Umweltbericht - Stadt Trier
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Umweltbericht - Stadt Trier
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STADT TRIER<br />
BEBAUUNGSPLAN BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB<br />
Teil II : <strong>Umweltbericht</strong><br />
Oktober 2013 (öffentliche Auslegung)<br />
Bearbeitung:<br />
Landschaftsarchitekten bdla | Beratende Ingenieure IKRP<br />
Geschäftsführer Bernhard Gillich Christoph Heckel | HRB 41337 | AG Wittlich<br />
Fon +49 651 / 145 46-0 | fax +49 651 / 145 46-26 | bghplan.com | mail@bghplan.com<br />
1
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
2
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 VORBEMERKUNG 4<br />
2 INHALT UND ZIELE DES BEBAUUNGSPLANES 4<br />
3 ZIELE DES UMWELTSCHUTZES IN FACHGESETZEN UND<br />
FACHPLÄNEN 6<br />
4 METHODIK, MERKMALE UND TECHNISCHES VERFAHREN DER<br />
UMWELTPRÜFUNG 6<br />
5 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER<br />
UMWELTAUSWIRKUNGEN 6<br />
5.1 Die geplante Bebauung und davon ausgehende Wirkfaktoren 7<br />
5.2 Angaben zum Standort und geprüfte Alternativen 8<br />
5.3 Eingriffsbewertung und Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum<br />
Ausgleich nachteiliger Auswirkungen 9<br />
5.3.1 Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt 9<br />
5.3.2 Boden 10<br />
5.3.3 Wasser 12<br />
5.3.4 Klima, Luft 14<br />
5.3.5 Landschaftsbild und Erholung 17<br />
5.3.6 Menschen (Lärmimmissionen) 18<br />
5.3.7 Kultur- und Sachgüter 21<br />
5.3.8 Wechselwirkungen 21<br />
5.3.9 Abfälle, Abwasser, Energieeffizienz, Nutzung regenerativer Energien 22<br />
5.3.10 Übersicht Eingriffsbewältigung 23<br />
6 ENTWICKLUNGSPROGNOSE 30<br />
7 AUSWIRKUNGEN AUF DAS EUROPÄISCHE NETZ „NATURA 2000“ 30<br />
8 ARTENSCHUTZRECHTLICHE BEURTEILUNG 31<br />
9 BESCHREIBUNG DER AUSGLEICHSMAßNAHMEN 34<br />
10 ÜBERWACHUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN 35<br />
11 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG 35<br />
12 QUELLEN 36<br />
13 PLANUNGSRELEVANTE FACHGESETZE UND RICHTLINIEN 37<br />
Anhang:<br />
Karte 1 : Bestand Juni 2012 / August 2013<br />
Karte 2 : Maßnahmen<br />
3<br />
Seite
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
1 Vorbemerkung<br />
Das BauGB verpflichtet die Gemeinden in §1(6) bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen<br />
zur Berücksichtigung öffentlicher Belange, darunter<br />
„7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere<br />
a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen<br />
sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,<br />
b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,<br />
c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,<br />
d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,<br />
e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,<br />
f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,<br />
g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und<br />
Immissionsschutzrechts,<br />
h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung<br />
von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht<br />
überschritten werden,<br />
i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c und d,<br />
§1a BauGB verweist auf die Verpflichtung zur bodenschonenden Ausweisung von Baugebieten und<br />
zur Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Rahmen der Abwägung. Außerdem<br />
wird auf das Erfordernis einer Prüfung der Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete, d.h. FFH-<br />
Gebiete und Vogelschutzgebiete verwiesen.<br />
§2a BauGB verpflichtet zur Darlegung des Umgangs mit diesen Belangen in einem <strong>Umweltbericht</strong> als<br />
Teil der Begründung. Mit dem vorliegenden Dokument werden diese gesetzlichen Anforderungen im<br />
Zusammenhang erfüllt.<br />
2 Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes<br />
Mit dem Bebauungsplan BU 14 wird der letzte Teilbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme<br />
auf dem Tarforster Plateau einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 17,8 ha, von denen 11,6 ha<br />
überbaut werden (Bruttobauland). 7,4 ha dienen als Grünflächen, Ausgleichsflächen und für die Regenrückhaltung.<br />
4
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
BESTAND 2013 m² ca. BEBAUUNGSPLANUNG m² ca.<br />
Bauflächen<br />
Intensivgrünland 79.400 Wohnbauflächen 79.000<br />
Rasen, Verkehrsgrün, Ziergarten 4.900 Verkehrsflächen 13.000<br />
Hecken, Siedlungsgehölz 400 Rad- und Fußwege 1.000<br />
Gebäude, versiegelte Flächen 2.600 Öffentliche Grünflächen 4.400<br />
sonstige befestigte Flächen 1.700 Lärmschutzwall 5.800<br />
Baustelle (früher Ackerbrachen) 14.200<br />
Summe Bauflächen (ha) 10,32 ha 10,32 ha<br />
Ausgleichsflächen<br />
Extensivgrünland 3.900 Extensivgrünland 53.200<br />
Intensivgrünland 64.800 Entwässerungsmulden 9.400<br />
Feldwege (geschottert; unbefestigt) 5.900 Grünflächen (inkl. Wege) 7.800<br />
Baum- u. Strauchhecken etc. 300 Wirtschaftswege 4.600<br />
Summe Ausgleichsflächen (ha) 7,49 ha 7,49 ha<br />
SUMME GESAMTGEBIET: 17,81 ha SUMME GESAMTGEBIET: 17,81 ha<br />
Der Bebauungsplan setzt Allgemeines Wohngebiet (WA) und Reines Wohngebiet (WR) mit den zugehörigen<br />
Verkehrsanlagen, sowie Grünflächen, Ausgleichsflächen, Flächen für die Regenwasserbewirtschaftung und<br />
einen Lärmschutzwall fest. Betriebsbedingte Emissionen von Schadstoffen oder der Umgang mit wassergefährdenden<br />
Stoffen sind daher im Planungsgebiet ausgeschlossen.<br />
5
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
3 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen<br />
Folgende umweltbezogenen Fachgesetze sind für den Bebauungsplan relevant:<br />
BauGB, insbes. § 1(6), § 1a, § 2a, § 202 • BNatSchG, insbes. § 2(1) • BBodSchG, insbes. § 2(3) •<br />
BBodSchV • WHG, insbes. §1a • LWG, insbes. § 2(2) • BImSchG • 39. BImSchV • Verkehrslärmschutzverordnung<br />
(16. BImSchV) • Beiblatt 1 zur DIN 18005 • TA Lärm<br />
Das Vorhaben berührt keine Umweltbelange von regionaler Bedeutung nach den Vorgaben des<br />
rechtsverbindlichen Regionalen Raumordnungsplans (ROP).<br />
Schutzgebiete mit Regelungsgehalt für Arten und Biotope und den Wasserhaushalt sind im Bereich<br />
des Bebauungsplanes nicht vorhanden.<br />
Im Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> sind bereits Wohnbauflächen und Grünflächen in den entsprechenden<br />
Bereichen dargestellt. Bereits Ende 1999 hatte die <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> in einer Flächennutzungsplan-Änderung<br />
die hängigen Randflächen östlich des Wirtschaftsweges zum Aussiedlerhof<br />
Fam. Theisen als von Bebauung freizuhaltende landwirtschaftliche Flächen mit einer anzustrebenden<br />
umweltschonenden Wirtschaftsweise planerisch ausgewiesen. Diese Zweckbestimmung ist Teil der<br />
Gesamtkonzeption des Tarforster Plateaus mit Bauflächen, Grünflächen, Flächen zur Regenwasserbewirtschaftung<br />
und ökologisch bedeutsamen Ausgleichsflächen und wird durch den Bebauungsplan<br />
umgesetzt.<br />
Die Landschaftsplanung der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> 1 stellt in der Zielekonzeption geplante Bauflächen mit einer<br />
geplanten landschaftsgerechten Eingrünung dar. Im Hangbereich zum Gottbach hin soll die Flur mit<br />
Gehölzstrukturen (Obstbäume, Hecken) gegliedert werden.<br />
Die nördlich des Plangebietes verlaufende L 144 war Gegenstand der 2. Stufe der Lärmkartierung der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong>.<br />
4 Methodik, Merkmale und technisches Verfahren der Umweltprüfung<br />
Die Umweltprüfung nutzt ein verbal-argumentatives Verfahren, wie es in der naturschutzrechtlichen<br />
Beurteilung von Bebauungsplänen geübte Praxis in Rheinland-Pfalz ist. Das Verfahren wurde durch<br />
die „Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE)“ im Dezember 1998 vom Ministerium für Umwelt<br />
und Forsten Rheinland-Pfalz eingeführt. Die diesbezüglichen Methoden werden vergleichbar auf<br />
die nicht dem Naturschutzrecht unterliegenden Umwelt-Schutzgüter übertragen.<br />
Als Bewertungsgrundlage werden verwendet: Landschaftsplanung <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> (Fischer, 2010);<br />
Avifaunistisches Gutachten (Spielmann, September 2012); mehrere Ortsbegehungen in den Jahren<br />
2012 und 2013 (BGHplan); Daten aus dem LANIS, Denkmaltopographie Bd. 17.2 <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> (2009),<br />
Verkehrsgutachten (R+T Dez. 2011/Feb. 2013), Klimagutachten der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> (GEO-NET 2009) und<br />
Schalltechnische Untersuchungen (FIRU-GfI GmbH 2006 und 2013)<br />
5 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
1 Karlheinz Fischer Landschaftsplanung (2010)<br />
6
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
5.1 Die geplante Bebauung und davon ausgehende Wirkfaktoren<br />
Projektbeschreibung<br />
Das Plangebiet umfasst den letzten noch unbebauten Teilbereich des Tarforster Plateaus, auf dem<br />
sich die <strong>Trier</strong>er Höhenstadtteile Petrisberg, Neukürenz, Universität, Tarforst und Filsch entwickelt<br />
haben. Hier soll ähnlich wie im angrenzenden, derzeit in Bebauung begriffenen Geltungsbereich von<br />
BU 13 ein städtisches Wohnquartier mit Einfamilienhäusern entstehen, wobei 76 Reihenhäuser, 6<br />
Kettenhäuser und 84 freistehende EFH vorgesehen sind. Im Bereich der Karl-Carstens-Straße wird<br />
eine Bebauung mit Geschoßwohnungsbauten entstehen (Bereich A), angrenzend an die KiTa ist betreutes<br />
Wohnen vorgesehen (Bereich B). Die Unterbringung der Stellplätze für diese Gebäude erfolgt<br />
in Tiefgaragen. Der Aussiedlerhof wird als Bestand in die Bebauung integriert. Siehe Begründung<br />
Teil 1 „Bauprogramm“.<br />
Südwestlich an das Plangebiet angrenzend wurden bereits im Zusammenhang mit BU 13 Erdmulden<br />
für die Niederschlagsentwässerung angelegt. Im südlichen Teil des Geltungsbereichs wird jenseits<br />
eines vorhandenen Wirtschaftsweges der zum Gottbach abfallende Hang einbezogen. Dort sind, neben<br />
Flächen für die Niederschlagsentwässerung, die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen<br />
und gestalterische Aufwertungsmaßnahmen für die Naherholung vorgesehen. Dabei soll der heutige<br />
Charakter als mit Obstbäumen gegliedertes Wiesengelände erhalten bleiben.<br />
Wirkfaktoren<br />
Es werden bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren unterschieden:<br />
A) Baubedingte Wirkungen durch die Vorbereitung und Durchführung der Bauarbeiten:<br />
Beseitigung von Vegetation (Intensivgrünland, 4 ältere Hochstamm-Obstbäume)<br />
Beeinträchtigung/Zerstörung von Böden durch Überbauung, Modellierung, Verdichtung<br />
Lärm- und Abgasemissionen durch Baumaschinen während der Bauphase<br />
B) Anlagebedingte Wirkungen, von den baulichen Anlagen selbst verursacht:<br />
Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch Versiegelung (Werte gerundet) :<br />
Gesamtfläche zul. Versiegelung.<br />
• Wohngebiete (GRZ 0,4 / 0,6) 2 : 79.000 m² 47.400 m²<br />
• Straßen, Fuß- u. Radwege, Parken 3 18.600 m² 14.900 m²<br />
• öffentliche Grünflächen 4 12.200 m² 1.800 m²<br />
• abzüglich bereits versiegelter Flächen - 2.640 m²<br />
