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Umweltbericht - Stadt Trier

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STADT TRIER<br />

BEBAUUNGSPLAN BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB<br />

Teil II : <strong>Umweltbericht</strong><br />

Oktober 2013 (öffentliche Auslegung)<br />

Bearbeitung:<br />

Landschaftsarchitekten bdla | Beratende Ingenieure IKRP<br />

Geschäftsführer Bernhard Gillich Christoph Heckel | HRB 41337 | AG Wittlich<br />

Fon +49 651 / 145 46-0 | fax +49 651 / 145 46-26 | bghplan.com | mail@bghplan.com<br />

1


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

2


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 VORBEMERKUNG 4<br />

2 INHALT UND ZIELE DES BEBAUUNGSPLANES 4<br />

3 ZIELE DES UMWELTSCHUTZES IN FACHGESETZEN UND<br />

FACHPLÄNEN 6<br />

4 METHODIK, MERKMALE UND TECHNISCHES VERFAHREN DER<br />

UMWELTPRÜFUNG 6<br />

5 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER<br />

UMWELTAUSWIRKUNGEN 6<br />

5.1 Die geplante Bebauung und davon ausgehende Wirkfaktoren 7<br />

5.2 Angaben zum Standort und geprüfte Alternativen 8<br />

5.3 Eingriffsbewertung und Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum<br />

Ausgleich nachteiliger Auswirkungen 9<br />

5.3.1 Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt 9<br />

5.3.2 Boden 10<br />

5.3.3 Wasser 12<br />

5.3.4 Klima, Luft 14<br />

5.3.5 Landschaftsbild und Erholung 17<br />

5.3.6 Menschen (Lärmimmissionen) 18<br />

5.3.7 Kultur- und Sachgüter 21<br />

5.3.8 Wechselwirkungen 21<br />

5.3.9 Abfälle, Abwasser, Energieeffizienz, Nutzung regenerativer Energien 22<br />

5.3.10 Übersicht Eingriffsbewältigung 23<br />

6 ENTWICKLUNGSPROGNOSE 30<br />

7 AUSWIRKUNGEN AUF DAS EUROPÄISCHE NETZ „NATURA 2000“ 30<br />

8 ARTENSCHUTZRECHTLICHE BEURTEILUNG 31<br />

9 BESCHREIBUNG DER AUSGLEICHSMAßNAHMEN 34<br />

10 ÜBERWACHUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN 35<br />

11 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG 35<br />

12 QUELLEN 36<br />

13 PLANUNGSRELEVANTE FACHGESETZE UND RICHTLINIEN 37<br />

Anhang:<br />

Karte 1 : Bestand Juni 2012 / August 2013<br />

Karte 2 : Maßnahmen<br />

3<br />

Seite


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

1 Vorbemerkung<br />

Das BauGB verpflichtet die Gemeinden in §1(6) bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen<br />

zur Berücksichtigung öffentlicher Belange, darunter<br />

„7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere<br />

a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen<br />

sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,<br />

b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,<br />

c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,<br />

d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,<br />

e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,<br />

f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,<br />

g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und<br />

Immissionsschutzrechts,<br />

h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung<br />

von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht<br />

überschritten werden,<br />

i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c und d,<br />

§1a BauGB verweist auf die Verpflichtung zur bodenschonenden Ausweisung von Baugebieten und<br />

zur Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Rahmen der Abwägung. Außerdem<br />

wird auf das Erfordernis einer Prüfung der Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete, d.h. FFH-<br />

Gebiete und Vogelschutzgebiete verwiesen.<br />

§2a BauGB verpflichtet zur Darlegung des Umgangs mit diesen Belangen in einem <strong>Umweltbericht</strong> als<br />

Teil der Begründung. Mit dem vorliegenden Dokument werden diese gesetzlichen Anforderungen im<br />

Zusammenhang erfüllt.<br />

2 Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes<br />

Mit dem Bebauungsplan BU 14 wird der letzte Teilbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme<br />

auf dem Tarforster Plateau einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 17,8 ha, von denen 11,6 ha<br />

überbaut werden (Bruttobauland). 7,4 ha dienen als Grünflächen, Ausgleichsflächen und für die Regenrückhaltung.<br />

4


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

BESTAND 2013 m² ca. BEBAUUNGSPLANUNG m² ca.<br />

Bauflächen<br />

Intensivgrünland 79.400 Wohnbauflächen 79.000<br />

Rasen, Verkehrsgrün, Ziergarten 4.900 Verkehrsflächen 13.000<br />

Hecken, Siedlungsgehölz 400 Rad- und Fußwege 1.000<br />

Gebäude, versiegelte Flächen 2.600 Öffentliche Grünflächen 4.400<br />

sonstige befestigte Flächen 1.700 Lärmschutzwall 5.800<br />

Baustelle (früher Ackerbrachen) 14.200<br />

Summe Bauflächen (ha) 10,32 ha 10,32 ha<br />

Ausgleichsflächen<br />

Extensivgrünland 3.900 Extensivgrünland 53.200<br />

Intensivgrünland 64.800 Entwässerungsmulden 9.400<br />

Feldwege (geschottert; unbefestigt) 5.900 Grünflächen (inkl. Wege) 7.800<br />

Baum- u. Strauchhecken etc. 300 Wirtschaftswege 4.600<br />

Summe Ausgleichsflächen (ha) 7,49 ha 7,49 ha<br />

SUMME GESAMTGEBIET: 17,81 ha SUMME GESAMTGEBIET: 17,81 ha<br />

Der Bebauungsplan setzt Allgemeines Wohngebiet (WA) und Reines Wohngebiet (WR) mit den zugehörigen<br />

Verkehrsanlagen, sowie Grünflächen, Ausgleichsflächen, Flächen für die Regenwasserbewirtschaftung und<br />

einen Lärmschutzwall fest. Betriebsbedingte Emissionen von Schadstoffen oder der Umgang mit wassergefährdenden<br />

Stoffen sind daher im Planungsgebiet ausgeschlossen.<br />

5


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

3 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen<br />

Folgende umweltbezogenen Fachgesetze sind für den Bebauungsplan relevant:<br />

BauGB, insbes. § 1(6), § 1a, § 2a, § 202 • BNatSchG, insbes. § 2(1) • BBodSchG, insbes. § 2(3) •<br />

BBodSchV • WHG, insbes. §1a • LWG, insbes. § 2(2) • BImSchG • 39. BImSchV • Verkehrslärmschutzverordnung<br />

(16. BImSchV) • Beiblatt 1 zur DIN 18005 • TA Lärm<br />

Das Vorhaben berührt keine Umweltbelange von regionaler Bedeutung nach den Vorgaben des<br />

rechtsverbindlichen Regionalen Raumordnungsplans (ROP).<br />

Schutzgebiete mit Regelungsgehalt für Arten und Biotope und den Wasserhaushalt sind im Bereich<br />

des Bebauungsplanes nicht vorhanden.<br />

Im Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> sind bereits Wohnbauflächen und Grünflächen in den entsprechenden<br />

Bereichen dargestellt. Bereits Ende 1999 hatte die <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> in einer Flächennutzungsplan-Änderung<br />

die hängigen Randflächen östlich des Wirtschaftsweges zum Aussiedlerhof<br />

Fam. Theisen als von Bebauung freizuhaltende landwirtschaftliche Flächen mit einer anzustrebenden<br />

umweltschonenden Wirtschaftsweise planerisch ausgewiesen. Diese Zweckbestimmung ist Teil der<br />

Gesamtkonzeption des Tarforster Plateaus mit Bauflächen, Grünflächen, Flächen zur Regenwasserbewirtschaftung<br />

und ökologisch bedeutsamen Ausgleichsflächen und wird durch den Bebauungsplan<br />

umgesetzt.<br />

Die Landschaftsplanung der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> 1 stellt in der Zielekonzeption geplante Bauflächen mit einer<br />

geplanten landschaftsgerechten Eingrünung dar. Im Hangbereich zum Gottbach hin soll die Flur mit<br />

Gehölzstrukturen (Obstbäume, Hecken) gegliedert werden.<br />

Die nördlich des Plangebietes verlaufende L 144 war Gegenstand der 2. Stufe der Lärmkartierung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong>.<br />

4 Methodik, Merkmale und technisches Verfahren der Umweltprüfung<br />

Die Umweltprüfung nutzt ein verbal-argumentatives Verfahren, wie es in der naturschutzrechtlichen<br />

Beurteilung von Bebauungsplänen geübte Praxis in Rheinland-Pfalz ist. Das Verfahren wurde durch<br />

die „Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE)“ im Dezember 1998 vom Ministerium für Umwelt<br />

und Forsten Rheinland-Pfalz eingeführt. Die diesbezüglichen Methoden werden vergleichbar auf<br />

die nicht dem Naturschutzrecht unterliegenden Umwelt-Schutzgüter übertragen.<br />

Als Bewertungsgrundlage werden verwendet: Landschaftsplanung <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> (Fischer, 2010);<br />

Avifaunistisches Gutachten (Spielmann, September 2012); mehrere Ortsbegehungen in den Jahren<br />

2012 und 2013 (BGHplan); Daten aus dem LANIS, Denkmaltopographie Bd. 17.2 <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> (2009),<br />

Verkehrsgutachten (R+T Dez. 2011/Feb. 2013), Klimagutachten der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> (GEO-NET 2009) und<br />

Schalltechnische Untersuchungen (FIRU-GfI GmbH 2006 und 2013)<br />

5 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

1 Karlheinz Fischer Landschaftsplanung (2010)<br />

6


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

5.1 Die geplante Bebauung und davon ausgehende Wirkfaktoren<br />

Projektbeschreibung<br />

Das Plangebiet umfasst den letzten noch unbebauten Teilbereich des Tarforster Plateaus, auf dem<br />

sich die <strong>Trier</strong>er Höhenstadtteile Petrisberg, Neukürenz, Universität, Tarforst und Filsch entwickelt<br />

haben. Hier soll ähnlich wie im angrenzenden, derzeit in Bebauung begriffenen Geltungsbereich von<br />

BU 13 ein städtisches Wohnquartier mit Einfamilienhäusern entstehen, wobei 76 Reihenhäuser, 6<br />

Kettenhäuser und 84 freistehende EFH vorgesehen sind. Im Bereich der Karl-Carstens-Straße wird<br />

eine Bebauung mit Geschoßwohnungsbauten entstehen (Bereich A), angrenzend an die KiTa ist betreutes<br />

Wohnen vorgesehen (Bereich B). Die Unterbringung der Stellplätze für diese Gebäude erfolgt<br />

in Tiefgaragen. Der Aussiedlerhof wird als Bestand in die Bebauung integriert. Siehe Begründung<br />

Teil 1 „Bauprogramm“.<br />

Südwestlich an das Plangebiet angrenzend wurden bereits im Zusammenhang mit BU 13 Erdmulden<br />

für die Niederschlagsentwässerung angelegt. Im südlichen Teil des Geltungsbereichs wird jenseits<br />

eines vorhandenen Wirtschaftsweges der zum Gottbach abfallende Hang einbezogen. Dort sind, neben<br />

Flächen für die Niederschlagsentwässerung, die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen<br />

und gestalterische Aufwertungsmaßnahmen für die Naherholung vorgesehen. Dabei soll der heutige<br />

Charakter als mit Obstbäumen gegliedertes Wiesengelände erhalten bleiben.<br />

Wirkfaktoren<br />

Es werden bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren unterschieden:<br />

A) Baubedingte Wirkungen durch die Vorbereitung und Durchführung der Bauarbeiten:<br />

Beseitigung von Vegetation (Intensivgrünland, 4 ältere Hochstamm-Obstbäume)<br />

Beeinträchtigung/Zerstörung von Böden durch Überbauung, Modellierung, Verdichtung<br />

Lärm- und Abgasemissionen durch Baumaschinen während der Bauphase<br />

B) Anlagebedingte Wirkungen, von den baulichen Anlagen selbst verursacht:<br />

Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch Versiegelung (Werte gerundet) :<br />

Gesamtfläche zul. Versiegelung.<br />

• Wohngebiete (GRZ 0,4 / 0,6) 2 : 79.000 m² 47.400 m²<br />

• Straßen, Fuß- u. Radwege, Parken 3 18.600 m² 14.900 m²<br />

• öffentliche Grünflächen 4 12.200 m² 1.800 m²<br />

• abzüglich bereits versiegelter Flächen - 2.640 m²<br />

• abzüglich bereits teilversiegelter Flächen (5.900 m² Schotterwege, zu 50% gerechnet) - 2.850 m²<br />

