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Umweltbericht - Stadt Trier

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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

Der Verlust von Erholungsflächen wird durch das Freihalten von Grünzügen entlang der Bäche und<br />

Mulden vermieden. Die Randbereiche des Baugebiets werden auch zukünftig für Spaziergänge genutzt<br />

werden können.<br />

Ausgleich<br />

Der Verlust von Erholungsflächen mit aktuell nur geringem Nutzwert wird durch die Anlage von Grünflächen<br />

und die Aufwertung der Hänge des Gottbaches ausgeglichen. Als Ersatz für die entfallenden<br />

Spazierbereiche wurde bereits im Zusammenhang mit den Baugebieten BU 12 und 13 begonnen,<br />

einen Grünzug mit Erholungsangeboten am Freschfeldgraben zu entwickeln. Künftige Anwohner von<br />

BU 13 und 14 können so auf kurzen Wegen in die Grünflächen und über diese hinaus an den Siedlungsrand<br />

gelangen. Es werden neue Rundwege und Anschlüsse an Wanderwege Richtung Irsch und<br />

ins Olewiger Tal geschaffen.<br />

5.3.6 Menschen (Lärmimmissionen)<br />

Auswirkungen von Luftschadstoffen sind in Kap. 5.3.4 dargelegt. Daher werden nachfolgend lediglich<br />

die Auswirkungen durch Lärmimmissionen auf den Menschen betrachtet.<br />

Bezüglich des Lärmschutzes sind in der Umweltprüfung folgende gesetzliche Zielsetzungen zu berücksichtigen:<br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnund<br />

Arbeitsverhältnisse<br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf den Menschen<br />

und seine Gesundheit<br />

§ 50 BImSchG Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen durch geeignete Zuordnung<br />

von Nutzungen bei der Planung<br />

16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung<br />

Der Mensch kann in vielerlei Hinsicht unmittelbar oder mittelbar durch Lärm beeinträchtigt werden.<br />

Im Rahmen der Umweltprüfung relevant sind allein solche Auswirkungen, die sich auf die Gesundheit<br />

und das Wohlbefinden des Menschen beziehen, nicht jedoch solche, die wirtschaftliche oder sonstige<br />

materielle Grundlagen betreffen (auch wenn dies durchaus Konsequenzen für Gesundheit und Wohlbefinden<br />

haben kann). Gesundheit und Wohlbefinden sind dabei an die im Plangebiet und den von<br />

ihm beeinflussten benachbarten Gebieten bestehenden und geplanten Funktionen „Wohnen“ und<br />

„Erholen“ gekoppelt. Neben den unmittelbar angrenzenden Nutzungen sind dabei auch Fernwirkungen<br />

zu berücksichtigen.<br />

Der aktuelle und aufgrund der Planungsabsichten der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> künftig zu erwartende Zustand im<br />

Bereich des Bebauungsplans BU 14 und seines Verknüpfungsbereiches stellt sich wie folgt dar:<br />

Westlich grenzt künftig Wohnnutzung (WA) im Bereich des B-Plans BU 13 an, der gerade vollzogen<br />

wird. Nördlich des Lärmschutzwalles verläuft die Kohlenstraße (L 144) als eine der wichtigsten Einfallstraßen<br />

in Richtung Talstadt. Diese aktuell mit mehr als 8.000 Fahrzeugen täglich befahrene Straße<br />

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