• abzüglich bereits teilversiegelter Flächen (5.900 m² Schotterwege, zu 50% gerechnet) - 2.850 m²<br />
Zulässige Flächenneuversiegelung maximal 58.610 m²<br />
2 der 2. Wert gibt die maximal zulässige Versiegelung inkl. Überschreitung der GRZ durch Nebenanlagen an; dieser wurde in<br />
der Berechnung verwendet<br />
3 Der durchschnittliche Versiegelungsanteil der Straßenflächen wird mit 80% angenommen<br />
4 Aufgrund der Festsetzungen sind auf einem geschätzten Flächenanteil von 15 % Versiegelungen möglich<br />
7
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
Erhöhter Oberflächenabfluss und verringerte Grundwasserneubildung<br />
Änderung des Lokalklimas durch aufheizende Wirkung von Bebauung und Versiegelung<br />
Überprägung des Landschaftsbildes durch Bebauung<br />
C) Betriebsbedingte Wirkungen, dauerhaft mit der Nutzung des Plangebiets verbunden:<br />
Lärm und Schadstoffe durch Verkehrsvorgänge mit Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen<br />
im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
Beleuchtung des Wohngebiets<br />
ggf. Emissionen von Gebäudeheizungen in begrenztem Umfang<br />
Die Wirkungen treffen auf folgenden Bestand an Nutzungen / Biotoptypen:<br />
Früher teils als Acker, heute durchgängig als Intensivgrünland genutzte Fläche im Umfeld eines Aussiedlerhofes.<br />
5.2 Angaben zum Standort und geprüfte Alternativen<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst einen Teil der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme<br />
„Tarforster Höhe“. Topographisch handelt es sich um eine flach nach Süden geneigte<br />
Terrassenfläche in einer Höhenlage von ca. 270 m.<br />
Mit der vorliegenden Planung wird ein Teilgebiet aus der übergeordneten Rahmenplanung umgesetzt,<br />
die das Ergebnis umfangreicher siedlungsstruktureller Überlegungen war, wobei auch alternative<br />
Entwicklungsmöglichkeiten betrachtet wurden. Dabei wurden keine sowohl unter städtebaulich<br />
als auch landschaftsplanerischen Gesichtspunkten ähnlich gut geeigneten Standorte ausfindig gemacht.<br />
Da der <strong>Stadt</strong> durch die Topographie enge Grenzen gesetzt sind, kann eine wohnbauliche Entwicklung<br />
nur auf den Terrassenflächen der Höhenstadtteile ablaufen. Unter den denkbaren Flächen<br />
ist das Tarforster Plateau aufgrund der Flächengröße, Erschließung, Nähe zum <strong>Stadt</strong>kern und zur<br />
Universität, sowie wegen der geringen ökologischen Bedeutung am besten geeignet. Ein Verzicht auf<br />
weitere Bauflächen hätte zur Folge, dass die hohe Nachfrage in den Umlandgemeinden gedeckt<br />
werden müsste.<br />
8
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
5.3 Eingriffsbewertung und Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich<br />
nachteiliger Auswirkungen<br />
5.3.1 Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt<br />
In §2(1) des Bundesnaturschutzgesetzes sind allgemeine Anforderungen zur Sicherung des Schutzgutes<br />
benannt:<br />
"8. Zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts ist die biologische Vielfalt zu erhalten<br />
und zu entwickeln. Sie umfasst die Vielfalt an Lebensräumen und Lebensgemeinschaften, an Arten,<br />
sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten.<br />
9. Die wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind als Teil des Naturhaushaltes in<br />
ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre Biotope und ihre sonstigen Lebensbedingungen<br />
sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und wiederherzustellen.<br />
Für den Arten- und Biotopschutz bedeutsame Räume oder formelle Schutzgebiete werden nicht<br />
überplant. Der Geltungsbereich wurde bis vor kurzem intensiv landwirtschaftlich genutzt.<br />
Schutzgebiete<br />
Das Landschaftsschutzgebiet "Moseltal" grenzt südlich im Bereich des Waldrandes an den Geltungsbereich<br />
an (im Bereich der Ausgleichsflächen).<br />
Von der geplanten Bebauung sind nur Flächen mit mäßigem bis geringem Biotopwert betroffen. Es<br />
handelt sich um intensiv genutztes Grünland. Die strukturarmen Agrarflächen werden allerdings von<br />
4 Brutpaaren der Feldlerche genutzt.<br />
Auch der überplante Aussiedlerhof erfüllt nur eine geringe Biotopfunktion, durch die bisherige landwirtschaftliche<br />
Nutzung wurden allerdings Vögel der Siedlungsgebiete wie Sperlinge, Mauersegler<br />
oder Rauch- und Mehlschwalben gefördert. Seit Aufgabe der Viehhaltung brüten sie allerdings nicht<br />
mehr in oder an den Gebäuden, und nutzen den Bereich nur noch als Jagdrevier.<br />
Ein hoher Biotopwert wird nur den wenigen<br />
älteren Obstbäumen nördlich des Aussiedlerhofes<br />
zugeordnet, die als Habitatstrukturen insbesondere<br />
für Vögel zu bewerten sind.<br />
Die in den Geltungsbereich einbezogenen Ausgleichsflächen<br />
am sanft zum Gottbach abfallenden<br />
Hang werden von mehr oder minder intensiv<br />
genutztem Grünland mit einzelnen älteren<br />
Obstbäumen eingenommen. Nur ganz im Süden<br />
ist im Bereich einer Obstbaumreihe eine artenreiche<br />
Glatthaferwiese erhalten 5 .<br />
Eingriffsbewertung<br />
5 Folgende Arten wurden dort nachgewiesen: Glatthafer, Wiesenflockenblume, Wiesenglockenblume, Wiesenknautie<br />
9
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
Mit der geplanten Bebauung sind nur in geringem Umfang Eingriffe in bedeutsame Biotopstrukturen<br />
verbunden. Nur die Rodung von 4 älteren Obstbäumen wird als Eingriff betrachtet der gesondert zu<br />
kompensieren ist. Die Kompensation des Verlusts von Intensivgrünland mit mäßiger Bedeutung wird<br />
beim Schutzgut Boden dargelegt. Unter den aktuell vorkommenden Tier- und Pflanzenarten stellt die<br />
Bebauungsplanung nur für die Feldlerche eine deutliche Verschlechterung der Lebensbedingungen<br />
gegenüber dem jetzigen Zustand dar (s. Kap. 8)<br />
Vermeidung<br />
Die strukturreicheren Randbereiche des Plangebiets bleiben erhalten. Erforderliche Entwässerungsmulden<br />
werden so angelegt, dass kein Baumbestand geschädigt wird.<br />
Ausgleich<br />
Als Ausgleich für den unvermeidbaren Verlust von 4 hochstämmigen Obstbäumen erfolgt eine Neuanpflanzung<br />
auf den Ausgleichsflächen. Die verloren gehende (eingeschränkte) Biotopfunktion der<br />
Grünlandflächen wird durch eine extensive Nutzung der Ausgleichsflächen funktional kompensiert.<br />
Bei Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen verbleibt keine nachhaltige Beeinträchtigung.<br />
5.3.2 Boden<br />
§ 1a(2) BauGB legt als Ziele für den Bodenschutz fest:<br />
(2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der<br />
zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der<br />
Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen<br />
zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.<br />
Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang<br />
umgenutzt werden. Die Grundsätze nach den Sätzen 1 und 2 sind nach § 1 Abs. 7 in der Abwägung zu<br />
berücksichtigen.<br />
§ 202 BauGB legt fest: Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen<br />
anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten<br />
und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen.<br />
§ 1 BBodSchG<br />
Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens; Abwehr schädlicher Bodenveränderungen;<br />
Sanierung von Altlasten sowie hierdurch verursachter Gewässerverunreinigungen; Vorsorge<br />
gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden.<br />
Der Untergrund des Gebiets besteht überwiegend aus Moselsedimenten mit geröllführendem Lehm,<br />
Sand und Kies über unterdevonischem Tonschiefer 6 . Sie sind z.T. mit Lösslehm überdeckt. Die genaue<br />
Mächtigkeit der Schichten im Plangebiet ist nicht bekannt.<br />
Vorherrschende Bodentypen sind lehmige Braunerden und Parabraunerden. Oberflächige Staunässe<br />
tritt nicht erkennbar in Erscheinung. Die dichtgelagerten lehmigen Böden lassen jedoch nur eine geringe<br />
Infiltration zu. Hohe Gehalte an kiesigem Skelett sind ein Hinweis auf Terrassenmaterial der<br />
6 Bielefeld+Gillich (1997): Entwässerungskonzeptioneller Beitrag für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Tarforster<br />
Höhe – Erweiterung“<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
Mosel als Ausgangssubstrat der Bodenbildung. Hier ist die Lößlehmdecke gar nicht oder nur noch<br />
schwach ausgebildet. Der Verbreitungsschwerpunkt liegt im Süden auf den Spornen zwischen den<br />
Kerbtälern. Die landwirtschaftlich genutzten Böden sind in der Regel basenhaltig und zeichnen sich<br />
durch mittlere bis hohe Sorptionskraft aus. Die amtliche Bodenschätzung weist den Flächen im Mittel<br />
Ackerzahlen von 45 - 50 bzw. Grünlandzahlen von 35 – 40 zu. Diese Kennzahlen zeigen, dass es sich<br />
im Planungsgebiet im wesentlichen um Böden mittlerer Eignung für die landwirtschaftliche Nutzung<br />
handelt. Seltene Böden oder Böden mit besonderen Standorteigenschaften treten im Plangebiet<br />
nicht auf. Die Anfälligkeit für Bodenerosion ist auf den flachen Plateaulagen gering. Die<br />
schluffreichen Böden im Planungsgebiet sind allerdings hoch verdichtungsempfindlich und durch die<br />
landwirtschaftliche Nutzung (Befahren mit schweren Maschinen, Pflugsohle) vorbelastet.<br />
Aktuell ist der Versiegelungsgrad im Plangebiet sehr gering. Lediglich die asphaltierten landwirtschaftlichen<br />
Wege und der Aussiedlerhof selbst mit seinen befestigten Flächen fallen in diese Kategorie.<br />
Über Altablagerungen im Geltungsbereich ist nichts bekannt.<br />
Eingriffsbewertung<br />
Der Bebauungsplan lässt eine Versiegelung im Gesamtumfang von ca. 6,4 ha zu. Ein Flächenanteil<br />
von 0,6 ha war bisher bereits bebaut oder durch Feldwege, Hofplätze etc. (teil-)versiegelt. In der<br />
Gesamtbilanz ergibt sich demnach eine zulässige Netto-Neuversiegelung im Umfang von etwa 5,8 ha.<br />
Vermeidung/Minderung<br />
Durch die Festsetzung wasserdurchlässiger Beläge für Stellplätze und Außenflächen wird die zulässige<br />
Versiegelung verringert, da hierdurch Teilfunktionen des Bodens (Versickerung, Gasaustausch) erhalten<br />
bleiben. Die zulässige Überbauung mit Nebenanlagen, darunter v.a. Stellplätze, Terrassen u.ä.<br />
beläuft sich auf ca. 1,6 ha (Überschreitung der GRZ um 0,2). Die festgesetzte wasserdurchlässige<br />
Befestigung bzw. die festgesetzte Begrünung führt zu einer Verminderung um 40% (ca. 0,6 ha). Auch<br />
bei befestigten Anteilen der Grünflächen wird von Wasserdurchlässigkeit ausgegangen, so dass von<br />
den 0,18 ha nur 0,11 ha als Verlust gewertet werden. Wegen der Bodenfunktionen, die ein extensiv<br />
oder intensiv begrüntes Dach erfüllt, werden auch Garagen mit Flachdach, für die generell Gründächer<br />
festgesetzt werden, als Eingriffsminderung bzw. Ausgleich gewertet und analog zum Abflussbeiwert<br />
(0,6) als Minderung der Versiegelung um 40% angerechnet. Da nicht absehbar ist, wie viele<br />
Gebäude ein Flachdach (und damit ein Gründach) erhalten werden, kann dies nicht quantifiziert<br />
werden. Insgesamt vermindern diese Maßnahmen den Eingriff um 0,67 ha. Damit verbleibt ein Kompensationsbedarf<br />
von 5,22 ha.<br />
Ausgleich<br />
Als Ausgleichsmaßnahme wird eine extensive Nutzung von bisher konventionell genutzten Grünlandflächen<br />
