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Wegweiser Kurzzeitpflege St. Raphael

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<strong>Wegweiser</strong><br />

<strong>Kurzzeitpflege</strong><br />

<strong>St</strong>. <strong>Raphael</strong><br />

Erstellt: <strong>Kurzzeitpflege</strong> Änderungsstand: 0 Seite 1 von 11 Freigabe: A.T. 01.06.09


Inhalt<br />

Für wen kommt <strong>Kurzzeitpflege</strong> in Frage.............................................................3-4<br />

Was leistet die <strong>Kurzzeitpflege</strong> “<strong>St</strong>. <strong>Raphael</strong>“<br />

Beschreibung und Lage… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … ..4<br />

Besuchszeiten.… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … .5<br />

Pflege… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … ...............5<br />

Soziale Betreuung… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … 5-6<br />

Ärztliche Betreuung… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … .6<br />

Räumlichkeiten… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … 6<br />

Mahlzeiten/Getränke… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … ..6<br />

Reinigung privater Wäsche… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … ...6<br />

Raumgefühle… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … 7<br />

Beratung… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … ...8<br />

<strong>Kurzzeitpflege</strong> finanzierbar machen<br />

Die <strong>Kurzzeitpflege</strong> im Rahmen der Pflegeversicherung… … … … … … … … … … … … ...8<br />

Entgeltregelungen für Pflege, Unterkunft und Verpflegung… … … … … … … … … … … .9<br />

Unsere Kosten im Überblick… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … .9<br />

Sozialhilfe… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … ..10<br />

Sonstiges<br />

Checkliste zum Einzug… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … 10<br />

Checkliste Utensilien… … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … ...11<br />

Erstellt: <strong>Kurzzeitpflege</strong> Änderungsstand: 0 Seite 2 von 11 Freigabe: A.T. 01.06.09


<strong>Wegweiser</strong> <strong>Kurzzeitpflege</strong><br />

Für wen kommt<br />

<strong>Kurzzeitpflege</strong> in Frage<br />

Unter „<strong>Kurzzeitpflege</strong>“ ist eine zeitlich befristete, vorübergehende teilstationäre<br />

Versorgung und Betreuung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu<br />

verstehen. <strong>Kurzzeitpflege</strong> wird oftmals auch sehr kurzfristig benötigt.<br />

Das kann der Fall sein, wenn:<br />

· ein allein stehender Mensch nach<br />

einem Krankenhausaufenthalt noch<br />

pflegebedürftig ist und sich auf<br />

keinen Fall alleine versorgen kann.<br />

· sich eine Pflegebedürftigkeit<br />

plötzlich verschlimmert und<br />

umgehend sichergestellt werden<br />

soll, dass eine notwendig<br />

gewordene Pflege oder gezielte<br />

Aktivierung von Pflegefachkräften<br />

durchgeführt wird. Auf diese Weise<br />

kann ein Krankenhausaufenthalt<br />

vermieden werden.<br />

· nach schweren Erkrankungen eine<br />

Nachsorge nötig ist, die nur<br />

Pflegefachkräfte durchführen<br />

können.<br />

· der oder die Partner/in eines<br />

pflegebedürftigen Menschen krank<br />

wird, versorgt werden muss oder<br />

stationär in Krankenhaus oder<br />

Rehabilitationsklinik aufgenommen<br />

wird.<br />

· Angehörige in Urlaub fahren wollen<br />

und ihr pflegebedürftiges<br />

Familienmitglied versorgt und<br />

betreut werden soll.<br />

Das kann der Fall sein, wenn:<br />

· Angehörige nach einem<br />

Krankenhausaufenthalt für den<br />

pflegebedürftigen Menschen alles<br />

Notwendige für die Pflege und<br />

Betreuung zu Hause (Pflegebett,<br />

eventuelle Umbaumaßnahmen,<br />

Pflegedienst finden und ähnliches)<br />

organisieren müssen.<br />

· wenn geklärt werden soll, ob eine<br />

stationäre Versorgung auf Dauer<br />

erforderlich ist.<br />

· wenn man die Zeit überbrücken muss,<br />

bis ein geeigneter Dauer-Heimplatz<br />

gefunden ist.<br />

Erstellt: <strong>Kurzzeitpflege</strong> Änderungsstand: 0 Seite 3 von 11 Freigabe: A.T. 01.06.09


