Wegweiser Kurzzeitpflege St. Raphael
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<strong>Wegweiser</strong><br />
<strong>Kurzzeitpflege</strong><br />
<strong>St</strong>. <strong>Raphael</strong><br />
Erstellt: <strong>Kurzzeitpflege</strong> Änderungsstand: 0 Seite 1 von 11 Freigabe: A.T. 01.06.09
Inhalt<br />
Für wen kommt <strong>Kurzzeitpflege</strong> in Frage.............................................................3-4<br />
Was leistet die <strong>Kurzzeitpflege</strong> “<strong>St</strong>. <strong>Raphael</strong>“<br />
Beschreibung und Lage… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … ..4<br />
Besuchszeiten.… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … .5<br />
Pflege… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … ...............5<br />
Soziale Betreuung… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … 5-6<br />
Ärztliche Betreuung… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … .6<br />
Räumlichkeiten… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … 6<br />
Mahlzeiten/Getränke… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … ..6<br />
Reinigung privater Wäsche… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … ...6<br />
Raumgefühle… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … 7<br />
Beratung… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … ...8<br />
<strong>Kurzzeitpflege</strong> finanzierbar machen<br />
Die <strong>Kurzzeitpflege</strong> im Rahmen der Pflegeversicherung… … … … … … … … … … … … ...8<br />
Entgeltregelungen für Pflege, Unterkunft und Verpflegung… … … … … … … … … … … .9<br />
Unsere Kosten im Überblick… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … .9<br />
Sozialhilfe… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … ..10<br />
Sonstiges<br />
Checkliste zum Einzug… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … 10<br />
Checkliste Utensilien… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … ...11<br />
Erstellt: <strong>Kurzzeitpflege</strong> Änderungsstand: 0 Seite 2 von 11 Freigabe: A.T. 01.06.09
<strong>Wegweiser</strong> <strong>Kurzzeitpflege</strong><br />
Für wen kommt<br />
<strong>Kurzzeitpflege</strong> in Frage<br />
Unter „<strong>Kurzzeitpflege</strong>“ ist eine zeitlich befristete, vorübergehende teilstationäre<br />
Versorgung und Betreuung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu<br />
verstehen. <strong>Kurzzeitpflege</strong> wird oftmals auch sehr kurzfristig benötigt.<br />
Das kann der Fall sein, wenn:<br />
· ein allein stehender Mensch nach<br />
einem Krankenhausaufenthalt noch<br />
pflegebedürftig ist und sich auf<br />
keinen Fall alleine versorgen kann.<br />
· sich eine Pflegebedürftigkeit<br />
plötzlich verschlimmert und<br />
umgehend sichergestellt werden<br />
soll, dass eine notwendig<br />
gewordene Pflege oder gezielte<br />
Aktivierung von Pflegefachkräften<br />
durchgeführt wird. Auf diese Weise<br />
kann ein Krankenhausaufenthalt<br />
vermieden werden.<br />
· nach schweren Erkrankungen eine<br />
Nachsorge nötig ist, die nur<br />
Pflegefachkräfte durchführen<br />
können.<br />
· der oder die Partner/in eines<br />
pflegebedürftigen Menschen krank<br />
