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Umweltbericht - Stadt Trier

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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

Das Untersuchungsgebiet wird durch den Freschfeldgraben<br />

(nordwestlich) und den Gottbach (südöstlich) in den Olewiger<br />

Bach entwässert. Angaben über die Abflüsse liegen nicht vor.<br />

In der Regel fallen die Gewässer in den Sommermonaten trocken,<br />

können aber bei Starkregenereignissen erhebliche Wassermengen<br />

abführen. Über die Qualität des abfließenden<br />

Wassers liegen außer wenigen Einzelmessungen (SCHMIDT<br />

1994) keine Angaben vor. Die vorhandenen Einzelmessungen<br />

einiger chemischer Parameter lassen keine schwerwiegenden<br />

Beeinträchtigungen der Wasserqualität erkennen. Die Strukturgüte<br />

beider Fließgewässer ist gut, soweit sie im Wald verlaufen.<br />

Im Offenland hat der Gottbach dagegen ein künstliches<br />

begradigtes Bett (siehe Foto links).<br />

Eingriffsbewertung<br />

Mit der zulässigen Bebauung und Versiegelung von ca. 5,86 ha Fläche (unter Berücksichtigung bereits<br />

versiegelter Teilflächen) wird sich der Oberflächenabfluss deutlich erhöhen, während die Versickerung<br />

von Niederschlagswasser entsprechend abnimmt. Die Grundwasserneubildung spielt dabei aus<br />

den vorgenannten Gründen nur eine untergeordnete Rolle. Niederschlagswasser wird zeitverzögert<br />

als Hangzugwasser zu den angrenzenden Bachtälchen abgeführt. Durch die Neuversiegelung von<br />

Flächen wird das Oberflächenwasser allerdings sehr rasch in die Vorfluter abgegeben, wo es durch<br />

die Stoßbelastung zu Erosionserscheinungen im Gewässerbett kommen kann, und die Hochwasserproblematik<br />

für die Unterlieger verschärft wird, sofern keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden.<br />

Das anfallende Abwasser wird über einen Schmutzwassersammler der Zentralkläranlage zugeführt.<br />

Vermeidung<br />

Eine Erhöhung des Oberflächenabflusses wird vermieden, indem Stellplätze und Außenanlagen nicht<br />

versiegelt werden dürfen. Außerdem sind Flachdächer nur als Gründächer zulässig, wodurch bis zu<br />

50% des anfallenden Niederschlagswassers zwischengespeichert werden kann. Dies ist jedoch wegen<br />

der verschiedenen zulässigen Dachformen nicht bilanzierbar.<br />

Ausgleich<br />

Der unvermeidbare Oberflächenabfluss von versiegelten Flächen wird auf Grundlage einer Entwässerungskonzeption<br />

8 durch die Rückhaltung in öffentlichen und privaten Anlagen kompensiert. Die öffentlichen<br />

Anlagen werden auf den entsprechend festgesetzten Flächen als dauerhaft begrünten<br />

Wiesenmulden angelegt, in denen das Niederschlagswasser durch die belebte Bodenzone versickern<br />

kann bzw. in gedrosselten Wasserableitungen dem Gottbach zugeführt wird.<br />

8 BFH-Ingenieure: Studie zur Oberflächenentwässerung BU 14 (Jan. 2013) / Entwässerungsvariante 1 (Jan. 2013)<br />

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