Zwei Gründe und damit zwei "Formen" der <strong>Kurzzeitpflege</strong><br />

Es gibt also eine ganze Reihe von Situationen, die eine <strong>Kurzzeitpflege</strong> notwendig machen.<br />

Jede lässt sich aber einer der beiden folgenden Formen zuordnen:<br />

Erstens: <strong>Kurzzeitpflege</strong>, wenn die<br />

häusliche Versorgung vorübergehend nicht<br />

gewährleistet oder ausreichend ist, also<br />

zum Beispiel direkt im Anschluss an einen<br />

Krankenhausaufenthalt. Sollte hier noch<br />

keine Einstufung vorliegen, etwa weil der<br />

Betroffene vorher gar nicht pflegebedürftig<br />

war, dann muss sie umgehend bei der<br />

Pflegekasse beantragt werden. Wird bei<br />

der anschließenden Begutachtung<br />

mindestens die Pflegestufe eins<br />

festgestellt, werden die Kosten der<br />

<strong>Kurzzeitpflege</strong> ab dem Datum der<br />

Antragstellung übernommen. Hier gilt:<br />

höchstens vier Wochen pro Jahr und in<br />

einer Höhe bis 1.470 Euro.<br />

Zweitens: <strong>Kurzzeitpflege</strong> bei<br />

Verhinderung der Pflegeperson.<br />

Verreist die Pflegeperson oder ist sie aus<br />

anderen Gründen (z.B. Krankheit)<br />

verhindert, hat der Pflegebedürftige einen<br />

Anspruch auf Verhinderungspflege für bis<br />

zu höchstens vier Wochen im Jahr in Höhe<br />

bis 1.470 Euro. Die <strong>Kurzzeitpflege</strong> wird auf<br />

Antrag bei der Pflegekasse genehmigt,<br />

wenn der Antragsteller schon seit 6<br />

Monaten einer Pflegestufe zugeordnet ist.<br />

Was leistet die<br />

<strong>Kurzzeitpflege</strong> <strong>St</strong>. <strong>Raphael</strong><br />

Beschreibung und Lage<br />

Die <strong>Kurzzeitpflege</strong> "<strong>St</strong>. <strong>Raphael</strong>" steht unter der Trägerschaft „Caritas Wohn und<br />

Werkstätten des Erzbistums Paderborn e.V.“. Sie ist eine eigenständige<br />

Betriebsstätte, die seit Januar 2009 unter Leitung des Altenheims <strong>St</strong>. <strong>Raphael</strong><br />

betrieben wird. Dem Träger gehören mehrere Einrichtungen der Behindertenhilfe,<br />

sowie 10 Altenhilfeeinrichtungen an. Durch unterschiedliche Aufgabenbereiche in der<br />

sozialen Arbeit ist dieser sowohl für junge Menschen mit Behinderungen als auch für<br />

alte Menschen tätig. An das „<strong>St</strong>. Georg“ Krankenhaus angeschlossen liegt die<br />

<strong>Kurzzeitpflege</strong> zentral, jedoch auch ruhig in das Geschehen in Bad Fredeburg<br />

eingegliedert. Sie hat eine enge Anbindung zu unserem Altenheim <strong>St</strong>. <strong>Raphael</strong>.<br />

Erstellt: <strong>Kurzzeitpflege</strong> Änderungsstand: 0 Seite 4 von 11 Freigabe: A.T. 01.06.09


