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Umweltbericht - Stadt Trier

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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

Mosel als Ausgangssubstrat der Bodenbildung. Hier ist die Lößlehmdecke gar nicht oder nur noch<br />

schwach ausgebildet. Der Verbreitungsschwerpunkt liegt im Süden auf den Spornen zwischen den<br />

Kerbtälern. Die landwirtschaftlich genutzten Böden sind in der Regel basenhaltig und zeichnen sich<br />

durch mittlere bis hohe Sorptionskraft aus. Die amtliche Bodenschätzung weist den Flächen im Mittel<br />

Ackerzahlen von 45 - 50 bzw. Grünlandzahlen von 35 – 40 zu. Diese Kennzahlen zeigen, dass es sich<br />

im Planungsgebiet im wesentlichen um Böden mittlerer Eignung für die landwirtschaftliche Nutzung<br />

handelt. Seltene Böden oder Böden mit besonderen Standorteigenschaften treten im Plangebiet<br />

nicht auf. Die Anfälligkeit für Bodenerosion ist auf den flachen Plateaulagen gering. Die<br />

schluffreichen Böden im Planungsgebiet sind allerdings hoch verdichtungsempfindlich und durch die<br />

landwirtschaftliche Nutzung (Befahren mit schweren Maschinen, Pflugsohle) vorbelastet.<br />

Aktuell ist der Versiegelungsgrad im Plangebiet sehr gering. Lediglich die asphaltierten landwirtschaftlichen<br />

Wege und der Aussiedlerhof selbst mit seinen befestigten Flächen fallen in diese Kategorie.<br />

Über Altablagerungen im Geltungsbereich ist nichts bekannt.<br />

Eingriffsbewertung<br />

Der Bebauungsplan lässt eine Versiegelung im Gesamtumfang von ca. 6,4 ha zu. Ein Flächenanteil<br />

von 0,6 ha war bisher bereits bebaut oder durch Feldwege, Hofplätze etc. (teil-)versiegelt. In der<br />

Gesamtbilanz ergibt sich demnach eine zulässige Netto-Neuversiegelung im Umfang von etwa 5,8 ha.<br />

Vermeidung/Minderung<br />

Durch die Festsetzung wasserdurchlässiger Beläge für Stellplätze und Außenflächen wird die zulässige<br />

Versiegelung verringert, da hierdurch Teilfunktionen des Bodens (Versickerung, Gasaustausch) erhalten<br />

bleiben. Die zulässige Überbauung mit Nebenanlagen, darunter v.a. Stellplätze, Terrassen u.ä.<br />

beläuft sich auf ca. 1,6 ha (Überschreitung der GRZ um 0,2). Die festgesetzte wasserdurchlässige<br />

Befestigung bzw. die festgesetzte Begrünung führt zu einer Verminderung um 40% (ca. 0,6 ha). Auch<br />

bei befestigten Anteilen der Grünflächen wird von Wasserdurchlässigkeit ausgegangen, so dass von<br />

den 0,18 ha nur 0,11 ha als Verlust gewertet werden. Wegen der Bodenfunktionen, die ein extensiv<br />

oder intensiv begrüntes Dach erfüllt, werden auch Garagen mit Flachdach, für die generell Gründächer<br />

festgesetzt werden, als Eingriffsminderung bzw. Ausgleich gewertet und analog zum Abflussbeiwert<br />

(0,6) als Minderung der Versiegelung um 40% angerechnet. Da nicht absehbar ist, wie viele<br />

Gebäude ein Flachdach (und damit ein Gründach) erhalten werden, kann dies nicht quantifiziert<br />

werden. Insgesamt vermindern diese Maßnahmen den Eingriff um 0,67 ha. Damit verbleibt ein Kompensationsbedarf<br />

von 5,22 ha.<br />

Ausgleich<br />

Als Ausgleichsmaßnahme wird eine extensive Nutzung von bisher konventionell genutzten Grünlandflächen<br />

festgesetzt. Diese in den Geltungsbereich einbezogenen Flächen sind künftig ohne Stickstoffdüngung<br />

und Pflanzenschutzmittel bzw. durch Beweidung mit begrenztem Viehbesatz und ohne<br />

Zufütterung zu bewirtschaften. Abzüglich bereits artenreicher Teilflächen (0,39 ha als mageres Grünland<br />

kartierte Teilfläche) werden von den 5,32 ha Ausgleichsflächen 4,93 ha angerechnet. Darüber<br />

hinaus werden auch die extensiv gepflegten Rückhaltemulden (0,94 ha) gewertet. Damit ist der Eingriff<br />

formal ausgeglichen (5,87 ha).<br />

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