Umweltbericht - Stadt Trier
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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
5.1 Die geplante Bebauung und davon ausgehende Wirkfaktoren<br />
Projektbeschreibung<br />
Das Plangebiet umfasst den letzten noch unbebauten Teilbereich des Tarforster Plateaus, auf dem<br />
sich die <strong>Trier</strong>er Höhenstadtteile Petrisberg, Neukürenz, Universität, Tarforst und Filsch entwickelt<br />
haben. Hier soll ähnlich wie im angrenzenden, derzeit in Bebauung begriffenen Geltungsbereich von<br />
BU 13 ein städtisches Wohnquartier mit Einfamilienhäusern entstehen, wobei 76 Reihenhäuser, 6<br />
Kettenhäuser und 84 freistehende EFH vorgesehen sind. Im Bereich der Karl-Carstens-Straße wird<br />
eine Bebauung mit Geschoßwohnungsbauten entstehen (Bereich A), angrenzend an die KiTa ist betreutes<br />
Wohnen vorgesehen (Bereich B). Die Unterbringung der Stellplätze für diese Gebäude erfolgt<br />
in Tiefgaragen. Der Aussiedlerhof wird als Bestand in die Bebauung integriert. Siehe Begründung<br />
Teil 1 „Bauprogramm“.<br />
Südwestlich an das Plangebiet angrenzend wurden bereits im Zusammenhang mit BU 13 Erdmulden<br />
für die Niederschlagsentwässerung angelegt. Im südlichen Teil des Geltungsbereichs wird jenseits<br />
eines vorhandenen Wirtschaftsweges der zum Gottbach abfallende Hang einbezogen. Dort sind, neben<br />
Flächen für die Niederschlagsentwässerung, die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen<br />
und gestalterische Aufwertungsmaßnahmen für die Naherholung vorgesehen. Dabei soll der heutige<br />
Charakter als mit Obstbäumen gegliedertes Wiesengelände erhalten bleiben.<br />
Wirkfaktoren<br />
Es werden bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren unterschieden:<br />
A) Baubedingte Wirkungen durch die Vorbereitung und Durchführung der Bauarbeiten:<br />
Beseitigung von Vegetation (Intensivgrünland, 4 ältere Hochstamm-Obstbäume)<br />
Beeinträchtigung/Zerstörung von Böden durch Überbauung, Modellierung, Verdichtung<br />
Lärm- und Abgasemissionen durch Baumaschinen während der Bauphase<br />
B) Anlagebedingte Wirkungen, von den baulichen Anlagen selbst verursacht:<br />
Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch Versiegelung (Werte gerundet) :<br />
Gesamtfläche zul. Versiegelung.<br />
• Wohngebiete (GRZ 0,4 / 0,6) 2 : 79.000 m² 47.400 m²<br />
• Straßen, Fuß- u. Radwege, Parken 3 18.600 m² 14.900 m²<br />
• öffentliche Grünflächen 4 12.200 m² 1.800 m²<br />
• abzüglich bereits versiegelter Flächen - 2.640 m²<br />
• abzüglich bereits teilversiegelter Flächen (5.900 m² Schotterwege, zu 50% gerechnet) - 2.850 m²<br />
Zulässige Flächenneuversiegelung maximal 58.610 m²<br />
2 der 2. Wert gibt die maximal zulässige Versiegelung inkl. Überschreitung der GRZ durch Nebenanlagen an; dieser wurde in<br />
der Berechnung verwendet<br />
3 Der durchschnittliche Versiegelungsanteil der Straßenflächen wird mit 80% angenommen<br />
4 Aufgrund der Festsetzungen sind auf einem geschätzten Flächenanteil von 15 % Versiegelungen möglich<br />
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