur<br />

und Landschaft ................................................................................................................... 103<br />

4.12.5 Belange des Immissionsschutzes ....................................................................................... 103<br />

4.13 Windenergie ....................................................................................................................... 104<br />

5 Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke ........................................... 108<br />

5.1 Altlasten und Altlastenverdachtsflächen.............................................................................. 108<br />

5.2 Denkmalschutz ................................................................................................................... 110<br />

6 Abkürzungen und rechtliche Grundlagen ............................................................................ 112<br />

3


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Tabellen<br />

Tab. 1: Zahl der Wohngebäude und Wohnungen in Wohngebäuden............................................... 8<br />

Tab. 2: Landesstatistisch erhobene Flächennutzung 2009 .............................................................. 9<br />

Tab. 3: Bevölkerungszahlen der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> und Entwicklung zum Vorjahr 1992-2012 .............. 19<br />

Tab. 4: Altersstruktur der <strong>Stadt</strong> und des Landes Brandenburg 2000 und 2011/2010 ..................... 20<br />

Tab. 5: Bevölkerungsprognose nach Altersgruppen ...................................................................... 21<br />

Tab. 6: Bevölkerungsprognose der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> ......................................................................... 22<br />

Tab. 7: Übersicht der bestehenden Gewerbegebiete und deren Auslastung ................................. 60<br />

Tab. 8: Übersicht der Schulen ...................................................................................................... 72<br />

Tab. 9: Übersicht der Kindereinrichtungen und deren Kapazitäten ................................................ 73<br />

Tab. 10: Übersicht der gedeckten Sporthallen ................................................................................ 76<br />

Tab. 11: Übersicht Standorte der öffentlichen Verwaltung .............................................................. 78<br />

Tab. 14: Übersicht Standorte der Ortsteil- bzw. Gemeinschaftshäuser ........................................... 78<br />

Tab. 13: Übersicht Standorte Feuerwehr ........................................................................................ 79<br />

Tab. 14: Übersicht Standorte Kirchen ............................................................................................. 79<br />

Tab. 15: Übersicht der Ortsteile und den sie mit Trinkwasser versorgenden Wasserwerken ........... 86<br />

Tab. 16: Übersicht der Ortsteile und der Kläranlagen in die sie entwässern .................................... 87<br />

Tab. 17: Bestandskräftige Bergbauberechtigungen und dazugehörige Betriebsflächen ................... 92<br />

Tab. 18: Übersicht der bestehenden Sportplätze ............................................................................ 93<br />

Tab. 19: Übersicht der bestehenden Spielplätze ............................................................................. 95<br />

Tab. 20: Übersicht der bestehenden Spielplätze an öffentlichen Einrichtungen der <strong>Stadt</strong> ................ 95<br />

Tab. 21: Übersicht der bestehenden Strandbäder/Badestellen ....................................................... 96<br />

Tab. 22: Übersicht der bestehenden Friedhöfe ............................................................................... 97<br />

Tab. 23: Übersicht der bestehenden Kleingartenanlagen ................................................................ 98<br />

Tab. 24: Flächen für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft: ................................... 103<br />

Tab. 29: Übersicht der bestehenden Windfelder ........................................................................... 104<br />

4


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

1 Einführung<br />

<strong>1.</strong>1 Aufgaben und rechtliche Bedeutung<br />

Aufgaben<br />

Im Flächennutzungsplan stellt die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen<br />

Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der <strong>Stadt</strong> in<br />

den Grundzügen dar (§ 5 Abs. 1, Satz 1 BauGB). Er enthält die Vorstellungen der <strong>Stadt</strong> über die<br />

Nutzung der bebauten und bebaubaren Flächen sowie der auch künftig von einer Bebauung freizuhaltenden<br />

Flächen. Der Flächennutzungsplan dokumentiert damit die Planungsabsichten der <strong>Stadt</strong> in<br />

Plan und Text.<br />

Der Flächennutzungsplan hat neben der Aufgabe der "Programmierung" der zukünftigen gemeindlichen<br />

Entwicklung ebenfalls eine "programmausführende" Aufgabe, indem Vorgaben der Landes- und<br />

Regionalplanung sowie übergeordnete Fachplanungen aufzunehmen sind.<br />

Der Flächennutzungsplan ist an die Ziele der Raumordnung anzupassen (§ 1 Abs. 4 BauGB). Darüber<br />

hinaus sind in § 1 Abs. 5 BauGB als wesentliche Aufgaben formuliert, dass der Flächennutzungsplan<br />

eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohle der Allgemeinheit entsprechende<br />

sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten hat sowie dazu beiträgt, eine menschenwürdige<br />

Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.<br />

Eine wichtige Funktion erhält der Flächennutzungsplan aus § 8 Abs. 2 BauGB, wonach die unmittelbar<br />

rechtsetzenden Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der Flächennutzungsplan<br />

bildet somit die erste Stufe im zweistufigen Planungssystem des Baugesetzbuches mit<br />

der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) als erster Stufe und der verbindlichen<br />

Bauleitplanung (Bebauungsplanung) als zweiter Stufe. Aus dem Flächennutzungsplan oder parallel<br />

mit ihm (§ 8 BauGB) sollen Bebauungspläne entwickelt werden. Er bewirkt damit eine Selbstbindung<br />

der <strong>Stadt</strong>, die ihre verbindliche Bauleitplanung an den im Flächennutzungsplan dargestellten Planungsvorstellungen<br />

aus<strong>zur</strong>ichten hat. Während der Flächennutzungsplan die städtebauliche Planung<br />

der <strong>Stadt</strong> in den Grundzügen vorzeichnet, hat der Bebauungsplan die Aufgabe, aus der aktuellen<br />

Situation heraus konkret und detailliert den vorgegebenen Rahmen auszufüllen. Weichen die Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes wesentlich von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ab,<br />

ist dieser zu ändern.<br />

Rechtliche Bedeutung<br />

Unmittelbare rechtliche Wirkungen hat der Flächennutzungsplan nur gegenüber der <strong>Stadt</strong> und gegenüber<br />

den Ämtern und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind. Der Flächennutzungsplan schafft<br />

kein Baurecht und hat grundsätzlich keine unmittelbare Auswirkung gegenüber dem bauwilligen<br />

Bürger. Aus seinen Darstellungen lassen sich somit keinerlei Rechtsansprüche, beispielsweise auf<br />

Baugenehmigungen oder Entschädigung ableiten. Inhaltlich beschränkt sich seine Bindungswirkung<br />

auf die Grundstücksnutzung.<br />

Rechtswirkungen für den Bürger ergeben sich nur mittelbar, bei<br />

- der Aufstellung von Bebauungsplänen oder vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, die gemäß §<br />

8 Abs. 2 BauGB den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht widersprechen dürfen (vgl.<br />

Aufgaben).<br />

- der Genehmigung von Vorhaben im Außenbereich, da die Darstellungen des Flächennutzungsplanes<br />

gemäß § 35 Abs. 3 BauGB ein öffentlicher Belang sind.<br />

<strong>1.</strong>2 Geltungsbereich und Planungshorizont<br />

Geltungsbereich<br />

Der Flächennutzungsplan wird für das in der Planzeichnung umgrenzte Gebiet der gesamten <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Zossen</strong> erarbeitet. Das <strong>Stadt</strong>gebiet umfasst die Gemarkungen <strong>Zossen</strong>, Dabendorf, Wünsdorf,<br />

Zehrensdorf, Neuhof, Lindenbrück, Zesch am See, Kallinchen, Schöneiche, Glienick, Nunsdorf,<br />

Horstfelde, Schünow und Nächst Neuendorf mit einer Fläche von rund 17.957 ha.<br />

5


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Planungshorizont<br />

Als Geltungsdauer des Flächennutzungsplanes wird der Zeitraum bis zum Jahr 2025 angenommen,<br />

da sich in der allgemeinen Planungspraxis gezeigt hat, dass der Flächennutzungsplan aufgrund sich<br />

verändernder Rahmenbedingungen i. d. R. nach 15-20 Jahren überarbeitet werden sollte. Zeichnet<br />

sich die Erforderlichkeit einer Änderung der Planungsziele für einzelne Teilflächen schon früher ab,<br />

kann der Flächennutzungsplan jederzeit auch innerhalb des Planungshorizontes geändert werden.<br />

<strong>1.</strong>3 Verhältnis zu Landschaftsplanung und Umweltprüfung<br />

Idealerweise wird der Landschaftsplan parallel <strong>zur</strong> Aufstellung des Flächennutzungsplanes erarbeitet.<br />

Der Landschaftsplan ist ein den Flächennutzungsplan begleitender eigenständiger Fachplan. Gemäß<br />

§ 5 BbgNatSchAG stellt der Landschaftsplan, der auf Grundlage des Landschaftsprogramms und des<br />

Landschaftsrahmenplanes von den Trägern der Bauleitplanung erarbeitet wird, die örtlichen Ziele,<br />

Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Die Inhalte der<br />

Landschaftspläne können auf der Grundlage des § 5 Abs. 4 des Baugesetzbuches im Rahmen der<br />

Abwägung als Darstellungen in den Flächennutzungsplan aufgenommen bzw. gemäß § 1 Abs. 6<br />

BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne berücksichtigt werden.<br />

Der Landschaftsplan stellt darüber hinaus gemäß § 5 BbgNatSchAG Maßstäbe für die Beurteilung der<br />

Umweltverträglichkeit bei Planungsentscheidungen und Vorhaben mit Umweltprüfpflicht dar. Gemäß<br />

§ 2 Abs. 4 Satz 6 BauGB sind seine Bestandsaufnahmen und Bewertungen in der Umweltprüfung<br />

heranzuziehen.<br />

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist im Rahmen des Flächennutzungsplanes eine Umweltprüfung durchzuführen,<br />

in dem die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem<br />

Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht bildet gemäß § 2a BauGB einen<br />

gesonderten Teil der <strong>Begründung</strong>, die im Aufstellungsverfahren dem <strong>Entwurf</strong> des Flächennutzungsplanes<br />

beizufügen ist. Der Umweltbericht wird gesondert als Anhang in der vorliegenden <strong>Begründung</strong><br />

abgehandelt. Den erforderlichen Inhalt des Umweltberichtes hat der Gesetzgeber in der Anlage 1 zum<br />

BauGB vorgegeben.<br />

<strong>1.</strong>4 Methodik der <strong>Begründung</strong> und Darstellungssystematik<br />

Methodik der <strong>Begründung</strong><br />

Dem Flächennutzungsplan ist gemäß § 5 Abs. 5 BauGB eine <strong>Begründung</strong> beizufügen.<br />

In der <strong>Begründung</strong> wird die klassische Reihenfolge der Planung allgemein Bestandsaufnahme, Bewertung/Konfliktanalyse<br />

und Entwicklungskonzept umgesetzt.<br />

Im Kapitel 1 der <strong>Begründung</strong> werden zunächst als Einführung grundsätzliche und allgemeine Aussagen<br />

über Aufgaben, Bedeutung und Darstellungssystematik der Flächennutzungsplanung zusammengefasst.<br />

Kapitel 2 und 3 beinhalten Darlegungen <strong>zur</strong> räumlichen Einordnung, <strong>zur</strong> gegenwärtigen Nutzungsstruktur<br />

(einschließlich historischer Siedlungsentwicklung) und zu den übergeordneten<br />

Planungsvorgaben, an welche die gemeindliche Entwicklungsplanung anzupassen ist. Diese Darlegungen<br />

bilden wesentliche Grundlagen für die zukünftige städtebauliche Entwicklung der <strong>Stadt</strong>, die<br />

sich letztendlich in der Planzeichnung mit den dargestellten konkreten Nutzungs- und Funktionszuweisungen<br />

der Siedlungs- und Freiräume manifestiert und in Kapitel 4 detailliert erläutert wird.<br />

In Kapitel 4 werden die Inhalte des Flächennutzungsplanes nach Sachthemen getrennt erläutert. Aus<br />

Gründen der Übersichtlichkeit werden hier Ausgangsbedingungen (einschließlich deren Bewertung)<br />

und das Entwicklungskonzept für jedes einzelne Sachthema abgearbeitet. Hier werden als Teil der<br />

Entwicklungskonzepte ebenfalls sachthemenbezogen die Darstellungen in der Planzeichnung begründet<br />

und für wesentliche Gesichtspunkte der Abwägungsprozess nachvollzogen.<br />

Die Bearbeitung der einzelnen Sachthemen erfolgt unter Berücksichtigung der Gliederung der <strong>Stadt</strong><br />

in Teilräume bzw. Ortsteile.<br />

6


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Darstellungssystematik des Flächennutzungsplanes<br />

Der Flächennutzungsplan besteht aus der Planzeichnung im Maßstab 1:20.000. Er enthält allgemein<br />

Darstellungen, Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke. Die Entwicklungsabsichten<br />

der <strong>Stadt</strong> werden mit den Darstellungen zum Ausdruck gebracht. Die<br />

Darstellungsmöglichkeiten sind in § 5 Abs. 2 BauGB geregelt. Gekennzeichnet werden Flächen, bei<br />

deren Bebauung besondere Probleme zu beachten sind. Mit den nachrichtlichen Übernahmen informiert<br />

die <strong>Stadt</strong> über rechtsverbindliche Bodennutzungen, deren Regelung nicht im Verfahren der<br />

Flächennutzungsplanung, sondern innerhalb gesonderter Fachplanungen getroffen wird. Diese Planungen<br />

werden vermerkt, wenn sie noch nicht rechtsverbindlich sind. Die Festsetzungen dieser<br />

Fachplanungen unterliegen nicht der Planungshoheit der <strong>Stadt</strong> und werden planungsrechtlich nicht<br />

Bestandteil des Flächennutzungsplanes. Ihre Aufnahme dient nur dazu, die Nutzungsregelung im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet lückenlos dokumentieren zu können.<br />

Da die künftige Entwicklung speziell der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> aufgrund unsicherer Rahmenbedingungen nicht<br />

exakt vorherbestimmbar ist, sollen mit der Flächennutzungsplanung die Entwicklungsspielräume für<br />

den genannten Planungshorizont nicht zu stark eingeengt werden. Daher wird im vorliegenden Flächennutzungsplan<br />

gemäß § 1 BauNVO im Wesentlichen nur die allgemeine Art der baulichen Nutzung<br />

(Bauflächen) dargestellt. Dies erweitert den möglichen Spielraum für die Entwicklung von<br />

Bebauungsplänen aus dem Flächennutzungsplan. Die Differenzierung der Bauflächen in Baugebiete<br />

und deren grundstücksscharfe Festsetzung sowie die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung<br />

erfolgt aus der aktuellen Situation heraus dann in den Bebauungsplänen bzw. vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplänen.<br />

Im Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplanung stellt die <strong>Stadt</strong> entsprechend § 5 Abs. 1<br />

BauGB die Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. Daraus folgt, dass die Darstellungen in<br />

der Planzeichnung nur generalisiert vorgenommen werden. Auf keinen Fall erfolgt eine grundstücksscharfe<br />

Darstellung. In Umsetzung dieses Grundsatzes werden im Flächennutzungsplan von <strong>Zossen</strong><br />

in der Regel nur Flächen mit einer Größe von mehr als 0,5 ha als Bau- bzw. Freiflächen berücksichtigt.<br />

Die Zweckbestimmung kleinerer Flächen wird, wenn der Standort von über- bzw.<br />

gesamtgemeindlicher Bedeutung ist, mittels Punktsignaturen dargestellt.<br />

Entsprechend der Aufgaben des Flächennutzungsplanes (vgl. Kap. <strong>1.</strong>1) erfolgt in der Planzeichnung<br />

weder bei den Bauflächen noch bei den Freiflächen eine Unterscheidung zwischen "Bestand" und<br />

"Planung". Aussagen <strong>zur</strong> sich aus den Darstellungen ergebenden Entwicklung im Vergleich zum<br />

Nutzungsbestand erfolgen in der <strong>Begründung</strong>.<br />

2 Lage im Raum<br />

Administrative Einordnung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> ist Bestandteil des Landkreises Teltow-Fläming. Nachbargemeinden sind Trebbin,<br />

Ludwigsfelde, Rangsdorf, Mittenwalde, Schenkenländchen, Baruth/Mark und Am Mellensee.<br />

Siedlungsstruktur<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> befindet sich rund 30 km südlich des <strong>Stadt</strong>zentrums der Metropole Berlin. Sie ist ein<br />

Mittelzentrum. Das nächstgelegene Oberzentrum ist Potsdam (30 km Entfernung). <strong>Zossen</strong> ist Bestandteil<br />

der durch vielfältige Grünzäsuren gegliederten Entwicklungsachse entlang der Dresdner<br />

Bahn.<br />

Die <strong>Stadt</strong> besteht aus den folgenden 10 Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Lindenbrück (Gemarkung<br />

Zesch am See und Lindenbrück), Kallinchen, Nächst Neuendorf, Nunsdorf, Schöneiche, Schünow,<br />

Wünsdorf (Gemarkung Wünsdorf, Zernsdorf, Neuhof) und <strong>Zossen</strong> (Gemarkung <strong>Zossen</strong> und<br />

Dabendorf).<br />

In der Entwicklungsachse zwischen und entlang der „Dresdner Bahn“, der parallele verlaufenden B 96<br />

und dem Rand der Wünsdorfer Platte (Weinberge, Scheunenviertel) finden sich die<br />

Siedlungsschwerpunkte der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong>s – Dabendorf, <strong>Zossen</strong> und Wünsdorf. Dabendorf ist durch<br />

einen schmalen Grünzug entlang des Königsgrabens von <strong>Zossen</strong> getrennt und kennzeichnet sich im<br />

Wesentlichen durch Einfamilienhausbebauung.<br />

7


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Auch <strong>Zossen</strong> besteht, mit Ausnahme des<br />

denkmalgeschützten historischen Ortskerns<br />

großteils aus Ein und<br />

Zweifamilienhausbebauung. Im Bereich<br />

der Goetheschule <strong>Zossen</strong> befinden sich<br />

einige DDR-Plattenbauten. Auch große<br />

Teile Wünsdorfs, speziell westlich der B<br />

96, sind durch Ein- und Zweifamilienhausbebauung<br />

gekennzeichnet. Mehrfamilienhausbebauung<br />

in wesentlichem<br />

Umfang findet sich in Wünsdorf-<br />

Waldstadt östlich der B 96. Hierbei<br />

handelt es sich größtenteils um Bebauung<br />

noch vor der DDR-Zeit. Im<br />

Kreuzungsbereich B 96 und L 74 befinden<br />

sich in Wünsdorf ebenfalls schwerschwerpunktmäßig<br />

östlich der B96<br />

Wohnblöcke, tlw. aus DDR-Zeiten und<br />

unbewohnt. Die restliche Siedlungsstruktur<br />

wird geprägt durch kleinere<br />

Siedlungen mit dörflichen Charakter, –<br />

Glienick, Werben, Nunsdorf, Schünow,<br />

Horstfelde, Nächst Neuendorf, Schöneiche<br />

(mit seiner sehr gut erhaltenen<br />

Gemarkungskarte<br />

historischen Dorfform des Rundlings),<br />

Kallinchen, Neuhof, Lindenbrück (inkl. Funkenmühle) und Zesch am See. Die Siedlungen waren<br />

ursprünglich überwiegend Sackgassendörfer, Angerdörfer oder Rundlinge, deren Form auch nach den<br />

Siedlungserweiterungen heute noch tlw. sehr gut zu erkennen ist.<br />

Die vorrangige Prägung <strong>Zossen</strong>s durch Ein- und Zweifamilienhäuser wird durch die Statistik bestätigt:<br />

insgesamt EFH ZFH MFH<br />

Jahr<br />

WGebäude/<br />

Wohngebäude WE<br />

WE<br />

WGebäude WE WGebäude WE<br />

2006 1 4.321 7.323 3.317 556 <strong>1.</strong>112 448 2.849<br />

2009 2 4.426 7.400 3.421 560 <strong>1.</strong>120 445 2.859<br />

2011 3 4.482 7.462 3.473 564 <strong>1.</strong>128 445 2.861<br />

Tab. 1: Zahl der Wohngebäude und Wohnungen in Wohngebäuden<br />

Deutlich wird, dass rund 90 % der Wohngebäude Ein- und Zweifamilienhäuser sind und sich hier rund<br />

60 % der Wohnungen der <strong>Stadt</strong> befinden. Der Vergleich der Jahre 2006-2011 zeigt, dass die Zahl der<br />

Ein- und Zweifamilienhäuser gewachsen ist – am stärksten im Bereich der Einfamilienhäuser. Gleichzeitig<br />

blieb die Zahl der Mehrfamilienhäuser von 2009 bis 2011 gleich.<br />

Neben der relativ hohen Ein- und Zweifamilienhausdichte, wird die Siedlungsstruktur der <strong>Stadt</strong> durch<br />

folgende zwei Besonderheiten wesentlich mitgeprägt:<br />

Aufgrund der vielen Seen im Gebiet der <strong>Stadt</strong> (u.a. Großer Wünsdorfer See, Großer und Kleiner<br />

Zeschsee, Wolziger See und Motzener See) gibt es vergleichsweise viele große Siedlungsflächen die<br />

durch Erholungsnutzungen gekennzeichnet sind. Diese Gebiete entstanden bereits großteils zu DDR-<br />

Zeiten und dienten u.a. als Ferienobjekte der volkseigenen Betriebe. Die Gebiete überlagern teilweise<br />

den ehemals dörflichen Charakter der angrenzenden Siedlungsbereiche, haben kaum Bezüge <strong>zur</strong><br />

gewachsenen Siedlungsstruktur und liegen frei in der Landschaft. Besonders charakteristisch sind die<br />

Erholungsgebiete an und um die Ortschaften Kallinchen, Neuhof, Lindenbrück (mit Funkenmühle),<br />

Zesch am See und südlich des alten Dorfkernes von Wünsdorf nordwestlich des Großen Wünsdorfer<br />

Sees.<br />

1 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (2007): Statistischer Bericht FI1-j/06 Wohnungs- und Wohngebäudebestand im Land Brandenburg<br />

2006, S. 31<br />

2 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (2010): Statistischer Bericht FI1-j/06 Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes im<br />

Land Brandenburg am 3<strong>1.</strong>Dezember 2009, S. 33.<br />

3 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (2012): Statistischer Bericht FI1-j/06 Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes im<br />

Land Brandenburg am 3<strong>1.</strong>Dezember 2011, S. 36.<br />

8


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Eine weitere Besonderheit der Siedlungsstruktur der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> leitet sich aus der vergangenen<br />

militärischen Nutzung der ehemals „verbotenen <strong>Stadt</strong>“ Wünsdorf (Waldstadt) ab. Die militärische<br />

Nutzung begann bereits 1872 mit der Einrichtung von Preußens größtem Schieß- und Versuchsplatzes.<br />

Es folgten ein Truppenübungsplatz und 1914 der Bau der Militäroberschule, die später nahtlos<br />

von den Nationalsozialisten übernommen wurde. In den Bunker Wünsdorfs waren im zweiten Weltkrieg<br />

u.a. die Nachrichtentechnik des Deutschen Reiches und das Hauptquartier des<br />

Oberkommandos des Deutschen Heeres untergebracht. 1945 übernahmen die Sowjetischen Streitkräfte<br />

die Anlagen. In den 1950er Jahren nannte man Wünsdorf „Klein Moskau“. Bis zum Abzug der<br />

Westgruppe der Truppen (WGT) im Jahr 1994 blieb Wünsdorf ein geheimnisvolles Areal, zu dem<br />

Zivilisten keinen Zutritt hatten. Seitdem hat sich, auch durch die Arbeit der Entwicklungsgesellschaft<br />

Waldstadt Wünsdorf eine zivile Nutzung entwickelt, die das <strong>Stadt</strong>bild positiv verändert hat. Dennoch<br />

warten auch heute noch viele Konversionsflächen und historische Objekte, teils von erheblichem<br />

baulichem Ausmaß, auf eine Wider- bzw. Umnutzung.<br />

Aus der statistischen Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung 4 , ergibt sich für das Jahr<br />

2009 folgende Aufteilung der Gemeindefläche. Die Zahlen für das Land Brandenburg dienen dem<br />

Vergleich.<br />

Art der Bodennutzung <strong>Zossen</strong> Land Bbg<br />

absolut in ha relativ in % relativ in %<br />

Gebäude- und Freifläche<br />

<strong>1.</strong>342<br />

7,5 5<br />

davon Wohnen<br />

davon Gewerbe/Industrie<br />

299<br />

91<br />

Betriebsfläche 366 2,0 1<br />

Erholungsfläche<br />

956<br />

5,3 1<br />

davon Grünanlage<br />

49<br />

Verkehrsfläche<br />

594<br />

3,3 4<br />

davon Straße, Weg, Platz<br />

524<br />

Landwirtschaftsfläche 7.181 40,0 49<br />

Waldfläche 6.077 33,8 36<br />

Wasserfläche 871 4,8 3<br />

Flächen anderer Nutzung<br />

572<br />

3,3 2<br />

davon Friedhof<br />

15<br />

Bodenfläche insgesamt 17.959 100 100<br />

Tab. 2: Landesstatistisch erhobene Flächennutzung 2009<br />

Aus der Summe der Gebäude und Freifläche, der Betriebsfläche, der Erholungsfläche, der Verkehrsfläche<br />

und der Friedhofsfläche ergibt sich die Siedlungs- und Verkehrsfläche der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> in<br />

Höhe von 3.192 ha, was rund 18 % des <strong>Stadt</strong>gebietes ausmacht. Im Bundesland Brandenburg und im<br />

Landkreis Teltow-Fläming lag die Siedlungs- und Verkehrsfläche im selben Jahr bei rund 9 bzw. 10<br />

%.<br />

Zu betonen ist, dass die Siedlungs- und Verkehrsfläche, die Fläche angibt, die durch Siedlung und<br />

Verkehr geprägt sind. Sie ist aber nicht das Maß der baulich beanspruchten also versiegelten Fläche.<br />

So fließen hier bspw. zu Gebäuden gehörenden Freiflächen ein. Betriebsflächen sind ebenfalls unbebaute<br />

Flächen, die vorherrschend gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- und Entsorgung<br />

genutzt werden. Erholungsflächen sind ebenfalls unbebaute Fläche, die vorherrschend dem Sport und<br />

der Erholung dienen oder dazu Tiere oder Pflanzen zu zeigen.<br />

Verkehrsnetz<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> befindet sich der Kreuzungspunkt der beiden Bundesstraßen 96 und 246. Die B<br />

96 (Neubrandenburg-Bautzen) durchquert das <strong>Stadt</strong>gebiet von Norden nach Süden parallel <strong>zur</strong> Eisenbahnlinie<br />

der Dresdner Bahn, während die B 246 (Eisenhüttenstadt-Oschersleben) von Osten<br />

nach Westen verläuft. Vom Kreuzungspunkt der beiden Bundesstraßen in der (Kern)<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

sind es etwa 10-12 (Straßen)Kilometer zu den drei nächstgelegenen Autobahnauf- bzw. -abfahrten<br />

(3a Mittenwalde, A 13/ 3b Bestensee, A 13 / 12 Rangsdorf, A 10). Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> liegt somit in<br />

einem regional bedeutsamen Knotenpunkt des Straßenverkehrs und ist direkt an das überregionale<br />

Straßenverkehrsnetz angeschlossen.<br />

4 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (2012) Statischer Bericht AV3-j/12 Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung im Land<br />

Brandenburg 2012, S. 28-29.<br />

9


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> verfügt über 4 Bahnhöfe bzw. Haltepunkte des Regionalexpress (Dabendorf, <strong>Zossen</strong>,<br />

Wünsdorf-Waldstadt, Neuhof (bei <strong>Zossen</strong>), von denen der Bahnhof <strong>Zossen</strong> der einzige mit mehr<br />

als <strong>1.</strong>000 Reisenden/Tag ist. 5 Durch den mit einer einstündigen Taktzeit betriebenen Regionalverkehr<br />

von 2 Regionalexpresslinien (RE 3 Stralsund-Elsterwerda/ RE 7 Dessau-Wünsdorf-Waldstadt) bestehen<br />

günstige Verbindung zum Zentrum der Metropole Berlin (Fahrzeit rund 45 min) und zum Flugha-<br />

Flughafen Berlin-Schönefeld (Fahrzeit rund 20 min).<br />

Die Bundes- und Landesstraßen sowie die Bahnanlagen und Bahnhöfe werden als nachrichtliche<br />

Übernahmen im <strong>FNP</strong> dargestellt.<br />

Naturraum<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> befindet sich nach dem Landschaftsprogramm Brandenburg größtenteils im Naturraum<br />

„Mittlere Mark“. Östliche Teile des <strong>Stadt</strong>gebietes liegen im angrenzenden Naturraum<br />

„Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet“.<br />

Die naturräumliche Gliederung Brandenburgs nach Scholz differenziert den Naturraum „Mittlere Mark“<br />

für das <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Zossen</strong>s in die naturräumliche Haupteinheiten „Nuthe-Notte-Niederung“ und für<br />

das südliche <strong>Stadt</strong>gebiet die „Luckenwalder Heide“, Den Naturraum „Ostbrandenburgisches Heideund<br />

Seengebiet“ differenziert Scholz für das <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Zossen</strong>s in die naturräumliche Haupteinheit<br />

„<strong>Zossen</strong> – Teupitzer Platte- und Hügelland“.<br />

Bei der Nuthe-Notte-Niederung handelt es sich um eine stark verzweigte, feuchte Niederungslandschaft,<br />

aus der sich verschiedene Grundmoränenplatten erheben. In den Niederungen herrschen<br />

naturgemäß organische und auch mineralische Nassböden vor; Moorerde-, Flachmoor-, und<br />

Anmoorböden sowie Bruchwaldböden spielen eine große Rolle. Die Entwässerung erfolgt hauptsächlich<br />

über die Notte. Während die feuchten Niederungen häufig als Dauergrünland genutzt werden,<br />

befinden sich auf den Platten oft Äcker, aber auch einige große Kiefernforste und Kiefern-<br />

Mischwälder. Durch lange Meliorationsarbeiten in den Niederungen und Rodungen auf den höher<br />

liegenden Partien, sind die natürlichen Waldgesellschaften (Erlen- und Stieleichen-Birkenwälder in<br />

den Niederungen und Traubeneichen- und Kiefernmischwälder auf den höheren Lagen) größtenteils<br />

vernichtet. In der „Nuthe-Notte-Niederung“ gehören naturnahe Fließgewässer, Gräben, Seen, Kleingewässer,<br />

Torfstiche, Niedermoore, Streu- und Feuchtwiesen, Trockenrasen, Erlen-Bruchwälder und<br />

Binnensalzstellen zu den vorrangig zu schützenden Biotoptypen. Zu den vorrangig zu entwickelnden<br />

Biotoptypen gehören Erlen-Bruchwälder, Traubeneichen-Wälder, Stieleichen-Birken-Wälder, Kiefern-<br />

Mischwälder, Streu- und Feuchtwiesen. Zu den in diesem Naturraum vorkommenden besonders zu<br />

schützenden Arten gehört u.a. der Seeadler.<br />

Die Luckenwalder Heide kennzeichnet sich im Gegensatz zum Niederungsgebiet der Nuthe-Notte<br />

durch ausgedehnte Grundmoränen- und Sandergebiete, denen einzelne Endmoränenhöhen aufgesetzt<br />

sind. Auf den vorherrschenden Sandböden konnte es nur <strong>zur</strong> Entwicklung mäßig gebleichter<br />

rostfarbener Waldböden kommen. Der Bodengüte nach handelt es sich um geringe und geringste<br />

Böden. Kiefernmischwald und Traubeneichenwald als natürliche Waldgesellschaften sind kaum mehr<br />

vorhanden, dafür finden sich heute oft Kiefernforsten. Zu den vorrangig zu schützenden Biotoptypen<br />

gehören hier Tongruben, Torfmoosmoore und Sand-Trockenrasen. Vorrangig zu entwickelnde Biotoptypen<br />

sind Traubeneichen-Wälder und Kiefern-Mischwälder. Zu den vorkommenden besonders zu<br />

schützenden Arten zählt u.a. der Kranich.<br />

Die Einheit „<strong>Zossen</strong> – Teupitzer Platte- und Hügelland“, auf denen sich die östlichen Gemeindeteile<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> erstrecken, kennzeichnet sich durch eine Grundmoränenplatte mit verschiedenen<br />

mittelsteilen bis steilen, kiesigen End- und Stauchmoränenhügeln und –zügen, einzelnen Rinnentälern,<br />

kleinen Niederungen und steilhängigen Erosionstälern. Damit hebt sich das recht unruhige<br />

<strong>Zossen</strong>-Teupitzer Land deutlich von den allseitig angrenzenden flachen Gebieten ab. Das <strong>Zossen</strong>-<br />

Teupitzer Land weist durchweg sandige Böden geringer Güte auf. Das Hauptgrundwasser ist erst in<br />

größeren Tiefen erreichbar. Traubeneichenwald und Kiefern-Mischwald sind die natürlichen Waldgesellschaften,<br />

die heute allerdings in den Höhenlagen durch Kiefernforsten und auf den Platten durch<br />

Ackerflächen ersetzt sind. Zu den vorrangig zu schützenden und zu entwickelnden Biotoptypen gehören<br />

u.a. Feucht- und Streuwiesen und naturnahe Eichenwälder. Zu den vorkommenden besonders zu<br />

schützenden Arten zählen u. a. wiederum der Kranich und die Kreuzkröte.<br />

Im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> befinden sich mehrere naturschutzrechtliche Schutzgebiete, die in Kapitel<br />

12 thematisiert werden. Die Schutzgebiete nehmen große Teile des Gemeindegebietes in Anspruch.<br />

Besonders die Siedlungshauptachse (Dabendorf, <strong>Zossen</strong>, Wünsdorf) entlang der B96 und der Dresdner<br />

Bahn ist von Schutzgebieten unterschiedlicher Kategorie eingerahmt.<br />

5 Landesamt für Bauen und Verkehr Brandenburg (2010): Kreisprofil Teltow-Fläming 2010, Fortschreibung „Brandenburg regional 2006“, S.<br />

6.<br />

10


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

3 Grundlagen<br />

3.1 Landesplanung<br />

Vorbemerkung<br />

Nachfolgend werden die im Rahmen des Flächennutzungsplanes für die Entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

wesentlichen Grundsätze und Ziele der Landesplanung genannt.<br />

Die Grundsätze sind durch die <strong>Stadt</strong> als Träger der Planung zu berücksichtigen, d. h., sie können<br />

im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens unter Beachtung der Umstände des Einzelfalls gegen<br />

andere zu berücksichtigende Belange abgewogen werden.<br />

Die Ziele sind durch die <strong>Stadt</strong> als Träger der örtlichen Bauleitplanung zu beachten. Der Flächennutzungsplan<br />

als vorbereitender Bauleitplan ist an die Ziele anzupassen (§ 1 Abs. 4 BauGB). Die<br />

Ziele sind sach- und raumkonkrete Letztentscheidungen der Landesplanung und unterliegen daher<br />

keinem Abwägungsspielraum.<br />

Gemeinsames Landesentwicklungsprogramm Berlin/Brandenburg vom 18.12.2007<br />

Das Gemeinsame Landesentwicklungsprogramm enthält die Grundsätze und Ziele für die Entwicklung<br />

des Raumes Brandenburg-Berlin, das Leitbild der dezentralen Konzentration sowie Grundsätze<br />

und Ziele für die Fachplanungen. Seine Festlegungen sind Grundlage für die Landesentwicklungspläne.<br />

Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> sind im Zuge des Flächennutzungsplanes insbesondere folgende im Gemeinsamen<br />

Landesentwicklungsprogramm Berlin/Brandenburg genannten Grundsätze als wesentlich<br />

anzusehen:<br />

Die Kulturlandschaft soll in ihrer Vielfalt erhalten und <strong>zur</strong> Stärkung der regionalen Identität und Wirtschaftskraft<br />

weiterentwickelt werden. Metropole, Städte und Dörfer sind wichtige Elemente der<br />

Kulturlandschaft. (§ 4 Abs. 1).<br />

Die Siedlungsentwicklung soll auf zentrale Orte und raumordnerisch festgelegte Siedlungsbereiche<br />

ausgerichtet werden. (§ 5 Abs. 1).<br />

Die Innenentwicklung soll Vorrang vor der Außenentwicklung haben. Dabei sollen die Erhaltung und<br />

Umgestaltung des baulichen Bestandes in vorhandenen Siedlungsbereichen und die Reaktivierung<br />

von Siedlungsbrachflächen bei der Siedlungstätigkeit Priorität haben (§ 5 Abs. 2).<br />

Bei der Siedlungsentwicklung sollen verkehrssparende Siedlungsstrukturen angestrebt werden. In den<br />

raumordnerisch festgelegten Siedlungsbereichen, die durch schienengebundenen Personennahverkehr<br />

gut erschlossen sind, soll sich die Siedlungsentwicklung an dieser Verkehrsinfrastruktur<br />

orientieren. (§ 5 Abs. 3).<br />

Die Inanspruchnahme und die Zerschneidung des Freiraums, insbesondere von großräumig<br />

unzerschnittenen Freiräumen, sollen vermieden werden (§ 6 Abs. 2).<br />

Die öffentliche Zugänglichkeit und Erlebbarkeit von Gewässerrändern und anderen Gebieten, die für<br />

die Erholungsnutzung besonders geeignet sind, sollen erhalten oder hergestellt werden. Siedlungsbezogene<br />

Freiräume sollen für die Erholung gesichert und entwickelt werden. (§ 6 Abs. 3).<br />

Landesentwicklungsplan Brandenburg-Berlin (LEP B-B) -Verordnung vom 3<strong>1.</strong>03.2009-<br />

Die Verordnung über den LEP B-B ist am 15.05.2009 in Kraft getreten. Der LEP B-B konkretisiert die<br />

im Gemeinsamen Landesentwicklungsprogramm genannten Grundsätze und Ziele sachlich und<br />

räumlich für den Gesamtraum Berlin-Brandenburg. Er konzentriert sich auf die allgemeine Festlegung<br />

des Siedlungsraumes und des zu erhaltenen Freiraumes sowie auf Festlegungen <strong>zur</strong> Verkehrsplanung.<br />

Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> selbst sind im Zuge des Flächennutzungsplanes insbesondere folgende Ziele<br />

und Grundsätze als wesentlich anzusehen:<br />

Zentrale-Orte-System:<br />

Ziele: <strong>Zossen</strong> ist Mittelzentrum. (2.9)<br />

11


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Grundsätze: In den Mittelzentren sollen für den jeweiligen Mittelbereich die gehobenen Funktionen<br />

der Daseinsvorsorge mit regionaler Bedeutung konzentriert werden. Dazu gehören insbesondere:<br />

- Wirtschafts- und Siedlungsfunktionen,<br />

- Einzelhandelsfunktionen,<br />

- Kultur- und Freizeitfunktionen,<br />

- Verwaltungsfunktionen,<br />

- Bildungs-, Gesundheits-, soziale Versorgungsfunktionen sowie<br />

- Überregionale Verkehrsknotenfunktionen.<br />

Dazu sollen die in den Mittelzentren vorhandenen Angebote an Gütern und Dienstleistungen<br />

des gehobenen Bedarfs dem Nachfragepotential entsprechend gesichert,<br />

teilweise auch qualifiziert werden. (2.10)<br />

Die Mittelzentren sollen gemeinsam mit den Gemeinden ihres Mittelbereiches Entwicklungskonzepte<br />

für den Mittelbereich entwickeln. Auf dieser Basis soll eine enge<br />

Zusammenarbeit zwischen dem zentralen Ort und den Gemeinden seines Verflechtungsbereiches<br />

angestrebt werden. (2.12)<br />

Dem Mittelbereich des Mittelzentrums <strong>Zossen</strong> sind die Gemeinden Rangsdorf, Am<br />

Mellensee und Baruth/Mark zugeordnet.<br />

Steuerung der Siedlungsentwicklung:<br />

Ziele:<br />

Neue Siedlungsflächen sind an vorhandene Siedlungsgebiete anzuschließen. Bei der<br />

Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen sind Ausnahmen zulässig, wenn besondere<br />

Erfordernisse des Immissionsschutzes oder der Verkehrserschließung ein<br />

unmittelbares Angrenzen entsprechender Nutzungen an vorhandene Siedlungsgebiete<br />

ausschließen. (4.2)<br />

Die Erweiterung von Streu- und Splittersiedlungen ist zu vermeiden (4.3).<br />

Die Entwicklung von Siedlungsflächen, in denen auch Wohnnutzungen zulässig sein<br />

sollen (Wohnsiedlungsflächen), ist in zentralen Orten ohne Gestaltungsraum Siedlung<br />

möglich. (4.5 Abs. 1) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> ist gemäß Festlegungskarte 1 ein Zentraler Ort<br />

ohne Gestaltungsraum Siedlung.<br />

Die Umwandlung von Wochenendhaus- oder Kleingartengebieten in Wohnsiedlungsflächen<br />

ist nur zulässig, wenn sie siedlungsstrukturell an die vorhandenen Siedlungsgebiete<br />

angebunden sind und die Erschließung gesichert ist (4.5 Abs. 3).<br />

Großflächige Einzelhandelseinrichtungen im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO sind nur in<br />

zentralen Orten zulässig (Konzentrationsgebot). Großflächige Einzelhandelseinrichtungen<br />

dürfen nach Art, Lage und Umfang die Entwicklung und Funktion benachbarter<br />

Zentraler Orte sowie die verbrauchernahe Versorgung nicht beeinträchtigen<br />

(raumordnerisches Beeinträchtigungsverbot). Neue oder zu erweiternde großflächige<br />

Einzelhandelseinrichtungen müssen dem zentralörtlichen Versorgungsbereich und der<br />

zentralörtlichen Funktion entsprechen (Kongruenzgebot). (4.7)<br />

Grundsätze: Die Siedlungsentwicklung soll vorrangig unter Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter<br />

Entwicklungspotentiale innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete sowie unter Inanspruchnahme<br />

vorhandener Infrastruktur erfolgen. Innerhalb der Gemeinden soll eine<br />

Konzentration der zusätzlichen Wohnsiedlungsflächenentwicklungen auf die siedlungsstrukturell<br />

und funktional geeigneten Siedlungsschwerpunkte angestrebt werden. Die<br />

Funktionen Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Erholung sollen einander räumlich zugeordnet<br />

und ausgewogen entwickelt werden. (4.1)<br />

Militärische und zivile Konversionsflächen sollen neuen Nutzungen zugeführt werden.<br />

Konversionsflächen im räumlichen Zusammenhang zu vorhandenen Siedlungsgebieten<br />

können bedarfsgerecht für Siedlungszwecke entwickelt werden.<br />

Auf versiegelten oder baulich geprägten Teilen von Konversionsflächen außerhalb<br />

innerörtlicher Siedlungsflächen sollen städtebaulich nicht integrierbare Vorhaben zugelassen<br />

werden, wenn eine tragfähige Entwicklungskonzeption vorliegt und eine<br />

raumverträgliche Verkehrsanbindung gesichert ist. Insbesondere sollen großflächige<br />

Fotovoltaikanlagen vorrangig auf geeigneten Konversionsflächen errichtet werden.<br />

12


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Konversionsflächen außerhalb innerörtlicher Siedlungsflächen mit hochwertigen Freiraumpotenzialen<br />

sollen einer Freiraumnutzung zugeführt werden. (4.4)<br />

Innerhalb zentraler Orte sollen großflächige Einzelhandelseinrichtungen mit zentrenrelevanten<br />

Sortimenten gemäß Tabelle 4 Nummer 1 nur auf Standorten in Städtischen<br />

Kernbereichen entwickelt werden. (Integrationsgebot).<br />

Städtische Kernbereiche sind gewachsene zentrale Lagen im Siedlungsbereich Zentraler<br />

Orte, die in enger räumlicher Nachbarschaft wesentliche zentrenbildende Funktionen (z.<br />

B. Einzelhandel, Verwaltung, Kultur, Dienstleistung) konzentrieren, sowie im Einzelfall<br />

die Versorgungszentren großer Wohngebiete, wenn diese eine über die Nahversorgung<br />

hinausgehende Funktion haben. Städtische Kernbereiche sind regelmäßig die Innenstädte<br />

oder Ortskerne.<br />

Die Errichtung oder Erweiterung großflächiger Einzelhandelseinrichtungen ist abweichend<br />

in den zentralen Orten auch außerhalb der Städtischen Kernbereiche zulässig,<br />

wenn das Vorhaben ganz überwiegend der Nahversorgung dient und der Standort in einem<br />

wohngebietsbezogenen Versorgungsbereich liegt. Vorhaben außerhalb Städtischer<br />

Kernbereiche dienen ganz überwiegend der Nahversorgung, wenn die gesamte vorhabenbezogene<br />

Verkaufsfläche in den Mittelzentren 2.500 Quadratmeter nicht<br />

überschreitet und auf mindestens 75 Prozent der Verkaufsfläche für nahversorgungsrelevante<br />

Sortimente nach Tabelle 4 Nr. 1 angeboten werden. (4.8)<br />

Großflächige Einzelhandelseinrichtungen mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment<br />

(Tabelle 4 Nr. 2) sind in zentralen Orten auch außerhalb der Städtischen Kernbereiche<br />

zulässig, sofern die vorhabenbezogene Verkaufsfläche für zentrenrelevante Randsortimente<br />

10 Prozent nicht überschreitet (4.9).<br />

Steuerung der Freiraumentwicklung:<br />

Ziele:<br />

Der festgelegte Freiraumverbund ist zu sichern und in seiner Funktionsfähigkeit zu<br />

entwickeln. Raumbedeutsame Inanspruchnahmen und Neuzerschneidungen durch Infrastrukturtrassen,<br />

die die räumliche Entwicklung oder Funktion des Freiraumverbundes<br />

beeinträchtigen, sind im Freiraumverbund regelmäßig ausgeschlossen. In Ausnahmefällen<br />

kann der Freiraumverbund in Anspruch genommen werden, wenn<br />

- ein öffentliches Interesse an der Realisierung einer überregional bedeutsamen Planung<br />

oder Maßnahme besteht und der Zweck dieser Inanspruchnahme nicht durch<br />

Nutzung von Flächen außerhalb des Freiraumverbundes erreicht werden kann,<br />

- eine Siedlungsentwicklung in den zentralen Orten außerhalb des festgelegten Gestaltungsraumes<br />

Siedlung nachweislich nicht auf Flächen außerhalb des<br />

Freiraumverbundes möglich ist,<br />

- eine überregional bedeutsame linienhafte Infrastruktur nicht umgesetzt werden kann,<br />

ohne den Freiraumverbund in Anspruch zu nehmen. Dabei muss nachgewiesen werden,<br />

dass das Vorhaben ohne die Inanspruchnahme von Flächen des Verbundes<br />

nicht realisierbar wäre und dass die Inanspruchnahme minimiert wird.<br />

In der Festlegungskarte 1 sind generalisiert größere Teile des Gebiets der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> als Bestandteil<br />

des Freiraumverbundes festgelegt. Dabei handelt es sich um die nördlich, südlich und südwestlich<br />

an das <strong>Stadt</strong>zentrum heranreichenden Niederungsgebiete, die Freiräume nördlich des Gewerbegebietes<br />

Funkwerk Dabendorf, der zusammenhängende Freiraumverbund Horstfelder und Hechtsee bis<br />

zum Werder an der Ostabdachung der Glienicker Platte, weite Teile der Wünsdorfer Hochfläche, die<br />

Freiräume im Bereich der Zesch- und Möggelinseen, die Freiräume westlich und südwestlich<br />

Wünsdorf und die Niederung westlich des Ortsrandes von Nunsdorf.<br />

Grundsätze: Der bestehende Freiraum soll in seiner Multifunktionalität erhalten werden. Bei Planungen<br />

und Maßnahmen, die Freiraum in Anspruch nehmen oder neu zerschneiden, kommt<br />

den Belangen des Freiraumschutzes eine hohe Bedeutung zu. Bei der Entwicklung neuer<br />

Siedlungsflächen soll die Inanspruchnahme von Freiraum minimiert werden. (5.1)<br />

Die Attraktivität der durch die Landnutzung geprägten Kulturlandschaft für eine naturverträgliche<br />

Erholung soll erhalten und entwickelt werden. Die touristische Infrastruktur soll<br />

verbessert werden. ... Insbesondere im Umland von Städten, Kur- und Erholungsorten<br />

sollen die landschaftliche Attraktivität für die Naherholung sowie die umweltgerechte<br />

Verkehrsanbindung und Erschließung gezielt ausgebaut werden. (3.<strong>1.</strong>10)<br />

13


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

3.2 Regionalplan Havelland-Fläming<br />

Die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming ist nach § 4 Absatz 2 des Gesetzes <strong>zur</strong><br />

Regionalplanung und <strong>zur</strong> Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 8. Februar 2012 (GVBl. I Nr. 13), Träger der Regionalplanung in der Region<br />

Havelland-Fläming. Ihr obliegt die Aufstellung, Fortschreibung, Änderung und Ergänzung des Regionalplans<br />

als übergeordnete und zusammenfassende Landesplanung im Gebiet der Region. Frühere<br />

Regionalpläne sind für rechtsunwirksam erklärt worden.<br />

Mit Beschluss der Regionalversammlung vom 02. September 2004 ist die Aufstellung eines integrierten<br />

Regionalplanes mit Ausrichtung auf das Jahr 2020 eingeleitet worden. Auf der<br />

Regionalversammlung am 26. April 2012 wurde die Eröffnung des Beteiligungsverfahrens gemäß §<br />

10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz i.V.m. § 2 Abs. 3 Gesetz <strong>zur</strong> Regionalplanung und <strong>zur</strong> Braunkohlenund<br />

Sanierungsplanung beschlossen. Dieses Verfahren wurde zum 1<strong>1.</strong> Juni 2012 begonnen. In Aufstellung<br />

befindliche Ziele und Grundsätze der Regionalplanung sind als sonstige Erfordernisse bei der<br />

Aufstellung von Bauleitplänen bzw. als öffentliche Belange bei der Beurteilung der Zulässigkeit von<br />

Vorhaben in der Abwägung bzw. bei der Ermessensausübung zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 2 ROG).<br />

Abb.: Auszug aus dem Regionalplan im Beteiligungsverfahren<br />

14


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Regionalplan Havelland-Fläming - Siedlungsentwicklung<br />

Unter Kap. 2.1 „Allgemeine Siedlungsflächen“ beschreibt der Regionalplan die Steuerung der Siedlungsentwicklung<br />

durch den LEP B-B [L 4.5 (Z)] folgendermaßen:<br />

Ziele<br />

(1) Die Entwicklung von Siedlungsflächen, in denen auch Wohnnutzungen zulässig sein sollen<br />

(Wohnsiedlungsflächen), ist möglich<br />

<strong>1.</strong> in Zentralen Orten ohne Gestaltungsraum Siedlung<br />

2. im in der Festlegungskarte 1 des LEP B-B festgelegten Gestaltungsraum Siedlung,<br />

3. in Nicht-Zentralen Orten durch Innenentwicklung sowie im Rahmen der zusätzlichen Entwicklungsoption,<br />

4. innerhalb von Gemeinden mit einem festgelegten Gestaltungsraum Siedlung in Siedlungsbereichen<br />

außerhalb des Gestaltungsraumes Siedlung durch Innenentwicklung sowie im Rahmen<br />

der zusätzlichen Entwicklungsoption dieser Siedlungsbereiche.<br />

(2) Die zusätzliche Entwicklungsoption nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 wird mit 0,5 ha pro 1 000<br />

Einwohner (Stand 3<strong>1.</strong> Dezember 2008) für einen Zeitraum von zehn Jahren für zusätzliche Wohnsiedlungsflächen<br />

festgelegt.<br />

(3) Die Umwandlung von Wochenendhaus- oder Kleingartengebieten in Wohnsiedlungsflächen ist nur<br />

zulässig, wenn sie siedlungsstrukturell an die vorhandenen Siedlungsgebiete angebunden sind und<br />

die Erschließung gesichert ist.<br />

(4) Über den in Absatz 2 genannten Rahmen hinaus kann die Entwicklung weiterer Wohnsiedlungsflächen<br />

im Einzelfall zugelassen werden, wenn die besondere Siedlungsstruktur der Gemeinde dies<br />

insbesondere wegen fehlender Möglichkeiten ausreichender Innenentwicklung erfordert oder wenn<br />

die weitere Außenentwicklung durch einen nachgewiesenen Bedarf wegen einer spezifischen<br />

Funktion der Gemeinde, insbesondere als Kur- oder Truppenstandort, gerechtfertigt ist.<br />

(5) Die Zusammenführung der einzelnen amtsangehörigen Gemeinden zugebilligte Entwicklungsoption<br />

im Sinne von Absatz 2 in einer als Siedlungsschwerpunkt des Amtes festgelegten Gemeinde ist<br />

zulässig, wenn zwischen den amtsangehörigen Gemeinden dazu Einvernehmen besteht.<br />