wird, versorgt werden muss oder<br />
stationär in Krankenhaus oder<br />
Rehabilitationsklinik aufgenommen<br />
wird.<br />
· Angehörige in Urlaub fahren wollen<br />
und ihr pflegebedürftiges<br />
Familienmitglied versorgt und<br />
betreut werden soll.<br />
Das kann der Fall sein, wenn:<br />
· Angehörige nach einem<br />
Krankenhausaufenthalt für den<br />
pflegebedürftigen Menschen alles<br />
Notwendige für die Pflege und<br />
Betreuung zu Hause (Pflegebett,<br />
eventuelle Umbaumaßnahmen,<br />
Pflegedienst finden und ähnliches)<br />
organisieren müssen.<br />
· wenn geklärt werden soll, ob eine<br />
stationäre Versorgung auf Dauer<br />
erforderlich ist.<br />
· wenn man die Zeit überbrücken muss,<br />
bis ein geeigneter Dauer-Heimplatz<br />
gefunden ist.<br />
Erstellt: <strong>Kurzzeitpflege</strong> Änderungsstand: 0 Seite 3 von 11 Freigabe: A.T. 01.06.09
Zwei Gründe und damit zwei "Formen" der <strong>Kurzzeitpflege</strong><br />
Es gibt also eine ganze Reihe von Situationen, die eine <strong>Kurzzeitpflege</strong> notwendig machen.<br />
Jede lässt sich aber einer der beiden folgenden Formen zuordnen:<br />
Erstens: <strong>Kurzzeitpflege</strong>, wenn die<br />
häusliche Versorgung vorübergehend nicht<br />
gewährleistet oder ausreichend ist, also<br />
zum Beispiel direkt im Anschluss an einen<br />
Krankenhausaufenthalt. Sollte hier noch<br />
keine Einstufung vorliegen, etwa weil der<br />
Betroffene vorher gar nicht pflegebedürftig<br />
war, dann muss sie umgehend bei der<br />
Pflegekasse beantragt werden. Wird bei<br />
der anschließenden Begutachtung<br />
mindestens die Pflegestufe eins<br />
festgestellt, werden die Kosten der<br />
<strong>Kurzzeitpflege</strong> ab dem Datum der<br />
Antragstellung übernommen. Hier gilt:<br />
höchstens vier Wochen pro Jahr und in<br />
einer Höhe bis 1.470 Euro.<br />
Zweitens: <strong>Kurzzeitpflege</strong> bei<br />
Verhinderung der Pflegeperson.<br />
Verreist die Pflegeperson oder ist sie aus<br />
anderen Gründen (z.B. Krankheit)<br />
verhindert, hat der Pflegebedürftige einen<br />
Anspruch auf Verhinderungspflege für bis<br />
zu höchstens vier Wochen im Jahr in Höhe<br />
bis 1.470 Euro. Die <strong>Kurzzeitpflege</strong> wird auf<br />
Antrag bei der Pflegekasse genehmigt,<br />
wenn der Antragsteller schon seit 6<br />
Monaten einer Pflegestufe zugeordnet ist.<br />
Was leistet die<br />
<strong>Kurzzeitpflege</strong> <strong>St</strong>. <strong>Raphael</strong><br />
Beschreibung und Lage<br />
Die <strong>Kurzzeitpflege</strong> "<strong>St</strong>. <strong>Raphael</strong>" steht unter der Trägerschaft „Caritas Wohn und<br />
Werkstätten des Erzbistums Paderborn e.V.“. Sie ist eine eigenständige<br />
Betriebsstätte, die seit Januar 2009 unter Leitung des Altenheims <strong>St</strong>. <strong>Raphael</strong><br />
betrieben wird. Dem Träger gehören mehrere Einrichtungen der Behindertenhilfe,<br />
sowie 10 Altenhilfeeinrichtungen an. Durch unterschiedliche Aufgabenbereiche in der<br />
sozialen Arbeit ist dieser sowohl für junge Menschen mit Behinderungen als auch für<br />
alte Menschen tätig. An das „<strong>St</strong>. Georg“ Krankenhaus angeschlossen liegt die<br />