Zulässige Flächenneuversiegelung maximal 58.610 m²<br />

2 der 2. Wert gibt die maximal zulässige Versiegelung inkl. Überschreitung der GRZ durch Nebenanlagen an; dieser wurde in<br />

der Berechnung verwendet<br />

3 Der durchschnittliche Versiegelungsanteil der Straßenflächen wird mit 80% angenommen<br />

4 Aufgrund der Festsetzungen sind auf einem geschätzten Flächenanteil von 15 % Versiegelungen möglich<br />

7


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

Erhöhter Oberflächenabfluss und verringerte Grundwasserneubildung<br />

Änderung des Lokalklimas durch aufheizende Wirkung von Bebauung und Versiegelung<br />

Überprägung des Landschaftsbildes durch Bebauung<br />

C) Betriebsbedingte Wirkungen, dauerhaft mit der Nutzung des Plangebiets verbunden:<br />

Lärm und Schadstoffe durch Verkehrsvorgänge mit Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

Beleuchtung des Wohngebiets<br />

ggf. Emissionen von Gebäudeheizungen in begrenztem Umfang<br />

Die Wirkungen treffen auf folgenden Bestand an Nutzungen / Biotoptypen:<br />

Früher teils als Acker, heute durchgängig als Intensivgrünland genutzte Fläche im Umfeld eines Aussiedlerhofes.<br />

5.2 Angaben zum Standort und geprüfte Alternativen<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst einen Teil der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme<br />

„Tarforster Höhe“. Topographisch handelt es sich um eine flach nach Süden geneigte<br />

Terrassenfläche in einer Höhenlage von ca. 270 m.<br />

Mit der vorliegenden Planung wird ein Teilgebiet aus der übergeordneten Rahmenplanung umgesetzt,<br />

die das Ergebnis umfangreicher siedlungsstruktureller Überlegungen war, wobei auch alternative<br />

Entwicklungsmöglichkeiten betrachtet wurden. Dabei wurden keine sowohl unter städtebaulich<br />

als auch landschaftsplanerischen Gesichtspunkten ähnlich gut geeigneten Standorte ausfindig gemacht.<br />

Da der <strong>Stadt</strong> durch die Topographie enge Grenzen gesetzt sind, kann eine wohnbauliche Entwicklung<br />

nur auf den Terrassenflächen der Höhenstadtteile ablaufen. Unter den denkbaren Flächen<br />

ist das Tarforster Plateau aufgrund der Flächengröße, Erschließung, Nähe zum <strong>Stadt</strong>kern und zur<br />

Universität, sowie wegen der geringen ökologischen Bedeutung am besten geeignet. Ein Verzicht auf<br />

weitere Bauflächen hätte zur Folge, dass die hohe Nachfrage in den Umlandgemeinden gedeckt<br />

werden müsste.<br />

8


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

5.3 Eingriffsbewertung und Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich<br />

nachteiliger Auswirkungen<br />

5.3.1 Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt<br />

In §2(1) des Bundesnaturschutzgesetzes sind allgemeine Anforderungen zur Sicherung des Schutzgutes<br />

benannt:<br />

"8. Zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts ist die biologische Vielfalt zu erhalten<br />

und zu entwickeln. Sie umfasst die Vielfalt an Lebensräumen und Lebensgemeinschaften, an Arten,<br />

sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten.<br />

9. Die wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind als Teil des Naturhaushaltes in<br />

ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre Biotope und ihre sonstigen Lebensbedingungen<br />

sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und wiederherzustellen.<br />

Für den Arten- und Biotopschutz bedeutsame Räume oder formelle Schutzgebiete werden nicht<br />

überplant. Der Geltungsbereich wurde bis vor kurzem intensiv landwirtschaftlich genutzt.<br />

Schutzgebiete<br />

Das Landschaftsschutzgebiet "Moseltal" grenzt südlich im Bereich des Waldrandes an den Geltungsbereich<br />

an (im Bereich der Ausgleichsflächen).<br />

Von der geplanten Bebauung sind nur Flächen mit mäßigem bis geringem Biotopwert betroffen. Es<br />

handelt sich um intensiv genutztes Grünland. Die strukturarmen Agrarflächen werden allerdings von<br />

4 Brutpaaren der Feldlerche genutzt.<br />

Auch der überplante Aussiedlerhof erfüllt nur eine geringe Biotopfunktion, durch die bisherige landwirtschaftliche<br />

Nutzung wurden allerdings Vögel der Siedlungsgebiete wie Sperlinge, Mauersegler<br />

oder Rauch- und Mehlschwalben gefördert. Seit Aufgabe der Viehhaltung brüten sie allerdings nicht<br />

mehr in oder an den Gebäuden, und nutzen den Bereich nur noch als Jagdrevier.<br />

Ein hoher Biotopwert wird nur den wenigen<br />

älteren Obstbäumen nördlich des Aussiedlerhofes<br />

zugeordnet, die als Habitatstrukturen insbesondere<br />

für Vögel zu bewerten sind.<br />

Die in den Geltungsbereich einbezogenen Ausgleichsflächen<br />

am sanft zum Gottbach abfallenden<br />

Hang werden von mehr oder minder intensiv<br />

genutztem Grünland mit einzelnen älteren<br />

Obstbäumen eingenommen. Nur ganz im Süden<br />

ist im Bereich einer Obstbaumreihe eine artenreiche<br />

Glatthaferwiese erhalten 5 .<br />

Eingriffsbewertung<br />

5 Folgende Arten wurden dort nachgewiesen: Glatthafer, Wiesenflockenblume, Wiesenglockenblume, Wiesenknautie<br />

9


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

Mit der geplanten Bebauung sind nur in geringem Umfang Eingriffe in bedeutsame Biotopstrukturen<br />

verbunden. Nur die Rodung von 4 älteren Obstbäumen wird als Eingriff betrachtet der gesondert zu<br />

kompensieren ist. Die Kompensation des Verlusts von Intensivgrünland mit mäßiger Bedeutung wird<br />

beim Schutzgut Boden dargelegt. Unter den aktuell vorkommenden Tier- und Pflanzenarten stellt die<br />

Bebauungsplanung nur für die Feldlerche eine deutliche Verschlechterung der Lebensbedingungen<br />

gegenüber dem jetzigen Zustand dar (s. Kap. 8)<br />

Vermeidung<br />

Die strukturreicheren Randbereiche des Plangebiets bleiben erhalten. Erforderliche Entwässerungsmulden<br />

werden so angelegt, dass kein Baumbestand geschädigt wird.<br />

Ausgleich<br />

Als Ausgleich für den unvermeidbaren Verlust von 4 hochstämmigen Obstbäumen erfolgt eine Neuanpflanzung<br />

auf den Ausgleichsflächen. Die verloren gehende (eingeschränkte) Biotopfunktion der<br />

Grünlandflächen wird durch eine extensive Nutzung der Ausgleichsflächen funktional kompensiert.<br />

Bei Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen verbleibt keine nachhaltige Beeinträchtigung.<br />

5.3.2 Boden<br />

§ 1a(2) BauGB legt als Ziele für den Bodenschutz fest:<br />

(2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der<br />

zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der<br />

Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen<br />

zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.<br />

Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang<br />

umgenutzt werden. Die Grundsätze nach den Sätzen 1 und 2 sind nach § 1 Abs. 7 in der Abwägung zu<br />

berücksichtigen.<br />

§ 202 BauGB legt fest: Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen<br />

anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten<br />

und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen.<br />

§ 1 BBodSchG<br />

Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens; Abwehr schädlicher Bodenveränderungen;<br />

Sanierung von Altlasten sowie hierdurch verursachter Gewässerverunreinigungen; Vorsorge<br />

gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden.<br />

Der Untergrund des Gebiets besteht überwiegend aus Moselsedimenten mit geröllführendem Lehm,<br />

Sand und Kies über unterdevonischem Tonschiefer 6 . Sie sind z.T. mit Lösslehm überdeckt. Die genaue<br />

Mächtigkeit der Schichten im Plangebiet ist nicht bekannt.<br />

Vorherrschende Bodentypen sind lehmige Braunerden und Parabraunerden. Oberflächige Staunässe<br />

tritt nicht erkennbar in Erscheinung. Die dichtgelagerten lehmigen Böden lassen jedoch nur eine geringe<br />

Infiltration zu. Hohe Gehalte an kiesigem Skelett sind ein Hinweis auf Terrassenmaterial der<br />

6 Bielefeld+Gillich (1997): Entwässerungskonzeptioneller Beitrag für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Tarforster<br />

Höhe – Erweiterung“<br />

10


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

Mosel als Ausgangssubstrat der Bodenbildung. Hier ist die Lößlehmdecke gar nicht oder nur noch<br />

schwach ausgebildet. Der Verbreitungsschwerpunkt liegt im Süden auf den Spornen zwischen den<br />

Kerbtälern. Die landwirtschaftlich genutzten Böden sind in der Regel basenhaltig und zeichnen sich<br />

durch mittlere bis hohe Sorptionskraft aus. Die amtliche Bodenschätzung weist den Flächen im Mittel<br />

Ackerzahlen von 45 - 50 bzw. Grünlandzahlen von 35 – 40 zu. Diese Kennzahlen zeigen, dass es sich<br />

im Planungsgebiet im wesentlichen um Böden mittlerer Eignung für die landwirtschaftliche Nutzung<br />

handelt. Seltene Böden oder Böden mit besonderen Standorteigenschaften treten im Plangebiet<br />

nicht auf. Die Anfälligkeit für Bodenerosion ist auf den flachen Plateaulagen gering. Die<br />

schluffreichen Böden im Planungsgebiet sind allerdings hoch verdichtungsempfindlich und durch die<br />

landwirtschaftliche Nutzung (Befahren mit schweren Maschinen, Pflugsohle) vorbelastet.<br />

Aktuell ist der Versiegelungsgrad im Plangebiet sehr gering. Lediglich die asphaltierten landwirtschaftlichen<br />

Wege und der Aussiedlerhof selbst mit seinen befestigten Flächen fallen in diese Kategorie.<br />

Über Altablagerungen im Geltungsbereich ist nichts bekannt.<br />

Eingriffsbewertung<br />

Der Bebauungsplan lässt eine Versiegelung im Gesamtumfang von ca. 6,4 ha zu. Ein Flächenanteil<br />

von 0,6 ha war bisher bereits bebaut oder durch Feldwege, Hofplätze etc. (teil-)versiegelt. In der<br />

Gesamtbilanz ergibt sich demnach eine zulässige Netto-Neuversiegelung im Umfang von etwa 5,8 ha.<br />

Vermeidung/Minderung<br />

Durch die Festsetzung wasserdurchlässiger Beläge für Stellplätze und Außenflächen wird die zulässige<br />

Versiegelung verringert, da hierdurch Teilfunktionen des Bodens (Versickerung, Gasaustausch) erhalten<br />

bleiben. Die zulässige Überbauung mit Nebenanlagen, darunter v.a. Stellplätze, Terrassen u.ä.<br />

beläuft sich auf ca. 1,6 ha (Überschreitung der GRZ um 0,2). Die festgesetzte wasserdurchlässige<br />

Befestigung bzw. die festgesetzte Begrünung führt zu einer Verminderung um 40% (ca. 0,6 ha). Auch<br />

bei befestigten Anteilen der Grünflächen wird von Wasserdurchlässigkeit ausgegangen, so dass von<br />

den 0,18 ha nur 0,11 ha als Verlust gewertet werden. Wegen der Bodenfunktionen, die ein extensiv<br />

oder intensiv begrüntes Dach erfüllt, werden auch Garagen mit Flachdach, für die generell Gründächer<br />

festgesetzt werden, als Eingriffsminderung bzw. Ausgleich gewertet und analog zum Abflussbeiwert<br />

(0,6) als Minderung der Versiegelung um 40% angerechnet. Da nicht absehbar ist, wie viele<br />

Gebäude ein Flachdach (und damit ein Gründach) erhalten werden, kann dies nicht quantifiziert<br />

werden. Insgesamt vermindern diese Maßnahmen den Eingriff um 0,67 ha. Damit verbleibt ein Kompensationsbedarf<br />

von 5,22 ha.<br />

Ausgleich<br />

Als Ausgleichsmaßnahme wird eine extensive Nutzung von bisher konventionell genutzten Grünlandflächen<br />

festgesetzt. Diese in den Geltungsbereich einbezogenen Flächen sind künftig ohne Stickstoffdüngung<br />

und Pflanzenschutzmittel bzw. durch Beweidung mit begrenztem Viehbesatz und ohne<br />