Die Steuerung der Siedlungsentwicklung durch den Regionalplan 2.<strong>1.</strong>1 (G) Vorzugsräume Siedlung<br />

sieht folgende Grundsätze für die Siedlungsentwicklung:<br />

Für die Siedlungsentwicklung sollen in der Region nach Möglichkeit die Vorzugsräume Siedlung<br />

genutzt werden.<br />

Der Regionalplan legt die Innenbereiche von <strong>Zossen</strong> und Wünsdorf als Vorzugsräume Siedlung fest<br />

(Rosa Fläche in Abb. 2).<br />

Regionalplan Havelland-Fläming - Windenergienutzung“<br />

Das Planungskonzept für die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung soll in<br />

der Region wenige, aber große Flächen für die Windenergienutzung ermöglichen. Durch Konzentration<br />

bzw. Bündelung von Anlagen ist es jedoch unvermeidlich, dass nicht alle heute vorhandene<br />

Windenergieanlagen in diesem Planungskonzept eingebettet sein können; vielmehr wird künftig ein<br />

beachtlicher Anlagenbestand außerhalb der Eignungsgebiete liegen. Das Planungskonzept zielt somit<br />

darauf ab, der Windenergienutzung in hinreichendem Maß Flächen anzubieten aber auch gleichzeitig<br />

in ausreichendem Umfang Flächenreserven für die Anlagenverlagerung (Repowering) bereit zu<br />

stellen.<br />

Der Regionalplan stellt folgende Ziele auf:<br />

3.2.1 (Z) Eignungsgebiete für die Windenergienutzung<br />

Zur Sicherung eines verstärkten Ausbaus der Windenergienutzung ist eine geordnete und konzentrierte<br />

Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen in den Eignungsgebieten für die<br />

Windenergienutzung zu gewährleisten. Eignungsgebiete für die Windenergienutzung sind die nach<br />

den Planungskriterien zu 3.2.1 abgegrenzten Flächen in der Region (siehe Planungskriterien zu<br />

3.2.<strong>1.</strong>1 bis 3.2.<strong>1.</strong>4 im Anhang 1, 4.3.2, S. 44ff.).<br />

Außerhalb der dazu ausgewiesenen Eignungsgebiete nach Plansatz 3.2.1 ist die Errichtung raumbedeutsamer<br />

Windenergieanlagen ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für die<br />

Vorbehaltsgebiete nach Plansatz 3.2.3 (siehe S. 30). Innerhalb der ausgewiesenen Eignungsgebiete<br />

entfalten die Festsetzungen Bindungswirkung gegenüber raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen<br />

und Entscheidungen öffentlicher Stellen im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz <strong>1.</strong><br />

15


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

3.3 Vorbereitende und Verbindliche Bauleitplanung und Satzungen nach § 34<br />

Abs. 4 BauGB<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> besteht heute aus Ortsteilen, die früher eigenständige Gemeinden waren. Für das<br />

Gesamtgebiet der heutigen <strong>Stadt</strong> liegt kein genehmigter Flächennutzungsplan vor – wohl aber für die<br />

ehemalig eigenständigen Ortsteile <strong>Zossen</strong> (inkl. Dabendorf), Glienick (inkl. Schünow, Horstfelde und<br />

Werben), Nächst Neuendorf, Schöneiche und Nunsdorf. Diese Pläne gelten gemäß § 204 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) fort. Für die heutigen Ortsteile Wünsdorf (inkl. der Gemeindeteile Waldstadt und<br />

Neuhof), Kallinchen und Lindenbrück (inkl. Zesch am See) liegen keine genehmigten vorbereitenden<br />

Bauleitpläne vor, aber Arbeitsstände.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> bzw. die heute ihr angehörigen Ortsteile, die ehemals eigenständige Gemeinden<br />

waren, haben bereits eine Reihe von Bebauungsplänen und Innenbereichssatzungen aufgestellt. Bei<br />

den in Kraft getretenen Bebauungsplänen ist gemäß § 8 Abs. 4 BauGB im Allgemeinen davon auszugehen,<br />

dass sie der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebietes nicht<br />

entgegenstehen werden.<br />

Im Folgenden werden die in Kraft getretenen Bebauungspläne (BP), vorhabenbezogenen Bebauungspläne<br />

V-BP, Vorhaben- und Erschließungspläne (VEP) und beschlossene<br />

Innenbereichssatzungen (IBS) aufgezählt:<br />

Hauptort <strong>Zossen</strong> und Ortsteil Dabendorf:<br />

<strong>1.</strong> VEP „Wohnbebauung Mitsubishi Dabendorf“,<br />

2. VEP „Thomas-Müntzer-Straße I/Johnepark“,<br />

3. VEP „Töpchiner Weg“(inkl. <strong>1.</strong> Änderung),<br />

4. VEP „Einzelhandelszentrum“,<br />

5. VEP „Hermann-Bohnstedt-Straße II“,<br />

6. VEP „Weinberge/Ecke Schwarzer Weg“,<br />

7. V-BP „An der Lehmannstraße“<br />

8. V-BP „Busbetriebshof Fa. Herz-Reisen“,<br />

9. BP „Sanierungsgebiet Süd“,<br />

10. BP „Am Busch“,<br />

1<strong>1.</strong> BP „Neues Wohnen am Scheunenviertel“<br />

12. BP „An der Stubenrauchstraße“,<br />

13. BP „Wohnen am Zillebogen“,<br />

14. IBS „Fritz Domke-Straße“<br />

15. IBS „Luchweg“<br />

16. IBS „Goethestraße“<br />

17. IBS „Gerichtstraße“<br />

18. IBS „Thomas-Müntzer-Straße“<br />

Ortsteil Wünsdorf mit Waldstadt<br />

<strong>1.</strong> BP „Am Eiskutenberg“,<br />

2. BP „Am Bahnhof“, (inkl. <strong>1.</strong> Änderung)<br />

3. BP „Gutstedtstraße“,<br />

4. BP „Am Eichenhain“ (inkl. <strong>1.</strong> Änderung)<br />

5. V-BP „Fotovoltaikanlage Wünsdorf“<br />

Ortsteil Kallinchen<br />

<strong>1.</strong> BP „Am Strandbad“,<br />

2. BP „Offroad- und Fahrsicherheitszentrum“,<br />

3. IBS „Kallinchen“<br />

Ortsteil Schöneiche<br />

<strong>1.</strong> VEP „Wohnbebauung Schöneiche-Süd“ (inkl. <strong>1.</strong> Änderung),<br />

16


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Ortsteil Glienick<br />

2. BP „Wohnpark Glienick <strong>1.</strong> BA“(inkl. 2. Änderung),<br />

3. BP „Wohnpark Glienick 2. BA“,<br />

4. BP „Gewerbegebiet Glienick“,<br />

5. BP „Wohnaue Werben“,<br />

6. IBS „Glienick““<br />

Ortsteil Nächst Neuendorf<br />

<strong>1.</strong> VEP „Feldstraße <strong>1.</strong> BA“<br />

2. VEP „Feldstraße 2. BA“<br />

3. VEP „Mittelweg“<br />

Ortsteil Nunsdorf<br />

<strong>1.</strong> IBS „Nunsdorf“<br />

4 Inhalte des Flächennutzungsplanes nach Sachthemen<br />

4.1 Leitbild<br />

Mit dem Leitbild wird die für die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> vorgesehene Entwicklung allgemein und grob definiert.<br />

Grundsätzlich soll sie sich am Bestand orientieren, dessen Qualitäten weiterentwickeln sowie bestehende<br />

bzw. zu erwartende Probleme möglichst mindern oder beseitigen.<br />

Aus dem Leitbild werden für die einzelnen sektoralen Themenfelder in den einzelnen nachfolgenden<br />

Kapiteln teilweise konkretere handlungsorientierte Leitsätze entwickelt und den jeweiligen Entwicklungskonzepten<br />

vorangestellt.<br />

<strong>1.</strong> Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> hat eine vergleichsweise hohe Lagegunst. Die <strong>Stadt</strong> ist insbesondere von<br />

Berlin aus gut erreichbar und liegt eingebettet in einem vielfältig strukturierten ländlichen und naturnahen<br />

Landschaftsraum. Die sich aus den harten und weichen Standortfaktoren ergebenden<br />

Potentiale gilt es im Wettbewerb mit anderen Städten und Gemeinden herauszuarbeiten, zu nutzen<br />

und weiterzuentwickeln.<br />

2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> plant eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung <strong>zur</strong> Stärkung seiner Funktion<br />

als Mittelzentrum.<br />

3. Die <strong>Stadt</strong>entwicklung muss sich neuen Herausforderungen stellen. Ein Anstieg des Altersdurchschnitts<br />

der Bevölkerung erfordert neue geeignete Schlussfolgerungen für die <strong>Stadt</strong>entwicklungspolitik.<br />

4. <strong>Zossen</strong> ist eine attraktive <strong>Stadt</strong> mit eigenem unverwechselbarem Profil. Die Funktionen Wohnen,<br />

Arbeiten, Freizeit/Erholung und Kultur in vielfältig gestalteten und genutzten Räumen ergeben<br />

das unverwechselbare Gefüge der Gesamtstadt. Die <strong>Stadt</strong>entwicklung soll die Identität und die<br />

Attraktivität von <strong>Zossen</strong> stärken.<br />

5. Innenentwicklung vor Außenentwicklung mit Priorität auf die Kernstadt bzw. die Siedlungsachse<br />

Dabendorf – <strong>Zossen</strong> – Wünsdorf/Waldstadt: Eine Nachfrage nach Flächen für das Wohnen und<br />

die wirtschaftliche Entwicklung wird es auch weiterhin geben. Dafür ist ein angemessenes Flächenangebot<br />

bereitzustellen. Die Inanspruchnahme dieser Flächen soll aber das attraktive<br />

Erscheinungsbild der <strong>Stadt</strong> nicht beeinträchtigen, umweltverträglich sein und keine unangemessenen<br />

Folgekosten für die öffentliche Infrastruktur nach sich ziehen. Priorität hat daher die<br />

Nutzung von Wachstumsreserven auf vorhandenen städtebaulich integrierten Siedlungsflächen.<br />

6. Sowohl die Teile der Siedlungsachse Dabendorf – <strong>Zossen</strong> – Wünsdorf/Waldstadt als auch die<br />

Dörfer sind wesentliche Bestandteile der <strong>Stadt</strong>. Die verschiedenen Teilräume sind unabdingbar<br />

für den strukturellen und funktionalen Zusammenhalt der <strong>Stadt</strong> und die Identifikation der Bürger.<br />

Die vorhandenen städtebaulichen Eigenarten der einzelnen Teilräume sollen daher erhalten und<br />

gefördert werden. Dazu gehört insbesondere die Sicherung der gewachsenen Strukturen in den<br />

historischen Ortskernen. Die siedlungsstrukturelle Gliederung zwischen den Ortsteilen soll weiterhin<br />

erkennbar bleiben.<br />

17


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

7. Als Mittelzentrum hat <strong>Zossen</strong> die Aufgabe für seinen Mittelbereich (bestehend aus den Gemeinden<br />

<strong>Zossen</strong>, Rangsdorf, Baruth/Mark, Am Mellensee) die gehobenen Funktionen der<br />

Daseinsvorsorge mit regionaler Bedeutung zu konzentrieren. Dazu gehören insbesondere:<br />

- Wirtschafts- und Siedlungsfunktionen,<br />

- Einzelhandelsfunktionen,<br />

- Kultur- und Freizeitfunktionen,<br />

- Verwaltungsfunktionen,<br />

- Bildungs-, Gesundheits-, soziale Versorgungsfunktionen sowie<br />

- überregionale Verkehrsknotenfunktionen.<br />

Dazu sollen die vorhandenen Angebote dem Nachfragepotenzial entsprechend gesichert und<br />

wenn nötig in den defizitären Bereichen qualifiziert werden.<br />

8. Die Entwicklung der ehemals „verbotenen <strong>Stadt</strong>“ Wünsdorf/ Waldstadt stellt eine besondere<br />

städtebauliche Herausforderung dar, der sich die <strong>Stadt</strong> im Kontext der gesamtstädtischen Entwicklung<br />

stellt. Die erfolgreich begonnene Entwicklung der Garnisonsstadt zu einem<br />

lebenswerten Teil der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> mit überregionaler Bedeutung insbesondere als Kulturstandort,<br />

aber auch als Ort des Wohnens, des Arbeitens und der Freizeit, soll u.a. durch die stetige<br />

Zusammenarbeit mit der Entwicklungsgesellschaft Waldstadt Wünsdorf Zehrendorf (EWZ) unterstützt<br />

werden.<br />

9. Zu einer nachhaltigen Entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> gehört auch den Aspekten des Umweltschutzes<br />

Rechnung zu tragen. Eine intakte Umwelt ist die Grundlage nicht nur für das<br />

menschliche Leben. Außerdem ist sie ein immer wichtig werdender weicher Standortfaktor. Die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> will ihre naturräumlichen Potenziale bewahren und entwickeln. Dazu zählt u.a. der<br />

Erhalt von Kaltluftschneisen, von Lebensräumen für geschützte Arten und<br />

(Nah)Erholungsgebieten, aber auch die Förderung regenerative Energien (insbesondere durch<br />

Solaranlagen). durch die Darstellung von entsprechenden Sondergebieten.<br />

10. Mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des nahe gelegenen Flughafens Berlin Brandenburg<br />

International (BBI) wird <strong>Zossen</strong> als Unternehmensstandort und Wohnort in der Hauptstadtregion<br />

eine noch wichtigere Rolle spielen. Die erwarteten Entwicklungsimpulse sollen aufgenommen<br />

werden und finden ihre Entsprechung insbesondere in der Vorhaltung neuer Wohnbau- und gewerblicher<br />

Bauflächen.<br />

1<strong>1.</strong> Die naturräumlichen Potenziale, insbesondere die Seenlandschaft, aber auch das kulturelle<br />

Erbe, insbesondere auf dem Gebiet der Waldstadt Wünsdorf sollen zukünftig touristisch noch<br />

besser als bisher erschlossen und genutzt werden.<br />

4.2 Bevölkerung<br />

4.2.1 Ausgangsbedingungen<br />

Am 3<strong>1.</strong>06.2012 lebten in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> 17.797 Einwohner (mit Hauptwohnsitz gemeldet). Damit<br />

hat das <strong>Stadt</strong>gebiet eine relativ geringe Bevölkerungsdichte von ca. 98 EW/km2. Dies entspricht etwa<br />

der durchschnittlichen Bevölkerungsdichte des im Bundesdurchschnitt ohnehin relativ dünn besiedelten<br />

Landes Brandenburg, die zum 3<strong>1.</strong>12.2010 bei 85 EW/km 2 lag.<br />

Seit 1994 wächst die Bevölkerung der <strong>Stadt</strong> stetig, wie die folgende Tabelle zeigt:<br />

18


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Jahr Bevölkerung am Jahresende 6 Prozentuale Entwicklung<br />

zum Vorjahr(gerundet)<br />

1992 12.193<br />

1993 12.108 -0,7<br />

1994 12.441 2,8<br />

1995 13.087 5,2<br />

1996 13.612 4,0<br />

1997 14.289 5,0<br />

1998 15.108 5,7<br />

1999 15.750 4,2<br />

2000 16.310 3,6<br />

2001 16.414 0,6<br />

2002 16.772 2,2<br />

2003 16.958 1,1<br />

2004 17.063 0,6<br />

2005 17.183 0,7<br />

2006 17.321 0,8<br />

2007 17.441 0,7<br />

2008 17.477 0,2<br />

2009 17.590 0,6<br />

2010 17.606 0,1<br />

2011 17.604 -0,01<br />

2012 17.797 1,1<br />

Tab. 3: Bevölkerungszahlen der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> und Entwicklung zum Vorjahr 1992-2012<br />

Im Zeitraum 1992-2012 wuchs die Bevölkerung im Schnitt um 2,1% jährlich. Damit hatte die <strong>Stadt</strong> im<br />

Jahr 2012 rund 46% mehr Einwohner als im Jahr 1992. Im Gegensatz dazu, hatte das Bundesland<br />

Brandenburg im Jahr 2009 weniger Einwohner als noch 1990. 7 Ähnlich hohe Bevölkerungszuwächse<br />

erzielten nur einige der Berliner Umlandgemeinden. Die Entwicklung wurde im Durchschnitt durch<br />

einen negativen Saldo aus der natürlichen Bevölkerungsbewegung und relativ hohen Wanderungsgewinnen,<br />

größtenteils durch Zuwanderer aus Berlin und dem restlichen Brandenburg,<br />

gekennzeichnet. 8 So lag der durchschnittliche natürliche Saldo zwischen 1991-2009 bei -43,8 je <strong>1.</strong>000<br />

Einwohner jährlich, während der Wanderungssaldo im selben Zeitraum im Schnitt bei +395,7 je <strong>1.</strong>000<br />

EW lag. Im selben Zeitraum kamen von den 6.212 Zuwanderern 49% aus dem Bundesland Berlin<br />

und 44% aus dem Bundesland Brandenburg. 9 Das Durchschnittsalter der <strong>Zossen</strong>er Bevölkerung lag<br />

im Jahr 2010 bei 43,5 Jahren und damit deutlich unter dem Durchschnitt für das Land Brandenburg,<br />

der bei 45,7 Jahren lag. 10 Nur 11 Brandenburger Gemeinden waren „jünger“. Gleichzeitig muss aber<br />

auch erwähnt werden, dass das Durchschnittsalter der <strong>Zossen</strong>er im Jahr 2000 noch bei 39,4 Jahren<br />

lag.<br />

Die Altersstruktur der <strong>Stadt</strong> stellt sich wie folgt dar:<br />

6 Zahlen 1992-2004: Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Land Brandenburg (2006): Bevölkerungsbilanz der Gemeinden im<br />

Land Brandenburg 1992 bis 2004 (Gebietsstand 3<strong>1.</strong>12.2004) , S. 273<br />

Zahlen 2005-2012: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (2007): Statistischer Bericht Bevölkerungsentwicklung Bevölkerung der Gemeinden<br />

im Land Brandenburg.<br />

7 Landesamt für Bauen und Verkehr (2010): Entwicklung der Wohnbevölkerung 1990-2009 Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (Gebietsstand<br />

3<strong>1.</strong>12.2009), S. 10.<br />

8 Vgl. u.a. Landesamt für Bauen und Verkehr (2010): Entwicklung der Wohnbevölkerung 1990-2009 Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg<br />

(Gebietsstand 3<strong>1.</strong>12.2009), S. 105; Landesamt für Bauen und Verkehr (2011): Entwicklung der Wohnbevölkerung 2001-2010 Hauptstadtregion<br />

Berlin-Brandenburg (Gebietsstand 3<strong>1.</strong>12.2010), S. 106; Landesamt für Bauen und Verkehr (2010): Mittelbereichsprofil <strong>Zossen</strong>, S. 9;<br />

Landesamt für Bauen und Verkehr (2011): Wanderungsanalyse der Zentralen Orte und ihrer Verflechtungsbereiche 2000-2009, S. 8 und 16.<br />

Landesamt für Bauen und Verkehr (2010): Kreisprofil Teltow-Fläming 2010, S. 14; Landesamt für Bauen und Verkehr (2011): Kreisprofil<br />

Teltow-Fläming 2011, S. 9 und14; Strukturatlas Land Brandenburg unter http://strukturatlas.brandenburg.de/; Landesbetrieb für Datenverarbeitung<br />

und Statistik Land Brandenburg (2006): Bevölkerungsbilanz der Gemeinden im Land Brandenburg 1992 bis 2004 (Gebietsstand<br />

3<strong>1.</strong>12.2004) , S. 272-273.<br />

9 vgl. Landesamt für Bauen und Verkehr (2011): Kreisprofil Teltow-Fläming 2011, S. 9 und 14.<br />

10 Vgl. Landesamt für Bauen und Verkehr (2011): Entwicklung der Wohnbevölkerung 2001-2010 Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg<br />

(Gebietsstand 3<strong>1.</strong>12.2010), S. 25 und 106.<br />

19


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Altersgruppen <strong>Zossen</strong> 11 Land Brandenburg 12<br />

2000 in % 2011 in % 2011 zu 2000<br />

Entw. in %<br />

2010 in % 2010 zu 2000<br />

Entw. in %<br />

Bis unter 18 15,6 13,4 -6,2 13,5 -27,3<br />

18 bis unter 65 65,4 66,9 2,7 64,0 -17,1<br />

65 und älter 19,0 19,3 57,2 22,5 39,1<br />

Tab. 4: Altersstruktur der <strong>Stadt</strong> und des Landes Brandenburg 2000 und 2011/2010<br />

Aus der Tabelle ergibt sich, dass sich der Altersaufbau der Bevölkerung <strong>Zossen</strong>s zwischen 2007-2010<br />

nicht wesentlich verändert hat. Gegenüber dem Jahr 2000 ist die Änderung in der Zusammensetzung<br />

dagegen wesentlich. Deutlich wird, dass der Anteil der Jungen abnimmt und der der Alten zunimmt.<br />

Der grafisch veranschaulichte Altersaufbau der Bevölkerung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> entspricht damit nicht<br />

mehr einer idealtypischen Pyramidenform.<br />

Im Vergleich mit den Werten des Landes Brandenburg zeigt sich, dass die Altersstruktur der <strong>Stadt</strong><br />

und des Landes sich im Wesentlichen entsprechen. Der Anteil der Jungen ist in <strong>Zossen</strong> etwas größer<br />

als brandenburgweit, der der Alten etwas kleiner. Bemerkenswerter sind die Unterschiede in der<br />

Entwicklung gegenüber dem Jahr 2000. Deutlich wird, dass der Anteil der Jungen in <strong>Zossen</strong> weniger<br />

stark gefallen ist, als brandenburgweit. Gleichzeitig ist der Anteil der Alten aber stärker gewachsen als<br />

brandenburgweit. Schließlich ist der Anteil der 18 bis unter 65-jährigen in <strong>Zossen</strong> gewachsen, während<br />

er brandenburgweit gesunken ist. Ein Erklärungsansatz für diese Entwicklung liegt in dem<br />

positiven Wanderungssaldo der <strong>Stadt</strong>. Es muss davon ausgegangen werden, dass viele der Zuwanderer<br />

im erwerbsfähigen Alter sind und evtl. Kinder mitbringen. Der starke Zuwachs der Alten kann<br />

durch die natürliche Alterung der Bevölkerung aber auch durch einen Zuzug von über 65-jährigen<br />

begründet sein. Der Zuwachs ist relevant, muss aber auch aufgrund des relativ geringen Anteils<br />

dieser Bevölkerungsgruppe von unter 20% und dem brandenburgweit vergleichsweise geringen<br />

Durchschnittsalters der Bevölkerung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> relativiert werden. Dennoch deuten die Entwicklung<br />

der Altersstruktur der Bevölkerung und der Anstieg des Durchschnittsalters auch in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Zossen</strong> auf die Tendenz einer „alternden Bevölkerung“ hin.<br />

4.2.2 Bevölkerungsprognose<br />

Bevölkerungsprognosen sind wesentliche Grundlagen für die planerischen Entscheidungen der <strong>Stadt</strong><br />

und somit für die <strong>Begründung</strong> der Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Sie haben insbesondere<br />

Bedeutung in Bezug auf das Erfordernis für die zukünftige Bereitstellung von Bauflächen und<br />

Infrastruktureinrichtungen sowie allgemein für die Prioritätensetzung bei der zukünftigen Weiterentwicklung<br />

der Funktion als Mittelzentrum.<br />

Unter Zugrundelegung der aktuellen übergeordneten Rahmenbedingungen werden durch das Landesamt<br />

für Bauen und Verkehr (LBV) und das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) im Zwei-<br />

Jahres-Turnus regional differenzierte Bevölkerungsprognosen erarbeitet. Die aktuelle Bevölkerungsprognose<br />

ist im Mai 2010 erschienen. 13 Die Prognose trifft keine gemeindespezifischen Aussagen für<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong>. Dafür trifft sie Aussagen <strong>zur</strong> Bevölkerungsentwicklung des Landkreises Teltow-<br />

Fläming, zu dem die Gemeinde <strong>Zossen</strong> zählt. Für den Landkreis wird eine Bevölkerungsentwicklung<br />

2030 gegenüber 2008 von -9% angenommen. Mit anderen Worten wird prognostiziert, das im Jahr<br />

2030, 9% weniger Einwohner im Landkreis leben werden, als im Jahr 2008. Für die gesamte Planungsregion<br />

Havelland-Fläming wird im selben Zeitraum ein Bevölkerungsrückgang von 1,4%<br />

angenommen, während für das gesamte Land Brandenburg ein Rückgang von 11,7 % prognostiziert<br />

wird. Für den <strong>Stadt</strong>-Umland-Zusammenhang von Berlin und Potsdam und das Flughafenumfeld des<br />

Airports Berlin Brandenburg International wird im gleichen Zeitraum von einem Bevölkerungswachs-<br />

11 Vgl. Zahlen 2007: Landesamt für Bauen und Verkehr (2009): Kreisprofil Teltow-Fläming 2009, S. 14 und Zahlen 2010: Landesamt für Bauen<br />

und Verkehr (2011): Entwicklung der Wohnbevölkerung 2001-2010 Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (Gebietsstand 3<strong>1.</strong>12.2010), S.<br />

106.<br />

12 Vgl. Landesamt für Bauen und Verkehr (2011): Entwicklung der Wohnbevölkerung 2001-2010 Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg<br />

(Gebietsstand 3<strong>1.</strong>12.2010), S. 25.<br />

13 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (2010): Statistischer Bericht A I 8 – 09 Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg.<br />

20


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

tum um 7-8% ausgegangen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> gehört zwar nicht unmittelbar zu diesen beiden landesplanerisch<br />

definierten Räumen, grenzt aber direkt an diese an (die nördlichen Nachbargemeinden<br />

Ludwigsfelde, Rangsdorf und Mittenwalde bilden jeweils die südliche Grenze der landesplanerisch<br />

definierten Räume). 14<br />

Zusätzlich <strong>zur</strong> Bevölkerungsprognose erarbeitet das LBV in Abstimmung mit dem AfS für alle Ämter<br />

und amtsfreien Gemeinden eine Bevölkerungsvorausschätzung. Die aktuelle Bevölkerungsvorausschätzung<br />

aus dem Jahr 2010 umfasst den Zeitraum 2009 bis 2030. 15 Für die Gemeinde <strong>Zossen</strong> wird<br />

in der aktuellen Bevölkerungsvorausschätzung von einem Bevölkerungsrückgang bis zum Jahr 2030<br />

gegenüber dem Jahr 2008 in Höhe von rund 15% ausgegangen. In absoluten Zahlen bedeutet das<br />

einen Rückgang um 2.600 Einwohner von 17.477 Einwohnern im Jahr 2008 auf 14.877 Einwohner im<br />

Jahr 2030. Für den Mittelbereich der <strong>Stadt</strong> – bestehend aus den Gemeinden Rangsdorf, Baruth/Mark<br />

und Am Mellensee (und natürlich <strong>Zossen</strong>) - wird für denselben Zeitraum ein Bevölkerungsrückgang<br />

von rund 13% (bzw. 5.143 Einwohnern) vorausgeschätzt. Der Landkreis verliert im selben Zeitraum<br />

9% seiner Bevölkerung, während für das Land Brandenburg insgesamt ein Verlust von 12% vorausgeschätzt<br />

wird.<br />

In Bezug auf die Altersstruktur der Bevölkerung geht die aktuelle Bevölkerungsvorausschätzung von<br />

folgenden Veränderungen aus:<br />

Jahr<br />

unter 15 Jahre 16 15 bis u65 Jahre 17 65 Jahre und älter 18<br />

absolut<br />

Zu-/Abnahme absolut Zu-/Abnahme absolut Zu-/Abnahme<br />

2008 2.283 1<strong>1.</strong>857 3.337<br />

2010 2.359 +76 1<strong>1.</strong>743 -114 3.304 -33<br />

2020 2.123 -236 10.692 -<strong>1.</strong>051 3.703 +399<br />

2030 <strong>1.</strong>326 -797 8.680 -2.012 4.871 +<strong>1.</strong>168<br />

2030 zu<br />

2008 -957 -41,9% -3.177 -26,8% 1534 +46%<br />

Tab. 5: Bevölkerungsprognose nach Altersgruppen<br />

Der Trend <strong>zur</strong> „alternden Gesellschaft“ findet sich auch auf Ebene des Landkreises und des Landes<br />

wieder. So wird vorausgeschätzt, dass die Zahl der unter 15-Jährigen im Landkreis um 30,4% abnimmt<br />

und im Land Brandenburg um 28,3%. Die Zahl der 16 bis unter 65-Jährigen wird nach<br />

Vorausschätzung im Landkreis um 25,3% und im Land um 30% sinken. Die Zahl der Menschen, die<br />

65 und älter sind, wird dagegen laut Vorausschätzung im Landkreis um 56,6% und im Land um 52,5%<br />

zunehmen. Daraus ergibt sich, dass das Land vorausschätzt, dass die Abnahme der Kinder und<br />

Jugendlichen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> größer ausfallen wird, als im Durchschnitt auf Landkreis- bzw.<br />

Landesebene. Die Abnahme der 16 bis unter 65-Jährigen ist mit dem Landkreis- und Landesdurchschnitt<br />

vergleichbar. Die Zunahme der Senioren fällt in <strong>Zossen</strong> dagegen etwas weniger stark aus, als<br />

im Durchschnitt der übergeordneten administrativen Räume.<br />

Insgesamt prognostiziert das Land folgende grundsätzliche Entwicklungstendenzen 19:<br />

- Die Geburtenrate wird sich bis 2030 auf einem weitgehend stabilen Niveau (1,4 Kinder pro Frau)<br />

halten.<br />

- Eine höhere Lebenserwartung bei beiden Geschlechtern und eine zunächst konstant hohe Anzahl<br />

an in das Rentenalter eintretenden Personen führt zu einer deutlichen Zunahme der über 65-<br />

Jährigen.<br />

- Die natürliche Entwicklung verläuft auch künftig deutlich negativ, u.a. da der Ersatz der Elterngeneration<br />

(bei angenommener Geburtenrate) nur zu etwa zwei Dritteln gewährleistet ist.<br />

14 siehe LEP B-B Broschüre, S. 37 und LEP FS Broschüre, S. 9. Interessant dabei ist, dass das im Dezember 2010 vom LBV veröffentliche<br />

Kreisprofil des Landkreises Teltow-Fläming in all seinen Abbildungen <strong>Zossen</strong> dem Berlin Umland <strong>zur</strong>echnet.<br />

15 Landesamt für Bauen und Verkehr (2010): Bevölkerungsvorausschätzung 2009 bis 2030 – Ämter und amtsfreien Gemeinden des Landes<br />

Brandenburg.<br />

16 Landesamt für Bauen und Verkehr (2010): Bevölkerungsvorausschätzung 2009 bis 2030 – Ämter und amtsfreien Gemeinden des Landes<br />

Brandenburg, Anlage 4, Blatt 5.<br />

17 Landesamt für Bauen und Verkehr (2010): Bevölkerungsvorausschätzung 2009 bis 2030 – Ämter und amtsfreien Gemeinden des Landes<br />

Brandenburg, Anlage 5, Blatt 5.<br />

18 Landesamt für Bauen und Verkehr (2010): Bevölkerungsvorausschätzung 2009 bis 2030 – Ämter und amtsfreien Gemeinden des Landes<br />

Brandenburg, Anlage 6, Blatt 5.<br />

19 Landesamt für Bauen und Verkehr (2010): Bevölkerungsvorausschätzung 2009 bis 2030 – Ämter und amtsfreien Gemeinden des Landes<br />

Brandenburg, S. 6-7.<br />

21


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

- Die Wanderungsgewinne gegenüber Berlin werden nachlassen. Gleichzeitig wird die Nettoabwanderung<br />

in die alten Bundesländer wird wegen der sinkenden Anzahl junger Menschen im Land<br />

Brandenburg und des steigenden Fachkräftemangels sinken. Die Zuzüge in das Land Brandenburg<br />

werden auch künftig die Fortzüge übertreffen, (positiver Wanderungssaldo von +80.000 Personen<br />

im Zeitraum 2009 bis 2030 angenommen). Ursächlich für die mittel- bis langfristig positive Wanderungsbilanz<br />

des Landes Brandenburgs sind primär angenommene Suburbanisierungsgewinne gegenüber<br />

Berlin, wovon jedoch, nach Meinung des LBV, nur das Berliner Umland profitiert.<br />

Wie einleitend gesagt bilden Bevölkerungsprognosen eine wichtige Entscheidungsgrundlage insbesondere<br />

für die Darstellung von Siedlungsflächen. Prognosen sind aber naturgemäß immer auch mit<br />

Unsicherheiten behaftet (so auch explizit das LBV 20 ) und sollten nicht ohne sie zu hinterfragen akzeptiert<br />

bzw. übernommen werden. So kam die Bevölkerungsvorausschätzung aus dem Jahr 2006, ohne<br />

die Berücksichtigung des BBI-Faktors nur auf eine Bevölkerungsabnahme für die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> von<br />

6% vom Jahr 2004 bis zum Jahr 2030 (auf 16.096 EW). Gleichzeitig wurde damals für das Jahr 2010<br />

eine Bevölkerungszahl von 17.188 Einwohnern prognostiziert. 21 Die darauf folgende Vorausschätzung<br />

aus dem Jahr 2008 kam mit Berücksichtigung des BBI-Faktors auf eine Abnahme zwischen 2006 bis<br />

2030 von 12% (auf 15.327 EW). Gleichzeitig wurde für das Jahr 2010 eine Bevölkerungszahl von<br />

17.453 prognostiziert. 22 Die o.g. aktuelle Prognose aus dem Jahr 2010 geht davon aus, dass <strong>Zossen</strong><br />

zw. 2008 bis 2030 rund 15 % Einwohner verliert (auf 14.877 EW). Gleichzeitig wird für 2010 eine<br />

Bevölkerungszahl von 17.406 prognostiziert. Die schwankenden Zahlen und die Tatsache, dass die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> im Jahr 2010 17.606 und im Jahr 2012 17.797 Einwohner hatte und damit mehr als in<br />

allen 3 Prognosen angenommen, zeigt wie unsicher die Prognosen sind.<br />

Schließlich handelt es sich bei der Flächennutzungsplanung um eine Angebotsplanung, die den<br />

Bedürfnissen der Gemeinde, als Trägerin der Planungshoheit auf ihrem Gebiet, Rechnung tragen<br />

soll. Die Kenntnis von Prognosen ist dabei unumgänglich, im Rahmen des gemeindlichen Entscheidungsprozesses<br />

sollte es aber der Gemeinde überlassen bleiben, welche Entwicklungsmöglichkeiten<br />

sie für sich sieht und wie sie diese planerisch vorbereiten bzw. unterstützen will. Aufgrund der positiven<br />

Bevölkerungsentwicklung in den letzten Jahren und dem „BBI-Faktor“ 23 geht die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> bis<br />

zum Jahr 2030 von einem Bevölkerungswachstum von jährlich 1% aus. Damit liegt sie unter dem<br />

durchschnittlichen Zuwachs zwischen 1992-2010, trägt aber gleichzeitig dem Umstand Rechnung,<br />

dass die Zuwachsrate ab 2003 stetig unter diesem Schnitt liegt und sich seither zwischen 0,1-1,1%<br />

bewegt. In absoluten Zahlen, werden damit folgende, zukünftige Bevölkerungsstände angenommen:<br />

Jahr<br />

Bevölkerungsstand<br />

2015 18.504<br />

2020 19.448<br />

2025 20.440<br />

2030 2<strong>1.</strong>483<br />

Tab. 6: Bevölkerungsprognose der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Gegenüber dem Bevölkerungsstand des Jahres 2010 wird also für das Jahr 2020 mit einem Anstieg<br />

um rund <strong>1.</strong>800 Einwohner und für das Jahr 2030 um rund 3.900 Einwohner ausgegangen.<br />

4.2.3 Leitsätze<br />

<strong>1.</strong> Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> geht entgegen der Bevölkerungsvorausschätzung des LBV in Fortschreibung der<br />

Entwicklung der letzten Jahre davon aus, dass die Bevölkerungszahl der <strong>Stadt</strong> bis 2030 um rund<br />

3.900 Einwohner steigen wird.<br />

2. Bezüglich der Altersstruktur geht die <strong>Stadt</strong> ebenfalls im Anbetracht der Entwicklung der letzten<br />

Jahres davon aus, dass der Anteil der unter 15-jährigen leicht <strong>zur</strong>ückgehen wird, während der An-<br />

20 Landesamt für Bauen und Verkehr (2010): Bevölkerungsvorausschätzung 2009 bis 2030 – Ämter und amtsfreien Gemeinden des Landes<br />

Brandenburg, S. 8<br />

21 Landesamt für Bauen und Verkehr (2006): Bevölkerungsvorausschätzung 2005 bis 2030 – Ämter und amtsfreien Gemeinden des Landes<br />

Brandenburg, Anlage 3, Blatt 5.<br />

22 Landesamt für Bauen und Verkehr (2008): Bevölkerungsvorausschätzung 2007 bis 2030 – Ämter und amtsfreien Gemeinden des Landes<br />

Brandenburg, S. 7 und Anlage 3, Blatt 5.<br />

23 Mit Inbetriebnahme des BBI und damit der Bündelung des hauptstädtischen Flugverkehrs auf den Standort Schönefeld, erwartet die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Zossen</strong> Entwicklungsimpulse für die Wirtschaft, die Einwohnerzahl und auf dem Wohnungsmarkt. Gerade im Rahmen der aktuellen Flugroutendiskussion<br />

und der LBV-Annahme, dass nur das Berliner Umland von den Wanderungsgewinnen aus Berlin profitiert, kann eine mögliche<br />

Verlagerung der Wanderungsgewinne in Richtung <strong>Zossen</strong> und damit weg von potentiell von Fluglärm belasteten Gebieten nicht von der Hand<br />

gewiesen werden.<br />

22


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

teil der anderen Bevölkerungsgruppen zunehmen wird – der der über 65-jährigen stärker als der<br />

der 16 bis unter 65-jährigen.<br />

4.3 Wohnen<br />

4.3.1 Ausgangsbedingungen<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> hatte im Jahre 2011 einen Bestand von insgesamt 7.684 Wohnungen. 24 Der Wohnungsbestand<br />

setzt sich, wie oben schon erwähnt, mit einem Anteil von rund 60 % überwiegend aus<br />

Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern zusammen, die rund 90 % der Wohngebäude ausmachen.<br />

Schwerpunkte der Ein- und Zweifamilienhausbebauung sind die Ränder des Hauptortes und die<br />

Ortsteile. Die Standorte der Mehrfamilienhäuser liegen fast ausschließlich in Wünsdorf-Waldstadt und<br />

im Hauptort.<br />

Die allgemeine Ermittlung des Bedarfes für einen planerischen Angebotszuwachs an Wohneinheiten<br />

in <strong>Zossen</strong> erfolgt auf Grundlage der bis zum Jahre 2030 anzunehmenden Bevölkerungsentwicklung.<br />

Dafür werden eine Negativ- und eine Positivvariante angesetzt.<br />

Als Negativvariante wird angenommen, dass die Bevölkerungszahl der <strong>Stadt</strong> entsprechend der aktuellen<br />

Vorausschätzung des LBV bis zum Jahre 2030 gegenüber dem Jahr 2008 um rund 15 % auf<br />

rund 15.000 <strong>zur</strong>ückgehen wird.<br />

Als Positivvariante wird eine Zunahme der Bevölkerung von rund 17.500 im Jahr 2008 um rund 23 %<br />

auf rund 2<strong>1.</strong>500 Einwohner im Jahr 2030 angenommen. Gemäß Ziel 4.5 des LEP B-B ist die Entwicklung<br />

von Wohnsiedlungsflächen in zentralen Orten möglich. Der regionale Entwicklungsbedarf soll in<br />

den Ober- und Mittelzentren konzentriert befriedigt werden. Für <strong>Zossen</strong> als Mittelzentrum ergibt sich<br />

aus diesen Zielen somit die Pflicht, die <strong>Stadt</strong> auch hinsichtlich der wesentlichen Funktion Wohnen zu<br />

stärken und Planungsvorsorge dafür zu schaffen, dass der regionale Entwicklungsbedarf in der <strong>Stadt</strong><br />

konzentriert befriedigt werden kann. Die Annahme einer maßvollen Bevölkerungszunahme als Positivvariante<br />

<strong>zur</strong> Sicherstellung einer Planungsvorsorge ist angemessen. Eine solche Planungsvorsorge<br />

ist erforderlich, damit die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> auch für das Wohnen langfristig die Erfüllung ihrer Aufgaben,<br />

die sich aus der Funktion eines Mittelzentrums für die Region ergeben, sicherstellen kann.<br />

Der Bedarf für einen planerischen Angebotszuwachs an Wohneinheiten setzt sich aus dem Eigenbedarf<br />

und dem Neubedarf durch Bevölkerungszuwachs zusammen.<br />

Eigenbedarf<br />

Der Eigenbedarf umfasst im Wesentlichen den Nachholbedarf aus der Wohnflächenversorgung je<br />

Einwohner in Verbindung mit einem Zusatzbedarf der sich aus dem allgemeinen Trend der Verringerung<br />

der Haushaltsgrößen ergibt. Die Verringerung der Haushaltsgrößen führt zu einer geringeren<br />

durchschnittlichen Einwohnerzahl je Wohneinheit.<br />

Die Wohnflächenversorgung der Bevölkerung ist als ein wesentlicher Indikator für die Wohnqualität<br />

anzusehen. Die Größe der Wohnfläche je Einwohner ist eine wichtige Kennziffer <strong>zur</strong> Beurteilung des<br />

Versorgungsgrades mit Wohnraum. In der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> standen 2008 statistisch gesehen jedem<br />

Einwohner durchschnittlich 35,8 m 2 Wohnfläche <strong>zur</strong> Verfügung. 25 Damit lag die Wohnflächenversorgung<br />

der <strong>Stadt</strong> unter dem Landesdurchschnitt (39,5 m 2 ) 26 und war auch geringer als der<br />

Bundesdurchschnitt (42 m 2 ) 27. Die durchschnittliche Wohnungsgröße 28 in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> lag 2008<br />

mit rund 82 m 2 über dem Landesdurchschnitt (78 m 2 ), war aber geringer als der Bundesdurchschnitt<br />

(86 m 2 ).<br />

Damit existierte in der <strong>Stadt</strong> 2008 ein Defizit von 3,7 m 2 Wohnfläche je Einwohner gegenüber dem<br />

Landesdurchschnitt und 6,2 m 2 gegenüber dem Durchschnittswert Gesamtdeutschlands. Bei einer<br />

Bevölkerungszahl von rund 17.500 (2008) ergibt sich somit ein Zusatzbedarf von rund 64.750 m 2<br />

bzw. 108.500 m 2 Wohnfläche. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Wohnungsgröße von 82<br />

24 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (2011): Statistischer Bericht FI1-j/11 Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes im<br />

Land Brandenburg am 3<strong>1.</strong>Dezember 2011, S. 38. Die Zahl gibt die Zahl der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden an. Gemessen an<br />

der Nutzfläche, dienen Wohngebäude mindestens <strong>zur</strong> Hälfte Wohnzwecken; in Nichtwohngebäuden überwiegen andere Nutzungen.<br />

25 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (2009): Statistischer Bericht FI1-j/08 Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes im<br />

Land Brandenburg am 3<strong>1.</strong>Dezember 2008, S. 32 und Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (2009): Statistischer Bericht AI4-j/08 AV2-j/08 Bevölkerungsentwicklung<br />

und Flächen der kreisfreien Städte, Landkreise und Gemeinden im Land Brandenburg 2008, S. 33. (625.200 m2<br />

Wohnfläche/17.477 EW)<br />

26 99.744.100 m2 / 2.522.493 EW (vgl. o.g. Quellen, S. 6 bzw. 7.).<br />

27 Statistisches Bundesamt (2009): Bauen und Wohnen – Bestand an Wohnungen zum 3<strong>1.</strong>12.2008, Fachserie 5 Reihe 3, S. 6.<br />

28 = Wohnflächengröße/Zahl der Wohnungen.<br />

23


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

m 2 (entspricht dem <strong>Stadt</strong>durchschnitt 2008) kann langfristig ein Nachholbedarf von rund 790 bzw.<br />

<strong>1.</strong>323 Wohneinheiten abgeleitet werden. Die <strong>Stadt</strong> geht von einem Wert von rund <strong>1.</strong>000 Wohneinheiten<br />

aus. Der Zusatzbedarf, der sich aus dem allgemeinen Trend <strong>zur</strong> Verringerung der<br />

Haushaltsgrößen ergibt 29 , ist im Rahmen des ermittelten Nachholbedarfs von rund <strong>1.</strong>000 Wohnungen<br />

realisierbar. Es kann entsprechend davon ausgegangen werden, dass ein langfristiger Eigenbedarf<br />

von rund <strong>1.</strong>000 Wohneinheiten besteht. Dies entspricht rund 13 % des gegenwärtigen Wohnungsbestandes.<br />

Neubedarf durch Bevölkerungszuwachs<br />

Ein Neubedarf durch Bevölkerungszuwachs entsteht nur bei einer positiven Bevölkerungsentwicklung.<br />

Für die als Positivvariante angenommene Bevölkerungsentwicklung um rund 3.900 zusätzliche Einwohner<br />

im Jahr 2030 ist, bei einer angenommen Entwicklung der Belegungsdichte von 2,3<br />

Einwohnern je Wohneinheit (Stand der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> im Jahr 2008) 30 auf 2,0 Einwohner je Wohneinheit<br />

im Jahr 2030, von einem theoretischen Neubedarf durch Bevölkerungszuwachs von maximaximal<br />

<strong>1.</strong>950 Wohnungen auszugehen.<br />

Gesamtbedarf für den planerischen Angebotszuwachs an Wohneinheiten<br />

Bei einer stagnierenden oder negativen Bevölkerungsentwicklung kann für die gesamte <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

von einem langfristigen Neubedarf an maximal rund <strong>1.</strong>000 Wohneinheiten im Rahmen des Eigenbedarfs<br />

ausgegangen werden. Für die als Positivvariante angenommene Bevölkerungsentwicklung wäre<br />

von einem Gesamtbedarf von insgesamt rund 2.950 Wohneinheiten auszugehen.<br />

4.3.2 Leitsätze<br />

<strong>1.</strong> Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> ist ein attraktiver Wohnstandort. Die infrastrukturelle Ausstattung eines Mittelzentrums,<br />

die attraktive naturräumliche Lage und die gute verkehrliche Erreichbarkeit bedingen in<br />

Verbindung mit dem bereits bestehenden differenzierten Wohnungsangebot vergleichsweise hohe<br />

Potentiale für die Weiterentwicklung der Wohnfunktion.<br />

2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> geht von einem weiteren Bevölkerungswachstum aus. Eine entsprechende<br />

Weiterentwicklung der Wohnfunktion erfordert die Darstellung ausreichender Wohnbauflächen.<br />

Grundlagen für die Stärkung der <strong>Stadt</strong> als Wohnstandort bilden der Bedarf der einheimischen<br />

Bevölkerung und eine Planungsvorsorge für die Befriedigung des regionalen Entwicklungsbedarfs,<br />

der sich aus der Funktion als Mittelzentrum ergibt.<br />

3. Zur Gewährleistung einer vielseitigen Bevölkerungsstruktur sollen in Bezug auf Ausstattung,<br />

Wohnungsgröße, Kosten und Lagemerkmale Angebote für unterschiedliche Wohnbedürfnisse<br />

entwickelt werden. Es sollen alle Möglichkeiten der Wohnbebauung vom Einfamilienhaus über<br />

das Zwei- bis hin zum Mehrfamilienhaus entsprechend der konkreten Situation im Ortsteil angeboten<br />

werden. Dabei ist insbesondere auch auf eine hohe Energieeffizienz zum Schutz des<br />

Klimas und zu achten.<br />

4. Höchste Priorität bei der Zurverfügungstellung weiteren Wohnraumes hat die Innenentwicklung.<br />

Weitgehende Potentiale bestehen hier noch in der Nutzung von unbebauten Grundstücken in<br />

bestehenden Siedlungsbereichen (einschließlich im Geltungsbereich rechtskräftiger Bebauungspläne<br />

und Satzungen), in der Um- bzw. Nachnutzung un- bzw. mindergenutzter erhaltenswerter<br />

Gebäudesubstanz, durch Lückenschließungen sowie durch <strong>Stadt</strong>umbau in zentralen Teilen der<br />

Kernstadt. Durch die Verdichtung vorhandenen Gebiete bzw. die Innenentwicklung werden vorhandenen<br />

Infrastrukturen genutzt bzw. besser ausgelastet. Des Weiteren sprechen viele<br />

ökologische Vorteile für die Innenentwicklung (kürzere Wege, weniger Verkehr, keine Inanspruchnahme<br />

von unzerschnittenen Freiräumen, klare Siedlungskanten). Die vorhandenen,<br />

29 Vgl. u.a. Statistisches Bundesamt (2010): Haushalte nach Haushaltsgrößen Deutschland – lange Reihe 1991-2009, abrufbar unter<br />

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Zeitreihen/LangeReihen/Bevoelkerung/Content100/lrb<br />

ev05ga,templateId=renderPrint.psml, Zugriff am 28.0<strong>1.</strong>201<strong>1.</strong> Deutlich wird, dass der Anteil der 1 und 2-Personenhaushalte stetig zunimmt,<br />

während der der 3-, 4- und 5 und mehr Personenhaushalte stetig abnimmt. 2009 gab es in der Bundesrepublik rund 40% Einpersonenhaushalte,<br />

34% 2-Personenhaushalte, 13% 3-Personenhaushalte, 10% 4-Personenhaushalte und 4% 5- und mehr Personenhaushalte. Die<br />

Tendenz bestätigt sich auch bei Gemeinden zwischen 5.000 bis unter 20.000 Einwohner. Hier gab es 2009 aber eine andere prozentuale Aufteilung<br />

– nämlich 34% / 36% / 14% / 12% / 4%. Der Wesentliche Unterschied bestand also darin, dass in „kleineren Gemeinden“ mehr 2-<br />

Personenhaushalte bestanden als Einfamilienhaushalte. Die Reihe des Statistischen Bundesamtes lässt erkenne, dass es seit 1974 immer so<br />

war. (Statistisches Bundesamt (2011): Privathaushalte nach Haushaltsgrößen und Gemeindegrößenklassen Deutschland – lange Reihe 1974-<br />

2009, abrufbar unter https://www-genesis.destatis.de:443/genesis/online;jsessionid= E0F4238F7AEB83BBC58138C0BF20063E<br />

.tomcat_GO_1_1operation=abruftabelleBearbeiten&levelindex=2&levelid=1296227662355&auswahloperation=abruftabelleAuspraegungAusw<br />

aehlen&auswahlverzeichnis=ordnungsstruktur&auswahlziel=werteabruf&selectionname=12211-0103&auswahltext=%23SJAHR-<br />

GEMGK005B&werteabruf=Werteabruf, Zugriff: 28.0<strong>1.</strong>2011).<br />

30 17.477 EW / 7.582 WE.<br />

24


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

nutzbaren bzw. verfügbaren Wohnbaupotentiale wurden überschlägig mit rund <strong>1.</strong>400 Wohnungen<br />

ermittelt (vgl. Kap. 4.3.3).<br />

5. Die Neuentwicklung von Wohnsiedlungsflächen soll sich bedarfsgerecht vollziehen. Die Entwicklung<br />

soll sich vorrangig entlang der Bahnlinie vollziehen, aber auch die Peripherie der <strong>Stadt</strong>,<br />

samt der ländlichen Dörfer soll dem dortigen Gebietscharakter entsprechend gesichert und entwickelt<br />

werden. Gleichzeitig sollen die Kosten und die Auswirkungen für notwendige und bestehende<br />

Infrastrukturen berücksichtigt werden.<br />

Grundlage für die Entwicklung der Wohnsiedlungsflächen soll der ermittelte Gesamtbedarf für<br />

den planerischen Angebotszuwachs an Wohneinheiten der Positivvariante sein (vgl. Kap. 4.3.1).<br />

Bei einem prognostizierten Neubedarf von maximal rund 2.950 Wohnungen und einem vorhandenen<br />

Entwicklungspotential von rund <strong>1.</strong>400 Wohnungen kann ein Bedarf an neuen<br />

Wohnsiedlungsflächen für rund <strong>1.</strong>550 Wohnungen abgeleitet werden. Bei einer angenommenen<br />

durchschnittlichen Bebauungsdichte von 14 WE/ha Bruttowohnfläche ergibt sich überschlägig ein<br />

Bedarf an neuen Wohnsiedlungsflächen von rund 110 ha. Allgemeine Ziele sollten sein:<br />

a. eine weitere Zersiedlung an Siedlungsrändern oder im Landschaftsraum zu vermeiden,<br />

b. eine weiterhin bestehende Nachfrage auf städtebaulich bzw. siedlungsstrukturell geeignete<br />

Bereiche in Nähe der zentralen Versorgungsbereiche und der Bahn in den <strong>Stadt</strong>teilen der<br />