festgesetzt. Diese in den Geltungsbereich einbezogenen Flächen sind künftig ohne Stickstoffdüngung<br />
und Pflanzenschutzmittel bzw. durch Beweidung mit begrenztem Viehbesatz und ohne<br />
Zufütterung zu bewirtschaften. Abzüglich bereits artenreicher Teilflächen (0,39 ha als mageres Grünland<br />
kartierte Teilfläche) werden von den 5,32 ha Ausgleichsflächen 4,93 ha angerechnet. Darüber<br />
hinaus werden auch die extensiv gepflegten Rückhaltemulden (0,94 ha) gewertet. Damit ist der Eingriff<br />
formal ausgeglichen (5,87 ha).<br />
11
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
5.3.3 Wasser<br />
Beim Umgang mit Niederschlagswasser ist das Wasserhaushaltsgesetz zu beachten:<br />
§ 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten<br />
(1) Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein<br />
können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um<br />
1. eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden,<br />
2. eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen,<br />
3. die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und<br />
4. eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.<br />
§ 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung<br />
(2) Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung<br />
mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch<br />
sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.<br />
Der Untergrund des Planungsraumes wird durch unterdevonischen Hunsrückschiefer, einem fast<br />
reinen Tonschiefer mit sehr geringer Wasserdurchlässigkeit gebildet, der nur an wenigen Stellen<br />
durch Diabasgänge unterbrochen ist (z.B. im ehemaligen Steinbruch an der L143 aufgeschlossen).<br />
Diesem wasserstauenden Tonschiefer aufgelagert sind die Sande und Kiese der Moselhauptterrasse.<br />
Sie werden von Hochflutlehmen in wechselnder Mächtigkeit überlagert.<br />
Da der Hunsrückschiefer ungefähr zwischen 250 und 260 m ü. NN ausstreicht, das Gelände im Baugebiet<br />
BU 14 aber bis auf 275 m ansteigt, kann von Südwesten nach Nordosten mit einer zunehmenden<br />
Mächtigkeit der Überdeckung aus Terrassenmaterial und Hochflutlehm bis auf ca. 15 m ausgegangen<br />
werden.<br />
Die Grundwasserneubildung ist nach den durchgeführten Bohrungen und Infiltrationsversuchen 7<br />
aufgrund des in der Regel dicht gelagerten lehmigen bis tonigen Unterbodens gering. Das von den<br />
gut infiltrierbaren Oberböden aufgenommene Niederschlagswasser kann nur in sehr begrenztem<br />
Umfang an die häufig dichtgelagerten Unterböden abgegeben werden, so dass das überschüssige<br />
Niederschlagswasser überwiegend aufgrund der Geländeneigung in Form von oberflächennahem<br />
Abfluss den Vorflutern zugeführt wird, weshalb kaum Vernässungen auftreten.<br />
Das dem weitgehend undurchlässigen Tonschiefer auflagernde altpleistozäne Terrassenmaterial<br />
stellt einen potentiellen Grundwasserleiter dar, dessen Grundwasserhöffigkeit mit der Mächtigkeit<br />
der Kiese schwankt. Durch die geringe Flächenausdehnung, die weitgehende Überdeckung mit gering<br />
durchlässigem Hochflutlehm, und die Möglichkeit des schnellen Abfließens des Wassers über die<br />
Quellhorizonte in die Quellbäche ist im Planungsraum aber nicht mit nutzbaren Vorräten zu rechnen.<br />
Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine Trinkwassergewinnungsanlagen und keine Wasserschutzgebiete.<br />
Aktuell liegen keine Erkenntnisse über eine Verschmutzung des Grundwassers vor.<br />
Beeinträchtigungen durch die frühere intensive landwirtschaftliche Nutzung (Düngemittel, Pestizide)<br />
sind jedoch nicht auszuschließen. Bodenversiegelung, die u.a. die Grundwasserneubildung behindert,<br />
beschränkt sich auf die vorhandenen asphaltierten landwirtschaftlichen Wege.<br />
7 Bielefeld+Gillich (1997): Entwässerungskonzeptioneller Beitrag für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Tarforster<br />
Höhe – Erweiterung“<br />
12
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
Das Untersuchungsgebiet wird durch den Freschfeldgraben<br />
(nordwestlich) und den Gottbach (südöstlich) in den Olewiger<br />
Bach entwässert. Angaben über die Abflüsse liegen nicht vor.<br />
In der Regel fallen die Gewässer in den Sommermonaten trocken,<br />
können aber bei Starkregenereignissen erhebliche Wassermengen<br />
abführen. Über die Qualität des abfließenden<br />
Wassers liegen außer wenigen Einzelmessungen (SCHMIDT<br />
1994) keine Angaben vor. Die vorhandenen Einzelmessungen<br />
einiger chemischer Parameter lassen keine schwerwiegenden<br />
Beeinträchtigungen der Wasserqualität erkennen. Die Strukturgüte<br />
beider Fließgewässer ist gut, soweit sie im Wald verlaufen.<br />
Im Offenland hat der Gottbach dagegen ein künstliches<br />
begradigtes Bett (siehe Foto links).<br />
Eingriffsbewertung<br />
Mit der zulässigen Bebauung und Versiegelung von ca. 5,86 ha Fläche (unter Berücksichtigung bereits<br />
versiegelter Teilflächen) wird sich der Oberflächenabfluss deutlich erhöhen, während die Versickerung<br />
von Niederschlagswasser entsprechend abnimmt. Die Grundwasserneubildung spielt dabei aus<br />
den vorgenannten Gründen nur eine untergeordnete Rolle. Niederschlagswasser wird zeitverzögert<br />
als Hangzugwasser zu den angrenzenden Bachtälchen abgeführt. Durch die Neuversiegelung von<br />
Flächen wird das Oberflächenwasser allerdings sehr rasch in die Vorfluter abgegeben, wo es durch<br />
die Stoßbelastung zu Erosionserscheinungen im Gewässerbett kommen kann, und die Hochwasserproblematik<br />
für die Unterlieger verschärft wird, sofern keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden.<br />
Das anfallende Abwasser wird über einen Schmutzwassersammler der Zentralkläranlage zugeführt.<br />
Vermeidung<br />
Eine Erhöhung des Oberflächenabflusses wird vermieden, indem Stellplätze und Außenanlagen nicht<br />
versiegelt werden dürfen. Außerdem sind Flachdächer nur als Gründächer zulässig, wodurch bis zu<br />
50% des anfallenden Niederschlagswassers zwischengespeichert werden kann. Dies ist jedoch wegen<br />
der verschiedenen zulässigen Dachformen nicht bilanzierbar.<br />
Ausgleich<br />
Der unvermeidbare Oberflächenabfluss von versiegelten Flächen wird auf Grundlage einer Entwässerungskonzeption<br />
8 durch die Rückhaltung in öffentlichen und privaten Anlagen kompensiert. Die öffentlichen<br />
Anlagen werden auf den entsprechend festgesetzten Flächen als dauerhaft begrünten<br />
Wiesenmulden angelegt, in denen das Niederschlagswasser durch die belebte Bodenzone versickern<br />
kann bzw. in gedrosselten Wasserableitungen dem Gottbach zugeführt wird.<br />
8 BFH-Ingenieure: Studie zur Oberflächenentwässerung BU 14 (Jan. 2013) / Entwässerungsvariante 1 (Jan. 2013)<br />
13
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
Insgesamt beträgt das Rückhaltevolumen 56 Liter pro m 2 vollversiegelter Fläche. Im Bereich der<br />
Wohnbaugrundstücke sind davon sind 30 Liter auf den privaten Grundstücksflächen nachzuweisen.<br />
Hierzu kommen Mulden, Mulden mit unterliegenden Rigolen oder spezielle Retentionszisternen in<br />
Betracht.<br />
Die Nutzung von Niederschlagswasser für die Brauchwassernutzung ist dabei zulässig allerdings nicht<br />
auf die Retention anrechnungsfähig.<br />
Nach Umsetzung der Maßnahmen verbleibt keine Beeinträchtigung des Wasserhaushalts.<br />
5.3.4 Klima, Luft<br />
Zielvorgaben nach BNatSchG § 2 (1) Nr.6 sind:<br />
„Beeinträchtigungen des Klimas sind zu vermeiden; hierbei kommt dem Aufbau einer nachhaltigen<br />
Energieversorgung insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien besondere Bedeutung<br />
zu. Auf den Schutz und die Verbesserung des Klimas, insbesondere des örtlichen Klimas, ist<br />
auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege hinzuwirken. Wald und sonstige<br />
Gebiete mit günstiger klimatischer Wirkung sowie Luftaustauschbahnen sind zu erhalten, zu<br />
entwickeln und wiederherzustellen.“<br />
Das Klima im <strong>Trier</strong>er Raum ist subatlantisch geprägt mit mäßig kalten Wintern und schwül-warmen<br />
Sommern. Der Jahresniederschlag von rund 720 mm verteilt sich im langjährigen Mittel annähernd<br />
gleich auf Winter- und Sommerhalbjahr. Die vorherrschende Windrichtung ist Südwest (ca. 40 %) und<br />
Nordwest (ca. 25 %). Das oberhalb der Talnebelzone gelegene Tarforster Plateau weist etwa 10%<br />
mehr Sonnenscheindauer auf als die Talstadt.<br />
Der Untersuchungsraum befindet sich auf einer gegenüber dem Moseltal hochgelegenen Verebnungsfläche,<br />
also außerhalb des eigentlichen Belastungsgebietes des <strong>Trier</strong>er Tales. Die Frischluftzufuhr<br />
ins Plangebiet erfolgt mit den vorherrschenden südwestlichen bzw. nordöstlichen Winden.<br />
Die lufthygienische Situation ist durch die offene Lage gegenüber den Hauptwindrichtungen, also<br />
einer ganzjährig ausreichenden Durchlüftung, als gut zu bezeichnen. Bei Inversionswetterlagen ist<br />
das Gebiet im Vergleich zur Talstadt kaum von belastenden Schadstoffanreicherungen betroffen,<br />
weist aber wegen der Verdriftung von Verkehrsemissionen zeitweise hohe Ozonwerte auf.<br />
Die Kalt- und Frischluftversorgung der bioklimatisch belasteten Innenstadt von <strong>Trier</strong> wird hauptsächlich<br />
über den Kaltluftstrom aus dem Olewiger Bachtal gewährleistet. Dieser Strom speist sich aus<br />
mehreren Teileinzugsgebieten, zu denen auch Teile des Untersuchungsgebietes gehören.<br />
Die Bedeutung des Planungsgebietes als klimatischer Ausgleichsraum ist differenziert einzuschätzen.<br />
Während austauscharmer, schwachwindiger Wetterlagen bildet sich über unbebauten Flächen eine<br />
bodennahe Kaltluftschicht aus, die bei ausreichendem Gefälle mit der Geländeneigung langsam<br />
hangabwärts fließt. Mulden und Täler dienen als Kaltluftsammelgebiete und können bei geringer<br />
Bodenrauigkeit, ausreichendem Längsgefälle sowie einem ausreichend großen Speisungsgebiet zu<br />
einem Kaltluftstrom führen, der je nach Mächtigkeit unterschiedlich tief in die Siedlungen eindringen<br />
kann. Der Kaltluftstrom aus dem Olewiger Tal dringt weit in die Innenstadt vor und ist für den Luftaustausch<br />
in windstillen Nächten von größter Bedeutung.<br />
14
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
Wegen der geringen Flächenausdehnung und Hangneigung setzt sich die auf den Freiflächen entstehende<br />
Kaltluft kaum in Bewegung, zumal die abführenden Talmulden von Freschfeldgraben und<br />
Gottbach bewaldet sind, was den Abfluss zusätzlich erschwert. Mit Hilfe von Rauchbomben wurden<br />
vom Deutschen Wetterdienst im Spätherbst 1996 im Gebiet Versuche durchgeführt. Dabei wurden<br />
die erwarteten Ergebnisse bestätigt: Statt eines Kaltluftabflusses mit der Hangneigung nach Südwesten<br />
zum Olewiger Bachtal wurde die bodennahe Kaltluft durch die Ansaugwirkung der Wärmeinsel<br />
über der Bebauung im Baugebiet Trimmelter Hof z.T. hangaufwärts gelenkt.<br />
Ein Kaltluftabfluss von der Plateaufläche in Richtung Olewiger Tal wurde allerdings am Rand der Talmulde<br />
des Gottbaches festgestellt. Die gemuldeten Wiesenflächen zwischen Filsch und Tarforst und<br />
in Verlängerung das Gottbachtal werden kaltluftbezogen durch ein großes, sehr bedeutsames, z.T.<br />