<strong>Kurzzeitpflege</strong> zentral, jedoch auch ruhig in das Geschehen in Bad Fredeburg<br />
eingegliedert. Sie hat eine enge Anbindung zu unserem Altenheim <strong>St</strong>. <strong>Raphael</strong>.<br />
Erstellt: <strong>Kurzzeitpflege</strong> Änderungsstand: 0 Seite 4 von 11 Freigabe: A.T. 01.06.09
Besuchszeiten<br />
<strong>Kurzzeitpflege</strong> ist von montags bis<br />
sonntags rund um die Uhr geöffnet. In<br />
dieser Zeit sind wir stets für unsere Gäste<br />
da. Wir freuen uns, wenn Sie Ihren<br />
Angehörigen oder Bekannten zu jeder<br />
Tageszeit besuchen. Wir bitten um Ihr<br />
Verständnis, dass in der Zeit ab 06:30 Uhr<br />
grundpflegerische<br />
Maßnahmen<br />
durchgeführt werden.<br />
Pflege<br />
Der Arbeitsablauf für unsere Mitarbeiter<br />
orientiert sich am Tagesablauf der Gäste.<br />
Er wird durch den Personaleinsatz so<br />
strukturiert, dass sich der Gast,<br />
entsprechend seiner Fähigkeiten, aktiv<br />
beteiligen kann.<br />
Folgende Faktoren werden dabei<br />
berücksichtigt:<br />
ü Ein sich Zeitnehmen für die<br />
Normalitäten des täglichen<br />
Lebens.<br />
ü Aktives Mitwirken bei der<br />
Körperpflege und bei der Auswahl<br />
der Kleidung und Trainieren von<br />
An- und Ausziehen.<br />
ü Unter<br />
Berücksichtigung<br />
individueller Wünsche und<br />
Gewohnheiten weiß das Personal<br />
um die Bedeutung ausreichender<br />
Nahrungs-<br />
und<br />
Flüssigkeitsaufnahme.<br />
ü Hilfe bei Aktivierung und<br />
Mobilisierung<br />
ü Die Wahrung der Identität des<br />
Gastes wird gefördert und<br />
unterstützt.<br />
ü Das Betreuungspersonal weiß um<br />
die individuellen Schlaf- und<br />
Ruhebedürfnisse der Gäste<br />
Soziale Betreuung<br />
Wir orientieren uns an einer gewissen<br />
Tagesstruktur, bei der die Mahlzeiten als<br />
Eckpfeiler zu verstehen sind, die<br />
ansonsten aber flexibel ist, da das<br />
individuelle Eingehen auf die Gäste und<br />
deren Selbstbestimmtheit unser oberstes<br />
Ziel ist. Diese <strong>St</strong>ruktur ist in Abschnitte<br />
eingeteilt, die durch Essens- und<br />
Ruhezeiten gekennzeichnet sind.<br />
Unsere Gäste können in der Gemeinschaft<br />
essen und die Mahlzeiten gemeinsam mit<br />
den Mitarbeitern gestalten. Dazu gehört<br />
z.B. auch den Tisch gemeinsam zu<br />
decken, Singen, beten, abräumen etc..<br />
Nach dem Frühstück und dem<br />
Nachmittagskaffee wird von dem<br />
jeweiligen Mitarbeiter eine<br />
Aktivierungseinheit angeboten.<br />
Aufgrund des ganzheitlichen Konzeptes<br />
sind alle Mitarbeiter für die Betreuung<br />
verantwortlich. Wie oben beschrieben<br />
variieren die Angebote je nach Tagesform<br />
und Wunsch der Gäste und werden in den<br />
jeweiligen Aktivitäten angepasst.<br />
Betreuungsinhalte können sein:<br />
ü Erzählen und Erinnern<br />
ü Vorlesen<br />
ü Rätseln<br />
ü Bewegungsspiele<br />
ü Hauswirtschaftliche Tätigkeiten<br />
ü Spiel und Spaß<br />
ü Singen und Musizieren<br />
ü etc.<br />
Durch die regelmäßigen<br />
Aktivierungsangebote versuchen wir die<br />
geistigen und motorischen Fähigkeiten<br />
unserer Gäste aufrecht zu erhalten. Bereits<br />
das Zusammensein mit anderen<br />