Achse Dabendorf-<strong>Zossen</strong>-Wünsdorf aber auch bedarfsgerecht in die Dörfer zu lenken und<br />

c. die bestehende Infrastruktur besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand<br />

zu begrenzen.<br />

6. Eine bauliche Inanspruchnahme von neuen Flächen im Außenbereich soll in näherer Zukunft<br />

vorzugsweise nur erfolgen, wenn:<br />

a. es sich um kleine Arrondierungen an den Rändern von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen<br />

handelt,<br />

b. damit neue, bisher nicht schon vorhandene Qualitäten geschaffen werden, die die <strong>Stadt</strong><br />

stärken,<br />

c. sie für die Entwicklung insbesondere der Kernstadt bzw. der Achse Dabendorf-<strong>Zossen</strong>-<br />

Wünsdorf und die Sicherung der Tragfähigkeit seiner überörtlich bedeutsamen Infrastruktur<br />

erforderlich ist,<br />

d. ein zusätzlicher Erschließungsaufwand nicht oder nur in einem geringen bzw. angemessenen<br />

Rahmen erforderlich ist,<br />

e. eine Konkurrenz <strong>zur</strong> vollständigen Entwicklung bereits erschlossener Wohngebiete bzw. <strong>zur</strong><br />

langfristigen Tragfähigkeit bestehender Wohngebiete weitgehend ausgeschlossen werden<br />

kann,<br />

f. sie mit den Umweltbelangen vereinbar ist oder<br />

g. bestehende Verpflichtungen erfüllt werden müssen.<br />

7. Die behutsame Entwicklung der Wohnfunktion kann unter Berücksichtigung der besonderen<br />

städtebaulichen Eigenarten einen wesentlichen Beitrag <strong>zur</strong> langfristigen Sicherung der historischen<br />

Dorflagen bzw. Dorfkerne und <strong>zur</strong> Stärkung der lokalen Identitäten leisten. Besondere<br />

Bedeutung hat hierbei die Sicherung der über Jahrhunderte gewachsenen typischen<br />

Gehöftstrukturen durch Umnutzung nicht oder nur un<strong>zur</strong>eichend genutzter Gebäude.<br />

8. Eine Entwicklung von überwiegend der Wochenenderholung dienenden Siedlungen zu Wohnsiedlungsgebieten<br />

soll bedarfsgerecht vorzugsweise auf solche Bereiche beschränkt werden, in<br />

denen Dauerwohnnutzungen von einigem Gewicht bereits vorhanden sind und die unmittelbar an<br />

vorhandene übrige Siedlungsgebiete in Nähe der jeweiligen Ortszentren anschließen.<br />

4.3.3 Entwicklungskonzept / Darstellung Wohnbauflächen<br />

Ermittlung heutiger Potentialflächen – Methodik und Ergebnis<br />

Die Flächen ergeben sich aus der Digitalisierung potentieller Wohnbauflächen in den dargestellten<br />

Wohn- und Mischbauflächen der Alt-<strong>FNP</strong>s, die noch nicht bebaut, ungenutzt (Leerstand; auch Gewerbeleerstand<br />

in Mischbaugebieten) bzw. untergenutzt (bspw. durch heutige Wochenendbebauung)<br />

sind. Für die Ortsteile Wünsdorf (inkl. der Gemeindeteile Waldstadt und Neuhof), Kallinchen und<br />

Lindenbrück (inkl. Zesch am See) liegen keine genehmigten Flächennutzungspläne vor. Hier wurden<br />

<strong>zur</strong> Abgrenzung von Wohnbaupotentialflächen die vorliegenden Arbeitsstände genutzt und nur solchen<br />

Flächen betrachtet, die dem Innenbereich zuzuordnen sind, diesen abrunden und verdichten<br />

25


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

und solche, die heute ungenutzt sind, aber baulich bereits genutzt wurden (größtenteils Konversionsflächen).<br />

Die Abgrenzung der einzelnen Potentialflächen erfolgte weitestgehend anhand der in den<br />

Wohn- bzw. Mischbauflächen oder sonstigen geeigneten Flächen befindlichen Flurstücksgrenzen.<br />

Verkehrsflächen wurden bei der Digitalisierung weitestgehend nicht einbezogen. Wo B-Pläne vorlagen,<br />

wurden deren Festsetzungen bei der Abgrenzung der potentiellen Wohnbauflächen berücksichberücksichtigt.<br />

So wurden bspw. als Grünflächen festgesetzte Flächen nicht miteinbezogen. Ebenfalls<br />

ausgespart wurden solche Flächen, für die der Landkreis nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope<br />

(Datenstand 2010) annimmt. Der Grad der Nutzung wurde auf Grundlage der <strong>zur</strong> Verfügung stehenden<br />

Luftbilder, der ALK-Gebäude-Daten und der abgestimmten Bestandserhebung ermittelt.<br />

Im Ergebnis ergaben sich Flächen. Auf Grundlage der Flächengrößen wurde die hier mögliche Zahl<br />

an Wohneinheiten errechnet. Bei den Flächen, die Bestandteil von Wohnbauflächen sind, wurde die<br />

Zahl der möglichen WE wie folgt errechnet: Hektar x 14 WE. Bei den Flächen, die Bestandteil von<br />

Mischbauflächen sind, wurde die Zahl der WE wie folgt errechnet: Hektar x 7 WE.<br />

Die grafisch und rechnerisch ermittelte Zahl der theoretisch möglichen Wohneinheiten wurde anhand<br />

der vorliegenden Siedlungsstruktur verplausibilisiert. So wurden bspw. auf einer Potentialfläche, die<br />

rechnerisch 2 WE beinhalten könnte nur ein 1 WE angenommen, wenn die benachbarten Grundstücke<br />

vergleichbar groß, aber jeweils auch nur mit einem Einfamilienhaus bebaut waren. Wo B-<br />

Planungen vorlagen, wurden die sich aus den Festsetzungen ergebenden Zahlen der Wohngebäude<br />

berücksichtigt. Schließlich wurde aufgrund vorliegender Satzungen (§ 34er-Satzungen bzw. B-Pläne)<br />

und fachlicher Einschätzung der Situation zwischen Innenbereichspotentialen und sonstigen Potentialen<br />

unterschieden.<br />

Im Ergebnis ergab sich, dass ohne Änderung des Flächennutzungsplanes, bereits heute Flächenpotentiale<br />

vorliegen, auf denen theoretisch insgesamt rund 2.800 WE umsetzbar wären. Rund die Hälfte<br />

davon - also rund <strong>1.</strong>400 WE - können als Innenbereichspotentiale verstanden werden, die auf Grundlage<br />

des § 34 BauGB baulich nutzbar wären. Die andere Hälfte liegt zwar in heute bereits<br />

dargestellten Wohn- und Mischbauflächen und damit grundsätzlich im Siedlungszusammenhang, wird<br />

aber, soweit die Unterscheidung auf Ebene der Flächennutzungsplanung möglich ist, als planungsrechtlich<br />

nicht ohne entsprechende Satzung (B-Plan oder § 34er Satzungen) nutzbar eingestuft.<br />

Die wesentlichsten Potentiale befinden sich in den folgenden Ortsteilen bzw. Siedlungsbereichen:<br />

Kallinchen:<br />

v.a. durch Umnutzung von Erholungsflächen und B-Plan „Strandbad Kallinchen“<br />

Nächst Neuendorf Siedlung: v.a. durch B-Plan „Am Mittelweg“ und Verdichtung bzw. Ergänzung im<br />

nordwestl. Siedlungsteil und in den festgesetzten Mischbauflächen,<br />

Wünsdorf<br />

v.a. durch B-Pläne „Am Eichenhain“ und „Am Eiskutenberg“ und großen, tlw. leerstehenden<br />

Potentialflächen in Waldstadt (insb. südl. Martin-Luther-Straße) und rund um<br />

die Kreuzung der B96 und L74 und der Umnutzung ehemaliger Erholungsflächen in<br />

Neuhof,<br />

<strong>Zossen</strong> (inkl. Dabendorf): v.a. durch B-Pläne „Neues Wohnen am Scheunenviertel“ und „Töpchiner<br />

Weg“, sowie „Rahlingsweg“ und VEP „Wohnbebauung Mitsubishi Dabendorf“ und Verdichtungen<br />

bzw. Lückenschließungen im Bereich der Straße der Befreiung (<strong>Zossen</strong>),<br />

Glienicker Straße und Rennbahnstraße (in Dabendorf West) und in großen Teilen<br />

Dabendorf Ost (u.a. Am Busch und im Bereich zwischen B96 und Brandenburger Straße)<br />

Höchste Priorität hat die Bereitstellung zusätzlichen Wohnraumes im Rahmen der Innenentwicklung<br />

innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Vielfältige Potentiale der Innenentwicklung sind<br />

in <strong>Zossen</strong> insbesondere durch Nutzung noch unbebauter, erschlossener Grundstücke in den großflächigen<br />

Siedlungsgebieten von Dabendorf und Wünsdorf (hier insbesondere Neuhof),<br />

Lückenschließung, Nachnutzung leerstehender bzw. untergenutzter Gebäude vorhanden.<br />

Es wird eindeutig darauf hingewiesen, dass es die Abschätzung der vorhandenen Wohnbaupotentialflächen<br />

mit einigen Unsicherheiten behaftet ist. Zum einen kann die Differenzierung in Innen- und<br />

Außenbereich auf Ebene der Flächennutzungsplanung nur grob vorgenommen werden. Zum anderen<br />

bestehen beispielsweise für die Nach- bzw. Umnutzung von nicht oder nur un<strong>zur</strong>eichend genutzten<br />

Gehöften gerade in den historischen Dorfkernen neben der Schaffung von Wohnraum auch andere<br />

Möglichkeiten (Gewerbe, Erholung/Fremdenverkehr, freie Berufe, Landwirtschaft u. a.). Weiterhin<br />

handelt es sich bei der Nutzung von Potentialen meistens um relativ langfristige Prozesse, die stark<br />

von den Interessen und Möglichkeiten einzelner Grundstückseigentümer abhängig sind. Aufgrund<br />

dessen können die Entwicklungspotentiale nur relativ grob quantifiziert werden. Schließlich ist davon<br />

auszugehen, dass nur ein Teil der Flächen tatsächlich für Wohnnutzungen in Anspruch genommen<br />

werden kann und verfügbar ist. Teilweise dürfte es auch so sein, dass Umnutzungspotentiale von<br />

26


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Erholungs- zu Wohnnutzungen in der Praxis nicht mehr bestehen, weil die faktische Nutzung bereits<br />

einer Wohnnutzung entspricht. Aus Erfahrungswerten heraus wird angenommen, dass maximal die<br />

Hälfte der Potentialflächen tatsächlich in Anspruch genommen werden kann. Damit ergibt sich ein<br />

angenommenes Wohnbaupotential von insgesamt ca. <strong>1.</strong>400 WE.<br />

Darstellung Wohnbauflächen<br />

Der <strong>FNP</strong> differenziert nicht nach Baugebietstypen, sondern stellt Bauflächentypen dar. In Anwendung<br />

des § 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind in den dargestellten Wohnbauflächen folgende<br />

Baugebietstypen möglich bzw. können entwickelt werden:<br />

- Kleinsiedlungsgebiet (§ 2 BauNVO)<br />

- reines Wohngebiet (§ 3 BauNVO)<br />

- allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)<br />

- besonderes Wohngebiet (§ 4a BauNVO)<br />

Was in den Baugebietstypen zulässig ist, regeln die entsprechenden Paragraphen der BauNVO. Für<br />

jedes Gebiet wird geregelt wozu es allgemein dient, was hier zulässig ist und was ausnahmsweise<br />

zugelassen werden kann. Am relevantesten, weil am verbreitetsten, sind die Reinen und Allgemeinen<br />

Wohngebiete. Das Reine Wohngebiet hat immissionsschutzrechtlich den höchsten Schutzanspruch<br />

aller Baugebiete. Demzufolge sind hier grundsätzlich nur wenig emittierende Wohngebäude zulässig.<br />

Ausnahmsweise können Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die <strong>zur</strong> Deckung des täglichen<br />

Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes und<br />

Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für<br />

kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke zugelassen werden. Im allgemeinen<br />

Wohngebiet ist der Schutzanspruch etwas geringer. Daher sind hier allgemein auch die der Versorgung<br />

des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden<br />

Handwerksbetriebe und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche<br />

Zweck zulässig. Ausnahmsweise können Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende<br />

Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen zugelassen<br />

werden.<br />

In den Wohngebieten gemäß § 2 – 4 BauNVO sind außerdem für die Berufsausübung freiberuflich<br />

Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, Räume zulässig.<br />

Stellplätze und Garagen sind in diesem Gebieten nur für den durch die zugelassene Nutzung verursachten<br />

Bedarf zulässig. Untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen, die dem Nutzungszweck<br />

der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke oder des Baugebiets selbst dienen und die seiner<br />

Eigenart nicht widersprechen sind ebenso zulässig. Dazu gehören u.a. auch solche für die Kleintierhaltung.<br />

Die der Versorgung der Baugebiete mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie <strong>zur</strong><br />

Ableitung von Abwasser dienenden Nebenanlagen können ausnahmsweise zugelassen werden. Dies<br />

gilt auch für fernmeldetechnische Nebenanlagen sowie für Anlagen für erneuerbare Energien<br />

Insgesamt werden im <strong>Entwurf</strong> des Flächennutzungsplanes rund 88,2 ha Wohnbaufläche neu ausgewiesen.<br />

Bei der angenommenen Bebauungsdicht von 14 WE/ha ergeben sich daraus rechnerisch<br />

<strong>1.</strong>178 neue Wohnungen. Bestehende Wohnbauflächen, die nicht als solche dargestellt werden, genießen<br />

Bestandsschutz, soweit sie rechtmäßig bebaut wurden und genutzt werden. Die anderweitige<br />

Darstellung im <strong>FNP</strong> bedeutet lediglich, dass es für die entsprechende Fläche andere Entwicklungsabsichten<br />

der <strong>Stadt</strong> gibt als die Wohnnutzung. Der <strong>FNP</strong> hat diesbezüglich aber keine unmittelbare<br />

Rechtswirkung. Genauso wenig wie der vorbereitende <strong>FNP</strong> durch seine Darstellung von Bauflächen<br />

Baurecht schafft, ist er in der Lage rechtmäßig bestehende Bebauung zu negieren. Der Bestandsschutz<br />

bezieht sich nur auf den vorhandenen Bestand. An-, Um- oder Erweiterungsbauten bzw.<br />

Umnutzungen sind davon nicht gedeckt. Reparatur- und Widerherstellungsarbeiten, die nur die weiter<br />

Nutzung des bisherigen Bestandes in der bisherigen Weise ermöglichen und auch nicht zu einer<br />

Nutzungsänderung führen, sind vom Bestandsschutz gedeckt.<br />

In der folgenden tabellarischen Übersicht werden die neu dargestellten Erweiterungsflächen dargestellt:<br />

27


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

28


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Lfd-Nr. im Plan: W 1<br />

Ortsteil:<br />

Glienick - Werben<br />

Flächengröße:<br />

1,1 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

15 WE<br />

Die Fläche liegt im Glienick - Werben, östlich der Trebbiner Landstraße und südlich der Potsdamer<br />

Straße und wir derzeit als Grünland und Wald genutzt.<br />

Entsprechend dem Charakter des Dorfes wird die gegenüberliegende Seite einer bebauten Wohnzeile<br />

an der Trebbiner Landstraße entwickelt. Damit handelt es sich um eine kleine Arrondierungen an den<br />

Rändern von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und entspricht der Zielsetzung, dass sich die<br />

Neuentwicklung von Wohnsiedlungsflächen bedarfsgerecht vollziehen soll. Dem Leitsatz, dass die<br />

Entwicklung der ländlichen Dörfer dem dortigen Gebietscharakter entsprechend gesichert und entwickelt<br />

wird, wird damit entsprochen.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

Lfd-Nr. im Plan: W 2<br />

Ortsteil:<br />

Horstfelde<br />

Flächengröße:<br />

1,2 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

16 WE<br />

Die Fläche liegt in der Siedlung Horstfelde, westlich der Gartenstraßen, zwischen der Schünower<br />

Straße und der Waldstraße wir derzeit als Wohnbebauung und Wald genutzt.<br />

Entsprechend dem Charakter des Dorfes wird eine Lücke geschlossen. Damit handelt es sich um eine<br />

kleine Arrondierungen in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil und entspricht der Zielsetzung,<br />

dass sich die Neuentwicklung von Wohnsiedlungsflächen bedarfsgerecht vollziehen soll. Dem Leitsatz,<br />

dass die Entwicklung der ländlichen Dörfer dem dortigen Gebietscharakter entsprechend<br />

gesichert und entwickelt wird, wird damit entsprochen.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

29


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Lfd-Nr. im Plan: W 3<br />

Ortsteil:<br />

Horstfelde<br />

Flächengröße:<br />

0,7 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

10 WE<br />

Die Fläche liegt in der Siedlung Horstfelde, östlich An der Hauptstraße und südlich der Schünower<br />

Straße und wird derzeit als Acker, Grünland und Grabeland genutzt.<br />

Entsprechend dem Charakter des Dorfes wird eine Abrundung erreicht. Damit handelt es sich um eine<br />

kleine Arrondierungen in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil und entspricht der Zielsetzung,<br />

dass sich die Neuentwicklung von Wohnsiedlungsflächen bedarfsgerecht vollziehen soll. Dem Leitsatz,<br />

dass die Entwicklung der ländlichen Dörfer dem dortigen Gebietscharakter entsprechend<br />

gesichert und entwickelt wird, wird damit entsprochen.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

Lfd-Nr. im Plan: W 4<br />

Ortsteil:<br />

Horstfelde<br />

Flächengröße:<br />

0,6 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

8 WE<br />

Die Fläche liegt in der Siedlung Horstfelde, westlich Saalower Straße, südlicher Dorfeingang wir<br />

derzeit als Wald genutzt.<br />

Entsprechend dem Charakter des Dorfes wird die gegenüberliegende Seite einer bebauten Wohnzeile<br />

an der Saalower Straße entwickelt. Damit handelt es sich um eine kleine Arrondierungen an den<br />

Rändern von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und entspricht der Zielsetzung, dass sich die<br />

Neuentwicklung von Wohnsiedlungsflächen bedarfsgerecht vollziehen soll. Dem Leitsatz, dass die<br />

Entwicklung der ländlichen Dörfer dem dortigen Gebietscharakter entsprechend gesichert und entwickelt<br />

wird, wird damit entsprochen.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

30


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Lfd-Nr. im Plan: W 5<br />

Ortsteil:<br />

Nächst Neuendorf<br />

Flächengröße:<br />

2,6 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

36 WE<br />

Die Fläche liegt in der Siedlung Nächst Neuendorf, nördlich der B 246 (Nächst Neuendorfer Landstraße)<br />

und westlich des Ernst-Hennecke Ring und wird derzeit als Grünland und Grabeland genutzt.<br />

Entsprechend dem Charakter des Dorfes wird eine Abrundung erreicht. Damit handelt es sich um eine<br />

kleine Arrondierungen in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil und entspricht der Zielsetzung,<br />

dass sich die Neuentwicklung von Wohnsiedlungsflächen bedarfsgerecht vollziehen soll. Dem Leitsatz,<br />

dass die Entwicklung der ländlichen Dörfer dem dortigen Gebietscharakter entsprechend<br />

gesichert und entwickelt wird, wird damit entsprochen.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

Lfd-Nr. im Plan: W 6<br />

Ortsteil:<br />

<strong>Zossen</strong>-Dabendorf West<br />

Flächengröße:<br />

1,9 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

26 WE<br />

Die Fläche liegt in der Siedlung Dabendorf West, nördlich der Alten Trebbiner Straße und wird derzeit<br />

als Wald genutzt.<br />

Entsprechend dem Charakter des Dorfes wird eine Abrundung erreicht. Damit handelt es sich um die<br />

Schließung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und entspricht der Zielsetzung, dass sich<br />

die Neuentwicklung von Wohnsiedlungsflächen bedarfsgerecht vollziehen soll. Dem Leitsatz, dass die<br />

Entwicklung der ländlichen Dörfer dem dortigen Gebietscharakter entsprechend gesichert und entwickelt<br />

wird, wird damit entsprochen.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

31


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Lfd-Nr. im Plan: W 7<br />

Ortsteil:<br />

<strong>Zossen</strong> - Dabendorf West<br />

Flächengröße:<br />

1,7 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

23 WE<br />

Die Fläche liegt am nördlichen Rand der Siedlung Dabendorf West, nördlich der Lönsstraße und wird<br />

derzeit als Wald genutzt.<br />

Entsprechend dem Charakter des Dorfes wird eine Abrundung erreicht und die Bebauung an einer<br />

voll erschlossenen Erschließungsstraße, die einseitig bereits bebaut ist, erreicht. Damit handelt es<br />

sich um eine kleine Arrondierungen in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil und entspricht der<br />

Zielsetzung, dass sich die Neuentwicklung von Wohnsiedlungsflächen bedarfsgerecht vollziehen soll.<br />

Dem Leitsatz, dass die Entwicklung der ländlichen Dörfer dem dortigen Gebietscharakter entsprechend<br />

gesichert und entwickelt wird, wird damit entsprochen.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

Lfd-Nr. im Plan: W 8<br />

Ortsteil:<br />

<strong>Zossen</strong> - Dabendorf Ost<br />

Flächengröße:<br />

4,2 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

55 WE<br />

Die Fläche liegt am nördlichen Rand der Siedlung Dabendorf Ost, nördlich der Dahlewitzer Straße<br />

und wird derzeit als Acker genutzt.<br />

Entsprechend dem Charakter des Dorfes wird eine maßvolle Erweiterung des Siedlungsbereiches.<br />

Dabei handelt es sich um eine Entwicklung entlang der Achse Dabendorf-<strong>Zossen</strong>-Wünsdorf. Dem Ziel<br />

die Entwicklung vorrangig entlang der Bahnlinie zu vollziehen, wird damit entsprochen. Ebenso dem<br />

Ziel auch die Peripherie der <strong>Stadt</strong> dem dortigen Gebietscharakter entsprechend zu sichern und zu<br />

entwickeln.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

32


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Lfd-Nr. im Plan: W 9<br />

Ortsteil:<br />

<strong>Zossen</strong> - Dabendorf Ost<br />

Flächengröße:<br />

3,4 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

50 WE<br />

Die Fläche liegt am südlichen Rand der Siedlung Dabendorf Ost, südlich der Mahlower Straße und<br />

westlich der B 96 und wird derzeit als Acker genutzt.<br />

Entsprechend dem Charakter des Dorfes wird eine maßvolle Erweiterung des Siedlungsbereiches.<br />

Dabei handelt es sich um eine Entwicklung entlang der Achse Dabendorf-<strong>Zossen</strong>-Wünsdorf. Dem Ziel<br />

die Entwicklung vorrangig entlang der Bahnlinie zu vollziehen, wird damit entsprochen. Ebenso dem<br />

Ziel auch die Peripherie der <strong>Stadt</strong> dem dortigen Gebietscharakter entsprechend zu sichern und zu<br />

entwickeln.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

Lfd-Nr. im Plan: W 10<br />

Ortsteil:<br />

<strong>Zossen</strong>-Dabendorf Ost<br />

Flächengröße:<br />

4,8 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

60 WE<br />

Die Fläche liegt in Dabendorf Ost, südlich der Goethestraße, westlich der B 96 und Am Busch und<br />

wird derzeit als Grünland und Grabeland genutzt.<br />

Entsprechend dem Charakter des Dorfes wird eine Abrundung erreicht. Damit handelt es sich um die<br />

Schließung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und entspricht der Zielsetzung, dass sich<br />

die Neuentwicklung von Wohnsiedlungsflächen bedarfsgerecht vollziehen soll. Dem Leitsatz, dass die<br />

Entwicklung der ländlichen Dörfer dem dortigen Gebietscharakter entsprechend gesichert und entwickelt<br />

wird, wird damit entsprochen.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

33


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Lfd-Nr. im Plan: W 11<br />

Ortsteil:<br />

<strong>Zossen</strong>-Dabendorf Ost<br />

Flächengröße:<br />

8,6 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

100 WE<br />

Die Fläche liegt in Dabendorf Ost, westlich der B96, östlich der Bahn, nördlich der Herrmann-Balzer-<br />

Straße (u.a. Naturparksiedlung) und wird derzeit durch Grünland und Gehölze genutzt.<br />

Entsprechend dem Charakter des Dorfes wird eine Abrundung erreicht. Damit handelt es sich um die<br />

Schließung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und entspricht der Zielsetzung, dass sich<br />

die Neuentwicklung von Wohnsiedlungsflächen bedarfsgerecht vollziehen soll. Dem Leitsatz, dass die<br />

Entwicklung der ländlichen Dörfer dem dortigen Gebietscharakter entsprechend gesichert und entwickelt<br />

wird, wird damit entsprochen.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

Lfd-Nr. im Plan: W 12<br />

Ortsteil:<br />

<strong>Zossen</strong>-Dabendorf Ost<br />

Flächengröße:<br />

1,5 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

20 WE<br />

Die Fläche liegt in Dabendorf Ost, östlich der Machnower Chaussee (96) und des Reiherweges und<br />

wird derzeit durch Grünland und Gehölze genutzt.<br />

Entsprechend dem Charakter des Dorfes wird eine Abrundung erreicht und die Bebauung an einer<br />

voll erschlossenen Erschließungsstraße, die einseitig bereits bebaut ist, erreicht. Damit handelt es<br />

sich um eine kleine Arrondierungen in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil und entspricht der<br />

Zielsetzung, dass sich die Neuentwicklung von Wohnsiedlungsflächen bedarfsgerecht vollziehen soll.<br />

Dem Leitsatz, dass die Entwicklung der ländlichen Dörfer dem dortigen Gebietscharakter entsprechend<br />

gesichert und entwickelt wird, wird damit entsprochen.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

34


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Lfd-Nr. im Plan: W 13<br />

Ortsteil:<br />

<strong>Zossen</strong>-Dabendorf Ost<br />

Flächengröße:<br />

1,1 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

15 WE<br />

Die Fläche liegt in Dabendorf Ost, östlich der Schillerstaße und wird derzeit durch Hausgärten, Grünland<br />

und Gehölze genutzt.<br />

Entsprechend dem Charakter des Dorfes wird eine Abrundung erreicht und die Bebauung an einer<br />

voll erschlossenen Erschließungsstraße, die einseitig teilweise bebaut ist, erreicht. Damit handelt es<br />

sich um eine kleine Arrondierungen in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil und entspricht der<br />

Zielsetzung, dass sich die Neuentwicklung von Wohnsiedlungsflächen bedarfsgerecht vollziehen soll.<br />

Dem Leitsatz, dass die Entwicklung der ländlichen Dörfer dem dortigen Gebietscharakter entsprechend<br />

gesichert und entwickelt wird, wird damit entsprochen.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

Lfd-Nr. im Plan: W 14<br />

Ortsteil:<br />

<strong>Zossen</strong><br />

Flächengröße:<br />

3,2 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

44 WE<br />

Die Fläche liegt in <strong>Zossen</strong>, östlich der Weinberge und westlich der Lehmannstraße und wird derzeit<br />

durch Hausgärten, Grünland und Gehölze genutzt.<br />

Entsprechend dem Charakter des <strong>Stadt</strong>bereiches wird eine maßvolle Erweiterung des Siedlungsbereiches<br />

erreicht. Dabei handelt es sich um eine Entwicklung entlang der Achse Dabendorf-<strong>Zossen</strong>-<br />

Wünsdorf. Dem Ziel die Entwicklung vorrangig entlang dieser Achse zu vollziehen, wird damit entsprochen.<br />

Ebenso dem Ziel auch die Peripherie der <strong>Stadt</strong> dem dortigen Gebietscharakter<br />

entsprechend zu sichern und zu entwickeln.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

35


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Lfd-Nr. im Plan: W 15<br />

Ortsteil:<br />

<strong>Zossen</strong><br />

Flächengröße:<br />

5,8 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

80 WE<br />

Die Fläche liegt in <strong>Zossen</strong>, westlich der B 96, südlich des Schäfereiweges (im B-Planentwurf "An den<br />

Pferdekoppeln) und wird derzeit durch Grünland genutzt.<br />

Entsprechend dem Charakter des <strong>Stadt</strong>bereiches wird eine maßvolle Erweiterung des Siedlungsbereiches<br />

erreicht. Dabei handelt es sich um eine Entwicklung entlang der Achse Dabendorf-<strong>Zossen</strong>-<br />

Wünsdorf. Dem Ziel die Entwicklung vorrangig entlang dieser Achse zu vollziehen, wird damit entsprochen.<br />

Ebenso dem Ziel auch die Peripherie der <strong>Stadt</strong> dem dortigen Gebietscharakter<br />

entsprechend zu sichern und zu entwickeln.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

Lfd-Nr. im Plan: W 16<br />

Ortsteil:<br />

<strong>Zossen</strong><br />

Flächengröße:<br />

1,0 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

12 WE<br />

Die Fläche liegt in <strong>Zossen</strong>, östlich der B 96 und wird derzeit durch Grünland genutzt.<br />

Entsprechend dem Charakter des <strong>Stadt</strong>bereiches wird eine maßvolle Erweiterung des Siedlungsbereiches<br />

erreicht. Dabei handelt es sich um eine Entwicklung entlang der Achse Dabendorf-<strong>Zossen</strong>-<br />

Wünsdorf. Dem Ziel die Entwicklung vorrangig entlang dieser Achse zu vollziehen, wird damit entsprochen.<br />

Ebenso dem Ziel auch die Peripherie der <strong>Stadt</strong> dem dortigen Gebietscharakter<br />

entsprechend zu sichern und zu entwickeln.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

36


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Lfd-Nr. im Plan: W 17<br />

Ortsteil:<br />

OT Schöneiche<br />

Flächengröße:<br />

0,6 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

8 WE<br />

Die Fläche liegt im OT Schöneiche, nordöstlich der Dorfaue, beidseitig <strong>Zossen</strong>er Straße und wird<br />

derzeit durch Acker genutzt.<br />

Hier soll ein Lückenschluss zwischen dem Dorf und der Straßenbebauung geschaffen werden. Das<br />

entspricht auch der Zielsetzung, da es sich um eine kleine Arrondierungen einer Straßenbebauung<br />

handelt.<br />

Entsprechend dem Charakter des Dorfes wird hier die Verbindung zwischen dem Angerdorf und dem<br />

Straßendorf geschaffen. Damit handelt es sich um eine kleine Arrondierungen an den Rändern von<br />

im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und entspricht der Zielsetzung, dass sich die Neuentwicklung<br />

von Wohnsiedlungsflächen bedarfsgerecht vollziehen soll. Dem Leitsatz, dass die Entwicklung der<br />

ländlichen Dörfer dem dortigen Gebietscharakter entsprechend gesichert und entwickelt wird, wird<br />

damit entsprochen.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

Lfd-Nr. im Plan: W 18<br />

Ortsteil:<br />

OT Kallinchen<br />

Flächengröße:<br />

1,1 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

15 WE<br />

Die Fläche liegt im Ortsteil Kallinchen im Birkengrund zwischen der Motzener Straße und der Seestraße<br />

entlang des Birkenweges und wird als parkähnliche Grünfläche genutzt.<br />

Die geplante Wohnzeile kann der Innenentwicklung des Ortes zugeordnet werden, da eine Baulücke<br />

umgeben von drei Siedlungsbereich und der Motzer Straße, geschlossen wird. Damit handelt es sich<br />

um eine kleine Arrondierung im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und entspricht der Zielsetzung,<br />

dass sich die Neuentwicklung von Wohnsiedlungsflächen bedarfsgerecht vollziehen soll. Dem Leitsatz,<br />

dass die Entwicklung der ländlichen Dörfer dem dortigen Gebietscharakter entsprechend<br />

gesichert und entwickelt wird, wird damit entsprochen.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

37


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Lfd-Nr. im Plan: W 19<br />

Ortsteil:<br />

Wünsdorf-Waldstadt<br />

Flächengröße:<br />

5,1 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

70 WE<br />

Die Fläche liegt in Wünsdorf - Waldstadt, östlich der Zehrensdorfer Straße, nordwestlich der Zeppelinstraße<br />

und wird derzeit durch Wohnnutzung und Hausgärten genutzt.<br />

Die geplante Wohnzeile kann der Innenentwicklung des Ortes zugeordnet werden, da hier nur noch<br />

Baulücken zwischen vorhandenen Häusern geschlossen werden, und der Erweiterungsbereich von<br />

drei Siedlungsbereichen geschlossen wird. Das entspricht auch der Zielsetzung, da es sich um eine<br />

Arrondierung im Zusammenhang eines bebauten Wohngebietes handelt. Dabei handelt es sich um<br />

eine Entwicklung entlang der Achse Dabendorf-<strong>Zossen</strong>-Wünsdorf. Dem Ziel die Entwicklung vorrangig<br />

entlang dieser Achse zu vollziehen, wird damit entsprochen. Ebenso dem Ziel auch die Peripherie<br />

der <strong>Stadt</strong> dem dortigen Gebietscharakter entsprechend zu sichern und zu entwickeln.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

Lfd-Nr. im Plan: W 20<br />

Ortsteil:<br />

Wünsdorf<br />

Flächengröße:<br />

3,6 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

50 WE<br />

Die Fläche liegt in Wünsdorf, westlich der Bahn, östlich der Friedensstraße und der Straße An den<br />

Gärten und wird derzeit durch Wohnnutzung und Brachland genutzt.<br />

Die geplante Wohnzeile kann der Innenentwicklung des Ortes zugeordnet werden, da hier nur noch<br />

Baulücken zwischen vorhandenen Häusern geschlossen werden, und der Erweiterungsbereich von<br />

drei Siedlungsbereichen geschlossen wird. Das entspricht auch der Zielsetzung, da es sich um eine<br />

Arrondierung im Zusammenhang eines bebauten Wohngebietes handelt. Dabei handelt es sich um<br />

eine Entwicklung entlang der Achse Dabendorf-<strong>Zossen</strong>-Wünsdorf. Dem Ziel die Entwicklung vorrangig<br />

entlang dieser Achse zu vollziehen, wird damit entsprochen. Ebenso dem Ziel auch die Peripherie<br />

der <strong>Stadt</strong> dem dortigen Gebietscharakter entsprechend zu sichern und zu entwickeln.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

38


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Lfd-Nr. im Plan: W 21<br />

Ortsteil:<br />

Wünsdorf<br />

Flächengröße:<br />

0,5 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

7 WE<br />

Die Fläche liegt in Wünsdorf, nördlich Großer Wünsdorfer See und westlich des Mühlenweges und<br />

wird derzeit als Acker genutzt.<br />

Die geplante Wohnzeile soll das vorhandene Wohngebiet erweitern, in dem sich im Laufe der Jahre<br />

eine Wohnbebauung verfestigt hat.<br />

Das entspricht auch der Zielsetzung, da es sich um eine Arrondierung handelt.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

Lfd-Nr. im Plan: W 22<br />

Ortsteil:<br />

Wünsdorf<br />

Flächengröße:<br />

2,6 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

36 WE<br />

Die Fläche liegt in Wünsdorf, nördlich der Hauptallee derzeit durch eine Grünfläche, denkmalgeschütztes<br />

Gebäude sowie andere Wohnblocks genutzt.<br />

Die geplante Wohnzeile kann der Innenentwicklung des Ortes zugeordnet werden, da hier nur noch<br />

Baulücken zwischen vorhandenen Häusern geschlossen werden, und der Erweiterungsbereich von<br />

drei Siedlungsbereichen geschlossen wird. Das entspricht auch der Zielsetzung, da es sich um eine<br />

Arrondierung im Zusammenhang eines bebauten Wohngebietes handelt. Dabei handelt es sich um<br />

eine Entwicklung entlang der Achse Dabendorf-<strong>Zossen</strong>-Wünsdorf. Dem Ziel die Entwicklung vorrangig<br />

entlang dieser Achse zu vollziehen, wird damit entsprochen. Ebenso dem Ziel auch den<br />

Innenbereich der <strong>Stadt</strong> dem dortigen Gebietscharakter entsprechend zu sichern und zu entwickeln.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

39


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Lfd-Nr. im Plan: W 23<br />

Ortsteil:<br />

Wünsdorf<br />

Flächengröße:<br />

8,9 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

120 WE<br />

Die Fläche liegt in Wünsdorf, südlich der Hauptallee und westlich der Fichtenstraße und wird durch<br />

Wald, Gebäude mit Gärten genutzt.<br />

Die geplante Wohnzeile kann der Innenentwicklung des Ortes zugeordnet werden, da hier nur noch<br />

Baulücken zwischen vorhandenen Häusern geschlossen werden, und der Erweiterungsbereich von<br />

drei Siedlungsbereichen geschlossen wird. Das entspricht auch der Zielsetzung, da es sich um eine<br />

Arrondierung im Zusammenhang eines bebauten Wohngebietes handelt. Dabei handelt es sich um<br />

eine Entwicklung entlang der Achse Dabendorf-<strong>Zossen</strong>-Wünsdorf. Dem Ziel die Entwicklung vorrangig<br />

entlang dieser Achse zu vollziehen, wird damit entsprochen. Ebenso dem Ziel auch den<br />

Innenbereich der <strong>Stadt</strong> dem dortigen Gebietscharakter entsprechend zu sichern und zu entwickeln.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

Lfd-Nr. im Plan: W 24<br />

Ortsteil:<br />

Wünsdorf<br />

Flächengröße:<br />

7,2 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

100 WE<br />

Die Fläche liegt in Wünsdorf, südlich Parkring, östlich der Cottbuser Straße (B96) und wird durch<br />

Bebauung und Wald genutzt.<br />

Die geplante Wohnzeile kann der Innenentwicklung des Ortes zugeordnet werden, da hier nur noch<br />

Baulücken zwischen vorhandenen Häusern geschlossen werden, und der Erweiterungsbereich von<br />

drei Siedlungsbereichen geschlossen wird. Das entspricht auch der Zielsetzung, da es sich um eine<br />

Arrondierung im Zusammenhang eines bebauten Wohngebietes handelt. Dabei handelt es sich um<br />

eine Entwicklung entlang der Achse Dabendorf-<strong>Zossen</strong>-Wünsdorf. Dem Ziel die Entwicklung vorrangig<br />

entlang dieser Achse zu vollziehen, wird damit entsprochen. Ebenso dem Ziel auch den<br />

Innenbereich der <strong>Stadt</strong> dem dortigen Gebietscharakter entsprechend zu sichern und zu entwickeln.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

40


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Lfd-Nr. im Plan: W 25<br />

Ortsteil:<br />

Wünsdorf<br />

Flächengröße:<br />

1,6 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

21 WE<br />

Die Fläche liegt in Wünsdorf, östlich Großer Wünsdorfer See, zwischen der Bahn und der Wünsdorfer<br />

Seestraße und südlich der Brandenburgische Straße und wird durch Wald genutzt.<br />

Das Ziel der <strong>Stadt</strong> ist die Schaffung von hochwertigem Wohnraum in Seenähe. Dabei handelt es sich<br />

um eine Entwicklung entlang der Achse Dabendorf-<strong>Zossen</strong>-Wünsdorf. Dem Ziel die Entwicklung<br />

vorrangig entlang dieser Achse zu vollziehen, wird damit entsprochen. Ebenso dem Ziel auch den<br />

<strong>Stadt</strong>bereich dem dortigen Gebietscharakter entsprechend zu sichern und zu entwickeln.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

Lfd-Nr. im Plan: W 26<br />

Ortsteil:<br />

Wünsdorf<br />

Flächengröße:<br />

1,5 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

20 WE<br />

Die Fläche liegt in Wünsdorf, östlich Großer Wünsdorfer See, zwischen Bahn und Seestraße im<br />

Bereich Triftstraße und wird durch Wohnbebauung und Gärten genutzt.<br />

Das Ziel der <strong>Stadt</strong> ist die Schaffung von hochwertigem Wohnraum in Seenähe und die Erweiterung<br />

der vorhandenen Wohnbebauung zu erreichen. Dabei handelt es sich um eine Entwicklung entlang<br />

der Achse Dabendorf-<strong>Zossen</strong>-Wünsdorf. Dem Ziel die Entwicklung vorrangig entlang dieser Achse zu<br />

vollziehen, wird damit entsprochen. Ebenso dem Ziel auch den <strong>Stadt</strong>bereich dem dortigen Gebietscharakter<br />

entsprechend zu sichern und zu entwickeln.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

41


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Lfd-Nr. im Plan: W 27<br />

Ortsteil:<br />

Wünsdorf<br />

Flächengröße:<br />

1,0 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

14 WE<br />

Die Fläche liegt in Wünsdorf, östlich Großer Wünsdorfer See, südlich der Triftstraße, östlich des<br />

Neuhofer Weges und wird durch Wohnbebauung und Gärten genutzt.<br />

Das Ziel der <strong>Stadt</strong> ist die Schaffung von hochwertigem Wohnraum in Seenähe und die Erweiterung<br />

der vorhandenen Wohnbebauung zu erreichen. Dabei handelt es sich um eine Entwicklung entlang<br />

der Achse Dabendorf-<strong>Zossen</strong>-Wünsdorf. Dem Ziel die Entwicklung vorrangig entlang dieser Achse zu<br />

vollziehen, wird damit entsprochen. Ebenso dem Ziel auch den <strong>Stadt</strong>bereich dem dortigen Gebietscharakter<br />

entsprechend zu sichern und zu entwickeln.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

Lfd-Nr. im Plan: W 28<br />

Ortsteil:<br />

Wünsdorf<br />

Flächengröße:<br />

1,0 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

14 WE<br />

Die Fläche liegt in Wünsdorf, südöstlich Großer Wünsdorfer See und östlich des Neuhofer Weges,<br />

und wird durch Wohnbebauung und Gärten genutzt.<br />

Das Ziel der <strong>Stadt</strong> ist die Sicherung und Schaffung von hochwertigem Wohnraum in Seenähe und die<br />

Erweiterung der vorhandenen Wohnbebauung zu erreichen. Dabei handelt es sich um eine Entwicklung<br />

entlang der Achse Dabendorf-<strong>Zossen</strong>-Wünsdorf. Dem Ziel die Entwicklung vorrangig entlang<br />

dieser Achse zu vollziehen, wird damit entsprochen. Ebenso dem Ziel auch den <strong>Stadt</strong>bereich dem<br />

dortigen Gebietscharakter entsprechend zu sichern und zu entwickeln.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

42


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Lfd-Nr. im Plan: W 29<br />

Ortsteil:<br />

Wünsdorf-Neuhof<br />

Flächengröße:<br />

2,0 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

28 WE<br />

Die Fläche liegt in Wünsdorf, beidseits der Heidestraße und wird überwiegend durch Wohnbebauung<br />

und Gärten genutzt.<br />

Das Ziel der <strong>Stadt</strong> ist die Sicherung und Schaffung von Wohnraum als Innenentwicklung eines Ortes.<br />

Im Laufe der Jahre hat sich hier eine Wohnbebauung verfestigt. Die vorhandene Wohnbebauung soll<br />

im <strong>FNP</strong> dargestellt werden.<br />

Dabei handelt es sich um eine Entwicklung entlang der Achse Dabendorf-<strong>Zossen</strong>-Wünsdorf. Dem Ziel<br />

die Entwicklung vorrangig entlang dieser Achse zu vollziehen, wird damit entsprochen. Ebenso dem<br />

Ziel auch den <strong>Stadt</strong>bereich dem dortigen Gebietscharakter entsprechend zu sichern und zu entwickeln.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

Lfd-Nr. im Plan: W 30<br />

Ortsteil:<br />

Wünsdorf-Neuhof<br />

Flächengröße:<br />

0,8 ha<br />

WE (= 14<br />

WE/ha)<br />

10 WE<br />

Die Fläche liegt in Wünsdorf, zwischen Wohnweg und Wünsdorfer Weg und wird überwiegend durch<br />

Wohnbebauung und Gärten genutzt.<br />

Das Ziel der <strong>Stadt</strong> ist die Sicherung und Schaffung von Wohnraum als Innenentwicklung eines Ortes.<br />

Im Laufe der Jahre hat sich hier eine Wohnbebauung verfestigt. Die vorhandene Wohnbebauung soll<br />

im <strong>FNP</strong> dargestellt werden.<br />

Dabei handelt es sich um eine Entwicklung entlang der Achse Dabendorf-<strong>Zossen</strong>-Wünsdorf. Dem Ziel<br />

die Entwicklung vorrangig entlang dieser Achse zu vollziehen, wird damit entsprochen. Ebenso dem<br />

Ziel auch den <strong>Stadt</strong>bereich dem dortigen Gebietscharakter entsprechend zu sichern und zu entwickeln.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

43


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Lfd-Nr. im Plan: W 31<br />

Ortsteil:<br />

Lindenbrück<br />

Flächengröße:<br />

0,7 ha<br />

WE (= 14<br />

WE/ha)<br />

10 WE<br />

Die Fläche liegt im Ortsteil Lindenbrück, westlich der Lindenbrücker Dorfstraße und wird überwiegend<br />

durch Grünland und Gärten genutzt.<br />

Entsprechend dem Charakter des Dorfes wird die gegenüberliegende Seite einer bebauten Wohnzeile<br />

an der Lindenbrücker Dorfstraße entwickelt. Damit handelt es sich um eine kleine Arrondierungen an<br />

den Rändern von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und entspricht der Zielsetzung, dass sich<br />

die Neuentwicklung von Wohnsiedlungsflächen bedarfsgerecht vollziehen soll. Dem Leitsatz, dass die<br />

Entwicklung der ländlichen Dörfer dem dortigen Gebietscharakter entsprechend gesichert und entwickelt<br />

wird, wird damit entsprochen.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

Lfd-Nr. im Plan: W 32<br />

Ortsteil:<br />

Lindenbrück – Zesch am See<br />

Flächengröße:<br />

5,0 ha<br />

WE (= 14<br />

WE/ha)<br />

70 WE<br />

Die Fläche liegt im Ortsteil Lindenbrück-Zesch am See, östlich Kleiner Zeschsee und beidseits der<br />

Straße Unter den Eichen und wird überwiegend durch Wohnbebauung genutzt.<br />

Die vorhandene Wohnbebauung soll im <strong>FNP</strong> dargestellt werden. Im Laufe der Jahre hat sich hier eine<br />

Wohnbebauung verfestigt. Da es sich daher um einen Siedlungsbereich handelt und dieser auch<br />

noch einen Anschluss an den Siedlungsbereich südlich aufweist, kann von einer Übereinstimmung<br />

mit dem Ziel 4.2 LEP B-B ausgegangen werden.<br />

Damit handelt es sich um die Sicherung einer Bestandswohnbebauung. Dem Leitsatz, dass die Entwicklung<br />

der ländlichen Dörfer dem dortigen Gebietscharakter entsprechend gesichert und entwickelt<br />

wird, wird damit entsprochen.<br />

44


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Zudem ist die verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur besser<br />

auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird damit erreicht.<br />

Lfd-Nr. im Plan: W 33<br />

Ortsteil:<br />

<strong>Zossen</strong><br />

Flächengröße:<br />

0,6 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

8 WE<br />

Die Fläche liegt in <strong>Zossen</strong> südöstlich der Thomas Müntzer Straße, Richtung Klausdorf ehemals<br />

Sportplatz und wird derzeit durch Grünland, den ehemaligen Sportplatz und Gehölze genutzt.<br />

Entsprechend dem Charakter des Dorfes wird die gegenüberliegende Seite einer teilweise bebauten<br />

Wohnzeile an der Thomas Müntzer entwickelt. Hier soll ein Lückenschluss zwischen dem Dorf und<br />

einem Wohnhaus entlang der Straße geschaffen werden.<br />

Damit handelt es sich um eine kleine Arrondierungen an den Rändern von im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteilen und entspricht der Zielsetzung, dass sich die Neuentwicklung von<br />

Wohnsiedlungsflächen bedarfsgerecht vollziehen soll. Dem Leitsatz, dass die Entwicklung der ländlichen<br />

Dörfer dem dortigen Gebietscharakter entsprechend gesichert und entwickelt wird, wird damit<br />

entsprochen.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

Lfd-Nr. im Plan: W 34<br />

Ortsteil:<br />

Schünow<br />

Flächengröße:<br />

0,6 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

8 WE<br />

Die Fläche liegt im Ortsteil Schünow westlich des Glienicker Weges und wird derzeit durch Grünland,<br />

den ehemaligen Sportplatz und Gehölze genutzt.<br />

Entsprechend dem Charakter des Dorfes wird die gegenüberliegende Seite einer bebauten Wohnzeile<br />

am Glienicker Weg entwickelt.<br />

Damit handelt es sich um eine kleine Arrondierungen an den Rändern von im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteilen und entspricht der Zielsetzung, dass sich die Neuentwicklung von<br />

Wohnsiedlungsflächen bedarfsgerecht vollziehen soll. Dem Leitsatz, dass die Entwicklung der ländlichen<br />

Dörfer dem dortigen Gebietscharakter entsprechend gesichert und entwickelt wird, wird damit<br />

entsprochen.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

45


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Lfd-Nr. im Plan: W 35<br />

Ortsteil:<br />

Dabendorf<br />

Flächengröße:<br />

0,4 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

4 WE<br />

Die Fläche liegt im Ortsteil Dabendorf südlich der Brandenburger Straße und wird derzeit durch<br />

Grünland, und Gehölze genutzt.<br />

Entsprechend dem Charakter des Dorfes wird die gegenüberliegende Seite einer bebauten Wohnzeile<br />

am Glienicker Weg entwickelt.<br />

Damit handelt es sich um eine kleine Arrondierungen an den Rändern von im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteilen und entspricht der Zielsetzung, dass sich die Neuentwicklung von<br />

Wohnsiedlungsflächen bedarfsgerecht vollziehen soll. Dem Leitsatz, dass die Entwicklung der ländlichen<br />

Dörfer dem dortigen Gebietscharakter entsprechend gesichert und entwickelt wird, wird damit<br />

entsprochen.<br />

Zudem ist eine gute verkehrliche Anbindung gegeben. Auch das Ziel, die bestehende Infrastruktur<br />

besser auszulasten und zugleich zusätzlichen Erschließungsaufwand zu begrenzen, wird erreicht.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Auf insgesamt 88,2 ha Wohngebietsfläche können ca. <strong>1.</strong>178 Wohneinheiten entstehen (vgl. Auflistung).<br />

Aus der Auflistung ergibt sich, dass dem errechneten Bedarf von rund <strong>1.</strong>550 Wohneinheiten, Neudarstellungen<br />

von rund <strong>1.</strong>178 Wohneinheiten gegenüberstehen. Die Differenz (rund 372 WE) wird durch<br />

die Neudarstellung von Mischbauflächen, in denen das Wohnen anteilig zulässig ist, teilweise (396<br />

WE) ausgeglichen (s. Kap. 4.4.3).<br />

Aus der tabellarischen Übersicht ergibt sich des Weiteren, dass der größte Teil der Neuausweisungen<br />

von 74 ha bzw. 982 Wohneinheiten (als rund 84%) relativ gleichmäßig auf die bestehende Hauptsiedlungsachse<br />

Dabendorf-<strong>Zossen</strong>-Wünsdorf entfällt. Die Entwicklung entlang dieser historisch<br />

gewachsenen Siedlungsachse ist städtebaulich sinnvoll, da sich die bauliche Entwicklung damit am<br />

leistungsfähigen (verkehrs)infrastrukturellen Bestand (Straße und Bahn) orientiert und eine Zersiedlung<br />

des Gemeindegebietes außerhalb dieser Achse vermieden wird. Problematisch sind teilweise<br />

das Nebeneinander der Entwicklungsachse und angrenzender naturschutzrechtlich geschützte Gebiete,<br />

das einer baulichen Entwicklung regelmäßig im Wege steht. Hier müssen im Laufe des<br />

Aufstellungsverfahrens Lösungen gefunden werden, die im Sinne einer nachhaltigen gemeindlichen<br />

Entwicklung sind. Durch die Konzentration der Wohnbauflächenentwicklung auf die Siedlungsachse,<br />

wird außerdem die ländliche Prägung des restlichen Gemeindegebietes mit den charakteristischen<br />

Dörfern und der abwechslungsreichen Freiraumstruktur bewahrt. Dies sichert die Kulturlandschaft,<br />

bewahrt Identität und ist nicht zuletzt aus touristischen aber auch ökologischen Gründen sinnvoll. Im<br />

Ortsteil Wünsdorf wurden diverse Wohnbauflächenerweiterungen dort dargestellt, wenn die Darstellung<br />

auch der tatsächlichen Nutzung entspricht. Wo dies nicht der Fall ist – bspw. wenn die Fläche<br />

zwar bebaut aber nicht genutzt bzw. untergenutzt (Erholungsnutzung) ist, werden Erweiterungsflächen<br />

dargestellt.<br />

46


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Die restlichen Wohnbauflächenneuausweisungen (rund 14 ha bzw. rund 196 WE, also rund 16 %)<br />

verteilen sich in Recht unterschiedlichem Maß auf die anderen 6 der 8 Ortsteile. In den westlich<br />

gelegenen Ortsteil Nunsdorf sind keine Wohnbauflächen neu dargestellt.<br />

Insgesamt wurde bei den Neudarstellungen darauf geachtet, dass die Flächen an den vorhandenen<br />

