Umweltbericht - Stadt Trier
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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
5.3.7 Kultur- und Sachgüter<br />
Nach § 1 (4) BNatSchG gilt:<br />
" Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur<br />
und Landschaft sind insbesondere<br />
1. Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren<br />
Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen<br />
zu bewahren."<br />
Des Weiteren gilt §2 DSchPflG: „(2) Das Land, der Bund und alle Körperschaften ... haben bei ihren<br />
Maßnahmen und Planungen, insbesondere bei der Bauleitplanung, die Belange des Denkmalschutzes<br />
und der Denkmalpflege zu berücksichtigen.“<br />
Im Baugebiet und dessen Umgebung befinden sich keine Kulturdenkmäler oder kulturhistorisch interessante<br />
Gebäude oder sonstige Strukturen. Über archäologische Fundstellen oder Bodendenkmäler<br />
ist z.Zt. nichts bekannt. Sollten während der Bauphase Funde zu Tage treten, wird auf die gesetzliche<br />
Verpflichtung zur Meldung an die Denkmalpflegebehörde bzw. das Rheinische Landesmuseum verwiesen.<br />
5.3.8 Wechselwirkungen<br />
Im Landespflegerischen Planungsbeitrag zum Rahmenplan „Tarforster Höhe – Erweiterung“ 14 (Karte 2<br />
- Landespflegerische Vorgaben/Grünkonzept) sind die umweltbezogenen Ziele als räumliches Konzept<br />
für die gesamte Tarforster Höhe dargestellt. Bezogen auf das Plangebiet des BU 14 und sein<br />
Umfeld ergeben sich folgende Zusammenhänge:<br />
Die Überbauung von Boden führt zwangsläufig zu einem Verlust aller Funktionen dieser Böden,<br />
wozu auch die Speicherung von Niederschlagswasser zählt. Hierdurch erhöht sich der<br />
Oberflächenabfluss, während die Versickerung unterbunden wird. Gleichzeitig wird die ausgleichende<br />
Wirkung des bewachsenen Bodens (Verdunstung gespeicherter Wasservorräte)<br />
aufgehoben und das Mikroklima hierdurch von größerer Hitze und Trockenheit geprägt. Rückhaltung<br />
von Niederschlagswasser im Gebiet sowie ggf. die Durchgrünung vermindern diese<br />
Wirkung und gleichen sie aus.<br />
Die Anlage von Rückhaltemulden kann ihrerseits einen Eingriff in die Schutzgüter Boden, Arten<br />
und Biotope oder Landschaftsbild darstellen. Dem wird durch detaillierte Festsetzung der Ausgestaltung<br />
(flache Erdmulden, keine Einzäunung) Rechnung getragen.<br />
14 Bielefeld+Gillich, 1997<br />
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