Menschen in einer Gruppe bedeutet eine<br />
geistige Anregung. Das<br />
Gemeinschaftserleben fördert die<br />
Gehirnfunktionen. Gemeinsames Tun<br />
gepaart mit Humor und herzlichem Lachen<br />
Erstellt: <strong>Kurzzeitpflege</strong> Änderungsstand: 0 Seite 5 von 11 Freigabe: A.T. 01.06.09
erzeugt menschliche Wärme und schafft<br />
eine entspannte Atmosphäre in der man<br />
sich wohl fühlt. Lob für getane Arbeit und<br />
Aktivität stärkt ebenfalls das<br />
Selbstbewusstsein und erzeugt ein<br />
Zufriedenheitsgefühl.<br />
Ärztliche Betreuung<br />
Die ärztliche Betreuung ist auch hier<br />
sichergestellt. In der Regel gilt für die<br />
Gäste aus der Umgebung, dass der<br />
Hausarzt auch die Betreuung für die Zeit in<br />
der <strong>Kurzzeitpflege</strong> übernimmt und bei<br />
Bedarf auch hier Hausbesuche macht. Für<br />
alle anderen Gäste gilt, z.B. Urlaubsgäste,<br />
dass die niedergelassenen Hausärzte<br />
vertretungsweise die hausärztliche<br />
Betreuung übernehmen. Die Behandlung<br />
durch die Ärzte des Krankenhauses erfolgt<br />
nur im Notfall! Unsere Mitarbeiter<br />
vermitteln und organisieren bei Bedarf<br />
Medikamente und Hilfsmittel.<br />
Räumlichkeiten<br />
Von den vorhandenen 16 Gästeplätzen<br />
sind 10 auf Einzelzimmer und 6 auf<br />
geräumige Doppelzimmer verteilt, die<br />
durchgängig mit Dusche und WC versehen<br />
sind. Alle Zimmer verfügen über einen<br />
Fernseher sowie ein Telefon. Die<br />
<strong>Kurzzeitpflege</strong> befindet sich komplett auf<br />
der ersten Ebene des Krankenhauses, und<br />
ist somit in allen Bereichen barrierefrei<br />
erreichbar. Sie beinhaltet einen großzügig<br />
gestalteten Speise – und Aufenthaltsraum<br />
(„Gute <strong>St</strong>ube“), in dem sich das tägliche<br />
Leben abspielt. (Eindrücke siehe Seite 7)<br />
Mahlzeiten/Getränke<br />
Soweit medizinisch nichts dagegen spricht,<br />
bekommen unsere Gäste die von ihnen<br />
gewünschte und gewohnte Kost. Auf<br />
Wunsch, bzw. auf ärztliche Verordnung,<br />
bieten wir auch alle gängigen Diäten an,<br />
wie Diabetesdiät, Schonkost u.a.. Die<br />
Mahlzeiten sind zur Orientierung unserer<br />
Gäste an feste Zeiträume gebunden. Wir<br />
bieten die Speisen aus der Küche der<br />
Fachklinik Bad Fredeburg an, die uns<br />
pünktlich bis auf den Wohnbereich der<br />
Kurzeitpflege <strong>St</strong>. <strong>Raphael</strong> geliefert werden.<br />
Alle Speisen können sowohl in der „Guten<br />
<strong>St</strong>ube“, als auch im Zimmer eingenommen<br />
werden.<br />
Essenszeiten:<br />
ü Frühstück<br />
ü Mittagessen<br />
ü Kaffee<br />
ü Abendessen<br />
ab 08.00 Uhr<br />
11.30 Uhr<br />
ab 14.30 Uhr<br />
18.00 Uhr<br />
Täglich werden Zwischenmahlzeiten und<br />
Spätmahlzeiten gereicht. Für alle Gäste<br />
stehen in der „Guten <strong>St</strong>ube“24 <strong>St</strong>unden<br />
kleine Snacks und Getränke zur<br />
Verfügung.<br />
Reinigung privater Wäsche<br />
Gegen einen geringen Zusatzbetrag ist die<br />
Reinigung Ihrer Wäsche natürlich möglich.<br />
Hierzu haben wir eine Vereinbarung mit<br />
unserer Wäscherei „Göddecke“<br />
geschlossen. Bitte sprechen Sie uns an.<br />