Besuchszeiten<br />

<strong>Kurzzeitpflege</strong> ist von montags bis<br />

sonntags rund um die Uhr geöffnet. In<br />

dieser Zeit sind wir stets für unsere Gäste<br />

da. Wir freuen uns, wenn Sie Ihren<br />

Angehörigen oder Bekannten zu jeder<br />

Tageszeit besuchen. Wir bitten um Ihr<br />

Verständnis, dass in der Zeit ab 06:30 Uhr<br />

grundpflegerische<br />

Maßnahmen<br />

durchgeführt werden.<br />

Pflege<br />

Der Arbeitsablauf für unsere Mitarbeiter<br />

orientiert sich am Tagesablauf der Gäste.<br />

Er wird durch den Personaleinsatz so<br />

strukturiert, dass sich der Gast,<br />

entsprechend seiner Fähigkeiten, aktiv<br />

beteiligen kann.<br />

Folgende Faktoren werden dabei<br />

berücksichtigt:<br />

ü Ein sich Zeitnehmen für die<br />

Normalitäten des täglichen<br />

Lebens.<br />

ü Aktives Mitwirken bei der<br />

Körperpflege und bei der Auswahl<br />

der Kleidung und Trainieren von<br />

An- und Ausziehen.<br />

ü Unter<br />

Berücksichtigung<br />

individueller Wünsche und<br />

Gewohnheiten weiß das Personal<br />

um die Bedeutung ausreichender<br />

Nahrungs-<br />

und<br />

Flüssigkeitsaufnahme.<br />

ü Hilfe bei Aktivierung und<br />

Mobilisierung<br />

ü Die Wahrung der Identität des<br />

Gastes wird gefördert und<br />

unterstützt.<br />

ü Das Betreuungspersonal weiß um<br />

die individuellen Schlaf- und<br />

Ruhebedürfnisse der Gäste<br />

Soziale Betreuung<br />

Wir orientieren uns an einer gewissen<br />

Tagesstruktur, bei der die Mahlzeiten als<br />

Eckpfeiler zu verstehen sind, die<br />

ansonsten aber flexibel ist, da das<br />

individuelle Eingehen auf die Gäste und<br />

deren Selbstbestimmtheit unser oberstes<br />

Ziel ist. Diese <strong>St</strong>ruktur ist in Abschnitte<br />

eingeteilt, die durch Essens- und<br />

Ruhezeiten gekennzeichnet sind.<br />

Unsere Gäste können in der Gemeinschaft<br />

essen und die Mahlzeiten gemeinsam mit<br />

den Mitarbeitern gestalten. Dazu gehört<br />

z.B. auch den Tisch gemeinsam zu<br />

decken, Singen, beten, abräumen etc..<br />

Nach dem Frühstück und dem<br />

Nachmittagskaffee wird von dem<br />

jeweiligen Mitarbeiter eine<br />

Aktivierungseinheit angeboten.<br />

Aufgrund des ganzheitlichen Konzeptes<br />

sind alle Mitarbeiter für die Betreuung<br />

verantwortlich. Wie oben beschrieben<br />

variieren die Angebote je nach Tagesform<br />

und Wunsch der Gäste und werden in den<br />

jeweiligen Aktivitäten angepasst.<br />

Betreuungsinhalte können sein:<br />

ü Erzählen und Erinnern<br />

ü Vorlesen<br />

ü Rätseln<br />

ü Bewegungsspiele<br />

ü Hauswirtschaftliche Tätigkeiten<br />

ü Spiel und Spaß<br />

ü Singen und Musizieren<br />

ü etc.<br />

Durch die regelmäßigen<br />

Aktivierungsangebote versuchen wir die<br />

geistigen und motorischen Fähigkeiten<br />

unserer Gäste aufrecht zu erhalten. Bereits<br />

das Zusammensein mit anderen<br />

Menschen in einer Gruppe bedeutet eine<br />

geistige Anregung. Das<br />

Gemeinschaftserleben fördert die<br />

Gehirnfunktionen. Gemeinsames Tun<br />

gepaart mit Humor und herzlichem Lachen<br />

Erstellt: <strong>Kurzzeitpflege</strong> Änderungsstand: 0 Seite 5 von 11 Freigabe: A.T. 01.06.09