Wohnbaubestand anschließen und bestehende Wohnbauflächen verbinden bzw. arrondieren. Dies<br />

soll v.a. die Erschließungskosten minimieren bzw. vorhandenen Infrastrukturanlagen besser auslasten.<br />

Die Darstellungen neuer Wohnbauflächen verteilen sich wie folgt:<br />

47


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Kernstadt – Hauptsiedlungsachse Dabendorf-<strong>Zossen</strong>-Wünsdorf<br />

Dabendorf: 26,5 ha / 333 WE<br />

<strong>Zossen</strong>:<br />

11,7 ha / 159 WE<br />

Wünsdorf: 35,8 ha / 490 WE<br />

Ortsteile<br />

Glienick:<br />

1,1 ha / 15 WE<br />

Horstfelde: 2,5 ha / 34 WE<br />

Nächst Neuendorf: 2,6 ha / 36 WE<br />

Schöneiche: 0,6 ha / 8 WE<br />

Kallinchen: 1,1 ha / 15 WE<br />

Lindenbrück: 5,7 ha / 80 WE<br />

Schünow<br />

0,6 ha / 8 WE<br />

4.4 Gemischte Bauflächen<br />

4.4.1 Ausgangsbedingungen<br />

In <strong>Zossen</strong> ist eine Reihe von Flächen vorhanden, die durch ein engräumiges Nebeneinander von<br />

Wohnen mit anderen Nutzungen wie Einzelhandel, Dienstleistungen, Gewerbe oder Landwirtschaft<br />

gekennzeichnet sind. Diese Flächen lassen sich den vier folgenden Kategorien zuordnen:<br />

- Flächen mit einem engen sehr kleinteiligen Nebeneinander von Verwaltung, Einzelhandel, Dienstleistungen<br />

und Wohnen im <strong>Stadt</strong>zentrum (insbesondere <strong>Stadt</strong>zentrum <strong>Zossen</strong>)<br />

- Flächen mit einer Mischung von Handwerks- sowie kleinen bzw. mittelgroßen Einzelhandels- und<br />

Dienstleistungsbetrieben mit Wohnen im näheren Umfeld der Zentren der Siedlungsschwerpunkte<br />

bzw. vereinzelt an Ausfallstraßen (insbesondere Bereich zwischen der Nächst Neuendorfer<br />

Chaussee im Norden, dem Nottekanal im Süden, der Bahn im Westen und der B96 im Osten, an<br />

der B96 zwischen <strong>Zossen</strong> und Dabendorf, an der B246 zwischen Gerichtsstraße und Paderborner<br />

Straße, an der B246 am östlichen Dorfein- bzw. Ausgang Nächst Neuendorfs, östlich des Dorfangers<br />

von Dabendorf und in Wünsdorf entlang der B96 (v.a. Ecke B96 / Straße Am Bahnhof) und<br />

der Straßen „Zum Bahnhof“ und „Chausseestraße“ im Bereich westlich der Bahn)<br />

- Flächen in einer Reihe von historischen Dorfkernen mit ihrer noch teilweise vorhandenen dorftypischen<br />

Mischung von kleinteiligem Gewerbe, Dienstleistungen, Landwirtschaft und Wohnen<br />

(insbesondere die Siedlungsbereiche der ursprünglichen Dorflagen von Nunsdorf, Schünow,<br />

Glienick, Horstfelde, Nächst Neuendorf (West), Dabendorf, Schöneiche, Kallinchen, Wünsdorf,<br />

Neuhof, Lindenbrück und Zesch am See)<br />

Einen Sonderfall bildet die Bücher- und Bunkerstadt Wünsdorf, die sich zwischen Zehrensdorfer<br />

Straße und Gutenbergstraße konzentriert, wo sich neben Wohnnutzungen das Informationsbüro der<br />

Bücherstadt und Antiquariate, Galerien, gastronomische Einrichtungen, Museen und Veranstaltungsräume<br />

befinden.<br />

4.4.2 Leitsätze<br />

<strong>1.</strong> Die historische Altstadt und Teile der an die Altstadt angrenzenden Siedlungsbereiche sollen als<br />

multifunktionales <strong>Stadt</strong>zentrum mit Versorgungsfunktionen für die Gesamtstadt und den Mittelbereich<br />

des Mittelzentrums <strong>Zossen</strong> erhalten und weiterentwickelt werden. Bezug genommen werden<br />

soll dabei u.a. auch auf die Sanierungsziele, die für das Sanierungsgebiet „Innenstadt <strong>Zossen</strong>“ bestehen.<br />

Nach Abschluss der Sanierung (voraussichtlich 2014) muss der erreichte Stand gehalten<br />

und wenn möglich weiter verbessert werden. Dazu sollte auch die Verwendung von Mitteln für den<br />

Denkmalschutz in Betracht gezogen werden.<br />

2. Neben dem <strong>Stadt</strong>zentrum <strong>Zossen</strong>s sollen auch die bestehenden bzw. sich abzeichnenden Zentren<br />

und gemischt genutzten Bauflächen der beiden anderen Siedlungsschwerpunkte in der Entwicklungsachse<br />

der Dresdner Bahn – Wünsdorf und Dabendorf erhalten und weiterentwickelt werden,<br />

um eine Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen und Gütern des periodischen und aperiodischen<br />

Bedarfs über kurze Wege zu gewährleisten.<br />

48


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

3. Nicht wesentlich störende zumeist kleinteilige Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe bilden ein<br />

wesentliches Segment für einen differenzierten Arbeitsmarkt der <strong>Stadt</strong> und stellen aufgrund ihrer<br />

Versorgungsfunktionen vielfach eine Ergänzung der Wohnnutzung dar. Gebiete mit einer Nutzungsmischung<br />

leisten vielfach einen Beitrag zu einer ressourcenschonenden und<br />

verkehrsvermeidenden Siedlungsentwicklung. Die bestehenden gemischten Bauflächen sollen<br />

deshalb im Allgemeinen erhalten und weiterentwickelt werden. Im Bestand vorhandene Konflikte<br />

sind abzubauen und verträgliche Nutzungen sollen stabilisiert werden.<br />

4. Die durch Gehöftstrukturen gekennzeichneten historischen Dorfkerne sollen in ihrer Funktionsfähigkeit<br />

stabilisiert und ortsverträglich weiterentwickelt werden. Soweit die dorftypische Mischung<br />

von kleinteiligem Gewerbe, Dienstleistungen, Landwirtschaft noch ortsüblich ist, soll diese erhalten<br />

und weiterentwickelt werden. Eine Entwicklung der dorftypischen Mischung soll im Allgemeinen<br />

auch in den historischen Dorfkernen vorbereitet werden, die sich in der näheren Vergangenheit<br />

wegen der Aufgabe von Wirtschaftsbetrieben dem Gebietscharakter nach zu Wohngebieten entwickelt<br />

haben.<br />

4.4.3 Entwicklungskonzept / Darstellungen<br />

Als gemischte Bauflächen werden im Flächennutzungsplan solche Flächen dargestellt, die aufgrund<br />

ihrer Nutzung Dorf-, Misch- und Kerngebieten im Sinne der BauNVO entsprechen bzw. die eine für<br />

solche Gebiete typische Nutzungsmischung ermöglichen sollen.<br />

Was in den Baugebietstypen zulässig ist, regeln die entsprechenden Paragraphen der BauNVO (§§ 5-<br />

7). Für jedes Gebiet wird geregelt wozu es allgemein dient, was hier zulässig ist und was ausnahmsweise<br />

zugelassen werden kann.<br />

Die Mischgebietstypen dienen der Unterbringung von Gewerbe/Landwirtschaft und Wohnen – idealtypischer<br />

Weise in einem Verhältnis von 1/<strong>1.</strong> Je nach Gebietscharakter sind Wirtschaftsstellen landund<br />

forstwirtschaftlicher Betriebe, Betriebe <strong>zur</strong> Be- und Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher<br />

Erzeugnissen, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe<br />

des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und sonstige Gewerbebetriebe zulässig. Grundsätzlich<br />

dürfen die Gewerbebetriebe, das Wohnen, das in den Mischgebieten ebenfalls zulässig ist, nicht<br />

wesentlich stören. Aus der Formulierung nicht störend bei Wohngebieten und nicht wesentlich störend<br />

bei Mischgebieten ergibt sich eine Abstufung der „Schutzwürdigkeit“ der Wohnnutzung, die im Wohngebiet<br />

grundsätzlich höher ist als im Mischgebiet. Welche Gewerbe- bzw. Handwerksbetriebe nicht<br />

störend und welche nicht wesentlich störend sind, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern<br />

ist im konkreten Einzelfall zu beurteilen. Die Einordnung hängt aber im Wesentlichen vom Gebietscharakter<br />

des Baugebietes ab. Grundsätzlich sind in Wohngebieten weniger emittierende Nutzungen<br />

zulässig als in Mischgebieten. Die TA-Lärm, die dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft<br />

vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen<br />

durch Geräusche dient, sieht in reinen Wohngebieten Immissionsrichtwerte von 50<br />

dB(A) tags (6-22 Uhr) und 35 dB(A) nachts (22-6 Uhr) außerhalb von Gebäuden vor. Im allgemeinen<br />

Wohngebiet definiert sie Richtwerte von 55 dB(A) tags (6-22 Uhr) und 40 dB(A) nachts (22-6 Uhr). In<br />

Mischgebieten definiert die TA-Lärm Richtwerte von 60 dB(A) tags (6-22 Uhr) und 45 dB(A) nachts<br />

(22-6 Uhr).<br />

Abgesehen davon sind in Mischgebieten Räume und auch ganze Gebäude für Freiberufler und Gewerbetreibender,<br />

die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, zulässig. Garagen und Stellplätze, sowie<br />

dem Gebiet entsprechende, untergeordnete Nebenanlage i.S.d. § 14 BauNVO sind ebenfalls zulässig.<br />

Zum Bestandsschutz rechtmäßig genutzter aber nicht dargestellter Mischbauflächen, gelten analog<br />

die Ausführungen im Kapitel Darstellung Wohnbauflächen.<br />

Der Flächennutzungsplan stellt folgende gemischte Bauflächen neu dar:<br />

49


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Lfd-Nr. im Plan: M 1<br />

Ortsteil:<br />

Glienick<br />

Flächengröße:<br />

0,9 ha<br />

Fläche für gewerbliche<br />

Nutzung (50/50)<br />

0,4 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

6 WE<br />

Die Fläche liegt im nördlichen Bereich von Glienick und wir derzeit als Garten, Grabeland und Wohnbebauung<br />

genutzt.<br />

Die vorhandene Mischgebietsfläche soll abgerundet werden. Die Zielstellung der <strong>Stadt</strong> ist es hier eine<br />

Lückenschließung bzw. eine Arrondierung zu erreichen. Die Leitsätze 3 und 4 der <strong>Stadt</strong> kommen<br />

somit zum Tragen.<br />

Damit wird auch den Zielen der Landesplanung entsprochen, dass neue Siedlungsflächen an vorhandene<br />

Siedlungsflächen anzuschließen sind und das die Siedlungsentwicklung vorrangig unter<br />

Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter Entwicklungspotentiale innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete<br />

sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur erfolgen soll.<br />

Mit 6 Wohneinheiten ist die Siedlungserweiterung für den Ortsteil Glienick auch angepasst.<br />

Lfd-Nr. im Plan: M 2<br />

Ortsteil:<br />

Nunsdorf<br />

Flächengröße:<br />

0,6 ha<br />

Fläche für gewerbliche<br />

Nutzung (50/50)<br />

0,3 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

4 WE<br />

Die Fläche liegt im südlichen Bereich von Nunsdorf an der Landesstraße 246 (Dorfstraße) gegenüber<br />

eines Dorfgebietes mit gemischter Nutzung und wird derzeit als Grünland und Acker genutzt.<br />

Am Ortsrand soll eine Arrondierung der Dorfstruktur (Straßendorf) in maßvoller Weise durchgeführt<br />

werden. Die vorhandenen Infrastrukturen (Erschließung) sind vorhanden. Die Zielstellung der <strong>Stadt</strong><br />

ist es hier eine Lückenschließung bzw. eine Arrondierung zu erreichen. Die Leitsätze 3 und 4 der<br />

<strong>Stadt</strong> kommen somit zum Tragen.<br />

Damit wird auch den Zielen der Landesplanung entsprochen, dass neue Siedlungsflächen an vorhandene<br />

Siedlungsflächen anzuschließen sind und das die Siedlungsentwicklung vorrangig unter<br />

Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter Entwicklungspotentiale innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete<br />

sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur erfolgen soll.<br />

Mit 4 Wohneinheiten ist die Siedlungserweiterung für den Ortsteil Nunsdorf auch angepasst.<br />

50


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Lfd-Nr. im Plan: M 3<br />

Ortsteil:<br />

Nächst Neuendorf<br />

Flächengröße:<br />

1,8 ha<br />

Fläche für gewerbliche<br />

Nutzung (50/50)<br />

0,9 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

13 WE<br />

Die Fläche liegt östlich eines Neubaugebietes und nördlich eines vorhandenen Mischgebietes westlich<br />

der Kleinen Feldstraße und soll an das geplante Gewerbegebiet anschließen. Das Areal wird<br />

derzeit als Acker genutzt.<br />

Im Zusammenhang mit dem geplanten Gewerbegebiet soll hier am Ortsrand eine Arrondierung erreicht<br />

werden. Die Ausweisung als Mischgebiet erfolgt auch als Abstufung von einem vorhandenen<br />

Wohngebiet zu einem geplanten Gewerbegebiet. Die vorhandenen Infrastrukturen (Erschließung)<br />

sind vorhanden. Die Zielstellung der <strong>Stadt</strong> ist es hier eine Lückenschließung bzw. eine Arrondierung<br />

zu erreichen. Der Leitsatz 3 der <strong>Stadt</strong> kommt somit zum Tragen.<br />

Damit wird auch den Zielen der Landesplanung entsprochen, dass neue Siedlungsflächen an vorhandene<br />

Siedlungsflächen anzuschließen sind und das die Siedlungsentwicklung vorrangig unter<br />

Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter Entwicklungspotentiale innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete<br />

sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur erfolgen soll.<br />

Die 13 Wohneinheiten entsprechen der Größe des Ortsteiles.<br />

Lfd-Nr. im Plan: M 4<br />

Ortsteil:<br />

Dabendorf<br />

Flächengröße:<br />

3,9 ha<br />

Fläche für gewerbliche<br />

Nutzung (50/50)<br />

1,95ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

27 WE<br />

Die Fläche liegt in Dabendorf zwischen dem Friedhof und der Straße Am Königsgraben. Das Areal<br />

wird derzeit als Grünland und Acker genutzt.<br />

Die Planung ist als langfristige Schließung eines Innenbereiches zu sehen. Neben dem südlich gelegenen<br />

Sportzentrum soll angrenzend ein Schulzentrum entstehen. Somit ist eine Arrondierung<br />

erreicht. Die Ausweisung als Mischgebiet erfolgt auch als Abstufung von einem vorhandenen Gewerbegebiet<br />

zum Schulstandort. Die vorhandenen Infrastrukturen (Erschließung) sind vorhanden. Die<br />

Zielstellung der <strong>Stadt</strong> ist es, hier eine Lückenschließung bzw. eine Arrondierung zu erreichen. Der<br />

Leitsatz 3 der <strong>Stadt</strong> kommt somit zum Tragen.<br />

Damit wird auch den Zielen der Landesplanung entsprochen, dass neue Siedlungsflächen an vorhandene<br />

Siedlungsflächen anzuschließen sind und das die Siedlungsentwicklung vorrangig unter<br />

Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter Entwicklungspotentiale innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete<br />

sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur erfolgen soll.<br />

51


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Lfd-Nr. im Plan: M 5<br />

Ortsteil:<br />

Dabendorf<br />

Flächengröße:<br />

1,9 ha<br />

Fläche für gewerbliche<br />

Nutzung (50/50)<br />

1,0 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

14 WE<br />

Die Fläche liegt in Dabendorf-Ost nördlich der Goethestraße wurde bis vor kurzen als Sportplatz<br />

genutzt.<br />

Die Zielsetzung der <strong>Stadt</strong> ist die langfristige Arrondierung zwischen den Bahngleisen und dem vorhandenem<br />

Mischgebiet.<br />

Die vorhandenen Infrastrukturen (Erschließung) sind vorhanden. Die Zielstellung der <strong>Stadt</strong> ist es hier<br />

eine Lückenschließung bzw. eine Arrondierung zu erreichen. Der Leitsatz 3 der <strong>Stadt</strong> kommt somit<br />

zum Tragen.<br />

Damit wird auch den Zielen der Landesplanung entsprochen, dass neue Siedlungsflächen an vorhandene<br />

Siedlungsflächen anzuschließen sind und das die Siedlungsentwicklung vorrangig unter<br />

Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter Entwicklungspotentiale innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete<br />

sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur erfolgen soll.<br />

Die 14 Wohneinheiten entsprechen der Größe des Ortsteiles Dabendorf.<br />

Lfd-Nr. im Plan: M 6<br />

Ortsteil:<br />

Dabendorf<br />

Flächengröße:<br />

1,7 ha<br />

Fläche für gewerbliche<br />

Nutzung (50/50)<br />

0,8 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

11 WE<br />

Die Fläche liegt in Dabendorf-Ost westlich der Schillstraße und wird derzeit als Gartenfläche und<br />

Grünland genutzt.<br />

Die Zielsetzung der <strong>Stadt</strong> ist die langfristige Arrondierung zwischen dem vorhandenen Mischgebiet<br />

und der Geplanten Wohnbaufläche.<br />

Die vorhandenen Infrastrukturen (Erschließung) sind vorhanden. Die Zielstellung der <strong>Stadt</strong> ist es hier<br />

eine Lückenschließung bzw. eine Arrondierung zu erreichen. Der Leitsatz 3 der <strong>Stadt</strong> kommt somit<br />

zum Tragen.<br />

Damit wird auch den Zielen der Landesplanung entsprochen, dass neue Siedlungsflächen an vorhandene<br />

Siedlungsflächen anzuschließen sind und das die Siedlungsentwicklung vorrangig unter<br />

Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter Entwicklungspotentiale innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete<br />

sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur erfolgen soll.<br />

52


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Lfd-Nr. im Plan: M 7<br />

Ortsteil:<br />

<strong>Zossen</strong><br />

Flächengröße:<br />

1,8 ha<br />

Fläche für gewerbliche<br />

Nutzung (50/50)<br />

0,9 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

13 WE<br />

Die Fläche liegt in <strong>Zossen</strong> und umfasst das ehemalige Krankenhausgelände östlich der Weinberge<br />

und westlich der Gerichtsstraße.<br />

Die Zielsetzung der <strong>Stadt</strong> ist die Nachfolgenutzung des Krankenhausgeländes. Das Quartier, an das<br />

rundherum Wohnbebauung angrenzt. Die vorhandenen Infrastrukturen (Erschließung) sind vorhanden.<br />

Die Zielstellung der <strong>Stadt</strong> ist es hier nicht wesentlich störende zumeist kleinteilige Handwerksund<br />

Dienstleistungsbetriebe zu integrieren die im Zusammenhang mit einer Wohndurchmischung das<br />

Gesamtareal im östlichen Teil der <strong>Stadt</strong> ab<strong>zur</strong>unden bzw. zu schließen.<br />

Damit wird auch den Zielen der Landesplanung entsprochen, dass neue Siedlungsflächen an vorhandene<br />

Siedlungsflächen anzuschließen sind und das die Siedlungsentwicklung vorrangig unter<br />

Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter Entwicklungspotentiale innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete<br />

sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur erfolgen soll.<br />

Die 13 Wohneinheiten entsprechen der Größe des Ortsteiles <strong>Zossen</strong> Ost.<br />

Lfd-Nr. im Plan: M 8<br />

Ortsteil:<br />

Wünsdorf-Waldstadt<br />

Flächengröße:<br />

10,5 ha<br />

Fläche für gewerbliche<br />

Nutzung (50/50)<br />

5,2 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

72 WE<br />

Die Fläche liegt in Wünsdorf und umfasst ein ehemaliges Sport- und Militärgelände. Sie liegt südlich<br />

der Gutenbergstraße und nördlich der Martin-Luther-Straße.<br />

Die Zielsetzung der <strong>Stadt</strong> ist die Nachfolgenutzung des Geländes. Dem Leitsatz der <strong>Stadt</strong>, neben<br />

dem <strong>Stadt</strong>zentrum <strong>Zossen</strong>s auch die bestehenden bzw. sich abzeichnenden Zentren und gemischt<br />

genutzten Bauflächen der beiden anderen Siedlungsschwerpunkte in der Entwicklungsachse der<br />

Dresdner Bahn – Wünsdorf und Dabendorf zu erhalten und weiter zu entwickelt, um eine Versorgung<br />

der Bevölkerung mit Dienstleistungen und Gütern des periodischen und aperiodischen Bedarfs über<br />

kurze Wege zu gewährleisten, wird gefolgt.<br />

Damit wird auch den Zielen der Landesplanung entsprochen, dass neue Siedlungsflächen an vorhandene<br />

Siedlungsflächen anzuschließen sind und das die Siedlungsentwicklung vorrangig unter<br />

Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter Entwicklungspotentiale innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete<br />

sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur erfolgen soll.<br />

Die 72 Wohneinheiten entsprechen der Größe des Ortsteiles Wünsdorf, vor allem dem Entwicklungsziel<br />

die Entwicklungsachse der Dresdner Bahn – Wünsdorf und Dabendorf weiter zu entwickeln.<br />

53


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Lfd-Nr. im Plan: M 9<br />

Ortsteil:<br />

Wünsdorf-Waldstadt<br />

Flächengröße:<br />

18,7 ha<br />

Fläche für gewerbliche<br />

Nutzung (50/50)<br />

9,4 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

132 WE<br />

Die Fläche liegt in Wünsdorf und umfasst ein ehemaliges Militärgelände. Sie liegt südlich der Martin-<br />

Luther-Straße.<br />

Die Zielsetzung der <strong>Stadt</strong> ist die Nachfolgenutzung des Geländes. Dem Leitsatz der <strong>Stadt</strong>, neben<br />

dem <strong>Stadt</strong>zentrum <strong>Zossen</strong>s auch die bestehenden bzw. sich abzeichnenden Zentren und gemischt<br />

genutzten Bauflächen der beiden anderen Siedlungsschwerpunkte in der Entwicklungsachse der<br />

Dresdner Bahn – Wünsdorf und Dabendorf zu erhalten und weiter zu entwickelt, um eine Versorgung<br />

der Bevölkerung mit Dienstleistungen und Gütern des periodischen und aperiodischen Bedarfs über<br />

kurze Wege zu gewährleisten, wird gefolgt.<br />

Damit wird auch den Zielen der Landesplanung entsprochen, dass neue Siedlungsflächen an vorhandene<br />

Siedlungsflächen anzuschließen sind und das die Siedlungsentwicklung vorrangig unter<br />

Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter Entwicklungspotentiale innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete<br />

sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur erfolgen soll.<br />

Die 132 Wohneinheiten entsprechen der Größe des Ortsteiles Wünsdorf, vor allem dem Entwicklungsziel<br />

die Entwicklungsachse der Dresdner Bahn – Wünsdorf und Dabendorf weiter zu entwickeln.<br />

Lfd-Nr. im Plan: M 10<br />

Ortsteil:<br />

Wünsdorf<br />

Flächengröße:<br />

7,2 ha<br />

Fläche für gewerbliche<br />

Nutzung (50/50)<br />

3,75 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

50 WE<br />

Die Fläche liegt in Wünsdorf und umfasst ein ehemaliges Militärgelände. Es liegt östlich des Glashüttenringes<br />

(B-Plangebiet „Block 110/111“).<br />

Die Zielsetzung der <strong>Stadt</strong> ist die Nachfolgenutzung des Geländes. Dem Leitsatz der <strong>Stadt</strong>, neben<br />

dem <strong>Stadt</strong>zentrum <strong>Zossen</strong>s auch die bestehenden bzw. sich abzeichnenden Zentren und gemischt<br />

genutzten Bauflächen der beiden anderen Siedlungsschwerpunkte in der Entwicklungsachse der<br />

Dresdner Bahn – Wünsdorf und Dabendorf zu erhalten und weiter zu entwickelt, um eine Versorgung<br />

der Bevölkerung mit Dienstleistungen und Gütern des periodischen und aperiodischen Bedarfs über<br />

kurze Wege zu gewährleisten, wird gefolgt.<br />

Damit wird auch den Zielen der Landesplanung entsprochen, dass neue Siedlungsflächen an vorhandene<br />

Siedlungsflächen anzuschließen sind und das die Siedlungsentwicklung vorrangig unter<br />

Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter Entwicklungspotentiale innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete<br />

sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur erfolgen soll.<br />

Die 41 Wohneinheiten entsprechen der Größe des Ortsteiles Wünsdorf, vor allem dem Entwicklungsziel<br />

die Entwicklungsachse der Dresdner Bahn – Wünsdorf und Dabendorf weiter zu entwickeln.<br />

54


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Lfd-Nr. im Plan: M 11<br />

Ortsteil:<br />

Wünsdorf<br />

Flächengröße:<br />

0,8 ha<br />

Fläche für gewerbliche<br />

Nutzung (50/50)<br />

0,4 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

6 WE<br />

Die Fläche liegt in Wünsdorf und umfasst ein unbebautes Grundstück. Es liegt nördlich der Chausseestraße<br />

(L74) und westlich der Bahntrasse.<br />

Die Zielsetzung der <strong>Stadt</strong> ist die Arrondierung des Innenstadtbereiches. Dem Leitsatz der <strong>Stadt</strong>,<br />

neben dem <strong>Stadt</strong>zentrum <strong>Zossen</strong>s auch die bestehenden bzw. sich abzeichnenden Zentren und<br />

gemischt genutzten Bauflächen der beiden anderen Siedlungsschwerpunkte in der Entwicklungsachse<br />

der Dresdner Bahn – Wünsdorf und Dabendorf zu erhalten und weiter zu entwickelt, um eine Versorgung<br />

der Bevölkerung mit Dienstleistungen und Gütern des periodischen und aperiodischen Bedarfs<br />

über kurze Wege zu gewährleisten, wird gefolgt.<br />

Damit wird auch den Zielen der Landesplanung entsprochen, dass neue Siedlungsflächen an vorhandene<br />

Siedlungsflächen anzuschließen sind und das die Siedlungsentwicklung vorrangig unter<br />

Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter Entwicklungspotentiale innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete<br />

sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur erfolgen soll.<br />

Lfd-Nr. im Plan: M 12<br />

Ortsteil:<br />

Wünsdorf-Neuhof<br />

Flächengröße:<br />

0,5 ha<br />

Fläche für gewerbliche<br />

Nutzung (50/50)<br />

0,2 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

3 WE<br />

Die Fläche liegt im Zentrum von Neuhof, südlich vom Wohnweg wird derzeit als Grabeland und<br />

Garten genutzt.<br />

Im Ort soll eine Arrondierung der Dorfstruktur in maßvoller Weise durchgeführt werden. Die vorhandenen<br />

Infrastrukturen (Erschließung) sind vorhanden. Die Zielstellung der <strong>Stadt</strong> ist es hier eine<br />

Lückenschließung bzw. eine Arrondierung zu erreichen. Die Leitsätze 3 und 4 der <strong>Stadt</strong> kommen<br />

somit zum Tragen.<br />

Damit wird auch den Zielen der Landesplanung entsprochen, dass neue Siedlungsflächen an vorhandene<br />

Siedlungsflächen anzuschließen sind und das die Siedlungsentwicklung vorrangig unter<br />

Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter Entwicklungspotentiale innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete<br />

sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur erfolgen soll.<br />

55


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Lfd-Nr. im Plan: M 13<br />

Ortsteil:<br />

Wünsdorf<br />

Flächengröße:<br />

9,2 ha<br />

Fläche für gewerbliche<br />

Nutzung (50/50)<br />

4,6 ha<br />

WE (= 14 WE/ha)<br />

64 WE<br />

Die Fläche liegt in Wünsdorf und umfasst ein ehemaliges Militärgelände südlich des Winkelweges,<br />

östlich der Fichtenstraße und nördlich vom Verwaltungszentrum C.<br />

Die Zielsetzung der <strong>Stadt</strong> ist die Nachfolgenutzung des Geländes. Dem Leitsatz der <strong>Stadt</strong>, neben<br />

dem <strong>Stadt</strong>zentrum <strong>Zossen</strong>s auch die bestehenden bzw. sich abzeichnenden Zentren und gemischt<br />

genutzten Bauflächen der beiden anderen Siedlungsschwerpunkte in der Entwicklungsachse der<br />

Dresdner Bahn – Wünsdorf und Dabendorf zu erhalten und weiter zu entwickelt, um eine Versorgung<br />

der Bevölkerung mit Dienstleistungen und Gütern des periodischen und aperiodischen Bedarfs über<br />

kurze Wege zu gewährleisten, wird gefolgt.<br />

Damit wird auch den Zielen der Landesplanung entsprochen, dass neue Siedlungsflächen an vorhandene<br />

Siedlungsflächen anzuschließen sind und das die Siedlungsentwicklung vorrangig unter<br />

Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter Entwicklungspotentiale innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete<br />

sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur erfolgen soll.<br />

Die 41 Wohneinheiten entsprechen der Größe des Ortsteiles Wünsdorf, vor allem dem Entwicklungsziel<br />

die Entwicklungsachse der Dresdner Bahn – Wünsdorf und Dabendorf weiter zu entwickeln.<br />

--------------------------------------------------------------------------------<br />

Auf insgesamt 58,1 ha Mischgebietsfläche können ca. 29 ha mit Wohnhäusern bebaut werden. Damit<br />

ergeben sich. 396 Wohneinheiten (vgl. Auflistung).<br />

Gemischte Bauflächen können sowohl zum Wohnen als auch durch Gewerbebetriebe, die das Wohnen<br />

nicht wesentlich stören genutzt werden. Vereinfachend wird hier <strong>zur</strong> Berechnung der<br />

entstehenden Entwicklungspotenziale von einem Nutzungsverhältnis zwischen Wohnen und Gewerbe<br />

von 50/50 ausgegangen. Daraus ergibt sich, dass zu den in Kapitel 4.3 errechneten Wohnbaupotenzialen<br />

rund 396 WE - fast ausschließlich in den Orten der Hauptsiedlungsachse - dazukommen.<br />

Unter Beachtung des zu Grunde gelegten Nutzungsverhältnissen ergibt sich rechnerisch ein Potenzial<br />

von rund 29,1 ha, das für Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe, Handwerksbetriebe, Gartenbaubetriebe,<br />

Handelsbetriebe und sonstige das Wohnen nicht wesentlich störende<br />

Gewerbebetriebe <strong>zur</strong> Verfügung steht. Damit besteht genügend Angebot, um den Erweiterungs-,<br />

Umsiedlungs- und Neuansiedlungsbedarf zu decken, mit denen aufgrund der im nächsten Kapitel<br />

genauer beschriebenen Entwicklung des Arbeitsmarktes (u.a. Tertiärisierung der Wirtschaft) durchaus<br />

zu rechnen ist.<br />

Die Neuausweisungen auf dem Gebiet der Entwicklungsgesellschaft Wünsdorf Waldstadt (EWZ)<br />

erfolgen in Abstimmung mit der EWZ – so auch im Fall der mit 18,7 ha größten Neuausweisung (M<br />

9), für die die EWZ langfristig einen entsprechenden Bedarf und Entwicklungspotenziale sieht, die<br />

auch im Sinne der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> liegen.<br />

Nicht alle Entwicklungsvorstellungen der EWZ wurden im <strong>FNP</strong>-<strong>Entwurf</strong> umgesetzt, da derzeit seitens<br />

der <strong>Stadt</strong> kein entsprechender Bedarf gesehen wird bzw. keine schlüssigen Entwicklungskonzepte<br />

vorliegen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> weist an diese Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass sie die Entwicklung, insbesondere<br />

der ehemals militärisch genutzten Flächen Wünsdorfs als eine zentrale Aufgabe der<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklungspolitik sieht. Die Umnutzung solcher Flächen, insbesondere der ehemals baulich<br />

genutzten im oder mit Anschluss an den Siedlungszusammenhang, ist ressourcenschonend, weil<br />

diese Fläche in der Regel erschlossen sind, der Bestand evtl. weiter nutzbar ist und eine Entwicklung<br />

hier im Sinne der Bodenschutzklausel ist. Die <strong>Stadt</strong> begrüßt Entwicklungen auf solchen Flächen<br />

damit ausdrücklich, soweit sie mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sind. Dazu<br />

56


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

gehört auch, dass ihre Entwicklung bedarfsgerecht erfolgt. Sobald ein entsprechender Bedarf besteht<br />

bzw. ein schlüssiges Konzept vorliegt, besteht die Möglichkeit, Flächen nachträglich, entweder im<br />

weiteren Verfahren oder später in Form einer Änderung des <strong>FNP</strong>s, im Plan darzustellen.<br />

Die Darstellung ermöglicht die Umnutzung aufgegebener Nutzungen (Militär- und Krankenhausnutzung)<br />

bzw. solcher Nutzungen, die absehbar aufgegeben werden sollen (Sportplatz Dabendorf<br />

Goethestraße)<br />

Bei einigen Flächen handelt es sich um Lückenschließungen bzw. Arrondierungen, die (M1 und M2)<br />

sogar innerhalb der Innenbereichssatzung des jeweiligen Ortsteils (Glienick bzw. Nunsdorf) liegen, so<br />

dass hier schon Baurecht nach § 34 BauGB besteht. Die Flächen werden dennoch dargestellt, um die<br />

Veränderung zum Alt-<strong>FNP</strong>, der hier noch keine Baufläche sondern Grün- bzw. Landwirtschaftsfläche<br />

darstellte, zu verdeutlichen.<br />

Die Fläche in <strong>Zossen</strong>, Waldstadt und Wünsdorf sollen aufgrund ihrer Lage vor allem zentrumsbildende<br />

Funktionen erfüllen bzw. den Zentrumsbildungsprozess unterstützen.<br />

Die Flächen M4 und M8 dienen vor allem dazu mögliche Entwicklungsimpulse der angrenzenden<br />

etablierten Nutzungen aufnehmen zu können (Ausweitung des im VEP „Mitsubishi“ festgesetzten<br />

Gewerbegebietes bzw. der Bücherstadt mit ihren gastronomischen, kulturellen und gewerblichen<br />

Einrichtungen).<br />

Die Flächen M6 und M10 stellen dagegen Gebiete dar, mit deren Darstellung eine gewünschte Entwicklung<br />

erst noch angeschoben bzw. unterstützt werden soll - auch in deren Umgebung. So bietet<br />

M6 Entwicklungsspielraum für den weiter zu entwickelnden Zentrenbereich Dabendorfs und M10 –<br />

entsprechend des B-Planentwurfs „Block 110/111“ – Raum u.a. für weniger belästigende gewerblichen<br />

Nutzungen, in Forstsetzung und Erweiterung des nördlich angrenzenden rechtskräftigen B-<br />

Plangebietes „Gutstedtstraße“, dass eine rein gewerbliche Nutzung hier festsetzt.<br />

Die Darstellungen neuer gemischter Bauflächen verteilen sich wie folgt:<br />

Kernstadt – Hauptsiedlungsachse Dabendorf-<strong>Zossen</strong>-Wünsdorf<br />

Dabendorf:<br />

<strong>Zossen</strong>:<br />

Wünsdorf:<br />

Ortsteile<br />

Glienick:<br />

Nunsdorf:<br />

Nächst Neuendorf<br />

7,5 ha / 3,75 ha Gewerbe / 52 WE<br />

1,8 ha / 0,9 ha Gewerbe / 13 WE<br />

45,5 ha / 25,6 ha Gewerbe / 318 WE<br />

0,9 ha / 0,4 ha Gewerbe / 6 WE<br />

0,6 ha / 0,3 ha Gewerbe / 4 WE<br />

1,8 ha / 0,9 ha Gewerbe / 13 WE<br />

4.5 Gewerbliche Bauflächen<br />

4.5.1 Ausgangsbedingungen<br />

Zum 30.06.2011 wohnten in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> 1<strong>1.</strong>906 Menschen im erwerbsfähigen Alter (15 bis unter<br />

65 Jahre). Davon waren 7.087, also 59,5 %, sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 31 Der Anteil der<br />

sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort war damit höher als im brandenburgweiten<br />

Durchschnitt, wo er 51,6% betrug. 32 Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen<br />

der größte Teil der Selbstständigen, die mithelfenden Familienangehörigen und die Beamten. Die<br />

Zahl der erwerbstätigen Bevölkerung ist also höher als die Zahl der sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten. Quantifizierbar ist die Zahl nicht genau. Geht man von der durchschnittlichen Erwerbsquote<br />

des Landkreises Teltow-Fläming aus dem Jahr 2012 aus (ca. 83%) 33 , ergibt sich eine<br />

überschlägige Zahl von rund 9.900 Erwerbstätigen, die zum 30.06.2008 in <strong>Zossen</strong> wohnten. Da das<br />

vorliegende statistische Datenmaterial sich auf die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beschränkt,<br />

beziehen sich die folgenden Ausführungen auf diesen Großteil der Erwerbstätigen.<br />

Von den insgesamt 7.087 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die in <strong>Zossen</strong> wohnen, waren die<br />

meisten im Handel, Verkehr- und Gastgewerbe (29,6%), im produzierenden Gewerbe (26,6%), bei<br />

31 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (2010): Statistischer Bericht A VI14–j/128 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort und<br />

deren Pendlerverhalten nach Gemeinden im Land Brandenburg – 30. Juni 2011 (Stand August 2013, vorläufiges Ergebnis), S. 23.<br />

32 a.a.O., S. 7.<br />

33 Landesgesundheitsamt im Landesamt für Soziales und Versorgung (2009): Brandenburger Sozialindikatoren 2007, Aktuelle Daten <strong>zur</strong><br />

sozialen Lage im Land Brandenburg, S. 65<br />

57


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

den öffentlichen und privaten Dienstleistern (26,1%) und Unternehmensdienstleistern (16,6%) beschäftigt.<br />

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei waren die wenigsten Menschen<br />

beschäftigt (1,2%). 34 Die Zahlen belegen grundsätzlich die Tertiärisierung der Wirtschaft. Der primäre<br />

Sektor spielt nur noch eine untergeordnete Rolle, während der tertiäre Sektor enorm an Bedeutung<br />

gewonnen hat und mehr als 70% der Beschäftigten hier arbeiten. Der Anteil der im sekundären Sektor<br />

(produzierendes Gewerbe) Beschäftigten, die in <strong>Zossen</strong> wohnen, liegt zwischen dem<br />

brandenburgweiten Durchschnitt (25,6%) und unter dem Durchschnitt für den Landkreis Teltow-<br />

Fläming (28,3%).<br />

Die Zahlen lassen nicht unbedingt einen Schluss auf die Wirtschaftsstruktur der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> zu, da<br />

nur <strong>1.</strong>448 der hier insgesamt wohnhaften 7.087 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten auch in<br />

<strong>Zossen</strong> arbeiten. 35 Dennoch kann festgehalten werden, dass die Verteilung der Beschäftigten auf die<br />

einzelnen Wirtschaftssektoren brandenburgweit ähnlich ist. Ein Blick auf die Statistik zu den Beschäftigten<br />

am Arbeitsort nach Wirtschaftsbereichen bestätigt dies auch für die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong>. Von den<br />

insgesamt 4.986 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort <strong>Zossen</strong> ist nur ein verschwindend<br />

geringer Teil in der Landwirtschaft tätig (1,9%), während 21,8% im produzierenden<br />

Gewerbe und über 75% (genau 75,5%) im tertiären Sektor (Wirtschaftsbereiche Handel, Verkehr,<br />

Gastgewerbe und Dienstleistungen) arbeitet. 36 Damit ist <strong>Zossen</strong> das Mittelzentrum im Landkreis, in<br />

dem der Anteil der Beschäftigten im produzierenden Gewerbe am geringsten ist. 37 Damit zeigt sich<br />

zum einen die Notwendigkeit, diesen Teil der Wirtschaft zu stärken, um möglichst breit und krisensicher<br />

aufgestellt zu sein und eine Basis für den tertiären Sektor zu sichern. Zum anderen begründet<br />

die Tertiärisierung der Wirtschaft, also die Entwicklung weg von produzierenden Gewerbe mit hohem<br />

Emissionspotential hin zu wenig störenden Gewerben wie bspw. denen des Dienstleistungssektors,<br />

auch den oben dargestellten Bedarf an gemischten Bauflächen, wo eine räumlicher Durchmischung<br />

mit Wohnnutzungen zu lebendigen und ressourcenschonenden (Stichwort „<strong>Stadt</strong> der kurzen Wege“)<br />

Quartieren führen kann.<br />

Insgesamt gab es in der <strong>Stadt</strong> im Jahr 2011 718 umsatzsteuerpflichtig Unternehmen in <strong>Zossen</strong>. Damit<br />

stellte die <strong>Stadt</strong> rund 50% der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen des Mittelbereichs <strong>Zossen</strong>. 38<br />

Neben einigen großen Unternehmen wie bspw. die Einkaufszentrale von Douglas sind in <strong>Zossen</strong> etwa<br />

150 Mittelständler zu Hause. Das Handwerk ist komplett vertreten – zum Sektor Industrie werden<br />

etwa 50 Firmen gezählt. Der größte private Arbeitgeber ist das Funkwerk Dabendorf mit etwa 170<br />

Mitarbeitern. Ein großer Arbeitgeber in <strong>Zossen</strong> ist auch die öffentliche Verwaltung im Landesdienst, in<br />

der Gemeinde und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes. Die <strong>Stadt</strong> ist Branchenschwerpunktort<br />

für die Branchenkompetenzfelder Automotive und Medien und Informations- und<br />

Kommunikationstechnik. 39 Zusätzlich sieht die <strong>Stadt</strong> ihre Stärken in den Branchen Metallverarbeitung,<br />

Elektrotechnik und Lebensmittel. Laut eigenen Angaben ist die Wirtschaftförderpolitik der <strong>Stadt</strong><br />

erfolgreich. Seit Mitte 2007 sind über 10 Unternehmen nach <strong>Zossen</strong> gezogen. Große Ansiedlungserfolge<br />

der letzten Jahre waren bspw. die Investitionen des baden-württembergischen Fruchtspezialist<br />

Bayer, des hessischen Medizintechniklieferanten Sapio Life und die Ansiedlung der Douglas Einkaufs-<br />

und Service Gesellschaft. 40<br />

Die Beschäftigtendichte <strong>Zossen</strong>s liegt bei ca. 286 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am<br />

Arbeitsort je <strong>1.</strong>000 Einwohner. 41 Zum Vergleich, die Gemeinden des Landkreises Teltow-Fläming<br />

hatten zum 30.06.2008 im Schnitt eine Beschäftigungsdichte von 314, brandenburgweit war ein<br />

Schnitt von 291 Beschäftigten zu verzeichnen. Relativierend muss hier aber erwähnt werden, dass<br />

die Beschäftigtenentwicklung (der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort) in <strong>Zossen</strong><br />

zwischen 1997 bis 2007 positiv war (+14,4%), was nur noch weiteren 5 der insgesamt 16 Gemeinden<br />

im tendenziell wirtschaftsstarken Landkreis Teltow-Fläming gelungen ist. 42<br />

34 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (2010): Statistischer Bericht A VI14–j/08 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort und<br />

deren Pendlerverhalten nach Gemeinden im Land Brandenburg – 30. Juni 2008 (Stand Dezember 2008, vorläufiges Ergebnis), S. 24.<br />

35 a.a.O., S. 32.<br />

36 Landesamt für Bauen und Verkehr (2010): Mittelbereichsprofil <strong>Zossen</strong> 2010, S. 13 und LBV (2010): Kreisprofil Teltow-Fläming 2010, S. 9.<br />

37 Zum Vergleich die Zahlen für die anderen Mittelzentren im Landkreis: Jüterbog:23,9%, Luckenwalde: 27% Ludwigsfelde:43,9%.<br />

38 Landesamt für Bauen und Verkehr (2010): Mittelbereichsprofil <strong>Zossen</strong> 2010, S. 10<br />

39 LBV (2010): Kreisprofil Teltow-Fläming 2010, S. 3<br />

40 WIWUmedia GmbH (2009): Magnetischer Osten, Artikel in der Zeitschrift Wirtschaftswunder Berlin-Brandenburg, Ausgabe Aug./Sept.<br />

2009, S. 19.<br />

41 Landesamt für Bauen und Verkehr (2010): Kreisprofil Teltow-Fläming 2010, S. 9.<br />

42 Landesamt für Bauen und Verkehr (2009): Kreisprofil Teltow-Fläming 2003, S. 9 und Strukturatlas Land Brandenburg unter<br />

http://strukturatlas.brandenburg.de/.<br />

58


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Rund 22% bzw. <strong>1.</strong>422 der in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> wohnhaften sozialversichtungspflichtig Beschäftigten,<br />

arbeiten auch hier. Damit liegt die Nichtpendlerquote <strong>Zossen</strong>s sowohl unter der des Landkreises<br />

Teltow-Fläming (26%), als auch der des Landes Brandenburg (32%). 43<br />

Rund 78% bzw. 5.182 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Wohnort in <strong>Zossen</strong> pendelten <strong>zur</strong><br />

Arbeit aus. Die Mehrzahl pendelte in eine andere Gemeinde des Landkreises Teltow-Fläming (37,6%)<br />

bzw. in andere Bundesländer (vorwiegend Berlin) aus (37,6%). Rund 25% pendelten in andere<br />

Brandenburger Landkreise <strong>zur</strong> Arbeit. 44 Gleichzeitig pendeln 3.564 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte<br />

nach <strong>Zossen</strong> <strong>zur</strong> Arbeit ein. Die Mehrzahl der Einpendler stammte aus dem Landkreis<br />

Teltow-Fläming (39,8%) bzw. aus einem anderen Brandenburger Landkreis (39,5%). Die restlichen<br />

Einpendler (20,7%) stammten aus anderen Bundesländern - vermutlich etliche aus dem nächstgelegenen<br />

Bundesland Berlin. 45 Aus den Zahlen der Ein- und Auspendler ergibt sich ein negativer<br />

Pendlersaldo (-<strong>1.</strong>618) bzw. ein Auspendlerüberschuss.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> bemüht sich aktiv den Wirtschaftsstandort <strong>Zossen</strong> zu vermarkten. Die Lage südlich<br />

von Berlin im Kreuzungsbereich der Bundesstraße 96 und 246 mit schnellen Anschlüssen an die<br />

Autobahnen A 10, A 13, zum im Bau befindlichen Großflughafen BBI und an der Eisenbahnlinie<br />

Berlin-Dresden beschert der <strong>Stadt</strong> Vorteile im Ansiedlungswettbewerb. Auch der niedrigstmöglichen<br />

Gewerbesteuerhebesatz von 200 Prozent, macht den Wirtschaftsstandort <strong>Zossen</strong> attraktiv, insbesondere<br />

weil die Firmen die Gewerbesteuer seit 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe geltend machen<br />

können. 46<br />

Die <strong>Stadt</strong> verfügt über keine, mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen<br />

Wirtschaftsstruktur, geförderten Gewerbegebiete. In den vorhandenen Gewerbegebieten gibt es nach<br />

Angaben der <strong>Stadt</strong> noch Platz in der Größenordnung von rund 16 ha. 47 Inwieweit eine Neuausweisung<br />

von Gewerbeflächen begründet werden kann, wird im Folgenden untersucht, indem die<br />

bestehenden Gewerbegebiete und wesentlichen -einzelstandorte aufgelistet und deren Auslastung<br />

bzw. bestehende Verdichtungspotenziale dargestellt werden:<br />

Bezeichnung<br />

Lage<br />

Fläche<br />

ha (ca.)<br />

verfügbares Potenzial<br />

in ha (ca.) 48<br />

OT Glienick<br />

„Glienick“ Glienick, <strong>Zossen</strong>er Straße 16,2 4,0<br />

OT Nunsdorf<br />

„Nunsdorf“ Nunsdorf, Kreuzweg 6,8 0<br />

OT Schünow<br />

„Schünow“<br />

Schünow, zwischen Zur Dorfstraße und Weg<br />

nach Mellensee<br />

2,6 0<br />

OT Nächst Neuendorf<br />

„Nächst Neuendorf“ Nächst Neuendorf, Kleine Feldstraße 9,0 0<br />

OT <strong>Zossen</strong> (inkl. GT Dabendorf)<br />

„Am Funkwerk“ <strong>Zossen</strong> (Dabendorf), Märkische Straße 14,9 1,4<br />

„Zum Königsgraben“ <strong>Zossen</strong> (Dabendorf). Zum Königsgraben 4,3 0<br />

„Am Bahnhof Dabendorf“<br />

<strong>Zossen</strong> (Dabendorf), Am Bahnhof<br />

Dabendorf<br />

9,1 0<br />

„Stubenrauchstraße“ 49 <strong>Zossen</strong>, westl. Stubenrauchstraße 8,2 2,8<br />

„An den Wulzen“ <strong>Zossen</strong>, An den Wulzen 4,1 1,6 50<br />

OT Wünsdorf<br />

„Am Bahnhof Wünsdorf“ Wünsdorf, An der Brotfabrik 10,2 6,1<br />

„Gutstedtstraße“ Wünsdorf, südl. Gutstedtstraße 13,1 9,2<br />

43 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (2010): Statistischer Bericht A VI14–j/08 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort und<br />

deren Pendlerverhalten nach Gemeinden im Land Brandenburg – 30. Juni 2008 (Stand Dezember 2008, vorläufiges Ergebnis), S. 32 und<br />

25. Wert = Zahl der Nichtpendler/ Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Wohnort.<br />

44 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (2010): Statistischer Bericht A VI14–j/08 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort und<br />

deren Pendlerverhalten nach Gemeinden im Land Brandenburg – 30. Juni 2008 (Stand Dezember 2008, vorläufiges Ergebnis), S. 50.<br />

45 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (2010): Statistischer Bericht A VI14–j/08 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort und<br />

deren Pendlerverhalten nach Gemeinden im Land Brandenburg – 30. Juni 2008 (Stand Dezember 2008, vorläufiges Ergebnis), S. 4<strong>1.</strong><br />

46 WIWUmedia GmbH (2009): Magnetischer Osten, Artikel in der Zeitschrift Wirtschaftswunder Berlin-Brandenburg, Ausgabe Aug./Sept.<br />

2009, S. 19<br />

47 WIWUmedia GmbH (2009): Magnetischer Osten, Artikel in der Zeitschrift Wirtschaftswunder Berlin-Brandenburg, Ausgabe Aug./Sept.<br />

2009, S. 19<br />

48 Angaben der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong>. Zu beachten ist, dass tlw. Vorhalteflächen als nicht verfügbar angenommen werden, so dass sich das Potenzial<br />

nicht automatisch aus dem Auslastungsgrad ergibt.<br />

49 Teile der unbebauten Flächen (ca. 2,5 ha) solchen entsprechend des aktuellen Standes des in Aufstellung befindlichen B-Planes „An der<br />

Stubenrauchstraße“, der sich größtenteils mit dem bestehenden Gewerbegebiet deckt, als Sondergebiet „Handel“ festgesetzt werden. Die<br />

effektive gewerbliche Baufläche liegt damit bei ca. 5,7 ha. Für gewerbliche Entwicklungen stehen hier nach eigener Schätzung ungefähr 2,8<br />

ha <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

50 Auslastungsgrad 60% / Verfügbarkeit: Lagerhallenflächen unsaniert.<br />

59


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

„An der Gutstedtstraße“ Wünsdorf, nördl. Gutstedtstraße 6,7 1,0<br />

Gesamt 105,2 26,1<br />

Tab. 7: Übersicht der bestehenden Gewerbegebiete und deren Auslastung<br />

Aus der Tabelle ergibt sich ein Bestand an Gewerbeflächen in Höhe von ca. 105 ha, wovon etwa 75<br />

% belegt sind und ca. 25% (bzw. rund 26 ha) ha als Entwicklungspotenziale <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />

4.5.2 Leitsätze<br />

<strong>1.</strong> Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> ist ein attraktiver Gewerbestandort. Die infrastrukturelle Ausstattung eines Mittelzentrums,<br />

die gute verkehrliche Erreichbarkeit, die vorhandene Branchenstruktur, der<br />

niedrigstmögliche Gewerbesteuersatz, ein geradliniges Genehmigungsmanagement inkl. fachgerechter<br />

Beratung bedingen in Verbindung mit dem bereits bestehenden differenzierten<br />

Gewerbeflächenangebot diese Attraktivität.<br />

2. Eine Stärkung und Weiterentwicklung der Branchenkompetenzfelder Automotive und Medien und<br />

Informations- und Kommunikationstechnik, sowie in den Branchen Metallverarbeitung, Elektrotechnik<br />

und Lebensmittel wird angestrebt. Dies erfordert unter anderem durch eine<br />

Angebotsplanung Vorsorge dafür zu treffen, dass entsprechende Flächen, sowohl gewerblicher als<br />

auch industrieller Art, für Erweiterungen bzw. Neuansiedlungen <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />

