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BauGB - Teil 1 - Stadt Zossen

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<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong>Neuaufstellung FlächennutzungsplanStellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägeröffentlicher Belange gemäß § 4 (1) <strong>BauGB</strong>33


Neuaufstellung FlächennutzungsplanGesamtstadtEinwendung gegen Wohnbauflächen auf Wald und mit erheblichen Bedenken zurAusgleichbarkeitW1Forst: Waldumwandlung nicht genehmigungsfähigGenehmigung:• ist zu versagen, wenn die Umwandlung mit den Zielen der Raumordnung nicht vereinbar ist• soll versagt werden, wenn die Erhaltung des Waldes überwiegend im öffentlichen Interesse liegt,insbesondere wenn der Wald örtlich einen geringen Flächenanteil hat Bewaldungsanteile unter 20%werden als fortpolitisch problematisch angesehen; ein Waldanteil von unter 10% als bedenklich eingestuftW4• Kreis Teltow-Fläming: Erhebliche Bedenken hinsichtlich Ausgleich- und Ersetzbarkeit• Naturschutzverbände: Reduzierung zu Gunsten des Waldsaums möglich?W7, W9b, W10Kreis Teltow-Fläming: Erhebliche Bedenken hinsichtlich Ausgleich- und ErsetzbarkeitNaturschutzverbände: Zersiedlung der Siedlungsränder und Wald, 30er BiotopForst: Waldumwandlung nicht genehmigungsfähig (Waldanteil Dabendorf 9,8%)34


Neuaufstellung FlächennutzungsplanGesamtstadtEinwendung gegen Wohnbauflächen auf Wald und mit erheblichen Bedenken zurAusgleichbarkeitW14Kreis Teltow-Fläming: - § 30er Biotop (05102) = FeuchtwieseNaturschutzverbände: § 30er Biotop; im LP als Wiesenbereich mit extensiver Nutzung dargestellt; Verweis aufB-Plan „Naturparksiedlung“, der in SVV keine Mehrheit fand; Verweis auf ungenutzten VEPH.-Bohnstedt-Straße II in direkter Nachbarschaft (seit 2000 rechtskräftig)Forst: Waldumwandlung für tlw. vorhandenen Wald nicht genehmigungsfähig (waldarmes Gebiet)Eigene Einschätzung: Eingriff westl. Fläche nicht ausgleich- oder ersetzbar (Laubgebüsch, Hecken, § 30 Biotop(auch FFH-Lebensraumtyp); Fläche längs der B96 ausgleichbar, aber Landwirtschaft35


Neuaufstellung FlächennutzungsplanGesamtstadtEinwendung gegen Wohnbauflächen auf Wald und mit erheblichen Bedenken zurAusgleichbarkeitW26Kreis Teltow-Fläming: - erhebliche Bedenken hinsichtlich Ausgleich- und Ersetzbarkeit- § 30 er Biotop Sandtrockenrasen und Borstgrasrasen (Biotop-Code Bbg: 05121)Naturschutzverbände: Zersiedlung an den Siedlungsrändern und damit Widerspruch zu Leitsätzen des FNPForst: Waldumwandlung nicht genehmigungsfähig (Lärm- und Sichtschutzwald zum Sportplatz)Eigene Einschätzung: § 30er Biotop kleinteilig und damit nicht schutzrelevant; aber Waldumwandlung nötigW27Kreis Teltow-Fläming: erhebliche Bedenken hinsichtlich Ausgleich- und ErsetzbarkeitNaturschutzverbände: Verzicht wird angeregtForst: Waldumwandlung nicht genehmigungsfähig (Lärm- und Sichtschutzwald B96 und BahnW28Naturschutzverbände: Zersiedlung an den Siedlungsrändern und damit Widerspruch zu Leitsätzen des FNPForst: Waldumwandlung tlw. nicht genehmigungsfähig (ca. 50% der Erweiterungsfläche an L74 sind nichtgenehmigungsfähig)W29Kreis Teltow-Fläming: südlicher <strong>Teil</strong> §32er Biotop (Streuobstwiese, Biotop-Code Bbg: 07170)Forst: Waldumwandlung nicht genehmigungsfähig (Lärm- und Sichtschutzwald B96 und Bahn)36


Neuaufstellung FlächennutzungsplanGesamtstadtEinwendung gegen Wohnbauflächen auf Wald und mit erheblichen Bedenken zurAusgleichbarkeitW30Kreis Teltow-Fläming: erhebliche Bedenken hinsichtlich Ausgleich- und ErsetzbarkeitForst: Waldumwandlung nicht genehmigungsfähig (Lärm- und Sichtschutzwald Bahn)W31Kreis Teltow-Fläming: erhebliche Bedenken hinsichtlich Ausgleich- und ErsetzbarkeitW35Naturschutzverbände: Zersiedlung an den Siedlungsrändern und damit Widerspruch zu Leitsätzen des FNPForst: Waldumwandlung nicht genehmigungsfähig (waldarmes Gebiet, Vermeidungsgrundsatz, Erholung)W36Kreis Teltow-Fläming: § 30 BNatSchG–Biotop - großflächige Feuchtwiese nährstoffreicher Standorte (Biotop-Code Bbg: 05103) eigene Eischätzung: Wiese randlich zur Straße frisch, abfallend zumSee feucht; Eingriff ausgleichbar37