erzeugt menschliche Wärme und schafft<br />

eine entspannte Atmosphäre in der man<br />

sich wohl fühlt. Lob für getane Arbeit und<br />

Aktivität stärkt ebenfalls das<br />

Selbstbewusstsein und erzeugt ein<br />

Zufriedenheitsgefühl.<br />

Ärztliche Betreuung<br />

Die ärztliche Betreuung ist auch hier<br />

sichergestellt. In der Regel gilt für die<br />

Gäste aus der Umgebung, dass der<br />

Hausarzt auch die Betreuung für die Zeit in<br />

der <strong>Kurzzeitpflege</strong> übernimmt und bei<br />

Bedarf auch hier Hausbesuche macht. Für<br />

alle anderen Gäste gilt, z.B. Urlaubsgäste,<br />

dass die niedergelassenen Hausärzte<br />

vertretungsweise die hausärztliche<br />

Betreuung übernehmen. Die Behandlung<br />

durch die Ärzte des Krankenhauses erfolgt<br />

nur im Notfall! Unsere Mitarbeiter<br />

vermitteln und organisieren bei Bedarf<br />

Medikamente und Hilfsmittel.<br />

Räumlichkeiten<br />

Von den vorhandenen 16 Gästeplätzen<br />

sind 10 auf Einzelzimmer und 6 auf<br />

geräumige Doppelzimmer verteilt, die<br />

durchgängig mit Dusche und WC versehen<br />

sind. Alle Zimmer verfügen über einen<br />

Fernseher sowie ein Telefon. Die<br />

<strong>Kurzzeitpflege</strong> befindet sich komplett auf<br />

der ersten Ebene des Krankenhauses, und<br />

ist somit in allen Bereichen barrierefrei<br />

erreichbar. Sie beinhaltet einen großzügig<br />

gestalteten Speise – und Aufenthaltsraum<br />

(„Gute <strong>St</strong>ube“), in dem sich das tägliche<br />

Leben abspielt. (Eindrücke siehe Seite 7)<br />

Mahlzeiten/Getränke<br />

Soweit medizinisch nichts dagegen spricht,<br />

bekommen unsere Gäste die von ihnen<br />

gewünschte und gewohnte Kost. Auf<br />

Wunsch, bzw. auf ärztliche Verordnung,<br />

bieten wir auch alle gängigen Diäten an,<br />

wie Diabetesdiät, Schonkost u.a.. Die<br />

Mahlzeiten sind zur Orientierung unserer<br />

Gäste an feste Zeiträume gebunden. Wir<br />

bieten die Speisen aus der Küche der<br />

Fachklinik Bad Fredeburg an, die uns<br />

pünktlich bis auf den Wohnbereich der<br />

Kurzeitpflege <strong>St</strong>. <strong>Raphael</strong> geliefert werden.<br />

Alle Speisen können sowohl in der „Guten<br />

<strong>St</strong>ube“, als auch im Zimmer eingenommen<br />

werden.<br />

Essenszeiten:<br />

ü Frühstück<br />

ü Mittagessen<br />

ü Kaffee<br />

ü Abendessen<br />

ab 08.00 Uhr<br />

11.30 Uhr<br />

ab 14.30 Uhr<br />

18.00 Uhr<br />

Täglich werden Zwischenmahlzeiten und<br />

Spätmahlzeiten gereicht. Für alle Gäste<br />

stehen in der „Guten <strong>St</strong>ube“24 <strong>St</strong>unden<br />

kleine Snacks und Getränke zur<br />

Verfügung.<br />

Reinigung privater Wäsche<br />

Gegen einen geringen Zusatzbetrag ist die<br />

Reinigung Ihrer Wäsche natürlich möglich.<br />

Hierzu haben wir eine Vereinbarung mit<br />

unserer Wäscherei „Göddecke“<br />

geschlossen. Bitte sprechen Sie uns an.<br />

Als Hilfsmittel stehen uns beispielsweise<br />

Rollstühle, Ruhestühle, Rollatoren,<br />

Hebelifter, Toiletten-/Duschstühle,<br />

elektrisch einstellbare Pflegebetten,<br />

Blutdruckgeräte<br />

sowie<br />

Wechseldruckmatratzen für vollständig<br />

immobile Gäste zur Verfügung<br />

Erstellt: <strong>Kurzzeitpflege</strong> Änderungsstand: 0 Seite 6 von 11 Freigabe: A.T. 01.06.09