Zufütterung zu bewirtschaften. Abzüglich bereits artenreicher Teilflächen (0,39 ha als mageres Grünland<br />

kartierte Teilfläche) werden von den 5,32 ha Ausgleichsflächen 4,93 ha angerechnet. Darüber<br />

hinaus werden auch die extensiv gepflegten Rückhaltemulden (0,94 ha) gewertet. Damit ist der Eingriff<br />

formal ausgeglichen (5,87 ha).<br />

11


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

5.3.3 Wasser<br />

Beim Umgang mit Niederschlagswasser ist das Wasserhaushaltsgesetz zu beachten:<br />

§ 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten<br />

(1) Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein<br />

können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um<br />

1. eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden,<br />

2. eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen,<br />

3. die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und<br />

4. eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.<br />

§ 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung<br />

(2) Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung<br />

mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch<br />

sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.<br />

Der Untergrund des Planungsraumes wird durch unterdevonischen Hunsrückschiefer, einem fast<br />

reinen Tonschiefer mit sehr geringer Wasserdurchlässigkeit gebildet, der nur an wenigen Stellen<br />

durch Diabasgänge unterbrochen ist (z.B. im ehemaligen Steinbruch an der L143 aufgeschlossen).<br />

Diesem wasserstauenden Tonschiefer aufgelagert sind die Sande und Kiese der Moselhauptterrasse.<br />

Sie werden von Hochflutlehmen in wechselnder Mächtigkeit überlagert.<br />

Da der Hunsrückschiefer ungefähr zwischen 250 und 260 m ü. NN ausstreicht, das Gelände im Baugebiet<br />

BU 14 aber bis auf 275 m ansteigt, kann von Südwesten nach Nordosten mit einer zunehmenden<br />

Mächtigkeit der Überdeckung aus Terrassenmaterial und Hochflutlehm bis auf ca. 15 m ausgegangen<br />

werden.<br />

Die Grundwasserneubildung ist nach den durchgeführten Bohrungen und Infiltrationsversuchen 7<br />

aufgrund des in der Regel dicht gelagerten lehmigen bis tonigen Unterbodens gering. Das von den<br />

gut infiltrierbaren Oberböden aufgenommene Niederschlagswasser kann nur in sehr begrenztem<br />

Umfang an die häufig dichtgelagerten Unterböden abgegeben werden, so dass das überschüssige<br />

Niederschlagswasser überwiegend aufgrund der Geländeneigung in Form von oberflächennahem<br />

Abfluss den Vorflutern zugeführt wird, weshalb kaum Vernässungen auftreten.<br />

Das dem weitgehend undurchlässigen Tonschiefer auflagernde altpleistozäne Terrassenmaterial<br />

stellt einen potentiellen Grundwasserleiter dar, dessen Grundwasserhöffigkeit mit der Mächtigkeit<br />

der Kiese schwankt. Durch die geringe Flächenausdehnung, die weitgehende Überdeckung mit gering<br />

durchlässigem Hochflutlehm, und die Möglichkeit des schnellen Abfließens des Wassers über die<br />

Quellhorizonte in die Quellbäche ist im Planungsraum aber nicht mit nutzbaren Vorräten zu rechnen.<br />

Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine Trinkwassergewinnungsanlagen und keine Wasserschutzgebiete.<br />

Aktuell liegen keine Erkenntnisse über eine Verschmutzung des Grundwassers vor.<br />

Beeinträchtigungen durch die frühere intensive landwirtschaftliche Nutzung (Düngemittel, Pestizide)<br />

sind jedoch nicht auszuschließen. Bodenversiegelung, die u.a. die Grundwasserneubildung behindert,<br />

beschränkt sich auf die vorhandenen asphaltierten landwirtschaftlichen Wege.<br />

7 Bielefeld+Gillich (1997): Entwässerungskonzeptioneller Beitrag für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Tarforster<br />

Höhe – Erweiterung“<br />

12


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

Das Untersuchungsgebiet wird durch den Freschfeldgraben<br />

(nordwestlich) und den Gottbach (südöstlich) in den Olewiger<br />

Bach entwässert. Angaben über die Abflüsse liegen nicht vor.<br />

In der Regel fallen die Gewässer in den Sommermonaten trocken,<br />

können aber bei Starkregenereignissen erhebliche Wassermengen<br />

abführen. Über die Qualität des abfließenden<br />

Wassers liegen außer wenigen Einzelmessungen (SCHMIDT<br />

1994) keine Angaben vor. Die vorhandenen Einzelmessungen<br />

einiger chemischer Parameter lassen keine schwerwiegenden<br />

Beeinträchtigungen der Wasserqualität erkennen. Die Strukturgüte<br />

beider Fließgewässer ist gut, soweit sie im Wald verlaufen.<br />

Im Offenland hat der Gottbach dagegen ein künstliches<br />

begradigtes Bett (siehe Foto links).<br />

Eingriffsbewertung<br />

Mit der zulässigen Bebauung und Versiegelung von ca. 5,86 ha Fläche (unter Berücksichtigung bereits<br />

versiegelter Teilflächen) wird sich der Oberflächenabfluss deutlich erhöhen, während die Versickerung<br />

von Niederschlagswasser entsprechend abnimmt. Die Grundwasserneubildung spielt dabei aus<br />

den vorgenannten Gründen nur eine untergeordnete Rolle. Niederschlagswasser wird zeitverzögert<br />

als Hangzugwasser zu den angrenzenden Bachtälchen abgeführt. Durch die Neuversiegelung von<br />

Flächen wird das Oberflächenwasser allerdings sehr rasch in die Vorfluter abgegeben, wo es durch<br />

die Stoßbelastung zu Erosionserscheinungen im Gewässerbett kommen kann, und die Hochwasserproblematik<br />

für die Unterlieger verschärft wird, sofern keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden.<br />

Das anfallende Abwasser wird über einen Schmutzwassersammler der Zentralkläranlage zugeführt.<br />

Vermeidung<br />

Eine Erhöhung des Oberflächenabflusses wird vermieden, indem Stellplätze und Außenanlagen nicht<br />

versiegelt werden dürfen. Außerdem sind Flachdächer nur als Gründächer zulässig, wodurch bis zu<br />

50% des anfallenden Niederschlagswassers zwischengespeichert werden kann. Dies ist jedoch wegen<br />

der verschiedenen zulässigen Dachformen nicht bilanzierbar.<br />

Ausgleich<br />

Der unvermeidbare Oberflächenabfluss von versiegelten Flächen wird auf Grundlage einer Entwässerungskonzeption<br />

8 durch die Rückhaltung in öffentlichen und privaten Anlagen kompensiert. Die öffentlichen<br />

Anlagen werden auf den entsprechend festgesetzten Flächen als dauerhaft begrünten<br />

Wiesenmulden angelegt, in denen das Niederschlagswasser durch die belebte Bodenzone versickern<br />

kann bzw. in gedrosselten Wasserableitungen dem Gottbach zugeführt wird.<br />

8 BFH-Ingenieure: Studie zur Oberflächenentwässerung BU 14 (Jan. 2013) / Entwässerungsvariante 1 (Jan. 2013)<br />

13


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

Insgesamt beträgt das Rückhaltevolumen 56 Liter pro m 2 vollversiegelter Fläche. Im Bereich der<br />

Wohnbaugrundstücke sind davon sind 30 Liter auf den privaten Grundstücksflächen nachzuweisen.<br />

Hierzu kommen Mulden, Mulden mit unterliegenden Rigolen oder spezielle Retentionszisternen in<br />

Betracht.<br />

Die Nutzung von Niederschlagswasser für die Brauchwassernutzung ist dabei zulässig allerdings nicht<br />

auf die Retention anrechnungsfähig.<br />

Nach Umsetzung der Maßnahmen verbleibt keine Beeinträchtigung des Wasserhaushalts.<br />

5.3.4 Klima, Luft<br />

Zielvorgaben nach BNatSchG § 2 (1) Nr.6 sind:<br />

„Beeinträchtigungen des Klimas sind zu vermeiden; hierbei kommt dem Aufbau einer nachhaltigen<br />

Energieversorgung insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien besondere Bedeutung<br />

zu. Auf den Schutz und die Verbesserung des Klimas, insbesondere des örtlichen Klimas, ist<br />

auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege hinzuwirken. Wald und sonstige<br />

Gebiete mit günstiger klimatischer Wirkung sowie Luftaustauschbahnen sind zu erhalten, zu<br />

entwickeln und wiederherzustellen.“<br />

Das Klima im <strong>Trier</strong>er Raum ist subatlantisch geprägt mit mäßig kalten Wintern und schwül-warmen<br />

Sommern. Der Jahresniederschlag von rund 720 mm verteilt sich im langjährigen Mittel annähernd<br />

gleich auf Winter- und Sommerhalbjahr. Die vorherrschende Windrichtung ist Südwest (ca. 40 %) und<br />

Nordwest (ca. 25 %). Das oberhalb der Talnebelzone gelegene Tarforster Plateau weist etwa 10%<br />

mehr Sonnenscheindauer auf als die Talstadt.<br />

Der Untersuchungsraum befindet sich auf einer gegenüber dem Moseltal hochgelegenen Verebnungsfläche,<br />

also außerhalb des eigentlichen Belastungsgebietes des <strong>Trier</strong>er Tales. Die Frischluftzufuhr<br />

ins Plangebiet erfolgt mit den vorherrschenden südwestlichen bzw. nordöstlichen Winden.<br />

Die lufthygienische Situation ist durch die offene Lage gegenüber den Hauptwindrichtungen, also<br />

einer ganzjährig ausreichenden Durchlüftung, als gut zu bezeichnen. Bei Inversionswetterlagen ist<br />

das Gebiet im Vergleich zur Talstadt kaum von belastenden Schadstoffanreicherungen betroffen,<br />

weist aber wegen der Verdriftung von Verkehrsemissionen zeitweise hohe Ozonwerte auf.<br />

Die Kalt- und Frischluftversorgung der bioklimatisch belasteten Innenstadt von <strong>Trier</strong> wird hauptsächlich<br />

über den Kaltluftstrom aus dem Olewiger Bachtal gewährleistet. Dieser Strom speist sich aus<br />

mehreren Teileinzugsgebieten, zu denen auch Teile des Untersuchungsgebietes gehören.<br />

Die Bedeutung des Planungsgebietes als klimatischer Ausgleichsraum ist differenziert einzuschätzen.<br />

Während austauscharmer, schwachwindiger Wetterlagen bildet sich über unbebauten Flächen eine<br />

bodennahe Kaltluftschicht aus, die bei ausreichendem Gefälle mit der Geländeneigung langsam<br />

hangabwärts fließt. Mulden und Täler dienen als Kaltluftsammelgebiete und können bei geringer<br />

Bodenrauigkeit, ausreichendem Längsgefälle sowie einem ausreichend großen Speisungsgebiet zu<br />

einem Kaltluftstrom führen, der je nach Mächtigkeit unterschiedlich tief in die Siedlungen eindringen<br />

kann. Der Kaltluftstrom aus dem Olewiger Tal dringt weit in die Innenstadt vor und ist für den Luftaustausch<br />

in windstillen Nächten von größter Bedeutung.<br />

14


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

Wegen der geringen Flächenausdehnung und Hangneigung setzt sich die auf den Freiflächen entstehende<br />

Kaltluft kaum in Bewegung, zumal die abführenden Talmulden von Freschfeldgraben und<br />

Gottbach bewaldet sind, was den Abfluss zusätzlich erschwert. Mit Hilfe von Rauchbomben wurden<br />

vom Deutschen Wetterdienst im Spätherbst 1996 im Gebiet Versuche durchgeführt. Dabei wurden<br />

die erwarteten Ergebnisse bestätigt: Statt eines Kaltluftabflusses mit der Hangneigung nach Südwesten<br />

zum Olewiger Bachtal wurde die bodennahe Kaltluft durch die Ansaugwirkung der Wärmeinsel<br />

über der Bebauung im Baugebiet Trimmelter Hof z.T. hangaufwärts gelenkt.<br />

Ein Kaltluftabfluss von der Plateaufläche in Richtung Olewiger Tal wurde allerdings am Rand der Talmulde<br />

des Gottbaches festgestellt. Die gemuldeten Wiesenflächen zwischen Filsch und Tarforst und<br />

in Verlängerung das Gottbachtal werden kaltluftbezogen durch ein großes, sehr bedeutsames, z.T.<br />

steiles Einzugsgebiet oberhalb der <strong>Stadt</strong>teile Filsch und Tarforst gespeist. Im Zuge der Umsetzung der<br />

Ausgleichsmaßnahmen aus den Planverfahren BT 13 und BI 9 mit einer Entriegelung des Gottbachtals<br />

(Entfernung hoher und dichter Nadelholzbestände im gesamten Talquerschnitt) beginnend südlich<br />

von Filsch bis zur Irschermühle wurde der Kaltluftabfluss hier deutlich verbessert.<br />