steiles Einzugsgebiet oberhalb der <strong>Stadt</strong>teile Filsch und Tarforst gespeist. Im Zuge der Umsetzung der<br />
Ausgleichsmaßnahmen aus den Planverfahren BT 13 und BI 9 mit einer Entriegelung des Gottbachtals<br />
(Entfernung hoher und dichter Nadelholzbestände im gesamten Talquerschnitt) beginnend südlich<br />
von Filsch bis zur Irschermühle wurde der Kaltluftabfluss hier deutlich verbessert.<br />
Ausschnitt Klimafunktionskarte Geo-Net 2009<br />
Die neuen Bauflächen werden bioklimatisch als günstig bewertet; der Kaltluftstrom der Hangebereiche<br />
oberhalb Tarforst und Fisch und die Abflussbahn haben sehr hohe Bedeutung<br />
Das Planungsgebiet<br />
BN 82 ist im Status Quo ein klimabegünstigter Bereich (Temperaturverhalten/Durchlüftung)<br />
mit positiven Wirkungen auch auf die nähere Umgebung. Die lufthygienische<br />
Belastung durch KfZ-Verkehr betrifft räumlich stärker die Bereiche auf der gegenüberliegenden<br />
Straßenseite.<br />
15
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
Eingriffsbewertung<br />
Die Schaffung von Wohnraum führt zu Ziel- und Quellverkehr. Dieser belastet nicht nur das Wohngebiet<br />
selbst, sondern insbesondere auch die bereits stark befahrenen Hauptverkehrsachsen Richtung<br />
Talstadt. Hierdurch wird die Belastungssituation im Olewiger Tal und im Avelertal/Kürenz in Maßen<br />
weiter verschärft.<br />
Vermeidung<br />
Durch die Offenhaltung des Gottbachtales mit seinen Hängen werden Beeinträchtigungen des Kaltluftabflusses<br />
vermieden.<br />
Bei der Bebauung kann durch die Einhaltung eines Niedrigenergiestandards bis hin zu Passivhäusern<br />
oder gar Energie erzeugenden Aktivhäusern (z.B. durch Nutzung der Sonnenenergie ), sowie ggf.<br />
durch die Nutzung CO 2 -neutraler Energieträger (Erdwärme, Holz, sonstige Biomasse) eine schädliche<br />
Wirkung auf das Klima sowie die Luftqualität im Prinzip vollständig vermieden werden. Diese Maßnahmen<br />
sind jedoch nicht festsetzbar. Durch die kontinuierlich fortgeschriebene Energieeinsparverordnung<br />
wie auch durch die Förderpraxis der KfW wird hier allerdings auf diesem Wege ein hoher<br />
energetischer Neubaustandard gesichert.<br />
Die Ausrichtung der Gebäude und die Staffelung der Gebäudehöhen vermeidet weitgehend eine<br />
gegenseitige Verschattung und ermöglicht im Regelfall die passive und aktive Nutzung der Sonnenenergie.<br />
Dabei ist auf Flachdächern von Garagen eine Aufständerung der Anlagen zulässig.<br />
Ausgleich<br />
Im Hinblick auf die aus dem Baugebiet resultierenden Emissionen ist die vorgeschriebene Einhaltung<br />
der Energieeinsparverordnung bereits mit einer erheblichen Emissionsvermeidung gleichzusetzen.<br />
Hinzu kommt die Vermeidung von Kfz-Fahrten durch die Anbindung an den ÖPNV mit einer guten<br />
Bedienung im 10-Minuten-Takt. Auch die Schaffung attraktiver Fuß- und Radwegeverbindungen zu<br />
benachbarten <strong>Stadt</strong>quartieren und in die angrenzenden Erholungsgebiete wirkt verkehrsvermeidend.<br />
Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> gilt zudem ein besonderes Augenmerk der Optimierung<br />
der ÖPNV-Relation Talstadt – Höhenstadtteile. Mit diesem Projekt verfolgt die <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
eine Verbesserung der Erschließung des Tarforster Plateaus. Durch eine umfassende Optimierung im<br />
Liniennetz und durch Busbeschleunigungsmaßnahmen wie beispielsweise Signalvorrangschaltungen,<br />
die Beseitigung von Störungsstellen, oder die Anlagen von Bussonderfahrstreifen soll eine Angebotsverbesserung<br />
d.h. Angebotserweiterung und Reisezeitverkürzung, erreicht werden.<br />
Eine Beeinträchtigung des Lokalklimas durch die Umsetzung des Bebauungsplans ist auszuschließen.<br />
Eine Überschreitung der immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte für Luftschadstoffbelastungen ist<br />
im Gebiet nicht zu erwarten.<br />
16
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
5.3.5 Landschaftsbild und Erholung<br />
Nach § 1 (1) BNatSchG sind Natur und Landschaft<br />
"auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in<br />
Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach<br />
Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass<br />
1. die biologische Vielfalt,<br />
2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit<br />
und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie<br />
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer<br />
gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die<br />
Wiederherstellung von Natur und Landschaft.“<br />
Absatz (6) besagt: „Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließl. ihrer Bestandteile,<br />
wie Parkanlagen, großflächige Grünanlagen und Grünzüge, Wälder und Waldränder, Bäume<br />
und Gehölzstrukturen, Fluss- und Bachläufe mit ihren Uferzonen und Auenbereichen, stehende Gewässer,<br />
Naturerfahrungsräume sowie gartenbau- und landwirtschaftlich genutzte Flächen, sind zu<br />
erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, neu zu schaffen.“<br />
Das Landschaftsbild im Geltungsbereich von BU14 wird derzeit noch von landwirtschaftlicher Nutzung<br />
geprägt, die nördlich und östlich angrenzenden Bereiche dagegen bereits von Wohnbebauung.<br />
Wichtig ist der Blick nach Südwesten auf die umgebenden Hangbereiche und Höhen mit ihrem abwechslungsreichen<br />
Relief und Nutzungsmuster (Wechsel von Wald und Offenland; siehe Foto). Der<br />
Weg trennt dabei die geplanten Bauflächen (im Bild rechts) von den Ausgleichsflächen (im Bild links).<br />
Der Waldrand im Süden bildet die Grenze des Landschaftsschutzgebiets „Moseltal“.<br />
Eingriffsbewertung<br />
Insgesamt führt eine Wohnbebauung auf dem<br />
letzten verbliebenen Teilstück des Tarforster<br />
Plateaus zu einer Veränderung des Landschaftsbildes,<br />
da hierdurch die Wohnbebauung<br />
neben den angrenzenden Waldbeständen das<br />
Bild prägen wird, und Offenland nur noch ein<br />
untergeordnetes Element sein wird.<br />
Auch für die Erholung gehen Freiflächen im<br />
Nahbereich von Wohngebieten verloren. Für<br />
diese Nutzung ist insbesondere das bisherige<br />
Wegenetz mit Ausblick in die umgebenden<br />
strukturreichen Teile des Gebiets (Waldränder,<br />
Wiesen mit Streuobst) von Bedeutung.<br />
Vermeidung<br />
Mögliche negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden durch eine Freihaltung der Randbereiche<br />
mit Aussicht vermindert. Nach außen sind Gärten angeordnet, wodurch i.V.m. den festgesetzten<br />
Pflanzgeboten eine Eingrünung des Baugebiets sichergestellt wird. Der Waldrand (und damit das<br />
LSG Moseltal) werden nicht beeinträchtigt.<br />
17
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
Der Verlust von Erholungsflächen wird durch das Freihalten von Grünzügen entlang der Bäche und<br />
Mulden vermieden. Die Randbereiche des Baugebiets werden auch zukünftig für Spaziergänge genutzt<br />
werden können.<br />
Ausgleich<br />
Der Verlust von Erholungsflächen mit aktuell nur geringem Nutzwert wird durch die Anlage von Grünflächen<br />
und die Aufwertung der Hänge des Gottbaches ausgeglichen. Als Ersatz für die entfallenden<br />
Spazierbereiche wurde bereits im Zusammenhang mit den Baugebieten BU 12 und 13 begonnen,<br />
einen Grünzug mit Erholungsangeboten am Freschfeldgraben zu entwickeln. Künftige Anwohner von<br />
BU 13 und 14 können so auf kurzen Wegen in die Grünflächen und über diese hinaus an den Siedlungsrand<br />
gelangen. Es werden neue Rundwege und Anschlüsse an Wanderwege Richtung Irsch und<br />
ins Olewiger Tal geschaffen.<br />
5.3.6 Menschen (Lärmimmissionen)<br />
Auswirkungen von Luftschadstoffen sind in Kap. 5.3.4 dargelegt. Daher werden nachfolgend lediglich<br />
die Auswirkungen durch Lärmimmissionen auf den Menschen betrachtet.<br />
Bezüglich des Lärmschutzes sind in der Umweltprüfung folgende gesetzliche Zielsetzungen zu berücksichtigen:<br />
§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnund<br />
Arbeitsverhältnisse<br />
§ 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf den Menschen<br />
und seine Gesundheit<br />
§ 50 BImSchG Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen durch geeignete Zuordnung<br />
von Nutzungen bei der Planung<br />
16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung<br />
Der Mensch kann in vielerlei Hinsicht unmittelbar oder mittelbar durch Lärm beeinträchtigt werden.<br />
Im Rahmen der Umweltprüfung relevant sind allein solche Auswirkungen, die sich auf die Gesundheit<br />
und das Wohlbefinden des Menschen beziehen, nicht jedoch solche, die wirtschaftliche oder sonstige<br />
materielle Grundlagen betreffen (auch wenn dies durchaus Konsequenzen für Gesundheit und Wohlbefinden<br />
haben kann). Gesundheit und Wohlbefinden sind dabei an die im Plangebiet und den von<br />
ihm beeinflussten benachbarten Gebieten bestehenden und geplanten Funktionen „Wohnen“ und<br />
„Erholen“ gekoppelt. Neben den unmittelbar angrenzenden Nutzungen sind dabei auch Fernwirkungen<br />
zu berücksichtigen.<br />
Der aktuelle und aufgrund der Planungsabsichten der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> künftig zu erwartende Zustand im<br />
Bereich des Bebauungsplans BU 14 und seines Verknüpfungsbereiches stellt sich wie folgt dar:<br />
Westlich grenzt künftig Wohnnutzung (WA) im Bereich des B-Plans BU 13 an, der gerade vollzogen<br />
wird. Nördlich des Lärmschutzwalles verläuft die Kohlenstraße (L 144) als eine der wichtigsten Einfallstraßen<br />
in Richtung Talstadt. Diese aktuell mit mehr als 8.000 Fahrzeugen täglich befahrene Straße<br />
18
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
würde ohne den bereits errichteten Lärmschutzwall am nördlichen Rand des Baugebiets zu Überschreitungen<br />
des städtebaulichen Richtwerts für Allgemeine Wohngebiet von 55 dB(A) am Tag führen<br />
9 .<br />
Jenseits dieser Straße liegen die Wohngebiete des <strong>Stadt</strong>teils Tarforst. Im Osten bleiben langfristig<br />
Freiflächen erhalten.<br />
Von den Fernwirkungen des Verkehrs, der z.T. auch im BU 14 entstehen wird, sind auch Wohnnutzungen<br />
in weit entfernten Wohngebieten entlang der Verkehrsachsen Kohlenstraße/Aveler Tal und<br />
Olewiger Tal betroffen.<br />
Eingriffsbewertung<br />
a) Beeinträchtigungen im Nahbereich<br />
„Im Nullfall ohne Lärmschutzwall ergeben sich an den der Kohlenstraße zugewandten Immissionsorten<br />
... der geplanten Bebauung in erster Reihe Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16.<br />
BImschV von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts um bis zu 6,3 dB(A) am Tag und 5,3 dB(A) in der<br />
Nacht. Die Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN 18005 von 55 dB(A) tagsüber und 45 dB(A)<br />
nachts werden an allen Fassaden der geplanten Gebäude in der ersten Baureihe ebenfalls um bis zu<br />
10,3 dB(A) am Tag und 9,3 dB(A) in der Nacht überschritten. In der zweiten Baureihe ... werden die<br />
Orientierungswerte um bis zu 2,7 dB(A) am Tag und 1,7 dB(A) in der Nacht überschritten. Die Immissionsgrenzwerte<br />
der 16.BImschV werden in der zweiten Reihe eingehalten.“ 10<br />
b) Fernwirkungen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme<br />
