Umweltbericht - Stadt Trier
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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan BU 14 „Ober der Herrnwiese“<br />
5.3.5 Landschaftsbild und Erholung<br />
Nach § 1 (1) BNatSchG sind Natur und Landschaft<br />
"auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in<br />
Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach<br />
Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass<br />
1. die biologische Vielfalt,<br />
2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit<br />
und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie<br />
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer<br />
gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die<br />
Wiederherstellung von Natur und Landschaft.“<br />
Absatz (6) besagt: „Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließl. ihrer Bestandteile,<br />
wie Parkanlagen, großflächige Grünanlagen und Grünzüge, Wälder und Waldränder, Bäume<br />
und Gehölzstrukturen, Fluss- und Bachläufe mit ihren Uferzonen und Auenbereichen, stehende Gewässer,<br />
Naturerfahrungsräume sowie gartenbau- und landwirtschaftlich genutzte Flächen, sind zu<br />
erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, neu zu schaffen.“<br />
Das Landschaftsbild im Geltungsbereich von BU14 wird derzeit noch von landwirtschaftlicher Nutzung<br />
geprägt, die nördlich und östlich angrenzenden Bereiche dagegen bereits von Wohnbebauung.<br />
Wichtig ist der Blick nach Südwesten auf die umgebenden Hangbereiche und Höhen mit ihrem abwechslungsreichen<br />
Relief und Nutzungsmuster (Wechsel von Wald und Offenland; siehe Foto). Der<br />
Weg trennt dabei die geplanten Bauflächen (im Bild rechts) von den Ausgleichsflächen (im Bild links).<br />
Der Waldrand im Süden bildet die Grenze des Landschaftsschutzgebiets „Moseltal“.<br />
Eingriffsbewertung<br />
Insgesamt führt eine Wohnbebauung auf dem<br />
letzten verbliebenen Teilstück des Tarforster<br />
Plateaus zu einer Veränderung des Landschaftsbildes,<br />
da hierdurch die Wohnbebauung<br />
neben den angrenzenden Waldbeständen das<br />
Bild prägen wird, und Offenland nur noch ein<br />
untergeordnetes Element sein wird.<br />
Auch für die Erholung gehen Freiflächen im<br />
Nahbereich von Wohngebieten verloren. Für<br />
diese Nutzung ist insbesondere das bisherige<br />
Wegenetz mit Ausblick in die umgebenden<br />
strukturreichen Teile des Gebiets (Waldränder,<br />
Wiesen mit Streuobst) von Bedeutung.<br />
Vermeidung<br />
Mögliche negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden durch eine Freihaltung der Randbereiche<br />
mit Aussicht vermindert. Nach außen sind Gärten angeordnet, wodurch i.V.m. den festgesetzten<br />
Pflanzgeboten eine Eingrünung des Baugebiets sichergestellt wird. Der Waldrand (und damit das<br />
LSG Moseltal) werden nicht beeinträchtigt.<br />
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