Ausschnitt Klimafunktionskarte Geo-Net 2009<br />

Die neuen Bauflächen werden bioklimatisch als günstig bewertet; der Kaltluftstrom der Hangebereiche<br />

oberhalb Tarforst und Fisch und die Abflussbahn haben sehr hohe Bedeutung<br />

Das Planungsgebiet<br />

BN 82 ist im Status Quo ein klimabegünstigter Bereich (Temperaturverhalten/Durchlüftung)<br />

mit positiven Wirkungen auch auf die nähere Umgebung. Die lufthygienische<br />

Belastung durch KfZ-Verkehr betrifft räumlich stärker die Bereiche auf der gegenüberliegenden<br />

Straßenseite.<br />

15


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

Eingriffsbewertung<br />

Die Schaffung von Wohnraum führt zu Ziel- und Quellverkehr. Dieser belastet nicht nur das Wohngebiet<br />

selbst, sondern insbesondere auch die bereits stark befahrenen Hauptverkehrsachsen Richtung<br />

Talstadt. Hierdurch wird die Belastungssituation im Olewiger Tal und im Avelertal/Kürenz in Maßen<br />

weiter verschärft.<br />

Vermeidung<br />

Durch die Offenhaltung des Gottbachtales mit seinen Hängen werden Beeinträchtigungen des Kaltluftabflusses<br />

vermieden.<br />

Bei der Bebauung kann durch die Einhaltung eines Niedrigenergiestandards bis hin zu Passivhäusern<br />

oder gar Energie erzeugenden Aktivhäusern (z.B. durch Nutzung der Sonnenenergie ), sowie ggf.<br />

durch die Nutzung CO 2 -neutraler Energieträger (Erdwärme, Holz, sonstige Biomasse) eine schädliche<br />

Wirkung auf das Klima sowie die Luftqualität im Prinzip vollständig vermieden werden. Diese Maßnahmen<br />

sind jedoch nicht festsetzbar. Durch die kontinuierlich fortgeschriebene Energieeinsparverordnung<br />

wie auch durch die Förderpraxis der KfW wird hier allerdings auf diesem Wege ein hoher<br />

energetischer Neubaustandard gesichert.<br />

Die Ausrichtung der Gebäude und die Staffelung der Gebäudehöhen vermeidet weitgehend eine<br />

gegenseitige Verschattung und ermöglicht im Regelfall die passive und aktive Nutzung der Sonnenenergie.<br />

Dabei ist auf Flachdächern von Garagen eine Aufständerung der Anlagen zulässig.<br />

Ausgleich<br />

Im Hinblick auf die aus dem Baugebiet resultierenden Emissionen ist die vorgeschriebene Einhaltung<br />

der Energieeinsparverordnung bereits mit einer erheblichen Emissionsvermeidung gleichzusetzen.<br />

Hinzu kommt die Vermeidung von Kfz-Fahrten durch die Anbindung an den ÖPNV mit einer guten<br />

Bedienung im 10-Minuten-Takt. Auch die Schaffung attraktiver Fuß- und Radwegeverbindungen zu<br />

benachbarten <strong>Stadt</strong>quartieren und in die angrenzenden Erholungsgebiete wirkt verkehrsvermeidend.<br />

Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> gilt zudem ein besonderes Augenmerk der Optimierung<br />

der ÖPNV-Relation Talstadt – Höhenstadtteile. Mit diesem Projekt verfolgt die <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

eine Verbesserung der Erschließung des Tarforster Plateaus. Durch eine umfassende Optimierung im<br />

Liniennetz und durch Busbeschleunigungsmaßnahmen wie beispielsweise Signalvorrangschaltungen,<br />

die Beseitigung von Störungsstellen, oder die Anlagen von Bussonderfahrstreifen soll eine Angebotsverbesserung<br />

d.h. Angebotserweiterung und Reisezeitverkürzung, erreicht werden.<br />

Eine Beeinträchtigung des Lokalklimas durch die Umsetzung des Bebauungsplans ist auszuschließen.<br />

Eine Überschreitung der immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte für Luftschadstoffbelastungen ist<br />

im Gebiet nicht zu erwarten.<br />

16


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

5.3.5 Landschaftsbild und Erholung<br />

Nach § 1 (1) BNatSchG sind Natur und Landschaft<br />

"auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in<br />

Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach<br />

Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass<br />

1. die biologische Vielfalt,<br />

2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit<br />

und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie<br />

3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer<br />

gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die<br />

Wiederherstellung von Natur und Landschaft.“<br />

Absatz (6) besagt: „Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließl. ihrer Bestandteile,<br />

wie Parkanlagen, großflächige Grünanlagen und Grünzüge, Wälder und Waldränder, Bäume<br />

und Gehölzstrukturen, Fluss- und Bachläufe mit ihren Uferzonen und Auenbereichen, stehende Gewässer,<br />

Naturerfahrungsräume sowie gartenbau- und landwirtschaftlich genutzte Flächen, sind zu<br />

erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, neu zu schaffen.“<br />

Das Landschaftsbild im Geltungsbereich von BU14 wird derzeit noch von landwirtschaftlicher Nutzung<br />

geprägt, die nördlich und östlich angrenzenden Bereiche dagegen bereits von Wohnbebauung.<br />

Wichtig ist der Blick nach Südwesten auf die umgebenden Hangbereiche und Höhen mit ihrem abwechslungsreichen<br />

Relief und Nutzungsmuster (Wechsel von Wald und Offenland; siehe Foto). Der<br />

Weg trennt dabei die geplanten Bauflächen (im Bild rechts) von den Ausgleichsflächen (im Bild links).<br />

Der Waldrand im Süden bildet die Grenze des Landschaftsschutzgebiets „Moseltal“.<br />

Eingriffsbewertung<br />

Insgesamt führt eine Wohnbebauung auf dem<br />

letzten verbliebenen Teilstück des Tarforster<br />

Plateaus zu einer Veränderung des Landschaftsbildes,<br />

da hierdurch die Wohnbebauung<br />

neben den angrenzenden Waldbeständen das<br />

Bild prägen wird, und Offenland nur noch ein<br />

untergeordnetes Element sein wird.<br />

Auch für die Erholung gehen Freiflächen im<br />

Nahbereich von Wohngebieten verloren. Für<br />

diese Nutzung ist insbesondere das bisherige<br />

Wegenetz mit Ausblick in die umgebenden<br />

strukturreichen Teile des Gebiets (Waldränder,<br />

Wiesen mit Streuobst) von Bedeutung.<br />

Vermeidung<br />

Mögliche negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden durch eine Freihaltung der Randbereiche<br />

mit Aussicht vermindert. Nach außen sind Gärten angeordnet, wodurch i.V.m. den festgesetzten<br />

Pflanzgeboten eine Eingrünung des Baugebiets sichergestellt wird. Der Waldrand (und damit das<br />

LSG Moseltal) werden nicht beeinträchtigt.<br />

17


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

Der Verlust von Erholungsflächen wird durch das Freihalten von Grünzügen entlang der Bäche und<br />

Mulden vermieden. Die Randbereiche des Baugebiets werden auch zukünftig für Spaziergänge genutzt<br />

werden können.<br />

Ausgleich<br />

Der Verlust von Erholungsflächen mit aktuell nur geringem Nutzwert wird durch die Anlage von Grünflächen<br />

und die Aufwertung der Hänge des Gottbaches ausgeglichen. Als Ersatz für die entfallenden<br />

Spazierbereiche wurde bereits im Zusammenhang mit den Baugebieten BU 12 und 13 begonnen,<br />

einen Grünzug mit Erholungsangeboten am Freschfeldgraben zu entwickeln. Künftige Anwohner von<br />

BU 13 und 14 können so auf kurzen Wegen in die Grünflächen und über diese hinaus an den Siedlungsrand<br />

gelangen. Es werden neue Rundwege und Anschlüsse an Wanderwege Richtung Irsch und<br />

ins Olewiger Tal geschaffen.<br />

5.3.6 Menschen (Lärmimmissionen)<br />

Auswirkungen von Luftschadstoffen sind in Kap. 5.3.4 dargelegt. Daher werden nachfolgend lediglich<br />

die Auswirkungen durch Lärmimmissionen auf den Menschen betrachtet.<br />

Bezüglich des Lärmschutzes sind in der Umweltprüfung folgende gesetzliche Zielsetzungen zu berücksichtigen:<br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnund<br />

Arbeitsverhältnisse<br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf den Menschen<br />

und seine Gesundheit<br />

§ 50 BImSchG Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen durch geeignete Zuordnung<br />

von Nutzungen bei der Planung<br />

16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung<br />

Der Mensch kann in vielerlei Hinsicht unmittelbar oder mittelbar durch Lärm beeinträchtigt werden.<br />

Im Rahmen der Umweltprüfung relevant sind allein solche Auswirkungen, die sich auf die Gesundheit<br />

und das Wohlbefinden des Menschen beziehen, nicht jedoch solche, die wirtschaftliche oder sonstige<br />

materielle Grundlagen betreffen (auch wenn dies durchaus Konsequenzen für Gesundheit und Wohlbefinden<br />

haben kann). Gesundheit und Wohlbefinden sind dabei an die im Plangebiet und den von<br />

ihm beeinflussten benachbarten Gebieten bestehenden und geplanten Funktionen „Wohnen“ und<br />

„Erholen“ gekoppelt. Neben den unmittelbar angrenzenden Nutzungen sind dabei auch Fernwirkungen<br />

zu berücksichtigen.<br />

Der aktuelle und aufgrund der Planungsabsichten der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> künftig zu erwartende Zustand im<br />

Bereich des Bebauungsplans BU 14 und seines Verknüpfungsbereiches stellt sich wie folgt dar:<br />

Westlich grenzt künftig Wohnnutzung (WA) im Bereich des B-Plans BU 13 an, der gerade vollzogen<br />

wird. Nördlich des Lärmschutzwalles verläuft die Kohlenstraße (L 144) als eine der wichtigsten Einfallstraßen<br />

in Richtung Talstadt. Diese aktuell mit mehr als 8.000 Fahrzeugen täglich befahrene Straße<br />

18


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

würde ohne den bereits errichteten Lärmschutzwall am nördlichen Rand des Baugebiets zu Überschreitungen<br />

des städtebaulichen Richtwerts für Allgemeine Wohngebiet von 55 dB(A) am Tag führen<br />

9 .<br />

Jenseits dieser Straße liegen die Wohngebiete des <strong>Stadt</strong>teils Tarforst. Im Osten bleiben langfristig<br />

Freiflächen erhalten.<br />

Von den Fernwirkungen des Verkehrs, der z.T. auch im BU 14 entstehen wird, sind auch Wohnnutzungen<br />

in weit entfernten Wohngebieten entlang der Verkehrsachsen Kohlenstraße/Aveler Tal und<br />

Olewiger Tal betroffen.<br />

Eingriffsbewertung<br />

a) Beeinträchtigungen im Nahbereich<br />

„Im Nullfall ohne Lärmschutzwall ergeben sich an den der Kohlenstraße zugewandten Immissionsorten<br />

... der geplanten Bebauung in erster Reihe Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16.<br />

BImschV von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts um bis zu 6,3 dB(A) am Tag und 5,3 dB(A) in der<br />

Nacht. Die Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN 18005 von 55 dB(A) tagsüber und 45 dB(A)<br />

nachts werden an allen Fassaden der geplanten Gebäude in der ersten Baureihe ebenfalls um bis zu<br />

10,3 dB(A) am Tag und 9,3 dB(A) in der Nacht überschritten. In der zweiten Baureihe ... werden die<br />

Orientierungswerte um bis zu 2,7 dB(A) am Tag und 1,7 dB(A) in der Nacht überschritten. Die Immissionsgrenzwerte<br />

der 16.BImschV werden in der zweiten Reihe eingehalten.“ 10<br />

b) Fernwirkungen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme<br />

Die Auswirkungen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Tarforster Höhe“ auf das Verkehrsaufkommen<br />

wurde in den aktuellen Verkehrsmodellierungen berücksichtigt. 11 Die Entwicklung des<br />

Baugebietes BU 14 führt anteilsmäßig zu einer Mehrbelastung im Bereich der Verbindungsachsen<br />

zwischen dem Tarforster Plateau und der Talstadt (Aveler Tal und Olewiger Tal). Es ist davon auszugehen,<br />

dass sich das im Bereich der Tarforster Entwicklungsmaßnahme entstehende Verkehrsaufkommen<br />

in etwa hälftig auf die beiden Achsen Aveler Tal und Olewiger Tal verteilen wird.<br />

