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Umweltbericht - Stadt Trier

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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

5.3 Eingriffsbewertung und Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich<br />

nachteiliger Auswirkungen<br />

5.3.1 Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt<br />

In §2(1) des Bundesnaturschutzgesetzes sind allgemeine Anforderungen zur Sicherung des Schutzgutes<br />

benannt:<br />

"8. Zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts ist die biologische Vielfalt zu erhalten<br />

und zu entwickeln. Sie umfasst die Vielfalt an Lebensräumen und Lebensgemeinschaften, an Arten,<br />

sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten.<br />

9. Die wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind als Teil des Naturhaushaltes in<br />

ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre Biotope und ihre sonstigen Lebensbedingungen<br />

sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und wiederherzustellen.<br />

Für den Arten- und Biotopschutz bedeutsame Räume oder formelle Schutzgebiete werden nicht<br />

überplant. Der Geltungsbereich wurde bis vor kurzem intensiv landwirtschaftlich genutzt.<br />

Schutzgebiete<br />

Das Landschaftsschutzgebiet "Moseltal" grenzt südlich im Bereich des Waldrandes an den Geltungsbereich<br />

an (im Bereich der Ausgleichsflächen).<br />

Von der geplanten Bebauung sind nur Flächen mit mäßigem bis geringem Biotopwert betroffen. Es<br />

handelt sich um intensiv genutztes Grünland. Die strukturarmen Agrarflächen werden allerdings von<br />

4 Brutpaaren der Feldlerche genutzt.<br />

Auch der überplante Aussiedlerhof erfüllt nur eine geringe Biotopfunktion, durch die bisherige landwirtschaftliche<br />

Nutzung wurden allerdings Vögel der Siedlungsgebiete wie Sperlinge, Mauersegler<br />

oder Rauch- und Mehlschwalben gefördert. Seit Aufgabe der Viehhaltung brüten sie allerdings nicht<br />

mehr in oder an den Gebäuden, und nutzen den Bereich nur noch als Jagdrevier.<br />

Ein hoher Biotopwert wird nur den wenigen<br />

älteren Obstbäumen nördlich des Aussiedlerhofes<br />

zugeordnet, die als Habitatstrukturen insbesondere<br />

für Vögel zu bewerten sind.<br />

Die in den Geltungsbereich einbezogenen Ausgleichsflächen<br />

am sanft zum Gottbach abfallenden<br />

Hang werden von mehr oder minder intensiv<br />

genutztem Grünland mit einzelnen älteren<br />

Obstbäumen eingenommen. Nur ganz im Süden<br />

ist im Bereich einer Obstbaumreihe eine artenreiche<br />

Glatthaferwiese erhalten 5 .<br />

Eingriffsbewertung<br />

5 Folgende Arten wurden dort nachgewiesen: Glatthafer, Wiesenflockenblume, Wiesenglockenblume, Wiesenknautie<br />

9

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