Umweltbericht - Stadt Trier
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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
10 Überwachung der Umweltauswirkungen<br />
Vor dem Beginn von Abrissarbeiten sind die entsprechenden Gebäude auf Besatz durch Fledermäuse<br />
zu prüfen. Ein Abriss kann erst erfolgen, wenn eventuell vorhandene Quartiere nicht mehr belegt<br />
sind.<br />
Die Entwicklung der Ausgleichsflächen (Baumbestand und Bewuchs) ist in 5jährlichem Abstand zu<br />
kontrollieren.<br />
11 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst rd. 17,81 ha, von denen rd. 10,32 ha als Allgemeines<br />
Wohngebiet inkl. Verkehrserschließung, Lärmschutzwall und kleineren Grünflächen ausgewiesen<br />
werden. Hinzu kommen rd. 7,49 ha Ausgleichs-, und Grünflächen sowie Flächen für die Regenwasserrückhaltung<br />
an den Hängen entlang des Gottbachtales sowie ein dort verlaufender Wirtschaftsweg.<br />
Bewertung<br />
Folgende Beeinträchtigungen sind festzustellen:<br />
- Verlust von ca. 10 ha landwirtschaftlich gut nutzbaren Bodens<br />
- darunter 7,9 ha Intensivgrünland mit geringem Biotopwert, jedoch mit Brutrevieren der Feldlerche<br />
(gefährdete Art der bundesweiten Roten Liste, regional vermutl. noch nicht gefährdet)<br />
- Verlust von 4 erhaltenswerten Obstbäumen<br />
- Überprägung des Landschaftsbildes durch großflächige Bebauung<br />
- Zunahme des Oberflächenabflusses<br />
- Auswirkungen des Verkehrslärms der L 144<br />
Maßnahmen<br />
Beeinträchtigungen werden durch folgende Maßnahmen vermieden, vermindert oder ausgeglichen:<br />
- Befestigung von Außenflächen nur mit wasserdurchlässigem Material<br />
- Bepflanzung des Straßenraums, der Grünflächen und privaten Freiflächen mit Laubbäumen<br />
- Vorgaben bezüglich der Dachform und –farbe, der Fassadengestaltung und der Begrünung<br />
der Grundstücke<br />
- Maßnahmen gegen Vogelschlag an großen Glasflächen insbesondere am Rand der Grünzüge<br />
- Verwendung „insektenfreundlicher“ Leuchten im öffentlichen Raum<br />
- Schallschutzmaßnahme gegen Verkehrslärm in Form eines Lärmschutzwalls wurde bereits<br />
durchgeführt; ergänzend wird in Teilbereichen passiver Lärmschutz festgesetzt<br />
- Naturnahe Rückhaltung und Bewirtschaftung des Niederschlagswassers in bewachsenen<br />
Erdmulden auf den Baugrundstücken sowie in zentralen Entwässerungsmulden<br />
Nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen sind nur beim Schutzgut Boden festzustellen. Als Ersatzmaßnahme<br />
wird die Extensivierung der Grünlandnutzung auf den Ausgleichs- und Entwässerungsflächen<br />
gewertet (ohne bereits artenreiche extensiv genutzte Flächenanteile)<br />
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