Für die Bereiche Aveler Tal und Alt-Kürenz wurden bereits im Zusammenhang mit den Bebauungsplänen<br />

für den Petrisberg Lärmsanierungskonzepte als Satzung beschlossen. Grundlage hierfür waren<br />

die schalltechnischen Untersuchungen der FIRU 7/2002, 01/2003 und 09/2004.<br />

Analog hierzu wurde für den Bereich Olewiger Tal, von der Einmündung der Kohlenstraße bis zum<br />

Kreuzungsbereich an den Kaiserthermen, ebenfalls eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt<br />

(FIRU: 12/2004). Die Berechnung der zu erwartenden Geräuscheinwirkungen an den Gebäuden entlang<br />

des Straßenzugs Olewiger Straße – Riesling-Weinstraße – Hunsrückstraße - Gustav-Heinemann-<br />

Straße erfolgte auf der Grundlage der Verkehrsprognose für den Prognose-Planfall 2015 (Entwicklun-<br />

9 Lärmkartierung der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

10 FIRU GmbH (2006) : Schalltechnische Untersuchung - Lärmschutz für eine geplante Wohnbebauung<br />

südlich der Kohlenstraße, im Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

11 R+T (2012/13)<br />

19


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

gen im Bereich der Entwicklungsmaßnahmen „Petrisberg“ und „Tarforster Höhe-Erweiterung“ bis<br />

zum Jahr 2015). Durch die außerhalb des Plangebietes bereits vorliegenden erheblichen verkehrsbedingten<br />

Lärmbelastungen erreichen bzw. überschreiten die Ist- und Prognosewerte, nach den Ergebnissen<br />

des o. a. Lärmschutzgutachtens auch für das Olewiger Tal teilweise die durch die Rechtsprechung<br />

konkretisierte Schwelle zur Gesundheitsgefährdung. Der überwiegende Teil der Belastungen<br />

ist jedoch vorhabenunabhängig (Vorbelastung) und bestünde auch dann weiter, wenn die Entwicklungsmaßnahme<br />

„Tarforster Höhe-Erweiterung“ nicht realisiert würde. Die zusätzliche Lärmbelastung<br />

durch die Maßnahme „Tarforster Höhe-Erweiterung“ liegt bei maximal 0,5 dB (A) und ist damit<br />

als „geringfügig“ einzustufen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass in Teilen der betroffenen<br />

Bereiche bereits aktuell Belastungen von mehr als 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts vorhanden<br />

sind, so dass hier teilweise die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung überschritten ist.<br />

Vermeidung im Nahbereich<br />

Die Herstellung eines Lärmschutzwalles entlang der L 144 im Rahmen von BU 13 ermöglichte die<br />

Verwendung des dort anfallenden Aushubmaterials und vermeidet Beeinträchtigungen im künftigen<br />

Baugebiet BU 14.<br />

Durch die Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen in Bereichen mit einer Überschreitung der<br />

städtebaulichen Richtwerte (im Allgemeinen Wohngebiet) wird erreicht, dass in den Wohnräumen<br />

keine Beeinträchtigungen auftreten.<br />

Vermeidung im Fernbereich<br />

Mit einer verbesserten ÖPNV-Anbindung der Höhenstadtteile auf dem Tarforster Plateau (Taktverdichtung,<br />

Schnellbusse, Beschleunigungsmaßnahmen) 12 werden auch die Haupterschließungsachsen<br />

Aveler Tal und Olewiger Tal vom motorisierten Individualverkehr entlastet. BU 14 wird mit den Haltestellen<br />

im Bereich des Kreisverkehrs an der Karl-Carstens-Straße sowie in der Theoderichstraße am<br />

nördlichen Plangebietsrand von BU 12 bedient. Diese liegen innerhalb der im Nahverkehrsplan definierten<br />

Einzugsbereiche für Bushaltestellen von 300 m (Radius). Diese bedeutende ÖPNV-Querachse<br />

von den Höhenstadtteilen zur Talstadt wird auf Grundlage von Untersuchungen aus den Jahren 2003,<br />

2009 und 2011 stufenweise ausgebaut werden. 13<br />

Eine Beschleunigung der ÖPNV-Verbindung zur Universität und zu den Wohngebieten des Tarforster<br />

Plateaus soll zeitnah umgesetzt werden. Planung und Umsetzung der kurz- bis mittelfristigen Maßnahmen<br />

wurden unter Berücksichtigung der Abhängigkeit zu anderen Maßnahmen (v. a. Moselbahndurchbruch,<br />

ggf. bauliche Maßnahmen im Bereich der Universität) den Prioritäten 1 und 2 zugeordnet.<br />

Der Bau einer neuen Direktverbindung vom Hauptbahnhof über den Wissenschaftspark<br />

Petrisberg und den Campus 2 zur Universität wird als langfristige Maßnahme mit dem Umsetzungshorizont<br />

nach 2025 eingestuft. Die bisherige Freihaltetrasse für eine Bustrasse soll weiterhin freigehalten<br />

werden.<br />

12 Mobilitätskonzept <strong>Trier</strong> 2025; Endbericht März 2013<br />

13 DE-Consult GmbH, PTV AG: Standardisierte Bewertung ÖPNV-Querachse <strong>Trier</strong>, 2003; DB International: Fortschreibung<br />

Studie Petrisberg (<strong>Trier</strong>), 2009; Spiekermann AG: Potentialuntersuchung Petrisbergaufstieg, 2012<br />

20


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

5.3.7 Kultur- und Sachgüter<br />

Nach § 1 (4) BNatSchG gilt:<br />

" Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur<br />

und Landschaft sind insbesondere<br />

1. Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren<br />

Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen<br />

zu bewahren."<br />

Des Weiteren gilt §2 DSchPflG: „(2) Das Land, der Bund und alle Körperschaften ... haben bei ihren<br />

Maßnahmen und Planungen, insbesondere bei der Bauleitplanung, die Belange des Denkmalschutzes<br />

und der Denkmalpflege zu berücksichtigen.“<br />

Im Baugebiet und dessen Umgebung befinden sich keine Kulturdenkmäler oder kulturhistorisch interessante<br />

Gebäude oder sonstige Strukturen. Über archäologische Fundstellen oder Bodendenkmäler<br />

ist z.Zt. nichts bekannt. Sollten während der Bauphase Funde zu Tage treten, wird auf die gesetzliche<br />

Verpflichtung zur Meldung an die Denkmalpflegebehörde bzw. das Rheinische Landesmuseum verwiesen.<br />

5.3.8 Wechselwirkungen<br />

Im Landespflegerischen Planungsbeitrag zum Rahmenplan „Tarforster Höhe – Erweiterung“ 14 (Karte 2<br />

- Landespflegerische Vorgaben/Grünkonzept) sind die umweltbezogenen Ziele als räumliches Konzept<br />

für die gesamte Tarforster Höhe dargestellt. Bezogen auf das Plangebiet des BU 14 und sein<br />

Umfeld ergeben sich folgende Zusammenhänge:<br />

Die Überbauung von Boden führt zwangsläufig zu einem Verlust aller Funktionen dieser Böden,<br />

wozu auch die Speicherung von Niederschlagswasser zählt. Hierdurch erhöht sich der<br />

Oberflächenabfluss, während die Versickerung unterbunden wird. Gleichzeitig wird die ausgleichende<br />

Wirkung des bewachsenen Bodens (Verdunstung gespeicherter Wasservorräte)<br />

aufgehoben und das Mikroklima hierdurch von größerer Hitze und Trockenheit geprägt. Rückhaltung<br />

von Niederschlagswasser im Gebiet sowie ggf. die Durchgrünung vermindern diese<br />

Wirkung und gleichen sie aus.<br />

Die Anlage von Rückhaltemulden kann ihrerseits einen Eingriff in die Schutzgüter Boden, Arten<br />

und Biotope oder Landschaftsbild darstellen. Dem wird durch detaillierte Festsetzung der Ausgestaltung<br />

(flache Erdmulden, keine Einzäunung) Rechnung getragen.<br />

14 Bielefeld+Gillich, 1997<br />

21


B<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima<br />

Tiere + Pflanzen<br />

Landschaft<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Wohnen<br />

Erholung<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

Umweltgüter<br />

Mensch<br />

A<br />

Boden<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

_<br />

Wasser<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Klima _ <br />

<br />

Tiere + Pflanzen<br />

<br />

<br />

Landschaft _ _ _ <br />

<br />

<br />

Kulturgüter _ _ _ <br />

Wohnen<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Erholung _<br />

<br />

A beeinflusst B: stark, mittel, wenig, - gar nicht<br />

5.3.9 Abfälle, Abwasser, Energieeffizienz, Nutzung regenerativer Energien<br />

Abfälle werden über das vorhandene Entsorgungssystem entsorgt. Abwasser wird der zentralen Kläranlage<br />

zugeführt. Die Nutzung erneuerbarer Energien wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

ermöglicht. Aufgeständerte Solarmodule sind auch auf Gründächern zulässig. Die Energieeffizienz<br />

der Gebäude ist durch die Einhaltung der einschlägigen Bauvorschriften (Energieeinsparverordnung)<br />

sicherzustellen.<br />

22


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

5.3.10 Übersicht Eingriffsbewältigung<br />

In der folgenden Tabelle sind die erheblichen Eingriffe den Vermeidungs- (bzw. Minderungs-) und<br />

Kompensationsmaßnahmen als Übersicht gegenübergestellt. Die Kürzel bedeuten:<br />