Als Hilfsmittel stehen uns beispielsweise<br />
Rollstühle, Ruhestühle, Rollatoren,<br />
Hebelifter, Toiletten-/Duschstühle,<br />
elektrisch einstellbare Pflegebetten,<br />
Blutdruckgeräte<br />
sowie<br />
Wechseldruckmatratzen für vollständig<br />
immobile Gäste zur Verfügung<br />
Erstellt: <strong>Kurzzeitpflege</strong> Änderungsstand: 0 Seite 6 von 11 Freigabe: A.T. 01.06.09
R A U M I M P R E S S I O N E N<br />
Einbettzimmer<br />
Bad/WC<br />
gemütliche Sitzecke<br />
Aufenthalt<br />
Die “Gute <strong>St</strong>ube”<br />
beim Entspannen<br />
Erstellt: <strong>Kurzzeitpflege</strong> Änderungsstand: 0 Seite 7 von 11 Freigabe: A.T. 01.06.09
Beratung<br />
Angehörige und Betreuer stellen für uns ein wichtiges Bindeglied zu unseren Gästen dar. Bei<br />
Bedarf werden Hilfeleistungen beim Kontakt zu Behörden, Krankenkassen und Ämtern<br />
angeboten. Wir bieten unseren Kunden jederzeit individuelle Beratung an. Jeden letzten<br />
Mittwoch im Monat bieten wir in unserem Caritas Altenheim <strong>St</strong>. <strong>Raphael</strong> einen<br />
Gesprächsabend für pflegende Angehörige an. Hierzu sind selbstverständlich auch externe<br />
Angehörige eingeladen.<br />
<strong>Kurzzeitpflege</strong> finanzierbar machen<br />
Die <strong>Kurzzeitpflege</strong> im Rahmen der Pflegeversicherung<br />
Neben der Frage, für welchen Personenkreis die <strong>Kurzzeitpflege</strong> geeignet ist (siehe Seite 3)<br />
und welche Leistungen Bestandteil der <strong>Kurzzeitpflege</strong> sind, sind die Fragen der<br />
Finanzierbarkeit von hoher Bedeutung. Hier hat der Gesetzgeber im Rahmen der sozialen<br />
Pflegeversicherung entsprechende Möglichkeiten eröffnet (siehe auch Seite 4)<br />
Um Leistungen der <strong>Kurzzeitpflege</strong> in Anspruch nehmen zu können, ist grundsätzlich ein<br />
Antrag vom Pflegebedürftigen selbst bei der Pflegekasse zu stellen. Ist er dazu selbst nicht<br />
mehr in der Lage, kann die Betreuungsperson oder der gesetzliche Vertreter die Leistungen<br />
beantragen.<br />
Zur Vermeidung von Nachteilen ist es wichtig, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird, da<br />
die Leistungen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens ab dem Datum der<br />
Antragstellung bezahlt werden können. Ein verspätet gestellter Antrag kann also dazu<br />
führen, dass die Leistungen erst ab einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden können,<br />
obwohl die Voraussetzungen schon zu einem früheren Zeitpunkt erfüllt waren. Wenn die<br />
Leistungen beantragt sind, muss die Pflegekasse feststellen, ob die Voraussetzungen für die<br />
Gewährung der Leistung erfüllt sind und, sofern dies der Fall ist, welche Pflegestufe vorliegt.<br />
Falls eine Pflegestufe nicht vorliegt ist der Nutzer der <strong>Kurzzeitpflege</strong> automatisch<br />
Selbstzahler. Andernfalls ist ein Antrag auf eine Pflegestufe bei der Pflegekasse zu stellen.<br />
Hierzu wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Pflegebedürftigen<br />
besuchen und ein Gutachten erstellen. Dieses Gutachten wird an die jeweilige Pflegekasse<br />
geschickt, die dann über die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit und die Gewährung von<br />