3. Gleichzeitig sollen auch andere Branchen gefördert werden und eine möglichst differenzierte und<br />

damit möglichst krisensichere Gewerbestruktur etabliert werden. Dazu sollen den verschiedenen<br />

gewerblichen und industriellen Ansprüchen entsprechende Flächen für Erweiterungen bzw. Neuansiedlungen<br />

im Sinne einer Angebotsplanung <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />

4. Höchste Priorität bei der Zurverfügungstellung weiterer Gewerbeflächen hat deren Lage. Zunächst<br />

sollten bestehende Nachverdichtungs- und Umnutzungspotenziale in bestehenden Siedlungsbereichen<br />

genutzt werden. Oben wurden überschlägig Verdichtungspotentiale von ca. 26 ha ermittelt.<br />

Je nach Verfügbarkeit solcher Fläche sollten erst im zweiten Schritt neue Fläche in Anspruch genommen<br />

werden, die aufgrund ihrer Erschließung (medien- und verkehrstechnisch) und der sie<br />

umgebenden Nutzung (Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG, Abstandsleitlinie u.ä.) eine Lagegunst<br />

für die beabsichtigte Nutzung aufweisen. Dabei ist zwischen gewerblicher und industrieller<br />

Nutzung im Sinne der §§ 8 und 9 BauNVO zu unterscheiden. Um Synergieeffekte nutzbar zu machen,<br />

aber auch die bessere Auslastung gewerbespezifischer Infrastrukturen zu erreichen, sollen<br />

Neuausweisungen idealerweise an bestehende Standorte anknüpfen. Sie sollen sich auch an vorhandene<br />

oder geplante Infrastrukturen orientieren und möglichst schnell von Bundesstraßen<br />

und/oder überörtlichen Straßen erreichbar sein.<br />

5. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> will ihrer Funktion als Mittelzentrum gerecht werden. Laut LEP B-B sollen in den<br />

Mittelzentren für den jeweiligen Mittelbereich die gehobenen Funktionen der Daseinsvorsorge mit<br />

regionaler Bedeutung konzentriert werden. Dazu gehören auch die Wirtschaftsfunktionen. Eine<br />

wesentliche Aufgabe der Mittelzentren ist dabei die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung<br />

im Verflechtungsbereich mit Beschäftigungsmöglichkeiten.<br />

6. Positive Entwicklungsimpulse, die sich aus der Fertigstellung des BBI ergeben, sollen insbesondere<br />

in den flughafennahen Gemeindeteilen durch die Zurverfügungstellung von Gewerbebauflächen<br />

aufgegriffen und entwickelt werden. Ohne den Süden der <strong>Stadt</strong> zu vernachlässigen, sollen neue<br />

Flächen daher eher im BBI-nahem Norden (nördlich der B 246), entsprechend der derzeitigen<br />

Nachfrage, angeboten und entwickelt werden.<br />

7. Die positive Entwicklung der Beschäftigten am Arbeitsort der vergangenen Jahre soll durch die<br />

Sicherung aber auch die Darstellung neuer gewerblich nutzbarer Gebiete unterstützt werden. Ziel<br />

ist es, in Funktion eines Mittelzentrums die Einpendlerzahl zu erhöhen. Gleichzeitig sollen mehr<br />

Menschen, die in <strong>Zossen</strong> wohnen auch hier arbeiten. Dazu muss die Nichtpendlerquote erhöht und<br />

die Quote der Auspendler gesenkt werden.<br />

4.5.3 Entwicklungskonzept / Darstellungen<br />

60


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Als gewerbliche Bauflächen werden im <strong>FNP</strong> solche Flächen dargestellt, die aufgrund ihrer Nutzung<br />

Gewerbe- oder Industriegebieten im Sinne der BauNVO entsprechen bzw. die eine für solche Gebiete<br />

typische Nutzung ermöglichen sollen.<br />

Was in den Baugebietstypen zulässig ist, regeln die entsprechenden Paragraphen der BauNVO (§§ 8-<br />

9). Für jedes Gebiet wird geregelt wozu es allgemein dient, was hier zulässig ist und was ausnahmsweise<br />

zugelassen werden kann.<br />

Gewerbegebiete dienen der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.<br />

Zulässig sind Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, Geschäfts-,<br />

Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke.<br />

Ausnahmsweise können Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber<br />

und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und<br />

Baumasse untergeordnet sind, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke<br />

und Vergnügungsstätten zugelassen werden.<br />

Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend<br />

solcher, die (vornehmlich aufgrund ihrer Emissionen) in anderen Baugebieten unzulässig sind.<br />

Zulässig sind Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe und<br />

Tankstellen. Ausnahmsweise können Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für<br />

Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche<br />

und Baumasse untergeordnet sind und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale,<br />

gesundheitliche und sportliche Zwecke zugelassen werden.<br />

Die TA-Lärm benennt für Gewerbegebiete Immissionsrichtwerte von 65 dB(A) tags und 50 dB(A)<br />

nachts außerhalb von Gebäuden. Für Industriegebiete wird ein Wert von 70 dB(A) tags und nachts<br />

benannt.<br />

Zum Bestandsschutz rechtmäßig genutzter aber nicht dargestellter gewerblicher Bauflächen, gelten<br />

analog die Ausführungen im Kapitel Darstellung Wohnbauflächen.<br />

Der <strong>Entwurf</strong> sieht folgende Neuausweisungen von gewerblichen Bauflächen vor:<br />

Lfd-Nr. im Plan: G 1<br />

Ortsteil:<br />

OT Nächst Neuendorf<br />

Flächengröße:<br />

8,8 ha<br />

Die Fläche liegt im Ortsteil Nächst Neuendorf, östlich und südlich der Feldstraße und südlich des<br />

Bestandsgebietes „Nächst Neuendorf“. Die Fläche liegt unmittelbar an einer geplanten Straße und ist,<br />

wenn diese umgesetzt sind, optimal angebunden.<br />

Auch die relativ kleine Fläche und die heute bereits vorhandenen Verdichtungspotentiale südlich<br />

„Glienick“ und „Am Funkwerk“ liegen im Norden des <strong>Stadt</strong>gebietes und damit nahe dem BBI (ca. 25-<br />

30 km). Auch die Bundesautobahn im Norden ist schnell erreichbar.<br />

Immissionsrechtlich sind für angrenzende Wohnbereiche kaum Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

Lfd-Nr. im Plan: G 2<br />

Ortsteil:<br />

OT Dabendorf<br />

61


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Flächengröße:<br />

61,0 ha<br />

Die Fläche liegt im OT Dabendorf-West, östlich des Bestandsgebietes „Am Funkwerk“. Die Fläche<br />

liegt unmittelbar an einer geplanten Straße und ist, wenn diese umgesetzt sind, optimal angebunden.<br />

Die Fläche und die heute bereits vorhandenen Verdichtungspotentiale südlich „Glienick“ und „Am<br />

Funkwerk“ liegen im Norden des <strong>Stadt</strong>gebietes und damit nahe dem BBI (ca. 25-30 km). Auch die<br />

Bundesautobahn im Norden ist schnell erreichbar.<br />

Immissionsrechtlich sind für angrenzende Wohnbereiche kaum Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

Im Plangebiet liegt ein nach § 32 BbgNatSchAG Biotop. Im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren<br />

ist die Fläche zu überprüfen und ggf. durch Festsetzungen zu sichern.<br />

Lfd-Nr. im Plan: G 3<br />

Ortsteil:<br />

OT Schöneiche<br />

Flächengröße:<br />

44,3 ha<br />

Die Fläche liegt im OT Schöneiche, westlich der vorhandenen Deponie und ist gut erschlossen und<br />

verfügt über einen Gleisanschluss bzw. grenzt direkt an Bahnflächen an. Sie liegt neben der Deponie<br />

an der Grenze zu Mittenwalde. Auf der benachbarten Deponie wird Gas erzeugt, dass evtl. im beabsichtigten<br />

Gewerbegebiet genutzt werden kann. Auf Mittenwalder Seite schließen sich zwei<br />

Gewerbegebiete an (eines davon per B-Plan festgesetzt) an.<br />

Die Fläche und die heute bereits vorhandenen Verdichtungspotentiale südlich „Glienick“ und „Am<br />

Funkwerk“ liegen im Norden des <strong>Stadt</strong>gebietes und damit nahe dem BBI (ca. 25-30 km). Auch die<br />

Bundesautobahn im Norden ist schnell erreichbar.<br />

Immissionsrechtlich sind für angrenzende Wohnbereiche keine Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

Lfd-Nr. im Plan: G 4<br />

Ortsteil:<br />

OT Wünsdorf<br />

62


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Flächengröße:<br />

9,5 ha<br />

Die Fläche liegt im OT Wünsdorf, nördlich des B-Planes „Am Bahnhof. Sie grenzt im Süden an ein<br />

bestehendes Gewerbegebiet an, ist gut erschlossen und verfügt über einen Gleisanschluss bzw.<br />

grenzt direkt an Bahnflächen an.<br />

Lfd-Nr. im Plan: G 5<br />

Ortsteil:<br />

OT Wünsdorf<br />

Flächengröße:<br />

9,5 ha<br />

Die Fläche liegt im OT Wünsdorf südlich des B-Plan „Gutstedtstraße. Sie grenzt im Norden an ein<br />

bestehendes Gewerbegebiet an.<br />

--------------------------------------------------------------------------------------<br />

Aus der tabellarischen Übersicht ergibt sich, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> Gewerbebauflächen in der Größenordnung<br />

von rund 129 ha darstellen will. Die Flächen G1, G2 und G4 liegen unmittelbar an<br />

geplanten Straßen und sind, wenn diese umgesetzt sind, optimal angebunden. Die Flächen G3 und<br />

G4 verfügen außerdem über einen Gleisanschluss bzw. grenzen direkt an Bahnflächen an. Die Fläche<br />

G3 liegt neben der Deponie an der Grenze zu Mittenwalde. Auf der benachbarten Deponie wird<br />

Gas erzeugt, dass evtl. im beabsichtigten Gewerbegebiet genutzt werden kann. Auf Mittenwalder<br />

Seite schließen sich zwei Gewerbegebiete an (eines davon per B-Plan festgesetzt). Für Fläche G5,<br />

befindet sich bereits ein B-Plan in Aufstellung (B-Plan „Block 110/111“). Alle geplanten gewerblichen<br />

Bauflächen grenzen an bestehenden Gewerbe/Industriegebieten an.<br />

Zusammen mit den bestehenden, oben ermittelten Verdichtungspotentialen (in Höhe von ca. 26 ha)<br />

ergibt sich für die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> eine Fläche von knapp 154 ha gewerblicher Baufläche als Entwicklungspotential.<br />

Dieses begründet sich vor allem durch die erwarteten Entwicklungsimpulse mit<br />

Fertigstellung des BBI, den geringen Gewerbesteuerhebesatz und der Funktion der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> als<br />

Mittelzentrum.<br />

Mit Fertigstellung und Inbetriebnahme des BBI wird sich der Flugverkehr der Region Berlin-<br />

Brandenburg am Standort Schönefeld bündeln. Die Fertigstellung und Nutzung des Flughafens wird<br />

voraussichtlich einen Entwicklungsschub für die Region mit sich bringen, der heute nicht genau<br />

quantifizierbar ist und spätestens bei der erneuten Fortschreibung des <strong>FNP</strong> zu überprüfen ist. Gerade<br />

die zwei großen Neuausweisungen „Dabendorf-Nord“ (G2) und „Schöneiche“ (G3), aber auch die<br />

kleineren Flächen G1 in Nächst Neuendorf (zus. ca. 113 ha) und die heute bereits vorhandenen<br />

63


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Verdichtungspotentiale südlich „Glienick“ und „Am Funkwerk“ liegen im Norden des <strong>Stadt</strong>gebietes und<br />

damit nahe dem BBI (ca. 25-30 km).<br />

Neben der Flughafennähe und damit auch der Nähe zu überregionale Verkehrsinfrastrukturen werden<br />

zukünftige Ansiedlungen durch den niedrigstmöglichen Gewerbesteuerhebesatz unterstützt. Die<br />

erfolgreiche Ansiedlungspolitik der Vergangenheit und die Tatsache, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> den<br />

niedrigstmöglichen Gewerbesteuerhebesatz von 200% 51 aufweist (Durchschnitt LK Teltow-Fläming:<br />

rund 300%), den sonst nur noch 8 weitere Brandenburger Gemeinden haben, wovon sich nur eine<br />

(Schönefeld) noch näher am Flughafen befindet, 52 lassen weitere Ansiedlungen in relevanten Größenordnungen<br />

realistisch erscheinen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> ist das Mittelzentrum für einen Mittelbereich der aus den Gemeinden <strong>Zossen</strong>,<br />

Rangsdorf, Baruth/Mark und Am Mellensee besteht. Insgesamt lebten hier zum 3<strong>1.</strong>12.2011 genau<br />

38.869 Menschen von denen 25.735 im erwerbsfähigen Alter (15- 65) waren. Von den beiden einwohnerstärksten<br />

Gemeinden - <strong>Zossen</strong> und Rangsdorf - liegt mittlerweile nur noch Rangsdorf im durch<br />

die Landesplanung definierten Berliner Umland, in dem die Bevölkerungsprognose des LBV bis 2030<br />

eine positive Bevölkerungsentwicklung prognostiziert. Für den gesamte Landkreis Teltow-Fläming<br />

geht die Prognose von einem Rückgang um 9% aus. 53 Die gemeindescharfe Bevölkerungsvorausschätzung<br />

geht für den gesamten Mittelbereich von einem Rückgang von 10-20% aus, der alle<br />

Gemeinde des Mittelbereichs betrifft - auch Rangsdorf. 54 Wie oben schon dargestellt, geht die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Zossen</strong> für ihr eigenes Gemeindegebiet nicht von einem Rückgang der Bevölkerung aus. Zumindest<br />

für Rangsdorf wird ebenfalls nicht von einem Bevölkerungsrückgang ausgegangen. Davon abgesehen,<br />

stammen rund 60 % der Einpendler, also derjenigen Menschen, die zum Arbeiten in die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Zossen</strong> kommen, nicht aus dem Landkreis Teltow-Fläming und damit nicht aus dem Mittelbereich der<br />

<strong>Stadt</strong>. 55 Es kann also angenommen werden, dass die Zahl der mit Arbeit zu versorgenden Menschen<br />

zumindest konstant bleibt oder, bestenfalls sogar leicht zunimmt. Sollte es zusätzlich gelingen den<br />

Pendlersaldo positiv zu beeinflussen, indem durch Neuansiedlungen die Zahl der Auspendler gesenkt<br />

und/oder die Zahl der Einpendler erhöht wird und die Nichtpendlerquote sich dem Durchschnitt des<br />

Landkreises annähert, ergibt sich ein weiterer Bedarf nach Gewerbeflächen.<br />

Die Darstellungen im <strong>FNP</strong> verstehen sich als Angebotsplanung. Die dargestellten Flächen sollen<br />

aufgrund der angenommen gemeindlichen Entwicklung (also des abgeschätzten Bedarfs) und ihrer<br />

Lagegunst (verkehrlich, siedlungsstrukturell) vorgehalten werden. Inwieweit sie tatsächlich entwickelt<br />

werden, hängt im Wesentlichen von der tatsächlichen Nachfrage und ihrer Verfügbarkeit (Altlasten,<br />

Eigentum…) ab. Es wird noch einmal betont, dass zunächst die Verdichtungspotentiale genutzt werden<br />

sollen, bevor Erweiterungsflächen in Anspruch genommen werden.<br />

Die Darstellungen neuer gewerblicher Bauflächen verteilen sich wie folgt:<br />

Kernstadt – Hauptsiedlungsachse Dabendorf-<strong>Zossen</strong>-Wünsdorf<br />

Dabendorf:<br />

Wünsdorf:<br />

Ortsteile<br />

61,0 ha<br />

15,0 ha<br />

Nächst Neuendorf: 8,8 ha (Nähe Bhf. <strong>Zossen</strong>)<br />

Schöneiche:<br />

44,3 ha (nördliche Gemeindegrenze)<br />

4.6 Sonderbauflächen<br />

4.6.1 Ausgangsbedingungen<br />

Als Sonderbauflächen werden solche Bauflächen dargestellt, die sich wesentlich von den übrigen in<br />

den Kap. 4.3 bis 4.5 genannten Bauflächen unterscheiden. Im Flächennutzungsplan ist die beabsichtigte<br />

Zweckbestimmung der Sonderbauflächen <strong>zur</strong> Bestimmung der Grundrichtung der beabsichtigten<br />

Nutzung darzustellen. Eine konkrete Bestimmung der beabsichtigten Art der Nutzung ist im Rahmen<br />

51 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (2010): Statistischer Bericht LII6-j/10 Realsteuerhebesätze der Städte und Gemeinden im Land<br />

Brandenburg II Quartal 2010, S. 18<br />

52 LK Dahme-Spreewald: Neu Zauche, Schönefeld, Spreewaldheide / LK Märkisch-Oderland: Heckelberg-Brunow, Höhenland/ LK Oberhavel:<br />

Liebenwalde / LK Oder-Spree: Madlitz-Wilmersdorf/ LK Ostprignitz-Ruppin: Sieversdorf-Hohenofen.<br />

53 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (2010): Statistischer Bericht A I 8 – 09 Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg, S. 14-15.<br />

54 Landesamt für Bauen und Verkehr (2010): Bevölkerungsvorausschätzung 2009 bis 2030 – Ämter und amtsfreien Gemeinden des Landes<br />

Brandenburg, Anlage 2, Blatt 2 und 3.<br />

55 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (2010): Statistischer Bericht A VI14–j/08 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort und<br />

deren Pendlerverhalten nach Gemeinden im Land Brandenburg – 30. Juni 2008 (Stand Dezember 2008, vorläufiges Ergebnis), S. 4<strong>1.</strong><br />

64


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

der Flächennutzungsplanung hingegen nicht erforderlich. Dies ist in Konkretisierung der Darstellungen<br />

des <strong>FNP</strong> dann Inhalt der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung.<br />

In <strong>Zossen</strong> gibt es eine Reihe von vorhandenen Sonderbauflächen, die sich nach ihrer Zweckbestimmung<br />

in die folgende Kategorien einordnen lassen:<br />

Flächen, die der Erholung dienen, zu denen in Anlehnung an den § 10 BauNVO solche Flächen<br />

zählen, die durch Wochenendhaus-, Ferienhaus- und Campingplatzgebiete charakterisiert sind:<br />

- im OT Horstfelde in Teilen von Horstfelde-Siedlung,<br />

- im OT <strong>Zossen</strong> am „Johneweg“ und westl. „Am Tabaksland“,<br />

- im OT Kallinchen am Motzener See,<br />

- im OT Wünsdorf nördlich des Großen Wünsdorfer Sees und im GT Neuhof, südlich des Großen<br />

Wünsdorfer Sees und westlich des Wolziger Sees und schließlich<br />

- im OT Lindenbrück östlich des Wolziger Sees (Funkenmühle) und im GT Zesch am See jeweils<br />

östlich des Kleinen und des Großen Zeschsees.<br />

Flächen für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe:<br />

- im OT <strong>Zossen</strong> B-Plangebiet „An der Stubenrauchstraße“<br />

Flächen, die der Sportnutzung dienen - speziell für den Schießsport<br />

- im OT <strong>Zossen</strong>, GT Dabendorf nordwestlich des Gewerbegebietes „Am Funkwerk“<br />

- im OT Wünsdorf südöstlich des Verwaltungszentrums C<br />

- im OT Horstfelde, südwestlich der Straße „Am Friedhof“<br />

sonstige Flächen, die vor allem der Freizeitnutzung dienen<br />

- im OT Glienick westlich der Ortslage Glienick „Am Schulweg“ – Motocrossanlage<br />

- im OT Nunsdorf südöstlich der Ortslage – Reitsport<br />

- im OT Kallinchen westlich der Ortslage – Fahrsicherheitstraining, Motorsport (u.a. Offroad-<br />

Fahren), OutdoorCamp, Mountainbikestrecke Kletterwald<br />

Ehemalige Militärflächen (insbesondere in Wünsdorf), die heute tlw. denkmalgeschützt sind und vor<br />

allem als Bestandteile der Bunkerführungen der Freizeit-/Kulturnutzung dienen<br />

- im OT Wünsdorf (Waldstadt) östlich der Straße „Gerlachshof“ und nördlich der Straße „Im Eichenhain“<br />

Sonstige Sonderbauflächen<br />

- im OT Glienick Fläche für Kompostieranlage und Fläche für Recyclinganlage<br />

- im OT Wünsdorf-Neuhof Fläche für die Wünsdorfer Werkstätten<br />

4.6.2 Leitsätze<br />

<strong>1.</strong> Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> ist, insbesondere durch ihre naturräumliche Ausstattung (v.a. mit Seen) ein<br />

attraktiver Standort für Erholungs- bzw. Freizeitnutzungen. Neben der Naherholung für die <strong>Zossen</strong>er<br />

und die Einwohner des Mittelbereichs der <strong>Stadt</strong>, sind die Erholungs- und Freizeitgebiete<br />

insbesondere auch für die Einwohner des nahe gelegenen Berlins interessant. Die bestehenden<br />

Flächen sollen daher gesichert und soweit Potential vorhanden ist entwickelt werden. Die Entwicklung<br />

bestehender Flächen hat Vorrang vor der Ausweisung neuer Flächen.<br />

2. Um ein differenziertes und an Marktänderungen möglichst flexibel anzupassendes Freizeit- und<br />

Erholungsangebot zu gewährleisen, wird die Zweckbestimmung auf Ebene des Flächennutzungsplanes<br />

nur grob vorgegeben und soll erst in der nachgeordneten Ebene der verbindlichen<br />

Bauleitplanung konkretisiert werden.<br />

3. Neue Erholung- bzw. Freizeitnutzungen sollen nur entwickelt werden, wenn ein Nutzungskonzept<br />

besteht und/oder ein konkreter Bedarf. Die Flächen müssen für die Art der angestrebten Nutzung<br />

eine Lagegunst aufweisen. Diese kann sich bspw. durch eine landschaftlich reizvolle Lage, durch<br />

die Entfernung <strong>zur</strong> nächstgelegenen Wohnbebauung oder durch bereits vorhandene Nutzungen<br />

gleicher oder ähnlicher Art, an die angeknüpft werden kann, um Ressourcen effektiver nutzen zu<br />

können und Synergieeffekte zu generieren ergeben.<br />

Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass die Gebiete möglichst erschlossen sind – zumindest<br />

verkehrlich und dass die Uferbereiche der Seen öffentlich zugänglich bleiben.<br />

65


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

4. In <strong>Zossen</strong> spielt der Schießsport eine relativ bedeutende Rolle im Vereinsleben. Es gibt drei<br />

Schützengilden im <strong>Stadt</strong>gebiet (Schützengilde <strong>Zossen</strong>, Wünsdorfer Schützengilde, Lindenbrücker<br />

Schützenverein). Die vorhandenen Schießanlagen sollen daher erhalten und entwickelt werden.<br />

5. Die Förderung regenerativer Energie ist politisches Ziel der Bundesregierung und des Landes<br />

Brandenburg. Auch die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> sieht die Notwendigkeit dazu im Rahmen einer nachhaltigen<br />

Entwicklung. Daher sollen geeignete Flächen für die Energieerzeugung aus Biomasse und solarer<br />

Strahlungsenergie im <strong>FNP</strong> dargestellt werden. Die Darstellung erhebt nicht den Anspruch Konzentrationszonen<br />

auszuweisen. Grundsätzlich sind entsprechende Vorhaben also auch außerhalb der<br />

dargestellten Flächen im Rahmen der Gesetze möglich.<br />

6. Die <strong>Stadt</strong> will der Widernutzung von Konversionsstandorten, insbesondere denen im Gebiet des<br />

ehemals militärisch genutzten Wünsdorfs begegnen, indem sie hier in Abstimmung mit der Entwicklungsgesellschaft<br />

Wünsdorf/Zehrensdorf mbH möglichst flexibel und differenziert<br />

entwickelbare Sonderbauflächen darstellt. Aufgrund der Flächengrößen und der Größe und Art<br />

des Baubestandes erscheinen regelmäßig nur solche Entwicklungskonzepte realistisch, die eine<br />

möglichst große Vielfalt an Nutzungen zulassen und sich eben nicht in den standardisierten Wohn-<br />

, Misch und Gewerbebauflächen der BauNVO entwickeln lassen.<br />

66


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

4.6.3 Entwicklungskonzept / Darstellungen<br />

Der <strong>Entwurf</strong> sieht folgende Neuausweisungen vor, um die e.g. Ziele zu erreichen:<br />

Lfd-Nr. im Plan: S 1<br />

Ortsteil:<br />

Glienick<br />

Flächengröße:<br />

4,1 ha<br />

Zweckbestimmung im<br />

aktuellen Verfahrensstand:<br />

Biogasanlage<br />

Lage:<br />

westlich der Ortslage<br />

Glienick (leerstehende<br />

Stallanlage)<br />

Die Fläche S1 auf der heute leere Stallungen stehen, soll als Fläche für eine Biogasanlage dienen.<br />

Da solche Anlagen nur unter bestimmten engen Bedingungen im Außenbereich privilegiert sind und<br />

auf der Fläche keine anderweitige Nutzung geplant ist, wird sie als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung<br />

Biogasanlage dargestellt.<br />

In Deutschland sind Zwischenfälle an Biogasanlagen bekannt geworden, die zeigen, dass durch<br />

Havarien große Zerstörungen mit entsprechenden finanziellen Schäden und auch mit tödlichem<br />

Ausgang entstehen können. Gemäß dem deutschen Fachverband Biogas e.V. waren im September<br />

2007 in Deutschland 3.700 Biogasanlagen in Betrieb. Bis jetzt seien im Zusammenhang mit solchen<br />

Anlagen vier Explosionen bekannt. Dies weise auf eine relativ kleine Explosionswahrscheinlichkeit<br />

hin. Die Möglichkeit einer Explosion besteht in jedem Fall. Zur Erstellung einer Biogasanlage ist<br />

deshalb unbedingt notwendig, einen Standort zu evaluieren, der sich in genügendem Abstand zum<br />

Siedlungsbereich befindet, um zu verhindern, dass Menschen in der näheren Umgebung durch eine<br />

Havarie gefährdet werden. Die Bundesregierung ist gewillt und bestrebt, im Rahmen der bestehenden<br />

Verfahren auch für hinreichende Sicherheitsabstände bei Biogasanlagen zu sorgen. Die Gemeinden<br />

können dieses Anliegen unterstützen, indem sie BAB-Gesuche dahingehend untersuchen, ob eine<br />

Gefahr für einen Siedlungsbereich besteht.<br />

Aufgrund der Vorbelastung des Standortes (leere Stallungen), der auch aus verkehrstechnischer Sicht<br />

gut zu erreichen ist, wurde der Standort gewählt.<br />

Lfd-Nr. im Plan: S 2<br />

Ortsteil:<br />

Horstfelde<br />

Flächengröße:<br />

17,9 ha<br />

Zweckbestimmung im<br />

aktuellen Verfahrensstand:<br />

Erholung/Campingplatz<br />

Lage:<br />

Horstfelde, östlich See<br />

nördlich Schünower<br />

Straße)<br />

Die Fläche S2 befindet sich östlich des Horstfelder Sees, an dem sich bereits heute der Wasserskipark<br />

<strong>Zossen</strong> befindet. Auf der dargestellten Fläche soll ein gemeindliches Konzept (der damaligen<br />

67


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Gemeinde Glienick im Amt <strong>Zossen</strong>) umgesetzt werden, dass anschließend an die bereits heute<br />

vorhandene Freizeitnutzung einen Campingplatz vorsieht. Der Campingplatz wird entsprechend des<br />

Konzeptes nur einen Teil der dargestellten Fläche einnehmen. Daneben sind in der Fläche ein Parkplatz,<br />

Schutzpflanzungen entlang der B 246 und eine große Grünfläche mit der Zweckbestimmung<br />

Badestrand geplant. Etwa die Hälfte der Fläche ist als Grünfläche bzw. als „Nicht-Baufläche“ einzuordnen.<br />

Der insgesamt grüne Charakter wird betont, wenn der Campingplatz in den vorhandenen<br />

Wald integriert wird, wie es für solche Flächen/Nutzungen regelmäßig der Fall ist.<br />

Lfd-Nr. im Plan: S 3<br />

Ortsteil:<br />

Wünsdorf-Waldstadt<br />

Flächengröße:<br />

7,0 ha<br />

Zweckbestimmung im<br />

aktuellen Verfahrensstand:<br />

Freizeit / Kultur<br />

Lage:<br />

südl. Gutenbergstraße,<br />

westl. Zehrensdorfer<br />

Straße, Gelände Waldstadion<br />

Die Fläche S3 umfasst das ehemalige Waldstadion in Wünsdorf Waldstadt. Umgeben von der Bücherstadt<br />

mit ihren kulturellen Nutzungen und einem öffentlichen Park, sollen hier u.a. Konzerte,<br />

Open-Air-Veranstaltungen und sonstige kulturelle Ereignisse stattfinden.<br />

Lfd-Nr. im Plan: S 4<br />

Ortsteil:<br />

Wünsdorf-Waldstadt<br />

Flächengröße:<br />

11,8 ha<br />

Zweckbestimmung im<br />

aktuellen Verfahrensstand:<br />

Solaranlage<br />

Lage:<br />

beidseits der<br />

Zehrensdorfer Straße,<br />

ehemaliges Kasernengelände<br />

Die Fläche S4 umfasst ein ehemaliges Kasernengelände. Hier soll nördlich angrenzend an den vorhandenen<br />

Solarpark eine Erweiterung stattfinden.<br />

Zunächst stand hier der Konflikt der Wald- und Biotop-Nutzungen der Ausweisung als Sondergebiet<br />

Solaranlage gegenüber. In Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde und der Forstbehörde<br />

wurde folgendes vereinbart. Da die Trockenrasenpartien auf dem Flurstück akut von Robinienaufwuchs<br />

und Calamagrostissukzessionen bedroht werden und absehbar ist, dass die noch offenen<br />

Flächen in wenigen Jahren zugewachsen sein werden, wurde ein neues Konzept aus Sicht des Naturschutzes<br />

als genehmigungsfähig eingeschätzt. Das Flurstück kann überwiegend für die Aufstellung<br />

von Solarmodulen genutzt werden, wobei die noch am besten ausgeprägten Trockenrasenflächen<br />

ausgespart bleiben und einer Natur- und Artenschutz dienenden Pflege unterzogen werden.<br />

68


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Lfd-Nr. im Plan: S 5<br />

Ortsteil:<br />

Wünsdorf<br />

Flächengröße:<br />

28,0 ha<br />

Zweckbestimmung im<br />

aktuellen Verfahrensstand:<br />

Freizeit<br />

Lage:<br />

südlich Hauptallee<br />

gegenüber<br />

Verwaltungszentrum B,<br />

Die Fläche S5 umfasst ein ehemaliges Kasernengelände, auf dem sich z.B. das Verwaltungszentrum<br />

B und das Haus der Offiziere (ehemalige Militärsportschule) befinden.<br />

Sie lässt sich aufgrund der Größe der Flächen und des Gebäudebestandes (tlw. denkmalgeschützt)<br />

kaum als „normale“ Wohnbau, Mischbau- oder Gewerbebaufläche vermarkten bzw. nutzen. Die<br />

Fläche verlangt daher nach einem speziell zugeschnittenen Nutzungskonzept, dass eine gewissen<br />

Vielfalt an Nutzungen ermöglichen und seinen planerischen Ausdruck in der Darstellung als Sonderbaufläche<br />

findet. Der Bereich Freizeit als Zweckbestimmung ist dabei weit gefasst und scheint am<br />

ehesten entwickelbar. Er lässt außerdem eine vielfältige Konkretisierung im Rahmen der verbindlichen<br />

Bauleitplanung zu. Die konkreten Nutzungsmöglichkeiten müssen im Rahmen von Konzepten<br />

oder verbindlichen Bauleitplänen entwickelt werden. Zielstellung im <strong>FNP</strong> ist, eine möglichst weit<br />

gefasste Zweckbestimmung darzustellen, die vielfältig entwickelt werden kann.<br />

Lfd-Nr. im Plan: S 6<br />

Ortsteil:<br />

Wünsdorf<br />

Flächengröße:<br />

10,4 ha<br />

Zweckbestimmung im<br />

aktuellen Verfahrensstand:<br />

Freizeit<br />

Lage:<br />

südl. Winkelweg, westl.<br />

Fichtenstraße, nördl.<br />

Verwaltungszentrum C<br />

Die Fläche S6 umfasst ein ehemaliges Kasernengelände, auf dem sich die denkmalgeschützte<br />

„Infantrie-Schießschule“ befindet.<br />

Sie lässt sich aufgrund der Größe der Flächen und des Gebäudebestandes (tlw. denkmalgeschützt)<br />

kaum als „normale“ Wohnbau, Mischbau- oder Gewerbebaufläche vermarkten bzw. nutzen. Die<br />

Fläche verlangt daher nach einem speziell zugeschnittenen Nutzungskonzept, dass eine gewissen<br />

Vielfalt an Nutzungen ermöglichen und seinen planerischen Ausdruck in der Darstellung als Sonderbaufläche<br />

findet. Der Bereich Freizeit als Zweckbestimmung ist dabei weit gefasst und scheint am<br />

ehesten entwickelbar. Er lässt außerdem eine vielfältige Konkretisierung im Rahmen der verbindlichen<br />

Bauleitplanung zu. Die konkreten Nutzungsmöglichkeiten müssen im Rahmen von Konzepten<br />

oder verbindlichen Bauleitplänen entwickelt werden. Zielstellung im <strong>FNP</strong> ist, eine möglichst weit<br />

gefasste Zweckbestimmung darzustellen, die vielfältig entwickelt werden kann.<br />

69


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Lfd-Nr. im Plan: S 7<br />

Ortsteil:<br />

Wünsdorf<br />

Flächengröße:<br />

1,7 ha<br />

Zweckbestimmung im<br />

aktuellen Verfahrensstand:<br />

Freizeit- und Erholung<br />

Lage:<br />

westlich Neuhofer Weg,<br />

südöstlich Großer<br />

Wünsdorfer See (ehemaliges<br />

Ferienlager)<br />

Die Fläche S7 umfasst ein ehemaliges Ferienlager in der Nähe des Sees. Sie soll als Freizeit-, Kulturund<br />

Erholungsnutzungen dienen und ist dafür besonders geeignet, da sie am Großen Wünsdorfer<br />

See liegt. Da diese Fläche länger als 7 Jahre nicht genutzt wurde, kann hier nicht von einem Bestand<br />

ausgegangen werden und so muss die Fläche, trotzdem auch sie bebaut ist und im Prinzip ähnlich<br />

wieder genutzt werden soll, als Erweiterungsfläche dargestellt werden.<br />

Lfd-Nr. im Plan: S 8<br />

Ortsteil:<br />

Kallinchen<br />

Flächengröße:<br />

1,6 ha<br />

Zweckbestimmung im<br />

aktuellen Verfahrensstand:<br />

Campingplatz<br />

Lage:<br />

zwischen Seestraße<br />

und Zum Anglerheim<br />

Die Fläche S8 umfasst einen vorhandenen Campingplatz, der durch die Darstellung gesichert werden<br />

soll.<br />

Lfd-Nr. im Plan: S 9<br />

Ortsteil:<br />

Wünsdorf<br />

Flächengröße:<br />

9,7 ha<br />

Zweckbestimmung im<br />

aktuellen Verfahrensstand:<br />

Sportforum Wünsdorf<br />

Lage:<br />

Zwischen Seestraße<br />

und Bahn (südlich des<br />

Sportplatzes<br />

„Wünsdorfer Rampe)<br />

70


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Die Fläche S9 umfasst vorhandene Sportanlagen. Es gibt einen Aufstellungsbeschluss für einen<br />

Bebauungsplan. Unabhängig von weiteren Bestands- und Nutzungsanalysen sind für das zukünftige<br />

Layout des Sportparks Wünsdorf verschiedene grundsätzliche Entwicklungsmöglichkeiten denkbar,<br />

die in weiteren Schritten abgewogen werden und im Bebauungsplan entwickelt werden. Die nachfolgend<br />

aufgeführten Szenarien orientieren sich an den Vorgaben für die gewünschten Nutzungen und<br />

Sportstätten, die sich aus dem Masterplan ergeben haben.<br />

Sozialgebäude mit Bowlingbahn, Trainingshalle mit zwei Handballfeldern unter Mitnutzung der Infrastruktur<br />

des Vereinsheims, Nutzungsmöglichkeiten der Trainingshalle als Mehrzweckhalle auch für<br />

kulturelle Veranstaltungen, Fußball Tunierplatz (Rasenplatz) an der bisherigen Stelle ergänzen um<br />

Zuschauertribüne, Leichtathletik-Kampfbahn Typ B mit Kunstrasenplatz anstelle des bisherigen<br />

unteren Platzes, weitere Spielfelder nach Bedarf und Möglichkeiten und ein Jugendclub mit Freianlagen.<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

Aus der Auflistung der Sonderbauflächen ergibt sich, dass rund 92 ha „neu“ dargestellt werden.<br />

Der wesentliche Anteil davon befindet sich im Ortsteil Wünsdorf (rund 69 ha). Bei den Flächen handelt<br />

es sich in der Regel um solche, die ehemals militärisch genutzt wurden, heute leer stehen und<br />

nun umgenutzt bzw. neu genutzt werden sollen. Eine Fläche (S4 mit rund 11ha) soll für die Gewinnung<br />

von Solarenergie genutzt werden.<br />

Der Rest der Flächen (S3, S5, S6 und S7) soll Freizeit-, Kultur- und Erholungsnutzungen dienen. Die<br />

Fläche S7 ist dafür besonders geeignet, da sie am Großen Wünsdorfer See liegt. Die Fläche S 9 soll<br />

einem Sportzentrum dienen.<br />

Die in den anderen Ortsteilen dargestellten Erweiterungsflächen sollen:<br />

- die Umnutzung einer leer gefallener landwirtschaftlichen Nutzungen (S1),<br />

- die Erweiterung angrenzender Freizeit- und Erholungsnutzungen (S2).<br />

Die Darstellungen neuer Sonderbauflächen verteilen sich wie folgt:<br />

Kernstadt – Hauptsiedlungsachse Dabendorf-<strong>Zossen</strong>-Wünsdorf<br />

Ortsteile<br />

Glienick: 4,1 ha, Horstfelde 17,9 ha, Kallinchen 1,6 ha<br />

Die Konzentrationflächen für Windenergieanlagen werden auch als Sondergebiet dargestellt. Sie<br />

werden in Kap. 4.13 gesondert abgehandelt.<br />

4.7 Flächen für den Gemeinbedarf<br />

Dem Gemeinbedarf und damit der Allgemeinheit dienen solche Anlagen und Einrichtungen, in denen<br />

unabhängig von der Rechtsform des Trägers mit staatlicher oder gemeindlicher Anerkennung eine<br />

öffentliche Aufgabe wahrgenommen wird, wobei ein etwaiges privatwirtschaftliches Gewinnstreben<br />

eindeutig <strong>zur</strong>ücktritt. Als Bedarfsträger kommen im Allgemeinen öffentliche Träger, andere Körperschaften<br />

oder Anstalten des öffentlichen Rechts oder nach Grundsätzen der Gemeinnützigkeit<br />

arbeitende private Träger, die öffentliche Aufgaben erfüllen und insoweit Personen des öffentlichen<br />

Rechts gleichgestellt sind in Betracht.<br />

Im Flächennutzungsplan erfolgt im Sinne einer ganzheitlichen Planung die pauschale Ermittlung des<br />

zukünftigen örtlichen Bedarfs an Flächen für den Gemeinbedarf unter Berücksichtigung vorhandener<br />

Defizite und Zugrundelegung der möglichen zukünftigen Bevölkerungsentwicklung. Als Grundlage für<br />

die Ermittlung des Bedarfs an Einrichtungen für den Gemeinbedarf dienen in der Regel Richt- bzw.<br />

Orientierungswerte. Aufgabe der Flächennutzungsplanung ist es jedoch nicht, die Planung von Standorten<br />

für Gemeinbedarfseinrichtungen des übergeordneten Bedarfs mit ihren Einzugsbereichen<br />

vorzunehmen. Dies obliegt den jeweiligen Fachträgern. Im Bereich der Schulplanung ist dies beispielsweise<br />

das Schulverwaltungsamt des Landkreises Teltow-Fläming. In den Flächennutzungsplan<br />

werden die Ergebnisse dieser Fachplanungen lediglich eingearbeitet bzw. thematisiert.<br />

Eine Darstellung von Flächen für den Gemeinbedarf kann allgemein unterbleiben, wenn diesbezügliche<br />

Vorhaben in den dargestellten Bauflächen allgemein zulässig sind. Darstellungen sind dann<br />

erforderlich, wenn die Sicherung eines bestimmten Gemeinbedarfsstandortes, der die Grundzüge der<br />

Art der Bodennutzung berührt, vorbereitet werden soll.<br />

Die Sportfreiflächen werden gesondert unter Kap. 4.10.1 behandelt.<br />

71


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

4.7.1 Schulische Versorgung<br />

Ausgangssituation<br />

In <strong>Zossen</strong> sind alle für ein Mittelzentrum erforderlichen Bildungseinrichtungen der Primar- und Sekundarstufe<br />

vorhanden.<br />

Es werden im Schuljahr 2010/2011 insgesamt folgende Schulen betrieben:<br />

Bezeichnung<br />

Lage<br />

Grundschule „Goetheschule“ Ortsteil <strong>Zossen</strong>, Gerichtstraße 39<br />

Grundschule Dabendorf Ortsteil <strong>Zossen</strong>, GT Dabendorf, Triftstraße 1<br />

Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe<br />

„Geschwister-Scholl-Schule“<br />

Grundschule „Erich-Kästner“<br />

Ortsteil <strong>Zossen</strong>, GT Dabendorf, Triftstraße 3<br />

Ortsteil Wünsdorf, GT Waldstadt, Friedrich-Raue-<br />

Straße 1<br />

Oberschule Wünsdorf Ortsteil Wünsdorf, Chausseestraße 6<br />

Grundschule Glienick Ortsteil Glienick, Am Sportplatz 8<br />

Kreismusikschule Teltow-Fläming Ortsteil Wünsdorf, Am Bürgerhaus 1<br />

Tab. 8: Übersicht der Schulen<br />

Planungen<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> plant, die bestehenden Schulstandorte auch langfristig beizubehalten. Die Flächen<br />

werden daher im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Schule dargestellt.<br />

Eine Darstellung neuer Schulstandorte ist im Bereich Dabendorf vorgesehen. Der Schulstandort<br />

Dabendorf ist ein zusätzlicher neuer Standort für die Gesamtschule, die nach Fertigstellung von der<br />

Triftstraße in das neue Gebäude umzieht. Der bisherige Schulstandort leidet unter ständigem Raummangel.<br />

Der Nachweis des Bedarfs der dargestellten Schulstandorte wird im Rahmen der Schulentwicklungspläne<br />

laufend aktualisiert und fortgeschrieben. Der aktuelle Schulentwicklungsplan deckt den<br />

Zeitraum vom 0<strong>1.</strong>08.2007 bis 3<strong>1.</strong>07.2012 ab. In ihm heißt es, dass der Bestand der Oberschule<br />

Wünsdorf, bei gleichem Wahlverhalten, nicht gesichert ist. Gleichzeitig enthält der Plan die Aussage,<br />

dass die Oberschule Baruth nicht erhalten werden kann und aufgelöst werden soll, was auch geschehen<br />

ist. Damit befinden sich nun 2 Oberschulen im Planungsbereich V, der der<br />

Schulentwicklungsplanung zu Grunde liegt. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> geht derzeit davon aus, dass die Nachfrage<br />

nach Plätzen in der OS Wünsdorf durch den Wegfall der OS Baruth gestiegen ist. Außerdem<br />

geht die <strong>Stadt</strong> insgesamt von einer positiven Entwicklung bei den Zahlen der Einschulungen zwischen<br />

den Jahren 2012-2017 aus. So werden bspw. für die Grundschule Wünsdorf im Schuljahr 2012/13 68<br />

Einschulungen angenommen und 2016/17 92. Dies ist grundsätzlich auch ein positives Signal für den<br />

Fortbestand der Oberschule. Nicht zuletzt um ihrer Funktion als Mittelzentrum gerecht zu werden, will<br />

die <strong>Stadt</strong> den Standort der OS Wünsdorf halten. Ein entsprechendes Zeichen setzte die <strong>Stadt</strong> mit<br />

dem im Jahr 2010 fertig gestellten Erweiterungsbau.<br />

4.7.2 Kinderbetreuung<br />

Ausgangssituation<br />

Nach Angaben der <strong>Stadt</strong> werden in <strong>Zossen</strong> am 0<strong>1.</strong>09.2010 folgende Kindereinrichtungen der <strong>Stadt</strong><br />

oder weiterer Träger genutzt (s. Tabelle 9).<br />

72


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Darüber hinaus stehen in den Ortsteilen Nächst Neuendorf (3), Dabendorf (1), Wünsdorf (2) und<br />

<strong>Zossen</strong> (1) insgesamt 7 Tagesmütter für die Betreuung von bis zu 35 Kindern im Alter von 0-5 Jahren<br />

<strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Bezeichnung Lage Kapazität Kapazität 56<br />

Kita „Bummi“ Ortsteil <strong>Zossen</strong>, Lehmannstraße 8 104 120<br />

Kita „Nesthäkchen“ Ortsteil <strong>Zossen</strong>, Stubenrauchstraße 72 52 52<br />

Kita „Villa Kunterbunt“ Ortsteil <strong>Zossen</strong>, GT Dabendorf, Goethestr. 45 46 46<br />

Kita „Pfiffikus“ Ortsteil <strong>Zossen</strong>, GT Dabendorf, Triftstraße 5 75 85<br />

Kita „Rappelkiste“ Ortsteil Wünsdorf, Am Eiskutenberg 1 136 150<br />

Kita „Abenteuerland“ Ortsteil Glienick, Jühnsdorfer Straße 16 a 48 48<br />

Kneipp-Kita „Bienennest“ Ortsteil Schünow, Weg nach Mellensee 2 20 25<br />

Kita „Aponi“ Ortsteil Nächst Neuendorf, Amtmannfeldweg 4 40 40<br />

Kita „Haus der kl. Füße“ Ortsteil Wünsdorf, Berliner Allee 56 160 160<br />

Kita Schöneiche Ortsteil Schöneiche, Lindenstraße 12 a 40 45<br />

Hort „Am Wasserturm“ Ortsteil <strong>Zossen</strong>, Gerichtstraße 39 160 160<br />

Hort Dabendorf Ortsteil <strong>Zossen</strong>, GT Dabendorf, Triftstraße 2 75 75<br />

Hort Wünsdorf Ortsteil Wünsdorf, GT Waldstadt, Friedrich- 180 180<br />

Raue-Straße 1<br />

Hort „Fantasialand- Ortsteil Glienick, Am Sportplatz 8 124 124<br />

Abenteuerland“<br />

Gesamt <strong>1.</strong>260 <strong>1.</strong>310<br />

Tab. 9: Übersicht der Kindereinrichtungen und deren Kapazitäten<br />

Planung<br />

Zum Stichtag 10.08.2010 waren <strong>1.</strong>005 Plätze (bzw. rund 81%) der damals verfügbaren Plätze belegt.<br />

Davon waren im Kitabereich 588 der 717 Plätze belegt (Auslastung rund 82 %), wobei es noch vorliegende<br />

Anmeldungen bis Ende 2010 in Höhe von 111 Kindern gab (Auslastung dann 97 %).<br />

Der hohen Auslastung im Kitabereich und den steigenden gesetzlichen Anforderungen bezüglich der<br />

Bedarfsdeckung - ab August 2013 gibt es für alle Kinder ab einem bis drei Jahren einen Rechtsanspruch<br />

auf Betreuung 57<br />

- hat die <strong>Stadt</strong> bereits durch den im Herbst des Jahre 2011 in Betrieb<br />

gegangen Neubau der Kita Wünsdorf Rechnung getragen. Hier sind 160 neue Kitaplätze entstanden.<br />

Dennoch geht die <strong>Stadt</strong> im Bereich der Kitaplätze –auch nach der Inbetriebnahme der Kita Wünsdorf<br />

von folgenden jährlichen Defiziten ab 2011 aus:<br />

2011-143 Plätze / 2012-160 Plätze / 2013-192 Plätze / 2014-184 Plätze / 2015-129 Plätze<br />

Um dem entgegenzuwirken soll im Hauptort <strong>Zossen</strong> – Oertelufer 2 - ein weiterer Kitaneubau mit einer<br />

Kapazität von 160 Plätzen entstehen.<br />

Eine attraktive Versorgung mit wohnungsnahen Einrichtungen der Kinderbetreuung ist ein wesentliches<br />

Argument für junge Familien bei der Entscheidung für einen Verbleib oder Zuzug in einen<br />

Wohnort. Zur Sicherung einer möglichst wohnungsnahen Versorgung sollen die vorhandenen Standorte<br />

deshalb erhalten bleiben. Die Flächen werden daher im Flächennutzungsplan als<br />

Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Sozialen Zwecken dienende Gebäude dargestellt. Auch die<br />

geplante Kita in <strong>Zossen</strong> wird so dargestellt. Die Horte, werden als Bestandteil der Schulen nicht<br />

separat dargestellt.<br />

56 mit zeitweiliger Erweiterung<br />

57 vgl. Artikel 1 Nr. 7 i.V.m- Art. 10 Abs. 3 Gesetz <strong>zur</strong> Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege<br />

(Kinderförderungsgesetz – KiföG) vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2403). Derzeit haben Kinder im Land Brandenburg bis zum vollendeten<br />

dritten Lebensjahr nur einen Rechtsanspruch auf Betreuung, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. (vgl. § 1 Abs. 2<br />

Kindertagesstättengesetz – KitaG, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2004 (GVBl.I/04 Nr. 16 S. 384), zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 15. Juli 2010 (GVBl.I/10 Nr. 25).<br />

73


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Für die Gewährleistung einer wohnungsnahen Versorgung wird weiterhin angestrebt, dass die Versorgung<br />

durch Tagesmütter weiterentwickelt wird. Wünschenswerte Standorte für diese Versorgungsform<br />

sind insbesondere die kleineren Ortsteile bzw. Gemeindeteile ohne Kita (Nunsdorf, Horstfelde,<br />

Kallinchen und Lindenbrück). Standorte für Tagesmütter sind kein Inhalt der Darstellungen des Flächennutzungsplanes.<br />

Der Nachweis für den Bedarf der dargestellten Kita-Standorte und ggf. neue Standorte werden auch<br />

in Bezug auf Erreichbarkeit im Rahmen der Kita-Bedarfsplanung laufend aktualisiert und fortgeschrieben.<br />

Bei der sich abzeichnenden Erforderlichkeit von neuen Standorten ist eine Einordnung in<br />

die dargestellten Wohn-, gemischten oder Gemeinbedarfsflächen möglich.<br />

4.7.3 Soziale Einrichtungen<br />

Einrichtungen der Seniorenbetreuung<br />

Ausgangssituation<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> ist ein differenziertes Angebot für die Betreuung von Senioren vorhanden. Am<br />

bedeutendsten sind die folgenden drei Pflegeeinrichtungen:<br />

- Evangelische Seniorenzentrum „Dietrich Bonhoeffer“, Straße der Jugend 114 im Hauptort <strong>Zossen</strong>;<br />

- Seniorenheim „Am Rosengarten“, Am Bahnhof 11 im Ortsteil Wünsdorf und<br />

- und ProCurand Seniorenwohnpark Nächst Neuendorf, Ernst-Henecke-Ring 99 im Ortsteil Nächst<br />

Neuendorf.<br />

Darüber hinaus sind eine Reihe von Seniorenbegegnungsstätten im Hauptort und einzelnen Ortsteilen<br />

vorhanden, die von gemeinnützigen Trägern betrieben werden. Mit dem bestehenden Angebot ist<br />

gegenwärtig ein ausreichendes Angebot vorhanden.<br />

Planungen<br />

Die drei genannten Einrichtungen sind zu erhalten und werden im Flächennutzungsplan mittels<br />

Punktsignatur als Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung sozialen Zwecken dienende Gebäude<br />

und Einrichtungen dargestellt. Die übrigen kleinteiligen Seniorenbegegnungsstätten befinden sich in<br />

für das Wohnen vorgesehenen Bauflächen. Sie sind innerhalb dieser Bauflächen entwickelbar und<br />

werden nicht separat als Gemeinbedarfsflächen dargestellt.<br />

Weitere über den Bestand hinausgehende Planungen liegen nicht vor. Unabhängig davon kann<br />

jedoch prognostiziert werden, dass die Nachfrage in den bestehenden Einrichtungen und nach neuen<br />

Betreuungs- und Wohnformen in den nächsten Jahren aufgrund des sich erhöhenden Altersdurchschnitts<br />

zunehmen wird. Dies ist im Zuge zukünftiger sektoraler Planungen zu berücksichtigen.<br />