Die Auswirkungen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Tarforster Höhe“ auf das Verkehrsaufkommen<br />
wurde in den aktuellen Verkehrsmodellierungen berücksichtigt. 11 Die Entwicklung des<br />
Baugebietes BU 14 führt anteilsmäßig zu einer Mehrbelastung im Bereich der Verbindungsachsen<br />
zwischen dem Tarforster Plateau und der Talstadt (Aveler Tal und Olewiger Tal). Es ist davon auszugehen,<br />
dass sich das im Bereich der Tarforster Entwicklungsmaßnahme entstehende Verkehrsaufkommen<br />
in etwa hälftig auf die beiden Achsen Aveler Tal und Olewiger Tal verteilen wird.<br />
Für die Bereiche Aveler Tal und Alt-Kürenz wurden bereits im Zusammenhang mit den Bebauungsplänen<br />
für den Petrisberg Lärmsanierungskonzepte als Satzung beschlossen. Grundlage hierfür waren<br />
die schalltechnischen Untersuchungen der FIRU 7/2002, 01/2003 und 09/2004.<br />
Analog hierzu wurde für den Bereich Olewiger Tal, von der Einmündung der Kohlenstraße bis zum<br />
Kreuzungsbereich an den Kaiserthermen, ebenfalls eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt<br />
(FIRU: 12/2004). Die Berechnung der zu erwartenden Geräuscheinwirkungen an den Gebäuden entlang<br />
des Straßenzugs Olewiger Straße – Riesling-Weinstraße – Hunsrückstraße - Gustav-Heinemann-<br />
Straße erfolgte auf der Grundlage der Verkehrsprognose für den Prognose-Planfall 2015 (Entwicklun-<br />
9 Lärmkartierung der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
10 FIRU GmbH (2006) : Schalltechnische Untersuchung - Lärmschutz für eine geplante Wohnbebauung<br />
südlich der Kohlenstraße, im Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
11 R+T (2012/13)<br />
19
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
gen im Bereich der Entwicklungsmaßnahmen „Petrisberg“ und „Tarforster Höhe-Erweiterung“ bis<br />
zum Jahr 2015). Durch die außerhalb des Plangebietes bereits vorliegenden erheblichen verkehrsbedingten<br />
Lärmbelastungen erreichen bzw. überschreiten die Ist- und Prognosewerte, nach den Ergebnissen<br />
des o. a. Lärmschutzgutachtens auch für das Olewiger Tal teilweise die durch die Rechtsprechung<br />
konkretisierte Schwelle zur Gesundheitsgefährdung. Der überwiegende Teil der Belastungen<br />
ist jedoch vorhabenunabhängig (Vorbelastung) und bestünde auch dann weiter, wenn die Entwicklungsmaßnahme<br />
„Tarforster Höhe-Erweiterung“ nicht realisiert würde. Die zusätzliche Lärmbelastung<br />
durch die Maßnahme „Tarforster Höhe-Erweiterung“ liegt bei maximal 0,5 dB (A) und ist damit<br />
als „geringfügig“ einzustufen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass in Teilen der betroffenen<br />
Bereiche bereits aktuell Belastungen von mehr als 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts vorhanden<br />
sind, so dass hier teilweise die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung überschritten ist.<br />
Vermeidung im Nahbereich<br />
Die Herstellung eines Lärmschutzwalles entlang der L 144 im Rahmen von BU 13 ermöglichte die<br />
Verwendung des dort anfallenden Aushubmaterials und vermeidet Beeinträchtigungen im künftigen<br />
Baugebiet BU 14.<br />
Durch die Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen in Bereichen mit einer Überschreitung der<br />
städtebaulichen Richtwerte (im Allgemeinen Wohngebiet) wird erreicht, dass in den Wohnräumen<br />
keine Beeinträchtigungen auftreten.<br />
Vermeidung im Fernbereich<br />
Mit einer verbesserten ÖPNV-Anbindung der Höhenstadtteile auf dem Tarforster Plateau (Taktverdichtung,<br />
Schnellbusse, Beschleunigungsmaßnahmen) 12 werden auch die Haupterschließungsachsen<br />
Aveler Tal und Olewiger Tal vom motorisierten Individualverkehr entlastet. BU 14 wird mit den Haltestellen<br />
im Bereich des Kreisverkehrs an der Karl-Carstens-Straße sowie in der Theoderichstraße am<br />
nördlichen Plangebietsrand von BU 12 bedient. Diese liegen innerhalb der im Nahverkehrsplan definierten<br />
Einzugsbereiche für Bushaltestellen von 300 m (Radius). Diese bedeutende ÖPNV-Querachse<br />
von den Höhenstadtteilen zur Talstadt wird auf Grundlage von Untersuchungen aus den Jahren 2003,<br />
2009 und 2011 stufenweise ausgebaut werden. 13<br />
Eine Beschleunigung der ÖPNV-Verbindung zur Universität und zu den Wohngebieten des Tarforster<br />
Plateaus soll zeitnah umgesetzt werden. Planung und Umsetzung der kurz- bis mittelfristigen Maßnahmen<br />
wurden unter Berücksichtigung der Abhängigkeit zu anderen Maßnahmen (v. a. Moselbahndurchbruch,<br />
ggf. bauliche Maßnahmen im Bereich der Universität) den Prioritäten 1 und 2 zugeordnet.<br />
Der Bau einer neuen Direktverbindung vom Hauptbahnhof über den Wissenschaftspark<br />
Petrisberg und den Campus 2 zur Universität wird als langfristige Maßnahme mit dem Umsetzungshorizont<br />
nach 2025 eingestuft. Die bisherige Freihaltetrasse für eine Bustrasse soll weiterhin freigehalten<br />
werden.<br />
12 Mobilitätskonzept <strong>Trier</strong> 2025; Endbericht März 2013<br />
13 DE-Consult GmbH, PTV AG: Standardisierte Bewertung ÖPNV-Querachse <strong>Trier</strong>, 2003; DB International: Fortschreibung<br />
Studie Petrisberg (<strong>Trier</strong>), 2009; Spiekermann AG: Potentialuntersuchung Petrisbergaufstieg, 2012<br />
20
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
5.3.7 Kultur- und Sachgüter<br />
Nach § 1 (4) BNatSchG gilt:<br />
" Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur<br />
und Landschaft sind insbesondere<br />
1. Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren<br />
Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen<br />
zu bewahren."<br />
Des Weiteren gilt §2 DSchPflG: „(2) Das Land, der Bund und alle Körperschaften ... haben bei ihren<br />
Maßnahmen und Planungen, insbesondere bei der Bauleitplanung, die Belange des Denkmalschutzes<br />
und der Denkmalpflege zu berücksichtigen.“<br />
Im Baugebiet und dessen Umgebung befinden sich keine Kulturdenkmäler oder kulturhistorisch interessante<br />
Gebäude oder sonstige Strukturen. Über archäologische Fundstellen oder Bodendenkmäler<br />
ist z.Zt. nichts bekannt. Sollten während der Bauphase Funde zu Tage treten, wird auf die gesetzliche<br />
Verpflichtung zur Meldung an die Denkmalpflegebehörde bzw. das Rheinische Landesmuseum verwiesen.<br />
5.3.8 Wechselwirkungen<br />
Im Landespflegerischen Planungsbeitrag zum Rahmenplan „Tarforster Höhe – Erweiterung“ 14 (Karte 2<br />
- Landespflegerische Vorgaben/Grünkonzept) sind die umweltbezogenen Ziele als räumliches Konzept<br />
für die gesamte Tarforster Höhe dargestellt. Bezogen auf das Plangebiet des BU 14 und sein<br />
Umfeld ergeben sich folgende Zusammenhänge:<br />
Die Überbauung von Boden führt zwangsläufig zu einem Verlust aller Funktionen dieser Böden,<br />
wozu auch die Speicherung von Niederschlagswasser zählt. Hierdurch erhöht sich der<br />
Oberflächenabfluss, während die Versickerung unterbunden wird. Gleichzeitig wird die ausgleichende<br />
Wirkung des bewachsenen Bodens (Verdunstung gespeicherter Wasservorräte)<br />
aufgehoben und das Mikroklima hierdurch von größerer Hitze und Trockenheit geprägt. Rückhaltung<br />
von Niederschlagswasser im Gebiet sowie ggf. die Durchgrünung vermindern diese<br />
Wirkung und gleichen sie aus.<br />
Die Anlage von Rückhaltemulden kann ihrerseits einen Eingriff in die Schutzgüter Boden, Arten<br />
und Biotope oder Landschaftsbild darstellen. Dem wird durch detaillierte Festsetzung der Ausgestaltung<br />
(flache Erdmulden, keine Einzäunung) Rechnung getragen.<br />
14 Bielefeld+Gillich, 1997<br />
21
B<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Klima<br />
Tiere + Pflanzen<br />
Landschaft<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Wohnen<br />
Erholung<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
Umweltgüter<br />
Mensch<br />
A<br />
Boden<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
_<br />
Wasser<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Klima _ <br />
<br />
Tiere + Pflanzen<br />
<br />
<br />
Landschaft _ _ _ <br />
<br />
<br />
Kulturgüter _ _ _ <br />
Wohnen<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Erholung _<br />
<br />
A beeinflusst B: stark, mittel, wenig, - gar nicht<br />
5.3.9 Abfälle, Abwasser, Energieeffizienz, Nutzung regenerativer Energien<br />
Abfälle werden über das vorhandene Entsorgungssystem entsorgt. Abwasser wird der zentralen Kläranlage<br />
zugeführt. Die Nutzung erneuerbarer Energien wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
ermöglicht. Aufgeständerte Solarmodule sind auch auf Gründächern zulässig. Die Energieeffizienz<br />
der Gebäude ist durch die Einhaltung der einschlägigen Bauvorschriften (Energieeinsparverordnung)<br />
sicherzustellen.<br />
22
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
5.3.10 Übersicht Eingriffsbewältigung<br />
In der folgenden Tabelle sind die erheblichen Eingriffe den Vermeidungs- (bzw. Minderungs-) und<br />
Kompensationsmaßnahmen als Übersicht gegenübergestellt. Die Kürzel bedeuten:<br />
Eingriffe:<br />
Maßnahmen<br />
b = Boden A = Ausgleichsmaßnahme<br />
a = Arten und Biotope V = Vermeidungsmaßnahme<br />
w = Wasserhaushalt<br />
l = Landschaftsbild/Erholung n.q. = nicht quantifiziert<br />
k = Klima<br />
k+s Kultur- und Sachgüter<br />
m Mensch (Lärm)<br />
23
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
Konfliktsituation<br />
Landespflegerische Maßnahmen<br />
lfd<br />
Nr.<br />
Art des Eingriffs /<br />
Änderung<br />
betr.<br />
Fläche<br />
in ha<br />
lfd<br />
Nr.<br />
Beschreibung der Maßnahme<br />
erford.<br />
Fläche in<br />
ha<br />
Begründung der Maßnahme<br />
Festsetzung im<br />
B-Plan<br />
a1<br />
Inanspruchnahme von Flächen<br />
mit geringer Bedeutung<br />
(ehem. Ackerflächen, Intensivgrünland)<br />
durch bauliche<br />
Anlagen und Verkehrsflächen<br />
(Gartenflächen und der begrünte<br />
Lärmschutzwall werden<br />
nicht als Eingriff gewertet)<br />
7,54<br />
n.q.<br />
A1<br />
A2<br />
A3<br />
Entwicklung extensiv genutzten Grünlands<br />
im Bereich der Ausgleichsflächen und Entwässerungsmulden<br />
(derzeit konventionell<br />
genutztes Grünland)<br />
Entwicklung von naturnah gestalteten,<br />
extensiv gepflegten Retentionsmulden<br />
Entwicklung von extensiv gepflegten öffentlichen<br />
Grünflächen (Teilflächen)<br />
5,32<br />
0,94<br />
0,91<br />
Verbesserung der Biotopfunktion in Verbindung mit<br />
Maßnahmen für die Schutzgüter Boden und Landschaft.<br />
9.7<br />
9.8<br />
8.1<br />
a2<br />
Beseitigung von 4 älteren<br />
Obstbäumen<br />
A4<br />
Anpflanzen von Laub- und Obstbäumen im<br />
Bereich des Ausgleichsflächen, der öffentlichen<br />
Grünflächen und Verkehrsflächen<br />
rd. 100<br />
St.<br />
9.1-9.3<br />
a3<br />
Verlust von 4 Brutrevieren<br />
der Feldlerche<br />
A5<br />
Nutzungsvereinbarungen auf landwirtschaftlichen<br />
Flächenoberhalb Tarforst/<br />
Filsch<br />
a4<br />
Schädigung nachtaktiver<br />
Insekten<br />
V1<br />
Verwendung UV-armer Lichtquellen für die<br />
Straßenbeleuchtung<br />
-<br />
9.9<br />
24
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
Konfliktsituation<br />
Landespflegerische Maßnahmen<br />
lfd<br />
Nr.<br />
Art des Eingriffs /<br />
Änderung<br />
betr.<br />
Fläche<br />
in ha<br />
lfd<br />
Nr.<br />
Beschreibung der Maßnahme<br />
erford.<br />
Fläche in<br />