Neuaufstellung FlächennutzungsplanGesamtstadtEinwendung gegen Bauflächen auf Wald und mit erheblichen Bedenken zurAusgleichbarkeitM11Kreis Teltow-Fläming: § 30er Biotop Sandtrockenrasen (Biotop-Code Bbg: 05121)Umweltverbände: Das Gebiet an der Chausseestraße ist derzeit Wald. Ein Bedarf für dieses zusätzlicheMischgebiet kann nicht erkannt werdenEigene Einschätzung: Sandtrockenrasen tlw. vorhandenG2Kreis Teltow-Fläming:• nach § 30 BNatSchG geschütztes Biotop betroffen - Trockenrasen (Biotop-Code Bbg: 05121) sowie einergrößeren Waldfläche• Acker eines gemeindeansässigen Agrarunternehmens ist betroffen.Forst: Waldumwandlung nicht genehmigungsfähig (waldarmes Gebiet)G4Kreis Teltow-Fläming: geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG betroffen - Sandtrockenrasen (Biotop-Code Bbg:05121, außerdem Kiefernvorwald)Eigene Einschätzung: § 30er Biotop vorhanden (das nächste natürliche Stadium ist ein Kiefernvorwald (082819),der ebenfalls geschützt ist) Eingriff daher nur bedingt ausgleichbar38


Neuaufstellung FlächennutzungsplanGT DabendorfEinwendung gegen Wohnbauflächen, die nicht im Vorzugsraum Siedlung liegenW5, W7, W11 und 12, W14, W15Regionalplanung: nicht in ausgewiesenen Vorzugsräumen Siedlung bzw. nicht in deren unmittelbarerNachbarlage neues Baugebiete im Außenbereich, dass sich nicht mehr als ‚kleine Arrondierungen an denOrtsrändern klassifizieren lässtAnmerkung:Ehemalige W18 = BP An den Pferdekoppel liegt auch nicht im Vorzugsraum Siedlung und wurde trotzentsprechenden Hinweises der Regionalplanung rechtskräftig39


Neuaufstellung FlächennutzungsplanGesamtes <strong>Stadt</strong>gebietRegionalplanentwurf40


Neuaufstellung FlächennutzungsplanGT DabendorfEinwendung gegen Wohnbauflächen, die der GL wiedersprechenW37GL: widerspricht Z 4.5 (Umwandlung nur zulässig, wenn Gebiet siedlungsstrukturell an das vorhandeneSiedlungsgebiet anschließt und die Erschließung gesichert ist)Regionalplanung: nicht in ausgewiesenen Vorzugsräumen Siedlung bzw. nicht in deren unmittelbarerNachbarlage neues Baugebiete im Außenbereich, dass sich nicht mehr als ‚kleineArrondierungen an den Ortsrändern klassifizieren lässt42


Neuaufstellung FlächennutzungsplanGT DabendorfEinwendung gegen Wohnbauflächen – sonstiger ArtW8Naturschutzverbände:• Zersiedlung an den Siedlungsrändern führen und somit Widerspruch zu den Leitsätzen des FNP• Baufläche an der Bahnstrecke LärmbelästigungEigene Einschätzung• Eingriff bedingt ausgleichbar (Feldgehölze, Hecken, Kleingewässer. Blänkenbildung)W9aLandkreis:• Fläche wird derzeit als Dauergrünland durch einen Schafhalter mit Direktvermarktung genutzt mitNutzungsaufgabe würde der Betrieb ca. 30 % seiner Nutzflächen verlieren.W11 und 12Landwirtschaftsamt: Diese Ackerflächen werden von einem nichtgemeindeansässigen Agrarunternehmen Agenutzt. Hinsichtlich der Größe und des Zuschnittes sind diese Flächen gut zubewirtschaften und für das Unternehmen unverzichtbar.W14Landwirtschaftsamt: Dauergrünland zur Schafhaltung mit Direktvermarktung (mit Nutzungsaufgabe würde derBetrieb zusammen mit der Fläche W 9a 30% seiner Nutzfläche aufgeben)43


Neuaufstellung FlächennutzungsplanGemeinde RangsdorfEinwendung der Gemeinde RangsdorfGemeinde Rangsdorf:Nach Durchsicht der vorgelegten Planungsunterlagen möchten wir zum einen darauf hinweisen, dass <strong>Zossen</strong>seiner Funktion als Mittelzentrum noch besser gerecht werden sollte. Im Hinblick insbesondere auf dieEinzelhandelsfunktion, die Freizeitfunktion, die Bildungs-, Gesundheits- und soziale Versorgungsfunktion ist ausder Zielstellung des FNP keine Qualifizierung der Versorgung für Rangsdorf als Bestandteil des Mittelbereichserkennbar.Gemeinde Rangsdorf:In der Begründung wird auf Seite 87 darauf verwiesen, dass dieseVariante der Trassenführung von der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung mitMehrheit am 08.07.2009 bestätigt und damit ein Planfeststellungsverfahreneingeleitet wurde.Diese Verkehrsanlage bindet in der Darstellung jedoch nicht an die B 96an, sondern endet davor an der Gemarkungsgrenze zu Groß Machnow.Hierzu möchten wir daran erinnern, dass die GemeindevertretungRangsdorf mit Beschluss vom 11.11.2010 mehrheitlich eine seitens der<strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> geplante Inanspruchnahme von Flächen der GemarkungGroß Machnow für die Anbindung der Nordumfahrung an die B 96abgelehnt hat.Da die Herstellung der Verkehrsanlage damit nicht in dieser Form möglichist, widersprechen wir der Darstellung der „Nordumfahrung Dabendorf",Fläche mit der Ifd. Nr. V11 im Plan, im Vorentwurf zumFlächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong>.44

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