Kleinteilige Einrichtungen <strong>zur</strong> Betreuung von Senioren können in der Regel in den dargestellten<br />

Wohn- und gemischten Bauflächen eingeordnet werden. Die Darstellung weiterer Gemeinbedarfsflächen<br />

für die Seniorenbetreuung ist daher im Rahmen des vorliegenden Flächennutzungsplanes nicht<br />

erforderlich.<br />

Jugendeinrichtungen<br />

Ausgangssituation<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> ist ein breites Angebot für die Jugend vorhanden. In den Ortsteilen Wünsdorf und<br />

Nächst Neuendorf werden Jugendklubs betrieben. Darüber hinaus sind in den Ortsteilen <strong>Zossen</strong>,<br />

Glienick, Kallinchen, Schöneiche und Nunsdorf Jugendräume vorhanden.<br />

Planungen<br />

Die kleinteiligen Jugendeinrichtungen befinden sich mit Ausnahme des städtisch getragenen Jugendclubs<br />

in Wünsdorf, der in einer Gemeindbedarfsfläche liegt, in Wohn- oder gemischten Bauflächen.<br />

Sie sind innerhalb dieser Bauflächen entwickelbar und werden nicht separat als Gemeinbedarfsflächen<br />

dargestellt.<br />

Weitere über den Bestand hinausgehende Planungen liegen nicht vor. In Anbetracht der städtischen<br />

Annahme, dass die Anzahl der Kinder und Jugendlichen auch zukünftig ansteigen wird, ist der Erhalt<br />

der bestehenden Einrichtungen als Hauptziel zu nennen. Dabei sollte die Attraktivität der bestehenden<br />

Einrichtungen durch ergänzende Angebote erhöht werden.<br />

Vorhandene kulturelle soziale und kulturelle Einrichtungen sollen in den Ortsteilen erhalten und<br />

ausgebaut werden.<br />

Bei Erforderlichkeit können weitere kleinteilige Jugendeinrichtungen im Rahmen der dargestellten<br />

Wohn- und gemischten Bauflächen entwickelt werden.<br />

74


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Weitere soziale Einrichtungen<br />

Ausgangssituation<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> verfügt über eine Reihe weiterer sozialer Einrichtungen, die durch die <strong>Stadt</strong>, den<br />

Landkreis oder gemeinnützigen Vereinen bzw. freie Träger betrieben werden. Größere Einrichtungen<br />

sind das Technologie- und Berufsbildungszentrum bzw. Bildungswerk in Waldstadt (Wünsdorfer Platz<br />

13, OT Wünsdorf, GT Waldstadt) und die Werk- und Wohnstätten für behinderte Menschen am<br />

südwestlichen Ufer des Großen Wünsdorfer Sees (Sapherscher Weg 1/1a, OT Wünsdorf). Bei weiteren<br />

kleineren Einrichtungen handelt es sich überwiegend um Gebäude (bspw. Wohnstätte für<br />

Menschen mit Behinderung „Haus am alten Schlosspark“, Fischerstraße 27, OT <strong>Zossen</strong> oder die<br />

Betreute Behindertenwohngruppe, Schweriner Allee 24, OT Wünsdorf, GT Waldstadt) und einzelne<br />

angemietete Räume, die als Sozialstationen oder Beratungsstellen für verschiedene benachteiligte<br />

Bevölkerungsgruppen genutzt werden (bspw. Aussiedlerberatungsstelle, Wünsdorfer Platz 13, OT<br />

Wünsdorf, GT Waldstadt. Diese sozialen Einrichtungen sollen, über die beispielhaft aufgelisteten<br />

hinaus, an dieser Stelle nicht einzeln aufgelistet werden.<br />

Großflächige soziale Einrichtungen werden entsprechend ihrer Nutzungstypik im Flächennutzungsplan<br />

dargestellt. Die Anlagen des Technologie- und Berufsbildungszentrums bzw. Bildungswerks<br />

stellen eine gewerbliche Nutzung dar. Die an diesem Standort zu entwickelnden Anlagen werden<br />

daher entsprechend als Bestandteil einer gewerblichen Baufläche dargestellt.<br />

Die Anlagen der Werk- und Wohnstätten für behinderte Menschen am südwestlichen Ufer des Großen<br />

Wünsdorfer Sees werden als Sonderbaufläche Wünsdorfer Werkstätten dargestellt. Mit dieser<br />

Darstellung soll auch langfristig eine zweckbezogene Nutzung dieser Einrichtung gesichert werden.<br />

Planungen<br />

Über den Bestand hinausgehende Planungen zu den übrigen sozialen Einrichtungen, die im Rahmen<br />

des Flächennutzungsplanes relevant sind, liegen nicht vor. In der Regel sind die bestehenden und<br />

etwaig geplanten soziale Einrichtungen im Rahmen der dargestellten Bauflächen entwickelbar. Eine<br />

separate Darstellung der überwiegend kleinteiligen Einrichtungen als Gemeinbedarfsflächen erfolgt in<br />

der Regel nicht.<br />

4.7.4 Gesundheit<br />

Ausgangssituation<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> ist kein Krankenhaus oder keine Klinik ansässig. Die Versorgung mit gehobenen<br />

Funktionen der Gesundheitsversorgung erfolgt in benachbarten Mittelzentren bzw. in der Metropole<br />

Berlin.<br />

Die Sicherstellung der medizinischen Grund- und Regelversorgung wird in <strong>Zossen</strong> durch niedergelassene<br />

Ärzte gesichert.<br />

Planungen<br />

In Mittelzentren sollen für den jeweiligen Mittelbereich die gehobenen Funktionen der Daseinsvorsorge<br />

mit regionaler Bedeutung konzentriert werden. Dazu gehören insbesondere auch<br />

Gesundheitsfunktionen. Planungen <strong>zur</strong> Entwicklung von Anlagen der gehobenen Gesundheitsversorgung<br />

in <strong>Zossen</strong> sind nicht bekannt.<br />

Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung durch niedergelassene Ärzte ist kein Inhalt der<br />

Darstellungen des Flächennutzungsplanes.<br />

Die Sicherung der Krankenversorgung in Krankenhäusern ist nach Krankenhausgesetz des Landes<br />

Brandenburg (LKGBbg) eine öffentliche Aufgabe des Landes, der Landkreise und der kreisfreien<br />

Städte. Auch der aktuelle (3.) Krankenhausplan des Landes Brandenburg 58, der bis zum Jahr 2013<br />

Aussagen trifft, weist den Stand und die vorgesehene Entwicklung der für eine bedarfsgerechte<br />

regional ausgeglichene, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung erforderlichen<br />

Krankenhäuser aus. Aus dem Plan ergibt sich, dass keine Planungen für <strong>Zossen</strong> bestehen.<br />

Die vertragsärztliche Versorgung ist nach Sozialgesetzbuch so zu gewährleisten, dass eine ausreichende,<br />

zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten gewährleistet ist. Für Ärzte,<br />

die ambulant gesetzlich Krankenversicherte behandeln wollen (Kassenärzte), wird durch Bedarfsplanung<br />

59 der kassenärztlichen Vereinigung begrenzt, wie viel Ärzte einer Fachrichtung sich in einem<br />

58 Beschluss der Landesregierung vom 10. Juni 2008 (ABl. f. Bbg ,Nr. 27 vom 9. Juli 2008, S. 1589ff).<br />

59 vgl. § 99 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477), zuletzt geändert durch Artikel 2<br />

des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2309).<br />

75


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Planungsbereich niederlassen dürfen. Die Bedarfsplanung hat die Ziele der Raumordnung und der<br />

Krankenhausplanung zu beachten. Die Zulassungsbeschränkungen basieren auf der Feststellung von<br />

Über- und Unterversorgung für einen Planungsbereich durch den Landesausschuss der Ärzte und<br />

Krankenkassen. Maßstab bildet der allgemein bedarfsgerechte Versorgungsgrad der durch arztgruppenspezifische<br />

allgemeine Verhältniszahlen ausgedrückt wird. Im Planungsbereich Teltow-Fläming<br />

sind derzeit alle Arztgruppen - mit Ausnahme der Hausärzte - für die Zulassung gesperrt. 60 Hier<br />

besteht also eine Überversorgung. Bei den Hausärzten gibt es derzeit keine Sperre, dennoch besteht<br />

hier keine Unterversorgung, da die Differenz zwischen Soll-Bestand und Ist-Bestand kleiner als 25%<br />

ist.<br />

4.7.5 Sport<br />

Vorbemerkung<br />

Unter dem Kap. Sport als Teil der Flächen für den Gemeinbedarf werden ausschließlich gedeckte<br />

Sportanlagen als Bestandteil von Bauflächen betrachtet. Bezüglich Sportplätze als Freianlagen vergleiche<br />

Kap. 4.10.1 unter Grünflächen.<br />

Ausgangssituation<br />

In der <strong>Stadt</strong> sind folgende gedeckte Sporthallen vorhanden, die die <strong>Stadt</strong> betreibt:<br />

Bezeichnung Lage Nutzbare Sportfläche<br />

in m 2<br />

Mehrzweckhalle Dabendorf Ortsteil Dabendorf, Jägerstraße 930<br />

Turnhalle Grundschule Dabendorf Ortsteil Dabendorf, Triftstraße 285<br />

Sporthalle Goetheschule Ortsteil <strong>Zossen</strong>, Gerichtstraße 300<br />

Sporthalle „An der Wache“ Ortsteil <strong>Zossen</strong>, Fischerstraße 234<br />

Paul-Schumann-Sporthalle Ortsteil Waldstadt, Martin-Luther- <strong>1.</strong>100<br />

Wünsdorf<br />

Straße<br />

Sporthalle Oberschule Wünsdorf Ortsteil Wünsdorf, Chausseestraße 200<br />

Sporthalle Grundschule Glienick Ortsteil Glienick, Am Sportplatz 285<br />

Gesamtsporthallenfläche 3.334<br />

Tab. 10:<br />

Übersicht der gedeckten Sporthallen<br />

Alle Sporthallen, bis auf die Sporthalle „An der Wache“ werden sowohl als Schulsporthallen als auch<br />

für den Vereinssport genutzt. Die Sporthalle „An der Wache“ ist nicht an eine Schule angegliedert und<br />

dient ausschließlich der Nutzung durch Vereine und sonstige Gruppen.<br />

Neben den genannten Sporthallen stehen in <strong>Zossen</strong> mit einem Fitnesscenter an der Bahnhofstraße<br />

(Bowling, Fitness) und Kegelbahnen auch andere kommerziell betriebene gedeckte Sporteinrichtungen<br />

<strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Planungen<br />

Die <strong>Stadt</strong> plant, alle vorhandenen Sporthallen auch langfristig zu erhalten und entsprechend zu nutzen.<br />

Die Standorte werden daher als Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung sportlichen<br />

Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen dargestellt.<br />

Die Sporthallen befinden sich in einem sehr guten bis guten Zustand. Die durchschnittliche Auslastung<br />

der Hallen beträgt 88 %. Nur die Halle in der Fischerstraße, die ist mit 58 % vergleichsweise<br />

gering ausgelastet. Die durchschnittlich verbleibenden 12 % der Hallennutzungszeiten verteilen sich<br />

auf Vormittage in Hallen ohne Schulsport, frühe Nachmittagsstunden und späte Abendstunden. Daraus<br />

ergibt sich, dass die Hallen zu realistisch nutzbaren Zeiten faktisch ausgelastet sind.<br />

Aus der Richtlinie „Goldener Plan Ost“ ergibt sich ein Soll an 0,34 m 2 Sportnutzflächen in Sporthallen<br />

je Einwohner. Bereits im Jahr 2010 ergab sich für <strong>Zossen</strong> ein Ist-Wert von rund 0,19 m 2 /Einwohner<br />

60 Entscheidung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen des Landes Brandenburg <strong>zur</strong> Anordnung bzw. Aufhebung von<br />

Zulassungsbeschränkungen im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburgs nach § 103 Abs. 1 bis 3 SGB i.V.m. § 16 Ärzte-ZV,<br />

abrufbar unter http://www.kvbb.de/content/kvbb/kvbb000366/Kreuzchenliste_nov.pdf, Zugriff 10.02.201<strong>1.</strong><br />

76


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

und damit ein deutliches Defizit. Bei dem von der <strong>Stadt</strong> angenommen Bevölkerungswachstum, wird<br />

sich das Defizit ohne den Neubau bzw. der Erweiterung von Hallen weiter erhöhen.<br />

Für den Schulsport kann nur beispielhaft eine Aussage für den Schulstandort Dabendorf auf Grundlage<br />

der vorliegenden Sportstättenentwicklungsplanung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> getroffen werden. Der<br />

Standort Dabendorf ist der größte Schulstandort in <strong>Zossen</strong>. Hier befinden sich eine Grund- und eine<br />

Gesamtschule, denen derzeit zwei Sporthallen (davon ein Neubau aus dem Jahr 2003) und ein<br />

Sportplatz <strong>zur</strong> Verfügung stehen. Im Ergebnis der Bedarfsermittlung ergibt sich, dass der Bestand an<br />

Sporthallenflächen hier nicht ausreicht. Aktuell und auch zukünftig besteht ein Bedarf von 1,3 Hallenteilen<br />

bzw. ca. 530 m 2 Sporthallenfläche.<br />

Die <strong>Stadt</strong> hat mit dem Neubau der Mehrzweckhalle Dabendorf (im Jahr 2003) und der Paul-<br />

Schumann-Sporthalle Wünsdorf (im Jahr 2006) und der Sanierung der Hallen in Glienick und der<br />

Grundschule in Dabendorf viel für die Verbesserung der Versorgung mit Sportnutzflächen getan. Das<br />

reicht nach derzeitiger Einschätzung weder aus, um den heutigen Bedarf zu befriedigen, noch den<br />

zukünftigen. Um die Versorgung für den Schul- und Vereinssport abzudecken, ist eine noch effektivere<br />

Auslastung der vorhandenen Standorte oder ein Aus- bzw. Neubau von Sporthallen erforderlich.<br />

Dies gilt insbesondere für die Gemeinde-/ bzw. Ortsteile Dabendorf und Wünsdorf.<br />

Anlagen für sportliche Zwecke sind generell in allen dargestellten Baugebietstypen zulässig. Für die<br />

genaue Verortung kommt es auf die jeweilige Gebietstypik an, die entscheidend beeinflusst, ob eine<br />

Anlage gebietsverträglich ist. Zur Deckung eines entsprechenden Bedarfs könnten auch neue kommerziell<br />

betriebene Sportanlagen, die in gemischten oder gewerblichen Bauflächen eingeordnet<br />

werden können, beitragen.<br />

Zur geplanten Entwicklung des Sportforums Dabendorf vgl. Kap. 4.10.1 unter Sportplätze als Freianlagen.<br />

Das geplante Sportforum hat keine Auswirkung auf das Sporthallenangebot, da, zumindest<br />

nach aktuellem Planungsstand, hier keine Sporthalle vorgesehen ist, sondern ausschließlich Fläche<br />

für Sport- und Spielanlagen festgesetzt und der Bau eines Funktionsgebäudes für Sport- und Freizeitnutzung,<br />

eines Wirtschaftsgebäudes und einer Stellplatzanlage geplant sind.<br />

4.7.6 Kulturelle Einrichtungen<br />

Ausgangssituation<br />

<strong>Zossen</strong> verfügt über einige kulturelle Einrichtungen mit übergemeindlicher Bedeutung.<br />

Wesentliche kulturelle Einrichtungen sind die Bücherstadt mit Atelier und Galerie, 8 Museen (Schulmuseum,<br />

Heimatmuseum „Alter Krug“, Garnisonsmuseum, Roter Stern, Motorradmuseum,<br />

Radsportmuseum und Museum des Teltow), die <strong>Stadt</strong>bibliothek mit Zweigstelle in Wünsdorf, das<br />

Bürgerhaus Wünsdorf (u.a. Sitz der Zweigstelle der <strong>Stadt</strong>bibliothek und der Kreismusikschule) und<br />

das Kulturkraftwerk <strong>Zossen</strong>. Auch die Bunkeranlagen, insbesondere diejenigen die besichtigt werden<br />

können, können als Kulturgut eingeordnet werden.<br />

Planungen<br />

Als Mittelzentrum hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> auch langfristig Kultureinrichtungen mit Bedeutung bereitzustellen.<br />

Die vorhandenen Standorte sollen erhalten bleiben bzw. weiterentwickelt werden.<br />

Bei der Bücher- und Bunkerstadt und dem Kulturkraftwerk handelt es sich nicht um Gemeinbedarfsflächen.<br />

Zur <strong>Begründung</strong> vergleiche Kap. 4.7. unter Vorbemerkungen.<br />

Das Bürgerhaus Wünsdorf sowie das Garnisons- und Motorradmuseum werden aufgrund ihrer Lage<br />

und Größe als Flächen für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung kulturellen Zwecken dienende<br />

Gebäude und Einrichtungen dargestellt. Die zu erhaltenen übrigen genannten kulturellen Standorte<br />

werden nicht gesondert als Flächen für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung kulturellen Zwecken<br />

dienende Gebäude und Einrichtungen dargestellt. Sie werden als Bestandteil von Wohn- und gemischten<br />

Bauflächen, in den Anlagen für kulturelle Zwecke allgemein zulässig sind, dargestellt. Bei<br />

einem zusätzlichen Bedarf an kulturellen Anlagen können diese in die Wohn- und gemischten Bauflächen<br />

eingeordnet werden.<br />

4.7.7 Öffentliche Verwaltung<br />

Ausgangssituation<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> konzentrieren sich vielfältige Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung gekennzeichnet.<br />

In der <strong>Stadt</strong> sind gegenwärtig folgende Standorte der öffentlichen Verwaltung vorhanden:<br />

77


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Bezeichnung<br />

Lage<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Zossen</strong><br />

Hauptort <strong>Zossen</strong>, Marktplatz<br />

LK, Gesundheitsamt, Nebenstelle <strong>Zossen</strong><br />

Hauptort <strong>Zossen</strong>, Kirchstraße<br />

Amtsgericht <strong>Zossen</strong><br />

Hauptort <strong>Zossen</strong>, Gerichtstraße<br />

Verwaltungszentrum A mit Landesgesundheitsamt, Landesamt für Denkmalpflege<br />

und Archäologisches Landesmuseum,<br />

Wünsdorf, Wünsdorfer Platz<br />

Verwaltungszentrum B mit Grundbuchamt des Amtsgerichtes <strong>Zossen</strong>, Wünsdorf, Hauptallee<br />

Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, Landesbetrieb Straßenwesen,<br />

Landesamt <strong>zur</strong> Regelung offener Vermögensfragen, Brandenburgische Boden<br />

Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und –verwertung mbH, Staatliches<br />

Schulamt, Zentraldienst der Polizei<br />

Verwaltungszentrum C mit Landesumweltamt, Zentraldienst der Polizei, Ortsteil Wünsdorf, Steinplatz und Am<br />

Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Baruther Tor<br />

Landesbetrieb Forst Brandenburg, Landesbetrieb Straßenwesen, Landesamt<br />

für Bergbau, Geologie und Rohstoffe<br />

Agentur für Arbeit<br />

<strong>Zossen</strong>, 3 Standorte im <strong>Stadt</strong>zentrum<br />

Tab. 11: Übersicht Standorte der öffentlichen Verwaltung<br />

In den Ortsteilen werden die ehemaligen Gemeindevertretungen überwiegend als Ortsteil- bzw.<br />

Gemeinschaftshäuser genutzt, in denen der/die Ortsbürgermeister(in) in der Regel einmal wöchentlich<br />

Sprechstunde abhält. Teilweise befinden sich hier auch die o.g. Jugendräume. Außerdem werden<br />

die Räumlichkeiten für gesellschaftliche Veranstaltungen genutzt und können sogar tlw. privat gemietet<br />

werden. Damit erfüllen diese Gebäude/Räumlichkeiten i.d.R. auch soziale und/oder kulturelle<br />

Funktionen. Das Bürgerhaus Wünsdorf ist, wie eben im vorangegangen Kapitel erwähnt, außerdem<br />

auch Außenstelle der Kreismusikschule Teltow-Fläming und beherbergt einen Teil der <strong>Zossen</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>bibliothek.<br />

Bezeichnung<br />

Lage<br />

Dorfgemeinschaftshaus Glienick OT Glienick, Dorfaue 26<br />

Dorfgemeinschaftshaus Horstfelde, OT Horstfelde, Dorfplatz 30<br />

Dorfgemeinschaftshaus Nächst Neuendorf, OT Nächst Neuendorf, Nächst Neuendorfer Landstraße<br />

27<br />

Dorfgemeinschaftshaus Nunsdorf OT Nunsdorf, Dorfstraße 23<br />

Dorfgemeinschaftshaus Neuhof OT Neuhof, Neuhofer Dorfstraße 24/25<br />

Dorfgemeinschaftshaus Schöneiche, OT Schöneiche, Kallinchener Straße 1 a<br />

Bürgerhaus Wünsdorf OT Wünsdorf, Am Bürgerhaus 1<br />

Tab. 12: Übersicht Standorte der Ortsteil- bzw. Gemeinschaftshäuser<br />

Der Bauhof <strong>Zossen</strong>, als öffentlicher Betrieb gewerblicher Art, kann ebenfalls zu den Anlagen für<br />

öffentliche Verwaltungen gerechnet werden.<br />

Planungen<br />

Die Standorte der Verwaltung werden bis auf die Zweigstelle des Landratsamtes erhalten. Die Verwaltungszentren<br />

in Wünsdorf und die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Zossen</strong> werden flächig und die übrigen in der<br />

benannten Verwaltungsstandorte mittels Punktsignatur als Flächen bzw. Einrichtungen für den Gemeinbedarf<br />

mit der Zweckbestimmung Öffentliche Verwaltung dargestellt. Um den Plan nicht zu<br />

überfrachten werden die Standorte der Agentur für Arbeit und die Ortsteil- bzw. Gemeinschaftshäuser<br />

nicht dargestellt. Das Bürgerhaus Wünsdorf, das gleichzeitig Bibliothek und Musikschule ist, wird im<br />

Plan als Gemeinbedarfsfläche mit der Signatur für kulturelle Zwecke dienende Gebäude gekennzeichnet<br />

(siehe auch Kap 4.7.6).<br />

Der Bauhof wird als Bestandteil einer gewerblichen Baufläche dargestellt. In gewerblichen Bauflächen<br />

sind öffentliche Betriebe allgemein zulässig.<br />

4.7.8 Polizei und Feuerwehr<br />

Ausgangssituation<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> befindet sich eine Polizeiwache. Dieser einzige Standort der Polizei in der <strong>Stadt</strong><br />

liegt im <strong>Stadt</strong>zentrum in der An der Wache 2.<br />

Die Freiwillige Feuerwehr besteht aus 11 Ortsfeuerwehren und verfügt über folgende Standorte:<br />

78


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Bezeichnung<br />

Standort<br />

OF <strong>Zossen</strong> Hauptort <strong>Zossen</strong>, Fischerstraße 29<br />

OF Dabendorf Ortsteil <strong>Zossen</strong>, Gemeinde teil Dabendorf, Triftstraße 2<br />

OF Wünsdorf Ortsteil Wünsdorf, Berliner Allee 61<br />

OF Neuhof<br />

Ortsteil Wünsdorf, Gemeindeteil Neuhof, Neuhofer Dorfstraße 25 a<br />

OF Kallinchen Ortsteil Kallinchen, Straße <strong>zur</strong> Försterei 4<br />

OF Schöneiche<br />

Ortsteil Schöneiche, Kallinchener Straße 1a<br />

OF Glienick<br />

Ortsteil Glienick, Dorfaue 17 B<br />

OF Nunsdorf<br />

Ortsteil Nunsdorf, Dorfstraße 61 a<br />

OF Schünow Ortsteil Schünow, Weg nach Mellensee 5<br />

OF Horstfelde Ortsteil Horstfelde, Saalower Straße 2<br />

OF Nächst Neuendorf Ortsteil Nächst Neuendorf, Amtmannfeldweg 4<br />

Tab. 13: Übersicht Standorte Feuerwehr<br />

Planungen<br />

Nach dem gegenwärtigen Stand der Planungen sind keine Standortveränderungen vorgesehen.<br />

Der Standort der Polizeiwache wird aufgrund der räumlichen Nähe zum, als Punktsignatur dargestellten<br />

Rathaus, nicht separat im Plan dargestellt, sondern ist Bestandteil der um das Rathaus und die<br />

Feuerwehr dargestellten Gemeinbedarfsfläche.<br />

Gemäß dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG 61 ist die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Zossen</strong> für den örtlichen Brandschutz und die örtliche Hilfeleistung zuständig. Sie hat dazu den örtlichen<br />

Verhältnissen entsprechend, eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten sowie eine<br />

angemessene Löschwasserversorgung zu gewährleisten. Außerdem hat sie einen Gefahrenabwehrplan<br />

aufzustellen, der den örtlichen Verhältnissen entsprechende Schutzziele enthält, nach denen<br />

sich die Personal- und Sachausstattung der Feuerwehr sowie die angemessene Löschwasserversorgung<br />

bestimmen. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Kapazitäten der vorhandenen<br />

Anlagen für die Feuerwehr langfristig hinreichend sind.<br />

Die Standorte der Feuerwehr im Hauptort <strong>Zossen</strong> und im Ortsteil Wünsdorf werden als Fläche für den<br />

Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Feuerwehr bzw. nur mit entsprechender Punktsignatur dargestellt.<br />

Die kleinen Standorte der Feuerwehren in den Ortsteilen werden ausschließlich mittels Punktsignatur<br />

dargestellt. Sie befinden sich ausnahmslos in Wohn- und gemischten Bauflächen und sind in diesen<br />

bei Bedarf ausnahmsweise oder allgemein entwickelbar.<br />

4.7.9 Kirche<br />

Ausgangssituation<br />

In der <strong>Stadt</strong> sind folgende kirchlichen Einrichtungen vorhanden:<br />

Bezeichnung<br />

Lage<br />

Evangelisches Kirchengemeinde <strong>Zossen</strong> Hauptort <strong>Zossen</strong>, Kirchplatz 5-6<br />

Freie Evangelische Gemeinde <strong>Zossen</strong> Hauptort <strong>Zossen</strong>, Mittenwalder Straße 5<br />

Katholische Kirche <strong>Zossen</strong> Hauptort <strong>Zossen</strong>, Wasserstraße 7<br />

Neuapostolische Gemeinde Hauptort <strong>Zossen</strong>, Stubenrauchstraße 5<br />

Evangelisches Pfarramt Wünsdorf Ortsteil Wünsdorf, Am Kirchplatz 11<br />

Evangelisches Helmut-Gollwitzer-Haus Ortsteil Wünsdorf, Adlershorststraße 5<br />

Evangelisch Freikirchliche Mennoiten - Gemeinde Ortsteil Wünsdorf, An den Birken 15<br />

Pfarrhaus Glienick Ortsteil Glienick, Dorfaue 27<br />

Tab. 14: Übersicht Standorte Kirchen<br />

61 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und<br />

Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG), vom 24. Mai 2004 (GVBl.I/04, Nr. 09, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23.<br />

September 2008 (GVBl.I/08, Nr. 12, S. 202, 206).<br />

79


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Den evangelischen Kirchengemeinden sind im Hauptort und in den Ortsteilen insgesamt 5 Kirchengebäude<br />

und 3 sonstige Gemeindezentren/-räume zugeordnet.<br />

Planungen<br />

Es ist der Erhalt aller oben genannten kirchlichen Einrichtungen geplant. Die bestehenden Standorte<br />

werden mittels Punktsignatur als Flächen für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung kirchlichen<br />

Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen dargestellt.<br />

Es wird angenommen, dass die vorhandenen Anlagen hinreichend sind, so dass keine Darstellung<br />

neuer Standorte erforderlich ist. Sollte die Neuansiedlung von kirchlichen Einrichtungen erforderlich<br />

sein, können diese in die dargestellten Wohn-, gemischten oder Gemeinbedarfsflächen eingeordnet<br />

werden.<br />

4.8 Verkehr<br />

Vorbemerkung<br />

Da der Flächennutzungsplan nur die Grundzüge der gemeindlichen Planung aufzeigt (vgl. Kap. <strong>1.</strong>1<br />

und <strong>1.</strong>4), beschränken sich die Darstellungsmöglichkeiten bei den örtlichen Verkehrsflächen auf die<br />

besonders bedeutsamen. Gemäß § 5 Abs. 2 BauGB werden in der Planzeichnung ausschließlich<br />

Flächen für den überörtlichen Verkehr und für örtliche Hauptverkehrszüge dargestellt. Eine Darstellung<br />

von, in ihrer Bedeutung eng begrenzten gemeindlichen Erschließungsstraßen oder gar<br />

Feldwegen erfolgt nicht.<br />

Bei den überörtlich bedeutsamen Verkehrsflächen ist die planerische Entscheidungskompetenz der<br />

Gemeinde stark eingeschränkt. Diese obliegt den jeweiligen Fachträgern, deren Planungsabsichten<br />

dann in einem gesonderten Planverfahren abgewogen werden müssen. Bereits bekannte Planungen<br />

sind in der <strong>Begründung</strong> beschrieben.<br />

In der <strong>Begründung</strong> wird der Verkehr dem Planungsgegenstand entsprechend angemessen dargelegt.<br />

Aufgabe der Flächennutzungsplanung ist es jedoch nicht, ein umfassendes Verkehrskonzept mit<br />

beispielsweise der Klassifizierung der Straßen und Wege nach der zu übernehmenden Straßenbaulast<br />

oder ein Entwicklungskonzept zum überörtlichen ÖPNV zu erstellen. Dies ist Aufgabe<br />

gesonderter Planverfahren.<br />

Das Wander-, Rad- und Reitwegekonzept der <strong>Stadt</strong> ist nicht Bestandteil der Darstellungen des Flächennutzungsplanes.<br />

Es ist dem Landschaftsplan zu entnehmen.<br />

4.8.1 Schienenverkehr / ÖPNV<br />

Ausgangsbedingungen<br />

Das <strong>Stadt</strong>gebiet wird von der Eisenbahnhauptstrecke Berlin - Dresden durchquert. Diese wird vom<br />

schnellen Güterverkehr, dem Personenreiseverkehr und dem Regionalexpress frequentiert. Sie ist<br />

zweigleisig und elektrifiziert.<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> wird die Eisenbahnhauptstrecke durch die Eisenbahnnebenstrecke Königs Wusterhausen<br />

– <strong>Zossen</strong> - Jüterbog gekreuzt. Diese Eisenbahnnebenstrecke ist eingleisig. Der<br />

Personenverkehr wurde 1998 auf der zuletzt betriebenen Strecke <strong>Zossen</strong> – Sperenberg eingestellt.<br />

Der Abschnitt <strong>Zossen</strong> – Wusterhausen wird noch für den Güterverkehr genutzt. Der Abschnitt <strong>Zossen</strong><br />

– Jüterbog wird ausschließlich durch Draisinenverkehr der Erlebnisbahn <strong>Zossen</strong> – Jüterbog zu touristischen<br />

Zwecken genutzt.<br />

Im Bereich der Deponie Schöneicher Plan tangieren Gleisanlagen der Stichbahn von der Eisenbahnnebenstrecke<br />

<strong>Zossen</strong> – Königs Wusterhausen <strong>zur</strong> Deponie Schöneicher Plan das <strong>Stadt</strong>gebiet. Die<br />

Bahnstrecke wird durch den Güterverkehr <strong>zur</strong> Beschickung der Deponie Schöneicher Plan genutzt.<br />

Die Deponie wurde, wie weiter unten noch genauer ausgeführt wird, 2005 still gelegt. Für Sicherungs-<br />

80


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

und Sanierungsmaßnahmen sowie die Deponieprofilierung können aber weiter nicht gefährliche Bauund<br />

Abbruchabfälle <strong>zur</strong> Verwertung angeliefert und eingesetzt werden.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> verfügt über vier Bahnhöfe/Haltepunkte. Die Bahnhöfe Dabendorf, <strong>Zossen</strong>,<br />

Wünsdorf-Waldstadt und Neuhof (b <strong>Zossen</strong>) sind Haltepunkte des Regionalexpress. Der Bahnhof<br />

<strong>Zossen</strong> ist dabei der am stärksten genutzte mit über <strong>1.</strong>000 Reisenden/Tag. Die Bahnhöfe Dabendorf,<br />

<strong>Zossen</strong> und Wünsdorf-Waldstadt werden nach dem Kursbuch der Bahn 2011 zweimal stündlich in<br />

Richtung Berlin, einmal stündlich in Richtung Flughafen Schönefeld und einmal stündlich (außer in<br />

der Zeit von 10-14 Uhr; hier aller zwei Stunden) in Richtung Elsterwerda frequentiert. Der Neuhofer<br />

Bahnhof wird alle 2 Stunden in Richtung Berlin und Elsterwerda frequentiert.<br />

Bei allen genannten Bahnstrecken und Bahnhöfen bzw. Haltestellen handelt es sich im Sinne von § 4<br />

der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung um planfestgestellte Flächen, die unabhängig von der gegenwärtigen<br />

Nutzung dem Eisenbahnbetrieb gewidmet sind.<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Zossen</strong> selbst wird das Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr ausschließlich<br />

durch Busse getragen. Die Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming mbH bietet hierfür ein<br />

bedarfsgerechtes und nachfrageorientiertes Liniennetz mit entsprechenden Bedienfrequenzen an.<br />

Außerdem fahren Busse einer Privatfirma Linien für den Schulbusverkehr, in der Regel von Montag<br />

bis Freitag früh morgens und in der Mittagszeit.<br />

Die Linien der Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming mbH und der Privatfirma sind nachfolgend aufgelistet:<br />

618 Potsdam - Ludwigsfelde - Wünsdorf 707 <strong>Zossen</strong> Rangsdorf Ludwigsfelde<br />

700 Wünsdorf-Waldstadt <strong>Zossen</strong> 732 <strong>Zossen</strong> Telz Mittenwalde<br />

701 Ludwigsfelde <strong>Zossen</strong> 770 Luckenwalde <strong>Zossen</strong><br />

706 <strong>Zossen</strong> Baruth 771 <strong>Zossen</strong> Sperenberg <strong>Zossen</strong><br />

789 Mo-Fr. an Schultagen; Kallinchen-<br />

<strong>Zossen</strong>-Dabendorf, Schule<br />

790 Rangsdorf -<strong>Zossen</strong>-Königs Wusterhausen<br />

(S-Bahn)<br />

791 Mo-Fr. an Schultagen; Rehagen-<br />

Sperenberg-Nächst Neuendorf-Dabendorf<br />

795 Mo-Fr. an Schultagen; Fernneuendorf-<br />

Sperenberg-Mellensee-Dabendorf<br />

796 Mo-Fr. an Schultagen; <strong>Zossen</strong>-<br />

Luckenwalde<br />

Planungen<br />

Die Sicherung und Entwicklung der Attraktivität des Schienenverkehrs und des ÖPNV insgesamt sind<br />

wesentliche Maßnahmen <strong>zur</strong> Gewährleistung von Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen und <strong>zur</strong><br />

Verbesserung der Umweltbedingungen. Wesentliches Anliegen der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> ist daher die Sicherung<br />

der bestehenden Bahnverbindungen.<br />

Alle bestehenden Bahnstrecken werden nachrichtlich als nach anderen gesetzlichen Vorschriften<br />

festgesetzte Nutzungsregelungen in den Flächennutzungsplan übernommen. Mit der nachrichtlichen<br />

Übernahme bleibt die Option einer Wiederinbetriebnahme der stillgelegten Strecken auch für den<br />

Personenverkehr gewahrt.<br />

4.8.2 Straßenverkehr<br />

Ausgangsbedingungen<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> ist mit seiner Lage im Kreuzungspunkt der Bundesstraßen 96 und 246 und einer<br />

Entfernung von 6 bis 16 km <strong>zur</strong> nächstgelegenen Autobahnabfahrt überaus günstig in das überregionale<br />

Straßennetz eingebunden.<br />

Das aus den beiden Bundesstraßen und den Landestraßen Sperenberg – Wünsdorf – Töpchin (L 74),<br />

<strong>Zossen</strong> – Motzen (L 744), Ludwigsfelde – Glienick – Horstfelde _ Mellensee (L 79), <strong>Zossen</strong> -<br />

Mellensee (L 791), Nunsdorf – Blankenfelde (L 792) sowie Nunsdorf - Thyrow (L 795) gebildete<br />

Grundgerüst wird durch die Kreisstraßenverbindungen (Neuhof – Sperenberg (K7226), Dabendorf –<br />

Glienick – Werben (K7234), Kallinchen – Gallun (K7235)), die Forststraßenverbindung Zesch am See<br />

– Teupitz und eine Reihe von gemeindlichen Ortsverbindungsstraßen ergänzt. Allein durch dieses<br />

81


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Straßennetz sind der Hauptort und die Ortsteile sowie die Ortsteile untereinander gut und hinreichend<br />

miteinander verbunden.<br />

Als Verbindungsstraßen zwischen den Ortsteilen/Siedlungen sind die Straßen Dabendorf – Gewerbegebiet<br />

am Funkwerk, Wünsdorf – Funkenmühle – Lindenbrück – Zesch am See, B 96 – Lindenbrück,<br />

Wünsdorf – Wohn- und Werkstätten für behinderte Menschen, Kallinchen – Fahrsicherheitszentrum,<br />

Schöneiche – Schöneicher Plan, Deponiestraße Schöneicher Plan sowie Horstfelde – Siedlung<br />

Horstfelde, örtliche Hauptverkehrsstraßen.<br />

Neben den vorgenannten Verbindungsstraßen zwischen Ortsteilen stellen folgende innerörtliche<br />

Straßenverbindungen ebenfalls örtliche Hauptverkehrsstraßen dar: Brandenburger Straße/Brandenburger<br />

Straße in Dabendorf, Fritz-Jäger-Allee/Zehrensdorfer Straße/Gutenbergstraße in<br />

Waldstadt, Friedenstraße in Wünsdorf, Bahnhofstraße in Wünsdorf, Straße „Am Bahnhof“ in<br />

Wünsdorf und Gutstedtstraße in Wünsdorf.<br />

Der Verkehr insbesondere auf den Bundesstraßen beeinträchtigt Teile der <strong>Stadt</strong> durch Emissionen,<br />

Erschütterungen und Trennwirkung. Probleme bereitet insbesondere der Durchgangsverkehr durch<br />

den Hauptort <strong>Zossen</strong>, durch Wohngebiete in Dabendorf sowie durch die Ortsteile Nunsdorf, Schünow,<br />

Nächst Neuendorf und entlang der Siedlung Horstfelde.<br />

Im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet gibt es nur wenige Bahnunterführungen. Niveaugleiche Querungen von<br />

Straßen und Gleisanlage führen insbesondere im Ortsteil Dabendorf (Goethestraße und Brandenburger<br />

Straße), <strong>Zossen</strong> (Nächst Neuendorfer Chaussee - Querung B246 nördl. des <strong>Zossen</strong>er Bahnhofes)<br />

und Wünsdorf (Straße zum Bahnhof und Querung der B96 nördl. des Neuhofer Bahnhofs) <strong>zur</strong> Störung<br />

des Straßenverkehrsflusses (inkl. des Rad- und Fußgängerverkehrs) und bilden, trotzdem die<br />

benannten Querungen alle beschrankt sind, potenziellen Unfallschwerpunkte.<br />

Größere geordnete öffentliche Anlagen für den ruhenden Verkehr sind in der <strong>Stadt</strong>, mit Ausnahme<br />

des Parkplatzes in Wünsdorf (südl. „Zum Bahnhof“) nicht vorhanden. Er ist aber, ebenso wie der<br />

Parkplatz am Bahnhof Dabendorf (P+R) eine ungeordnete Zwischenlösung. Im Bereich des Bahnhofes<br />

<strong>Zossen</strong> sind keine zusammenhängenden Parkflächen (P+R) vorhanden. Die Parkflächen<br />

insbesondere am Bahnhof <strong>Zossen</strong> aber auch die Parkflächen an den anderen Bahnhöfen werden als<br />

nicht hinreichend eingeschätzt.<br />

Planungen<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> verfügt nicht über ein Verkehrskonzept.<br />

Das vorhandene Hauptverkehrsstraßennetz gewährleistet eine gute innere und äußere Erschließung<br />

des <strong>Stadt</strong>gebietes. Die Versorgung und Verknüpfung der verschiedenen Funktionen Wohnen, Arbeiten,<br />

Erholung, Versorgung und Bildung wird hinreichend gesichert.<br />

Um die Parkplatzsituation am Bahnhof <strong>Zossen</strong> zu verbessern und die mit den niveaugleichen Querungen<br />

von Straße und Schiene verbundenen Nachteile abzubauen, werden folgende<br />

Verkehrsanlagen als Planung im <strong>Entwurf</strong> des Flächennutzungsplans dargestellt:<br />

Lfd-Nr. im Plan: V 1<br />

Ortsteil:<br />

Dabendorf<br />

Flächengröße:<br />

9,4 ha<br />

Lage:<br />

<strong>Zossen</strong> - Dabendorf, Verbindung<br />

zwischen Dabendorfer<br />

Straße und B 96 (Nordumfahrung<br />

Dabendorf), nördlich der<br />

Ortslage Dabendorf, südlich<br />

Gewerbegebiet „Am<br />

Funkwerk“<br />

Lfd-Nr. im Plan: V 2<br />

Ortsteil:<br />

<strong>Zossen</strong><br />

82


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Flächengröße:<br />

2,2 ha<br />

Lage:<br />

<strong>Zossen</strong> und Nächst Neuendorf,<br />

Verbindung zwischen B<br />

246 und B 96 nördlich der<br />

heutigen Nächst Neuendorfer<br />

Landstraße<br />

Lfd-Nr. im Plan: V 3<br />

Ortsteil:<br />

<strong>Zossen</strong><br />

Flächengröße:<br />

1,2 ha<br />

Lage:<br />

westlich der Bahn und des<br />

Bahnhofes <strong>Zossen</strong><br />

Lfd-Nr. im Plan: V 4<br />

Ortsteil:<br />

Wünsdorf<br />

Flächengröße:<br />

1,1 ha<br />

Lage:<br />

Verbindung zwischen dem<br />

Kreisverkehr Waldesruh an<br />

der B 96 und Friedensstraße<br />

Die Maßnahmen V1 und V2 leiten sich aus einer von der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> beauftragen Studie aus dem<br />

Jahr 2007 ab. Die Studie hatte <strong>zur</strong> Aufgabe die vorliegenden Konzepte zu den Eisenbahn-<br />

Kreuzungsmaßnahmen im nördlichen <strong>Stadt</strong>gebiet (seitens der DB AG und der <strong>Stadt</strong>) zu prüfen, zu<br />

vergleichen und zu bewerten. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass das Konzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> einen<br />

höheren Nutzwert hat als das der Bahn, insbesondere auch durch die von der <strong>Stadt</strong> beabsichtigte<br />

Nordumfahrung Dabendorf, die das Konzept der Bahn nicht vorsieht. Das städtische Konzept sieht<br />

auch die Verschwenkung der B246 in Richtung Norden auf die Höhe der Firma Erdtrans vor. Beide<br />

neuen Straßen sollen die Bahngleise niveaufrei kreuzen. Die Maßnahme V2 soll v.a. die Erreichbarkeit<br />

der Gewerbegebiete im Bereich der Maßnahmen, die Erreichbarkeit des Bahnhofes <strong>Zossen</strong> aus<br />

Westen unabhängig von den Maßnahmen der DB AG und den Verkehrsfluss auf den Bundesstraßen<br />

verbessern. Die Nordumfahrung hat insbesondere die Funktion die Verkehrsbelastung im Siedlungsbereich<br />

Dabendorfs zu minimieren (und damit auch für den größten Schulstandort der <strong>Stadt</strong>).<br />

Für die Nordumfahrung Dabendorf wurde in der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung vom 29. Januar 2008<br />

beschlossen, das Planfeststellungsverfahren vorzubereiten und einzuleiten. Die aktuelle dargestellte<br />

Trassenführung ist diejenige von vier Varianten, für die sich am 8. Juli 2009 eine Mehrheit in der<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung fand (Variante 3). Damit konnte das Planfeststellungsverfahren eingeleitet<br />

werden, das noch nicht abgeschlossen ist und derzeit ruht.<br />

83


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Die Erweiterungsfläche V3 soll die Parkplatzsituation am <strong>Zossen</strong>er Bahnhof verbessern. Die Fläche<br />

wird als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Park & Ride“ dargestellt.<br />

Die Maßnahme V4 leitet sich aus einem Konzept der <strong>Stadt</strong> zu den Bahnquerungen in Wünsdorf aus<br />

dem Jahr 2008 ab, dass in einer Studie mit dem Konzept der Bahn aus dem Jahr 2002 verglichen<br />

und bewertet wurde. Dem städtischen Konzept wird ein größerer Nutzwert zugeordnet. Als Fazit ergibt<br />

sich das das städtische Konzept der bisherigen Planung vorzuziehen und die Realisierung anzustreben<br />

ist.<br />

Entsprechend des städtischen Konzeptes soll den Norden der Ortslage Wünsdorfs (insbesondere<br />

Siedlung Wünsdorf) besser an das übergeordnete Straßennetz anschließen. Die Querung soll mittels<br />

Brücke erfolgen. Gleichzeitig soll der heute bestehende Bahnübergang am Bahnhof Wünsdorf durch<br />

eine Fußgänger- und Radfahrerunterführung ersetzt und für den Kfz-Verkehr gesperrt und das Bahnhofsumfeld<br />

neu gestaltet werden. Der Durchgangsverkehr in Nord-Süd und in Ost-West-Richtung soll<br />

weiterhin über die beiden klassifizierten Hauptverkehrsstraßen B96 und L74 erfolgen. Dies ist laut<br />

Studie auch realistisch, weil die Route über die Friedensstraße aufgrund der Verkehrswiderstände im<br />

Netz im Vergleich <strong>zur</strong> bestehenden Route über die B96/L74 eine längere Fahrzeit erfordert und damit<br />

für den Durchgangsverkehr uninteressant ist. Einer Neuplanung von Hauptverkehrsstraßen, für die<br />

die <strong>Stadt</strong> die Planungshoheit hat, bedarf es daher mit einer Ausnahme im Rahmen des Flächennutzungsplanes<br />

nicht.<br />

Die bestehenden Bundes- und Landesstraßen werden nachrichtlich in den Flächennutzungsplan<br />

übernommen. Darüber hinaus werden die o.g. Kreisstraßen, Verbindungsstraßen zwischen den Ortsteilen<br />

sowie die relevanten innerörtliche Straßenverbindungen als überörtliche und örtliche<br />

Hauptverkehrszüge dargestellt.<br />

Alle übrigen Straßen dienen als Anliegerstraßen lediglich der Erschließung eng begrenzter Siedlungsbereiche<br />

und sind keine örtlichen Hauptverkehrsstraßen. Sie werden daher nicht im<br />

Flächennutzungsplan dargestellt.<br />

Der erforderliche Neubau von Nebenstraßen ist ebenso kein Inhalt des Flächennutzungsplanes wie<br />

der Ausbau, die Erneuerungen oder die Instandsetzung bestehender Straßen.<br />

4.8.3 Schiffsverkehr, Gewässer I. Ordnung<br />

Das <strong>Stadt</strong>gebiet wird durch die Landeswasserstraße Notte-Kanal durchquert. Dieses Gewässer I.<br />

Ordnung wird nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen.<br />

Neben dem Nottekanal sind auch der Mellensee, der mit einer Teilfläche westlich der Ortslage<br />

Wünsdorf im Planungsgebiet liegt, und der das Planungsgebiet im Nordosten tangierende<br />

Gallunkanal schiffbare Landesgewässer in der Zuständigkeit des Landesamtes für Bauen und Verkehr<br />

(LBV).<br />

4.8.4 Luftverkehr<br />

Die Belange der Luftfahrt im Gebiet des Flächennutzungsplanes werden durch das Modellfluggelände<br />

Schünow berührt. Die Aufstiegserlaubnis des Modellfluggeländes in der Gemarkung Schünow wurde<br />

gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Luftverkehrs-Ordnung i. V. m. § 29 Abs. 1 LuftVG seit 07.07.1993<br />

für Flugmodelle ohne Verbrennungsmotoren bis zu max. 20 kg Gesamtmasse, ab 07.1<strong>1.</strong>2003 für<br />

Flugmodelle ohne Verbrennungsmotoren bis zu max. 25 kg Gesamtmasse von der Luftfahrtbehörde<br />

erteilt. Durch die Luftfahrtbehörde erfolgte mit Bescheid <strong>zur</strong> Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle am<br />

o.g. Standort vorn 18.12.2008 die Anpassung an die Grundsätze des Bundes und der Länder vom<br />

25.02.2008. Die v. g. Aufstiegserlaubnis ist unbefristet gültig.<br />

Außerhalb des Plangebietes sind mehrere Modellfluggelände, Flugplätze sowie der Flughafen Berlin-<br />

Schönefeld vorhanden. Die Entfernungen zu den Flugplatzbezugspunkten weiterer ziviler Flugplätze<br />

(Verkehrs-, Sonderlande-, Hubschrauberlandeplätzen) und Modellfluggeländen betragen:<br />

Hubschraubersonderlandeplatz Mellensee ca. 2,37 km (südwestlich von Abgrenzung Plangebiet in<br />

Richtung Mellensee),<br />

Modellfluggelände Christinendorf ca. 1,02 km (südwestlich von Abgrenzung Plangebiet in Richtung<br />

Jauche/Nunsdorf),<br />

Verkehrslandeplatz Schönhagen ca. 9,38 km (westlich von Abgrenzung Plangebiet in Richtung<br />

Nunsdorf),<br />

84


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Modellfluggelände Wietstock ca. 1,26 km (nordwestlich von Abgrenzung Plangebiet in Richtung<br />

Märkisch Wilmersdorf),<br />

Flughafen Berlin-Schönefeld (künftig Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt [BER]) ca. 11,29 km<br />

(nordöstlich von Abgrenzung Plangebiet nahe Zülowkanal/ Richtung Rangsdorfer See),<br />

Modellfluggelände Ragow ca. 6,54 km (nördlich von Abgrenzung Plangebiet in Richtung Schöneicher<br />

Plan),<br />

Hubschraubersonderlandeplatz Achenbach-Krankenhaus Königs Wusterhausen ca. 8,84 km (nordöstlich<br />

von Abgrenzung in Höhe Gallun/Richtung Schöneicher Plan),<br />

Sonderlandeplatz Fredersdorf ca. 17,49 km (nordöstlich von Abgrenzung Motzener See/Galuner<br />

Kanal zwischen Schöneiche und Kallinchen).<br />

4.9 Ver- und Entsorgung<br />

Vorbemerkung<br />

Die Versorgung der Bevölkerung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme sowie die schadlose<br />

Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung sind Aufgaben der Daseinsvorsorge. Im Flächennutzungsplan<br />

werden nur der Allgemeinheit dienende Anlagen der öffentlichen Ver- und Entsorgung<br />

dargestellt. Nur der Eigenversorgung dienende Anlagen werden nicht dargestellt.<br />

In der <strong>Begründung</strong> werden die Ver- und Entsorgungseinrichtungen dem Planungsgegenstand entsprechend<br />

angemessen dargelegt. Aufgabe der Flächennutzungsplanung ist es nicht, Sanierung oder<br />

Ausbau dieser Einrichtungen zu planen. Dies obliegt den jeweiligen Fachträgern, deren Planungsabsichten<br />

dann in einem gesonderten Planverfahren abgewogen werden müssen. Bereits bekannte<br />

Planungen sind in der <strong>Begründung</strong> beschrieben.<br />

Aus Übersichtlichkeitsgründen werden in der Planzeichnung ausschließlich Anlagen und Versorgungstrassen<br />

mit über- und gesamtgemeindlicher Bedeutung dargestellt, wenn diese sich nicht im<br />

Straßenraum von dargestellten überörtlichen Straßen oder örtlichen Hauptverkehrsstraßen befinden.<br />

Eine Darstellung von Mittel- und Niederspannungsleitungen erfolgt nicht.<br />

4.9.1 Trinkwasserversorgung<br />

Ausgangssituation<br />

Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde. Die Erfüllung<br />

dieser Aufgabe kann sie zusammen mit anderen Gemeinden auf einen Zweckverband übertragen. 62<br />

Das <strong>Stadt</strong>gebiet liegt mit Ausnahmen der Ortsteile Schöneiche und Nunsdorf im Gebiet des Zweckverbandes<br />

Komplexsanierung mittlerer Süden (KMS). Nunsdorf gehört zum Wasser- und<br />

Abwasserzweckverband Region Ludwigsfelde (WARL), Schöneiche zum Märkischen Abwasser- und<br />

Wasserzweckverband (MAWV).<br />

Die Betriebsführung der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen im gesamten Bereich<br />

obliegt der Dahme-Nuthe, Wasser-, Abwasserbetriebsgesellschaft mbh (DNWAB).<br />

Die Zahl der Trinkwasserhausanschlüsse im Gebiet des KMS hat sich von 7.670 im Dezember 1996<br />

auf 13.901 im Dezember 2010 erhöht. Interessant ist, dass es in den Ortsteilen Schünow und<br />