R A U M I M P R E S S I O N E N<br />

Einbettzimmer<br />

Bad/WC<br />

gemütliche Sitzecke<br />

Aufenthalt<br />

Die “Gute <strong>St</strong>ube”<br />

beim Entspannen<br />

Erstellt: <strong>Kurzzeitpflege</strong> Änderungsstand: 0 Seite 7 von 11 Freigabe: A.T. 01.06.09


Beratung<br />

Angehörige und Betreuer stellen für uns ein wichtiges Bindeglied zu unseren Gästen dar. Bei<br />

Bedarf werden Hilfeleistungen beim Kontakt zu Behörden, Krankenkassen und Ämtern<br />

angeboten. Wir bieten unseren Kunden jederzeit individuelle Beratung an. Jeden letzten<br />

Mittwoch im Monat bieten wir in unserem Caritas Altenheim <strong>St</strong>. <strong>Raphael</strong> einen<br />

Gesprächsabend für pflegende Angehörige an. Hierzu sind selbstverständlich auch externe<br />

Angehörige eingeladen.<br />

<strong>Kurzzeitpflege</strong> finanzierbar machen<br />

Die <strong>Kurzzeitpflege</strong> im Rahmen der Pflegeversicherung<br />

Neben der Frage, für welchen Personenkreis die <strong>Kurzzeitpflege</strong> geeignet ist (siehe Seite 3)<br />

und welche Leistungen Bestandteil der <strong>Kurzzeitpflege</strong> sind, sind die Fragen der<br />

Finanzierbarkeit von hoher Bedeutung. Hier hat der Gesetzgeber im Rahmen der sozialen<br />

Pflegeversicherung entsprechende Möglichkeiten eröffnet (siehe auch Seite 4)<br />

Um Leistungen der <strong>Kurzzeitpflege</strong> in Anspruch nehmen zu können, ist grundsätzlich ein<br />

Antrag vom Pflegebedürftigen selbst bei der Pflegekasse zu stellen. Ist er dazu selbst nicht<br />

mehr in der Lage, kann die Betreuungsperson oder der gesetzliche Vertreter die Leistungen<br />

beantragen.<br />

Zur Vermeidung von Nachteilen ist es wichtig, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird, da<br />

die Leistungen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens ab dem Datum der<br />

Antragstellung bezahlt werden können. Ein verspätet gestellter Antrag kann also dazu<br />

führen, dass die Leistungen erst ab einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden können,<br />

obwohl die Voraussetzungen schon zu einem früheren Zeitpunkt erfüllt waren. Wenn die<br />

Leistungen beantragt sind, muss die Pflegekasse feststellen, ob die Voraussetzungen für die<br />

Gewährung der Leistung erfüllt sind und, sofern dies der Fall ist, welche Pflegestufe vorliegt.<br />

Falls eine Pflegestufe nicht vorliegt ist der Nutzer der <strong>Kurzzeitpflege</strong> automatisch<br />

Selbstzahler. Andernfalls ist ein Antrag auf eine Pflegestufe bei der Pflegekasse zu stellen.<br />

Hierzu wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Pflegebedürftigen<br />

besuchen und ein Gutachten erstellen. Dieses Gutachten wird an die jeweilige Pflegekasse<br />

geschickt, die dann über die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit und die Gewährung von<br />

Leistungen aus der Pflegeversicherung entscheidet.<br />

Bei Vorliegen einer Pflegestufe werden die pflegebedingten Aufwendungen direkt mit Ihrer<br />