Leistungen aus der Pflegeversicherung entscheidet.<br />
Bei Vorliegen einer Pflegestufe werden die pflegebedingten Aufwendungen direkt mit Ihrer<br />
Pflegekasse abgerechnet. Entstehende Investitionskosten werden direkt mit dem örtlichen<br />
Sozialhilfeträger abgerechnet. Lediglich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden<br />
Ihnen in Rechnung gestellt. Sofern Sie „zusätzliche Betreuungsleistungen“erhalten (auch in<br />
der Pflegestufe 0), können Sie hiervon die Unterkunft- und Verpflegungskosten bezahlen.<br />
Somit kann Sie der Aufenthalt während der <strong>Kurzzeitpflege</strong> bestenfalls gar nichts kosten.<br />
Erstellt: <strong>Kurzzeitpflege</strong> Änderungsstand: 0 Seite 8 von 11 Freigabe: A.T. 01.06.09
Entgeltregelungen für Pflege, Unterkunft und Verpflegung<br />
Zur Finanzierung der in <strong>Kurzzeitpflege</strong>einrichtungen erbrachten Leistungen werden zwischen<br />
den Pflegekassen und den Einrichtungen der <strong>Kurzzeitpflege</strong> (teilstationäre Einrichtung)<br />
unterschiedliche Pflegesätze für die einzelnen Pflegestufen sowie ein Entgelt für Unterkunft<br />
und Verpflegung vereinbart.<br />
Dieser Pflegesatz besteht im Wesentlichen aus 3 Komponenten:<br />
1. Pflegesatz<br />
· Allgemeine Pflegeleistungen (Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität)<br />
· Hilfe im Rahmen der sozialen Betreuung<br />
· Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege<br />
2. Unterkunft und Verpflegung<br />
· Mahlzeiten, Unterhaltsreinigung etc. (sogenannte „Hotelkosten“)<br />
3. Investitionskosten<br />
· Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen I bis III) werden die<br />
Investitionskosten von den Kreisen und kreisfreien <strong>St</strong>ädten im Sinne eines<br />
bewohnerorientierten Aufwendungszuschusses bezahlt. Dieser Zuschuss wird direkt<br />
von uns bei der jeweiligen Kommune beantragt. Pflege- und hilfsbedürftigen<br />
<strong>Kurzzeitpflege</strong>gästen mit der Pflegestufe 0 werden die Investitionskosten direkt in<br />
Rechnung gestellt. Erforderlichenfalls sollte für diesen Personenkreis die Übernahme<br />
der Investitionskosten beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragt werden.<br />
Unsere Kosten im Überblick<br />
Kostenart <strong>St</strong>ufe 0 <strong>St</strong>ufe I <strong>St</strong>ufe II <strong>St</strong>ufe III<br />
Pflegekosten 32,80 € 54,66 € 76,52 € 87,46 €<br />
Unterkunft 12,03 € 12,03 € 12,03 € 12,03 €<br />
Verpflegung 9,26 € 9,26 € 9,26 € 9,26 €<br />
Investitionskosten 3,79 € 3,79 € 3,79 € 3,79 €<br />
Summe 57,88 € 79,74 € 101,60 € 112,54 €<br />
Erstellt: <strong>Kurzzeitpflege</strong> Änderungsstand: 0 Seite 9 von 11 Freigabe: A.T. 01.06.09
Sozialhilfe<br />
Reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, um die entstehenden Kosten der<br />
<strong>Kurzzeitpflege</strong> zu decken, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Sozialhilfe. Hierzu<br />
muss das jeweilige örtliche Sozialamt prüfen, ob eventuell eigenen Einkommen oder<br />
Vermögen einzusetzen ist. Können auch damit die Kosten nicht vollständig abgedeckt<br />
werden, tritt das Sozialamt für den verbleibenden Teil ein.<br />