Horstfelde 1996 0 bzw. 3 Anschlüsse gab. Heute sind es hier 77 bzw. 135. Informationen zum Anschlussgrad<br />

im Verbandsgebiet liegen nicht vor. Im Gebiet des WARL und des MAWV liegt der<br />

Anschlussgrad im Bereich Trinkwasser bei rund 98 %.<br />

Die Ortsteile <strong>Zossen</strong>s werden aus folgenden Wasserwerken mit Trinkwasser versorgt:<br />

Ortsteil Wasserwerk 63<br />

Glienick<br />

Groß Schulzendorf/ Lindenbrück<br />

Nunsdorf<br />

Groß Schulzendorf<br />

Schünow<br />

Lindenbrück/ Groß Schulzendorf<br />

62 vgl. § 59 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Dezember 2004 (GVBl. I/05, Nr. 05, S.<br />

50), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 (GVBl. I/10, Nr. 28) i.V.m. § 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit<br />

im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999 (GVBl. I/99, Nr. 11, S. 194), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBl. I/08, Nr. 12, S. 202, 206).<br />

63 Bei Mehrfachnennung erfolgt die Versorgung in der Regel aus dem erstgenannten Wasserwerk, eine Versorgung aus dem weiteren<br />

genannten Wasserwerk ist zeitweise ebenfalls möglich.<br />

85


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Horstfelde<br />

Nächst Neuendorf<br />

<strong>Zossen</strong><br />

Schöneiche<br />

Kallinchen<br />

Wünsdorf<br />

Lindenbrück<br />

Lindenbrück/ Groß Schulzendorf<br />

Lindenbrück/ Groß Schulzendorf<br />

Lindenbrück/ Groß Schulzendorf<br />

Königs Wusterhausen / Lindenbrück<br />

Königs Wusterhausen / Lindenbrück<br />

Lindenbrück<br />

Lindenbrück<br />

Tab. 15: Übersicht der Ortsteile und den sie mit Trinkwasser versorgenden Wasserwerken<br />

Von den drei genannten Wasserwerken liegt nur das Wasserwerk Lindenbrück im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Zossen</strong>s.<br />

Zur Sicherung der Trinkwasserqualität befinden sich Wasserschutzgebiete im Geltungsbereich des<br />

Flächennutzungsplanes.<br />

Trinkwasserschutzgebiete sind nach § 15 BbgWG 64 geschützt.<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> befinden sich folgende Trinkwasserschutzgebiete:<br />

- WSG Groß Schulzendorf (tlw.)<br />

- WSG Lindenbrück (tlw.)<br />

Diese sind im <strong>FNP</strong> nachrichtlich übernommen.<br />

Es werden nachfolgend bestehende Siedlungsflächen als Bestandteil von Wohn- und gemischten<br />

Bauflächen dargestellt, obwohl sie sich teilweise innerhalb des WSG befinden:<br />

Durch die Darstellung neuer Bauflächen werden Flächen innerhalb der Trinkwasserschutzzone III, III<br />

A oder III B berührt, die nachfolgend aufgeführt sind.<br />

Glienick: M 1 Mischgebiet 2 ha Zone III<br />

Lindenbrück: W 31 Wohnbauflächen 0,7 ha Zone III A<br />

W 32 Wohnbauflächen 5,0 ha Zone III B<br />

Wünsdorf: W 28 Wohnbauflächen 1,0 ha Zone III B<br />

W 29 Wohnbauflächen 2,0 ha Zone III B<br />

W 30 Wohnbauflächen 0,8 ha Zone III B<br />

M 12 Mischgebiet 0,5 ha Zone III B<br />

S 7 Sondergebiet 1,7 ha Zone III B<br />

Das Grundwasser, das der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser dient, unterliegt besonderem<br />

Schutz. Daher verfügt in der Regel jede Trinkwasserfassung eines Wasserwerkes über ein so genanntes<br />

"Trinkwasserschutzgebiet". Ein Trinkwasserschutzgebiet wird durch eine Rechtsverordnung<br />

des für die Wasserwirtschaft zuständigen Ministers oder des Kreistages festgesetzt (Wasserschutzgebietsverordnung).<br />

In dieser Verordnung sind die genauen Grenzen der einzelnen Zonen (I, II und III) sowie die jeweiligen<br />

Verbote und Nutzungsbeschränkungen niedergeschrieben. Jedes Wasserwerk verfügt über eine<br />

eigene Verordnung.<br />

Planungen<br />

Die <strong>Stadt</strong> beabsichtigt die bestehenden Anlagen der Wasserversorgung zu sichern und bedarfsgerecht<br />

auszubauen. Soweit wirtschaftlich vertretbar, wird ein Anschlussgrad von 100 % angestrebt, um<br />

die Trinkwasserqualität zentral sichern und überwachen zu können. Dort wo dies nicht möglich ist,<br />

sind angepasste, individuelle, dezentrale Lösungen zu sicher und zu entwickeln. Das Wasserwerk<br />

Lindenbrück wird im Flächennutzungsplan als Fläche für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung<br />

Wasser dargestellt.<br />

64 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Dezember 2004 (GVBl.I/05, Nr. 05, S. 50),<br />

zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 (GVBl.I/10, Nr. 28).<br />

86


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Um eine Wasserqualität zu sichern, die den Anforderungen der Trinkwasserschutzversorgung entspricht,<br />

ist speziell die Sicherung der Grundwasserqualität entscheidend. Der Flächennutzungsplan<br />

stellt daher nachrichtlich die im <strong>Stadt</strong>gebiet gelegenen Trinkwasserschutzgebiete dar. Darüber hinaus<br />

werden nachrichtlich auch die Altlastenstandorte dargestellt.<br />

Über den Bestand hinausgehende Planungen, die im Rahmen des Flächennutzungsplanes relevant<br />

sind, liegen nicht vor bzw. sind nicht bekannt.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass das Wasserwirtschaftsamt (Landesamt für Umwelt, Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz) unter Beteiligung der Gemeinden, der Träger öffentlicher Belange und betroffener<br />

Behörden einen flächendeckenden Plan aufstellt (Wasserversorgungsplan), der Möglichkeiten <strong>zur</strong><br />

Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung ausweist und der insbesondere dem Zweck dient,<br />

einen Ausgleich zwischen Wasserüberschuss- und Wassermangelgebieten herbeizuführen. In dem<br />

Plan werden die Wassergewinnungsgebiete mit ihrem Wasserdargebot, die Versorgungsräume und<br />

deren Zuordnung zueinander sowie die Schutzzonen der Wasserschutzgebiete und einzelne erforderliche<br />

Maßnahmen ausgewiesen. Der aktuelle Wasserversorgungsplan für das Land Brandenburg<br />

stammt aus dem Jahr 2009. Aus ihm ergeben sich derzeit für die <strong>Stadt</strong> keine weiteren Handlungsnotwendigkeiten<br />

bzw. Planungen. Der Plan wird regelmäßig fortgeschrieben.<br />

4.9.2 Abwasserentsorgung<br />

Ausgangssituation<br />

Auch die Pflicht <strong>zur</strong> Abwasserbeseitigung ist gesetzlich den Gemeinden auferlegt und auch hier<br />

können die Gemeinden, die Anlagen durch Dritte betreiben lassen.<br />

Wie eben beschrieben, liegt das <strong>Stadt</strong>gebiet im Bereich dreier Wasser-/Abwasserzweckverbände,<br />

deren Anlagen durch die Dahme-Nuthe, Wasser-, Abwasserbetriebsgesellschaft mbh (DNWAB)<br />

betrieben werden.<br />

Im Bereich der Schmutzwasser-Grundstücksanschlüsse fand im Verbandsgebiet des KMS ein enormer<br />

Zuwachs statt. Gab es im Dezember 1996 2.648 Anschlüsse, waren es im Dezember 2010<br />

bereits 10.407 Anschlüsse, was einem Zuwachs von rund 400% entspricht. Informationen zum Anschlussgrad<br />

im Verbandsgebiet liegen nicht vor. Die Ortsteile Schünow, Horstfelde und Lindenbrück<br />

haben keine kanalnetzgebundene Abwasserentsorgung. Im Gebiet des WARL liegt der Anschlussgrad<br />

im Bereich Schmutzwasser bei 95,5 %, während der MAWV nach Fertigstellung der bis dato geplanten<br />

Maßnahmen einen Anschlussgrad von 97,8 % erreicht haben will.<br />

Für das gesamte Gemeindegebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> besteht laut Lagebericht <strong>zur</strong> kommunalen Abwasserbeseitigung<br />

im Land Brandenburg ein Anschlussgrad an die öffentlichen<br />

Abwasserbehandlungs-anlagen von 90 bis unter 100%. Zum Juli/2007 waren 64,4 % der Einwohner<br />

mittels Kanalisation angeschlossen und 35,5 % mittels mobil <strong>zur</strong> Kläranlage entsorgter Sammelgrube.<br />

Der Anschlussgrad an die zentralen Kläranlagen (kanalgebunden und durch mobile Entsorgung)<br />

betrug damit 99,9 %. Nur 0,1% der Bevölkerung entsorgten ihr Abwasser über dezentrale Kleinkläranlagen.<br />

Die Ortsteile <strong>Zossen</strong>s entwässern in folgende Kläranlagen:<br />

Ortsteil Kläranlage 65<br />

Glienick<br />

Nunsdorf<br />

Schünow<br />

Horstfelde<br />

Nächst Neuendorf<br />

<strong>Zossen</strong><br />

Schöneiche<br />

Kallinchen<br />

Wünsdorf<br />

Lindenbrück<br />

Tab. 16: Übersicht der Ortsteile und der Kläranlagen in die sie entwässern<br />

Tandemkläranlage <strong>Zossen</strong><br />

KA Ludwigsfelde<br />

keine kanalnetzgebundene Abwasserentsorgung<br />

keine kanalnetzgebundene Abwasserentsorgung<br />

Tandemkläranlage <strong>Zossen</strong><br />

Tandemkläranlage <strong>Zossen</strong><br />

KA Waßmannsdorf<br />

KA Waßmannsdorf<br />

Tandemkläranlage <strong>Zossen</strong><br />

keine kanalnetzgebundene Abwasserentsorgung<br />

65 Bei Mehrfachnennung erfolgt die Versorgung in der Regel aus dem erstgenannten Wasserwerk, eine Versorgung aus dem weiteren<br />

genannten Wasserwerk ist zeitweise ebenfalls möglich.<br />

87


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Die Kläranlage Waßmannsdorf befindet sich im Eigentum der Berliner Wasserbetriebe. Ihre technische<br />

Betriebsführung obliegt nicht der DNWAB. Sie liegt im Nachbarlandkreis und damit außerhalb<br />

des <strong>Stadt</strong>gebietes, klärt Berliner und Brandenburger Abwässer und hat eine Ausbaugröße von<br />

<strong>1.</strong>412.000 Einwohnern. Die Tandemkläranlage <strong>Zossen</strong> befindet sich im Eigentum der KMS und wird<br />

durch die DNWAB betrieben. Die Anlage befindet sich an zwei Standorten, was dadurch begründet<br />

ist, dass man die zuvor vorhandenen Klärwerke in <strong>Zossen</strong> und in Wünsdorf weiter nutzten wollte. Die<br />

mechanische Reinigung erfolgt in Wünsdorf und danach die biologische in <strong>Zossen</strong>. Dazu wird das<br />

Abwasser unterirdisch in einer etwa 4 Kilometer langen Leitung von Wünsdorf nach <strong>Zossen</strong> gepumpt,<br />

von wo es in den Müllergraben eingeleitet wird. Die Anlage wurde 2003 für 33.000 Einwohner geplant.<br />

Heute wird hier das Schmutzwasser von rund 44.000 Einwohnern gereinigt. Anschluss an die Anlage,<br />

haben neben den o.g. <strong>Zossen</strong>er Ortsteilen auch die Gemeinden Am Mellensee (tlw.), Blankenfelde-<br />

Mahlow (tlw.) und Rangsdorf. Insgesamt gab es in den angeschlossenen Ortschaften insgesamt mehr<br />

Zuzug als bei der Planung prognostiziert wurde.<br />

Planungen<br />

Die <strong>Stadt</strong> beabsichtigt die bestehenden Anlagen der Abwasserentsorgung zu sichern und bedarfsgerecht<br />

auszubauen. Für die ausgelastete Tandemkläranlage liegen für den in der Gemarkung <strong>Zossen</strong><br />

befindlichen Teil Informationen zu einer geplanten Erweiterung vor (3. BA). Aufgrund der momentanen<br />

Auslastung, der von der <strong>Stadt</strong> prognostizierten Einwohnerzuwächse und der beabsichtigten<br />

gewerblichen Erweiterungsflächen, ist ein Ausbau der Anlage notwendig.<br />

Auch zukünftig soll ein Anschlussgrad an die öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen von 100 %<br />

angestrebt werden (leitungsgebunden bzw. durch mobile Entsorgung). Dort wo dies nicht möglich ist,<br />

sind angepasste, individuelle, dezentrale Lösungen zu sicher und zu entwickeln.<br />

Die Tandemkläranlage <strong>Zossen</strong>, wird auf Empfehlung des Landkreises Teltow-Fläming in ihrer zukünftigen<br />

Dimensionen im Flächennutzungsplan als Fläche für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung<br />

Abwasser dargestellt.<br />

Über den Bestand hinausgehende Planungen, die im Rahmen des Flächennutzungsplanes relevant<br />

sind, liegen nicht vor bzw. sind nicht bekannt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinden oder<br />

der entsprechende Abwasserzweckverband der Wasserbehörde regelmäßig eine Übersicht über den<br />

Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten<br />

Kosten der erforderlichen Maßnahmen zum Ausbau vorlegen (Abwasserbeseitigungskonzept). Das<br />

Abwasserbeseitigungskonzept ist jeweils im Abstand von fünf Jahren erneut vorzulegen. 66<br />

4.9.3 Gasversorgung<br />

Ausgangssituation<br />

Die Versorgung der Bevölkerung mit elektrischer Energie ist nicht explizit Aufgabe der Gemeinde.<br />

Das Energiewirtschaftsgesetz regelt, dass Energieversorgungsunternehmen für Netzgebiete in denen<br />

sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, grundsätzlich die Pflicht haben, jeden<br />

Haushaltskunden zu versorgen (Grundversorgung), es sei denn, dies ist dem Energieversorgungsunternehmen<br />

wirtschaftlich nicht zuzumuten. 67 Grundversorger ist jeweils das<br />

Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen<br />

Versorgung beliefert. Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen<br />

Versorgung sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum <strong>1.</strong> Juli, erstmals zum <strong>1.</strong> Juli 2006, nach<br />

Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen.<br />

Das <strong>Stadt</strong>gebiet liegt im Versorgungsbereich mehrere Netzbetreiber. Teile der <strong>Stadt</strong> liegen im Netzgebiet<br />

der Netzgesellschaft Berlin Brandenburg mbH & Co. KG (NBB) - Teilnetz Brandenburg- (bspw.<br />

OT <strong>Zossen</strong>, OT Glienick, OT Nächst Neuendorf, OT Horstfelde, OT Schünow), andere Teile liegen im<br />

Netzgebiet der EWE (OT Kallinchen, OT Schöneiche, OT Wünsdorf, OT Lindenbrück). Im Netz der<br />

EWE Netz ist derzeit die EWE Energie AG der Grundversorger. Im Netz der NBB ist das derzeit die<br />

EMB Energie Mark Brandenburg GmbH.<br />

Im Flächennutzungsplan sind die bekannten unterirdischen Hauptversorgungsleitungen dargestellt.<br />

Planungen<br />

66 Vgl. § 66 Abs. 1 BbgWG.<br />

67 Vgl. § 36 Abs. 1 und 2 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG), vom 07. Juli 2005 (BGBl. I, S.<br />

1970, 3621), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. November 2010 (BGBl. I, S. 1483).<br />

88


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Die <strong>Stadt</strong> beabsichtigt die bestehenden Anlagen <strong>zur</strong> Versorgung mit Elektrizität zu sichern und bedarfsgerecht<br />

auszubauen.<br />

Über den Bestand hinausgehende Planungen, die im Rahmen des Flächennutzungsplanes relevant<br />

sind, liegen nicht vor bzw. sind derzeit nicht bekannt.<br />

4.9.4 Elektroenergieversorgung<br />

Ausgangssituation<br />

Auch die Versorgung der Bevölkerung mit elektrischer Energie ist nicht explizit Aufgabe der Gemeinde.<br />

Die E.ON edis AG ist Netzbetreiber in großen Teilen von Brandenburg - auch in <strong>Zossen</strong>. Im Jahr<br />

2009 wurden die Grundversorger neu bestimmt. Im Bereich des Netzgebietes der E.ON edis AG ist<br />

das die E.ON edis Vertrieb GmbH. 68<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet befindet sich ein Umspannwerk, in der Luckenwalder Straße im Ortsteil <strong>Zossen</strong>.<br />

Dieses wird als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Signatur für Elektrizität dargestellt.<br />

Teilbereiche des <strong>Stadt</strong>gebietes werden von 110-kV-Hochspannungsfreileitungen überspannt. Dabei<br />

handelt es sich um Leitungen, die durch die E.ON edis AG für die öffentliche Stromversorgung und<br />

durch die Deutsche Bahn für die Stromversorgung der Bahnanlagen betrieben werden. Der Verlauf<br />

der Hochspannungsleitungen wird als Haupttrassen der Stromversorgung im Flächennutzungsplan<br />

dargestellt.<br />

Planungen<br />

Die <strong>Stadt</strong> beabsichtigt die bestehenden Anlagen <strong>zur</strong> Versorgung mit Elektrizität zu sichern und bedarfsgerecht<br />

auszubauen.<br />

Über den Bestand hinausgehende Planungen, die im Rahmen des Flächennutzungsplanes relevant<br />

sind, liegen nicht vor bzw. sind derzeit nicht bekannt.<br />

68 Vgl. http://www.eon-edis.com/media/36_EnWG.pdf, Zugriff 10.02.2011<br />

89


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

4.9.5 Abfallentsorgung<br />

Ausgangssituation<br />

Die Entsorgung von Abfällen ist im Land Brandenburg nach dem Brandenburgischen Abfallgesetzund<br />

Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) grundsätzlich Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.<br />

69 Diese können ihre Pflichten auf andere Aufgabenträger übertragen.<br />

Für den Landkreis Teltow-Fläming und damit auch für die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> ist der Südbrandenburgische<br />

Abfallszweckverband (SBAZV) der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Neben der Müllentsorgung<br />

ist es auch Aufgabe des SBAZV ein Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen und (mindestens aller 5<br />

Jahre) fortzuschreiben. Das Konzept enthält eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung<br />

und dient als Planungsinstrument der kommunalen Abfallwirtschaft. Es stellt u.a. Art, Menge,<br />

Herkunftsbereich sowie Verwertung oder Beseitigung der in ihrem Entsorgungsgebiet gegenwärtig<br />

und voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren anfallenden und zu beseitigenden Abfälle dar. 70<br />

Besteht für das Gebiet ein Abfallwirtschaftsplan so sind dessen Festlegungen zu beachten.<br />

Das für die Abfallwirtschaft zuständige Ministerium (derzeit das MUGV) als oberste Abfallwirtschaftsbehörde<br />

stellt nach überörtlichen Gesichtspunkten ein Abfallwirtschaftsplan auf und schreibt diesen<br />

fort. Der Plan soll geeignete Festlegungen <strong>zur</strong> Umsetzung der gesetzlichen Ziele der Kreislauf- und<br />

Abfallwirtschaft, insbesondere der entstehungsortsnahen Abfallentsorgung und zu abfallwirtschaftlich<br />

sinnvollen Kooperationen zwischen Entsorgungsträgern machen. Er kann auch geeignete Flächen für<br />

Abfallbeseitigungsanlagen ausweisen. 71 Der SBAZV betreibt keine Deponie bzw. Recyclinghof im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Zossen</strong>s.<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet befinden sich an der nördlichen Gemeindegrenze zwei Deponien – eine im Ortsteil<br />

Schöneiche (Schöneicher Plan) und eine im Ortsteil Kallinchen (Deponie Schöneiche). Beide Deponien<br />

dienen bzw. dienten v.a. der Müllentsorgung bzw. -ablagerung von Abfällen aus der <strong>Stadt</strong> Berlin.<br />

Die Deponie Schöneicher Plan gehört der Berliner <strong>Stadt</strong>reinigung und wurde Ende Mai 2005 stillgelegt,<br />

da Siedlungsabfälle seit Juni 2005 nicht mehr ohne Vorbehandlung (mechanisch, physikalisch<br />

und/oder biologisch bzw. thermisch, um den organischen Anteil im Abfall zu reduzieren) deponiert<br />

werden dürfen und der Deponie eine Deponiebasisabdichtung fehlte. Heute wird an diesem Standort<br />

ein Blockheizkraftwerk mit Deponiegas betrieben. Im Rahmen von Sanierungs- und<br />

Renaturierungsmaßnahmen arbeitet die BSR derzeit am geordneten Abschluss der ehemaligen<br />

Hausmülldeponie. Für die Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie die Deponieprofilierung<br />

können am Standort in Absprache mit der BSR nicht gefährliche Bau- und Abbruchabfälle <strong>zur</strong> Verwertung<br />

angeliefert und eingesetzt werden.<br />

Die Deponie Schöneiche gehört der Märkischen Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH<br />

(MEAB). Hier werden nach entsprechender Vorbehandlung Siedlungsabfälle aus Berlin abgelagert.<br />

Die Deponie „Schöneiche“ gehört zu den Deponien der Klasse II, wo im Wesentlichen nur noch nicht<br />

gefährliche Abfälle (wie Siedlungs- und Bauabfälle), die den Anforderungen der Abfallablagerungsverordnung<br />

entsprechen, abgelagert werden. Die Abfallanlieferung erfolgt per LKW oder per Bahn.<br />

Die Deponie verfügt für die Ablagerung von Abfällen, die der Deponieklasse II zugeordnet werden<br />

können derzeit über ein Deponievolumen von ca. 3 Mio. m³. Der sog. Altkörper wird bereits durch ein<br />

Gasfassungssystem aktiv entgas. Das Deponiegas wird in einem Blockheizkraftwerk verstromt. Der<br />

Deponiestandort Schöneiche verfügt neben der eigentlichen Deponie über eine Mechanisch-<br />

Biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA), und eine Sonderabfallverbrennungsanlage (SAV). Die<br />

MBA wurde 2005 in Betrieb genommen wurde und für eine Kapazität von 180.000 Mg/a ausgelegt. In<br />

der Anlage wird der Abfall behandelt, damit er verwertet bzw. gelagert werden kann. Behandelt werden<br />

Restabfälle aus Städten und Landkreises des Landes Brandenburg und Berlin. In der 1989 in<br />

Betrieb genommenen SAV können ca. 25.000 Mg/a gefährliche Abfälle thermisch behandelt werden.<br />

Die anfallende Schlacke wird auf der DK-II-Fläche der Deponie abgelagert. Verbrennungsabgase<br />

werden über eine Rauchgasreinigungsanlage gereinigt. Die anfallenden Abfälle werden untertägig<br />

entsorgt.<br />

Planungen<br />

Die <strong>Stadt</strong> beabsichtigt die bestehenden Anlagen <strong>zur</strong> Entsorgung von Abfall zu sichern. Die beiden<br />

Deponiestandorte werden daher im Flächennutzungsplan als Fläche für die Abfallentsorgung sowie<br />

für Ablagerungen im der Signatur Abfall dargestellt.<br />

69 Vgl. § 2 Abs. 1 BbgAbfBodG,.<br />

70 Vgl. § 6 BbgAbfBodG.<br />

71 Vgl. § 17 BbgAbfBodG.<br />

90


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Über den Bestand hinausgehende Planungen, die im Rahmen des Flächennutzungsplanes relevant<br />

sind, liegen nicht vor bzw. sind derzeit nicht bekannt.<br />

4.9.6 Richtfunk<br />

Es muss im Landkreis Teltow-Fläming durch den Bau großer Windparks mit Beeinträchtigungen der<br />

Funkversorgung sowie der digitalen Alarmierung im Brand- und Katastrophenschutz durch Abschattungen<br />

und / oder Reflexionen gerechnet werden.<br />

Zur Sicherstellung des Funkverkehres im Brand- und Katastrophenschutz, betreibt der Landkreis<br />

Teltow-Fläming ein Gleichwellenfunknetz, Richtfunkstrecken, ein Relaisstellenfunknetz sowie ein<br />

Netz <strong>zur</strong> digitalen Alarmierung. Durch die Rotormaterialien, die Rotorbewegungen und die Höhe der<br />

Windkraftanlagen kann es <strong>zur</strong> Reflektion und Streuung und damit zu einer Störung von elektromagnetischen<br />

Wellen kommen. Die Funkanlagen des Landkreises Teltow-Fläming arbeiten zudem in<br />

einem Frequenzbereich in dem eine Wellenausbreitung größtenteils nur noch quasioptisch möglich<br />

ist. Demzufolge müssen für einen störungsfreien Funkverkehr unsere Funkstrecken hindernisfrei sein.<br />

Vorsorglich sollten somit keine Windkraftanlagen in der Nähe unserer Funkanlagen und Funkstrecken<br />

errichtet werden. Ferner sollten Schutzzonen festgelegt werden. Um Funkstörungen bei unseren<br />

Richtfunkstrecken zu vermeiden ist zudem sicherzustellen, dass kein Teil der Windenergieanlage in<br />

das Funkfeld hineinragt und die Funkstrecken unterbricht. Für eine ungestörte Ausbreitung des Funkfeldes<br />

sollten Schutzbereiche in einem Abstand von beidseitig 50 m entlang des Richtfunkstrahls<br />

samt Fresnelzone mit einem generellen Bauverbot festgesetzt werden. Beeinträchtigungen könnten<br />

unter Umständen zu erheblichen Folgen führen z. B. bei der Sicherstellung des nichtpolizeilichen<br />

BOS-Funkverkehr und der Alarmierung der Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz.<br />

Die Frage möglicher Funkstörungen ist vor dem Bau von Windenergieanlagen durch den Antragsteller<br />

zu untersuchen.<br />

4.9.7 Abgrabungen / Aufschüttungen<br />

Ausgangssituation<br />

Innerhalb des Flächennutzungsplangebietes befinden sich mehrere Bewilligungsfelder gem. § 8<br />

BBergG und mehrere Bergwerksfelder gem. §§ 149 und 151 BbergG.<br />

Angaben zu den einzelnen Bergbauberechtigungen sind der beigefügten Auflistung (Tab. 18) zu<br />

entnehmen.<br />

Für die Bergwerksfelder Horstfelde und Glienick ist jeweils ein Baubeschränkungsgebiet gemäß §§<br />

107 bis 109 BBergG festgesetzt.<br />

Konkrete Baumaßnahmen innerhalb von Baubeschränkungsgebieten bedürfen gem. § 108 BBergG<br />

der Zustimmung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg.<br />

Die Flächen mit gültigem Betriebsplan (s. Tabelle) werden im <strong>FNP</strong> als Bergbaufläche eingetragen.<br />

Die Lagerstätten Kiessand Horstfelde, Sand <strong>Zossen</strong>, Sand Wünsdorf und Ton Glienick sind im Rahmen<br />

der Erarbeitung des Regionalplanes für die Planungsregion Havelland-Fläming als<br />

Vorranggebiete Rohstoffsicherung vorgeschlagen worden und im derzeit in Beteiligung befindlichen<br />

<strong>Entwurf</strong> auch als Vorranggebiete ausgewiesen.<br />

Feldesnummer<br />

Feldesname Inhaber Betriebsplanfläche<br />

31-0073 Bergwerksfeld Glienick Märkische Ziegel GmbH Klausdorf Pappelallee 1 15838 g063<br />

Klausdorf<br />

31-0085 Bergwerksfeld Horstfelder Sand und Kies GmbH & Co. KG An der B h035<br />

Horstfelde<br />

246 15806 Horstfelde<br />

22-1488 Bewilligungsfeld Märkische Ziegel GmbH Klausdorf Pappelallee 1 15838 g063<br />

Glienick II B<br />

Klausdorf<br />

22-1228 Bewilligungsfeld Horstfelder Sand und Kies GmbH & Co. KG An der B h035<br />

Horstfelde Ost 246 15806 Horstfelde<br />

22-1192 Bewilligungsfeld Fa. Mattigka Sand- und Kiesgruben GmbH z026<br />

<strong>Zossen</strong> 2<br />

Rankenheimer Str. 86 15746 Groß Köris<br />

22-0371 Bewilligungsfeld Fa. Mattigka Sand- und Kiesgruben GmbH z026<br />

<strong>Zossen</strong><br />

Rankenheimer Str. 86 15746 Groß Köris<br />

22-1410 Bewilligungsfeld<br />

Wünsdorf B<br />

Erdtrans GmbH Transporte, Erde- & Tiefbau Baustoffservice<br />

Gewerbegebiet am Bahnhof 15806 Nächst-<br />

Neuendorf<br />

w085<br />

91


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Tab. 17: Bestandskräftige Bergbauberechtigungen und dazugehörige Betriebsflächen<br />

92


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Planungen<br />

Über den Bestand hinausgehende Planungen, die im Rahmen des Flächennutzungsplanes relevant<br />

sind, liegen nicht vor bzw. sind derzeit nicht bekannt.<br />

4.10 Grünflächen<br />

Vorbemerkung<br />

Grünflächen dienen planungsrechtlich vor allem der städtebaulichen Gliederung, der Gesundheit, der<br />

Erholung, der Freizeit, ökologischen Belangen und der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes.<br />

Sie sind wesentlich für das Erleben der <strong>Stadt</strong> bzw. die Lebensqualität ihrer Bewohner.<br />

Im Flächennutzungsplan ist <strong>zur</strong> Verdeutlichung der planerischen Konzeption und möglicher Folgewirkungen<br />

im Allgemeinen bereits die Grundrichtung der angestrebten Nutzung der Grünflächen zu<br />

konkretisieren. Die mögliche Zweckbestimmung von Grünflächen ist beispielhaft in § 9 Abs. 1 Nr. 15<br />

BauGB aufgelistet.<br />

Bereits auf der Ebene des Flächennutzungsplanes sollte eine Entscheidung darüber getroffen werden,<br />

ob eine öffentliche oder private Grünfläche ausgewiesen werden soll. Dementsprechend werden<br />

die Grünflächen im vorliegenden Flächennutzungsplan in der Regel in öffentliche und private Grünflächen<br />

gegliedert. Als öffentliche Grünflächen werden solche Grünflächen dargestellt, die der<br />

Öffentlichkeit, d. h. der Nutzung durch die Allgemeinheit gewidmet bleiben sollen bzw. deren öffentliche<br />

Widmung vorbereitet werden soll. Als öffentliche Grünflächen werden die vorhanden Flächen, die<br />

sich im Laufe der Entwicklung des Siedlungsbereiches gebildet haben, dargestellt.<br />

Bei der Darstellung der privaten Grünflächen handelt es sich überwiegend um Gartenland, Obstgärten<br />

und Grabeland. Die Darstellung ergibt sich aus dem Ziel, vor allem ortstypische Grünstrukturen in den<br />

Dorfbereichen zu erhalten und möglichst keiner anderen Nutzung zuzuführen.<br />

4.10.1 Sportplätze<br />

Ausgangsbedingungen<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> sind folgende Sportplätze vorhanden:<br />

Bezeichnung Lage nutzbare<br />

Fläche<br />

Wertungsstufe<br />

Sportplatz Wünsdorf OT Wünsdorf, Platz der Jugend 13 0,8 ha 2<br />

Sportplatz Wünsdorf (Rampe) OT Wünsdorf, Rampe 1,2 ha 3<br />

Sportplatz Schöneiche OT Schöneiche, Zum Waldstadion 0,4 ha 1<br />

Sportplatz „Willi Lau“ Glienick OT Glienick, Am Sportplatz 11 1,2 ha 3<br />

Sportplatz Dabendorf OT <strong>Zossen</strong>, Goethestraße 1,7 ha 3<br />

Tab. 18: Übersicht der bestehenden Sportplätze 73<br />

Darüber hinaus existieren in einigen Ortsteilen noch vereinzelt kleine Bolzplätze i.d.R. als Bestandteil<br />

von Spielplätzen. Weiterhin sind innerhalb der als Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Schule<br />

dargestellten Schulareale teilweise Bolzplätze vorhanden.<br />

Die Sportfreiflächen weisen deutliche Mängel bis hin <strong>zur</strong> Gebrauchsunfähigkeit auf (vgl. Wertstufen<br />

2-4 in o.a. Tabelle). Lediglich der Sportplatz in Schöneiche kann mit einem gebrauchsfähigen Zustand<br />

bewertet werden. Bei den anderen Plätzen sind vorwiegend die Großspielfelder in nutzbarem<br />

Zustand, während Rundlaufbahnen und Leichtathletikanlagen zu einem überwiegenden Teil nicht<br />

mehr gebrauchsfähig sind. Die Weitsprung- und Kugelstoßanlagen am Sportplatz in Dabendorf zeigen<br />

sogar Gefahrenquellen auf. Bei den Wertstufen 3 und 4 ist die Sanierung der Anlagen nur mit<br />

erheblichem baulichen und finanziellen Aufwand zu betreiben bzw. kommt einem Neubau der Anlage<br />

gleich.<br />

72 Bewertungsstufen für Sportanlagen gemäß dem „Goldenen Plan Ost“, nach Sportstättenentwicklungskonzept, S. 14. (1 = gebrauchsfähiger<br />

Zustand/ 2 = Anlage mit deutlichen Mängeln/ 3 = Anlagen mit schwerwiegenden Mängeln/ 4 = Anlage ist unbrauchbar)<br />

73 Vgl. Bestandskartierung und Sportstättenentwicklungsplanung 2010, S. 12 und 15.<br />

93


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Planung<br />

Durch das sich ändernde Freizeitverhalten in der Bevölkerung gewinnt der Sport allgemein zunehmend<br />

an Bedeutung. Die Sicherstellung geeigneter Sportmöglichkeiten ist in diesem Zusammenhang<br />

als weicher Standortfaktor für die <strong>Stadt</strong> als Ganzes und für die einzelnen Ortsteile von hoher Bedeutung.<br />

Die Gemeinde beabsichtigt 4 der 6 Sportplätze zu sichern und bedarfsgerecht zu sanieren. Sie werden<br />

daher im Flächennutzungsplan als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt.<br />

Die Sportplätze in Dabendorf (Goethestraße) und in <strong>Zossen</strong> (Thomas-Müntzer-Straße) weisen Gefahrenquellen<br />

auf bzw. sind unbrauchbar und nur mit erheblichen Anstrengungen zu sanieren. Sie<br />

werden aufgegeben und durch das in Planung befindliche Sportforum Dabendorf (in Dabendorf ganz<br />

in der Nähe der Goethestraße und der Sporthallen Jägerstraße und Dabendorf und der Grund- und<br />

Gesamtschule Dabendorf) ersetzt. Der Sportplatz in <strong>Zossen</strong> wird als Fläche für Wald dargestellt, weil<br />

hier davon ausgegangen wird, dass die Fläche sich durch natürliche Sukzession bewaldet. Der Sportplatz<br />

in Dabendorf wird als gemischte Baufläche dargestellt, um die Zentrenbildung Dabendorfs zu<br />

unterstützen. Für das Sportforum Dabendorf wird derzeit ein Bebauungsplan aufgestellt. Dieser sieht<br />

ein Sondergebiet „Sport und Freizeit“ vor in dem v.a. eine Stellplatzanlage, ein Funktions- und ein<br />

Wirtschaftsgebäude und diverse Flächen für Sport- und Spielanlagen festgesetzt werden sollen. Die<br />

Flächen sollen dem Schul-, dem Vereins- und auch dem Freizeitsport dienen.<br />

Neben den großen Sportplätzen werden auch Bolzplätze im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit<br />

der Zweckbestimmung Sportplatz gekennzeichnet:<br />

Der Neubau des Sportforums kann die Sportplätze Dabendorf und <strong>Zossen</strong> flächenhaft nicht ersetzen.<br />

Derzeit verfügt die <strong>Stadt</strong> über eine Sportnutzfläche von 72.485 m². Bei einem Richtwert von 4,0<br />

m²/Einwohner und einer Einwohnerzahl von 17.797 im Jahr 2012 ergibt sich ein rechnerischer Überschuss<br />

von rund 2.297 m² Sportnutzfläche, wobei festzuhalten ist, dass zumindest der Sportplatz<br />

<strong>Zossen</strong> heute schon heraus<strong>zur</strong>echnen ist, weil er nicht nutzbar ist. Damit ergeben sich schon heute<br />

eine Sportnutzfläche von 53.445 m² und ein Defizit von rund 17.743 m² Sportnutzfläche.<br />

Nach Wegfall der Sportplätze Dabendorf und <strong>Zossen</strong> und dem Neubau des Sportforums wird derzeit<br />

davon ausgegangen, dass die <strong>Stadt</strong> dann über eine Sportnutzfläche von 7<strong>1.</strong>495 m² verfügen wird,<br />

was gemessen am Einwohnerstand von 2012 ein Defizit von 307 m² Sportnutzfläche darstellen würde.<br />

Bei einem angenommen Bevölkerungswachstum von rund 3.900 Einwohner bis zum Jahr 2030 ergibt<br />

sich ein zusätzlicher Richtwertbedarf an Sportnutzfläche von rund 15.600 m². Deutlich wird, dass die<br />

vorhandenen Sportflächen, die derzeit gerade ausreichen, damit schnell (nämlich bei einem Zuwachs<br />

von 250 Einwohnern) in ein höheres Defizit kippen - auch mit dem Neubau des Sportforums<br />

Dabendorf.<br />

Es muss Aufgabe der Gemeinde sein, die bestehenden Anlagen – mit Ausnahme der Sportplätze<br />

Dabendorf und <strong>Zossen</strong> – zu sanieren, den Bau des Sportforums zu forcieren und, abhängig von der<br />

tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung, neue Sportnutzflächen zu bauen – insbesondere in den<br />

Orten der Siedlungsachse Dabendorf-<strong>Zossen</strong>-Wünsdorf. Für die restlichen Ortsteile sind insbesondere<br />

der Bau und der Erhalt von „Bolzplätzen“ vorzusehen.<br />

Anlagen für sportliche Zwecke sind grundsätzlich in allen Baugebietstypen zulässig. Bei einem zusätzlichen<br />

Bedarf an solchen Anlagen können diese hier eingeordnet werden. Die konkrete Verortung<br />

sollte mit Rücksicht auf die 18. Verordnung <strong>zur</strong> Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

(Sportanlagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchV) – für Sportanlagen im Sinne der Verordnung<br />

bzw. der Freizeit-Lärmrichtlinie 74 (bei Freizeitanlagen wie bspw. Bolzplätzen) getroffen werden.<br />

74 In Brandenburg Anhang B der Leitlinie des MUNR <strong>zur</strong> Ermittlung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen vom 12. August<br />

1996 (ABl. 38/96, S. 878).<br />

94


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

4.10.2 Spielplätze<br />

Ausgangsbedingungen<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> gibt es gegenwärtig folgende öffentliche Spielplätze:<br />

Bezeichnung<br />

Lage<br />

Spielplatz Lindenbrück<br />

OT Lindenbrück, Alte Schulstraße<br />

Spielplatz Glienick<br />

OT Glienick, Jühnsdorfer Straße<br />

Spielplatz Nunsdorf<br />

OT Nunsdorf, Dorfstraße<br />

Spielplatz Schünow<br />

OT Schünow, Weg nach Mellensee<br />

Bolzplatz Schünow<br />

OT Schünow, Zur Dorfstraße<br />

Spielplatz Horstfelde<br />

OT Horstfelde, Zum Sportplatz<br />

Spielplatz Nächst Neuendorf OT Nächst Neuendorf, Landstraße, Amtmannfeldweg<br />

Spielplatz Dabendorf<br />

OT <strong>Zossen</strong>, GT Dabendorf, Dorfanger<br />

<strong>Stadt</strong>park neu<br />

OT <strong>Zossen</strong>, Bahnhofsstraße<br />

Kastanienwäldchen<br />

OT <strong>Zossen</strong>, Weinberge/ Lehmannstraße<br />

BOTAG<br />

OT <strong>Zossen</strong>, Lehmannstraße/ Eichhornstraße<br />

Am Marktplatz OT <strong>Zossen</strong>, Marktplatz 20/21<br />

Johnepark<br />

OT <strong>Zossen</strong>, Thomas-Müntzer-Straße/ Johnepark<br />

Spielplatz Swistaler<br />

OT <strong>Zossen</strong>, Swistaler Straße<br />

Skateranlage Kalkschachtöfen OT <strong>Zossen</strong>, Oertelufer<br />

Spielplatz Schöneiche<br />

OT Schöneiche, Planstraße<br />

Spielplatz Park hinter dem Friedhof OT Kallinchen, Hinter dem Friedhof<br />

Strandbad Kallinchen<br />

OT Kallinchen, Am Strandbad<br />

Zeltplatz Kallinchen<br />

OT Kallinchen, Zeltplatz Kallinchen, Seestraße<br />

Spielplatz Hildegardstraße OT Wünsdorf, Hildegardstraße/ Friedensstraße<br />

Strandbad Wünsdorf<br />

OT Wünsdorf, Wünsdorfer Seestraße<br />

Spielplatz Waldstadt<br />

OT Wünsdorf, GT Waldstadt, Gutstedtstraße/ Glashüttenring<br />

Strandbad Zesch<br />

OT Zesch, Am Strandbad<br />

Tab. 19: Übersicht der bestehenden Spielplätze<br />

Zusätzlich gibt es folgende Spielplätze an öffentlichen Einrichtungen der <strong>Stadt</strong>:<br />

Bezeichnung<br />

Lage<br />

Grundschule/Hort Waldstadt „Erich-Kästner“ OT Wünsdorf, GT Waldstadt, Friedrich-Raue-Str. 1<br />

Gesamtschule Dabendorf „Geschwister-Scholl-Schule“ OT <strong>Zossen</strong>, GT Dabendorf, Triftstraße 3<br />

Grundschule Dabendorf OT <strong>Zossen</strong>, GT Dabendorf, Triftstraße 1<br />

Grundschule/Hort <strong>Zossen</strong> „Goetheschule“ OT <strong>Zossen</strong>, Gerichtsstraße 39<br />

Grundschule/Hort Abenteuerland OT Glienick, Am Sportplatz 8<br />

Kita Rappelkiste OT Wünsdorf, Am Eiskutenberg 1<br />

Kita Bummi OT <strong>Zossen</strong>, Lehmannstraße 3<br />

Kita Nesthäkchen OT <strong>Zossen</strong>, Stubenrauchstraße 72<br />

Kita „Villa Kunterbunt“ OT <strong>Zossen</strong>, GT Dabendorf, Goethestraße 45<br />

Kita „Pfiffikus“ OT <strong>Zossen</strong>, GT Dabendorf, Triftstraße 5<br />

Hort Dabendorf OT <strong>Zossen</strong>, GT Dabendorf, Triftstraße 1<br />

Kita „Abenteuerland“<br />

OT Glienick, Jühnsdorfer Straße 16 a<br />

Kneipp-Kita „Bienennest“ OT Schünow, Weg nach Mellensee 2<br />

Kita „Aponi“ OT Nächst Neuendorf, Amtmannfeldweg 4<br />

Kita Schöneiche<br />

OT Schöneiche, Lindenstraße 12 a<br />

Kita „Haus der kleinen Füße“ OT Wünsdorf, Berliner Allee 56<br />

Jugendclub „Phönix“ OT Wünsdorf, Platz der Jugend 4<br />

Tab. 20: Übersicht der bestehenden Spielplätze an öffentlichen Einrichtungen der <strong>Stadt</strong><br />

95


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Planung<br />

Die bestehenden Spielplätze sollen erhalten werden. Sie übernehmen im Wesentlichen Versorgungsfunktionen<br />

für die unmittelbar angrenzenden Siedlungsbereiche. Zudem sind sie oft Bestandteil<br />

dargestellter Parkanlagen, Badestellen und sonstiger kleinflächiger Grünanlagen. Die Darstellungen<br />

des Flächennutzungsplanes auf die Grundzüge der beabsichtigten Bodennutzung beschränkt sind,<br />

werden die bestehenden Spielplätze aufgrund ihrer geringen Größe, der Einordnung in andere Gebietstypen<br />

(z.B. Grünflächen) und der kleinräumigen Versorgungsfunktion nicht im <strong>FNP</strong> dargestellt.<br />

Die aufgeführten Spielplätze an öffentlichen Einrichtungen der <strong>Stadt</strong> werden ebenfalls nicht gesondert<br />

dargestellt. Um den Plan nicht zu überfrachten, werden nur die Hauptnutzungen – Schulen, Kitas<br />

Jugendclub als Gemeinbedarfsflächen mit der entsprechenden Signatur dargestellt.<br />

Über den Bestand hinausgehende Planungen, die im Rahmen des Flächennutzungsplanes relevant<br />

sind, liegen nicht vor bzw. sind derzeit nicht bekannt. Spielplätze sind in Wohn- und gemischten<br />

Bauflächen allgemein zulässig. Bei einem zusätzlichen Bedarf an solchen Anlagen können diese hier<br />

eingeordnet werden.<br />

4.10.3 Parkanlagen und innerstädtische Grünzüge der Achse Dabendorf-<strong>Zossen</strong>-<br />

Wünsdorf<br />

Innerörtliche Grünzüge sind als öffentliche Grünfläche dargestellt und haben in der Regel eine<br />

Zweckbestimmung. Die Parkanlagen sind im Flächennutzungsplan gesondert gekennzeichnet und im<br />

Bestand dargestellt.<br />

4.10.4 Freibäder / Badestellen<br />

Ausgangsbedingungen<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> werden gegenwärtig folgende Strandbäder und Badestellen betrieben:<br />

Bezeichnung<br />

Strandbad Kallinchen<br />

Strandbad Wünsdorf<br />

Badestelle Zesch am See<br />

Badestelle Neuhof<br />

Kiessee Horsfelde<br />

Tab. 21: Übersicht der bestehenden Strandbäder/Badestellen 75<br />

Lage<br />

Am Strandbad, OT Kallinchen<br />

Wünsdorfer Seestraße, OT Wünsdorf<br />

Zum Campingplatz, OT Lindenbrück (Großer Zeschsee<br />

Seepromenade, OT Wünsdorf<br />

Schünower Straße, OT Horstfelde<br />

Daneben gibt es noch eine weitere öffentliche Badestelle am Großen Wünsdorfer See (südlich der<br />

Adlershorststraße im OT Wünsdorf), eine weitere am Großen Zeschsee (Ortslage zw. Tomatensteg<br />

und Amselweg) und drei weitere Badestellen am Kleinen Zeschsee (östliches Ufer).<br />

Die <strong>Stadt</strong> betreibt und unterhält das Strandbad Kallinchen als öffentliche Einrichtung, deren Benutzung<br />

der Erholung und Gesundheit sowie der Körperpflege und der körperlichen Ertüchtigung dient.<br />

Neben der Möglichkeit zu Baden, kann man hier gegen Gebühr Minigolf spielen und Boote und Fahrräder<br />

ausleihen. Die anderen Bäder bzw. Badestellen werden privatwirtschaftlich betrieben bzw. sind<br />

frei zugänglich.<br />

Planungen<br />

Die Strandbäder und Badestellen sollen auch zukünftig bestehen bleiben.<br />

Sie werden größtenteils als öffentliche Grünflächen mit der Signatur<br />

Badeplatz/Freibad dargestellt. Kleine Badestellen werden mittels<br />

Punktsignatur gekennzeichnet. Die Badestelle (und der Wasserskipark<br />

<strong>Zossen</strong>) am Kiessee Horstfelde ist Bestandteil der hier dargestellten<br />

Sonderbaufläche, die eine Bade- und Campingplatzsignatur beinhaltet.<br />

Die sich westlich anschließende Grünfläche enthält ebenfalls eine<br />

75 Vgl. Bestandskartierung und Sportstättenentwicklungsplanung 2010, S.13-14.<br />

96


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Badeplatzsignatur. Momentan stehen hier noch Bagger der Horstfelder Sand und Kies GmbH & Co.<br />

Zukünftig und nachdem der genehmigt Abbau hier beendet ist, soll auch hier am entstandenen Baggersee<br />

ein Badeplatz entstehen (s. Abb.).<br />

Zusätzlich zu den o.g. Strandbädern/Badestellen wird im Plan noch eine Badestellensignatur am<br />

südöstlichen Ufer des Großen Wünsdorfer Sees dargestellt. Hier war einst ein Ferienlager, das im<br />

<strong>FNP</strong> heute als Erweiterungssonderbaufläche dargestellt wird, um eine Widernutzung vorzubereiten.<br />

Die Badestelle ist im Zusammenhang mit dieser Sonderbaufläche zu sehen und soll deren Widernutzung<br />

begünstigen.<br />

In der Literatur wird als Bedarfkennwert für Freibäder ein Wert von 1 m 2 /Einwohner angenommen,<br />

wobei mind. 0,1 m 2 Wasserfläche/Einwohner <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden sollte. Daraus ergibt sich<br />

bei einer angenommen Einwohnerentwicklung bis zum Jahr 2030 auf ca. 2<strong>1.</strong>500 Einwohner ein<br />

Bedarf von 2<strong>1.</strong>500 m 2 bzw. 2,2 ha Freibadfläche. Die dargestellten Flächen überschreiten diesen<br />

Wert. Auch die Wasserfläche der größtenteils natürlichen See im <strong>Stadt</strong>gebiet überschreiten den<br />

angegeben Richtwert. Da die Strandbäder aber eine Funktion über den Bedarf der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

hinaus haben - sie sind Naherholungsziele für die gesamte Region - ist ihr Bestand und die beabsichtigte<br />

Entwicklung an den Horstfelder Seen gerechtfertigt.<br />

4.10.5 Friedhöfe<br />

Ausgangsbedingungen<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> werden gegenwärtig folgende Friedhöfe genutzt:<br />

Bezeichnung Lage Fläche in ha<br />

Friedhof <strong>Zossen</strong> Zwischen Friedhofsweg und Feuerbachstraße 7,2<br />

Friedhof Dabendorf Zum Königsgraben 1,5<br />

Friedhof Wünsdorf Friedenstraße (Siedlung Wünsdorf) 1,1<br />

Friedhof Neuhof Friedhofsweg (südlich Dorfkern) 0,8<br />

Friedhof Lindenbrück Alte Schulstraße (nordöstlich Dorfkern) 0,3<br />

Friedhof Funkenmühle Lindenbrücker Chaussee (nördlich Dorfkern) 0,1<br />

Friedhof Zesch am See Unter den Eichen (nordöstlich Dorfkern) 0,3<br />

Friedhof Kallinchen Am Strandbad (östlich Dorfkern) 0,5<br />

Friedhof Schöneiche Südlich Dorfkern 1,4<br />

Friedhof Glienick Dorfaue (westliche Angerseite) 0,5<br />

Friedhof Werben Trebbiner Landstraße (südlich Dorfkern) 0,1<br />

Friedhof Nunsdorf Dorfkern (im Angerbereich) 0,2<br />

Friedhof Schünow Werbener Straße (nordwestlicher Ortsrand) 0,3<br />

Friedhof Horstfelde Am Friedhof (zwischen Dorf und Siedlung) 0,3<br />

Friedhof Nächst Neuendorf Nächst Neuendorfer Friedhofsweg (nördlich Dorfkern) 0,7<br />

Tab. 22: Übersicht der bestehenden Friedhöfe 76<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet sind somit Friedhöfe mit einer Gesamtfläche von rund 15 ha vorhanden. Der Friedhof<br />

in Nunsdorf und Teile des Glienicker Friedhofes werden kirchlich verwaltet. Die restlichen Friedhöfe<br />

sind in kommunaler Verwaltung.<br />

In der Gemarkung Zehrensdorf befindet sich außerdem ein Ehrenfriedhof für Gefallene des ersten<br />

Weltkrieges.<br />

Planung<br />

Träger von Friedhöfen können nur Gemeinden sowie Religionsgemeinschaften sein. Die Gemeinden<br />

haben Friedhöfe anzulegen und zu erweitern sowie Leichenhallen zu errichten und diese Einrichtungen<br />

zu unterhalten, soweit hierfür ein öffentliches Bedürfnis besteht. 77<br />

Bei einem empfohlenen Richtwert von 3,5 – 6 m2 Friedhofsfläche je Einwohner sind die bestehenden<br />

Friedhofsflächen <strong>zur</strong> Versorgung der Bevölkerung in den jeweiligen Ortsteilen ausreichend. Die<br />

genutzten Friedhöfe werden ebenso wie der Ehrenfriedhof Zehrensdorf als öffentliche Grünflächen<br />

76 Vgl. Bestandskartierung und Sportstättenentwicklungsplanung 2010, S. 12 und 15.<br />

77 Vgl. § 26 (2) und 27 (1) Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz<br />

– BbgBestG), vom 07. November 2001 (GVBl.I/01, Nr. 16, S. 226), zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 17.<br />

