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Umweltbericht - Stadt Trier

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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

ren. Diese Bedingungen werden im geplanten Baugebiet nicht erfüllt, so dass derzeit nicht von einem<br />

Vorkommen der Kreuzkröte auszugehen ist. Im Zuge der Erschließung des Gebiets und der damit<br />

verbundenen temporären Bereitstellung von geeigneten Habitatstrukturen ist aber damit zu rechnen,<br />

dass die Art - wie bisher auch - die neu entstehenden Baustellen besiedelt. Längerfristig wird<br />

durch eine besondere Beachtung des Amphibienschutzes bei der Pflege der Entwässerungsmulden<br />

versucht, die Population im Gebiet zu erhalten (unabhängig vom Bebauungsplan).<br />

Hieraus ergeben sich die folgenden Konsequenzen für das Vorhaben:<br />

Ein Verstoß gegen das Tötungsverbot wird dadurch vermieden, dass vor dem ggf. erfolgenden Abriss<br />

von Gebäuden eine Besatzkontrolle (Vögel, Fledermäuse) erfolgt, und dass Erdarbeiten außerhalb<br />

der Brutzeit der Feldlerche (Mitte April – Ende August) durchgeführt werden. Ansonsten ist vorher zu<br />

kontrollieren, ob sich dort Bodennester befinden und die Baufeldfreimachung ggf. zurückzustellen.<br />

Erhebliche Störungen während Fortpflanzungs- oder Ruhezeiten sind bei Beachtung der o.g. Vorsorgemaßnahmen<br />

nicht zu erwarten.<br />

Ein Verlust an Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist nur im Hinblick auf die erfassten Brutreviere der<br />

Feldlerche von Belang, die jedoch in benachbarte Räume ausweichen kann. Durch die schrittweise<br />

Bebauung des Tarforster Plateaus ist allerdings ein früher ausgedehnter Lebensraum nach und nach<br />

geschrumpft, so dass Maßnahmen zur Verbesserung der verbliebenen Habitatstrukturen im weiteren<br />

Umfeld ergriffen werden sollten. Hierzu bietet es sich an, auf strukturarmen Ackerflächen oberhalb<br />

von Tarforst und Filsch Blühstreifen an Ackerrändern auszuweisen oder Lerchenfenster anzulegen.<br />

Hierzu werden Gespräche mit den dort wirtschaftenden Landwirten geführt. Blühstreifen oder Lerchenfenster<br />

werden 1x jährlich mit gepflügt, aber nur in geringer Dichte eingesät bzw. nur ein niedriger<br />

oder lückiger Aufwuchs zugelassen.<br />

Ein Verstoß gegen Zugriffsverbote ist unter diesen Voraussetzungen nicht zu erwarten.<br />

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