PFARRBRIEF - Katholische Pfarrgemeinde St.Hubertus (Petershagen)
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Engelstor<br />
Jedes Jahr sterben in Deutschland ca. 3000 Kinder,<br />
bevor sie geboren werden. Kinder, die mehr<br />
als 500 g bei der Geburt wiegen und damit Totgeburten<br />
genannt werden. 500 g bedeutet, dass<br />
die Babys ungefähr die 20. Schwangerschaftswoche<br />
(von 40) erreicht haben. Die Zahl der Fehlgeburten<br />
(unter 500 g), vor allem auch in den<br />
ersten 12 Wochen ist noch sehr viel höher. Manche<br />
Schätzungen gehen davon aus, dass 15 %<br />
aller Schwangerschaften mit einer Fehlgeburt<br />
enden, andere halten 25 % für realistisch.<br />
Die Bestattung von Tot- und Fehlgeburten ist im<br />
Brandenburgischen Bestattungsgesetz geregelt.<br />
Alle totgeborenen Kinder<br />
mit einem Gewicht unter<br />
1000 g können auf Wunsch<br />
eines Elternteils, (müssen<br />
aber nicht) bestattet werden,<br />
wobei die fehlgeborenen<br />
Kinder mit einem Gewicht<br />
unter 500g noch nicht einmal<br />
als Leichen gelten. Weiterhin<br />
heißt es: „Werden Totgeborene<br />
oder Fehlgeborene mit<br />
einem Gewicht unter 1000<br />
Gramm nicht bestattet, sind<br />
sie von der Einrichtung, in<br />
der die Geburt erfolgt ist,<br />
oder durch den Inhaber des<br />
Gewahrsams hygienisch<br />
einwandfrei und dem sittlichen<br />
Empfinden entsprechend zu beseitigen,<br />
sofern sie nicht rechtmäßig zu medizinischen,<br />
pharmazeutischen oder wissenschaftlichen Zwecken<br />
verwendet werden.“ (BbgBestG § 19 Abs. 2<br />
).<br />
Soweit die nüchternen Zahlen, Regelungen und<br />
Gesetze. Aber die Trauer und das Leid der verwaisten<br />
Eltern findet hier keine Berücksichtigung.<br />
Die mit viel „guter Hoffnung“ begonnene<br />
Schwangerschaft hat ein jähes Ende genommen,<br />
meist ohne Anzeichen einer Gefahr bis kurz vor<br />
dem Tod. Die Eltern hatten dank heutiger moderner<br />
Untersuchungsmethoden per Ultraschall<br />
schon früh den Herzschlag gesehen oder beobachten<br />
können, wie ihr Kind am Daumen<br />
Engelstor Seite 15<br />
nuckelt. Sie haben eine Beziehung zu dem Ungeborenen<br />
aufgebaut und trauern sehr um den<br />
Verlust. Für ihre Umgebung ist das oft schwer zu<br />
verstehen, denn die ungeborenen Babys waren<br />
für alle anderen unsichtbar, niemand außer den<br />
Eltern hat eine Erinnerung an sie, niemand hat so<br />
in Hoffnungen und Träumen gelebt wie diese.<br />
Sehr schnell wird dann ermahnt: „Du kannst<br />
doch wieder schwanger werden“ oder „Jetzt<br />
könnte es Dir langsam aber besser gehen“.<br />
Abschied nehmen ist ganz wichtig für viele Eltern.<br />
Dies kann auf verschiedene Weise geschehen<br />
und muss von den Eltern individuell und in<br />
Ruhe entschieden werden.<br />
Manche möchten die toten<br />
Babys sehen, sie halten, ein<br />
Foto von ihnen haben, ihnen<br />
einen Namen geben. Und<br />
manche möchten einen Ort<br />
haben, an dem sie trauern<br />
können.<br />
Auf dem <strong>Petershagen</strong>er<br />
Friedhof gibt es das Engelstor,<br />
einen Ort, an dem auch<br />
die Kleinsten beerdigt werden<br />
können, ungeachtet der<br />
Bestattungsfähigkeit und<br />
~pflicht. Auch an Kinder,<br />
für die es vor Jahren noch<br />
nicht diese Möglichkeit gab,<br />
kann mit einem Namensschild<br />
erinnert werden. Die Initiative für das<br />
Engelstor ging von einer Gruppe Betroffener<br />
und Interessierter um Pfarrerin Thekla Knuth<br />
aus. Seit der Eröffnung im Juli 2008 ist schon viel<br />
geleistet worden. Und gerade erst, am 20. September,<br />
wurde das Engelstor mit einer Skulptur<br />
der Schöneicher Künstlerin Ute Greiner-<br />
Nützmann verschönt. Dieses "Seelenhaus" oder<br />
auch "Trauerhaus" wurde von Spenden und<br />
kommunaler Unterstützung finanziert und bildet<br />
nun den Mittelpunkt dieses Erinnerungsortes.<br />
Wenn Sie mehr wissen möchten, Auskünfte<br />
erteilt Pfrn. Thekla Knuth, Tel. 03362-886822.<br />
Kerstin Mauve<br />
Nr. 46 Pfarrbrief Oktober / November 2010