Dezember 2003 (GVBl.I/03, Nr. 16, S. 298,310).<br />

97


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

mit der Zweckbestimmung Friedhof dargestellt. Für Friedhöfe mit einer Fläche von unter 0,5 ha<br />

erfolgt die Darstellung mittels Punktsignatur innerhalb der umgebenden Bau- und Freiflächen.<br />

4.10.6 Angerbereiche<br />

Für das Ortsbild und die Identität mit den jeweiligen Ortsteilen bedeutende innerörtliche Grünflächen<br />

sind die inneren Angerbereiche der historischen Dorfkerne von Dabendorf, Wünsdorf, Zesch am See,<br />

Schöneiche, Glienick, Nunsdorf, Horstfelde und Nächst Neuendorf. Die <strong>Stadt</strong> plant, die bestehenden<br />

Freiflächen dieser Angerbereiche langfristig zu erhalten und bei Bedarf attraktiver zu gestalten. Im<br />

Flächennutzungsplan erfolgt überwiegend keine Konkretisierung der angestrebten Nutzungen der<br />

Grünflächen Anger. Die inneren Angerbereiche werden in ihrer Gesamtheit (das heißt einschließlich<br />

von bestehenden Gehöften, die innerhalb dieser liegen) als Bestandteil von öffentlichen Grünflächen<br />

dargestellt. Mit dieser Darstellung bringt die <strong>Stadt</strong> im Flächennutzungsplan deutlich zum Ausdruck,<br />

dass sie mit Ausnahme von bestehenden Gehöften, die Bestandteil der im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteile sind, keine weitere Bebauung der bestehenden Freiflächen der Angerbereiche vorbereitet.<br />

Die innerhalb der Angerbereiche gelegenen Gehöfte sind kein Inhalt der im Flächennutzungsplan<br />

darstellbaren Art der Bodennutzung in den Grundzügen.<br />

4.10.7 Gartenland, Obstgärten, Grabeland<br />

Als private Grünflächen mit der Zweckbestimmung Gartenland, Obstgärten, Grabeland werden die zu<br />

erhaltenen sowie zu entwickelnden typischen Übergänge von den Dorflagen <strong>zur</strong> angrenzenden freien<br />

Feldflur dargestellt. Diese Übergänge werden heute überwiegend als Grabeland, Obst- und Nutzgärten<br />

bewirtschaftet. Sie bilden als Ortsrand ein entscheidendes Gestaltmerkmal für ein intaktes<br />

hochwertiges Ortsbild, welches wiederum wesentlich ist für die Identifikation mit den Dörfern, als<br />

Potential für eine landschaftsbezogene Erholung sowie für die Wohnqualität. Die intakten Ortsränder<br />

mit ihrer unterschiedlich ausgeprägten Nutzungsmischung aus Gartenland, Obstgärten und Grabeland<br />

sollen wie dargestellt weitgehend erhalten bleiben und weiterentwickelt werden. Sie werden bei einer<br />

Flächengröße von mehr als 0,5 ha dementsprechend als private Grünflächen mit der entsprechenden<br />

Zweckbestimmung dargestellt.<br />

4.10.8 Dauerkleingärten<br />

Vorbemerkung<br />

Dauerkleingärten implizieren die Regelungen nach dem Bundeskleingartengesetz und dessen Kriterien.<br />

Eine Darstellung der Zweckbestimmung Dauerkleingärten ist entsprechend z. B. für<br />

Eigentümergärten nicht anwendbar, soweit diese nicht nach dem Bundeskleingartengesetz entwickelt<br />

werden sollen.<br />

Ausgangsbedingungen<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> sind gegenwärtig folgende Kleingartenanlagen nach dem Bundeskleingartengesetz<br />

mit einer Gesamtfläche von rund 18 ha vorhanden:<br />

Bezeichnung Lage Fläche in ha<br />

Nottefließ, Neu Holland, Am Pappelrain,<br />

Dergischower Winkel<br />

Am Plan<br />

Am Notte-Kanal südwestlich <strong>Stadt</strong>zentrum; OT<br />

<strong>Zossen</strong><br />

Nordöstlich Bahnhof Dabendorf; OT <strong>Zossen</strong>, GT<br />

Dabendorf<br />

Telzer Weg Telzer Weg; OT <strong>Zossen</strong>, GT Dabendorf 0,8<br />

Siedlung Prierowsee Prierowseestraße; OT <strong>Zossen</strong>, GT Dabendorf 0,9<br />

Seewinkel Am Kleinen Wünsdorfer See; OT Wünsdorf 1,4<br />

Tab. 23: Übersicht der bestehenden Kleingartenanlagen 78<br />

10,1<br />

4,9<br />

Planung<br />

78 Vgl. Bestandskartierung und Sportstättenentwicklungsplanung 2010, S. 12 und 15.<br />

98


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> beabsichtigt den Erhalt aller bestehenden Kleingartensparten. Da <strong>Zossen</strong> für eine<br />

<strong>Stadt</strong> dieser Größenordnung gut mit Dauerkleingärten ausgestattet ist, ist eine Erweiterung des bestehenden<br />

Angebotes nicht erforderlich. Die bestehenden Kleingartensparten werden als private<br />

Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten dargestellt. Damit wird die zweckbezogene<br />

Nutzung dieser Sparten auf den Flächen auch langfristig vorbereitet.<br />

4.11 Flächen für die Landwirtschaft und Wald<br />

Flächen für die Landwirtschaft<br />

Als Flächen für die Landwirtschaft werden in der Regel gemäß § 201 BauGB Flächen dargestellt, die<br />

insbesondere dem Ackerbau, der Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Tierhaltung auf<br />

überwiegend eigener Futtergrundlage, der gartenbaulichen Erzeugung, dem Erwerbsobstbau, dem<br />

Weinbau, der berufsmäßigen Imkerei und der berufsmäßigen Binnenfischerei dienen.<br />

Bestehende Streubebauung oder Splittersiedlungen im Außenbereich, die nicht überwiegend von<br />

Wald umgeben sind, werden als Bestandteil der Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Mit der<br />

Darstellung als Bestandteil der Fläche für die Landwirtschaft bringt die <strong>Stadt</strong> zum Ausdruck, dass die<br />

betreffenden Gebiete trotz vorhandener Siedlungsansätze nicht einer weiteren baulichen Entwicklung<br />

zugeführt werden sollen. Eine Beseitigung der Gebäude ist in der Regel nicht beabsichtigt. Eine<br />

weitere bauliche Entwicklung der Bestandsschutz genießenden Einzelstandorte im Außenbereich ist<br />

nur sehr eingeschränkt nach den Maßgaben des § 35 BauGB möglich.<br />

Zum 3<strong>1.</strong>12.2011 waren 7.181 ha des gesamten <strong>Stadt</strong>gebietes (17.959 ha) Landwirtschaftsflächen. 79<br />

Diese Flächen nahmen damit einen Anteil von rund 40% des <strong>Stadt</strong>gebietes ein. Der <strong>Entwurf</strong> stellt<br />

rund 6 ha neue Offenlandfläche dar, die sich vorrangig aus der Rücknahme anderer, in den Alt-<strong>FNP</strong>s<br />

dargestellten Nutzungen ergibt – nördlich von Nunsdorf, südlich von Gut Neuhof, nördlich bzw. westlich<br />

NSG „Streuobstwiese <strong>Zossen</strong>“ . Gleichzeitig werde durch den <strong>Entwurf</strong> aber auch andere<br />

Nutzungen auf ehemals als Landwirtschafts- bzw. Offenlandflächen gekennzeichneten Flächen<br />

dargestellt – insbesondere. Waldflächen, aber auch Bauflächen (insbesondere solche, die als Erweiterungsflächen<br />

dargestellt sind).<br />

Derzeit ergibt sich aus der Flächenbilanz, dass der Offenlandanteil rund 38 % am gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

beträgt. Die Differenz zwischen Statistik und Flächennutzungsplanentwurf begründet sich im<br />

Wesentlichen vermutlich dadurch, dass der Flächennutzungsplan mehreren Offenlandflächen andere<br />

Nutzungen zuweist (Bau- und Waldflächen, insbesondere Aufforstungswälder um die Horstfelder<br />

Baggerseen).<br />

Die Entwicklung der Landwirtschaft wird zum einen von den natürlichen Produktionsbedingungen am<br />

Standort, zum anderen von ökonomischen und agrarpolitischen Entwicklungen bestimmt.<br />

Die landwirtschaftlichen Flächen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> umfassen vorwiegend sehr große zusammenhängende<br />

Ackerflächen im Norden und Westen des <strong>Stadt</strong>gebietes. Die Landwirtschaft ist hier ein<br />

historischer Wirtschaftszweig. Die meisten kleineren Ortslagen sind heute noch landwirtschaftlich<br />

geprägt, wenn auch die Landwirtschaft insgesamt nur noch eine sehr untergeordnete wirtschaftliche<br />

Bedeutung aufweist, da nur noch wenig Anwohner in der Landwirtschaft beschäftigt sind.<br />

Die meisten landwirtschaftlichen Betriebe liegen in den Randlagen der Dörfer. Darüber hinaus gibt es<br />

aber auch noch einige Betriebe, die in den alten Ortskernen der Dörfer angesiedelt sind. Der Bestand<br />

an landwirtschaftlichen Betrieben wird im Regelfall durch die Darstellung des Flächennutzungsplanentwurfes<br />

bzw. durch andere planungsrechtliche Festlegungen gesichert. Sofern eine<br />

Annäherung von Bauflächen an landwirtschaftliche Betriebe unvermeidbar ist, wird eine Inanspruchnahme<br />

der Flächen erst möglich, wenn mit den betroffenen Landwirten eine Einigung erzielt werden<br />

kann. Neben den technischen Vorkehrungen <strong>zur</strong> Immissionsminderung ist dann ggf. auch über veränderte<br />

Produktionsformen, Verlagerung oder Stilllegung zu verhandeln.<br />

Wald<br />

Als Wald wird in der Regel gemäß § 2 Abs. 1 LWaldG vom 20.04.2004 80 jede mit Forstpflanzen -<br />

Waldbäumen und Waldsträuchern- bestockte Grundfläche dargestellt, die gemäß der Darstellungssystematik<br />

des vorliegenden Flächennutzungsplanes (vgl. Kap. <strong>1.</strong>4) eine Fläche von mindestens 0,5<br />

ha umfasst.<br />

79 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (2010) Statischer Bericht AV3-j/09 Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung im Land<br />

Brandenburg 2009, S. 29.<br />

80 Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG), vom 20. April 2004 (GVBl.I/04, Nr. 06, S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 3 des<br />

Gesetzes vom 27. Mai 2009 (GVBl.I/09, Nr. 08, S. 175, 184).<br />

99


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

In Anlehnung an die angrenzende Nutzung wird überwiegend von Wald umgebene Streubebauung<br />

oder Splittersiedlungen im Außenbereich als Bestandteil des Waldes dargestellt. Mit der Darstellung<br />

als Bestandteil des Waldes bringt die <strong>Stadt</strong> zum Ausdruck, dass die betreffenden Gebiete trotz vorhandener<br />

Siedlungsansätze nicht einer weiteren baulichen Entwicklung zugeführt werden sollen. Eine<br />

Beseitigung der Gebäude oder gar eine Aufforstung der bestreffenden Gebiete ist in der Regel nicht<br />

beabsichtigt. Eine weitere bauliche Entwicklung dieser Bestandsschutz genießenden Einzelstandorte<br />

im Außenbereich ist nur sehr eingeschränkt nach den Maßgaben des § 35 BauGB möglich.<br />

Da der Flächennutzungsplan auch Aussagen für die zukünftige Entwicklung trifft, werden neben dem<br />

Waldbestand auch solche Fläche als Wald dargestellt, die nach Einschätzung der Gemeinde entweder<br />

durch natürliche Sukzession (bspw. Panzerbahn östlich von Wünsdorf, Bereich um die<br />

Möggelinseen, Flächen in Horstfelde-Siedlung und Fläche des Sportplatzes <strong>Zossen</strong>) oder aber aufgrund<br />

planmäßiger Aufforstung (bspw. im Bereich um die Horstfelder Baggerseen) erst zukünftig zu<br />

Wald im Sinne des Waldgesetzes werden. Als Erweiterungsflächen werden nur die letztgenannten<br />

Flächen im Flächen-nutzungsplan dargestellt:<br />

Abb.: Ausschnitt Planzeichnung Bereich Horstfelder Seen (Erstaufforstungsflächen)<br />

Zum 3<strong>1.</strong>12.2009 waren laut Statistik 6.077 ha des gesamten <strong>Stadt</strong>gebietes (17.959 ha) tatsächlich<br />

genutzte Waldflächen. Diese Flächen nahmen damit einen Anteil von rund 34% des <strong>Stadt</strong>gebietes<br />

ein. Der <strong>Entwurf</strong> stellt insgesamt rund 190 ha neue Waldflächen dar – davon rund 174 ha als Erweiterungsflächen,<br />

die sich durch vertraglich gesicherte Ersatzaufforstungspflanzungen rund um die<br />

Baggerseen zwischen den Ortslagen Schünow und Nächst Neuendorf ergeben. Gleichzeitig werden<br />

aber auch ehemals als Waldflächen dargestellte Flächen nun durch andere Nutzungen belegt werden<br />

(insbesondere durch neu dargestellte Bauflächen).<br />

Derzeit ergibt sich aus der Flächenbilanz, dass der Waldanteil rund 45 % am gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

beträgt. Die Differenz zwischen Statistik und Flächennutzungsplanentwurf begründet sich im Wesentlichen<br />

vermutlich dadurch, dass der Flächennutzungsplan nicht nur tatsächlich bestehende<br />

Waldgebiete darstellt, sondern auch zukünftige (Aufforstungsflächen aber auch Flächen mit natürlicher<br />

Sukzession, wie bspw. auf ehemaligen Truppenübungsplätzen) bzw. solche, die statistisch evtl.<br />

anderes erfasst werden.<br />

100


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

4.12 Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Der Gesetzgeber des Landes Brandenburg sieht <strong>zur</strong> Erlangung eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes<br />

die Erstellung eines Landschaftsplanes vor. Dadurch soll die Berücksichtigung der Belange<br />

von Natur und Landschaft in der Bauleitplanung (§1 (6) BauGB) ermöglicht werden. Der Abgleich<br />

von unterschiedlichen Planungszielen wird durch das Prinzip der Parallelaufstellung von Landschaftsplan<br />

und Flächennutzungsplan gewährleistet. Die mit den anderen Belangen abgewogenen Erfordernisse<br />

und Maßnahmen des Landschaftsplanes können in den Flächennutzungsplan eingearbeitet<br />

werden.<br />

Im Rahmen ihrer Anhörungs- und Beteiligungsrechte an den Planungen der verschiedenen Behörden<br />

kann die <strong>Stadt</strong> die Inhalte ihres Landschaftsplanes einfordern. Unabhängig davon kann sie auch von<br />

sich aus andere Stellen auffordern, bestimmte Erfordernisse ihres Landschaftsplanes umzusetzen.<br />

Da der vorliegende Landschaftsplan keine eigene direkte Vollzugswirkung besitzt, sind zunächst die<br />

für die einzelnen Maßnahmen und Planungen jeweils passenden Vollzugsinstrumente auszuwählen.<br />

Dabei ist zu unterscheiden zwischen Instrumenten, über die die <strong>Stadt</strong> selbst verfügt und solchen, die<br />

der Planungskompetenz anderer Behörden unterstehen.<br />

Von zentraler Bedeutung für die Verwirklichung der Inhalte des Landschaftsplanes ist der Flächennutzungsplan.<br />

Die in ihn aufgenommenen landschaftsplanerischen Aussagen verpflichten andere Behörden<br />

und öffentliche Stellen, die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen in ihrem<br />

Zuständigkeitsbe-reich so weit wie möglich zu unterstützen.<br />

Landschaftsplanerische Aussagen im <strong>FNP</strong> <strong>Zossen</strong> sind:<br />

- Flächeninanspruchnahme zu Zwecken des Naturschutzes - naturschutzrechtliche Schutzgebiete<br />

- Flächen <strong>zur</strong> Kompensation der vorbereiteten Eingriffe durch den <strong>FNP</strong> als „Flächen zum Schutz,<br />

<strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung von Natur und Landschaft“<br />

Darüber hinaus wurden die Belange von Natur und Landschaft im <strong>FNP</strong> auch umgesetzt, indem unverträgliche<br />

Vorhaben im <strong>FNP</strong> nicht mehr vorgesehen wurden.<br />

Beeinträchtigungen wurden ebenfalls durch eine entsprechende Verkleinerung von Bauflächen oder<br />

durch die Verlagerung auf besser geeignete Standorte vermindert.<br />

Selbstverständlich können die Maßnahmen des Landschaftsplanes auch ohne Darstellung im <strong>FNP</strong><br />

verwirklicht werden. Durch die Darstellung im <strong>FNP</strong> sind die Planungsabsichten jedoch im Vorfeld mit<br />

den Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgern abgestimmt, was ihre Umsetzung sowohl durch<br />

die <strong>Stadt</strong> selbst als auch durch andere Stellen wesentlich erleichtert.<br />

4.12.1 Landschaftsschutzgebiete<br />

Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind nach § 26 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete,<br />

die ausdrücklich <strong>zur</strong> Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der<br />

Naturgüter, wegen der Vielfalt, Eigenart, Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung<br />

der Landschaft oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich sind.<br />

Im Planungsraum kommen drei Landschaftsschutzgebiete vor. Ca. 37 % des Planungsraumes sind<br />

als LSG gesichert. Die Ausweisung eines vierten LSG ist geplant. Im <strong>Stadt</strong>gebiet befinden sich folgende<br />

Landschaftsschutzgebiete:<br />

LSG Notte-Niederung (tlw.) mit 4.292 ha im Planungsraum<br />

LSG Baruther Urstromtal und Luckenwalder Heide (tlw.) mit 2.458 ha im Planungsraum<br />

LSG „Großer Zeschsee“ (vollständige Überlagerung mit dem LSG „Baruther Urstromtal und Luckenwalder<br />

Heide“)<br />

LSG „Wierachteiche – <strong>Zossen</strong>er Heide“ (Ausweisung von ca. 2.000 ha geplant)<br />

4.12.2 Naturschutzgebiete<br />

Naturschutzgebiete werden nach § 23 BNatSchG für Landschaftsbereiche festgesetzt, in denen ein<br />

besonderer Schutz von Tieren und Pflanzen und deren Lebensräumen erforderlich ist. Es handelt sich<br />

um rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die der Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten<br />

wildlebender Tier- und Pflanzenarten dienen, aus ökologischen Gründen oder wegen der<br />

101


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Seltenheit oder seiner herausragenden Schönheit ausgewiesen werden. In Naturschutzgebieten sind<br />

nach Maßgabe der Rechtsverordnung alle Handlungen verboten, die das Gebiet, seinen Naturhaushalt<br />

oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen, verändern oder nachhaltig stören<br />

können. In der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> befinden sich folgende Naturschutzgebiete:<br />

Rangsdorfer See (tlw.) mit ca. 235,5 ha im Planungsraum<br />

Prierower See (tlw.) mit ca. 165,6 ha im Planungsraum<br />

Horstfelder- und Hechtsee (tlw.) ca. 185,7 ha im Planungsraum<br />

Jägersberg- Schirknitzberg ca. <strong>1.</strong>600 ha im Planungsraum<br />

Großer und Kleiner Möggelinsee mit ca. 335 ha im Planungsraum<br />

Großer und Westufer Kleiner Zeschsee mit ca. 107 ha im Planungsraum<br />

Streuobstwiese <strong>Zossen</strong> mit ca. 24,8 ha im Planungsraum (2 Teilflächen)<br />

NSG „Dünen Dabendorf“ mit ca. 21 ha im Planungsraum (3 Teilflächen)<br />

Die Naturschutzgebiete Rangsdorfer See, Prierower See, Horstfelder- und Hechtsee sind Bestandteil<br />

des LSG Notte-Niederung. Die Naturschutzgebiete Großer und Westufer Kleiner Zeschsee sind<br />

Bestandteil des LSG Baruther Urstromtal und Luckenwalder Heide. Eine Überplanung von Naturschutzgebieten<br />

durch Bauflächen erfolgt nicht.<br />

4.12.3 Natura-2000 Gebiete<br />

Als Natura 2000 wird ein länderübergreifendes Schutzgebietssystem innerhalb der Europäischen<br />

Union bezeichnet, das den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt zum Ziel hat.<br />

Es umfasst die Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie – Richtlinie<br />

92/43 EWG des Rates <strong>zur</strong> Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen<br />

und Tiere) von 1992 und die Schutzgebiete gemäß der Vogelschutzrichtlinie (EG-<br />

Vogelschutzrichtlinie, 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979). Natura 2000-Gebiete sind demnach<br />

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bzw. besondere Schutzgebiete der Europäischen Union,<br />

die die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgewiesen haben.<br />

Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete)<br />

Für die Ausweisung von FFH-Gebieten maßgebend ist das Vorkommen von bestimmten Lebensräumen<br />

(aufgeführt in Anhang I der FFH-Richtlinie) und Arten (aufgeführt in Anhang II) von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung. Gebiete, die in signifikantem Maß dazu beitragen, diese Lebensraumtypen53<br />

und Arten in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder diesen wieder<br />

herzustellen, müssen nach Artikel 1 (k) der FFH-Richtlinie gesichert werden.<br />

Im Planungsraum der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> befinden sich 11 FFH-Gebiete:<br />

- Horstfelder- und Hechtsee (tlw.)<br />

- Wehrdamm/ Mellensee/ Kleiner Wünsdorfer See (tlw.)<br />

- Müllergraben<br />

- Jägersberg-Schirknitzberg<br />

- Großer und Kleiner Möggelinsee<br />

- Großer und Westufer Kleiner Zeschsee<br />

- Prierowsee (tlw.)<br />

- Umgebung Prierowsee (tlw.)<br />

- Dünen Dabendorf<br />

- Königsgraben und Schleuse Mellensee<br />

- Zühlow-Niederung (tlw.)<br />

- Galgenberge<br />

Eine rund 0,2 ha große Bestandsbauflächen in Wünsdorf (südl. des kl. Wünsdorfer Sees, westl.<br />

Adlershorststraße und nördl. Klausdorfer Straße (L74)) befindet sich im FFH-Gebiet „Wehrdamm/<br />

Mellensee/ Kleiner Wünsdorfer See“. Sie ist bereits bebaut und war schon im (nicht genehmigten) Alt-<br />

<strong>FNP</strong> als gemischte Baufläche dargestellt. Es wird davon ausgegangen, dass die dortige Bebauung<br />

Bestandsschutz genießt.<br />

102


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Außerdem befindet sich nach derzeitigem Kenntnisstand ein kleiner Teil der Kleingartenanlagen<br />

„Sied-lung Prierowsee “ im FFH-Gebiet „Umgebung Prierowsee“. Auch hier wird davon ausgegangen,<br />

dass die bestehende Kleingartennutzung Bestandsschutz genießt.<br />

Special Protected Areas (SPA) (Vogelschutzgebiete)<br />

Bei den EU-Vogelschutzgebieten (SPA - special protected areas) handelt es sich um großflächige<br />

und zusammenhänge Räume, die dem unmittelbaren Schutz der in den Anhängen der<br />

EUVogelschutzrichtlinie genannten Rast- und Brutvögelarten dienen.<br />

Im Planungsraum der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> befindet sich ein SPA-Gebiet.<br />

SPA-Gebiet „Nuthe-Nieplitz-Niederung Teilgebiet Rangsdorfer See<br />

Eine Überplanung von Natura-2000 Gebieten durch Erweiterungsflächen erfolgt nicht.<br />

4.12.4 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung von<br />

Natur und Landschaft<br />

Entsprechend der Eingriffsregelung nach dem BNatSchG sind für Planungen bzw. Maßnahmen, die<br />

planungsrechtlich zu Einriffen in Natur und Landschaft führen, durch geeignete Darstellungen als<br />

Flächen oder Maßnahmen auszugleichen. Dies erfolgt im <strong>FNP</strong> durch die Darstellung von Flächen für<br />

Maßnahmen zum Schutz, <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung von Natur und Landschaft.<br />

Grundsätzlich dient die Darstellung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong><br />

Entwicklung von Natur und Landschaft nach § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB der planerischen Vorsorge der<br />

<strong>Stadt</strong> für den Ausgleich für Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, die ein Bebauungsplan<br />

ermöglicht. Die darzustellenden Maßnahmeflächen stellen diesbezüglich eine Auswahlmöglichkeit<br />

für Ersatzmaßnahmen dar, die nicht als Nutzungsfestlegung für alle dargestellten Maßnahmeflächen<br />

zu verstehen sind. Welche Flächen beansprucht werden bzw. welche Maßnahmen realisiert werden,<br />

muss die <strong>Stadt</strong> im Rahmen der Grünordnungspläne bzw. Umweltberichte für die aus dem <strong>FNP</strong> zu<br />

entwickelnden Bebauungspläne entscheiden. Die Maßnahmeflächen werden im vorliegenden <strong>FNP</strong><br />

nicht ganz bestimmten Bauvorhaben zugeordnet. In jedem Fall muss die Inanspruchnahme ausgewählter<br />

Maßnahmeflächen für Ersatzmaßnahmen mit einem Ausgleich an den betroffenen<br />

Grundstückseigentümern für wirtschaftliche Einbußen einhergehen.<br />

Im Planungsraum der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> können zahlreiche Flächen durch geeignete Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen in ihrer Funktion für die einzelnen Schutzgüter aufgewertet werden. Um die Auswahl<br />

der Ersatzmaßnahmen für die nachfolgenden Bebauungspläne zu erleichtern, trifft der<br />

Landschaftsplan eine Vorauswahl. Zur Übernahme in den Flächennutzungsplan als Flächen für Maßnahmen<br />

zum Schutz, <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung von Natur und Landschaft wird eine dem<br />

Eingriff entsprechende Anzahl von Ersatzflächen vorgeschlagen. Die folgenden vorrangig empfohlenen<br />

großflächigen Maßnahmen eignen sich für die Kompensation der voraussichtlichen erheblichen<br />

Umweltauswirklungen und werden im <strong>FNP</strong> dargestellt.<br />

Ziele und Maßnahmen<br />

Rückbau und Entsiegelung bestehender Bauflächen mit ehemaliger militärischer oder<br />

landwirtschaftlicher Nutzung auf<br />

Erhalt und Pflege trockener Sandheiden und Offenhaltung der Sandtrockenrasen bis auf<br />

eine Gehölzdeckung von 30 % auf ehemaligen Truppenübungsplätzen auf<br />

Erhalt, Entwicklung und Pflege von kleinräumigen Trockenlebensräumen auf<br />

Wiederherstellung von Sandtrockenrasen und trockenen Sandheiden durch Pflege auf<br />

ehemaligen Truppenübungsplätzen auf<br />

Sicherstellung von offenen und unbebauten Flächen für den Biotopverbund auf<br />

Flächengröße<br />

ca. 62,1 ha<br />

ca. 239,9 ha<br />

ca. 114,6 ha<br />

ca. 62,0 ha<br />

ca. 371,3 ha<br />

Tab. 24: Flächen für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft:<br />

Die Maßnahmeflächen werden unter Abwägung aus dem Landschaftsplan entnommen, welcher diese<br />

Flächen als Fachplan für Naturschutz und Landschaftspflege mit den in der <strong>Begründung</strong> zu erläuternden<br />

Maßnahmen empfiehlt. Diese werden im <strong>FNP</strong>-<strong>Entwurf</strong> dargestellt.<br />

4.12.5 Belange des Immissionsschutzes<br />

103


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Unter diesem Kapitel wird die möglicherweise erforderliche Darstellung von Flächen für Nutzungsbeschränkungen<br />

oder für Vorkehrungen im Sinne des BImSchG begründet.<br />

Im Lärmschutz ist derzeit die Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie das zentrale Thema. Die<br />

Umgebungslärmrichtlinie wurde per Gesetz und Verordnung umgesetzt: Zunächst trat am 30.06.05<br />

ein neuer Sechster Teil im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Kraft. Darin werden die<br />

grundlegenden Anforderungen der Richtlinie <strong>zur</strong> Aufstellung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen<br />

sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Zuständigkeiten geregelt. Eine gemeinsam vom Bundesumwelt-<br />

und Bundesverkehrsministerium erarbeitete Verordnung (34. BImSchV), die am 16.03.06 in<br />

Kraft getreten ist, regelt Näheres <strong>zur</strong> Lärmkartierung. Damit ist die Richtlinie formal vollständig in<br />

deutsches Recht umgesetzt.<br />

Das BImSchG definiert in § 47e die Zuständigkeiten. Danach sind generell die Gemeinden oder die<br />

nach Landesrecht zuständigen Behörden für die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung verantwortlich.<br />

Nach bisherigem Kenntnisstand ist in Brandenburg nicht geplant, daran etwas durch<br />

Zuständigkeitsverordnung zu ändern. Insofern wird die Aufgabe vielfach durch die Kommunen zu<br />

bewältigen sein. Im Bereich der Lärmaktionsplanung an DB-Strecken wird den Kommunen die Arbeit<br />

erleichtert: Als Grundlage erhalten sie die Lärmkarten des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA), das für<br />

die Kartierung der bundeseigenen Schienenwege zuständig ist. Wichtig ist, dass sich EBA und Kommunen<br />

über die verwendeten Daten abstimmen, um Mehraufwand zu vermeiden.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> hat, wie fast alle Städte in Deutschland, noch keine Lärmminderungsplan erstellt.<br />

Der Flächennutzungsplan trägt der Minderung des Lärmproblems insofern Rechnung, dass möglichst<br />

keine Wohnbauerweiterungsflächen in der Nähe der Bahnhauptstrecke und an stark befahrenen<br />

Straßen liegen. Dort, wo an stark befahrenen Straßen Erweiterungswohngebiete als Lückenschluss<br />

zugelassen sind, ist im Bebauungsplanverfahren sicherzustellen, dass die Lärmwerte eingehalten<br />

werden.<br />

4.13 Windenergie<br />

Ausgangssituation<br />

Im Gebiet der Gemeinde bestehen folgende 3 Windfelder 81:<br />

Ortsteil Bezeichnung des Windfelds Anzahl<br />

WKA<br />

Schünow Windkraftanlagen Schünow 2 0,6 1993<br />

Horstfelde Windfeld Horstfelde 2 0,6 1993<br />

<strong>Zossen</strong> Windfeld <strong>Zossen</strong> Mühlenberge 4 7,2 2003<br />

Tab. 25: Übersicht der bestehenden Windfelder<br />

MW<br />

in Betrieb<br />

seit<br />

Die bestehenden Windenergieanlagen auf dem Mühlenberg, bei Schünow und Horstfelde genießen<br />

Bestandsschutz.<br />

Planungen<br />

Für eins der wichtigsten politischen Instrumente, die verstärkte Nutzung erneuerbaren Energien, hat<br />

im Land das Umweltressort federführend die Verantwortung. Bis 2030 ist es das Ziel des Landes, den<br />

Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch auf 32 Prozent (= 170 PJ) zu steigern.<br />

Um die vorhandenen Windenergiepotenziale zu ermitteln und Planungsbehörden und möglichen<br />

Betreibern Planungsgrundlagen an die Hand zu geben, erfolgt im Land Brandenburg die überörtliche<br />

und rahmensetzende Steuerung von Windenergieanlagen durch die Ausweisung von Eignungsgebieten<br />

für die Windnutzung (Windeignungsgebiete bzw. WEGs) in den Regionalplänen der Regionalen<br />

Planungsgemeinschaften. Außerhalb dieser Gebiete sind raumbedeutsame Windenergieanlagen in<br />

der Regel ausgeschlossen.<br />

Um eine unkontrollierte Entwicklung zu vermeiden und die Zulässigkeit von Vorhaben der Windenergienutzung<br />

aktiv im Sinne der <strong>Stadt</strong> und unter Abwägung aller Belange zu steuern, stellt die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Zossen</strong> in ihrem Flächennutzungsplan Konzentrationsflächen 82 für die Windenergienutzung dar.<br />

81 Tabelle basiert auf der Bestandserhebung und Informationen der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming (abrufbar unter<br />

http://www.havelland-flaeming.de, Zugriff 10.02.11).<br />

82<br />

Die Wörter Konzentrationsfläche und Konzentrationszone werden im folgenden Text synonym verwendet.<br />

104


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Sie greift dabei aber nicht von vornherein auf die von der Regionalplanung vorgesehen Potenzialfläche<br />

<strong>zur</strong>ück. Die Kriterien für die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung (s.<br />

Kap. 3.2.1 Regionalplan) sind nicht mehr aktuell und berücksichtigen die Restriktionen in den Kapiteln<br />

3.2.<strong>1.</strong>4.1 Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bedrohter, besonders störungssensibler bzw.<br />

störungssensibler Vogelarten und weitere Schutzkriterien gemäß Erlass des Ministeriums für<br />

Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2011, Anlage 1 Ziffern 1ff, 2ff, 4<br />

und 6, siehe Einzelfallregelung in Tabelle S. 86 zu a) Seeadler, b) Schwarzstorch, c) Fischadler,<br />

d) Baumfalke, e)Kranich, f) Wachtelkönig, g) Großtrappe, h) Wiesenweihe und<br />

3.2.<strong>1.</strong>4.2 für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2011, Anlage 1, Ziff. 7.4) und<br />

Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz (Ziffer 10), a) Goldregenpfeifer:<br />

Ausschluss in Rastgebieten mit regelmäßigem Auftreten von mehr als 200 Vögeln, b)<br />

Fledermäuse: Ausschluss von Waldgebieten mit hoher ökologischer Bedeutung (strukturreiche<br />

Laub- und Mischwaldgebiete mit hohem Altholzanteil)<br />

nach dem derzeitigen Stand nur ungenügend.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> verfolgt mit der vorliegenden Planung das Ziel, mit einer aktiven Steuerung der<br />

Windenergienutzung die Energiewende auf lokaler Ebene zu forcieren.<br />

Zur räumlichen Eingrenzung möglicher geeigneter Flächen im <strong>Stadt</strong>gebiet hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

diverse Kriterien (Tabuflächen, Abstände etc.) als Grundlage einer Potenzialflächenanalyse festgelegt.<br />

Die Potenzialflächenanalyse liegt der <strong>Begründung</strong> als Anlage 1 bei.<br />

Entsprechend der durch die Rechtsprechung vorgegebenen Methodik, hat für die Potenzialflächen<br />

eine Abwägung der Windenergienutzung mit konkurrierenden Belangen zu erfolgen. Mögliche Prüfkriterien<br />

sind bspw. die Flächengröße und Restriktionen des Naturschutzes, des<br />

Bodendenkmalschutzes, der Land- und Forstwirtschaft, des Funkverkehrs (auch Radar), die nicht als<br />

die harten oder weichen Tabuzonen in die Planung eingeflossen sind. In der Folge scheiden unter<br />

Umständen Potenzialfläche aus. Im Ergebnis verbleiben die Flächen, die tatsächlich im <strong>FNP</strong> als<br />

Konzentrationsflächen dargestellt werden.<br />

Danach ist zu prüfen, ob der Windenergie mit den Darstellungen des <strong>FNP</strong> in substanzieller Weise<br />

Raum geschaffen wird. Nach Rechtsprechung bedarf es einer von der Gemeinde in die Gesamtbewertung<br />

einzustellenden objektiven Bezugsgröße, bei der es sich letztlich nur um die Relation<br />

zwischen der Gesamtfläche der im Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationszonen und den<br />

auf der ersten Stufe der beschriebenen Prüfungsreihenfolge ermittelten Flächen handeln kann, die<br />

sich nach Abzug der „harten“ Tabuzonen, d.h. derjenigen Bereiche ergeben, in denen die Errichtung<br />

und der Betrieb von Windenergieanlagen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen schlechthin<br />

ausgeschlossen sind. 83 Dieser Ansatz wird durch das Schrifttum bestätigt und konkretisiert. Gatz führt<br />

aus: „Substanziell, d.h. nicht nur marginal bzw. unbedeutend, wird die Quote nur bei einem Wert von<br />

mindestens einem Fünftel genannt werden dürfen.“ 84 Er bezieht sich dabei auf ein Verhältnis, das<br />

sich aus der Zahl der zulässigerweise errichtbaren Windenergieanlagen, die möglich wären wenn die<br />

Standortplanung unterbleiben würde und der Zahl der in den Konzentrationsflächen möglichen Windenergieanlage<br />

ergibt. Es erscheint zulässig, dass man statt der Anzahl der Windenergieanlagen, die<br />

entsprechenden Flächengrößen zueinander ins Verhältnis setzt. Damit fordert Gatz letztlich das, was<br />

auch gerichtlich gefordert wird, nämlich ein Inbeziehungsetzen der Konzentrationsflächengröße und<br />

der Flächengröße des Gemeindegebietes, in dem Windenergieanlagen grundsätzlich zulässig sind –<br />

also den Flächen, die nicht als harte Tabuzonen zu behandelt sind.<br />

Schließlich gibt auch die Energiestrategie des Landes Brandenburg einen Anhaltspunkt <strong>zur</strong> Bewertung<br />

der Flächengröße. In der Energiestrategie 2020 des Landes Brandenburg 85 heißt es, dass zum<br />

Erreichen der energiepolitischen Ziele des Landes zum Jahr 2020, mindestens 555 km 2 Windeignungs-gebiete<br />

benötigt werden. 86 Dies entspricht rund 2% der Landesfläche des Landes<br />

Brandenburg 87 . Die (aktuelle) Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg bestätigt diese Zahl. 88<br />

Mit Erreichen dieser politischen Zielstellung, wird davon ausgegangen, dass der Windenergienutzung<br />

substanziell ausreichend Raum geboten wird. Rechnerisch wird dieses Ziel erreicht, wenn jede<br />

83. Wustermark-Urteil, Randnummer 52.<br />

84 Gatz, S. (2009): Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis vhw-Verlag Bonn, <strong>1.</strong> Auflage, S. 272, Rnr. 666.<br />

85 Bericht der Landesregierung: Energiestrategie des Landes Brandenburg – Umsetzung des Beschlusses des Landtages, DS 4/2893-B, vom 18.<br />

Mai 2006, beschlossen am 20.05.2008.<br />

86 vgl. a.a.O., S. 47.<br />

87 Die Landesfläche beträgt 29.483,13 qkm (vgl. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (2011): Statistischer Bericht AV3-j/10, S. 30.).<br />

88 Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg (2012): Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg,<br />

Redaktionsschluss 2<strong>1.</strong>02.12, beschlossen am 28.02.12, S. 39.<br />

105


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Brandenburger Gemeinde 2% ihrer Fläche als Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung <strong>zur</strong><br />

Verfügung stellt. 2% des Gemeindegebietes entsprächen ca. 360 ha.<br />

Die ermittelten Potenzialflächen sind in Karte W 5 der Anlage 1 detailliert dargestellt. Sie nehmen<br />

eine Fläche von ca. <strong>1.</strong>165 ha ein.<br />

Potenzialfläche Flächengröße Anteil des <strong>Stadt</strong>gebietes<br />

(Größe 17.957 ha)<br />

Fläche 1 a 576,1 ha 3,21 %<br />

Fläche 1 b 332,3 ha 1,85 %<br />

Fläche 2 146,5 ha 0,82 %<br />

Fläche 3 a+b 108,9 ha 0,61 %<br />

Gesamtes Plangebiet <strong>1.</strong>163,80 ha 6,49 %<br />

Tab. 26: Darstellung der Potenzialflächen<br />

Aufgrund dieser Größenordnung sind nur die Vorrangflächen 1a und 1b geeignet, um als Konzentrationszone<br />

in den Flächennutzungsplan übernommen zu werden.<br />

Die Potenzialfläche 1a, mit einer Größe von 576,1 ha, ist unter dem Vorbehalt dargestellt, dass die<br />

vom Landkreis Teltow-Fläming angestrebte Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Wierachteiche-<strong>Zossen</strong>er<br />

Heide“ nicht stattfindet.<br />

Der Landkreis Teltow-Fläming hat mit Datum vom 24.06.2013 eine Verfügung <strong>zur</strong> einstweiligen<br />

Sicherstellung des geplanten Landschaftschutzgebiets erwirkt.<br />

Die Verfügung ist im Amtsblatt 20/2013 des Landkreises Teltow-Fläming veröffentlicht.<br />

Die Fläche 1b, mit einer Größe von 332,3 ha liegt nur knapp unter den 360 ha und ist damit <strong>zur</strong><br />

Ausweisung als Konzentrationsfläche im Flächennutzungsplan geeignet.<br />

Alle anderen Flächen sind für sich allein gesehen zu klein, um dem Ziel der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> zu entsprechen.<br />

Zudem kommt für die Fläche 3, dass dort nach Aussage der Oberen Luftfahrtbehörde keine Genehmigung<br />

in Aussicht gestellt wird.<br />

106


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Die Kommune ist nicht verpflichtet, die größtmögliche ermittelte Vorrangfläche als Konzentrationszone<br />

<strong>zur</strong> Verfügung zu stellen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> folgt der Energiestrategie des Landes Brandenburg<br />

und das Ziel 2% ihrer Fläche als Konzentrationsflächen, das entspricht ca. 360 ha, für die Windenergienutzung<br />

<strong>zur</strong> Verfügung zu stellen.<br />

Die politischen Gremien der <strong>Stadt</strong> haben entschieden, dass Teile der Flächen 1 a und 1 b mit einer<br />

Fläche von insgesamt 368 ha als Konzentrationszone ausgewiesen werden sollen (s. Abb.).<br />

Die Flächen 1 a und 1 b wurden auf diese Flächen reduziert, da sie den größtmöglichen Abstand zu<br />

den Wohnbebauungen zu erhalten. Mit einer Flächengröße von 368 ha wird der Windenergie in der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> genügend substanzieller Raum geschaffen.<br />

107


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

5 Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke<br />

5.1 Altlasten und Altlastenverdachtsflächen<br />

Vorbemerkung<br />

Nach § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB sollen für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden<br />

erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, im Flächennutzungsplan gekennzeichnet<br />

werden. Dies wird im vorliegenden <strong>FNP</strong> auf Grundlage der Abfrage des Altlastenkatasters des Landkreises<br />

getan.<br />

Ausgangsbedingungen<br />

Das Altlastenkataster des Landkreises unterscheidet auf dem Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> folgende<br />

punktuelle Standorte:<br />

- Altstandorte<br />

- Altablagerungen/Deponien<br />

- ehem. Rüstungsstandorte<br />

und Flächen:<br />

- Altablagerungen/Deponien (soweit Daten vorhanden)<br />

- Altlastenverdachtsflächen (ALVF) in der Militärstadt<br />

- ALVF im Truppenübungsplatzgelände<br />

- Militärflächen<br />

Im <strong>Entwurf</strong> des Flächennutzungsplanes werden alle punktuellen Standorte mittels Punktsignatur<br />

dargestellt.<br />

Eine Darstellung der Altlastenverdachtsflächen erfolgt nicht. Zum einen wird so die Lesbarkeit der<br />

Planzeichnung gewährleistet. Zum anderen sind die Altablagerungen/Deponien auch durch punktuelle<br />

Darstellung markiert. Während es sich bei den anderen Flächen lediglich um Verdachtsflächen handelt,<br />

die zudem, zumindest auf dem Truppenübungsplatzgelände und den außerhalb der Flächen der<br />

Militärstadt gelegenen ehemaligen Militärflächen, weitgehend keine Bauflächen sind. Die folgende<br />

Abbildung zeigt den Auszug aus dem Altlastenkataster für den Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> und gibt<br />

damit einen Eindruck über die Größe und Lage insbesondere der Altlasten(verdachts)flächen:<br />

Planung<br />

Sobald im Flächennutzungsplan als Erweiterungsflächen dargestellte Flächen tatsächlich in Anspruch<br />

genommen werden sollen und hier aufgrund der punktuellen Darstellungen des <strong>FNP</strong> oder der Informationen<br />

des kreislichen Altlastenkatasters ein Altlastenstandort bzw. eine solche (Verdachts)Fläche<br />

vorliegt bzw. zu vermuten ist, sind weitere Untersuchungen und ggf. Sanierungsmaßnahmen erforderlich.<br />

Dies ist aber Sache der verbindlichen Bauleitplanung bzw. des Baugenehmigungsverfahrens und<br />

nicht der vorbereitenden Flächennutzungsplanung.<br />

Hinweise<br />

Die Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen (ALF/ALVF) auf den ehemaligen Militärflächen unterliegen<br />

andauernden Änderungen. Der Umgang mit den davon in Anspruch genommenen Teilflächen<br />

muss mit der Behörde fallspezifisch festgelegt werden.<br />

Im Zusammenhang mit der Planung von schutzbedürftigen Gebieten in der Nähe von Deponien und<br />

Altablagerungen - insbesondere bei einer geplanten sensiblen Nutzung z.B. der Errichtung von<br />

Wohngebäuden - ist der Erlass des MUNR vom 22. Mai 1997 maßgebend. Gemäß der Abstandsleitlinie<br />

vom 06. Juni 1995 (Amtsblatt Nr. 49 vom 06. Juli 1995) sowie den präzisierten Regelungen <strong>zur</strong><br />

genannten Leitlinie des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (MUNR) vom 22.<br />

Mai 1997 ist ein Mindestabstand von 100 m (Abstandsklasse VI) zwischen Deponie/ Altablagerung<br />

("Dorfmülldeponie") zu schutzbedürftigen Gebieten, insbesondere Wohngebieten einzuhalten. Für<br />

betriebene Hausmülldeponien, (Abstandsklasse IV) gilt ein Mindestabstand von 500 m zu schutzbedürftigen<br />

Gebieten, insbesondere Wohngebieten.<br />

108


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Abb.:<br />

Karte der tatsächlichen und vermuteten Altlastenstandorte und –flächen gemäß Altlastenkataster<br />

Landkreis Teltow-Fläming 89<br />

hellblaue und braune Flächen:<br />

braun schraffiert:<br />

dunkelblau:<br />

rote Punke:<br />

grüne Punkte:<br />

gelbe Punkte:<br />

Altlastenverdachtsflächen auf dem Truppenübungsplatz bzw. in Militärstadt<br />

ehemalige Militärfläche<br />

Altablagerungen/ Deponie<br />

Altablagerung/ Deponie<br />

ehemalige Rüstungsstandorte<br />

Altstandorte<br />

89 Ausschnitt aus Karte vom 20.02.2009, vom Landkreis Teltow-Fläming, Amt für Landwirtschaft und Umwelt, SG Wasser, Boden und Abfall.<br />

109


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

5.2 Denkmalschutz<br />

Vorbemerkung<br />

Nach § 5 Abs. 4 BauGB sind in den Flächennutzungsplan nur nach Landesrecht denkmalgeschützte<br />

Mehrheiten von baulichen Anlagen nachrichtlich zu übernehmen. Maßgebend für die nachrichtliche<br />

Übernahme ist, dass die Unterschutzstellung nach Denkmalschutzrecht abgeschlossen wurde. Einzeldenkmale<br />

(z. B. ein Haus) werden entsprechend der sonstigen Darstellungssystematik des Flächennutzungsplanes<br />

nicht nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen.<br />

Den Umgang mit Denkmalen und Bodendenkmalen regelt das Gesetz über den Schutz und die<br />

Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land Brandenburg (BbgDSchG) vom 24. Mai 2004 90.<br />

Denkmale<br />

Folgende denkmalgeschützte Mehrheiten baulicher Anlagen sind in der Planzeichnung dargestellt:<br />

<strong>Stadt</strong>park <strong>Zossen</strong> und Kirchstraße,<br />

Schloss, Torhaus und Bastionsruine<br />

<strong>Zossen</strong><br />

Bunkeranlage Maybach I<br />

Zeppelinstraße, OT Wünsdorf, GT Waldstadt<br />

Bunkeranlage Maybach II<br />

An den Birken, OT Wünsdorf, GT Waldstadt<br />

Truppenlager <strong>Zossen</strong><br />

Fritz-Jäger-Allee/ Zehrensdorfer Straße, OT Wünsdorf, GT<br />

Waldstadt<br />

Kaserne des Panzer-Regiments Nr. 5<br />

Wünsdorfer Platz, Gutstedter Straße, OT<br />

Wünsdorf<br />

Panzertruppenschule<br />

Hauptallee; OT Wünsdorf<br />

90 GVBl.I/04, Nr. 09, S. 215.<br />

110


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

Militär-Turnanstalt<br />

Hauptallee, OT Wünsdorf<br />

Infanterie-Schießschule<br />

südl. Winkelweg, OT Wünsdorf<br />

Offizierswohnhäuser der Infanterie-<br />

Schießschule<br />

Ahornring, OT Wünsdorf<br />

Friedhofsanlage Zehrensdorf<br />

OT Wünsdorf<br />

Ehemaliger Garnisionslazarett<br />

Waldstadt-Süd<br />

+<br />

Die geschützten Einzeldenkmale sind nicht dargestellt, können aber der Denkmalliste des Brandenburgischen<br />

Landesamtes für Denkmalpflege für den Landkreises Teltow-Fläming entnommen<br />

werden. 91 Sie sind außerdem im Landschaftsplan als Anhang beigefügt.<br />

Für geschützte Denkmale und deren zu schützende Umgebung besteht Erlaubnispflicht bei sämtlichen<br />

baulichen und anderen verändernden Maßnahmen.<br />

Bodendenkmale<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet sind bisher eine Vielzahl geschützter Bodendenkmale bekannt. Die sich aus der<br />

Zuarbeit des Landesdenkmalamtes ergebenden Standorte werden nachrichtlich in den Flächennutzungsplan<br />

übernommen. Aufgrund der Fülle der Bodendenkmale, wird auf eine Aufzählung hier<br />

verzichtet.<br />

91 Stand 3<strong>1.</strong>12.2010; abrufbar http://www.bldam-brandenburg.de/images/stories/PDF/DML2010/17-tf-internet-1<strong>1.</strong>pdf, Zugriff 10.02.1<strong>1.</strong><br />

111


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

6 Umweltbericht<br />

Gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB) ist nach § 2 [4] BauGB bei allen Bauleitplänen eine Umweltprüfung<br />

durchzuführen. Im Rahmen der Umweltprüfung werden die Auswirkungen des Vorhabens auf<br />

alle Umweltbelange nach BauGB § 1 [6] Pkt. 7 (Mensch, Boden, Wasser, Luft/Klima, Tiere / Pflanzen,<br />

biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Kultur- und Sachgüter, Emissionen) geprüft und die Ergebnisse<br />

im Umweltbericht dargestellt. Der Umweltbericht ist Bestandteil der <strong>Begründung</strong> des<br />

Bebauungsplans.<br />

Die Prüfung der Umweltbelange sowie die Bilanzierung des Eingriffes erfolgt gesondert in der Anlage<br />

1 Umweltbericht.<br />

Nach § 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 1a Baugesetzbuch (BauGB) gilt die Bauleitplanung<br />

(Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) als Eingriff in Natur und Landschaft und muss<br />

ausgeglichen werden. Nach § 1a Baugesetzbuch (BauGB) ist eine Bewertung der Auswirkungen des<br />

Vorhabens durchzuführen. Aufgabe dieser Bewertung (Fachplan) ist es, darzustellen, ob durch die<br />

Vorgaben der Bauleitplanung ein Eingriff gemäß § 18 BNatSchG vorbereitet wird.<br />

7 Abkürzungen und rechtliche Grundlagen<br />

Abkürzungen<br />

BauGB<br />

BauNVO<br />

BBergG<br />

BbgNatSchAG<br />

BbgWG<br />

BImSchG<br />

BNatSchG<br />

BbgDSchG<br />

FFH<br />

<strong>FNP</strong><br />

kV<br />

LSG<br />

LUA/LUGV<br />

LWaldG<br />

NSG<br />

ÖPNV<br />

SPA<br />

WHG<br />

Baugesetzbuch<br />

Baunutzungsverordnung<br />

Bundesberggesetz<br />

Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz<br />

Brandenburgisches Wassergesetz<br />

Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

Bundesnaturschutzgesetz<br />

Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land Brandenburg<br />

Flora-Fauna-Habitat<br />

Flächennutzungsplan<br />

Kilovolt<br />

Landschaftsschutzgebiet<br />

Landesumweltamt Brandenburg/Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

Landeswaldgesetz<br />

Naturschutzgebiet<br />

öffentlicher Personennahverkehr<br />

Special Protected Area<br />

Wasserhaushaltsgesetz<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Bundesrecht<br />

Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung<br />

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der aktuellen Fassung<br />

Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung - PlanZV) vom<br />

18.12.1990 (BGBl. I 1991, S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I, S. 1509)<br />

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I 2010, S. 2542), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 5 des Gesetzes vom 06.02.2012 (BGBl. I, S. 148)<br />

Landesrecht<br />

Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (BbgNatSchAG) in der aktuellen Fassung<br />

Gemeinsames Landesentwicklungsprogramm Berlin/Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl. I 2007, S. 235)<br />

Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vom 3<strong>1.</strong>03.2009 (GVBl. II 2009, S. 186)<br />

Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) vom 20.04.2004 (GVBl. I, S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes<br />

vom 27. Mai 2009 (GVBl. I, S. 175, 184)<br />

112


<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong><br />

Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Begründung</strong> – <strong>Entwurf</strong><br />

113

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