Eingriffe:<br />

Maßnahmen<br />

b = Boden A = Ausgleichsmaßnahme<br />

a = Arten und Biotope V = Vermeidungsmaßnahme<br />

w = Wasserhaushalt<br />

l = Landschaftsbild/Erholung n.q. = nicht quantifiziert<br />

k = Klima<br />

k+s Kultur- und Sachgüter<br />

m Mensch (Lärm)<br />

23


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

Konfliktsituation<br />

Landespflegerische Maßnahmen<br />

lfd<br />

Nr.<br />

Art des Eingriffs /<br />

Änderung<br />

betr.<br />

Fläche<br />

in ha<br />

lfd<br />

Nr.<br />

Beschreibung der Maßnahme<br />

erford.<br />

Fläche in<br />

ha<br />

Begründung der Maßnahme<br />

Festsetzung im<br />

B-Plan<br />

a1<br />

Inanspruchnahme von Flächen<br />

mit geringer Bedeutung<br />

(ehem. Ackerflächen, Intensivgrünland)<br />

durch bauliche<br />

Anlagen und Verkehrsflächen<br />

(Gartenflächen und der begrünte<br />

Lärmschutzwall werden<br />

nicht als Eingriff gewertet)<br />

7,54<br />

n.q.<br />

A1<br />

A2<br />

A3<br />

Entwicklung extensiv genutzten Grünlands<br />

im Bereich der Ausgleichsflächen und Entwässerungsmulden<br />

(derzeit konventionell<br />

genutztes Grünland)<br />

Entwicklung von naturnah gestalteten,<br />

extensiv gepflegten Retentionsmulden<br />

Entwicklung von extensiv gepflegten öffentlichen<br />

Grünflächen (Teilflächen)<br />

5,32<br />

0,94<br />

0,91<br />

Verbesserung der Biotopfunktion in Verbindung mit<br />

Maßnahmen für die Schutzgüter Boden und Landschaft.<br />

9.7<br />

9.8<br />

8.1<br />

a2<br />

Beseitigung von 4 älteren<br />

Obstbäumen<br />

A4<br />

Anpflanzen von Laub- und Obstbäumen im<br />

Bereich des Ausgleichsflächen, der öffentlichen<br />

Grünflächen und Verkehrsflächen<br />

rd. 100<br />

St.<br />

9.1-9.3<br />

a3<br />

Verlust von 4 Brutrevieren<br />

der Feldlerche<br />

A5<br />

Nutzungsvereinbarungen auf landwirtschaftlichen<br />

Flächenoberhalb Tarforst/<br />

Filsch<br />

a4<br />

Schädigung nachtaktiver<br />

Insekten<br />

V1<br />

Verwendung UV-armer Lichtquellen für die<br />

Straßenbeleuchtung<br />

-<br />

9.9<br />

24


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

Konfliktsituation<br />

Landespflegerische Maßnahmen<br />

lfd<br />

Nr.<br />

Art des Eingriffs /<br />

Änderung<br />

betr.<br />

Fläche<br />

in ha<br />

lfd<br />

Nr.<br />

Beschreibung der Maßnahme<br />

erford.<br />

Fläche in<br />

ha<br />

Begründung der Maßnahme<br />

Festsetzung im<br />

B-Plan<br />

a5<br />

Gefahr des Vogelschlags bei<br />

großen Glasfenstern / Glasfassaden<br />

/ Wintergärten<br />

- V2 Große Glaselemente >10 m² sind gegen<br />

Vogelschlag zu sichern (Entspiegelung,<br />

Schutzglas, UV-Muster etc.)*<br />

- Vermeidung eines Schadensrisikos für besonders<br />

geschützte Arten (*Merkblatt zur Verhütung von<br />

Vogelverlusten an Glasflächen“, Deutscher Bund für<br />

Vogelschutz (Otto 1994))<br />

9.6<br />

b1<br />

Verlust aller Bodenfunktionen<br />

durch Flächenversiegelung<br />

5,86 V3<br />

Oberflächen befestigter Flächen sind mit<br />

nicht versiegelndem Belag ausführen (wasserdurchlässig<br />

befestigte Zufahrten, Wege<br />

und Stellplätze: nur zu 50% angesetzt)<br />

0,67<br />

Erhaltung von Teilfunktionen (Versickerung, Gasaustausch)<br />

BauO 2.2<br />

A1<br />

A2<br />

Entwicklung extensiv genutzten Grünlands<br />

im Bereich der Ausgleichsflächen (derzeit<br />

konventionell genutzt)<br />

Entwicklung von naturnah gestalteten,<br />

extensiv gepflegten Retentionsmulden<br />

5,32<br />

0,94<br />

Flächenentsiegelung an anderer Stelle ist die einzig<br />

mögliche Ausgleichsmaßnahme. Da hierfür keine<br />

Flächen zur Verfügung stehen werden Ersatzmaßnahmen<br />

durchgeführt, die die Bodenfunktionen anderweitig<br />

verbessern.<br />

9.7<br />

9.8<br />

A3<br />

Entwicklung vom extensiv gepflegten öffentlichen<br />

Grünflächen (ohne befestigte<br />

Flächen)<br />

0,91<br />

8.1<br />

A6<br />

Dachbegrünung auf Flachdächern und<br />

gering geneigten Dachflächen bei Garagen<br />

und Carports<br />

n.q.<br />

Gründächer erfüllen eingeschränkt Bodenfunktionen.<br />

Die Maßnahme ist jedoch nicht quantifizierbar, da<br />

verschiedene Dachformen zulässig sind.<br />

9.4<br />

25


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

Konfliktsituation<br />

Landespflegerische Maßnahmen<br />

lfd<br />

Nr.<br />

Art des Eingriffs /<br />

Änderung<br />

betr.<br />

Fläche<br />

in ha<br />

lfd<br />

Nr.<br />

Beschreibung der Maßnahme<br />

erford.<br />

Fläche in<br />

ha<br />

Begründung der Maßnahme<br />

Festsetzung im<br />

B-Plan<br />

w1<br />

Erhöhter Oberflächenabfluss<br />

als Folge der Versiegelung<br />

durch Gebäude, Straßen und<br />

befestigte Flächen.<br />

ca.<br />

5,86<br />

V3<br />

Verkehrs- und Terrassenflächen, Zufahrten,<br />

Stellplätze etc. mit geringer verkehrlicher<br />

Beanspruchung nur mit nicht versiegelndem<br />

Belag ausführen<br />

0,67<br />

Möglichst weitgehende örtliche Versickerung des<br />

Niederschlagswassers<br />

BauO 2.2.<br />

V4<br />

Auf Flachdächern, zumindest bei Garagen<br />

und Nebengebäuden, Dachbegrünung zur<br />

Verminderung des Abflusses<br />

n.q.<br />

Verringerung des Oberflächenabflusses durch Speicherung<br />

u. Verdunstung<br />

9.4.<br />

A7<br />

Getrennte Erfassung des unbelasteten<br />

Oberflächenwassers und Rückhaltung /<br />

Versickerung über ein System naturnah<br />

gestalteter öffentlicher und privater Anlagen<br />

(Details s. Entwässerungskonzept)<br />

0,94<br />

Vermeidung von Hochwasser und Erosionsschäden in<br />

den entwässernden Bächen; Entlastung der Kläranlage;<br />

Rückhaltung eines möglichst hohen Anteils des<br />

Niederschlagswassers im Gelände (Versickerung /<br />

Verdunstung)<br />

Regelung nach<br />

LWasserG<br />

w2<br />

Erhöhung des Wasserverbrauchs<br />

durch neue<br />

Wohneinheiten<br />

V5<br />

Sammlung des Niederschlagswassers in<br />

Zisternen und Nutzung als Brauchwasser<br />

(Bewässerung von Gärten, etc.)<br />

n.q.<br />

Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs<br />

Empfehlung<br />

k1<br />

Auswirkungen der Bebauung<br />

auf das <strong>Stadt</strong>klima<br />

n.q.<br />

V6<br />

Freihaltung der Hangbereiche entlang des<br />

Gottbaches<br />

1,0 Erhaltung einer stadtklimatisch bedeutenden Kaltluftabflussbahn<br />

A8<br />

Verkehrliche Maßnahmen gem. MOKO<br />

Reduzierung des MIV-Anteils<br />

26


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

Konfliktsituation<br />

Landespflegerische Maßnahmen<br />

lfd<br />

Nr.<br />

Art des Eingriffs /<br />

Änderung<br />

betr.<br />

Fläche<br />

in ha<br />

lfd<br />

Nr.<br />

Beschreibung der Maßnahme<br />

erford.<br />

Fläche in<br />

ha<br />

Begründung der Maßnahme<br />

Festsetzung im<br />

B-Plan<br />

l1<br />

Überprägung des Landschaftsbildes<br />

durch weiter<br />

ausgreifende Bebauung<br />

10,0 V6<br />

Gestalterische Vorgaben bezüglich der<br />

Form und Farbgebung von Dächern<br />

(schieferfarbene Satteldächer), sowie Ausschluss<br />

glänzender und spiegelnder Materialien<br />

mit Ausnahmen von Solardächern<br />

-<br />

Sicherstellung eines Mindestmaßes an harmonischer<br />

Gestaltung (Dachlandschaft)<br />

BauO 1.3.<br />

V7<br />

Ein- und Durchgrünung des Baugebietes:<br />

Begrünungsmaßnahmen im öffentlichen<br />

Raum (Grünflächen, Straßenraum)<br />

-<br />

Ein- und Durchgrünung des Baugebiets<br />

9.1. – 9.3.<br />

V8<br />

Gestalterische Vorgaben für Einfriedungen<br />

und Stützmauern<br />

-<br />

s.o.<br />

BauO 3.1. - 3.4.<br />

A1<br />

Aufwertung des Hangbereichs zum<br />

Gottbach durch Grünland-Extensivierung<br />

und Pflanzung von Obstbäumen<br />

Erhaltung und Aufwertung der umgebenden Landschaft<br />

9.7.<br />

27


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

Konfliktsituation<br />

Landespflegerische Maßnahmen<br />

lfd<br />

Nr.<br />

Art des Eingriffs /<br />

Änderung<br />

betr.<br />

Fläche<br />

in ha<br />

lfd<br />

Nr.<br />

Beschreibung der Maßnahme<br />

erford.<br />

Fläche in<br />

ha<br />

Begründung der Maßnahme<br />

Festsetzung im<br />

B-Plan<br />

l2<br />

Verlust von als Freiraum für<br />

die Feierabenderholung der<br />

Anwohner genutzten landwirtschaftlichen<br />

Flächen;<br />

Verlust eines Teilstücks von<br />

zur Erholung genutzten Wirtschaftswegen<br />

V9<br />

A1<br />

Erhaltung des Randweges und parkartige<br />

Gestaltung von öffentlichen Grünflächen<br />

Aufwertung des Umfeldes des Gottbachs<br />

durch Extensivierung und Pflanzung von<br />

Obstbäumen<br />

Erhaltung von Grünverbindungen von den Baugebieten<br />

in die freie Landschaft<br />

Schaffung attraktiver Naherholungsflächen für die<br />

Bewohner von BU 13 und 14 sowie angrenzender<br />

Baugebiete. Damit Aufwertung für die Naherholung<br />

zeichn.<br />

9.7.<br />

A9<br />

Schaffung von Verbindungswegen in die<br />

umgebende Landschaft sowie über den<br />

Gottbach Richtung Irsch;<br />

Nutzungsbezogene Optimierung des öffentlichen<br />

Straßenraums durch ausgedehntes<br />

Netz verkehrsberuhigter Bereiche<br />

Schaffung von Zugängen als Voraussetzung für die<br />

Erholungsnutzung; Ausgleich für den Verlust der Spaziermöglichkeiten<br />

auf dem bisherigen landwirtschaftlichen<br />

Wegenetz<br />

8.1.+zeichn.<br />

m1<br />

Lärm- und Schadstoffemissionen<br />

durch Verkehrszunahme<br />

und Gebäudeheizungen<br />

- V10<br />

V11<br />

Schaffung attraktiver Fuß- und Radwegeverbindungen,<br />

sowie einer guten ÖPNV-<br />

Anbindung.<br />

Einhaltung eines Niedrigenergiestandards,<br />

ggf. Nutzung der Sonnenenergie<br />

-<br />

-<br />

Verkehrsvermeidung; Klimaschutz<br />

Vermeidung von Emissionen aus Heizungen; Klimaschutz<br />

28


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

Konfliktsituation<br />

Landespflegerische Maßnahmen<br />

lfd<br />

Nr.<br />

Art des Eingriffs /<br />

Änderung<br />

betr.<br />

Fläche<br />

in ha<br />

lfd<br />

Nr.<br />

Beschreibung der Maßnahme<br />

erford.<br />

Fläche in<br />

ha<br />

Begründung der Maßnahme<br />

Festsetzung im<br />

B-Plan<br />

m2<br />

Belastung des BU 14 durch<br />

Verkehrslärm von der Kohlenstraße<br />

- V12<br />

A10<br />

Anlage eines Lärmschutzwalls entlang der<br />

Kohlenstraße (L 144)<br />

Passive Lärmschutzmaßnahmen<br />

- Verminderung der Lärmimmissionen auf Werte unterhalb<br />

der städtebaulichen Richtwerte<br />

zeichn.<br />

11.<br />

m3<br />

Belastung anderer Wohngebiete<br />

durch Lärm oberhalb<br />

der relevanten Grenzwerte<br />

durch zunehmendes Verkehrsaufkommen<br />

A11<br />

A12<br />

Lärmschutzsatzung im Bereich der Straßen<br />

„Im Aveler Tal“, „Avelsbacher Straße“,<br />

„Domänenstraße“ und im Olewiger Tal<br />

Verkehrliche Maßnahmen gem. MOKO<br />

Reduzierung des MIV-Anteils<br />

Schaffung von Wohnverhältnissen unterhalb wesentlicher<br />

Beeinträchtigungen in den betreffenden Straßenzügen.<br />

Lärmschutzsatzung<br />

für die<br />

betreffenden<br />

Straßen. Bereits<br />

in Kraft getreten.<br />

29


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

6 Entwicklungsprognose<br />

Der derzeitige Zustand der Landschaft im vorgesehenen Bebauungsgebiet ist durch landwirtschaftliche<br />

Nutzung geprägt. Die zukünftige Entwicklung ohne die städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen<br />

wäre daher in starkem Maße von agrarstrukturellen Veränderungen abhängig gewesen. Es ist davon<br />

auszugehen, dass zumindest in absehbarer Zukunft keine gravierende Nutzungsänderung erfolgt sein<br />

würde, die intensive landwirtschaftliche Nutzung also noch Bestand hätte.<br />

Durch den bereits getätigten Ankauf aller Flächen durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> zur Umsetzung der städtebaulichen<br />

Entwicklungsmaßnahme sind diese zwischenzeitlich der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen<br />

worden. Falls das Baugebiet jetzt nicht umgesetzt würde, würden Flächen brachfallen oder sie<br />

würden im bisherigen Umfang weitergenutzt.<br />

7 Auswirkungen auf das Europäische Netz „Natura 2000“<br />

Das Bundesamt für Naturschutz gibt bezüglich der FFH-Verträglichkeit folgende Hinweise 15 : Für Pläne<br />

(z.B. einen Bebauungsplan) oder Projekte (z.B. eine Bundesfernstraßenplanung), die einzeln oder im<br />

Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten ein Gebiet des Netzes "Natura 2000" (FFH-<br />

Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete) erheblich beeinträchtigen können, schreibt Art. 6 Abs. 3 der FFH-<br />

Richtlinie bzw. § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes die Prüfung der Verträglichkeit dieses Projektes<br />

oder Planes mit den festgelegten Erhaltungszielen des betreffenden Gebietes vor.<br />

Insofern ist für Pläne und Projekte zunächst in einer FFH-Vorprüfung (FFH-Erheblichkeitsprüfung)<br />

i.d.R. auf Grundlage vorhandener Unterlagen zu klären, ob es prinzipiell zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />

eines Natura 2000-Gebietes kommen kann. Sind erhebliche Beeinträchtigungen nachweislich<br />

auszuschließen, so ist eine vertiefende FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich.<br />

