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Dr. Martin Gerards - MDK Bayern

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Rechtliche Zulässigkeit von<br />

„Strukturprüfungen“ durch den <strong>MDK</strong><br />

• Verdachtsabhängige Einzelfallprüfung nach § 275 SGB V<br />

– Überprüfung von einzelfallunabhängigen<br />

Strukturmerkmalen anhand von Einzelfällen<br />

– Übertragbarkeit der im Einzelfall gewonnenen Erkenntnisse<br />

auf andere Abrechnungsfälle in der Vergangenheit/Zukunft<br />

• Stichprobenprüfung nach § 17c KHG<br />

– Gemeinsame Empfehlungen der DKG und der<br />

Spitzenverbände der GKV von 2004 ohne Anpassung an<br />

die aktuelle Gesetzeslage<br />

– Verzerrung der Stichprobe durch Herausnahme geprüfter<br />

Einzelfälle<br />

– Umsetzung der Ergebnisse offen<br />

• Allg. Strukturprüfung des <strong>MDK</strong> zur Erfüllung von<br />

Mindestvoraussetzungen von OPS-Kodes gesetzlich nicht<br />

geregelt<br />

© 2011 <strong>MDK</strong> Nordrhein <strong>Dr</strong>. med. <strong>Martin</strong> <strong>Gerards</strong><br />

17.11.2011 8

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