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zeitung der - Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH

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nahme von Angehörigen, Betreuern o<strong>der</strong> ggf.<br />

Ärzten ausdrücklich gewünscht.<br />

Eine Sitzung des „Senior Care Teams“ wird<br />

von <strong>der</strong> Einrichtungsleitung vorbereitet und<br />

geleitet. Die Abteilung Qualitätswesen nimmt<br />

in allen Einrichtungen daran teil.<br />

In allen fünf unserer Einrichtungen haben die<br />

„Senior Care Teams“ engagiert und mit hoher<br />

Motivation ihre Arbeit aufgenommen. Die er-<br />

ste Erfahrungen sind positiv.<br />

Durch die Arbeit mit den „Senior Care<br />

Teams“ wollen wir die Lebensqualität <strong>der</strong> ge-<br />

rontopsychiatrisch verän<strong>der</strong>ten Menschen<br />

sowie die Arbeitssituation <strong>der</strong> MitarbeiterIn-<br />

nen in <strong>der</strong> Pflege, Hauswirtschaft und Betreu-<br />

ung auf lange Sicht verbessern.<br />

Jan Herfs,<br />

Abteilung Qualitätswesen<br />

§ Stellungnahme<br />

zum Bundesaltenpflegegesetz<br />

Das Bundesverfassungsgericht hat die „Lan-<br />

desarbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> kommunalen<br />

Fachseminare Nordrhein-Westfalen“ zu <strong>der</strong><br />

auch die Bildungs-<strong>GmbH</strong> gehört um eine<br />

Stellungnahme zum Bundesaltenpflegegesetz<br />

gebeten.<br />

Ausgangspunkt war <strong>der</strong> Versuch des Bundes,<br />

die Altenpflegeausbildung bundeseinheitlich<br />

zu regeln. Bundestag und Bundesrat hatten<br />

bereits einem vorliegenden Gesetzestext zu-<br />

gestimmt, <strong>der</strong> zum 1.August 2001 in Kraft<br />

treten sollte. Der Freistaat Bayern legte dage-<br />

gen Verfassungsbeschwerde ein mit <strong>der</strong> Be-<br />

gründung, die Altenpflegeausbildung sei aus-<br />

schließlich durch die Län<strong>der</strong> gesetzlich zu<br />

regeln. Dem Bund spricht Bayern jede Regel-<br />

ungskompetenz ab. Begründung:Altenpflege<br />

sei nicht den Heilberufen zuzuordnen. Nur<br />

bei Heilberufen habe <strong>der</strong> Bund Regelungs-<br />

kompetenz. Das Bundesverfassungsgericht<br />

hat die Klage zunächst angenommen und das<br />

Gesetz für längstens ein halbes Jahr ausge-<br />

setzt. Dieser Zeitraum wurde nochmals um<br />

ein halbes Jahr verlängert. Das Bundesverfas-<br />

sungsgericht möchte nun maßgebliche Be-<br />

rufsverbände, Institutionen und Einrichtungen<br />

exemplarisch befragen, wie die Notwendig-<br />

keit einer bundeseinheitlichen Regelung<br />

eingeschätzt wird. Neben zehn weiteren<br />

Organisationen wurde auch die Landesarbeits-<br />

gemeinschaft (LAG) kommunaler Fachsemi-<br />

nare Nordrhein-Westfalen um ihre Meinung<br />

gebeten. Die entsprechende Stellungnahme<br />

<strong>der</strong> Landesarbeitsgemeinschaft wurde vom<br />

Geschäftsleiter <strong>der</strong> Bildungs-<strong>GmbH</strong>,Theo<br />

Berger, in enger Kooperation mit Bodo Keiß-<br />

ner, Fachseminarleiter kommunales Altenpfle-<br />

gefachseminar, Mettmann und Vorsitzen<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> LAG formuliert. Die LAG unterstützt<br />

darin ausdrücklich die mit dem Bundesalten-<br />

pflegegesetz intendierte Absicht, ein einheitli-<br />

ches Berufsbild zu schaffen. Denn die konkre-<br />

ten beruflichen Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />

AltenpflegerInnen haben sich in einer Weise<br />

geän<strong>der</strong>t, dass <strong>der</strong> Beruf den Heilberufen zu-<br />

gerechnet werden muss.<br />

Theo Berger,<br />

Geschäftsleiter <strong>der</strong> Bildungs-<strong>GmbH</strong><br />

Theo Berger<br />

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