Weder im nahen noch weiteren Umfeld des Plangebiets befinden sich für das Schutzgebietsnetz „Natura<br />

2000“ gemeldeten Gebiete. Die nächstgelegenen FFH-Gebiete sind „Ruwer und Nebenbäche“<br />

(die Wälder an den zur Ruwer geneigten Hängen des Grünberges) sowie der „Matheiser Wald“. Beide<br />

Gebiete liegen mind. 4 km Luftlinie entfernt und sind vom Plangebiet durch Höhenzüge und Siedlungsbereiche<br />

getrennt. Auswirkungen auf diese oder auf andere FFH-Gebiete oder Europäische Vogelschutzgebiete<br />

sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten.<br />

Das Erfordernis einer Verträglichkeitsbeurteilung (§§ 32 - 38 BNatSchG) gem. Art. 6 der Richtlinie<br />

92/43/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen<br />

Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) (Abl. EG Nr. L 206 v.<br />

22.7.1992, S. 7) unter Einbezug der EG-Vogelschutzrichtlinie ist demnach nicht gegeben.<br />

15 BfN: Prüfung der FFH-Verträglichkeit (Stand: 15.11. 2007) auf www.bfn.de<br />

30


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

8 Artenschutzrechtliche Beurteilung<br />

Der besondere Artenschutz bezieht sich auf alle besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten, wobei<br />

die streng geschützten Arten eine Teilmenge von diesen sind. Allgemein gilt nach §44 BNatSchG:<br />

(1) Es ist verboten,<br />

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder<br />

zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,<br />

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-,<br />

Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche<br />

Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population<br />

einer Art verschlechtert,<br />

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur<br />

zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,<br />

4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu<br />

entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote).<br />

Diese Zugriffsverbote gelten für Eingriffe, die auf Grundlage eines Bebauungsplans zulässig sind, nur<br />

eingeschränkt. Vorausgesetzt wird dabei die Anwendung der Eingriffsregelung und deren Berücksichtigung<br />

im Rahmen einer sachgerechten Abwägung. Ist dies erfolgt, sind nur die „europäisch geschützten<br />

Arten“ (Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, alle wildlebenden europäischen Vogelarten,<br />

Arten, für die die Bundesrepublik Deutschland eine besondere Verantwortung trägt) weiter zu betrachten.<br />

Für diese gilt, dass die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (bei Pflanzen ihre<br />

Standorte) und eine damit verbundene unvermeidbare Beschädigung von Individuen nur dann zulässig<br />

ist, wenn die ökologische Funktion dieser Stätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt<br />

wird. Außerdem dürfen keine erheblichen Störungen während sensibler Phasen (Reproduktion, Winterruhe,<br />

…) eintreten. Erheblich sind Störungen, wenn sie den Erhaltungszustand der lokalen Population<br />

beeinträchtigen können. Da sich unter den europäisch geschützten Arten auch eine Vielzahl weit<br />

verbreiteter, ungefährdeter Vogelarten befindet, hat das Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht<br />

eine Liste „vollzugsrelevanter“ Arten erstellt, die als Basis für die Beurteilung dient. 16<br />

Im Folgenden werden nur die „europäisch geschützten Arten“ näher betrachtet, während alle anderen<br />

besonders geschützten Arten, sofern welche vorkommen, in Kap. 5.3.1 behandelt werden. An<br />

„europäisch geschützten“ Arten sind im Plangebiet aufgrund seiner Biotopausstattung im Prinzip<br />

hauptsächlich Vogelarten des Offenlandes relevant. Diese unterliegen ausnahmslos dem besonderen<br />

Artenschutz und sind europarechtlich geschützt. Hierzu wurde ein avifaunistisches Gutachten erstellt.<br />

17<br />

Diesem zufolge kommt als einzige vollzugsrelevante Art gem. Liste des LUWG die Rauchschwalbe<br />

vor. 18 Da diese ebenso wie die Mehlschwalbe nur einen Status als Nahrungsgast hat (es wurden keine<br />

Nester an den Gebäuden im Gebiet festgestellt), ist kein Verstoß gegen die Zugriffsverbote festzustellen.<br />

Ein Verlust von Brutrevieren ist bei Feldlerche (4 Brutpaare) und Haussperling (7 Brutpaare)<br />

festzustellen. Diese beiden Arten sind zwar nicht auf der Liste der vollzugsrelevanten Arten zu fin-<br />

16 LUWG (o.J.): Vollzugsrelevante Arten in Rheinland-Pfalz<br />

17 Markus Spielmann (09/2012)<br />

18 Gutachten von M. Spielmann (September 2012): Es wurden 23 Vogelarten beobachtet, darunter die Rote-Liste-Arten<br />

Feldlerche, Haussperling, sowie Mehl- und Rauchschwalbe (die beiden letztgenannten nur als Nahrungsgäste).<br />

31


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

den, da sie zwischenzeitlich auf die Rote Liste des Bundes gesetzt wurden, sind sie jedoch näher zu<br />

betrachten.<br />

Der Haussperling ist ein Kulturfolger und in Siedlungsgebieten zu finden. Das Vorhaben bedeutet für<br />

ihn folglich keine Verschlechterung des Habitats.<br />

Die Feldlerche wird bundesweit als gefährdet betrachtet, ist in Rheinland-Pfalz aber noch nicht auf<br />

der Roten Liste. Sie lebt in offenen Agrarlandschaften mit einzelnen Hecken und nutzt auch das Plangebiet<br />

mit seinem gehölzarmen Grünland. Da sie auf eine nicht zu dichte und vergleichsweise niedrige<br />

Gras- und Krautvegetation angewiesen ist, ist das Plangebiet nur ein suboptimaler Lebensraum.<br />

Mit der sukzessiven Bebauung des Tarforster Plateaus wird diese Art zusehends aus dem Gebiet verdrängt.<br />

Sie findet aber in angrenzenden Bereichen (Höhenzug oberhalb Filsch und Irsch, bei Kernscheid)<br />

noch einen ausgedehnten geeigneten Lebensraum.<br />

Störungen, die mit erheblichen Auswirkungen auf die lokalen Populationen verbunden sein könnten,<br />

sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten, da das Plangebiet bereits jetzt aufgrund seiner Siedlungsnähe<br />

und der querenden Wirtschaftswege häufigen Störungen, u.a. durch das Ausführen von<br />

Hunden, ausgesetzt ist.<br />

Im Hinblick auf den Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (bei den Bodenbrütern ist dabei das<br />

gesamte Revier zu betrachten) sind jedoch Verluste zu erwarten. Da in der Umgebung aber großflächig<br />

ähnlich geartete Habitatstrukturen bestehen, ist diese Funktion jedoch im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin gewährleistet. Ein Verstoß gegen die Zugriffsverbote des §44 BNatSchG ist damit<br />

nur im Zusammenhang mit Baumaßnahmen (nistende Bodenbrüter) möglich. Bei den Baumaßnahmen<br />

sind Vorkehrungen zu treffen, die eine Schädigung geschützter Tiere vermeiden. Hierzu zählt<br />

insbesondere, dass Erdarbeiten oder die Rodung von Gehölzen nur außerhalb der Brutzeit (Feldlerche:<br />

Mitte April bis Ende August) durchgeführt werden oder im Vorlauf eine Kontrolle der Flächen<br />

erfolgt.<br />

Für die Vogelfauna kann sich generell eine Gefährdung durch große Glasflächen (z.B. vollverglaste<br />

Treppenhäuser, Wintergärten etc.) insbesondere am Rand des Baugebiets ergeben, wenn diese<br />

durchscheinend sind oder spiegeln. Zahlreiche Vögel fallen dem zum Opfer, weil Vögel Glas nicht als<br />

Hindernis erkennen. 19 Diese Gefährdung kann durch die Verwendung von speziellem Vogelschutzglas,<br />

durch strukturiertes Glas oder kostengünstig durch eine Beklebung mit speziellen UV-Muster-<br />

Folien oder ähnliches vermieden werden. 20 Eine entsprechende Festsetzung wird für große Glasflächen<br />

getroffen.<br />

Bei Fledermäusen (alle Arten sind streng geschützt) ist prinzipiell mit allen halboffene siedlungsnahe<br />

Bereiche als Jagdgebiet nutzenden Arten zu rechnen. Die Gebäude des Aussiedlerhofes könnten ggf.<br />

Quartiere aufweisen, was unmittelbar vor dem Abriss zu kontrollieren ist.<br />

Ansonsten ist das Vorkommen der Kreuzkröte (Bufo calamita) im Umfeld bekannt. Auch diese Art ist<br />

streng geschützt. Sie benötigt als Lebensraum offenes, sonnenexponiertes und vegetationsarmes<br />

Gelände auf lockerem, bevorzugt sandigem Boden, in den sie sich eingraben kann. Wesentliche Bestandteile<br />

ihres Habitats sind außerdem temporäre Klein- und Kleinstgewässer, wie z.B. in Fahrspu-<br />

19 Bayrisches Landesamt für Umwelt (Okt. 2010)<br />

20 Diese enthalten für das menschliche Auge nicht sichtbare Strukturen, die aber von den Vögeln wahrgenommen werden.<br />

32


<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

ren. Diese Bedingungen werden im geplanten Baugebiet nicht erfüllt, so dass derzeit nicht von einem<br />

Vorkommen der Kreuzkröte auszugehen ist. Im Zuge der Erschließung des Gebiets und der damit<br />

verbundenen temporären Bereitstellung von geeigneten Habitatstrukturen ist aber damit zu rechnen,<br />

dass die Art - wie bisher auch - die neu entstehenden Baustellen besiedelt. Längerfristig wird<br />

durch eine besondere Beachtung des Amphibienschutzes bei der Pflege der Entwässerungsmulden<br />

versucht, die Population im Gebiet zu erhalten (unabhängig vom Bebauungsplan).<br />

Hieraus ergeben sich die folgenden Konsequenzen für das Vorhaben:<br />

Ein Verstoß gegen das Tötungsverbot wird dadurch vermieden, dass vor dem ggf. erfolgenden Abriss<br />

von Gebäuden eine Besatzkontrolle (Vögel, Fledermäuse) erfolgt, und dass Erdarbeiten außerhalb<br />

der Brutzeit der Feldlerche (Mitte April – Ende August) durchgeführt werden. Ansonsten ist vorher zu<br />

kontrollieren, ob sich dort Bodennester befinden und die Baufeldfreimachung ggf. zurückzustellen.<br />

Erhebliche Störungen während Fortpflanzungs- oder Ruhezeiten sind bei Beachtung der o.g. Vorsorgemaßnahmen<br />

nicht zu erwarten.<br />

Ein Verlust an Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist nur im Hinblick auf die erfassten Brutreviere der<br />

Feldlerche von Belang, die jedoch in benachbarte Räume ausweichen kann. Durch die schrittweise<br />

Bebauung des Tarforster Plateaus ist allerdings ein früher ausgedehnter Lebensraum nach und nach<br />

geschrumpft, so dass Maßnahmen zur Verbesserung der verbliebenen Habitatstrukturen im weiteren<br />

Umfeld ergriffen werden sollten. Hierzu bietet es sich an, auf strukturarmen Ackerflächen oberhalb<br />

von Tarforst und Filsch Blühstreifen an Ackerrändern auszuweisen oder Lerchenfenster anzulegen.<br />

Hierzu werden Gespräche mit den dort wirtschaftenden Landwirten geführt. Blühstreifen oder Lerchenfenster<br />

werden 1x jährlich mit gepflügt, aber nur in geringer Dichte eingesät bzw. nur ein niedriger<br />

oder lückiger Aufwuchs zugelassen.<br />

Ein Verstoß gegen Zugriffsverbote ist unter diesen Voraussetzungen nicht zu erwarten.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

9 Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen<br />

Die in den Geltungsbereich einbezogenen Ausgleichsflächen werden derzeit bereits als Grünland<br />

genutzt, wobei jedoch nur eine Teilfläche im Süden als artenreiche magere Mähwiese einzuschätzen<br />

ist. Die übrigen Flächen sollen sich in eine ähnliche Richtung entwickeln, indem ein Verzicht auf eine<br />

Düngung mit Mineralstickstoff (eine PK-Grunddüngung ist zulässig, ebenso eine Stallmistdüngung auf<br />

den Baumscheiben) und bei Beweidung ein begrenzter Viehbesatz festgesetzt werden. Die vorhandenen<br />

Obstbaum-Hochstämme sind zu erhalten, und durch Neuanpflanzungen zu ergänzen.<br />