Pflegekasse abgerechnet. Entstehende Investitionskosten werden direkt mit dem örtlichen<br />

Sozialhilfeträger abgerechnet. Lediglich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden<br />

Ihnen in Rechnung gestellt. Sofern Sie „zusätzliche Betreuungsleistungen“erhalten (auch in<br />

der Pflegestufe 0), können Sie hiervon die Unterkunft- und Verpflegungskosten bezahlen.<br />

Somit kann Sie der Aufenthalt während der <strong>Kurzzeitpflege</strong> bestenfalls gar nichts kosten.<br />

Erstellt: <strong>Kurzzeitpflege</strong> Änderungsstand: 0 Seite 8 von 11 Freigabe: A.T. 01.06.09


Entgeltregelungen für Pflege, Unterkunft und Verpflegung<br />

Zur Finanzierung der in <strong>Kurzzeitpflege</strong>einrichtungen erbrachten Leistungen werden zwischen<br />

den Pflegekassen und den Einrichtungen der <strong>Kurzzeitpflege</strong> (teilstationäre Einrichtung)<br />

unterschiedliche Pflegesätze für die einzelnen Pflegestufen sowie ein Entgelt für Unterkunft<br />

und Verpflegung vereinbart.<br />

Dieser Pflegesatz besteht im Wesentlichen aus 3 Komponenten:<br />

1. Pflegesatz<br />

· Allgemeine Pflegeleistungen (Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität)<br />

· Hilfe im Rahmen der sozialen Betreuung<br />

· Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege<br />

2. Unterkunft und Verpflegung<br />

· Mahlzeiten, Unterhaltsreinigung etc. (sogenannte „Hotelkosten“)<br />

3. Investitionskosten<br />

· Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen I bis III) werden die<br />

Investitionskosten von den Kreisen und kreisfreien <strong>St</strong>ädten im Sinne eines<br />

bewohnerorientierten Aufwendungszuschusses bezahlt. Dieser Zuschuss wird direkt<br />

von uns bei der jeweiligen Kommune beantragt. Pflege- und hilfsbedürftigen<br />

<strong>Kurzzeitpflege</strong>gästen mit der Pflegestufe 0 werden die Investitionskosten direkt in<br />

Rechnung gestellt. Erforderlichenfalls sollte für diesen Personenkreis die Übernahme<br />

der Investitionskosten beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragt werden.<br />

Unsere Kosten im Überblick<br />

Kostenart <strong>St</strong>ufe 0 <strong>St</strong>ufe I <strong>St</strong>ufe II <strong>St</strong>ufe III<br />

Pflegekosten 32,80 € 54,66 € 76,52 € 87,46 €<br />

Unterkunft 12,03 € 12,03 € 12,03 € 12,03 €<br />

Verpflegung 9,26 € 9,26 € 9,26 € 9,26 €<br />

Investitionskosten 3,79 € 3,79 € 3,79 € 3,79 €<br />

Summe 57,88 € 79,74 € 101,60 € 112,54 €<br />

Erstellt: <strong>Kurzzeitpflege</strong> Änderungsstand: 0 Seite 9 von 11 Freigabe: A.T. 01.06.09


Sozialhilfe<br />

Reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, um die entstehenden Kosten der<br />

<strong>Kurzzeitpflege</strong> zu decken, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Sozialhilfe. Hierzu<br />

muss das jeweilige örtliche Sozialamt prüfen, ob eventuell eigenen Einkommen oder<br />

Vermögen einzusetzen ist. Können auch damit die Kosten nicht vollständig abgedeckt<br />

werden, tritt das Sozialamt für den verbleibenden Teil ein.<br />

Das Sozialhilferecht ist eine sehr differenzierte Materie, da hier der jeweilige Einzelfall zu<br />

berücksichtigen ist. Ein umfassendere Darstellung oder eine Erläuterung einzelner<br />