ha<br />
Begründung der Maßnahme<br />
Festsetzung im<br />
B-Plan<br />
a5<br />
Gefahr des Vogelschlags bei<br />
großen Glasfenstern / Glasfassaden<br />
/ Wintergärten<br />
- V2 Große Glaselemente >10 m² sind gegen<br />
Vogelschlag zu sichern (Entspiegelung,<br />
Schutzglas, UV-Muster etc.)*<br />
- Vermeidung eines Schadensrisikos für besonders<br />
geschützte Arten (*Merkblatt zur Verhütung von<br />
Vogelverlusten an Glasflächen“, Deutscher Bund für<br />
Vogelschutz (Otto 1994))<br />
9.6<br />
b1<br />
Verlust aller Bodenfunktionen<br />
durch Flächenversiegelung<br />
5,86 V3<br />
Oberflächen befestigter Flächen sind mit<br />
nicht versiegelndem Belag ausführen (wasserdurchlässig<br />
befestigte Zufahrten, Wege<br />
und Stellplätze: nur zu 50% angesetzt)<br />
0,67<br />
Erhaltung von Teilfunktionen (Versickerung, Gasaustausch)<br />
BauO 2.2<br />
A1<br />
A2<br />
Entwicklung extensiv genutzten Grünlands<br />
im Bereich der Ausgleichsflächen (derzeit<br />
konventionell genutzt)<br />
Entwicklung von naturnah gestalteten,<br />
extensiv gepflegten Retentionsmulden<br />
5,32<br />
0,94<br />
Flächenentsiegelung an anderer Stelle ist die einzig<br />
mögliche Ausgleichsmaßnahme. Da hierfür keine<br />
Flächen zur Verfügung stehen werden Ersatzmaßnahmen<br />
durchgeführt, die die Bodenfunktionen anderweitig<br />
verbessern.<br />
9.7<br />
9.8<br />
A3<br />
Entwicklung vom extensiv gepflegten öffentlichen<br />
Grünflächen (ohne befestigte<br />
Flächen)<br />
0,91<br />
8.1<br />
A6<br />
Dachbegrünung auf Flachdächern und<br />
gering geneigten Dachflächen bei Garagen<br />
und Carports<br />
n.q.<br />
Gründächer erfüllen eingeschränkt Bodenfunktionen.<br />
Die Maßnahme ist jedoch nicht quantifizierbar, da<br />
verschiedene Dachformen zulässig sind.<br />
9.4<br />
25
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
Konfliktsituation<br />
Landespflegerische Maßnahmen<br />
lfd<br />
Nr.<br />
Art des Eingriffs /<br />
Änderung<br />
betr.<br />
Fläche<br />
in ha<br />
lfd<br />
Nr.<br />
Beschreibung der Maßnahme<br />
erford.<br />
Fläche in<br />
ha<br />
Begründung der Maßnahme<br />
Festsetzung im<br />
B-Plan<br />
w1<br />
Erhöhter Oberflächenabfluss<br />
als Folge der Versiegelung<br />
durch Gebäude, Straßen und<br />
befestigte Flächen.<br />
ca.<br />
5,86<br />
V3<br />
Verkehrs- und Terrassenflächen, Zufahrten,<br />
Stellplätze etc. mit geringer verkehrlicher<br />
Beanspruchung nur mit nicht versiegelndem<br />
Belag ausführen<br />
0,67<br />
Möglichst weitgehende örtliche Versickerung des<br />
Niederschlagswassers<br />
BauO 2.2.<br />
V4<br />
Auf Flachdächern, zumindest bei Garagen<br />
und Nebengebäuden, Dachbegrünung zur<br />
Verminderung des Abflusses<br />
n.q.<br />
Verringerung des Oberflächenabflusses durch Speicherung<br />
u. Verdunstung<br />
9.4.<br />
A7<br />
Getrennte Erfassung des unbelasteten<br />
Oberflächenwassers und Rückhaltung /<br />
Versickerung über ein System naturnah<br />
gestalteter öffentlicher und privater Anlagen<br />
(Details s. Entwässerungskonzept)<br />
0,94<br />
Vermeidung von Hochwasser und Erosionsschäden in<br />
den entwässernden Bächen; Entlastung der Kläranlage;<br />
Rückhaltung eines möglichst hohen Anteils des<br />
Niederschlagswassers im Gelände (Versickerung /<br />
Verdunstung)<br />
Regelung nach<br />
LWasserG<br />
w2<br />
Erhöhung des Wasserverbrauchs<br />
durch neue<br />
Wohneinheiten<br />
V5<br />
Sammlung des Niederschlagswassers in<br />
Zisternen und Nutzung als Brauchwasser<br />
(Bewässerung von Gärten, etc.)<br />
n.q.<br />
Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs<br />
Empfehlung<br />
k1<br />
Auswirkungen der Bebauung<br />
auf das <strong>Stadt</strong>klima<br />
n.q.<br />
V6<br />
Freihaltung der Hangbereiche entlang des<br />
Gottbaches<br />
1,0 Erhaltung einer stadtklimatisch bedeutenden Kaltluftabflussbahn<br />
A8<br />
Verkehrliche Maßnahmen gem. MOKO<br />
Reduzierung des MIV-Anteils<br />
26
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
Konfliktsituation<br />
Landespflegerische Maßnahmen<br />
lfd<br />
Nr.<br />
Art des Eingriffs /<br />
Änderung<br />
betr.<br />
Fläche<br />
in ha<br />
lfd<br />
Nr.<br />
Beschreibung der Maßnahme<br />
erford.<br />
Fläche in<br />
ha<br />
Begründung der Maßnahme<br />
Festsetzung im<br />
B-Plan<br />
l1<br />
Überprägung des Landschaftsbildes<br />
durch weiter<br />
ausgreifende Bebauung<br />
10,0 V6<br />
Gestalterische Vorgaben bezüglich der<br />
Form und Farbgebung von Dächern<br />
(schieferfarbene Satteldächer), sowie Ausschluss<br />
glänzender und spiegelnder Materialien<br />
mit Ausnahmen von Solardächern<br />
-<br />
Sicherstellung eines Mindestmaßes an harmonischer<br />
Gestaltung (Dachlandschaft)<br />
BauO 1.3.<br />
V7<br />
Ein- und Durchgrünung des Baugebietes:<br />
Begrünungsmaßnahmen im öffentlichen<br />
Raum (Grünflächen, Straßenraum)<br />
-<br />
Ein- und Durchgrünung des Baugebiets<br />
9.1. – 9.3.<br />
V8<br />
Gestalterische Vorgaben für Einfriedungen<br />
und Stützmauern<br />
-<br />
s.o.<br />
BauO 3.1. - 3.4.<br />
A1<br />
Aufwertung des Hangbereichs zum<br />
Gottbach durch Grünland-Extensivierung<br />
und Pflanzung von Obstbäumen<br />
Erhaltung und Aufwertung der umgebenden Landschaft<br />
9.7.<br />
27
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
Konfliktsituation<br />
Landespflegerische Maßnahmen<br />
lfd<br />
Nr.<br />
Art des Eingriffs /<br />
Änderung<br />
betr.<br />
Fläche<br />
in ha<br />
lfd<br />
Nr.<br />
Beschreibung der Maßnahme<br />
erford.<br />
Fläche in<br />
ha<br />
Begründung der Maßnahme<br />
Festsetzung im<br />
B-Plan<br />
l2<br />
Verlust von als Freiraum für<br />
die Feierabenderholung der<br />
Anwohner genutzten landwirtschaftlichen<br />
Flächen;<br />
Verlust eines Teilstücks von<br />
zur Erholung genutzten Wirtschaftswegen<br />
V9<br />
A1<br />
Erhaltung des Randweges und parkartige<br />
Gestaltung von öffentlichen Grünflächen<br />
Aufwertung des Umfeldes des Gottbachs<br />
durch Extensivierung und Pflanzung von<br />
Obstbäumen<br />
Erhaltung von Grünverbindungen von den Baugebieten<br />
in die freie Landschaft<br />
Schaffung attraktiver Naherholungsflächen für die<br />
Bewohner von BU 13 und 14 sowie angrenzender<br />
Baugebiete. Damit Aufwertung für die Naherholung<br />
zeichn.<br />
9.7.<br />
A9<br />
Schaffung von Verbindungswegen in die<br />
umgebende Landschaft sowie über den<br />
Gottbach Richtung Irsch;<br />
Nutzungsbezogene Optimierung des öffentlichen<br />
Straßenraums durch ausgedehntes<br />
Netz verkehrsberuhigter Bereiche<br />
Schaffung von Zugängen als Voraussetzung für die<br />
Erholungsnutzung; Ausgleich für den Verlust der Spaziermöglichkeiten<br />
auf dem bisherigen landwirtschaftlichen<br />
Wegenetz<br />
8.1.+zeichn.<br />
m1<br />
Lärm- und Schadstoffemissionen<br />
durch Verkehrszunahme<br />
und Gebäudeheizungen<br />
- V10<br />
V11<br />
Schaffung attraktiver Fuß- und Radwegeverbindungen,<br />
sowie einer guten ÖPNV-<br />
Anbindung.<br />
Einhaltung eines Niedrigenergiestandards,<br />
ggf. Nutzung der Sonnenenergie<br />
-<br />
-<br />
Verkehrsvermeidung; Klimaschutz<br />
Vermeidung von Emissionen aus Heizungen; Klimaschutz<br />
28
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
Konfliktsituation<br />
Landespflegerische Maßnahmen<br />
lfd<br />
Nr.<br />
Art des Eingriffs /<br />
Änderung<br />
betr.<br />
Fläche<br />
in ha<br />
lfd<br />
Nr.<br />
Beschreibung der Maßnahme<br />
erford.<br />
Fläche in<br />
ha<br />
Begründung der Maßnahme<br />
Festsetzung im<br />
B-Plan<br />
m2<br />
Belastung des BU 14 durch<br />
Verkehrslärm von der Kohlenstraße<br />
- V12<br />
A10<br />
Anlage eines Lärmschutzwalls entlang der<br />
Kohlenstraße (L 144)<br />
Passive Lärmschutzmaßnahmen<br />
- Verminderung der Lärmimmissionen auf Werte unterhalb<br />
der städtebaulichen Richtwerte<br />
zeichn.<br />
11.<br />
m3<br />
Belastung anderer Wohngebiete<br />
durch Lärm oberhalb<br />
der relevanten Grenzwerte<br />
durch zunehmendes Verkehrsaufkommen<br />
A11<br />
A12<br />
Lärmschutzsatzung im Bereich der Straßen<br />
„Im Aveler Tal“, „Avelsbacher Straße“,<br />
„Domänenstraße“ und im Olewiger Tal<br />
Verkehrliche Maßnahmen gem. MOKO<br />
Reduzierung des MIV-Anteils<br />
Schaffung von Wohnverhältnissen unterhalb wesentlicher<br />
Beeinträchtigungen in den betreffenden Straßenzügen.<br />
Lärmschutzsatzung<br />
für die<br />
betreffenden<br />
Straßen. Bereits<br />
in Kraft getreten.<br />
29
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
6 Entwicklungsprognose<br />
Der derzeitige Zustand der Landschaft im vorgesehenen Bebauungsgebiet ist durch landwirtschaftliche<br />
Nutzung geprägt. Die zukünftige Entwicklung ohne die städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen<br />
wäre daher in starkem Maße von agrarstrukturellen Veränderungen abhängig gewesen. Es ist davon<br />
auszugehen, dass zumindest in absehbarer Zukunft keine gravierende Nutzungsänderung erfolgt sein<br />
würde, die intensive landwirtschaftliche Nutzung also noch Bestand hätte.<br />
Durch den bereits getätigten Ankauf aller Flächen durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> zur Umsetzung der städtebaulichen<br />
Entwicklungsmaßnahme sind diese zwischenzeitlich der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen<br />
worden. Falls das Baugebiet jetzt nicht umgesetzt würde, würden Flächen brachfallen oder sie<br />
würden im bisherigen Umfang weitergenutzt.<br />
7 Auswirkungen auf das Europäische Netz „Natura 2000“<br />
Das Bundesamt für Naturschutz gibt bezüglich der FFH-Verträglichkeit folgende Hinweise 15 : Für Pläne<br />
(z.B. einen Bebauungsplan) oder Projekte (z.B. eine Bundesfernstraßenplanung), die einzeln oder im<br />
Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten ein Gebiet des Netzes "Natura 2000" (FFH-<br />
Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete) erheblich beeinträchtigen können, schreibt Art. 6 Abs. 3 der FFH-<br />
Richtlinie bzw. § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes die Prüfung der Verträglichkeit dieses Projektes<br />
oder Planes mit den festgelegten Erhaltungszielen des betreffenden Gebietes vor.<br />
Insofern ist für Pläne und Projekte zunächst in einer FFH-Vorprüfung (FFH-Erheblichkeitsprüfung)<br />
i.d.R. auf Grundlage vorhandener Unterlagen zu klären, ob es prinzipiell zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />
eines Natura 2000-Gebietes kommen kann. Sind erhebliche Beeinträchtigungen nachweislich<br />
auszuschließen, so ist eine vertiefende FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich.<br />
Weder im nahen noch weiteren Umfeld des Plangebiets befinden sich für das Schutzgebietsnetz „Natura<br />
2000“ gemeldeten Gebiete. Die nächstgelegenen FFH-Gebiete sind „Ruwer und Nebenbäche“<br />
(die Wälder an den zur Ruwer geneigten Hängen des Grünberges) sowie der „Matheiser Wald“. Beide<br />
Gebiete liegen mind. 4 km Luftlinie entfernt und sind vom Plangebiet durch Höhenzüge und Siedlungsbereiche<br />
getrennt. Auswirkungen auf diese oder auf andere FFH-Gebiete oder Europäische Vogelschutzgebiete<br />
sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten.<br />