Folgende Maßnahmen (in Anlehnung an das Förderprogramm PAULa des Landes Rheinland-Pfalz)<br />

werden vertraglich mit den bewirtschaftenden Landwirten vereinbart :<br />

- Die Fläche ist mind. 1x im Jahr zu mähen und / oder zu beweiden<br />

- Die Nutzung der Fläche ist in der Zeit vom 15.05. bis 14.10. zulässig / erforderlich.<br />

- Gestattet ist die ganzjährige Beweidung unter Einhaltung des zulässigen Viehbesatzes<br />

- Das Mähgut ist frühestens am folgenden Tag, spätestens aber nach 14 Tagen von der Fläche zu entfernen,<br />

- Bei ausschließlicher Beweidung ist Ø Viehbesatz von mind. 0,3 und max. 1,2 RGV/ha im Durchschnitt<br />

des Jahres einzuhalten<br />

- Im Falle der Mähweidenutzung oder der ganzjährigen Beweidung mit Robustrindern darf der Ø<br />

Viehbesatz 0,6 RGV/ha im Durchschnitt des Jahres nicht überschreiten<br />

- Stickstoffdüngung und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sind nicht zulässig<br />

- Grünlandpflege ist im Winterhalbjahr vom 1.10. bis zum 15.04. zulässig<br />

- Eine Ausbesserung der Grasnarbe darf nur umbruchlos erfolgen<br />

- Die Zufütterung auf den Flächen ist mit Ausnahme von Mineralstoffen nicht zulässig<br />

- Veränderungen des Bodenreliefs und Umbruch sind verboten<br />

Für die Bepflanzung mit Obstbäumen gilt:<br />

- Verwendung von Hochstämmen regionaltypische Obstsorten<br />

- Bäume müssen nach der Pflanzung eine Stammhöhe von mind. 1,60 m aufweisen und sind durch<br />

ein Dreibein zu sichern.<br />

- Es erfolgt ein einmaliger Pflanzschnitt und 1 jährlicher Erziehungsschnitt in den ersten 5 Jahren<br />

- Jungbäume sind gegen Wildverbiss zu sichern<br />

- Gepflanzte, abgestorbene Bäume sind zu ersetzen<br />

- Bei Beweidung ist ein Baumschutz von mind. 2 m Durchmesser vorzusehen.<br />

- Mineraldünger ist nicht zulässig, jedoch Festmistgaben im Bereich der Baumscheiben<br />

- Pflanzenschutzmittel sind nicht zugelassen<br />

- Eine sachgerechte Pflege auch der älteren Obstbäume ist durch einen Pflegeschnitt alle 5 – 10 Jahre<br />

zu gewährleisten<br />

Die Flächen können in Privatbesitz bleiben, es ist aber eine rechtliche Sicherung durch Eintrag ins<br />

Grundbuch erforderlich. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> gewährleistet die Durchführung der Maßnahmen.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

10 Überwachung der Umweltauswirkungen<br />

Vor dem Beginn von Abrissarbeiten sind die entsprechenden Gebäude auf Besatz durch Fledermäuse<br />

zu prüfen. Ein Abriss kann erst erfolgen, wenn eventuell vorhandene Quartiere nicht mehr belegt<br />

sind.<br />

Die Entwicklung der Ausgleichsflächen (Baumbestand und Bewuchs) ist in 5jährlichem Abstand zu<br />

kontrollieren.<br />

11 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst rd. 17,81 ha, von denen rd. 10,32 ha als Allgemeines<br />

Wohngebiet inkl. Verkehrserschließung, Lärmschutzwall und kleineren Grünflächen ausgewiesen<br />

werden. Hinzu kommen rd. 7,49 ha Ausgleichs-, und Grünflächen sowie Flächen für die Regenwasserrückhaltung<br />

an den Hängen entlang des Gottbachtales sowie ein dort verlaufender Wirtschaftsweg.<br />

Bewertung<br />

Folgende Beeinträchtigungen sind festzustellen:<br />

- Verlust von ca. 10 ha landwirtschaftlich gut nutzbaren Bodens<br />

- darunter 7,9 ha Intensivgrünland mit geringem Biotopwert, jedoch mit Brutrevieren der Feldlerche<br />

(gefährdete Art der bundesweiten Roten Liste, regional vermutl. noch nicht gefährdet)<br />

- Verlust von 4 erhaltenswerten Obstbäumen<br />

- Überprägung des Landschaftsbildes durch großflächige Bebauung<br />

- Zunahme des Oberflächenabflusses<br />

- Auswirkungen des Verkehrslärms der L 144<br />

Maßnahmen<br />

Beeinträchtigungen werden durch folgende Maßnahmen vermieden, vermindert oder ausgeglichen:<br />

- Befestigung von Außenflächen nur mit wasserdurchlässigem Material<br />

- Bepflanzung des Straßenraums, der Grünflächen und privaten Freiflächen mit Laubbäumen<br />

- Vorgaben bezüglich der Dachform und –farbe, der Fassadengestaltung und der Begrünung<br />

der Grundstücke<br />

- Maßnahmen gegen Vogelschlag an großen Glasflächen insbesondere am Rand der Grünzüge<br />

- Verwendung „insektenfreundlicher“ Leuchten im öffentlichen Raum<br />

- Schallschutzmaßnahme gegen Verkehrslärm in Form eines Lärmschutzwalls wurde bereits<br />

durchgeführt; ergänzend wird in Teilbereichen passiver Lärmschutz festgesetzt<br />

- Naturnahe Rückhaltung und Bewirtschaftung des Niederschlagswassers in bewachsenen<br />

Erdmulden auf den Baugrundstücken sowie in zentralen Entwässerungsmulden<br />

Nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen sind nur beim Schutzgut Boden festzustellen. Als Ersatzmaßnahme<br />

wird die Extensivierung der Grünlandnutzung auf den Ausgleichs- und Entwässerungsflächen<br />

gewertet (ohne bereits artenreiche extensiv genutzte Flächenanteile)<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

Das Landschaftsbild wird zwar verändert, aber nicht erheblich beeinträchtigt, da der Grünzug entlang<br />

des Gottbaches freigehalten wird und die Einbindung des Baugebiets in die Landschaft durch Festsetzungen<br />

gewährleistet wird. Durch die Schaffung von Grünflächen, die festgesetzte Bepflanzung des<br />

Baugebiets, und die Aufwertung der Flächen am Gottbach wird ein Ausgleich geschaffen. Die Nutzbarkeit<br />

für die Naherholung wird durch die Erhaltung/Schaffung eines zusammenhängenden Wegenetzes<br />

bis in die benachbarten Erholungsgebiete gesichert und z.T. verbessert.<br />

Insgesamt sind durch den Bebauungsplan und seine Festsetzungen, unter Berücksichtigung der genannten<br />

Maßnahmen, keine erheblichen Beeinträchtigungen der Umwelt-Schutzgüter zu erwarten.<br />

Die Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes ist im Zuge der Umsetzung zu gewährleisten.<br />

12 Quellen<br />

Alexander, J. (1992): Methoden zur Bewertung von "Klima" und "Luft" bei der kommunalen Umweltverträglichkeitsprüfung;<br />

<strong>Trier</strong><br />

Bielefeld + Gillich (1997): Landespflegerischer Planungsbeitrag zum Rahmenplan „Tarforster Höhe –<br />

Erweiterung“<br />

Bielefeld + Gillich (1997): Entwässerungskonzeptioneller Beitrag für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme<br />

„Tarforster Höhe – Erweiterung“<br />

BFH-Ingenieure (Jan. 2013): Studie zur Oberflächenentwässerung BU 14 / Entwässerungsvariante 1<br />

FIRU-GfI GmbH (Nov. 2006): Schalltechnische Untersuchung - Lärmschutz für eine geplante Wohnbebauung<br />

südlich der Kohlenstraße<br />

FIRU-GfI GmbH (Okt. 2013): Schalltechnische Untersuchung - Lärmschutz für eine geplante Wohnbebauung<br />

südlich der Kohlenstraße<br />

FIRU (Dez. 2004): Schalltechnische Untersuchungen zu den Straßenverkehrslärmeinwirkungen im<br />

Olewiger Tal<br />

FIRU (Sept. 2004): Schalltechnische Untersuchungen zu den Straßenverkehrslärmeinwirkungen in der<br />

Domänenstraße und der Avelsbacher Straße<br />

FIRU (Jan. 2003): Lärmsanierungskonzept wegen Verkehrslärmfernwirkungen im Zuge der städtebaulichen<br />

Entwicklung des Petrisbergs<br />

FIRU (Juli 2002): Schalltechnische Untersuchungen zu den Straßenverkehrslärmeinwirkungen im<br />

Olewiger Tal<br />

Fischer, K.H. (2010): Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (Hrsg.) (2009): Direktion Landesdenkmalpflege:<br />

Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz, Band 17.2, <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> – <strong>Stadt</strong>erweiterung und <strong>Stadt</strong>teile.<br />

GEO-NET Umweltconsulting GmbH(2009): Klima- und immissionsökologische Funktionen in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Trier</strong> – Entwurf Abschlussbericht, Hannover<br />

LANIS - Landesinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz:<br />

http://map1.naturschutz.rlp.de/mapserver_lanis/<br />

LUWG RLP: Rote Listen von Rheinland-Pfalz (Standardartenliste vom 08.11.2006 (Ref. 41))<br />

LUWG RLP: Arten mit besonderen rechtlichen Vorschriften. Liste für Rheinland-Pfalz (Stand 2.3.2010)<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

LUWG RLP (Hrsg.): Heutige potentielle natürliche Vegetation Rheinland-Pfalz, Maßstab 1 : 10.000; Bl.<br />

6205 u. 6206<br />

Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rh.-Pf + Faunistisch-Ökologische Arbeitsgemeinschaft<br />

(1992): Planung vernetzter Biotopsysteme: Landkreis <strong>Trier</strong>-Saarburg/<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong>.<br />

Lohmeyer (2004): Luftschadstoffbelastung durch Fernwirkungen der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme<br />

<strong>Trier</strong>-Petrisberg<br />

Ministerium f. Umwelt & Forsten (1996): Luftreinhalteplan <strong>Trier</strong>-Konz; Bearb.: Landesamt für Umweltschutz<br />

& Gewerbeaufsicht; Oppenheim<br />

Negendank, J. (1983): <strong>Trier</strong> und Umgebung. Sammlung geologischer Führer, 2. Aufl.<br />

R+T (März 2013): <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> - Mobilitätskonzept 2025 – Schlussbericht.<br />

Schmidt, R.-G.(1994): Landschaftsbewertungsverfahren "Tarforster Höhe". Vervielfältigtes Seminarund<br />

Praktikumsskript des Fachbereichs Geographie/ Geowissenschaften, Abteilung Physische<br />

Geographie an der Universität <strong>Trier</strong>.<br />

<strong>Stadt</strong>planungsamt <strong>Trier</strong> (2007): Flächennutzungsplan <strong>Trier</strong> 2020 – Fachbeitrag Wohnungsbau<br />

<strong>Stadt</strong>planungsamt <strong>Trier</strong> (1997): Rahmenplan zur Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme<br />

„Tarforster Höhe“<br />

<strong>Stadt</strong>planungsamt <strong>Trier</strong> (1982): Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Stadt</strong>entwässerung <strong>Trier</strong> (1998): Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren<br />

Umweltberatung der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> (Hrsg.)(1996): Klima und Luftqualität in der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong>. Informationsbroschüre<br />

in Zusammenarbeit mit der AG "Klima - Luft - Lärm" im FB 6 an der Universität<br />

<strong>Trier</strong>.<br />

13 Planungsrelevante Fachgesetze und Richtlinien<br />

Baugesetzbuch in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Art.<br />

1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)<br />

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24. November 1998 (GVBl 1998, S. 365)<br />

16. BImSchV - 16. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung<br />

- 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036)<br />

BNatSchG – Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel<br />

5 des Gesetzes vom 6.Februar 2012 (BGBl. I S. 148)<br />

DIN 18005: Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz im Städtebau – Schalltechnische Orientierungswerte<br />

für die städtebauliche Planung, Mai 1987<br />

LWG - Landeswassergesetz i. d. F. vom 22.1.2004, zuletzt geändert am 09.09.2010 durch das „Landesgesetz<br />

zur Änderung des Landeswassergesetzes und des Landesabwasserabgabengesetzes“<br />

6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BundesImmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum<br />

Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl. S. 503)<br />

WHG - Wasserhaushaltsgesetz i.d.F. vom 06.8.2009, Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom<br />

31.07.2009 (BGBl. 2541 Jahrgang 2009 Teil I Nr. 51, S. 2585ff)<br />

1. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur<br />

Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 24. Juli 2002<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

Karte 1 : Bestand (verkleinert)<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

Karte 2: Maßnahmen (verkleinert)<br />

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