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Umweltbericht - Stadt Trier

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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

Mit der geplanten Bebauung sind nur in geringem Umfang Eingriffe in bedeutsame Biotopstrukturen<br />

verbunden. Nur die Rodung von 4 älteren Obstbäumen wird als Eingriff betrachtet der gesondert zu<br />

kompensieren ist. Die Kompensation des Verlusts von Intensivgrünland mit mäßiger Bedeutung wird<br />

beim Schutzgut Boden dargelegt. Unter den aktuell vorkommenden Tier- und Pflanzenarten stellt die<br />

Bebauungsplanung nur für die Feldlerche eine deutliche Verschlechterung der Lebensbedingungen<br />

gegenüber dem jetzigen Zustand dar (s. Kap. 8)<br />

Vermeidung<br />

Die strukturreicheren Randbereiche des Plangebiets bleiben erhalten. Erforderliche Entwässerungsmulden<br />

werden so angelegt, dass kein Baumbestand geschädigt wird.<br />

Ausgleich<br />

Als Ausgleich für den unvermeidbaren Verlust von 4 hochstämmigen Obstbäumen erfolgt eine Neuanpflanzung<br />

auf den Ausgleichsflächen. Die verloren gehende (eingeschränkte) Biotopfunktion der<br />

Grünlandflächen wird durch eine extensive Nutzung der Ausgleichsflächen funktional kompensiert.<br />

Bei Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen verbleibt keine nachhaltige Beeinträchtigung.<br />

5.3.2 Boden<br />

§ 1a(2) BauGB legt als Ziele für den Bodenschutz fest:<br />

(2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der<br />

zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der<br />

Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen<br />

zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.<br />

Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang<br />

umgenutzt werden. Die Grundsätze nach den Sätzen 1 und 2 sind nach § 1 Abs. 7 in der Abwägung zu<br />

berücksichtigen.<br />

§ 202 BauGB legt fest: Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen<br />

anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten<br />

und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen.<br />

§ 1 BBodSchG<br />

Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens; Abwehr schädlicher Bodenveränderungen;<br />

Sanierung von Altlasten sowie hierdurch verursachter Gewässerverunreinigungen; Vorsorge<br />

gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden.<br />

Der Untergrund des Gebiets besteht überwiegend aus Moselsedimenten mit geröllführendem Lehm,<br />

Sand und Kies über unterdevonischem Tonschiefer 6 . Sie sind z.T. mit Lösslehm überdeckt. Die genaue<br />

Mächtigkeit der Schichten im Plangebiet ist nicht bekannt.<br />

Vorherrschende Bodentypen sind lehmige Braunerden und Parabraunerden. Oberflächige Staunässe<br />

tritt nicht erkennbar in Erscheinung. Die dichtgelagerten lehmigen Böden lassen jedoch nur eine geringe<br />

Infiltration zu. Hohe Gehalte an kiesigem Skelett sind ein Hinweis auf Terrassenmaterial der<br />

6 Bielefeld+Gillich (1997): Entwässerungskonzeptioneller Beitrag für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Tarforster<br />

Höhe – Erweiterung“<br />

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