Umweltbericht - Stadt Trier
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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
Der Verlust von Erholungsflächen wird durch das Freihalten von Grünzügen entlang der Bäche und<br />
Mulden vermieden. Die Randbereiche des Baugebiets werden auch zukünftig für Spaziergänge genutzt<br />
werden können.<br />
Ausgleich<br />
Der Verlust von Erholungsflächen mit aktuell nur geringem Nutzwert wird durch die Anlage von Grünflächen<br />
und die Aufwertung der Hänge des Gottbaches ausgeglichen. Als Ersatz für die entfallenden<br />
Spazierbereiche wurde bereits im Zusammenhang mit den Baugebieten BU 12 und 13 begonnen,<br />
einen Grünzug mit Erholungsangeboten am Freschfeldgraben zu entwickeln. Künftige Anwohner von<br />
BU 13 und 14 können so auf kurzen Wegen in die Grünflächen und über diese hinaus an den Siedlungsrand<br />
gelangen. Es werden neue Rundwege und Anschlüsse an Wanderwege Richtung Irsch und<br />
ins Olewiger Tal geschaffen.<br />
5.3.6 Menschen (Lärmimmissionen)<br />
Auswirkungen von Luftschadstoffen sind in Kap. 5.3.4 dargelegt. Daher werden nachfolgend lediglich<br />
die Auswirkungen durch Lärmimmissionen auf den Menschen betrachtet.<br />
Bezüglich des Lärmschutzes sind in der Umweltprüfung folgende gesetzliche Zielsetzungen zu berücksichtigen:<br />
§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnund<br />
Arbeitsverhältnisse<br />
§ 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf den Menschen<br />
und seine Gesundheit<br />
§ 50 BImSchG Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen durch geeignete Zuordnung<br />
von Nutzungen bei der Planung<br />
16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung<br />
Der Mensch kann in vielerlei Hinsicht unmittelbar oder mittelbar durch Lärm beeinträchtigt werden.<br />
Im Rahmen der Umweltprüfung relevant sind allein solche Auswirkungen, die sich auf die Gesundheit<br />
und das Wohlbefinden des Menschen beziehen, nicht jedoch solche, die wirtschaftliche oder sonstige<br />
materielle Grundlagen betreffen (auch wenn dies durchaus Konsequenzen für Gesundheit und Wohlbefinden<br />
haben kann). Gesundheit und Wohlbefinden sind dabei an die im Plangebiet und den von<br />
ihm beeinflussten benachbarten Gebieten bestehenden und geplanten Funktionen „Wohnen“ und<br />
„Erholen“ gekoppelt. Neben den unmittelbar angrenzenden Nutzungen sind dabei auch Fernwirkungen<br />
zu berücksichtigen.<br />
Der aktuelle und aufgrund der Planungsabsichten der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> künftig zu erwartende Zustand im<br />
Bereich des Bebauungsplans BU 14 und seines Verknüpfungsbereiches stellt sich wie folgt dar:<br />
Westlich grenzt künftig Wohnnutzung (WA) im Bereich des B-Plans BU 13 an, der gerade vollzogen<br />
wird. Nördlich des Lärmschutzwalles verläuft die Kohlenstraße (L 144) als eine der wichtigsten Einfallstraßen<br />
in Richtung Talstadt. Diese aktuell mit mehr als 8.000 Fahrzeugen täglich befahrene Straße<br />
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