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Umweltbericht - Stadt Trier

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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

5.3.7 Kultur- und Sachgüter<br />

Nach § 1 (4) BNatSchG gilt:<br />

" Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur<br />

und Landschaft sind insbesondere<br />

1. Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren<br />

Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen<br />

zu bewahren."<br />

Des Weiteren gilt §2 DSchPflG: „(2) Das Land, der Bund und alle Körperschaften ... haben bei ihren<br />

Maßnahmen und Planungen, insbesondere bei der Bauleitplanung, die Belange des Denkmalschutzes<br />

und der Denkmalpflege zu berücksichtigen.“<br />

Im Baugebiet und dessen Umgebung befinden sich keine Kulturdenkmäler oder kulturhistorisch interessante<br />

Gebäude oder sonstige Strukturen. Über archäologische Fundstellen oder Bodendenkmäler<br />

ist z.Zt. nichts bekannt. Sollten während der Bauphase Funde zu Tage treten, wird auf die gesetzliche<br />

Verpflichtung zur Meldung an die Denkmalpflegebehörde bzw. das Rheinische Landesmuseum verwiesen.<br />

5.3.8 Wechselwirkungen<br />

Im Landespflegerischen Planungsbeitrag zum Rahmenplan „Tarforster Höhe – Erweiterung“ 14 (Karte 2<br />

- Landespflegerische Vorgaben/Grünkonzept) sind die umweltbezogenen Ziele als räumliches Konzept<br />

für die gesamte Tarforster Höhe dargestellt. Bezogen auf das Plangebiet des BU 14 und sein<br />

Umfeld ergeben sich folgende Zusammenhänge:<br />

Die Überbauung von Boden führt zwangsläufig zu einem Verlust aller Funktionen dieser Böden,<br />

wozu auch die Speicherung von Niederschlagswasser zählt. Hierdurch erhöht sich der<br />

Oberflächenabfluss, während die Versickerung unterbunden wird. Gleichzeitig wird die ausgleichende<br />

Wirkung des bewachsenen Bodens (Verdunstung gespeicherter Wasservorräte)<br />

aufgehoben und das Mikroklima hierdurch von größerer Hitze und Trockenheit geprägt. Rückhaltung<br />

von Niederschlagswasser im Gebiet sowie ggf. die Durchgrünung vermindern diese<br />

Wirkung und gleichen sie aus.<br />

Die Anlage von Rückhaltemulden kann ihrerseits einen Eingriff in die Schutzgüter Boden, Arten<br />

und Biotope oder Landschaftsbild darstellen. Dem wird durch detaillierte Festsetzung der Ausgestaltung<br />

(flache Erdmulden, keine Einzäunung) Rechnung getragen.<br />

14 Bielefeld+Gillich, 1997<br />

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