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Umweltbericht - Stadt Trier

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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

3 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen<br />

Folgende umweltbezogenen Fachgesetze sind für den Bebauungsplan relevant:<br />

BauGB, insbes. § 1(6), § 1a, § 2a, § 202 • BNatSchG, insbes. § 2(1) • BBodSchG, insbes. § 2(3) •<br />

BBodSchV • WHG, insbes. §1a • LWG, insbes. § 2(2) • BImSchG • 39. BImSchV • Verkehrslärmschutzverordnung<br />

(16. BImSchV) • Beiblatt 1 zur DIN 18005 • TA Lärm<br />

Das Vorhaben berührt keine Umweltbelange von regionaler Bedeutung nach den Vorgaben des<br />

rechtsverbindlichen Regionalen Raumordnungsplans (ROP).<br />

Schutzgebiete mit Regelungsgehalt für Arten und Biotope und den Wasserhaushalt sind im Bereich<br />

des Bebauungsplanes nicht vorhanden.<br />

Im Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> sind bereits Wohnbauflächen und Grünflächen in den entsprechenden<br />

Bereichen dargestellt. Bereits Ende 1999 hatte die <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> in einer Flächennutzungsplan-Änderung<br />

die hängigen Randflächen östlich des Wirtschaftsweges zum Aussiedlerhof<br />

Fam. Theisen als von Bebauung freizuhaltende landwirtschaftliche Flächen mit einer anzustrebenden<br />

umweltschonenden Wirtschaftsweise planerisch ausgewiesen. Diese Zweckbestimmung ist Teil der<br />

Gesamtkonzeption des Tarforster Plateaus mit Bauflächen, Grünflächen, Flächen zur Regenwasserbewirtschaftung<br />

und ökologisch bedeutsamen Ausgleichsflächen und wird durch den Bebauungsplan<br />

umgesetzt.<br />

Die Landschaftsplanung der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> 1 stellt in der Zielekonzeption geplante Bauflächen mit einer<br />

geplanten landschaftsgerechten Eingrünung dar. Im Hangbereich zum Gottbach hin soll die Flur mit<br />

Gehölzstrukturen (Obstbäume, Hecken) gegliedert werden.<br />

Die nördlich des Plangebietes verlaufende L 144 war Gegenstand der 2. Stufe der Lärmkartierung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong>.<br />

4 Methodik, Merkmale und technisches Verfahren der Umweltprüfung<br />

Die Umweltprüfung nutzt ein verbal-argumentatives Verfahren, wie es in der naturschutzrechtlichen<br />

Beurteilung von Bebauungsplänen geübte Praxis in Rheinland-Pfalz ist. Das Verfahren wurde durch<br />

die „Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE)“ im Dezember 1998 vom Ministerium für Umwelt<br />

und Forsten Rheinland-Pfalz eingeführt. Die diesbezüglichen Methoden werden vergleichbar auf<br />

die nicht dem Naturschutzrecht unterliegenden Umwelt-Schutzgüter übertragen.<br />

Als Bewertungsgrundlage werden verwendet: Landschaftsplanung <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> (Fischer, 2010);<br />

Avifaunistisches Gutachten (Spielmann, September 2012); mehrere Ortsbegehungen in den Jahren<br />

2012 und 2013 (BGHplan); Daten aus dem LANIS, Denkmaltopographie Bd. 17.2 <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> (2009),<br />

Verkehrsgutachten (R+T Dez. 2011/Feb. 2013), Klimagutachten der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> (GEO-NET 2009) und<br />

Schalltechnische Untersuchungen (FIRU-GfI GmbH 2006 und 2013)<br />

5 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

1 Karlheinz Fischer Landschaftsplanung (2010)<br />

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