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Umweltbericht - Stadt Trier

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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />

5.3.5 Landschaftsbild und Erholung<br />

Nach § 1 (1) BNatSchG sind Natur und Landschaft<br />

"auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in<br />

Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach<br />

Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass<br />

1. die biologische Vielfalt,<br />

2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit<br />

und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie<br />

3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer<br />

gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die<br />

Wiederherstellung von Natur und Landschaft.“<br />

Absatz (6) besagt: „Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließl. ihrer Bestandteile,<br />

wie Parkanlagen, großflächige Grünanlagen und Grünzüge, Wälder und Waldränder, Bäume<br />

und Gehölzstrukturen, Fluss- und Bachläufe mit ihren Uferzonen und Auenbereichen, stehende Gewässer,<br />

Naturerfahrungsräume sowie gartenbau- und landwirtschaftlich genutzte Flächen, sind zu<br />

erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, neu zu schaffen.“<br />

Das Landschaftsbild im Geltungsbereich von BU14 wird derzeit noch von landwirtschaftlicher Nutzung<br />

geprägt, die nördlich und östlich angrenzenden Bereiche dagegen bereits von Wohnbebauung.<br />

Wichtig ist der Blick nach Südwesten auf die umgebenden Hangbereiche und Höhen mit ihrem abwechslungsreichen<br />

Relief und Nutzungsmuster (Wechsel von Wald und Offenland; siehe Foto). Der<br />

Weg trennt dabei die geplanten Bauflächen (im Bild rechts) von den Ausgleichsflächen (im Bild links).<br />

Der Waldrand im Süden bildet die Grenze des Landschaftsschutzgebiets „Moseltal“.<br />

Eingriffsbewertung<br />

Insgesamt führt eine Wohnbebauung auf dem<br />

letzten verbliebenen Teilstück des Tarforster<br />

Plateaus zu einer Veränderung des Landschaftsbildes,<br />

da hierdurch die Wohnbebauung<br />

neben den angrenzenden Waldbeständen das<br />

Bild prägen wird, und Offenland nur noch ein<br />

untergeordnetes Element sein wird.<br />

Auch für die Erholung gehen Freiflächen im<br />

Nahbereich von Wohngebieten verloren. Für<br />

diese Nutzung ist insbesondere das bisherige<br />

Wegenetz mit Ausblick in die umgebenden<br />

strukturreichen Teile des Gebiets (Waldränder,<br />

Wiesen mit Streuobst) von Bedeutung.<br />

Vermeidung<br />

Mögliche negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden durch eine Freihaltung der Randbereiche<br />

mit Aussicht vermindert. Nach außen sind Gärten angeordnet, wodurch i.V.m. den festgesetzten<br />

Pflanzgeboten eine Eingrünung des Baugebiets sichergestellt wird. Der Waldrand (und damit das<br />

LSG Moseltal) werden nicht beeinträchtigt.<br />

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