Das Erfordernis einer Verträglichkeitsbeurteilung (§§ 32 - 38 BNatSchG) gem. Art. 6 der Richtlinie<br />
92/43/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen<br />
Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) (Abl. EG Nr. L 206 v.<br />
22.7.1992, S. 7) unter Einbezug der EG-Vogelschutzrichtlinie ist demnach nicht gegeben.<br />
15 BfN: Prüfung der FFH-Verträglichkeit (Stand: 15.11. 2007) auf www.bfn.de<br />
30
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
8 Artenschutzrechtliche Beurteilung<br />
Der besondere Artenschutz bezieht sich auf alle besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten, wobei<br />
die streng geschützten Arten eine Teilmenge von diesen sind. Allgemein gilt nach §44 BNatSchG:<br />
(1) Es ist verboten,<br />
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder<br />
zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,<br />
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-,<br />
Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche<br />
Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population<br />
einer Art verschlechtert,<br />
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur<br />
zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,<br />
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu<br />
entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote).<br />
Diese Zugriffsverbote gelten für Eingriffe, die auf Grundlage eines Bebauungsplans zulässig sind, nur<br />
eingeschränkt. Vorausgesetzt wird dabei die Anwendung der Eingriffsregelung und deren Berücksichtigung<br />
im Rahmen einer sachgerechten Abwägung. Ist dies erfolgt, sind nur die „europäisch geschützten<br />
Arten“ (Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, alle wildlebenden europäischen Vogelarten,<br />
Arten, für die die Bundesrepublik Deutschland eine besondere Verantwortung trägt) weiter zu betrachten.<br />
Für diese gilt, dass die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (bei Pflanzen ihre<br />
Standorte) und eine damit verbundene unvermeidbare Beschädigung von Individuen nur dann zulässig<br />
ist, wenn die ökologische Funktion dieser Stätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt<br />
wird. Außerdem dürfen keine erheblichen Störungen während sensibler Phasen (Reproduktion, Winterruhe,<br />
…) eintreten. Erheblich sind Störungen, wenn sie den Erhaltungszustand der lokalen Population<br />
beeinträchtigen können. Da sich unter den europäisch geschützten Arten auch eine Vielzahl weit<br />
verbreiteter, ungefährdeter Vogelarten befindet, hat das Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht<br />
eine Liste „vollzugsrelevanter“ Arten erstellt, die als Basis für die Beurteilung dient. 16<br />
Im Folgenden werden nur die „europäisch geschützten Arten“ näher betrachtet, während alle anderen<br />
besonders geschützten Arten, sofern welche vorkommen, in Kap. 5.3.1 behandelt werden. An<br />
„europäisch geschützten“ Arten sind im Plangebiet aufgrund seiner Biotopausstattung im Prinzip<br />
hauptsächlich Vogelarten des Offenlandes relevant. Diese unterliegen ausnahmslos dem besonderen<br />
Artenschutz und sind europarechtlich geschützt. Hierzu wurde ein avifaunistisches Gutachten erstellt.<br />
17<br />
Diesem zufolge kommt als einzige vollzugsrelevante Art gem. Liste des LUWG die Rauchschwalbe<br />
vor. 18 Da diese ebenso wie die Mehlschwalbe nur einen Status als Nahrungsgast hat (es wurden keine<br />
Nester an den Gebäuden im Gebiet festgestellt), ist kein Verstoß gegen die Zugriffsverbote festzustellen.<br />
Ein Verlust von Brutrevieren ist bei Feldlerche (4 Brutpaare) und Haussperling (7 Brutpaare)<br />
festzustellen. Diese beiden Arten sind zwar nicht auf der Liste der vollzugsrelevanten Arten zu fin-<br />
16 LUWG (o.J.): Vollzugsrelevante Arten in Rheinland-Pfalz<br />
17 Markus Spielmann (09/2012)<br />
18 Gutachten von M. Spielmann (September 2012): Es wurden 23 Vogelarten beobachtet, darunter die Rote-Liste-Arten<br />
Feldlerche, Haussperling, sowie Mehl- und Rauchschwalbe (die beiden letztgenannten nur als Nahrungsgäste).<br />
31
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
den, da sie zwischenzeitlich auf die Rote Liste des Bundes gesetzt wurden, sind sie jedoch näher zu<br />
betrachten.<br />
Der Haussperling ist ein Kulturfolger und in Siedlungsgebieten zu finden. Das Vorhaben bedeutet für<br />
ihn folglich keine Verschlechterung des Habitats.<br />
Die Feldlerche wird bundesweit als gefährdet betrachtet, ist in Rheinland-Pfalz aber noch nicht auf<br />
der Roten Liste. Sie lebt in offenen Agrarlandschaften mit einzelnen Hecken und nutzt auch das Plangebiet<br />
mit seinem gehölzarmen Grünland. Da sie auf eine nicht zu dichte und vergleichsweise niedrige<br />
Gras- und Krautvegetation angewiesen ist, ist das Plangebiet nur ein suboptimaler Lebensraum.<br />
Mit der sukzessiven Bebauung des Tarforster Plateaus wird diese Art zusehends aus dem Gebiet verdrängt.<br />
Sie findet aber in angrenzenden Bereichen (Höhenzug oberhalb Filsch und Irsch, bei Kernscheid)<br />
noch einen ausgedehnten geeigneten Lebensraum.<br />
Störungen, die mit erheblichen Auswirkungen auf die lokalen Populationen verbunden sein könnten,<br />
sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten, da das Plangebiet bereits jetzt aufgrund seiner Siedlungsnähe<br />
und der querenden Wirtschaftswege häufigen Störungen, u.a. durch das Ausführen von<br />
Hunden, ausgesetzt ist.<br />
Im Hinblick auf den Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (bei den Bodenbrütern ist dabei das<br />
gesamte Revier zu betrachten) sind jedoch Verluste zu erwarten. Da in der Umgebung aber großflächig<br />
ähnlich geartete Habitatstrukturen bestehen, ist diese Funktion jedoch im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin gewährleistet. Ein Verstoß gegen die Zugriffsverbote des §44 BNatSchG ist damit<br />
nur im Zusammenhang mit Baumaßnahmen (nistende Bodenbrüter) möglich. Bei den Baumaßnahmen<br />
sind Vorkehrungen zu treffen, die eine Schädigung geschützter Tiere vermeiden. Hierzu zählt<br />
insbesondere, dass Erdarbeiten oder die Rodung von Gehölzen nur außerhalb der Brutzeit (Feldlerche:<br />
Mitte April bis Ende August) durchgeführt werden oder im Vorlauf eine Kontrolle der Flächen<br />
erfolgt.<br />
Für die Vogelfauna kann sich generell eine Gefährdung durch große Glasflächen (z.B. vollverglaste<br />
Treppenhäuser, Wintergärten etc.) insbesondere am Rand des Baugebiets ergeben, wenn diese<br />
durchscheinend sind oder spiegeln. Zahlreiche Vögel fallen dem zum Opfer, weil Vögel Glas nicht als<br />
Hindernis erkennen. 19 Diese Gefährdung kann durch die Verwendung von speziellem Vogelschutzglas,<br />
durch strukturiertes Glas oder kostengünstig durch eine Beklebung mit speziellen UV-Muster-<br />
Folien oder ähnliches vermieden werden. 20 Eine entsprechende Festsetzung wird für große Glasflächen<br />
getroffen.<br />
Bei Fledermäusen (alle Arten sind streng geschützt) ist prinzipiell mit allen halboffene siedlungsnahe<br />
Bereiche als Jagdgebiet nutzenden Arten zu rechnen. Die Gebäude des Aussiedlerhofes könnten ggf.<br />
Quartiere aufweisen, was unmittelbar vor dem Abriss zu kontrollieren ist.<br />
Ansonsten ist das Vorkommen der Kreuzkröte (Bufo calamita) im Umfeld bekannt. Auch diese Art ist<br />
streng geschützt. Sie benötigt als Lebensraum offenes, sonnenexponiertes und vegetationsarmes<br />
Gelände auf lockerem, bevorzugt sandigem Boden, in den sie sich eingraben kann. Wesentliche Bestandteile<br />
ihres Habitats sind außerdem temporäre Klein- und Kleinstgewässer, wie z.B. in Fahrspu-<br />
19 Bayrisches Landesamt für Umwelt (Okt. 2010)<br />
20 Diese enthalten für das menschliche Auge nicht sichtbare Strukturen, die aber von den Vögeln wahrgenommen werden.<br />
32
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
ren. Diese Bedingungen werden im geplanten Baugebiet nicht erfüllt, so dass derzeit nicht von einem<br />
Vorkommen der Kreuzkröte auszugehen ist. Im Zuge der Erschließung des Gebiets und der damit<br />
verbundenen temporären Bereitstellung von geeigneten Habitatstrukturen ist aber damit zu rechnen,<br />
dass die Art - wie bisher auch - die neu entstehenden Baustellen besiedelt. Längerfristig wird<br />
durch eine besondere Beachtung des Amphibienschutzes bei der Pflege der Entwässerungsmulden<br />
versucht, die Population im Gebiet zu erhalten (unabhängig vom Bebauungsplan).<br />
Hieraus ergeben sich die folgenden Konsequenzen für das Vorhaben:<br />
Ein Verstoß gegen das Tötungsverbot wird dadurch vermieden, dass vor dem ggf. erfolgenden Abriss<br />
von Gebäuden eine Besatzkontrolle (Vögel, Fledermäuse) erfolgt, und dass Erdarbeiten außerhalb<br />
der Brutzeit der Feldlerche (Mitte April – Ende August) durchgeführt werden. Ansonsten ist vorher zu<br />
kontrollieren, ob sich dort Bodennester befinden und die Baufeldfreimachung ggf. zurückzustellen.<br />
Erhebliche Störungen während Fortpflanzungs- oder Ruhezeiten sind bei Beachtung der o.g. Vorsorgemaßnahmen<br />
nicht zu erwarten.<br />
Ein Verlust an Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist nur im Hinblick auf die erfassten Brutreviere der<br />
Feldlerche von Belang, die jedoch in benachbarte Räume ausweichen kann. Durch die schrittweise<br />
Bebauung des Tarforster Plateaus ist allerdings ein früher ausgedehnter Lebensraum nach und nach<br />
geschrumpft, so dass Maßnahmen zur Verbesserung der verbliebenen Habitatstrukturen im weiteren<br />
Umfeld ergriffen werden sollten. Hierzu bietet es sich an, auf strukturarmen Ackerflächen oberhalb<br />
von Tarforst und Filsch Blühstreifen an Ackerrändern auszuweisen oder Lerchenfenster anzulegen.<br />
Hierzu werden Gespräche mit den dort wirtschaftenden Landwirten geführt. Blühstreifen oder Lerchenfenster<br />
werden 1x jährlich mit gepflügt, aber nur in geringer Dichte eingesät bzw. nur ein niedriger<br />
oder lückiger Aufwuchs zugelassen.<br />
Ein Verstoß gegen Zugriffsverbote ist unter diesen Voraussetzungen nicht zu erwarten.<br />
33
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
9 Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen<br />
Die in den Geltungsbereich einbezogenen Ausgleichsflächen werden derzeit bereits als Grünland<br />
genutzt, wobei jedoch nur eine Teilfläche im Süden als artenreiche magere Mähwiese einzuschätzen<br />
ist. Die übrigen Flächen sollen sich in eine ähnliche Richtung entwickeln, indem ein Verzicht auf eine<br />
Düngung mit Mineralstickstoff (eine PK-Grunddüngung ist zulässig, ebenso eine Stallmistdüngung auf<br />
den Baumscheiben) und bei Beweidung ein begrenzter Viehbesatz festgesetzt werden. Die vorhandenen<br />
Obstbaum-Hochstämme sind zu erhalten, und durch Neuanpflanzungen zu ergänzen.<br />
Folgende Maßnahmen (in Anlehnung an das Förderprogramm PAULa des Landes Rheinland-Pfalz)<br />
werden vertraglich mit den bewirtschaftenden Landwirten vereinbart :<br />
- Die Fläche ist mind. 1x im Jahr zu mähen und / oder zu beweiden<br />
- Die Nutzung der Fläche ist in der Zeit vom 15.05. bis 14.10. zulässig / erforderlich.<br />
- Gestattet ist die ganzjährige Beweidung unter Einhaltung des zulässigen Viehbesatzes<br />
