zeitung der - Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH
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nahme von Angehörigen, Betreuern o<strong>der</strong> ggf.<br />
Ärzten ausdrücklich gewünscht.<br />
Eine Sitzung des „Senior Care Teams“ wird<br />
von <strong>der</strong> Einrichtungsleitung vorbereitet und<br />
geleitet. Die Abteilung Qualitätswesen nimmt<br />
in allen Einrichtungen daran teil.<br />
In allen fünf unserer Einrichtungen haben die<br />
„Senior Care Teams“ engagiert und mit hoher<br />
Motivation ihre Arbeit aufgenommen. Die er-<br />
ste Erfahrungen sind positiv.<br />
Durch die Arbeit mit den „Senior Care<br />
Teams“ wollen wir die Lebensqualität <strong>der</strong> ge-<br />
rontopsychiatrisch verän<strong>der</strong>ten Menschen<br />
sowie die Arbeitssituation <strong>der</strong> MitarbeiterIn-<br />
nen in <strong>der</strong> Pflege, Hauswirtschaft und Betreu-<br />
ung auf lange Sicht verbessern.<br />
Jan Herfs,<br />
Abteilung Qualitätswesen<br />
§ Stellungnahme<br />
zum Bundesaltenpflegegesetz<br />
Das Bundesverfassungsgericht hat die „Lan-<br />
desarbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> kommunalen<br />
Fachseminare Nordrhein-Westfalen“ zu <strong>der</strong><br />
auch die Bildungs-<strong>GmbH</strong> gehört um eine<br />
Stellungnahme zum Bundesaltenpflegegesetz<br />
gebeten.<br />
Ausgangspunkt war <strong>der</strong> Versuch des Bundes,<br />
die Altenpflegeausbildung bundeseinheitlich<br />
zu regeln. Bundestag und Bundesrat hatten<br />
bereits einem vorliegenden Gesetzestext zu-<br />
gestimmt, <strong>der</strong> zum 1.August 2001 in Kraft<br />
treten sollte. Der Freistaat Bayern legte dage-<br />
gen Verfassungsbeschwerde ein mit <strong>der</strong> Be-<br />
gründung, die Altenpflegeausbildung sei aus-<br />
schließlich durch die Län<strong>der</strong> gesetzlich zu<br />
regeln. Dem Bund spricht Bayern jede Regel-<br />
ungskompetenz ab. Begründung:Altenpflege<br />
sei nicht den Heilberufen zuzuordnen. Nur<br />
bei Heilberufen habe <strong>der</strong> Bund Regelungs-<br />
kompetenz. Das Bundesverfassungsgericht<br />
hat die Klage zunächst angenommen und das<br />
Gesetz für längstens ein halbes Jahr ausge-<br />
setzt. Dieser Zeitraum wurde nochmals um<br />
ein halbes Jahr verlängert. Das Bundesverfas-<br />
sungsgericht möchte nun maßgebliche Be-<br />
rufsverbände, Institutionen und Einrichtungen<br />
exemplarisch befragen, wie die Notwendig-<br />
keit einer bundeseinheitlichen Regelung<br />
eingeschätzt wird. Neben zehn weiteren<br />
Organisationen wurde auch die Landesarbeits-<br />
gemeinschaft (LAG) kommunaler Fachsemi-<br />
nare Nordrhein-Westfalen um ihre Meinung<br />
gebeten. Die entsprechende Stellungnahme<br />
<strong>der</strong> Landesarbeitsgemeinschaft wurde vom<br />
Geschäftsleiter <strong>der</strong> Bildungs-<strong>GmbH</strong>,Theo<br />
Berger, in enger Kooperation mit Bodo Keiß-<br />
ner, Fachseminarleiter kommunales Altenpfle-<br />
gefachseminar, Mettmann und Vorsitzen<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> LAG formuliert. Die LAG unterstützt<br />
darin ausdrücklich die mit dem Bundesalten-<br />
pflegegesetz intendierte Absicht, ein einheitli-<br />
ches Berufsbild zu schaffen. Denn die konkre-<br />
ten beruflichen Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />
AltenpflegerInnen haben sich in einer Weise<br />
geän<strong>der</strong>t, dass <strong>der</strong> Beruf den Heilberufen zu-<br />
gerechnet werden muss.<br />
Theo Berger,<br />
Geschäftsleiter <strong>der</strong> Bildungs-<strong>GmbH</strong><br />
Theo Berger<br />
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