Fallgestaltungen ist daher leider hier nicht möglich. Zusammenfassend bleibt jedoch<br />

festzuhalten, dass, sofern in bestimmten Fällen die Unterbringung in der <strong>Kurzzeitpflege</strong><br />

offensichtlich nicht möglich erscheint, dann eine Kontaktaufnahme zum Sozialamt in jedem<br />

Falle ratsam ist.<br />

Checkliste zum Einzug<br />

Möglichst vor dem Aufenthalt bitten wir Sie um Vorlage folgender Unterlagen:<br />

□ Anmeldung zum Einzug<br />

□ Ärztliches Zeugnis zur Aufnahme in ein Altenheim nach § 36 Abs. 4<br />

Infektionsschutzgesetz<br />

□ Leistungsbescheid der Pflegekasse<br />

□ Gerichtliche Verfügung über Vertretungsregelung (Bestellungsurkunde)<br />

□ Ggf. amtsrichterliche Genehmigung bei notwendiger Fixierungsmaßnahme<br />

□ Vollmacht bzw. Vorsorgevollmacht, ggf. Patientenverfügung, Betreuungsverfügung<br />

□ Kostenzusage des Trägers der Sozialhilfe bzw. schriftliche Bestätigung, dass ein<br />

Antrag auf Kostenübernahme gestellt wurde<br />

□ Unterschriebener <strong>Kurzzeitpflege</strong>vertrag<br />

Am Tag des Einzugs mitzubringen:<br />

□ Kopie des Personalausweises (einschl. Lichtbildseite)<br />

□ Krankenversicherungskarte<br />

□ Bescheinigung über Rezeptgebührenbefreiung<br />

□ Medikamente<br />

□ Inkontinenzartikel<br />

Erstellt: <strong>Kurzzeitpflege</strong> Änderungsstand: 0 Seite 10 von 11 Freigabe: A.T. 01.06.09


Checkliste „Utensilien“<br />

· Versichertenkarte und mindestens 10,00 Euro für evtl. Praxis- /<br />

Notfallbehandlungsgebühr !!!; Quartalswechsel berücksichtigen (10 Euro)<br />

· Medikamente für den Zeitraum des Aufenthaltes, auch Bedarfsmedikamente<br />

· Falls vorhanden, eine Bescheinigung zur Zuzahlungsbefreiung von<br />

Medikamenten und Hilfsmitteln. Wenn vom Arzt Krankengymnastik rezeptiert wird,<br />

muss eine Zuzahlungsgebühr entrichtet werden. Für diesen Fall wird, nach<br />

Absprache mit Ihnen, eine Krankengymnastik eingebunden. Über deren Leistungen<br />

wird Ihnen eine Rechnung ausgestellt, die Ihnen dann nach Hause gesandt wird<br />

· Toilettenartikel (Duschgel, Shampoo, Rasierapparat, Körperlotion, usw.)<br />

· Bademantel / Jogginganzug<br />

· Schuhe / Hausschuhe<br />

· Ausreichend Bekleidung für den Aufenthalt (Oberbekleidung, Unterwäsche,<br />

Nachthemden, Schlafanzüge, <strong>St</strong>rümpfe, ....)<br />

Bei Nutzung des Wäscheservice durch Fa. „Göddecke“sollte der Wäschevorrat größer sein,<br />

da der „Wäschekreislauf ca. 1 Woche betragen kann<br />

Falls nötig:<br />

· ausreichend Inkontinenzmaterial (Vorlagen, Pampers, Unterlagen, ....)<br />

· Verbandsmaterial (Pflaster, Kompressen, Salben, ....)<br />

· Rollstuhl / Gehhilfen (Rollator, Gehstock, ....)<br />

· Auf Wunsch kann auch gern ein Radio- / Kassettenrecorder mitgebracht werden<br />

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an uns. Wir helfen Ihnen gerne.<br />

Ihr Team von „<strong>St</strong>. <strong>Raphael</strong>“<br />

Erstellt: <strong>Kurzzeitpflege</strong> Änderungsstand: 0 Seite 11 von 11 Freigabe: A.T. 01.06.09

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