Das Sozialhilferecht ist eine sehr differenzierte Materie, da hier der jeweilige Einzelfall zu<br />
berücksichtigen ist. Ein umfassendere Darstellung oder eine Erläuterung einzelner<br />
Fallgestaltungen ist daher leider hier nicht möglich. Zusammenfassend bleibt jedoch<br />
festzuhalten, dass, sofern in bestimmten Fällen die Unterbringung in der <strong>Kurzzeitpflege</strong><br />
offensichtlich nicht möglich erscheint, dann eine Kontaktaufnahme zum Sozialamt in jedem<br />
Falle ratsam ist.<br />
Checkliste zum Einzug<br />
Möglichst vor dem Aufenthalt bitten wir Sie um Vorlage folgender Unterlagen:<br />
□ Anmeldung zum Einzug<br />
□ Ärztliches Zeugnis zur Aufnahme in ein Altenheim nach § 36 Abs. 4<br />
Infektionsschutzgesetz<br />
□ Leistungsbescheid der Pflegekasse<br />
□ Gerichtliche Verfügung über Vertretungsregelung (Bestellungsurkunde)<br />
□ Ggf. amtsrichterliche Genehmigung bei notwendiger Fixierungsmaßnahme<br />
□ Vollmacht bzw. Vorsorgevollmacht, ggf. Patientenverfügung, Betreuungsverfügung<br />
□ Kostenzusage des Trägers der Sozialhilfe bzw. schriftliche Bestätigung, dass ein<br />
Antrag auf Kostenübernahme gestellt wurde<br />
□ Unterschriebener <strong>Kurzzeitpflege</strong>vertrag<br />
Am Tag des Einzugs mitzubringen:<br />
□ Kopie des Personalausweises (einschl. Lichtbildseite)<br />
□ Krankenversicherungskarte<br />
□ Bescheinigung über Rezeptgebührenbefreiung<br />
□ Medikamente<br />
□ Inkontinenzartikel<br />
Erstellt: <strong>Kurzzeitpflege</strong> Änderungsstand: 0 Seite 10 von 11 Freigabe: A.T. 01.06.09
Checkliste „Utensilien“<br />
· Versichertenkarte und mindestens 10,00 Euro für evtl. Praxis- /<br />
Notfallbehandlungsgebühr !!!; Quartalswechsel berücksichtigen (10 Euro)<br />
· Medikamente für den Zeitraum des Aufenthaltes, auch Bedarfsmedikamente<br />
· Falls vorhanden, eine Bescheinigung zur Zuzahlungsbefreiung von<br />
Medikamenten und Hilfsmitteln. Wenn vom Arzt Krankengymnastik rezeptiert wird,<br />
muss eine Zuzahlungsgebühr entrichtet werden. Für diesen Fall wird, nach<br />
Absprache mit Ihnen, eine Krankengymnastik eingebunden. Über deren Leistungen<br />
wird Ihnen eine Rechnung ausgestellt, die Ihnen dann nach Hause gesandt wird<br />
· Toilettenartikel (Duschgel, Shampoo, Rasierapparat, Körperlotion, usw.)<br />
· Bademantel / Jogginganzug<br />
· Schuhe / Hausschuhe<br />
· Ausreichend Bekleidung für den Aufenthalt (Oberbekleidung, Unterwäsche,<br />
Nachthemden, Schlafanzüge, <strong>St</strong>rümpfe, ....)<br />
Bei Nutzung des Wäscheservice durch Fa. „Göddecke“sollte der Wäschevorrat größer sein,<br />
da der „Wäschekreislauf ca. 1 Woche betragen kann<br />
Falls nötig:<br />
· ausreichend Inkontinenzmaterial (Vorlagen, Pampers, Unterlagen, ....)<br />
· Verbandsmaterial (Pflaster, Kompressen, Salben, ....)<br />
· Rollstuhl / Gehhilfen (Rollator, Gehstock, ....)<br />
· Auf Wunsch kann auch gern ein Radio- / Kassettenrecorder mitgebracht werden<br />
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an uns. Wir helfen Ihnen gerne.<br />
Ihr Team von „<strong>St</strong>. <strong>Raphael</strong>“<br />
Erstellt: <strong>Kurzzeitpflege</strong> Änderungsstand: 0 Seite 11 von 11 Freigabe: A.T. 01.06.09