- Das Mähgut ist frühestens am folgenden Tag, spätestens aber nach 14 Tagen von der Fläche zu entfernen,<br />
- Bei ausschließlicher Beweidung ist Ø Viehbesatz von mind. 0,3 und max. 1,2 RGV/ha im Durchschnitt<br />
des Jahres einzuhalten<br />
- Im Falle der Mähweidenutzung oder der ganzjährigen Beweidung mit Robustrindern darf der Ø<br />
Viehbesatz 0,6 RGV/ha im Durchschnitt des Jahres nicht überschreiten<br />
- Stickstoffdüngung und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sind nicht zulässig<br />
- Grünlandpflege ist im Winterhalbjahr vom 1.10. bis zum 15.04. zulässig<br />
- Eine Ausbesserung der Grasnarbe darf nur umbruchlos erfolgen<br />
- Die Zufütterung auf den Flächen ist mit Ausnahme von Mineralstoffen nicht zulässig<br />
- Veränderungen des Bodenreliefs und Umbruch sind verboten<br />
Für die Bepflanzung mit Obstbäumen gilt:<br />
- Verwendung von Hochstämmen regionaltypische Obstsorten<br />
- Bäume müssen nach der Pflanzung eine Stammhöhe von mind. 1,60 m aufweisen und sind durch<br />
ein Dreibein zu sichern.<br />
- Es erfolgt ein einmaliger Pflanzschnitt und 1 jährlicher Erziehungsschnitt in den ersten 5 Jahren<br />
- Jungbäume sind gegen Wildverbiss zu sichern<br />
- Gepflanzte, abgestorbene Bäume sind zu ersetzen<br />
- Bei Beweidung ist ein Baumschutz von mind. 2 m Durchmesser vorzusehen.<br />
- Mineraldünger ist nicht zulässig, jedoch Festmistgaben im Bereich der Baumscheiben<br />
- Pflanzenschutzmittel sind nicht zugelassen<br />
- Eine sachgerechte Pflege auch der älteren Obstbäume ist durch einen Pflegeschnitt alle 5 – 10 Jahre<br />
zu gewährleisten<br />
Die Flächen können in Privatbesitz bleiben, es ist aber eine rechtliche Sicherung durch Eintrag ins<br />
Grundbuch erforderlich. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> gewährleistet die Durchführung der Maßnahmen.<br />
34
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
10 Überwachung der Umweltauswirkungen<br />
Vor dem Beginn von Abrissarbeiten sind die entsprechenden Gebäude auf Besatz durch Fledermäuse<br />
zu prüfen. Ein Abriss kann erst erfolgen, wenn eventuell vorhandene Quartiere nicht mehr belegt<br />
sind.<br />
Die Entwicklung der Ausgleichsflächen (Baumbestand und Bewuchs) ist in 5jährlichem Abstand zu<br />
kontrollieren.<br />
11 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst rd. 17,81 ha, von denen rd. 10,32 ha als Allgemeines<br />
Wohngebiet inkl. Verkehrserschließung, Lärmschutzwall und kleineren Grünflächen ausgewiesen<br />
werden. Hinzu kommen rd. 7,49 ha Ausgleichs-, und Grünflächen sowie Flächen für die Regenwasserrückhaltung<br />
an den Hängen entlang des Gottbachtales sowie ein dort verlaufender Wirtschaftsweg.<br />
Bewertung<br />
Folgende Beeinträchtigungen sind festzustellen:<br />
- Verlust von ca. 10 ha landwirtschaftlich gut nutzbaren Bodens<br />
- darunter 7,9 ha Intensivgrünland mit geringem Biotopwert, jedoch mit Brutrevieren der Feldlerche<br />
(gefährdete Art der bundesweiten Roten Liste, regional vermutl. noch nicht gefährdet)<br />
- Verlust von 4 erhaltenswerten Obstbäumen<br />
- Überprägung des Landschaftsbildes durch großflächige Bebauung<br />
- Zunahme des Oberflächenabflusses<br />
- Auswirkungen des Verkehrslärms der L 144<br />
Maßnahmen<br />
Beeinträchtigungen werden durch folgende Maßnahmen vermieden, vermindert oder ausgeglichen:<br />
- Befestigung von Außenflächen nur mit wasserdurchlässigem Material<br />
- Bepflanzung des Straßenraums, der Grünflächen und privaten Freiflächen mit Laubbäumen<br />
- Vorgaben bezüglich der Dachform und –farbe, der Fassadengestaltung und der Begrünung<br />
der Grundstücke<br />
- Maßnahmen gegen Vogelschlag an großen Glasflächen insbesondere am Rand der Grünzüge<br />
- Verwendung „insektenfreundlicher“ Leuchten im öffentlichen Raum<br />
- Schallschutzmaßnahme gegen Verkehrslärm in Form eines Lärmschutzwalls wurde bereits<br />
durchgeführt; ergänzend wird in Teilbereichen passiver Lärmschutz festgesetzt<br />
- Naturnahe Rückhaltung und Bewirtschaftung des Niederschlagswassers in bewachsenen<br />
Erdmulden auf den Baugrundstücken sowie in zentralen Entwässerungsmulden<br />
Nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen sind nur beim Schutzgut Boden festzustellen. Als Ersatzmaßnahme<br />
wird die Extensivierung der Grünlandnutzung auf den Ausgleichs- und Entwässerungsflächen<br />
gewertet (ohne bereits artenreiche extensiv genutzte Flächenanteile)<br />
35
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
Das Landschaftsbild wird zwar verändert, aber nicht erheblich beeinträchtigt, da der Grünzug entlang<br />
des Gottbaches freigehalten wird und die Einbindung des Baugebiets in die Landschaft durch Festsetzungen<br />
gewährleistet wird. Durch die Schaffung von Grünflächen, die festgesetzte Bepflanzung des<br />
Baugebiets, und die Aufwertung der Flächen am Gottbach wird ein Ausgleich geschaffen. Die Nutzbarkeit<br />
für die Naherholung wird durch die Erhaltung/Schaffung eines zusammenhängenden Wegenetzes<br />
bis in die benachbarten Erholungsgebiete gesichert und z.T. verbessert.<br />
Insgesamt sind durch den Bebauungsplan und seine Festsetzungen, unter Berücksichtigung der genannten<br />
Maßnahmen, keine erheblichen Beeinträchtigungen der Umwelt-Schutzgüter zu erwarten.<br />
Die Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes ist im Zuge der Umsetzung zu gewährleisten.<br />
12 Quellen<br />
Alexander, J. (1992): Methoden zur Bewertung von "Klima" und "Luft" bei der kommunalen Umweltverträglichkeitsprüfung;<br />
<strong>Trier</strong><br />
Bielefeld + Gillich (1997): Landespflegerischer Planungsbeitrag zum Rahmenplan „Tarforster Höhe –<br />
Erweiterung“<br />
Bielefeld + Gillich (1997): Entwässerungskonzeptioneller Beitrag für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme<br />
„Tarforster Höhe – Erweiterung“<br />
BFH-Ingenieure (Jan. 2013): Studie zur Oberflächenentwässerung BU 14 / Entwässerungsvariante 1<br />
FIRU-GfI GmbH (Nov. 2006): Schalltechnische Untersuchung - Lärmschutz für eine geplante Wohnbebauung<br />
südlich der Kohlenstraße<br />
FIRU-GfI GmbH (Okt. 2013): Schalltechnische Untersuchung - Lärmschutz für eine geplante Wohnbebauung<br />
südlich der Kohlenstraße<br />
FIRU (Dez. 2004): Schalltechnische Untersuchungen zu den Straßenverkehrslärmeinwirkungen im<br />
Olewiger Tal<br />
FIRU (Sept. 2004): Schalltechnische Untersuchungen zu den Straßenverkehrslärmeinwirkungen in der<br />
Domänenstraße und der Avelsbacher Straße<br />
FIRU (Jan. 2003): Lärmsanierungskonzept wegen Verkehrslärmfernwirkungen im Zuge der städtebaulichen<br />
Entwicklung des Petrisbergs<br />
FIRU (Juli 2002): Schalltechnische Untersuchungen zu den Straßenverkehrslärmeinwirkungen im<br />
Olewiger Tal<br />
Fischer, K.H. (2010): Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (Hrsg.) (2009): Direktion Landesdenkmalpflege:<br />
Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz, Band 17.2, <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> – <strong>Stadt</strong>erweiterung und <strong>Stadt</strong>teile.<br />
GEO-NET Umweltconsulting GmbH(2009): Klima- und immissionsökologische Funktionen in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Trier</strong> – Entwurf Abschlussbericht, Hannover<br />
LANIS - Landesinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz:<br />
http://map1.naturschutz.rlp.de/mapserver_lanis/<br />
LUWG RLP: Rote Listen von Rheinland-Pfalz (Standardartenliste vom 08.11.2006 (Ref. 41))<br />
LUWG RLP: Arten mit besonderen rechtlichen Vorschriften. Liste für Rheinland-Pfalz (Stand 2.3.2010)<br />
36
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
LUWG RLP (Hrsg.): Heutige potentielle natürliche Vegetation Rheinland-Pfalz, Maßstab 1 : 10.000; Bl.<br />
6205 u. 6206<br />
Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rh.-Pf + Faunistisch-Ökologische Arbeitsgemeinschaft<br />
(1992): Planung vernetzter Biotopsysteme: Landkreis <strong>Trier</strong>-Saarburg/<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong>.<br />
Lohmeyer (2004): Luftschadstoffbelastung durch Fernwirkungen der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme<br />
<strong>Trier</strong>-Petrisberg<br />
Ministerium f. Umwelt & Forsten (1996): Luftreinhalteplan <strong>Trier</strong>-Konz; Bearb.: Landesamt für Umweltschutz<br />
& Gewerbeaufsicht; Oppenheim<br />
Negendank, J. (1983): <strong>Trier</strong> und Umgebung. Sammlung geologischer Führer, 2. Aufl.<br />
R+T (März 2013): <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> - Mobilitätskonzept 2025 – Schlussbericht.<br />
Schmidt, R.-G.(1994): Landschaftsbewertungsverfahren "Tarforster Höhe". Vervielfältigtes Seminarund<br />
Praktikumsskript des Fachbereichs Geographie/ Geowissenschaften, Abteilung Physische<br />
Geographie an der Universität <strong>Trier</strong>.<br />
<strong>Stadt</strong>planungsamt <strong>Trier</strong> (2007): Flächennutzungsplan <strong>Trier</strong> 2020 – Fachbeitrag Wohnungsbau<br />
<strong>Stadt</strong>planungsamt <strong>Trier</strong> (1997): Rahmenplan zur Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme<br />
„Tarforster Höhe“<br />
<strong>Stadt</strong>planungsamt <strong>Trier</strong> (1982): Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Stadt</strong>entwässerung <strong>Trier</strong> (1998): Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren<br />
Umweltberatung der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> (Hrsg.)(1996): Klima und Luftqualität in der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong>. Informationsbroschüre<br />
in Zusammenarbeit mit der AG "Klima - Luft - Lärm" im FB 6 an der Universität<br />
<strong>Trier</strong>.<br />
13 Planungsrelevante Fachgesetze und Richtlinien<br />
Baugesetzbuch in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Art.<br />
1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)<br />
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24. November 1998 (GVBl 1998, S. 365)<br />
16. BImSchV - 16. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung<br />
- 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036)<br />
BNatSchG – Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel<br />
5 des Gesetzes vom 6.Februar 2012 (BGBl. I S. 148)<br />
DIN 18005: Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz im Städtebau – Schalltechnische Orientierungswerte<br />
für die städtebauliche Planung, Mai 1987<br />
LWG - Landeswassergesetz i. d. F. vom 22.1.2004, zuletzt geändert am 09.09.2010 durch das „Landesgesetz<br />
zur Änderung des Landeswassergesetzes und des Landesabwasserabgabengesetzes“<br />
6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BundesImmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum<br />
Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl. S. 503)<br />
WHG - Wasserhaushaltsgesetz i.d.F. vom 06.8.2009, Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom<br />
31.07.2009 (BGBl. 2541 Jahrgang 2009 Teil I Nr. 51, S. 2585ff)<br />
1. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur<br />
Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 24. Juli 2002<br />
37
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
Karte 1 : Bestand (verkleinert)<br />
40
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
Karte 2: Maßnahmen (verkleinert)<br />
41