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PFARRBRIEF - Katholische Pfarrgemeinde St.Hubertus (Petershagen)

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Engelstor<br />

Jedes Jahr sterben in Deutschland ca. 3000 Kinder,<br />

bevor sie geboren werden. Kinder, die mehr<br />

als 500 g bei der Geburt wiegen und damit Totgeburten<br />

genannt werden. 500 g bedeutet, dass<br />

die Babys ungefähr die 20. Schwangerschaftswoche<br />

(von 40) erreicht haben. Die Zahl der Fehlgeburten<br />

(unter 500 g), vor allem auch in den<br />

ersten 12 Wochen ist noch sehr viel höher. Manche<br />

Schätzungen gehen davon aus, dass 15 %<br />

aller Schwangerschaften mit einer Fehlgeburt<br />

enden, andere halten 25 % für realistisch.<br />

Die Bestattung von Tot- und Fehlgeburten ist im<br />

Brandenburgischen Bestattungsgesetz geregelt.<br />

Alle totgeborenen Kinder<br />

mit einem Gewicht unter<br />

1000 g können auf Wunsch<br />

eines Elternteils, (müssen<br />

aber nicht) bestattet werden,<br />

wobei die fehlgeborenen<br />

Kinder mit einem Gewicht<br />

unter 500g noch nicht einmal<br />

als Leichen gelten. Weiterhin<br />

heißt es: „Werden Totgeborene<br />

oder Fehlgeborene mit<br />

einem Gewicht unter 1000<br />

Gramm nicht bestattet, sind<br />

sie von der Einrichtung, in<br />

der die Geburt erfolgt ist,<br />

oder durch den Inhaber des<br />

Gewahrsams hygienisch<br />

einwandfrei und dem sittlichen<br />

Empfinden entsprechend zu beseitigen,<br />

sofern sie nicht rechtmäßig zu medizinischen,<br />

pharmazeutischen oder wissenschaftlichen Zwecken<br />

verwendet werden.“ (BbgBestG § 19 Abs. 2<br />

).<br />

Soweit die nüchternen Zahlen, Regelungen und<br />

Gesetze. Aber die Trauer und das Leid der verwaisten<br />

Eltern findet hier keine Berücksichtigung.<br />

Die mit viel „guter Hoffnung“ begonnene<br />

Schwangerschaft hat ein jähes Ende genommen,<br />

meist ohne Anzeichen einer Gefahr bis kurz vor<br />

dem Tod. Die Eltern hatten dank heutiger moderner<br />

Untersuchungsmethoden per Ultraschall<br />

schon früh den Herzschlag gesehen oder beobachten<br />

können, wie ihr Kind am Daumen<br />

Engelstor Seite 15<br />

nuckelt. Sie haben eine Beziehung zu dem Ungeborenen<br />

aufgebaut und trauern sehr um den<br />

Verlust. Für ihre Umgebung ist das oft schwer zu<br />

verstehen, denn die ungeborenen Babys waren<br />

für alle anderen unsichtbar, niemand außer den<br />

Eltern hat eine Erinnerung an sie, niemand hat so<br />

in Hoffnungen und Träumen gelebt wie diese.<br />

Sehr schnell wird dann ermahnt: „Du kannst<br />

doch wieder schwanger werden“ oder „Jetzt<br />

könnte es Dir langsam aber besser gehen“.<br />

Abschied nehmen ist ganz wichtig für viele Eltern.<br />

Dies kann auf verschiedene Weise geschehen<br />

und muss von den Eltern individuell und in<br />

Ruhe entschieden werden.<br />

Manche möchten die toten<br />

Babys sehen, sie halten, ein<br />

Foto von ihnen haben, ihnen<br />

einen Namen geben. Und<br />

manche möchten einen Ort<br />

haben, an dem sie trauern<br />

können.<br />

Auf dem <strong>Petershagen</strong>er<br />

Friedhof gibt es das Engelstor,<br />

einen Ort, an dem auch<br />

die Kleinsten beerdigt werden<br />

können, ungeachtet der<br />

Bestattungsfähigkeit und<br />

~pflicht. Auch an Kinder,<br />

für die es vor Jahren noch<br />

nicht diese Möglichkeit gab,<br />

kann mit einem Namensschild<br />

erinnert werden. Die Initiative für das<br />

Engelstor ging von einer Gruppe Betroffener<br />

und Interessierter um Pfarrerin Thekla Knuth<br />

aus. Seit der Eröffnung im Juli 2008 ist schon viel<br />

geleistet worden. Und gerade erst, am 20. September,<br />

wurde das Engelstor mit einer Skulptur<br />

der Schöneicher Künstlerin Ute Greiner-<br />

Nützmann verschönt. Dieses "Seelenhaus" oder<br />

auch "Trauerhaus" wurde von Spenden und<br />

kommunaler Unterstützung finanziert und bildet<br />

nun den Mittelpunkt dieses Erinnerungsortes.<br />

Wenn Sie mehr wissen möchten, Auskünfte<br />

erteilt Pfrn. Thekla Knuth, Tel. 03362-886822.<br />

Kerstin Mauve<br />

Nr. 46 Pfarrbrief Oktober / November 2010

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