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Umweltbericht - Stadt Trier

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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

10 Überwachung der Umweltauswirkungen<br />

Vor dem Beginn von Abrissarbeiten sind die entsprechenden Gebäude auf Besatz durch Fledermäuse<br />

zu prüfen. Ein Abriss kann erst erfolgen, wenn eventuell vorhandene Quartiere nicht mehr belegt<br />

sind.<br />

Die Entwicklung der Ausgleichsflächen (Baumbestand und Bewuchs) ist in 5jährlichem Abstand zu<br />

kontrollieren.<br />

11 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst rd. 17,81 ha, von denen rd. 10,32 ha als Allgemeines<br />

Wohngebiet inkl. Verkehrserschließung, Lärmschutzwall und kleineren Grünflächen ausgewiesen<br />

werden. Hinzu kommen rd. 7,49 ha Ausgleichs-, und Grünflächen sowie Flächen für die Regenwasserrückhaltung<br />

an den Hängen entlang des Gottbachtales sowie ein dort verlaufender Wirtschaftsweg.<br />

Bewertung<br />

Folgende Beeinträchtigungen sind festzustellen:<br />

- Verlust von ca. 10 ha landwirtschaftlich gut nutzbaren Bodens<br />

- darunter 7,9 ha Intensivgrünland mit geringem Biotopwert, jedoch mit Brutrevieren der Feldlerche<br />

(gefährdete Art der bundesweiten Roten Liste, regional vermutl. noch nicht gefährdet)<br />

- Verlust von 4 erhaltenswerten Obstbäumen<br />

- Überprägung des Landschaftsbildes durch großflächige Bebauung<br />

- Zunahme des Oberflächenabflusses<br />

- Auswirkungen des Verkehrslärms der L 144<br />

Maßnahmen<br />

Beeinträchtigungen werden durch folgende Maßnahmen vermieden, vermindert oder ausgeglichen:<br />

- Befestigung von Außenflächen nur mit wasserdurchlässigem Material<br />

- Bepflanzung des Straßenraums, der Grünflächen und privaten Freiflächen mit Laubbäumen<br />

- Vorgaben bezüglich der Dachform und –farbe, der Fassadengestaltung und der Begrünung<br />

der Grundstücke<br />

- Maßnahmen gegen Vogelschlag an großen Glasflächen insbesondere am Rand der Grünzüge<br />

- Verwendung „insektenfreundlicher“ Leuchten im öffentlichen Raum<br />

- Schallschutzmaßnahme gegen Verkehrslärm in Form eines Lärmschutzwalls wurde bereits<br />

durchgeführt; ergänzend wird in Teilbereichen passiver Lärmschutz festgesetzt<br />

- Naturnahe Rückhaltung und Bewirtschaftung des Niederschlagswassers in bewachsenen<br />

Erdmulden auf den Baugrundstücken sowie in zentralen Entwässerungsmulden<br />

Nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen sind nur beim Schutzgut Boden festzustellen. Als Ersatzmaßnahme<br />

wird die Extensivierung der Grünlandnutzung auf den Ausgleichs- und Entwässerungsflächen<br />

gewertet (ohne bereits artenreiche extensiv genutzte Flächenanteile)<br />

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